Dazu muss man wissen, dass die Absolventen der Fachhochschule - z. B. junge Ingenieure - künftig auf dem freien Markt erheblich mehr als ihre Lehrer und Ausbilder an der Fachhochschule verdienen werden.
Viertens. Niedersachsen hatte bereits das Ziel, Lehrer leistungsorientiert zu besolden. Anstatt das umzusetzen - wir haben es vorhin gehört -, wurde die durch zuvor abgesenkte Gehälter erzielte Verteilungsmenge zum Stopfen von Haushaltslöchern benutzt.
In Niedersachsen ist nicht eine einzige Mark bei den Lehrern angelangt. Nach dem, was wir vorhin gehört haben, besteht auch keine Absicht, daran auch nur im Geringsten etwas zu ändern. - Da geht eine weitere Warnlampe an.
Was glaubt diese Landesregierung wohl, wofür sich Wissenschaftler angesichts dieser Kriterien entscheiden werden - für Niedersachsen oder für ein anderes Bundesland, für Deutschland oder für ein anderes europäisches Land oder für Amerika, für Hochschule oder Industrie?
Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, für Niedersachsen unbedingt für Klarheit zu sorgen und die Karten auf den Tisch der Hochschulen zu legen. Wir fordern Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit für die Gewährung von Leistungszulagen für Professoren. Wir wollen, dass die niedersächsischen Kriterien offen gelegt werden, damit man weiß, worauf man sich einlässt. Wir wollen, dass die Kontrollierbarkeit sichergestellt wird, weil das auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Wir wollen, dass der niedersächsische wissenschaftliche Nachwuchs so gefördert wird, dass es sich lohnt, in Niedersachsen zu bleiben.
Die Landesregierung muss also sagen, wie sie die Juniorprofessur über die Anschubfinanzierung hinaus absichern will. Wir fordern die Landesregierung auf, ihrer Fürsorgepflicht für den bereits in der Qualifikationsphase befindlichen wissenschaftlichen Nachwuchs nachzukommen. Es müssen
Wir fordern flexible Übergangs- und Härtefallregelungen. Die drohende Massenarbeitslosigkeit bei wissenschaftlichem Nachwuchs, den wir so dringend brauchen, muss abgewendet werden, damit sich Niedersachsen nicht - wie im rundblick befürchtet - auf ein neues Heer ornithologisch versierter, mikrobiologisch hoch qualifizierter oder in altägyptischen Hieroglyphen fachkundiger Taxifahrer einstellen muss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte es sehr gerne gesehen, wenn wir zu dem neuen Hochschulrahmengesetz eine sachliche Diskussion geführt hätten. Dies hätte aber vorausgesetzt, Frau Mundlos, dass man sich das Gesetz vorher einmal ansieht. Ich gebe zu, dass das im Augenblick ein bisschen schwierig ist; denn dieses Gesetz gibt es noch gar nicht; es ist noch gar nicht unterzeichnet. Insofern stehen wir hier vor einer etwas merkwürdigen Situation: Es gibt ein Hochschulrahmengesetz - ich füge hinzu: plus ein Besoldungsgesetz, das Sie gleich mit gemeint haben -, das zurzeit beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegt, das die CDU im Bundestag bekämpft hat und das die CDU-geführten Bundesländer bekämpfen; diese drohen gleichzeitig auch noch mit Klage. Sie hingegen wollen, dass dieses Gesetz so schnell wie möglich umgesetzt wird. Das hat natürlich seinen Charme, gibt uns aber die Gelegenheit, an der einen oder anderen Stelle noch einmal richtig kraftvoll aufzuschlagen.
Meine Damen und Herren insbesondere von der CDU, nun habe ich eine herzliche Bitte an Sie: Kippen Sie doch nicht wieder alles das, worüber wir uns in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einig waren, mit einem Mal wieder aus. Wir waren uns doch mindestens an der Stelle einig, dass wir von Dauerstellen an den Hochschulen weg müssen - jedenfalls in dem jetzigen Umfang und dass wir stattdessen hin zu mehr Qualifikationsstellen müssen, die zeitlich befristet sind. Wenn das an der einen oder anderen Stelle dazu führt,
dass der eine oder die andere sagt, für ihn bzw. sie sei keine Dauerstelle mehr vorhanden, dann ist das eine logische Konsequenz dieser Politik, die wir gemeinsam tragen. Darauf werde ich zum Schluss noch einmal zu sprechen kommen. Dann kann man doch nicht sagen, es würden jetzt arbeitslose Nachwuchswissenschaftler erzeugt. Auch dazu sage ich noch etwas.
Meine Damen und Herren, ich werde mich mit den drei Spiegelstrichen, die Frau Mundlos hier angeführt hat, ganz kurz sachlich auseinander setzen. Wir werden uns in den Ausschüssen sicherlich ausführlicher damit befassen und werden abschließend im Landtag darüber beraten. Ich schlage Ihnen vor, dass wir das heute nicht allzu lange ausführen.
Sie haben auf die Gewährung von Leistungszulagen abgehoben und dann kritisiert, dass das kostenneutral sein soll. Das ist falsch, Frau Mundlos. Das war eine lange Zeit strittig, gerade im Gesetzgebungsverfahren. Die weniger reichen Bundesländer haben verlangt, eine kostenneutrale Regelung zu finden - kostenneutral heißt insbesondere, dass da in Zukunft mehr hineingepackt wird -, damit die reichen Länder nicht sozusagen im Wettbewerb davonlaufen können. Das war über lange Zeit der Streitpunkt.
Der Bund hat ja auch eine gewisse Fürsorgepflicht, aufzupassen, dass die Länder gleiche Wettbewerbschancen haben. Deswegen ist er als Rahmengesetzgeber überhaupt in der Lage, hier etwas zu regeln. Das Ergebnis ist aber, dass es einen Korridor von 10 % gibt, die dort jährlich draufgepackt werden können. Es liegt an Ihnen und an uns, am Parlament, bei den Haushaltsberatungen zu sagen: „Wir wollen in die Professorenbesoldung bis zu 10 % per anno mehr reinpacken.“ Dann dürfen wir das selbstverständlich.
Frau Mundlos, ich weiß, es tut weh, aber ich sage es Ihnen immer wieder: Legen Sie hier doch den Antrag auf den Tisch, die Professorenbesoldung ab dem nächsten Jahr um 10 % aufzustocken, und sagen Sie, wie das finanziert wird. Dann machen wir das auch; das verspreche ich Ihnen.
Nun haben Sie hier vorgelesen: Wenn das umgesetzt wird, dann muss das transparent sein, dann muss das vergleichbar sein, dann muss das nachvollziehbar sein, und dann muss es Kontrolle geben. - Es hätte nur noch gefehlt, dass Sie „gericht
liche Kontrolle“ dazu schreiben. Dann hätten Sie gleich sagen müssen, dann machen wir auch noch einen Tarifvertrag. - Das kann es auch nicht sein.
Es muss doch Einigkeit darüber bestehen, dass es für die Hochschulen einen Spielraum gibt, im Rahmen von fachlicher Evaluierung zu solchen Leistungsbeurteilungen zu kommen. Wenn Sie das alles wieder reglementieren, dann können Sie es doch gleich so lassen, wie es ist. - Ich vermute, dass das auch genau das ist, was Sie wollen, weil Sie zu feige sind, eine solche Änderung umzusetzen.
Nun zu dem nächsten Punkt. Sie fordern die Landesregierung auf. Das ist nun totaler Blödsinn. Wir als Gesetzgeber sind aufgefordert, das Landesbesoldungsgesetz entsprechend anzupassen; denn in diesem neuen Landesbesoldungsgesetz setzen wir die B-Besoldung für Professorinnen und Professoren um. Ich bin gespannt, wie Sie daran mitarbeiten werden.
Relativ kurz machen will ich es mit der Frage Gesamtkonzept für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Meine Damen und Herren, im neuen Hochschulgesetz regeln wir, welche Chancen und Möglichkeiten es für den wissenschaftlichen Nachwuchs gibt. Ich bin auf Ihre Einlassung dazu sehr gespannt. Bisher haben wir noch keine gehört. Dabei geht es dann darum festzulegen, wie der Nachwuchs gefördert werden kann. Ein Gesamtkonzept in dem Sinne, den Sie wahrscheinlich meinen, hat es nie gegeben, auch unter Ihren Regierungen nicht. Das wäre im Übrigen auch gar nicht sinnvoll, weil jede Hochschule landesweit unterschiedliche Anforderungen an die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt und das obendrein auch noch von Fach zu Fach unterschiedlich ist.
Nun zu Ihrem letzten Spiegelstrich, der ja auch durch die Presse geistert und der von Ihnen mit der schlaglichtartigen Bemerkung von der Massenarbeitslosigkeit der Nachwuchswissenschaftler auf den Höhepunkt getrieben wurde. - Da wird ein Gesetz - das, wie gesagt, noch gar nicht unterschrieben ist, aber vom Bundestag verabschiedet worden ist völlig falsch interpretiert. Der Rahmengesetzgeber hat endlich Klarheit geschaffen, dass wir im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zeitverträge ohne Begründung nicht mehr nur bis zu fünf Jahren abschließen dürfen, sondern bis zu zwölf und in der Medizin sogar bis zu 15 Jahren. Das ist eine
erhebliche Erleichterung. Es ist nur für diejenigen eine Erschwernis, die sich in der Vergangenheit trotz der Gesetzesbestimmung, dass man nur bis zu fünf Jahren Kettenverträge abschließen darf, durchgemogelt haben, indem sie zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt haben, also von einer Hochschule zum Schein zu einer anderen gegangen und dann wieder zurückgekommen sind. Für die ist der Weg allerdings verbaut; die müssen sich mit der dann 12-Jahre- bzw. 15-Jahre-Regelung zufrieden geben. Für alle diejenigen, die länger an der Hochschule bleiben wollen, gibt es im BAT nach wie vor die schon jetzt bestehenden Regelungen - die sind überhaupt nicht verändert und damit auch nicht verschlechtert worden -, dass natürlich Arbeitsverträge abgeschlossen werden können, die begründet zeitlich befristet sind. Eine Begründung kann zum Beispiel sein, dass mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer, sprich: mit dem Nachwuchswissenschaftler, Einvernehmen besteht, dass das für die anvisierte Projektdauer gilt.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit hat sich die Situation also deutlich verbessert, nicht verschlechtert. Das Einzige, was sich „verschlechtert“ hat, ist, dass es für diejenigen, die nach einer Habilitationsphase bleiben, keine C 2-Stelle mehr gibt, sondern eine adäquate Angestelltenstelle im BAT-Verhältnis. Das ist der einzige Unterschied an dieser Stelle. Aber das ist auch etwas, was wir im Prinzip alle miteinander gewollt haben.
Deshalb gibt es auch keine Notwendigkeit, Härtefallregelungen einzuführen. Ich will noch einmal sagen - ich habe das im Ausschuss mehrfach getan und will das hier auch noch einmal betonen -: Wir werden, wie die anderen Bundesländer auch, diese Übergangsfrist natürlich voll ausschöpfen. Das heißt, wer jetzt noch vor der Frage steht, ob er mit einer Habilitation beginnen soll oder nicht, der kann das freilich tun. Den würde ich sogar ermuntern, das zu tun. Er hat im Nachgang dieselben Rechte, dieselben Ansprüche daraus, mit der einen Ausnahme, die ich bereits nannte: dass er nach einer Habilitationsphase eben nicht auf eine C 2Stelle, sondern möglicherweise auf eine BAT IStelle kommt.
Die letzte Bemerkung. Sie malen hier etwas von Massenarbeitslosigkeit von Nachwuchswissenschaftlern an die Wand. Meine liebe Frau Mundlos, daran, dass jemand nach zwölf Jahren befristeter Tätigkeit an einer Hochschule noch Nachwuchswissenschaftler ist, habe ich erhebliche Zweifel. Wir wollen doch die Prozesse beschleuni
gen, wir wollen die Qualifizierungsphase beschleunigen. Nach zwölf Jahren soll sich jemand entweder an einer Hochschule auf eine Professorenstelle beworben haben und angenommen worden sein, oder aber er soll sich entscheiden, im wissenschaftlichen Dienst Serviceleistungen zu erbringen und auf eine entsprechende Dauerstelle zu gehen. Aber ein arbeitsloser Nachwuchswissenschaftler ist er schon deshalb nicht, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Nachwuchswissenschaftler mehr ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das neue Hochschulrahmengesetz, so wie es sich abzeichnet, wird von uns natürlich im Grundsatz begrüßt. Das betrifft die leistungsbezogene Besoldung der Professoren. Das betrifft auch die Einführung der Juniorprofessur und die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Ich bin allerdings nicht sicher, geschätzter Kollege Domröse, inwiefern es hier nicht doch das eine oder andere Problem gibt, dem wir uns auch hier im Lande stellen müssen, weil ja bestimmte Vorgaben erst durch den Landesgesetzgeber auszufüllen sind.
Ich habe Probleme damit, wenn in der Begründung des HRG darauf abgehoben wird, dass Juniorprofessoren und -professorinnen, die sich ja auf die Lehre konzentrieren sollen, aber gleichzeitig auch in der Forschung, im wissenschaftlichen Bereich tätig sein müssen, um den Qualifikationsnachweis erbringen zu können, mit dem sie sich anschließend um eine Vollprofessur bewerben können, ein Lehrdeputat von acht Semesterwochenstunden erhalten sollen.
- Das ist in der Gesetzesbegründung so vorgesehen. Wenn Sie die Absicht haben, das hier im Land anders zu machen, dann ist das ja in Ordnung.
Wir haben ein Problem damit. - Damit hebe ich auf die Einstellungspraxis der Hochschulen ab. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs - das betrifft vor allem diejenigen, die jetzt die Habilitationsphase abschließen, die realistischerweise aber vielleicht erst in 2005 mit einer Vollprofessur rechnen können - stehen jetzt keine C 2-Stellen mehr zur Verfügung, da diese zur Gegenfinanzierung der Juniorprofessuren eingesetzt worden sind. Ich glaube, dass es keine Erfindung ist, wenn die CDU darauf verweist, dass damit sehr viele Projektkarrieren beendet werden und auch einige Kündigungen ausgesprochen worden sind.
Bei uns findet darüber parteiintern zurzeit eine sehr aufgeregte Debatte statt, in der auch die Bundestagsfraktion darüber nachdenkt, ob es nicht einer Nachbesserung des Gesetzentwurfs bedarf, weil wir es uns nicht leisten können, dass die Leute, die die Befristungsregelung mit den zwölf Jahren gerade überlaufen haben, die ihre Karriere also nicht im Vorgriff auf dieses HRG haben planen können, jetzt in ein Loch fallen. Denn ihnen wird selbst dann die Kündigung ausgesprochen bzw. sie bekommen von der Hochschule selbst dann keinen neuen Einstellungsvertrag, wenn es ihnen zuvor gelungen ist, Drittmittel einzuwerben. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Ich denke, da sind wir uns auch einig. Nur, wenn sich die Hochschulpraxis gegenwärtig so darstellt, ist man als Gesetzgeber notwendigerweise gezwungen, darauf zu reagieren.
Wir haben also auf Bundesebene, glaube ich, ein Problem im Bereich der Lehrdeputate, und wir haben insbesondere ein Problem in der Befristungsphase und bei der Absicherung der Stellen des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ich kenne auch diese Schreiben, mit denen solche Kündigungen ausgesprochen worden sind. Wenn es an dieser Stelle Irritationen gibt, dann muss da notwendigerweise nachgebessert werden. Es darf jedenfalls nicht sein, dass eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Mitarbeitern, die zurzeit keine Möglichkeit haben, eine Vollprofessur zu erhalten, in den nächsten Jahre in ein Loch fallen und darauf vertröstet werden, sich dann vielleicht in drei oder vier Jahren bewerben zu können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf die Ausführungen von Herrn Golibrzuch antworten. Nach meiner Kenntnis - ich glaube, daran hat sich nichts geändert - ist bei den Juniorprofessorinnen und – professoren eine durchschnittliche Lehrverpflichtung von genau der Hälfte in Planung. Das ist mein Kenntnisstand. Der Gesetzgeber weiß natürlich - das wissen wir auch -, dass man Juniorprofessorinnen und -professoren nicht vom ersten Tag an mit derselben Lehraufgabe betrauen kann oder darf, die ein ausgewachsener Professor hat.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Beratung über diesen Antrag.