- Wir haben noch einige Abstimmungen zu absolvieren und müssen uns auf das konzentrieren, was wir noch zu erledigen haben.
Auch zu dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 15/6 haben die Antragsteller die sofortige Abstimmung beantragt. Es geht dabei um die parlamentarischen Mitbestimmungsrechte für Migrantinnen und Migranten. Die Fraktion der CDU möchte auch diesen Antrag im zuständigen Ausschuss behandelt wissen. Ich weise wiederum darauf hin: Wenn 30 Mitglieder des Hauses diesen Wunsch unterstützen, wird der Antrag dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen.
Ich bitte diejenigen, die für eine Überweisung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sind, um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Das ist so beschlossen.
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 15/7 – hier geht es um die Verhaltensregeln für Mitglieder des Landtages – soll nach den übereinstimmenden Vorstellungen der Fraktionen zur federführenden Beratung dem Ältestenrat und zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe!
- Meine Damen und Herren, wir machen das jetzt noch einmal, einverstanden? Bei so viel Neuen müssen wir einmal üben dürfen.
Ich lese jetzt noch einmal vor, worum es geht. Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 15/7 - dabei geht es um die Verhaltensregeln für Mitglieder des Landtages; das ist hier eben auch diskutiert worden - soll nach den
übereinstimmenden Vorstellungen der Fraktionen zur federführenden Behandlung dem Ältestenrat und zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen überwiesen werden. - Das ist unstrittig, wenn ich das erläutern darf.
- Herr Gabriel freut sich, dass er jetzt einmal Beifall klatschen darf. Das durfte er als Ministerpräsident ja nicht.
- So ist es schön! - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Opposition will gelernt sein, und Regieren will auch gelernt sein.
Meine Damen und Herren, wir kommen dann zur Geschäftsordnung. Zu der Geschäftsordnungsregelung über die Anzahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten liegen bekanntermaßen zwei Änderungsanträge vor.
Wir stimmen zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP in der Drucksache 15/8 und dann über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 15/9 ab.
Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 15/8 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
entsprechend den Beschlüssen, die wir eben gefasst haben. Nach Artikel 18 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung wählt der Landtag die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Präsi
Wir kommen zunächst zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Nach § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung sind vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten von den Fraktionen vorzuschlagen, auf die die zweite bis fünfte Höchstzahl entfallen. Das sind die SPD- und die CDUFraktion. Die Fraktion der CDU hat bei der fünften Höchstzahl ein Mitglied der FDP-Fraktion zur Wahl als Vizepräsidentin vorgeschlagen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Vorschläge. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann nach unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen und können sämtliche Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten in einem Wahlgang gewählt werden. Ich frage daher, ob jemand widerspricht. - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wer die genannten Mitglieder des Landtages zu Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Stimme enthalten.
(Ulrike Kuhlo [FDP]: Ich nehme die Wahl an und bedanke mich bei der CDU! - Beifall bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Sigmar Gabriel [SPD]: Das geht ja gut los! Denen ist wohl nicht aufgefallen, dass wir sie mitgewählt haben!)
Meine Damen und Herren, wir haben noch viel zu tun. Ich vermute, dass man auf der Pressetribüne schon ziemlich unruhig wird, weil wir mit der Zeit doch einigermaßen hinterher sind.
Es sind nun zehn Schriftführerinnen und Schriftführer zu wählen. Das Vorschlagsrecht ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Die Fraktionen haben folgende Vorschläge eingereicht: die CDU-Fraktion Herrn Koch, Herrn Ontijd, Frau Philipps, Herrn Pörtner, Frau Vogelsang, Frau Zachow; die SPD-Fraktion Frau Saalmann, Frau Schuster-Barkau, Frau Somfleth; die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Langhans.
Auch hier gilt, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer gemeinsam und durch Handzeichen gewählt werden können, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht. - Das ist nicht der Fall.
Wer also die genannten zehn Kolleginnen und Kollegen zu Schriftführerinnen und Schriftführern wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich frage die Mitglieder des Landtages, ob sie die Wahl zu Schriftführerinnen und Schriftführern annehmen.