Heinz-Wolfgang Domröse
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Mundlos - wenn ich das so sagen darf -, zwei Sätze waren nach meiner aufmerksamen Beobachtung in Ihrem Redebeitrag unbestreitbar richtig.
Zum ersten Satz: Sie haben mit uns gemeinsam die Novelle zum Berufsakademiegesetz verabschiedet. Das ist richtig, und das nehmen wir auch dankbar zur Kenntnis, weil das ein wegweisender Gesetzentwurf war.
Der zweite Satz, der richtig war: Sie haben eine Reihe von Entschließungsanträgen in den letzten Jahren gestellt. Aber diese Entschließungsanträge hatten alle denselben Tenor wie Ihr heutiger Redebeitrag. Lesen Sie sich das mal nachträglich durch. Führen Sie sich noch einmal in Erinnerung, was Frau Mundlos hier losgelassen hat. Es waren immer dieselben Worte: „wir brauchen“, „wir müssen“, „wir brauchen nicht“, „wir müssen nicht“. An der einen oder anderen Stelle gab es mal ein zaghaftes „wir wollen“, aber schon gar kein „wir machen“. Es war kein einziger inhaltlicher Vorstoß, etwas konkret umzusetzen - nicht nur heute in der Rede, sondern in allen anderen Reden der vergangenen Jahren. Ich habe Ihnen das oft genug vorgeworfen.
Frau Mundlos, „Entschließungsantrag“ kommt nach meiner Sprachauffassung von „Entschlossenheit“, und über Entschlossenheit bei Ihnen in den letzten Jahren kann man nun wirklich überhaupt nichts berichten.
Ich werde nicht müde, Ihnen das auch heute noch einmal ins Stammbuch zu schreiben: Wo bleibt denn Ihre Entschlossenheit? Ich will es an einem drastischen Beispiel noch einmal deutlich machen: Sie haben heute in Ihrer Rede zu meiner großen Überraschung diesen Sachverhalt wieder hervorgezaubert. Sie sagten im späteren Verlauf Ihrer Rede, wir hätten Potenzial in den Hochschulen, und wir müssten die Hochschulen nur machen lassen. Jawohl, da sind wir uns einig. Eine Weile vorher haben Sie gesagt, Sie kritisierten an dem neuen Hochschulgesetz, dass wir die Hochschulen unter Umgehung des Parlaments machen ließen. Frau Mundlos, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, es ist richtig, dass auch das Parlament loslassen muss, wenn unsere Hochschulen machen sollen. Dazu braucht man aber Mut und Entschlossenheit, und das fehlt Ihnen.
Sie können nicht auf der einen Seite sagen, dass man die Hochschulen machen lassen sollte, während Sie auf der anderen Seiten sagen, wir als Parlament hielten überall den Daumen drauf. Das funktioniert nicht. Das ist schlicht mutlos, was Sie hier veranstalten.
Herr Minister Oppermann hat Ihnen dankenswerterweise das, was ich Ihnen schon einmal in der letzten Debatte gesagt habe, vor Augen geführt. Sie klammern sich an ein einmaliges Schlaglicht, an ein CHE-Ranking, das sehr zweifelhaft ist, das auch von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr zweifelhaft dargestellt wird, anstatt sich daran zu orientieren, was über Jahre hinweg die harten Leistungsfakten sind.
Leider muss ich Ihnen heute noch einmal ein paar harte Fakten vor Augen führen, die sich in Haushaltsdaten, in Stellenplänen und Statistiken wiederfinden, weil Sie leider nicht müde werden, immer wieder Falschmeldungen in den Raum zu stellen. Deshalb müssen Sie es ertragen, dass ich - gegen meinen eigenen Willen - an dem heutigen Tag ein bisschen buchhalterisch werde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fange noch einmal mit dem Geld an. Herr Minister Oppermann hat bereits Folgendes dargestellt: Wir haben seit der Übernahme der Regierung von der Regierung Albrecht die Finanzmittel um 40 % von 1,1 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Wo Sie da ableiten, dass irgendjemandem
250 Millionen Euro weggenommen worden sein sollen, dass wissen wir nicht. Das haben wir Ihnen zigmal in den Ausschüssen dargestellt. Sie hören aber einfach nicht hin. Eine solche Steigerung ist keine Wegnahme von Geld, sondern es ist ein zusätzliches Hineinpacken in die Infrastruktur. Das macht sich z. B. daran fest, Frau Mundlos, dass wir die Anzahl der wissenschaftlichen Stellen in den Hochschulen von 8 720 auf 9 057 erhöht haben.
Wo war denn Ihre Entschlossenheit, das zu begleiten? Wo war Ihre Entschlossenheit, vielleicht mehr Geld in den Haushaltsplanberatungen zu beantragen, mehr Stellen zu beantragen? Nein, Sie haben in diesem Parlament immer wieder kritisiert, dass wir die Stellenzahl erhöht haben. Nun sagen Sie mir ja nicht, das bezog sich nicht auf die wissenschaftlichen Stellen; denn wir haben auch die Anzahl der nichtwissenschaftlichen Stellen von 14 640 auf 15 720 deutlich erhöht. Wo war Ihre Entschlossenheit, da mitzugehen oder gar mehr zu fordern? - Nichts, meine Damen und Herren.
Wir haben die Studierendenzahlen in dieser Zeit erhöht. - Das ist falsch; das habe ich beim Reden gemerkt. Nicht wir haben sie erhöht, sondern sie haben sich erhöht. Mit 145 000 Studierenden haben wir 1990 begonnen. Es waren mal 160 000, dann wieder 140 000, inzwischen sind es 150 000 Studierende. Schwankend um 150 000 Studierende hatten wir immer den gleichen Level.
Die Zahl der so genannten flächenbezogenen Studienplätze, die ja ein bisschen zeigt, wie man diese Studierenden ausstattet, haben wir in dieser Zeit von 85 000 auf 104 000 angehoben, und mit dem vor uns liegenden Programm werden wir sie auf 107 000 anheben. Das heißt, wir haben eine etwa gleiche Zahl von Studierenden deutlich besser mit Studienplätzen versorgt. Das haben wir inhaltlich gemacht, indem wir Studienplätze im Fachhochschulbereich geschaffen haben, weil die Quote erhöht werden musste. Dafür haben wir nicht ausgelastete Studiengänge im Universitätsbereich auch einmal eingestellt. Das ist in diesem Lande zwingend notwendig, und das ist eine kluge Strukturpolitik.
Ich bin besonders stolz darauf, dass sich in der gleichen Zeit die Zahl der ausländischen Studierenden von 8 000 auf 14 000 erhöht hat. Auch das ist ein Qualitätsmerkmal für niedersächsische Hochschulen und niedersächsische Hochschulpolitik der SPD.
Ich kann leider nicht über die Liste der Investitionen reden, die wir getätigt haben; Minister Oppermann hat ein paar Beispiele genannt. Ich will nur ergänzen: Wir haben in Braunschweig und Clausthal Mensen und in Lüneburg und Osnabrück Hörsaalgebäude ausgebaut und damit viel für die Studierenden getan.
Ich will Ihnen, Frau Mundlos, meine Damen und Herren von der CDU, noch einmal sagen: Wenn Sie glauben, Sie könnten in Deutschland nach wie vor Politik machen, indem Sie nur über Geld reden, dann irren Sie. Es geht nicht nur um Quantität, sondern es geht um Qualität, und Qualität hat nur in zweiter Linie etwas mit Geld zu tun. Wir haben die Qualität der Lehre deutlich gesteigert; das hat Ihnen Minister Oppermann gesagt. Wir als SPD haben im Hochschulgesetz gegen Ihren Willen eine flächendeckende Evaluierung eingeführt. Sie sichert heute die Qualität der Lehre an unseren niedersächsischen Hochschulen.
Das neue Hochschulgesetz verschafft den Studierenden mit dem Studiendekan einen neuen Anspruch und eine neue Möglichkeit, selbst für die Qualitätssicherung zu sorgen. Wo war Ihr Mut, das zu tun? Wo war all die Jahre unter Helmut Kohl Ihr Mut, eine BAföG-Steigerung durchzusetzen? Keine Entschlossenheit an dieser Stelle. Wo war Ihre Entschlossenheit, als uns unter der KohlRegierung die Mittel für den Hochschulbau einfach fehlten, weil sie gestrichen waren? - Keinerlei Entschlossenheit haben Sie in dieser Zeit an den Tag gelegt.
Meine Damen und Herren, nun zur jüngsten Entwicklung: Das Hochschulgesetz - Minister Oppermann hat es Ihnen gesagt - wird so beurteilt: best law in Deutschland. Ihnen, Frau Mundlos, meine Damen und Herren, tut ja nicht nur weh, dass Sie nicht die Entschlossenheit hatten, hier im Parlament mitzustimmen. Sie hatten ja noch nicht einmal die Entschlossenheit, an der Gestaltung des Gesetzes mitzuwirken. Lesen Sie sich einmal die Protokolle der Ausschusssitzungen über Jahre hinweg durch. Keinerlei Beiträge von der CDU, weder Änderungsanträge noch Nachfragen, noch Änderungsvorschläge, vielleicht einmal ein paar allgemeine Absichtserklärungen. Es hat die Entschlossenheit gefehlt, das, was Sie in Ihren Entschließungsanträgen so plakativ in den Raum gestellt und kritisiert haben, dann in tatkräftiges Handeln im Gesetz umzusetzen. Entschlossenheit gleich null.
Nun komme ich zu Ihrem so genannten Sofortprogramm. Ich habe mir das natürlich durchgelesen, weil ich sehen wollte, mit welcher Entschlossenheit Sie denn, wenn Sie die Regierungsverantwortung tatsächlich bekommen sollten, in die Zukunft gehen wollen. Kein Wort über Hochschulpolitik findet sich in diesem Zehn-Punkte-Programm der CDU.
Ich komme zum Schluss. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben sich, was die niedersächsische Hochschulpolitik angeht, so ins Abseits gestellt, dass noch nicht einmal Ihre eigenen Leute mehr mithalten können. Was bleibt denn Ihrem ehemaligen CDU-Staatssekretär Schreiber, dem letzten Staatssekretär unter Wissenschaftsminister Cassens, dem Vorgänger von Uwe Reinhardt, bei solch einer Politik anderes übrig, als sich auf die andere Seite zu schlagen und in der Zeitung großartig Werbung für Thomas Oppermann zu machen? Er schreibt: Der ist kompetent, kreativ und durchsetzungsstark, ein herausragender Wissenschaftsminister in Deutschland. - Das ist die Konsequenz daraus, dass Sie sich in der Hochschulpolitik selbst ins Abseits gestellt haben. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den
”Hochschulpolitiker”, der gerade am Pult stand, habe ich gar nicht wiedererkannt. Diesen Kollegen habe ich bei der Hochschulpolitik noch nicht gesehen.
Herr Ontijd, Sie haben deutlich gemacht, worum es Ihnen geht. Das, was Sie hier abgezogen haben, war nichts als Wahlkampfklamauk.
Sie haben sich dankenswerterweise selbst entlarvt. Das erspart mir die Arbeit, dies noch einmal überdeutlich zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Anträge liegen vor. Ich will deren Titel noch einmal vorlesen: „Zukunft der Seefahrtschule Leer“ und „Zukunfts
sicherung des Fachbereichs Seefahrt im Rahmen der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven“. Wenn das Parlament eine Vorstufe hätte, um - so ähnlich wie bei Eingaben - zu prüfen, ob man sich überhaupt mit einem solchen Antrag befassen darf, dann müsste man hier antworten: Das Parlament sieht keinen Anlass, sich mit der Angelegenheit zu beschäftigen.
- Sie immer mit Ihren Zwischenrufen! Wir reden doch hier über Hochschulpolitik!
Beteiligen Sie sich doch einmal daran! - Das gehört in den Rahmen der Hochschulpolitik nicht mehr hinein. Sie können nicht auf der einen Seite mit uns gemeinsam fordern - auch wenn Sie dem Gesetz am Ende nicht zustimmen -, dass wir mehr Autonomie in den Hochschulen wollen, und dann Anträge zu Details in den Hochschulen stellen, einzelne Fachbereiche zu sichern. Das funktioniert alles nicht.
Damit aber hier in der Hektik des Dialogs nicht der falsche Eindruck entsteht, als hätten wir etwas gegen die Fachhochschule mit ihrem Standort in Leer und gegen die Seefahrtschule in Leer, will ich ganz deutlich machen: Das ist absolut nicht der Fall. Im Gegenteil, wir begrüßen die Entwicklung, die dort stattfindet. Gleichwohl sind aus Gründen, die ich schon angedeutet habe, diese Anträge abzulehnen.
Herr Ontijd, ich möchte Ihnen einmal sagen, was wir alles für solche Standorte tun. Ich bin angesichts dessen fast der Auffassung, Sie sollten sich für jede Kritik entschuldigen und im Übrigen, bevor Sie sagen, dass irgendeine neue Regierung mehr tun würde, Anträge auf den Tisch legen, die aufzeigen, wie das gemacht werden soll. Wir, meine Damen und Herren, haben in unserer Hochschulpolitik mehr als jede andere Regierung für Fachhochschulstandorte getan.
Insbesondere haben wir uns im wahrsten Sinne des Wortes auch finanziell ins Kreuz gelegt,
wenn es um Fachhochschulstandorte in der Fläche geht, auch um kleine Standorte, und zwar auch gegen den Sachverstand manches Haushälters und auch gegen den Sachverstand des Landesrechnungshofes. Wenn der Landesrechnungshof etwas kritisiert, sind Sie immer schnell dabei und sagen: Weil der Landesrechnungshof gesagt hat, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist, muss die SPD etwas ändern. Jetzt geht es um einen Standort an der Küste. Der Landesrechnungshof sagt: Eigentlich müssten wir diesen Standort schließen.
Dann sagen Sie natürlich: Nein, hier ist die SPD in der Pflicht, diesen Standort zu halten. - Das passt an keiner Stelle zusammen!
Nun will ich Ihnen einmal sagen, was geschehen muss. Wir wollen, dass unsere Fachhochschulen in dezentralen Standorten organisiert sind, und zwar aus einem ganz überzeugenden sachlichen Grund, bei dem es, glaube ich, auch keine Differenzen gibt. Wir wollen, dass die regionalen Ressourcen und die wissenschaftlichen Ressourcen der Hochschule zusammengeführt werden. Aber das hat natürlich dort seine Grenzen, wo die regionalen Ressourcen der Wirtschaft, der Region, der Körperschaften dann auch angeboten werden müssen. Wenn das nicht der Fall ist, wird es schwierig. Deswegen müssen wir dankbar dafür sein, dass sich die Reeder in diesem Bereich engagieren. Das müssen sie auch weiter tun. Das haben wir im Ausschuss beraten. Nachdem klargestellt worden ist, dass das so funktioniert, wird die Fachhochschule, die hier gefragt ist, auch ihren Standort Leer nicht infrage stellen.
Aber, meine Damen und Herren, wenn diese Beteiligung der Wirtschaft nicht erfolgt und wenn die Fachhochschule im Nordwesten, die wir ja mit Geld ausstatten, aus eigener Verantwortung sagt, das rechne sich nicht mehr, dann möchte ich Sie sehen, wie Sie hier ins kurze Gras kommen.
Wir wissen also um die Bedeutung dieser Fachhochschule. Wir sind auch froh, dass sich die Wirtschaft dort engagiert. Wir werden das in den Zielvereinbarungen mit der Fachhochschule so unterstützen. Aber durch Show-Anträge des Parlaments
irgendetwas sicherzustellen, was in der Hochschulautonomie liegt, kann nicht funktionieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetz schaffen wir die letzten Detailregelungen für die Einrichtung von Stiftungshochschulen in Niedersachsen und damit die letzten Detailregelungen, die notwendig sind, um diesen gewaltigen Reformschritt hier in Niedersachsen zu unternehmen. Die Detailregelungen hat Frau Ernst freundlicherweise vorgetragen; ich will sie nur noch einmal zusammenfassen.
Wir regeln, wie wir mit den Beamtinnen und Beamten in den neuen Stiftungen umgehen. Wir regeln für die Hochschulen, wie es in Zukunft in Schadensfällen sein wird. Im Kern bleibt es beim Selbstversicherungsprinzip des Landes. Und wir regeln den Übergang des Baumanagements vom Staatlichen Baumanagement auf die Stiftungshochschulen. Ich sage hier gern noch einmal, was ich in allen Diskussionen draußen gesagt habe: Ich halte das, was wir hier machen, für eine sehr intelligente Lösung. Die Hochschulen bekommen sofort die Zuständigkeit, sie können sofort Synergien mit ihrem eigenen Personal erwirtschaften und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Baumanagements, die davon betroffen sind, behalten nicht nur ihren Job, sondern sie behalten auch ihre Arbeit. Sie bekommen lediglich einen neuen Arbeitgeber. Intelligenter kann man das einfach nicht lösen.
Wir schaffen auch Klarheit hinsichtlich der Frage: Wie gehen wir denn an den Stellen in den Hochschulen mit Problemen um, wo Studentenwerke in den Hochschulen tätig sind? Dort sind die Grundvermögen miteinander verwoben. Wir haben auch hier klare Regelungen für die Zukunft geschaffen, die ihresgleichen suchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist der Weg frei, dass zum 1. Januar 2003 - pünktlich, fast auf die Stunde so, wie wir es geplant haben bereits ein Viertel der niedersächsischen Hoch
schulen Stiftungshochschulen werden kann. Sie werden es mir nachsehen, dass ich schon ein bisschen stolz bin auf das, was wir als Parlament dazu geleistet haben, denn ich halte dies nach wie vor für den mutigsten Reformschritt, der jemals in der Hochschulpolitik in Deutschland gemacht worden ist.
Wahrscheinlich ist es auch der mutigste Reformschritt über die Hochschulpolitik hinaus.
Was machen wir jetzt? Um es noch einmal all denjenigen zu sagen, die immer noch nicht so ganz genau wissen, was damit auf uns zukommt: Stiftungshochschule heißt: Es bleibt bei der staatlichen Verantwortung. Ich sage für das Parlament: Wir können die staatliche Verantwortung sogar noch viel besser wahrnehmen, weil wir uns um viele Einzelheiten in der Detailsteuerung nicht mehr kümmern müssen. Es bleibt auch bei der staatlichen Finanzierung, aber die Hochschulen bekommen das Recht, selbst zu entscheiden, mit welchen Verfahren und Methoden sie die Ziele, die wir miteinander vereinbaren, umsetzen wollen. Die Hochschulen bekommen auch das Recht, wirtschaftlich zu entscheiden, wie sie mit den von uns zur Verfügung gestellten finanziellen und sachlichen Ressourcen das wirtschaftlichste, das effizienteste Ergebnis für sich selbst erreichen. Das ist ein gewaltiger Schritt, mit dem wir uns aus der Fachaufsicht der Hochschulen zurückziehen.
Ich füge hinzu: Wir sind uns darüber im Klaren, dass man auf diesem Weg auch noch lernen wird. Das ist kein Weg, bei dem man alles im Voraus bestimmen und beschließen kann. Deswegen fand ich es gut, dass wir im Hochschulgesetz selbst nur den Rahmen geregelt und die Details mit den Hochschulen im Antragsprozess ausgehandelt haben. Diese Details regeln wir nun in einem nachgeschalteten Gesetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen, die daran mitgewirkt haben, Dank sagen für den gewaltigen Arbeitsaufwand im Jahre 2002. Ich danke allen, die in den Hochschulen die ungeheuer intensiven Diskussionsprozesse miteinander geführt haben. Ich danke allen in den beteiligten Ministerien der Landesregierung, die dazu beigetragen haben, dass dieses Ergebnis in so kurzer Zeit erreicht werden konnte.
Lassen Sie mich auch noch etwas hinzufügen, an diejenigen gerichtet, die in den Hochschulen Stif
tungen wollen, das Ziel aber noch nicht erreicht haben, weil ihre Senate noch nicht zu überzeugen waren. Viele Präsidentinnen und Präsidenten haben noch keinen Antrag gestellt, weil sie glauben, er sei noch nicht mehrheitsfähig. Wie wir gemeinsam wissen, hat es bei der MHH eine Schlussabstimmung gegen die Stiftung gegeben. Dies ist keine Niederlage. Das möchte ich denjenigen, die dort für die Stiftung gekämpft haben, sagen, weil es keinen Wettbewerb darum gab, wer nun am schnellsten damit fertig ist, sondern es gibt einen Wettbewerb darum, wer die Kraft und den Mut hat, diesen Schritt mit uns gemeinsam zu gehen. Ich bin ganz sicher, dass diejenigen, die teilweise aus nachvollziehbaren, teilweise aus nicht nachvollziehbaren Gründen jetzt noch gezögert haben, im Laufe des Jahres 2003 folgen und bei der nächsten Tranche von Stiftungshochschulen dabei sein werden.
Meine Damen und Herren, nun möchte ich Sie herzlich einladen, sich die Argumente der Opposition anzuhören. Sie müssen schon genau hinhören, weil Sie wahrscheinlich Schwierigkeiten haben werden, die Argumente herauszuhören. Wenn es sich hier heute so abspielt, wie es sich im Ausschuss abgespielt hat, wird Folgendes passieren: Hier wird wieder herumgemeckert, die Hochschulen hätten zu wenig Geld, und man könnte noch mehr machen, dieses und jenes, aber ohne Alternative und ohne einen Gegenvorschlag. Die CDU hat - ich habe es schon oft genug gesagt - während der Hochschulgesetzberatung nicht einen einzigen sachlichen Diskussionsbeitrag geleistet und dann die Frechheit besessen, am Ende der Beratungen einen Gesetzentwurf vorzulegen, von dem man ganz genau wusste, dass er gar nicht mehr zur Diskussion gestellt werden konnte, weil die Beratung abgeschlossen war. Das ist die Methode. Auch heute wird es keine Alternative geben, nur ein schlichtes, ein simples Nein. Das ist alles. Selbst bei den Grünen, die sich aktiver an der Diskussion beteiligt haben und die ja auch, wenn ich das vorwegnehmen darf, im Grundsatz für die Einrichtung von Stiftungshochschulen und für mehr Selbstständigkeit in den Hochschulen sind, die aber sagen, man müsse auch andere Formen dafür freigeben, ist es eigentlich ein eher primitives Nein. Sie sagen nur, man könnte noch mehr machen, weshalb zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Nein gesagt wird.
Meine Damen und Herren, die Hochschulen hätten verdient, dass wir ihnen bei diesem gewaltigen Schritt mit einer klaren Parlamentsmehrheit den
Rücken stärken und hier nicht ein solches KleinKlein ansiedeln. Wir jedenfalls bleiben dabei. Wir werden mit den Hochschulen gemeinsam diesen Schritt in eine moderne und für Deutschland einmalige Hochschulpolitik gehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin den Oppositionsrednern ausdrücklich dankbar dafür, dass sie sich genau so verhalten haben, wie ich es erwartet habe. Was Sie, Frau Mundlos, hier erzählt haben, war „Heidis Märchenstunde“, nichts anderes! Sie haben völlig inhaltslos und zusammenhanglos irgendwelche Dinge dargestellt - bis hin zur Vermögensteuer - und ein Szenario aufgemalt, das mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun hat. Lassen Sie uns einmal von den Märchen wegkommen!
- Sie sind für Märchen ohnehin gut, Herr Möllring. Gehen Sie einmal ins Theater in Hildesheim. Dort
werden Sie gebraucht: „Pecunia non olet!“ Da können Sie den Vorhang noch ein paar Mal hinaufund herunterziehen.
Meine Damen und Herren, damit hier nicht der Eindruck im Raum stehen bleibt, als habe sich die SPD-Fraktion an irgendeiner Stelle geweigert, mit den Hochschulen zu reden oder sie in diesen Prozess einzubringen, möchte ich dazu noch einiges sagen; denn auch von solchen Märchen bleibt ja manchmal etwas hängen.
Wir haben in dem Gesetz geregelt, dass die Senate mit einer qualifizierten Mehrheit einen Antrag stellen können und beschließen dürfen, nämlich mit einer Zweidrittelmehrheit. Das war unser Sicherheitsventil dafür, zu gewährleisten, dass in der Hochschule niemand über den Tisch gezogen wird, Frau Mundlos, sondern dass sich alle in den Prozess einbringen müssen und können und dieser Schritt nur gemeinsam vollzogen werden darf. Ich möchte auch hinzufügen: Alle waren sich darüber einig, dass es keinen Sinn gemacht hätte, wenn es mit knappen Mehrheiten zu solchen Beschlüssen gekommen wäre und die Schwierigkeiten dann nicht gemeinsam getragen worden wären. Zwei Drittel der Senate in den anderen Hochschulen haben einen solchen Beschluss gefasst. An der MHH hat man das nicht getan. Das ist überhaupt kein sachliches Problem.
Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Allein die Tatsache, dass der Minister darauf hingewiesen hat, dass das Problem unter anderem darin lag, dass im Laufe der Verhandlungen mehr Präsidialposten gefordert wurden, als eigentlich sinnvoll sind, macht deutlich, dass es in der MHH im Wesentlichen um hochschulinterne Dinge und nicht um das eigentliche Problem der Stiftungen gegangen ist. Wenn ich einmal vorhersage, dass wir die Göttinger Universität mit der Medizin zum 1. Januar in eine Stiftung überführen werden, dann muss Ihnen allen klar werden, dass alles das, was Sie gesagt haben - zur HumanMedVO, zur Leitungsstruktur -, Makulatur ist.
Ich muss meine Worte abwägen, damit ich die Intimsphäre einiger Abgeordneter nicht verletze.
Frau Ministerin, teilen Sie meine Auffassung, dass es die beste Möglichkeit ist, die Entwicklung von Drei-Liter-Autos fortzusetzen, solche Fahrzeuge zu erwerben? Als einer der wenigen, der hier im Hause ein solches Fahrzeug hat, erlaube ich mir die Frage, ob es nicht interessant wäre, einmal festzustellen, welche Ausreden die Fragesteller dafür haben, dass sie kein solches Auto fahren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
- Sie werden das noch merken. Ich kann da nicht umhin. - Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einmal sagen: Niedersachsens Hochschulen sind national und international sehr gut aufgestellt. Jedenfalls können Sie das feststellen und lesen, wenn Sie in unabhängige, in wissenschaftsnahe und in anerkannte Gutachten schauen. Sie sollten insbesondere einmal Fakten studieren und nicht nur irgendwelche Einschätzungen.
Ich nenne Ihnen ein paar Fakten. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt in Anbetracht der kurzen Zeit, die mir für die Rede zur Verfügung steht. So ergibt sich z. B. aus der Antwort auf die Frage, welche zehn besten Hochschulen die meisten Drittmittel einwerben, dass drei von zehn dieser deutschen Hochschulen ihren Platz in Niedersachsen haben.
Bei der Mehrjahresbilanz der DFG um die Einwerbung von Forschungsgeldern - da werden ja anerkannte Maßstäbe an den Tag gelegt; denn es geht um die Entscheidung, ob ein Professor oder eine Professorin einen Forschungsantrag genehmigt bekommt oder nicht - ist Niedersachsen bundesweit vorn. Auf die Frage nach den zehn attraktivsten Hochschulen für ausländische Studierende lautet die Antwort, dass zwei davon in Niedersachsen liegen. Und auf die Frage nach den 20 Hochschulen mit den meisten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland ergibt sich, dass auch zwei davon in Niedersachsen angesiedelt sind.
Meine Damen und Herren, das sind Fakten, und darauf sind wir stolz. Damit wiederhole ich: Niedersachsens Hochschulen sind national und international sehr gut aufgestellt.
Das hat einen einfachen Grund. Seit 1990 haben wir hier in Niedersachsen eine bundesweit anerkannte Politik zur Förderung der Autonomie von Hochschulen gemacht, die es sonst in den anderen Ländern nicht gegeben hat. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, das, was ich vorgestern im Zusammenhang mit dem Berufsakademiegesetz gesagt habe, noch einmal: Wir waren manches Mal so weit, dass wir sogar gegen den Buchstaben des Hochschulrahmengesetzes verstoßen haben, weil wir schneller sein wollten, als die anderen mit ihren Gesetzen nachgekommen sind. Sie können in Deutschland hingucken, wohin Sie wollen, Sie können an jede Hochschule gehen, Sie können in jedes Landesparlament gehen - überall wird immer die gleiche Frage diskutiert: Wo steht Niedersachsen im Augenblick, und wie kommen wir hinterher? Das gilt in der Frage der Globalhaushalte, in der Frage der Einrichtung von Landesbetrieben, in der Frage des Hochschulbauplafonds, was immer Sie wollen.
Meine Damen und Herren, zum 1. Januar 2003 werden sechs von ca. 20 Hochschulen, die wir in Niedersachsen haben, eine Stiftungsurkunde bekommen, und sie werden Stiftungshochschulen. Nach Frau Mundlos sind die ja alle dumm, weil die ja alle nicht begriffen haben, was eigentlich da wirklich Sache ist. Aber die sind nicht dumm, sondern die haben sich sehr genau überlegt, dass dieser Schritt in die Autonomie der richtige Schritt für die Zukunft ist. Andere Länder - Sie brauchen ja nur in die Zeitung zu gucken - führen diese De
batte bereits. Die reißen uns die Papiere aus den Händen und fragen: Wie macht ihr das mit den Stiftungen? Denn die wollen das nachmachen. Sechs von 20 Hochschulen werden am 1. Januar 2003 Stiftung und gehen in eine neue Zeit der Autonomie, der eigenen Finanzverantwortung.
Nun kommt der Höhepunkt, meine Damen und Herren: Der Deutsche Stifterverband für die Wissenschaft hat die Hochschulgesetze der Länder untersucht und eindeutig festgestellt: Ohne Konkurrenz hat Niedersachsen das beste deutsche Hochschulgesetz.
Das ist in der Tat ein Lob, das es so noch nie gegeben hat. Natürlich schmerzt das auf der Seite der CDU-Fraktion. Das muss man auch verstehen, und ich bitte euch, da nicht so hämisch zu grinsen.
Das muss doch wehtun. Das tut deshalb weh, weil die CDU-Fraktion dagegen gestimmt hat. Heute waren ja Zwischentöne zu hören wie „noch nicht“ oder so.
Aber man hat dagegen gestimmt und dagegen gewettert. Das ist ein politisches Spiel, das ist noch nicht so schlimm. Aber schlimm ist - das ist eine richtige Watschen; weil man ja so gern nach Bayern guckt, will ich das Wort gebrauchen -, dass sich die CDU-Fraktion in der monatelangen Diskussion um dieses neue Hochschulgesetz, das beste Deutschlands, nicht eingebracht hat. Ich habe so etwas in zwölf Jahren Politik und Hochschulpolitik im Lande noch nicht erlebt. Woche für Woche war die CDU in den Ausschusssitzungen ideenlos, sprachlos, mundlos,
sie hat geschwiegen. Da grinst sogar Herr Wulff. Am Ende der Debatte, als wir fertig waren, gab es dann einen Änderungsantrag, weil man den einfach nicht diskutieren wollte und weil man ja wusste, dass alles, was man da niederschreibt, Makulatur ist. Man brauchte nur eine Begründung, um dagegen zu stimmen. Das war diese CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, wir haben seit 1990 Hochschulreform betrieben. Wir waren immer zu schnell für Sie. Sie sind nicht hinterher gekommen. Und nun stehen Sie wieder mit leeren Händen da,
wollen hinter dem fahrenden Zug noch irgendwo ein Rücklicht erwischen und erwischen jetzt das CHE-Ranking. Die Fachpresse - lesen Sie es einmal nach - sagt dazu, dass das, was da gemessen worden ist, äußerst zweifelhaft ist. Als Beispiele will ich Ihnen zwei von vier Faktoren nennen. Die Studierendenzufriedenheit ist abgefragt worden. Da nehmen die neuen Bundesländer einen hervorragenden Platz ein. Wundert Sie das wirklich? Das sind Hochschulen im Aufbau der deutschen Einheit. Das sind plötzlich ganz neue Hochschulen, die man vorher nicht gewohnt war. Natürlich sind die hoch zufrieden; das ist doch überhaupt keine Frage. Das ist aber kein Maßstab, an dem ich Hochschulpolitik messen kann. Und dann wird die Reputation im Vergleich zur Zahl der Fakultäten gemessen. Da hat man so lange gefummelt, bis irgendwo eine Grafik stimmte. Man glaubt, an diesen Faktoren ein Ranking darstellen zu können. Das ist nicht ernst zu nehmen, und daran werden wir auch unsere Politik in Niedersachsen nicht ausrichten.
Sie bemühen sich nun darum, daraus etwas zu ziehen, und stellen einen Antrag. Es fängt wieder an mit dem Geld. Es tut mir Leid, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich muss das wiederholen, was wir schon zwei oder drei Tage hier gemacht haben. Es ist immer die gleiche Leier. Die CDU-Fraktion reduziert jedes Problem auf Geld und glaubt, mit mehr Geld könne man auch mehr erreichen. Wer nicht begriffen hat, dass der Maßstab nicht die Menge des Geldes ist, sondern die Art und Weise, wie effizient damit umgegangen wird,
der hat einfach noch nicht die Wirklichkeit erreicht, in der wir leben und für die wir Politik machen und auch in den Folgejahren machen müssen. Das ist doch hirnverbrannt.
Und dann kommt immer wieder diese Mär, Frau Schwarz, wir hätten den Hochschulen Geld weggenommen. Man bezieht sich darauf - ich will Ihnen das nur noch einmal erläutern -, dass wir in den 90er-Jahren ein bis dato einmaliges Entwicklungsprogramm für die niedersächsischen Hochschulen aufgelegt haben. Wir haben in den Fachhochschulen 7 500 neue Studienplätze geschaffen und im Nachgang dazu natürlich nicht mehr ausgelastete Studienplätze an den Universitäten abgebaut. Das summiert die CDU-Fraktion. Seit Jahren wirft sie uns immer dieselbe Zahl vor und sagt: Ihr
habt den Hochschulen 250 Millionen Euro weggenommen. Sie kann nur meinen, dass wir den Universitäten Personal und damit in der Tat auch Geld für nicht mehr ausgelastete Studiengänge weggenommen haben, weil wir diese vorher in den Fachhochschulen neu ausgebaut haben, und zwar ausgelastete Studiengänge. Das ist ein vernünftiger und sinnvoller Umgang mit Geld für unsere Studierenden. Sie haben nämlich dadurch deutlich bessere Studienmöglichkeiten bekommen.
Ich will mal ganz davon absehen, dass Sie nie einen Antrag gestellt haben, mehr Geld für die Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Das alles will ich nicht noch einmal wiederholen.
Aber mit großer Freude will ich noch auf ein paar Punkte aus Ihrem Antrag eingehen. Wir werden uns im Ausschuss damit auseinander setzen, und es wird mir eine große Freude sein, aus Ihrem Antrag einen Jubelantrag für Niedersachsen zu machen. Lassen Sie mich einige Punkte ansprechen.
Sie bemängeln, dass wir leistungsbezogene Mittelzuweisungen einführen wollen. Wo waren Sie bei der Gesetzesberatung? Wir haben uns wochenlang mit dem Landesrechnungshof - schade, Herr Göke ist nicht da - um die Frage gestritten: Sollen wir das ins Gesetz schreiben oder nicht? Wir haben uns entschlossen, es nicht hineinzuschreiben, weil wir wollen, dass es offen bleibt. Wir wollen - so steht es im Gesetz -, dass die Finanzierung der Hochschulen transparent und für den Landtag offen ist. Sie werden es erleben. Beim nächsten Haushalt 2004 werden Sie zum ersten Mal im Haushaltsgesetz eine Antwort auf die Frage finden: Warum hat die Hochschule A so viel Geld und die Hochschule B so viel Geld? Wir werden natürlich Teile davon auch formelgebunden machen. Aber das werden wir uns offen halten.
Dann fordern Sie die Reform der Professorenbesoldung. Mal ganz davon abgesehen, dass es eine Dreistigkeit ist, in Berlin gegen das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung zu stimmen, haben Sie offenbar nicht nur schweigend im Ausschuss gesessen, sondern sind wahrscheinlich herausgegangen. Wir haben im Gesetz die Grundlagen für eine leitungsbezogene Professorenbesoldung geschaffen. Wir haben als Parlament der Regierung dafür auch Kriterien mitgegeben, damit das ein ordnungsgemäßer Prozess wird.
Dann wollen Sie, dass den Hochschulen - das haben Sie vorhin noch einmal ausgeführt - die Möglichkeit gegeben wird, die Studienplätze selbst zu vergeben. Ich weiß nicht, ob Sie nicht zumindest gelegentlich einmal Zeitung lesen. In Ihrem heiß geliebten Bayern, auf das Sie immer schielen, hat die Regierung versucht, 90 % der Studienplätze durch die Hochschulen selbst vergeben zu lassen.
Die Hochschulen haben aufgeschrien und gesagt, dass das niemand bewältigen könne. Dass das technisch gar nicht machbar ist, haben wir Ihnen in jeder Ausschusssitzung vorgeführt. Sie beten aber dieselbe alte Leier herunter.
Eine allerletzte Bemerkung - ich weiß, dass ich heute meine Redezeit überziehe; das ist sonst nicht meine Art -: Sie haben offenbar den Kern der Hochschulautonomie nach wie vor nicht verstanden. Sie fordern von uns, in die Hochschulen einzugreifen, um z. B. kürzere Studienzeiten zu erreichen. Nein! Wir machen das über Zielvereinbarungen mit autonomen Hochschulen. Diese Zielvereinbarungen sind Gegenstand der parlamentarischen Beratungen spätestens im Zusammenhang mit dem Haushalt 2004. Ich werde Ihnen dann zurufen: Hic Rhodus, hic salta. Dann dürfen Sie springen, dann dürfen Sie Anträge für mehr Geld stellen und sich bei den Zielvereinbarungen einbringen. Bis dahin sollten Sie aber betreten schweigen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 3735 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergangen.
Ich gebe den Bericht im Übrigen zu Protokoll und bitte Sie namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, entsprechend der Empfehlung der Drucksache 3735 zu beschließen.
Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, die Attraktivität der niedersächsischen Berufsakademien zu erhöhen, indem diesen die Möglichkeit eingeräumt wird, für mindestens dreijährige Ausbildungsgänge die Abschlussbezeichnung „Bachelor“ mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz zu verleihen. Dies soll mit der Einfügung eines neuen § 6 a in das Berufsakademiegesetz erreicht werden, der
die einzelnen Voraussetzungen für die Einführung der Bachelor-Ausbildungsgänge regelt.
Daneben enthält der Gesetzentwurf vor allem gesetzestechnische Anpassungen an das Niedersächsische Hochschulgesetz in der Fassung vom 24. Juni 2002.
Intensiv diskutiert worden ist in den Ausschüssen, ob die Regelung des § 6 a mit dem Hochschulrahmengesetz vereinbar ist. Nach dem Gesetzentwurf ist es den Berufsakademien erlaubt, die Abschlussbezeichnung „Bachelor“ ohne Hinweis auf die ausstellende Stelle zu verleihen. Der GBD hatte dies als nicht mit den rahmenrechtlichen Bestimmungen des HRG vereinbar angesehen, da es das HRG abschließend nur den staatlichen und den nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschulen gestatte, Hochschulgrade wie den „Bachelor“ zu verleihen. Entgegen der in den Ausschussberatungen geäußerten Auffassung des MWK könne der Ausbildungsgang „Bachelor“ auch nicht als nach § 70 HRG staatlich anerkannter Teilbereich einer privaten Einrichtung angesehen werden, da die staatliche Anerkennung von einzelnen Studiengängen eine nicht zulässige Weiterung des Rahmenrechts darstelle.
Sowohl die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion als auch die Ausschussmitglieder der CDUFraktion machten deutlich, dass die Verleihung des „Bachelor“ durch die Berufsakademien der richtige Weg sei, um die Attraktivität der Berufsakademien zu erhöhen. Sie sprachen sich entgegen der vorgetragenen Bedenken für die Neuregelung aus. Insbesondere entscheidend war hierbei auch der Umstand, dass andere Bundesländer bereits entsprechende Regelungen getroffen haben.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im federführenden Ausschuss war aufgrund der rechtlichen Bedenken des GBD nicht bereit, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Lassen Sie mich der Vollständigkeit halber noch kurz auf eine inhaltliche Änderung des neuen § 6 a eingehen. Dort wurde in Absatz 2 Nr. 2 ergänzend aufgenommen, dass die Lehrkräfte an den Berufsakademien nunmehr neben dem geforderten Hochschulabschluss auch eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung besitzen müssen. Ohne diesen Zusatz würden die Anforderungen in Bachelor-Ausbildungsgängen in Ausnahmefällen unter den Anforderungen für andere Ausbildungs
gänge an Berufsakademien liegen, was gerade nicht beabsichtigt ist.
§ 6 a Abs. 2 Nr. 3 wurde inhaltlich präzisiert, um deutlich zu machen, dass 60 % der Lehrenden die Qualifikation für das Professorenamt an einer Fachhochschule besitzen müssen. Von diesen 60 % sollen nach Buchstabe a mindestens ein Drittel, d. h. 20 % der Lehrenden insgesamt, hauptberuflich bei der Berufsakademie beschäftigt sein und nach Buchstabe b die als Differenz zu 60 % jeweils verbleibenden Personen, d. h. „die übrigen Personen“, hauptberuflich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule lehren.
§ 6 a Abs. 2 Satz 2 wurde gestrichen, da sich das nach der Prüfungsordnung notwendige Lehrangebot mit der fachlich erforderlichen Mindestausstattung deckt und die Regelung daher überflüssig ist.
Die Ergänzung in § 6 a Abs. 4 und die Streichung von § 6 a Abs. 5 stehen in unmittelbarem Zusammenhang. Absatz 4 erklärt nunmehr auch § 7 Abs. 2 NHG für entsprechend anwendbar und macht dadurch deutlich, dass die Regelungen über das Leistungspunktsystem an staatlichen Hochschulen auch für Bachelor-Ausbildungsgänge an Berufsakademien gelten. Eine eigene Regelung im Berufsakademiegesetz, wie sie in Absatz 5 vorgesehen war, wird durch diese Bezugnahme entbehrlich.
Die Änderungen in Artikel 2 (Übergangsvor- schriften) dienen der inhaltlichen Klarstellung.
Frau Präsidentin, ich halte Sie damit einverstanden, dass ich gleich für die SPD-Fraktion reden darf. Ich will das, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, so kurz wie irgend möglich tun, weil wir heute doch eine dramatische Verspätung haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der heutigen Änderung des Niedersächsischen Berufsakademiegesetzes geben wir diesen Einrichtungen eine neue Chance, sich in der Zukunft weiter zu entwickeln, und stabilisieren sie damit auch im Bildungsmarkt im tertiären Bereich.
Was ist neu? - Neu ist, dass die Berufsakademien zusätzliche oder neue Studiengänge anbieten können, die dann auch einen Bachelor-Abschluss für die Studierenden bereithalten können. Um endlich
den alten Streit, den wir über Jahre miteinander geführt haben, ob wir denn den bestehenden Abschlüssen das Diplom geben oder nicht, zu beenden, ist nun klargestellt, wie die Qualitätskriterien zu setzen sind, damit ein solcher Abschluss erreicht werden kann, nämlich - das ist die Folge unseres neuen Hochschulgesetzes - genau so, wie wir das bei den Hochschulen auch machen.
Wir genehmigen nicht mehr Studiengänge durch die Ministerialbürokratie, sondern Studiengänge müssen von einer unabhängigen wissenschaftsnahen Einrichtung akkreditiert werden. Wenn diese Akkreditierung feststeht, wenn also ein BachelorStudiengang an einer Berufsakademie einem solchen an einer Fachhochschule gleichwertig ist, dann kann dort selbstverständlich auch dieses Baccalaureat verliehen werden.
Das, meine Damen und Herren, war der Kern des Streites. Wir konnten das Diplom für die bestehenden dualen Studiengänge nicht vergeben, weil wir natürlich die Qualität an den Ausbildungsstätten sichern und den Studierenden garantieren müssen, dass sie mit ihrem Abschluss auch etwas anfangen können.
Ich will noch einmal sagen: Es geht um neue Studiengänge und neue Abschlüsse. Natürlich können auch bestehende umgewandelt werden. Deswegen will ich nur noch eines zu den Übergangsbestimmungen sagen. Für diejenigen, die bereits eine solche duale Ausbildung an einer Berufsakademie gemacht haben, gilt, dass sie entweder dort einen Aufbaustudiengang absolvieren können - wenn ihn die Berufsakademie denn einrichtet -, der spezifisch darauf ausgelegt ist, sozusagen nachzuarbeiten, was noch für den Bachelor fehlt. In sicherlich seltenen Fällen wird es auch möglich sein, dass ein Studiengang auch im Nachhinein noch als Bachelor-würdig akkreditiert werden kann.
Dann können diese Absolventinnen und Absolventen auch im Nachhinein noch das Baccalaureat verliehen bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kürzer konnte ich es nicht machen. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss das leider tun, weil Herr Golibrzuch hier im Raum hat stehen lassen, das Parlament würde hier heute etwas Gesetzwidriges oder Rahmengesetzwidriges verabschieden und damit möglicherweise den Studierenden einen Bärendienst erweisen. Er hat dargestellt, dass sie mit ihren Abschlüssen in
anderen Bundesländern nichts anfangen können. Diese beiden Punkte hängen natürlich irgendwo ursächlich zusammen. Ich will das in der gebotenen Kürze auf den Punkt bringen.
Es mag sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir mit diesem Berufsakademiegesetz, wie wir es heute verabschieden werden, das Hochschulrahmengesetz des Bundes fortschrittlich auslegen. Es mag sogar sein, dass wir an der einen oder anderen Stelle bei genauer Interpretation der Buchstaben dieses Hochschulrahmengesetzes dagegen verstoßen. Wir verstoßen aber nicht gegen den Geist des Hochschulrahmengesetzes.
Meine Damen und Herren, wir waren uns noch nie zu schade, in Niedersachsen so fortschrittlich wie möglich auch über Hochschulpolitik zu denken und zu entscheiden. Wenn wir hier wieder einmal Vorreiter in Deutschland sind, wie schon so häufig, dann wollen wir das auch gern sein. Wir sind jedenfalls davon überzeugt, dass die Berufsakademien einen ausgezeichneten Abschluss anbieten. Diejenigen, die diesen Abschluss dort erwerben, haben zwar keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Abschluss in anderen Bundesländern anerkannt wird - das haben sie heute auch nicht -, aber es wird sich sehr schnell durchsetzen, weil sich Qualität einfach durchsetzt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Zuruf von Herrn Mühe gehört, ich soll nicht so zurückhaltend sein. Ich habe nur knapp zwei Minuten Redezeit. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, mehr ist die Rede von Frau Mundlos auch nicht wert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, ob Sie es sich wirklich leisten können, ob Sie sich nicht dafür zu schade sein sollten, das Thema immer wieder auf die gleiche Weise zu behandeln. Sie reduzieren es auf Geld. Das mag ja noch legitim sein. Aber der nächste Schritt ist nicht mehr legitim. Sie reduzieren es auf Geld, das wir angeblich nicht zur Verfügung stellen, das es aber von Ihnen auch nicht gibt. Es gibt keinen einzigen Antrag von Ihnen zur Haushaltsplanberatung, der aussagt: Lasst uns die Schwerpunkte verschieben in Richtung Kulturpolitik! Lasst uns an anderer Stelle sparen, und lasst uns dafür in den Kulturhaushalten mehr für die Kulturschaffenden leisten!
Diese verbilligte Art und Weise, ein so ernsthaftes Thema zu diskutieren, kann man nicht einfach durchgehen lassen. Deswegen, Frau Mundlos,
muss ich Ihnen das, auch wenn Sie jetzt beschämt zu Boden sehen, einfach mal so ins Gesicht schleudern.
Frau Bührmann hat hier in hervorragender Art und Weise dargestellt, was wir wirklich in der Kulturpolitik brauchen, nämlich Ideen, wie wir die Kulturschaffenden fördern, wie wir zu neuen Ufern kommen, wie wir Neues schaffen. Neues schaffen heißt in dieser Welt auch immer, sich von Altem zu trennen. Das möglichst intelligent zu leisten, ist unsere Aufgabe, die wir in den vergangenen Jahren hervorragend erfüllt haben.
Ich komme jetzt nicht mehr auf die Landesbühne zu sprechen. Darüber sollen andere lachen. Ich will mir das verkneifen. Ich komme auch nicht auf die Landesmusikakademie zu sprechen. Ich habe mich sehr gefreut, dass ausgerechnet Sie die Beförderer dieser Landesmusikakademie sind.
Aber alles, was wir getan haben, Verlässlichkeit zu schaffen, neue Fördermöglichkeiten zu entwickeln, die vielen neuen Angebote, die Highlights, die wir geschaffen haben - auf dem EXPO-Gelände, im Rammelsberg, vieles, was Frau Bührmann überhaupt nicht erwähnen konnte -, das sind kulturpolitische Leistungen, an denen uns die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes messen werden, und zwar noch viele, viele Jahre; Sie hingegen werden noch viele, viele Jahre mit Ihren Albernheiten hinterherhecheln.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ein langer Weg zu einem kurzen Gesetz. Heute aber werden wir es verabschieden. Wir verabschieden heute keine Novelle des bestehenden Niedersächsischen Hochschulgesetzes, sondern wir verabschieden heute ein völlig neu geschriebenes Gesetz, ja, so möchte ich aus meiner Sicht sagen, sogar eine neue Verfassung für die niedersächsischen Hochschulen. Das Ziel, zu einem neuen Gesetz zu kommen, haben wir uns von Anfang an zum Arbeitsprinzip gemacht. Wir haben nicht aus dem bestehenden Gesetz heraus gefragt, welche Regeln heute entbehrlich sind und welche Regeln wir für die Zukunft neu brauchen, sondern wir haben ein leeres Stück Papier genommen - ich darf hier einmal symbolisch sagen - und haben gefragt: Was müssen wir aus unserer staatlichen
Verantwortung für die Menschen im Lande heraus tun? Was müssen wir in ein Hochschulgesetz schreiben, damit dieses Hochschulgesetz unsere Zukunft sichert? Was müssen wir tun für die Ausbildung der jungen Menschen? Was müssen wir tun für möglichst kurze Studienzeiten? Was müssen wir tun, damit wir den jungen Frauen und Männern an den Hochschulen Abschlüsse verschaffen und anbieten, die ihnen weltweite Anerkennung bringen? Was müssen wir tun für das Forschungsklima, damit wir die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Niedersachsen berufen können? Was müssen wir tun, damit wir Chancengleichheit für Frauen und Männer entwickeln können? Was müssen wir tun, damit die Hochschulen ihren Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft in den drängenden Fragen unserer Zeit leisten können?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was nun vorliegt, ist meiner Meinung nach eine Hochschulverfassung, die in der Öffentlichkeit unter bestimmten Schlagwörtern diskutiert worden ist. Eines dieser Schlagworte heißt „Deregulierung“. Ich möchte Sie aber davor warnen zu glauben, dass das vorliegende Gesetz ein Gesetz zur Deregulierung der Hochschulen ist. Das klingt viel zu bürokratisch und zu sehr an dem Alten hängend. Es ist eine neue Ordnung. Wir ordnen das Verhältnis zwischen Staat und Hochschule neu in einer gegenseitigen Verantwortung für die Aufgaben, die wir miteinander anzugehen haben. In Zukunft werden nicht wir als Parlament und auch nicht als Regierung bestimmen, wie diese Verantwortung in den Hochschulen wahrzunehmen ist oder wahrgenommen werden soll, sondern wir geben den Auftrag, den wir von der Bevölkerung bekommen haben, an die Hochschulen mit der vollen Verantwortung weiter. Wir geben Ihnen das in die Hand. Dazu brauchen die Hochschulen aber Freiräume. Die bekommen sie auch mit diesem Gesetz. Sie brauchen natürlich auch die notwendigen Finanzmittel. Sie werden ihnen in transparenter Form zur Verfügung gestellt. „Transparent“ will heißen, dass jede Hochschule, aber auch jeder Abgeordnete in Zukunft wissen muss, warum die Hochschule A so viel und die Hochschule B so viel Geld bekommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen außerdem starke Hochschulleitungen, die in der Lage sind, eine Hochschule zu führen und zu leiten, die Visionen entwickeln und diese Visionen mit den Mitgliedern der Hochschule auch gemeinsam umsetzen kann. Dreh- und Angelpunkt unserer neuen Hochschulgesetzgebung sind die Zielverein
barungen. Sie sind das Scharnier, mit dem wir die Hochschulen steuern, an dem sich Parlament und Hochschulen - wenn Sie so wollen - wieder treffen. Diese Zielvereinbarungen entstehen aus den Hochschulen heraus. Die Senate entwickeln ihre Leitlinien, ihre Wünsche. Sie entwickeln Vorstellungen darüber, wohin sich ihre Hochschule entwickeln soll. Diese Wünsche und Vorstellungen werden dann mit der Landeshochschulplanung kombiniert, die kein festgeschriebener Prozess ist und sich auch nicht in irgendeiner Kladde oder im Internet wieder findet, sondern sie ist die ständig aktualisierte Antwort auf die Frage, wie wir als Land glauben, auf die Herausforderungen eingehen zu müssen.
Beides zusammen mündet dann in eine Vereinbarung zwischen Land und Hochschule. Ich denke hier an eine Vereinbarung etwa über die Zahl der Studienplätze, an eine Vereinbarung über die vorzuhaltenden Studiengänge und über die Forschungsschwerpunkte an den Hochschulen. Sie werden sicherlich festgestellt haben, dass das bis hier hin noch nicht spektakulär ist; denn das könnten wir so auch durch eine Haushaltsplanung, durch Gesetz oder Verordnung leisten. Spektakulär wird es, wenn ich sage, wie es jetzt weiter geht. Wir werden Zielvereinbarungen über qualitative, über inhaltliche Entwicklungen der Hochschulen miteinander verabreden und verbindlich abschließen. Zielvereinbarungen etwa über die Frage, wie wir die Studiendauer an den einzelnen Hochschulen verkürzen können, bis zu welchem Grad wir den Frauenanteil in der Wissenschaft steigern können. Wie und mit welchem Erfolg fördern wir die Excellenz im wissenschaftlichen Nachwuchs? Wie bauen wir wissenschaftliche Zentren zu Excellenzzentren aus?
Ich räume, wie ich in der Debatte schon des Öfteren gesagt habe, ein: Mit diesen Zielvereinbarungen müssen wir alle miteinander noch viel lernen. Das Parlament an erster Stelle; die Regierung im Übrigen auch. Wir müssen lernen, dass wir in Zukunft nicht mehr dadurch steuern, dass wir im Haushaltsplan festlegen, welches Institut und welcher Fachbereich wie viele Stellen und wie viele Sachmittel bekommt, sondern wir müssen uns mit der Darstellung unserer Hochschullandschaft und ihrer Entwicklung insgesamt befassen und dies dann in diese Zielvereinbarungen gemeinsam umsetzen.
Die Regierung muss sich beispielgebend verändern. Ich bin Herrn Minister Oppermann sehr
dankbar dafür, dass er schon vom ersten Moment an deutlich gemacht hat, dass sich mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes am heutigen Tage auch die Struktur des MWK wird ändern müssen hin zur Begleitung dieser Zielvereinbarungen. Wer aber glaubt - meine Damen und Herren, das ist gelegentlich geäußert worden -, dass sich das Parlament damit aus seiner Verantwortung verabschiedet, der irrt gewaltig. Im Gegenteil. Ich glaube - das hat auch schon die aufkommende Debatte über die Übungszielvereinbarungen ergeben, die wir zurzeit führen -, dass wir mit dieser Politik überhaupt erst einmal in der Lage sein werden, unserer Gesamtverantwortung gegenüber den Hochschulen gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, insbesondere müssen die Hochschulen lernen - das will ich gern einräumen -, mit diesem Instrument umzugehen. Sie müssen lernen, dass sie in Zukunft nicht mehr Einzelanträge zum Haushalt stellen können, die irgendwo losgelöst sind und sich als Summe einzelner Vorhaben präsentieren, sondern sie müssen eine Gesamtvorstellung entwickeln. Die Entwicklungsplanung, die sie erstellen müssen, wird kein Wunschkatalog sein dürfen, der nur Neues fordert, sondern die Hochschulen werden zunächst einmal selbst gefordert sein zu sagen, wo sie neue Politik dadurch schaffen können, dass sie sich von alter Politik trennen. Das ist etwas, was wir im Parlament schon seit Jahren auf allen Ebenen so machen müssen. Sie müssen in der Entwicklungsplanung in der Hochschule vor allem Antworten geben auf die Fragen, die sich aus der Evaluierung ergeben. Wo gibt es qualitative Mängel? Wie beseitige ich diese Mängel mit möglichst raschem Erfolg?
Wir müssen gemeinsam lernen, damit umzugehen. Ich möchte hier für das Parlament ganz deutlich sagen: Diese Zielvereinbarungen brauchen niemandem Angst zu machen. Es dürfen keine Vereinbarungen sein, die am Ende unerreichbar sind, sondern man muss sich verständigen auf etwas, was nicht leicht erreichbar ist, was aber mit entsprechender Anstrengung zu Erfolgen führen wird, wenn man es erreicht hat; denn es sind gemeinsame Ziele, die Land und Hochschule miteinander vereinbaren und umsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben durch das Gesetz ein durchgängiges Prinzip. Wir haben uns davon leiten lassen, dass wir nur noch das regeln wollen, was denn zwischen Staat und Hochschule auf der obersten Ebene der Hochschule wirklich geregelt werden muss. Die innere
Organisation der Hochschule ist den Hochschulen weitestgehend frei gestellt. Das ist ungewöhnlich und im Augenblick auch noch schwer umzusetzen. Das wird aus der momentanen Debatte über die Übergangsvorschriften deutlich. Man muss das Gesetz in Zukunft nicht mehr dahin gehend lesen, wie ich etwas machen muss und in welchem Paragrafen das steht, sondern in Zukunft muss man fragen: Was möchte ich eigentlich machen? Was halte ich für vernünftig? Verbietet das Gesetz mir das? - In der Regel wird es das nicht tun, sondern es wird das erlauben. Auch bei den Übergangsvorschriften haben wir ganz bewusst darauf verzichtet, alles im Detail zu regeln. Dies gilt z. B. für die Frage, wie nun die alte Ordnung in die neue Ordnung übergeführt werden muss. Ich möchte den Hochschulen von hier aus stattdessen zurufen: Überlegen Sie, wie es am vernünftigsten gemacht werden muss. Ich bin ganz sicher, dass wir das im Gesetz in den Übergangsvorschriften auch so abgebildet und ermöglicht haben. Wenn wir im Gesetz schreiben, die Hochschulen sichern durch ihre Bibliotheken für die Öffentlichkeit Literatur und Kommunikation, dann darf aus dem Gesetz, von dem ich sage, dass es eine Verfassung ist, niemand ablesen, dass die Hochschulbibliotheken in Zukunft die Besitzer der Rechenzentren sind. Nein, ein solcher Satz besagt nicht mehr und auch nicht weniger, als dass wir den Hochschulen den öffentlichen Auftrag geben, auch für die Öffentlichkeit tätig zu sein.
Meine Damen und Herren, aus den Freiräumen entstehen Unterschiede, zu denen man sich ganz klar bekennen muss. Aus den Unterschieden, in die sich Hochschulen in Zukunft hineinentwickeln können, entstehen Profile, Markenzeichen und Wettbewerb. Die Senate sind diejenigen, die es mit ihren Ordnungen - insbesondere mit der Grundordnung - in der Hand haben, diesen Wettbewerb zu gestalten. Sie müssen die Weichen dafür stellen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass man an diesem Wettbewerb teilnehmen kann. Sie müssen entscheiden, wie mit der Beteiligung der Studierenden umzugehen ist, wie man die Frauen in die Prozesse einbeziehen will, welche Chancen man jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geben will. Die Folge daraus wird sein dazu bekennen wir uns ausdrücklich -, dass wir in Niedersachsen in Zukunft sehr gute Hochschulen haben werden, und wir werden auch exzellente Hochschulen haben.
Das soll niemandem Angst machen. Niemand soll schreien, dass das eine Zweiklassengesellschaft
sei. Wir brauchen diesen Wettbewerb, damit sich die Hochschulen im Kampf um die besten Lösungen für die Zukunft stark machen können.
Meine Damen und Herren, starke Hochschulleitungen sind aus unserer Sicht die unausweichliche Konsequenz aus dieser neuen Verantwortung heraus, und zwar in dem Moment, wenn sich der Staat aus der Detailsteuerung und aus der Fachaufsicht zurückzieht und wenn wir uns mit den Hochschulen in zunehmendem Maße in nationaler und internationaler Konkurrenz bewegen. Wem das zu plakativ ist, und wem diese Diskussion zum Halse heraushängt, dem sei gesagt, dass wir den Wettbewerb selbst erzeugen. Wir alle in diesem Parlament wollten ihn gemeinsam. Wer ihn also will, kann nicht so weitermachen wie bisher. Es können nicht alle über alles entscheiden, und es kann nicht sein, dass keiner richtig verantwortlich ist. Wer diesen Wettbewerb will, der braucht eine starke Hochschulleitung. Eine starke Hochschulleitung bedeutet, dass es ein starkes Präsidium und einen starken Senat geben muss. Der Senat wird in Zukunft die grundlegenden Ordnungen verabschieden. – Hindere ich jemanden daran, Beifall zu klatschen?
- Die Zeit ist so knapp. Ich bitte um Nachsicht. Ich sollte einmal eine Beifallspause machen. Ich sehe das ein.
- Nein, kein Problem. Wir kommen damit schon zurecht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Senate werden die grundlegenden Ordnungen verabschieden, und diese werden die Präsidien in ihrem Handeln binden. Aber die Präsidien werden selbst führen und leiten können. Vor diesem Führen, Leiten und Ausführen darf aber am Ende niemand Angst haben. Für mich - das möchte ich klar sagen - bedeutet Führen auch, andere mitzunehmen. Wer Führen nur als Weisungen erteilen versteht, wird von den Senaten auch nicht gewählt werden. Niemand in den Senaten ist gezwungen, solche Führungspersönlichkeiten zu wählen.
Meine Damen und Herren, auch der Hochschulrat ist eine unausweichliche Konsequenz, weil wir mit dem Rückzug des Staates den gewissen Blick über
den Tellerrand brauchen, um das Blickfeld von außen in die Hochschule hinein zu verlagern.
Ich möchte kurz zwei politische Schwerpunkte ansprechen, weil - das möchte ich auch offen und ehrlich einräumen - an dieser Stelle das Grundprinzip, möglichst wenig zu regeln, aufgegeben wird. Dafür sind uns diese beiden Schwerpunkte zu wichtig. Der eine ist die Frauenförderung, und der andere ist die Studienförderung.
Bei der Frauenförderung haben wir das Hochschulrahmenrecht in Niedersachsen schon jetzt konsequent umgesetzt. Das heißt, in Zukunft werden die jünger werdenden Wissenschaftlerinnen keine Habilitandinnen mehr sein, sondern Juniorprofessorinnen. Bitte fangen Sie jetzt nicht an, die alte Diskussion um die Habilitation herauszuzaubern.
Der Unterschied zwischen dem System der Habilitation und dem neuen System ist sehr einfach zu verstehen. Die Hochschulen, die in Zukunft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berufen, werden die gesamte wissenschaftliche Leistung der Bewerber würdigen müssen und nicht nur ein Zeugnis zur Kenntnis nehmen können, das irgendwann einmal ausgestellt wurde.
Beim Studium - weil das für uns wichtig ist möchten wir festlegen, dass es in Zukunft Studiendekaninnen und Studiendekane geben muss, die für einen gesamten Studiengang zuständig sind, unabhängig davon, wie sich die Organisation der Hochschule im Einzelnen darstellt.
- Ich komme sehr bald zum Schluss. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um etwas Nachsicht. Das ist wirklich ein sehr komplexer Vorgang.
Es ist auch eine Einladung an die Studierenden, sich in Zukunft wieder mehr an den Hochschulen zu beteiligen, wieder in die Alma Mater zurückzukommen und sich nicht nur als Nutzer von Leistungen zu verstehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz wird die Hochschullandschaft nach dem InKraft-Treten nicht von einem auf den anderen Tag grundlegend verändern, sondern es wird die Weichen neu stellen. Es wird Prozesse einleiten, die uns noch viele Jahre lang erfolgreich begleiten werden. Das gilt insbesondere für das Thema Stif
tungshochschulen. Sie werden sich sicherlich gewundert haben, dass ich dieses Wort bisher gar nicht in den Mund genommen habe. Das liegt einfach daran, dass ich deutlich machen will, dass das Gesetz - anders als der Eindruck manchmal in der Öffentlichkeit entsteht - kein Gesetz zur Einrichtung von Stiftungshochschulen ist. Es ist stattdessen ein Gesetz, das eine völlig neue Hochschulordnung mit dem Sahnehäubchen der Stiftungshochschulen für diejenigen schafft, die die neue Herausforderung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen aufgreifen und in eine neue Zeit aufbrechen wollen, in der sie dann sogar über das eigene Vermögen verfügen können.
Ich weiß noch nicht, wie viele Hochschulen diesen Antrag stellen werden und wohin sich die Stiftungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten im Einzelnen entwickeln werden. Aber eines ist für uns alle wichtig: Die Körperschaft Hochschule wird unabhängig davon, ob der Träger der Staat oder eine Stiftung ist, die gleiche bleiben. Sie wird die gleichen Rechte haben. Die staatliche Verantwortung für die Hochschule bleibt ebenfalls die gleiche.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen für die Nachsicht. - Zum Schluss möchte ich allen, die an dem langen Diskussionsprozess beteiligt waren, herzlich danken. Ich möchte allen im Landtag, in der Regierung, in den Behörden, die mitgewirkt haben, danken. Ich möchte mich insbesondere bei den Interessierten in der Hochschulöffentlichkeit für die vielen endlosen Gespräche, die wir miteinander zum beiderseitigen Erfolg geführt haben, bedanken. Wir haben zum ersten Mal Zwischenschritte der Beratung im Internet veröffentlicht. Dafür habe ich sehr viel Lob erhalten, weil die Menschen zum ersten Mal einen transparenten Prozess erlebt haben.
Das macht viel Arbeit, Herr Schünemann, lohnt sich aber. Man sollte darüber nachdenken, ob man das in Zukunft nicht zum Prinzip macht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich noch kurz in die Debatte einmischen, gerade nachdem wir von den Grünen den Vorwurf gehört haben, dass wir nicht genügend für die Kontinuität tun würden, sondern alles auf Projektförderung abstellten. Dass dieser Vorwurf ausgerechnet von den Grünen kommt, hat schon fast peinliche Züge. Denn es war gerade Ihr Wunsch, dass wir im Bereich der Soziokultur etwas geschaffen haben, was inzwischen für das ganze Land Modellcharakter hat, nämlich dass wir Projekte fördern, die wir nach dem Ablauf auch inhaltlich überprüfen. Aber wir machen das mit mehrjährigen Verträgen und einem hohen Maß an Stabilität. Wir haben inzwischen in vielen Bereichen - ich denke z. B. an die Ostfriesische Landschaft - Verträge über mehrere Jahre abgeschlossen.
- Danke, Herr Bontjer. Ich könnte von allen Ostfriesen des Hauses einen breiten Beifall bekommen.
In die Kulturförderung wird über mehrjährige Verträge Stabilität hineingebracht, die den Kulturschaffenden enorm dabei hilft, Projekte abzuwickeln, und über mehrere Jahre Sicherheit gibt. Wenn das kein hohes Gut im Sinne der Musik- und der anderen Kulturschaffenden ist, dann weiß ich es wahrlich nicht. Ich finde, auf diesem Gebiet haben wir enorm viel geleistet.
Das bedeutet immerhin - das ist meine Schlussbemerkung -, dass wir uns über mehrere Jahre hinsichtlich der Haushaltsgesetzgebung binden. Sie finden eine Vielzahl von Verpflichtungsermächtigungen im Kulturbereich.
- Das ist keine Schwalbe. Sie dürfen gern der Schwalbe ein Nest bauen. Wir sind mit Leib und Seele Kulturpolitiker.
Stellen Sie einen durchfinanzierten Antrag, damit mehr Geld zur Verfügung steht. Beschaffen Sie das Geld, wir geben es gerne für Sie aus.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte es sehr gerne gesehen, wenn wir zu dem neuen Hochschulrahmengesetz eine sachliche Diskussion geführt hätten. Dies hätte aber vorausgesetzt, Frau Mundlos, dass man sich das Gesetz vorher einmal ansieht. Ich gebe zu, dass das im Augenblick ein bisschen schwierig ist; denn dieses Gesetz gibt es noch gar nicht; es ist noch gar nicht unterzeichnet. Insofern stehen wir hier vor einer etwas merkwürdigen Situation: Es gibt ein Hochschulrahmengesetz - ich füge hinzu: plus ein Besoldungsgesetz, das Sie gleich mit gemeint haben -, das zurzeit beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegt, das die CDU im Bundestag bekämpft hat und das die CDU-geführten Bundesländer bekämpfen; diese drohen gleichzeitig auch noch mit Klage. Sie hingegen wollen, dass dieses Gesetz so schnell wie möglich umgesetzt wird. Das hat natürlich seinen Charme, gibt uns aber die Gelegenheit, an der einen oder anderen Stelle noch einmal richtig kraftvoll aufzuschlagen.
Meine Damen und Herren insbesondere von der CDU, nun habe ich eine herzliche Bitte an Sie: Kippen Sie doch nicht wieder alles das, worüber wir uns in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einig waren, mit einem Mal wieder aus. Wir waren uns doch mindestens an der Stelle einig, dass wir von Dauerstellen an den Hochschulen weg müssen - jedenfalls in dem jetzigen Umfang und dass wir stattdessen hin zu mehr Qualifikationsstellen müssen, die zeitlich befristet sind. Wenn das an der einen oder anderen Stelle dazu führt,
dass der eine oder die andere sagt, für ihn bzw. sie sei keine Dauerstelle mehr vorhanden, dann ist das eine logische Konsequenz dieser Politik, die wir gemeinsam tragen. Darauf werde ich zum Schluss noch einmal zu sprechen kommen. Dann kann man doch nicht sagen, es würden jetzt arbeitslose Nachwuchswissenschaftler erzeugt. Auch dazu sage ich noch etwas.
Meine Damen und Herren, ich werde mich mit den drei Spiegelstrichen, die Frau Mundlos hier angeführt hat, ganz kurz sachlich auseinander setzen. Wir werden uns in den Ausschüssen sicherlich ausführlicher damit befassen und werden abschließend im Landtag darüber beraten. Ich schlage Ihnen vor, dass wir das heute nicht allzu lange ausführen.
Sie haben auf die Gewährung von Leistungszulagen abgehoben und dann kritisiert, dass das kostenneutral sein soll. Das ist falsch, Frau Mundlos. Das war eine lange Zeit strittig, gerade im Gesetzgebungsverfahren. Die weniger reichen Bundesländer haben verlangt, eine kostenneutrale Regelung zu finden - kostenneutral heißt insbesondere, dass da in Zukunft mehr hineingepackt wird -, damit die reichen Länder nicht sozusagen im Wettbewerb davonlaufen können. Das war über lange Zeit der Streitpunkt.
Der Bund hat ja auch eine gewisse Fürsorgepflicht, aufzupassen, dass die Länder gleiche Wettbewerbschancen haben. Deswegen ist er als Rahmengesetzgeber überhaupt in der Lage, hier etwas zu regeln. Das Ergebnis ist aber, dass es einen Korridor von 10 % gibt, die dort jährlich draufgepackt werden können. Es liegt an Ihnen und an uns, am Parlament, bei den Haushaltsberatungen zu sagen: „Wir wollen in die Professorenbesoldung bis zu 10 % per anno mehr reinpacken.“ Dann dürfen wir das selbstverständlich.
Frau Mundlos, ich weiß, es tut weh, aber ich sage es Ihnen immer wieder: Legen Sie hier doch den Antrag auf den Tisch, die Professorenbesoldung ab dem nächsten Jahr um 10 % aufzustocken, und sagen Sie, wie das finanziert wird. Dann machen wir das auch; das verspreche ich Ihnen.
Nun haben Sie hier vorgelesen: Wenn das umgesetzt wird, dann muss das transparent sein, dann muss das vergleichbar sein, dann muss das nachvollziehbar sein, und dann muss es Kontrolle geben. - Es hätte nur noch gefehlt, dass Sie „gericht
liche Kontrolle“ dazu schreiben. Dann hätten Sie gleich sagen müssen, dann machen wir auch noch einen Tarifvertrag. - Das kann es auch nicht sein.
Es muss doch Einigkeit darüber bestehen, dass es für die Hochschulen einen Spielraum gibt, im Rahmen von fachlicher Evaluierung zu solchen Leistungsbeurteilungen zu kommen. Wenn Sie das alles wieder reglementieren, dann können Sie es doch gleich so lassen, wie es ist. - Ich vermute, dass das auch genau das ist, was Sie wollen, weil Sie zu feige sind, eine solche Änderung umzusetzen.
Nun zu dem nächsten Punkt. Sie fordern die Landesregierung auf. Das ist nun totaler Blödsinn. Wir als Gesetzgeber sind aufgefordert, das Landesbesoldungsgesetz entsprechend anzupassen; denn in diesem neuen Landesbesoldungsgesetz setzen wir die B-Besoldung für Professorinnen und Professoren um. Ich bin gespannt, wie Sie daran mitarbeiten werden.
Relativ kurz machen will ich es mit der Frage Gesamtkonzept für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Meine Damen und Herren, im neuen Hochschulgesetz regeln wir, welche Chancen und Möglichkeiten es für den wissenschaftlichen Nachwuchs gibt. Ich bin auf Ihre Einlassung dazu sehr gespannt. Bisher haben wir noch keine gehört. Dabei geht es dann darum festzulegen, wie der Nachwuchs gefördert werden kann. Ein Gesamtkonzept in dem Sinne, den Sie wahrscheinlich meinen, hat es nie gegeben, auch unter Ihren Regierungen nicht. Das wäre im Übrigen auch gar nicht sinnvoll, weil jede Hochschule landesweit unterschiedliche Anforderungen an die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt und das obendrein auch noch von Fach zu Fach unterschiedlich ist.
Nun zu Ihrem letzten Spiegelstrich, der ja auch durch die Presse geistert und der von Ihnen mit der schlaglichtartigen Bemerkung von der Massenarbeitslosigkeit der Nachwuchswissenschaftler auf den Höhepunkt getrieben wurde. - Da wird ein Gesetz - das, wie gesagt, noch gar nicht unterschrieben ist, aber vom Bundestag verabschiedet worden ist völlig falsch interpretiert. Der Rahmengesetzgeber hat endlich Klarheit geschaffen, dass wir im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zeitverträge ohne Begründung nicht mehr nur bis zu fünf Jahren abschließen dürfen, sondern bis zu zwölf und in der Medizin sogar bis zu 15 Jahren. Das ist eine
erhebliche Erleichterung. Es ist nur für diejenigen eine Erschwernis, die sich in der Vergangenheit trotz der Gesetzesbestimmung, dass man nur bis zu fünf Jahren Kettenverträge abschließen darf, durchgemogelt haben, indem sie zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt haben, also von einer Hochschule zum Schein zu einer anderen gegangen und dann wieder zurückgekommen sind. Für die ist der Weg allerdings verbaut; die müssen sich mit der dann 12-Jahre- bzw. 15-Jahre-Regelung zufrieden geben. Für alle diejenigen, die länger an der Hochschule bleiben wollen, gibt es im BAT nach wie vor die schon jetzt bestehenden Regelungen - die sind überhaupt nicht verändert und damit auch nicht verschlechtert worden -, dass natürlich Arbeitsverträge abgeschlossen werden können, die begründet zeitlich befristet sind. Eine Begründung kann zum Beispiel sein, dass mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer, sprich: mit dem Nachwuchswissenschaftler, Einvernehmen besteht, dass das für die anvisierte Projektdauer gilt.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit hat sich die Situation also deutlich verbessert, nicht verschlechtert. Das Einzige, was sich „verschlechtert“ hat, ist, dass es für diejenigen, die nach einer Habilitationsphase bleiben, keine C 2-Stelle mehr gibt, sondern eine adäquate Angestelltenstelle im BAT-Verhältnis. Das ist der einzige Unterschied an dieser Stelle. Aber das ist auch etwas, was wir im Prinzip alle miteinander gewollt haben.
Deshalb gibt es auch keine Notwendigkeit, Härtefallregelungen einzuführen. Ich will noch einmal sagen - ich habe das im Ausschuss mehrfach getan und will das hier auch noch einmal betonen -: Wir werden, wie die anderen Bundesländer auch, diese Übergangsfrist natürlich voll ausschöpfen. Das heißt, wer jetzt noch vor der Frage steht, ob er mit einer Habilitation beginnen soll oder nicht, der kann das freilich tun. Den würde ich sogar ermuntern, das zu tun. Er hat im Nachgang dieselben Rechte, dieselben Ansprüche daraus, mit der einen Ausnahme, die ich bereits nannte: dass er nach einer Habilitationsphase eben nicht auf eine C 2Stelle, sondern möglicherweise auf eine BAT IStelle kommt.
Die letzte Bemerkung. Sie malen hier etwas von Massenarbeitslosigkeit von Nachwuchswissenschaftlern an die Wand. Meine liebe Frau Mundlos, daran, dass jemand nach zwölf Jahren befristeter Tätigkeit an einer Hochschule noch Nachwuchswissenschaftler ist, habe ich erhebliche Zweifel. Wir wollen doch die Prozesse beschleuni
gen, wir wollen die Qualifizierungsphase beschleunigen. Nach zwölf Jahren soll sich jemand entweder an einer Hochschule auf eine Professorenstelle beworben haben und angenommen worden sein, oder aber er soll sich entscheiden, im wissenschaftlichen Dienst Serviceleistungen zu erbringen und auf eine entsprechende Dauerstelle zu gehen. Aber ein arbeitsloser Nachwuchswissenschaftler ist er schon deshalb nicht, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Nachwuchswissenschaftler mehr ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf die Ausführungen von Herrn Golibrzuch antworten. Nach meiner Kenntnis - ich glaube, daran hat sich nichts geändert - ist bei den Juniorprofessorinnen und – professoren eine durchschnittliche Lehrverpflichtung von genau der Hälfte in Planung. Das ist mein Kenntnisstand. Der Gesetzgeber weiß natürlich - das wissen wir auch -, dass man Juniorprofessorinnen und -professoren nicht vom ersten Tag an mit derselben Lehraufgabe betrauen kann oder darf, die ein ausgewachsener Professor hat.
Jetzt habe ich das Zweite vergessen. Deswegen setze ich mich lieber wieder hin.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst einmal dafür entschuldigen, dass ich meine Wortmeldung unbotmäßig einem „Boten“ mit auf den Weg gegeben habe. Vielleicht war es nicht nur die Bequemlichkeit, weil Herr Golibrzuch sowieso unterwegs war, sondern auch die Erinnerung, dass ich bei einer der
letzten Debatten eine Wortmeldung abgegeben hatte, Herr Präsident, und nicht drangekommen bin. Deshalb habe ich mir gesagt: Versuche es diesmal so, und - siehe da - es funktionierte.
Danke sehr. Das habe ich auch nicht bezweifelt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Golibrzuch hat hier von Kuriositäten gesprochen. Ich will Ihnen einmal sagen, Herr Golibrzuch, was kurios ist. Kurios ist, wenn Sie glauben, dass es ausreicht, Parteitagsbeschlüsse - gleich welcher Partei - in ein Gesetzgebungsverfahren im Parlament einzubringen. Das ist nicht hinreichend.
Parteitagsbeschlüsse sind politische Absichten.
Die sind so auch in Ordnung, und die werden von uns auch umgesetzt. - Darüber würde ich an Ihrer Stelle nicht lachen. Die Grünen haben nämlich ein ganz besonderes Verhältnis dazu.
Das Gesetzgebungsverfahren, meine Damen und Herren, ist das andere.
Sie haben eben so einen komischen schwammigen Satz gesagt - lesen Sie ihn sich nachher noch einmal durch -, was nach Ihrer Erinnerung in Ihrem Antrag steht. Ich hätte Ihnen empfohlen, den Antrag, kurz bevor Sie hierhin gegangen sind, noch einmal durchzulesen; ich hätte Ihnen den übrigens auch geliehen. Darin steht:
„Der Landtag begrüßt die von der Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft ergriffenen Initiativen, Studiengebühren bundesweit auszuschließen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine solche Initiative hat es nie gegeben, und die gibt es auch nicht.
Da muss man schon ein bisschen genauer hingucken. Wir haben nie gesagt, an keiner Stelle – auch niemand, der sich sonst gegen Studiengebühren
äußert, hat das gesagt -, dass es ein generelles Verbot für Studiengebühren geben kann oder geben muss. Schließlich haben wir schon immer Studiengebühren gehabt, z. B. für Seniorinnen und Senioren oder für Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge. Es ist nie darum gegangen, Studiengebühren an den Hochschulen generell zu verbieten - solch ein Gesetz wäre auch gar nicht denkbar -, sondern es ging immer nur um Folgendes - und das schreiben Sie ja auch in Ihrem zweiten Satz -:
„Auch wenn eine Einigung der KMK in diesem Punkt nicht möglich war, tritt der Landtag weiterhin für die Absicherung eines gebührenfreien Erststudiums ein.“
Ja, Herr Golibrzuch, und nein, Herr Golibrzuch. Ja, weil wir weiterhin dafür eintreten. Aber nein, weil wir es erledigt haben. Genau das haben wir nämlich mit der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes erreicht: Als zweites Bundesland in Deutschland - nach Baden-Württemberg haben wir ein gebührenfreies Erststudium im Gesetz verankert.
Nun will ich Ihnen einmal sagen, was der Bund als Rahmengesetzgeber dazu tut - wenn ich mich richtig erinnere, Herr Golibrzuch, sitzen die Grünen auf Bundesebene mit in der Regierung -: Frau Bulmahn wird einen neuen Gesetzentwurf auf die Reise bringen. Ein Arbeitsentwurf liegt mir schon vor. In diesem Gesetzentwurf wird eine Sache genau so stehen, wie wir es hier gemacht haben, nämlich dass ein bestimmtes Maß an Inanspruchnahme der Universitäten - nennen wir es einmal „Erststudium“ oder „Grundstudium“ - gebührenfrei ist, aber danach selbstverständlich Gebühren fällig werden. Sonst machte die Verwendung des Wortes „Freiheit“ ja auch keinen Sinn. Ob Sie das nun über Gutscheine oder darüber machen, dass Sie sagen, eine bestimmte Semesteranzahl ist gebührenfrei, ist letztlich egal, es sei denn, man macht Taschenspielertricks. Auf diese Taschenspielertricks will ich im Anschluss noch eingehen.
Dann haben Sie gesagt, Ihnen fehle das Anreizsystem, weil man bei dem Gutscheinsystem das, was man nicht verbraucht habe, für das weitere Studium an den Hochschulen mitnehmen könne. Lieber Herr Golibrzuch, da empfiehlt es sich, nicht nur Ihren eigenen Antrag, sondern auch einmal unseren Gesetzentwurf zu lesen. Auch nach unserem Gesetzentwurf können Sie das Semesterguthaben selbstverständlich mitnehmen, das Sie nicht
verbraucht haben. Sie sollen es sogar. Das ist der Sinn dieses Gesetzentwurfs.
Lassen Sie mich dazu aber noch eine ganz wichtige Bemerkung machen - ich habe das an anderer Stelle hier im Hause schon ausgeführt -: Ich wäre sehr daran interessiert, dass sich die Länder und der Bund auf ein einheitliches Verfahren in den Ländern einigen. Das hätte, das will ich gar nicht abstreiten, für die Studierenden einen hohen Stellenwert. Wenn der Prozess am Ende dazu führen würde, dass nicht unser Modell, sondern ein anderes gewählt würde, würden wir das nicht als Niederlage verstehen, sondern wären wir bereit, unser Modell entsprechend anzupassen.
Aber, Herr Golibrzuch, es gibt noch kein anderes Modell. Es gibt lediglich verbale Äußerungen von Rheinland-Pfalz und von Nordrhein-Westfalen, die dahin gehen, ein Gutscheinmodell gestalten zu wollen. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass ich in einer Arbeitsgruppe sitze, die solche Vorschläge möglicherweise mit erarbeiten würde. Es gibt bis heute noch keinen einzigen schriftlichen Formulierungsvorschlag.
Und eines muss doch auch klar sein: Wenn man ein Gutscheinmodell definiert, wird man am Ende sagen müssen, was passiert, wenn der Gutschein verbraucht ist. Am Ende wird es auch dort Gebühren für diejenigen geben, die keine Gutscheine mehr besitzen, weil sie zu lange studiert haben. Ob man das dann „Bezahlen von Studium nach Ablauf der Gebührenfreiheit“ oder „Langzeitstudiengebühr“ nennt, ist letztlich gleich.
Einen Taschenspielertrick lassen wir allerdings nicht zu, nämlich den der Grünen. Die sagen: Wir wollen auch ein Gutscheinmodell. Das wollen wir so gestalten wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Und wer die Gutscheine aufgebraucht hat und keine mehr hat, der wird zwangsexmatrikuliert. - Ja, meine Damen und Herren, so kann ich natürlich auch die Gebührenfreiheit sichern, wenn ich sage: Liebe Studierende, wenn ihr es in der bestimmten Zeit nicht geschafft hat, dann geht bitte von der Uni; wir schmeißen euch raus, und dann braucht ihr auch keine Gebühren zu zahlen. - Dann können Sie sich natürlich voller Stolz hinstellen und sagen, Sie hätten die reine Lehre aufrechterhalten und seien sauber geblieben. - Für uns allerdings ist das asozial, und das wollen wir nicht.
Deswegen bleibe ich dabei: Unser Modell ist vernünftig. Wir definieren ein Guthaben, das relativ leicht handhabbar ist: Regelstudienzeit plus vier Semester Toleranz. Für Kindererziehungszeiten gibt es praktisch die doppelte Regelstudienzeit als Möglichkeit, und es gibt Zuschläge für Auslandsstudium und für eine Betätigung in den Gremien der Selbstverwaltung der Hochschule. Wenn das nicht ausreichend ist, wenn das nicht ein Angebot des Staates für ein kostenloses Erststudium ist, dann weiß ich es auch nicht. - Herzlichen Dank.