Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir von der Notwendigkeit integrativer Politikgestaltung überzeugt sind, wollen wir dieses Thema
Zu den Verhaltensregeln: Meine sehr verehrten Damen und Herren, Abgeordnete haben unzweifelhaft die Aufgabe, dem Vertrauensverlust zur Politik in der Bevölkerung durch Eigeninitiative gegenzusteuern. Dazu gehört auch eine Offenlegungspflicht jedes Parlamentariers und jeder Parlamentarierin, welche außerparlamentarischen Interessensbeziehungen vorhanden sind, wie z. B. die Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichtsrates, aber auch die Erstattung von Gutachten, Vortragstätigkeiten neben Beruf und Mandat.
Sicherlich haben die niedersächsischen Abgeordneten bereits in der Vergangenheit freiwillig einen so genannten Ehrenkodex, ein Reinheitsgebot für Abgeordnete, in der Form der bisherigen Geschäftsordnung abgegeben. Neu ist allerdings, dass wir mit diesem Geschäftsordnungsantrag im Wesentlichen die aktuellen und sehr präzise formulierten Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages übernehmen wollen. Die SPD-Fraktion vermag nicht einzusehen, warum für Abgeordnete unterschiedlicher Parlamente unterschiedliche Konditionen gelten sollen. Klare, einheitliche Verhaltensregeln werden mehr Transparenz schaffen. Nur so können wir in der Öffentlichkeit deutlich machen, dass die Politik keine Grauzonen für Einzelne akzeptiert.
Die SPD-Fraktion beantragt, diesen umfassenden Antrag in den zuständigen Fachausschuss, den Rechtsausschuss, zu überweisen.
Denn woher hätte die SPD-Fraktion bei den Umgangsformen der CDU erfahren sollen, dass die Anzahl der Vizepräsidenten frei nach dem Motto „Was schert mich mein Geschwätz von gestern?“ heute komplett anders entschieden werden soll.
„Sehr geehrter Ministerpräsident! Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender! Lieber Herr Gabriel! Die CDU-Landtagsfraktion ist bereit, fünf Vizepräsidenten zu wählen. Dann stehen trotz einer zusätzlichen Landtagsfraktion der größten Oppositionsfraktion zwei Vizepräsidenten zu.“
- Sie beschließen das so. Aber wir wollen nicht nur auf diesen Stilbruch, sondern auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns geht es nämlich nicht nur um diese Stilfrage, dass Sie von einer anderen Entscheidung schreiben, als hinterher in der Zeitung zu lesen ist. Uns geht es im Großen und Ganzen um eine qualitative Veränderung der Geschäftsordnung; denn für uns gehört es zur parlamentarischen Kultur dieses Hauses, dass alle Fraktionen im Landtagspräsidium vertreten sind.
Nach Ihrem Änderungsvorschlag soll auf ein Stück Parlamentsrepräsentation verzichtet werden. Dies halten wir für falsch, weil die so genannten kleinen Fraktionen in einem Über-/Unterordnungsverhältnis auf das Goodwill der großen Fraktionen angewiesen wären.
Schließlich beschließen wir heute keine vorläufige Geschäftsordnung, wie sonst immer für eine Wahlperiode üblich, sondern eine unbefristete Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages. Hierin sollten wir gewisse politische Fairnessprinzipien grundsätzlich absichern.
Selbst in einer solchen konstituierenden Sitzung müssen notwendige Regularien abgehandelt werden. Deshalb danke ich Ihnen, insbesondere den Gästen, für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit in Sachen parlamentarische Gestaltungsmöglichkeiten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Grünen ist der Meinung, dass aus Gründen der gleichberechtigten parlamentarischen Repräsentanz und der demokratischen Fairness alle Fraktionen im Landtag mit einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten sein sollten, wie dies in Niedersachsen seit drei Wahlperioden Übung war. Allerdings glauben wir, dass die Vertretung durch jeweils eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten der Fraktionen bei den Vizepräsidenten ausreicht. Für diese überparteilich angelegte Funktion zur Sitzungsleitung und Repräsentation darf es nicht auf die Höhe des Wahlergebnisses und die Anzahl der Sitze der Fraktionen im Landtag ankommen, sondern es sollte darauf ankommen, wie viele Fraktionen die Wählerinnen und Wähler tatsächlich in den Landtag gewählt haben.
Diesen Vorschlag sowie die Halbierung der zusätzlichen 50 % Grundentschädigung für Vizepräsidenten und den Verzicht auf die erhöhte Altersentschädigung für den Präsidenten und die Vizepräsidenten haben wir im Vorfeld der Konstituierung des neuen Landtages in Niedersachsen mit den anderen Fraktionen erörtert. Schwarz-Gelb will dagegen einen Rückfall in die 80er-Jahre, als die damalige Albrecht-Regierung auch keine Veranlassung sah, die Fraktion der Grünen bei den Vizepräsidenten zu beteiligen, als habe es seit damals in unserer Gesellschaft keine ständige Wei
Bis letzten Freitag, Herr McAllister und Herr Althusmann, haben Sie uns in dem Glauben gelassen - das haben Sie in vielen Gesprächen mit SPD und Grünen bestätigt -, dass fünf Vizepräsidenten zur Wahl stünden. Die Konstituierung unserer Fraktion und auch der Fraktion der SPD ist unter dieser Maßgabe erfolgt. Erst danach haben Sie - das ist, meine ich, mehr als schlechter Stil - die Rahmenbedingungen durch Ihre Mehrheit geändert.
Herr Rösler, eine Koalition in der Opposition, quasi eine Huckepackregelung für die Fraktion der Grünen, gibt es in der Demokratie nicht. So etwas kann man vielleicht in der Regierungskoalition aushandeln. Aber es entspricht nicht dem, was eine Opposition zu leisten hat. Da muss jede Fraktion für sich Oppositionsarbeit leisten.
Der Parlamentarismus und seine angemessenen Kosten sind tatsächlich ein Kriterium, an dem wir alle unsere Ausstattung permanent messen lassen müssen. Es geht in dieser Geschäftsordnungsfrage zum Präsidium deshalb auch um die folgenden beiden Punkte: Welche zusätzliche Diät für Vizepräsidenten ist wirklich leistungsgerecht? Was rechtfertigt die zusätzliche Altersentschädigung für den Präsidenten und die Vizepräsidenten? - Dass es den Fraktionen der CDU und der FDP mit ihrem Antrag nicht um eine Antwort auf diese Fragen, sondern nur um die Dokumentation ihrer neuen politischen Mehrheitsmacht und um eine kleinliche Retourkutsche für den aus ihrer Sicht vielleicht penetranten grünen Reformdrang geht,
wird daran deutlich, dass sich Ihr Änderungselan zur Geschäftsordnung außer auf die Verringerung der Zahl der Ausschüsse nur auf die Zahl der Vizepräsidenten konzentriert hat. Alle anderen Fragen - die Kollegin Bockmann hat dies deutlich gemacht -, die wir in der letzten Wahlperiode einmütig vereinbarten hatten, zur Enquete-Kommission und auch zur Kommission für Integrationsfragen ignorieren Sie, vertagen Sie auf die nächsten Monate, möglicherweise sogar - wie wir jetzt gehört haben - bis zum nächsten Jahr. Das macht deutlich, wo Sie die Schwerpunkte setzen.
ist bei dieser Bilanz von Ihrer Ankündigung nach Ihrem Wahlsieg, Sie würden wegen der eigenen Erfahrung einen neuen partnerschaftlichen Stil mit der Opposition pflegen, noch übriggeblieben?
Wir haben es gerade von Bischof Homeyer gehört: Der Anfang hat Gewicht. - Ich glaube, der größte Niedersächsische Landtag, den es je gab, beginnt jetzt kleinkariert. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. - Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen über die Änderungsanträge.
Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen in der Drucksache 15/3 - er betrifft die Anzahl und Stärke der Ausschüsse - zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP in der Drucksache 15/4 - er betrifft die Verteilung der Ausschussvorsitze - zustimmen will, den bitte ich wiederum um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Zu dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 15/5 - dabei geht es um die Umsetzung der Beschlüsse der EnqueteKommission - haben die Antragsteller sofortige Abstimmung beantragt. Die Fraktion der CDU hat jedoch deutlich gemacht, dass sie den Antrag in den zuständigen Ausschüssen behandelt wissen möchte. Wenn - Sie kennen das – 30 Mitglieder des Hauses einer Ausschussüberweisung zustimmen, wird der Antrag zur federführenden Beratung dem Ältestenrat und zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen.
Ich frage daher, wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen will. Ich bitte um die entsprechenden Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Das ist so beschlossen.
- Wir haben noch einige Abstimmungen zu absolvieren und müssen uns auf das konzentrieren, was wir noch zu erledigen haben.