Ich erteile Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Frau Helmhold!
- Bitte warten Sie noch einen Moment, da es im Saal gerade sehr unruhig ist. - Entweder setzen sich die Herrschaften hin oder sie entscheiden sich dazu hinauszugehen. Eines von beiden muss geschehen, damit wir hier weitermachen können. Frau Helmhold, bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn sowohl im Sozialgesetzbuch IX als auch im Sozialgesetzbuch XII der Vorrang der ambulanten Hilfen hervorgehoben wird, hat sich in der Praxis dieser Reformansatz bislang noch nicht in ausreichendem Maße durchsetzen
können. Wir sind gerade in der Eingliederungshilfe immer noch weit von einer Umsetzung des gesetzlich gebotenen Wunsch- und Wahlrechts für behinderte Menschen entfernt. Stattdessen findet immer noch viel zu häufig eine stationäre Unterbringung der Betroffenen statt, weil in vielen Orten Alternativen fehlen.
Parallel dazu geht der seit Anfang der 90er-Jahre festzustellende massive Ausgabenzuwachs bei der Unterbringung in stationären Einrichtungen ungehindert weiter. Insbesondere seit die Eingliederungshilfe durch den Wechsel der arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger in das ALG II aus dem Schatten der anderen Sozialhilfeausgaben herausgetreten ist, ist die Eingliederungshilfe als bedeutender Kostenblock in den Blick der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger geraten. Zwischen 1994 und 2002 betrug der Anstieg bei der Eingliederungshilfe jährlich 5,8 %, und es ist damit zu rechnen, dass es in den nächsten Jahren so weitergeht. Der medizinische Fortschritt und die bessere Betreuung tragen dazu bei, dass heutzutage erfreulicherweise auch sehr schwer und mehrfach behinderte Menschen ein normales Lebensalter erreichen. Die Zahl der über 60-jährigen Menschen mit Behinderung steigt kontinuierlich und wird sich bis 2014 verdoppelt haben. Das liegt auch daran, dass nach der Euthanasie in der Nazizeit erstmalig wieder komplette Jahrgänge von behinderten Menschen das Rentenalter erreichen.
In Niedersachsen arbeiten allein in den Werkstätten etwa 25 000 Menschen mit Behinderungen, ca. 20 000 behinderte Menschen leben in stationären Einrichtungen, rund 4 500 werden ambulant betreut, und viele leben noch bei ihren Eltern. Der Landeshaushalt 2006 setzt für die Eingliederungshilfe fast 1,3 Milliarden Euro an; das entspricht der Hälfte des Sozialhaushalts. Die Nettoausgaben steigen trotz der seit 2004 vollzogenen Nullrunden bei den Pflegesätzen jährlich um 50 Millionen Euro.
Diese Entwicklung führt seit Jahren zu immer weiter reichenden Sparvorschlägen der Bundesländer und Kommunen. So schlug z. B. das von Bayern eingebrachte Kommunale Entlastungsgesetz vor, die Ausgaben sollten je nach Kassenlage gedeckelt werden. Daneben häufen sich aus den Ländern andere Sparvorschläge, beispielsweise Eingliederungsleistungen nur noch Bedürftigen zukommen zu lassen. Dies, meine Damen und Herren, würde den Ansatz des SGB IX konterkarieren, Behinderungen nicht als individuelle Notlage zu
verstehen. Die Chance auf Integration darf nicht vom individuellen Einkommen und Vermögen abhängig gemacht werden.
Meine Damen und Herren, mit Deckelung und Leistungsverschlechterung kann und darf man sich dem Problem nicht nähern. Unsere Position ist es, die dringend notwendige Weiterentwicklung der Qualität der Eingliederungshilfe mit einer Reform auf der Ausgabenseite zu verbinden. Wir wollen behinderte Menschen in ihrem Wunsch nach einer selbstständigen und möglichst selbstbestimmten Lebensführung stärken und die dafür notwendigen Strukturen in der Eingliederungshilfe schaffen. Dazu gehört auch die Umsetzung des Vorrangs außerstationärer Wohnformen.
Um der Legendenbildung in Bezug auf grüne Positionen gleich vorzubeugen: Dieser Vorrang bedeutet nicht, dass stationäre Hilfe - über deren Ausgestaltung wir allerdings auch noch zu reden haben - in der Zukunft völlig überflüssig wird. Uns geht es vielmehr darum, dass immer noch viele behinderte Menschen in den stationären Einrichtungen fehlplatziert sind und unter anderen Bedingungen auch ambulant betreut werden könnten oder selbstständig leben könnten.
Niedersachsen nimmt beispelsweise bundesweit eine Spitzenstellung bei den Heimunterbringungen von Menschen mit seelischen Behinderungen ein. Ausweislich des Tätigkeitsberichts des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung für das Jahr 2002 soll gegenüber dem Bundesschnitt von 4,4 Heimunterbringungen auf 10 000 Einwohner diese Zahl in Niedersachsen bei 14,4 Heimunterbringungen liegen. Niedersachsen - das beklage ich hier ausdrücklich - ist auf diesem Feld der Sozialpolitik bisher wenig kreativ und orientiert seine Politik vorwiegend an den Interessen der gewachsenen Trägerlandschaften. Ist diese Einstellung zukunftsweisend, meine Damen und Herren? - Wir meinen: Nein.
Wir haben uns also gefragt, wie eine weitere Ambulantisierung der Hilfestrukturen aussehen kann, die Qualität im Interesse der behinderten Menschen bietet, aber zugleich zu einer Dämpfung des Anstiegs der Kosten der Eingliederungshilfe führen könnte. Besonders spannend finde ich in diesem Zusammenhang das Modell der Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. Sie haben nämlich gemeinsam mit der freien Wohlfahrtspflege vor, bis
Ende 2008 rund 3 500 behinderten Menschen - das sind rund 9 % der derzeit in Heimen lebenden - ein Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und gleichzeitig 2 000 Heimplätze abzubauen. Das ist ein wirklich innovativer Ansatz; denn er verbindet das Ziel der Förderung des selbstbestimmten Lebens in der eigenen Wohnung mit einer Dämpfung der Kosten stationärer Betreuung. Begleitet wird dieses Konzept mit erfolgsabhängigen Sonderzahlungen an die Einrichtungen, die stationäre Plätze abbauen und Alternativen aufbauen. Dazu erhalten die behinderten Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ein sogenanntes Startgeld.
Meine Damen und Herren, mit dem persönlichen Budget haben wir seit der von der damaligen rotgrünen Bundesregierung beschlossenen Reform der Sozialgesetzbücher IX und XII ein zusätzliches Instrument zur Förderung des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderungen. Die Modellversuche in Niedersachsen sind mit Ausnahme Braunschweigs leider von eher zaghafter Resonanz gewesen. Nun ist die flächendeckende Einführung geplant; sie verläuft aber weitgehend schleppend. Wir werden dieses Vorhaben politisch weiter intensiv begleiten und fordern hierzu auch die Umsetzung des kostenträgerübergreifenden persönlichen Budgets.
Meine Damen und Herren, bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen sind wir schon sehr viel weiter. Wir haben dort die sozialpsychiatrischen Verbünde, wir haben Hilfeplanverfahren, Hilfekonferenzen, Kriseninterventionszentren und tagesstrukturierende Angebote. All dies muss endlich auch für Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen umgesetzt werden, die selbstständig wohnen wollen. Das muss die öffentliche Hand, wie man in NordrheinWestfalen beobachten kann, nicht mehr kosten, sondern kann aus den Ersparnissen des Umbaus der Eingliederungshilfe finanziert werden. Wir sollten hier ehrgeizig sein und uns gemeinsam das in unserem Antrag formulierte Ziel setzen, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen weiter auszubauen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschreibt die Situation der Menschen mit Behinderungen so, wie sie leider tatsächlich ist. Hier kann ich die Ausführungen von Frau Helmhold nur unterstreichen. Die Situation ist uns allen sehr bewusst und zwingt uns, zu handeln und nicht nur zu reden. Hier möchte ich im Sinne des Antrages Goethe zitieren, der gesagt hat:
„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muss es auch tun.“
Diese Aussage ist heute so wahr wie zu Goethes Zeiten und betrifft leider nicht zuletzt Politikerinnen und Politiker.
Der Landespflegebericht enthält aufschlussreiche, grundlegende Daten und vermittelt damit Wissen. Nun ist es die Aufgabe des Landtages, auf der Grundlage dieses Wissens konkrete Planungen vorzunehmen und durchzuführen. Der Landespflegebericht sagt eindeutig aus, dass angesichts der Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen inzwischen erfreulicherweise die gleiche Lebenserwartung wie der Durchschnitt der Bevölkerung haben, in den nächsten Jahren mit einer deutlich steigenden Zahl zu rechnen ist. Der Landespflegebericht regt an, tragfähige Konzepte für die richtige Versorgung dieser Personen zu entwickeln und diese Thematik vom Landespflegeausschuss mitbearbeiten zu lassen. Bei diesen deutlichen Vorgaben brauchen wir jetzt nur noch zu wollen und müssen es tun - allerdings wir alle, auch die Fraktionen der CDU und der FDP.
Menschen mit Behinderungen wollen ganz normal leben. Sie haben meist ziemlich ähnliche Wohnbedürfnisse wie Menschen ohne Behinderungen. Sie möchten ein Zuhause haben, das ihnen Sicherheit, Geborgenheit und Beständigkeit ebenso bietet wie Raum für Individualität und Entfaltung. Sie möchten mit anderen, die sie gern haben, zusammen sein können, vielleicht auch mit ihnen zusammen leben. Sie möchten Raum haben für sich allein, um
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesen Grundbedürfnissen unterscheiden sich Menschen nicht, egal ob sie Hilfe, Assistenz, Pflege oder Unterstützung brauchen, ob sie jung oder alt, krank oder gesund, arm oder reich sind. Worin sie sich unterscheiden, sind die Möglichkeiten, dieses Recht auf menschenwürdiges Wohnen zu verwirklichen. Das ist nicht nur eine Frage des Geldes. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird berechtigterweise auf die finanziellen Auswirkungen hingewiesen. Es geht um Fragen des Menschenbildes, des Umgangs miteinander. Es geht auch um Fragen des Angebotes und der Anbieter.
Gibt es wirklich ein Angebot, das eine Wahl ermöglicht? - Zurzeit bei Weitem nicht ausreichend. Gefragt sind nicht mehr große Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sondern eine sensible Planung, die allgemeine Wohnstandards und besondere Anforderungen so integriert, dass möglichst normale Wohnungen und Wohnhäuser entstehen, unabhängig davon, ob Wohnungen oder Wohnheime neu errichtet werden.
So viel Normalität wie möglich zu realisieren, muss der Leitgedanke eines zukunftsorientierten Wohnangebotes für Menschen mit Behinderungen sein.
Dabei will ich auf keinen Fall in Abrede stellen - auch Frau Helmhold hat das deutlich gemacht -, dass Menschen sich in Heimen zu Hause fühlen können. Ich möchte da nicht missverstanden werden. Man muss einmal deutlich sagen: Es muss Heime und Heimplätze geben. Es wird Lernphasen in den Heimen für ein Leben in einer eigenen Wohnung geben müssen. Es wird eine Entwicklungsphase geben müssen. Wie viel Assistenz und Unterstützung braucht der Mensch? Wie viel Hilfe braucht er quantitativ und qualitativ?
Das Heim mit Rundumversorgung kann und sollte den Schwächsten offenstehen. Wir müssen endlich anfangen, von unten nach oben zu denken und nicht immer umgekehrt. Ein Erfolg versprechender Anfang und ein Schritt in diese Richtung ist bereits durch das Modellprojekt des persönlichen Budgets getan. Darauf müssen wir aufbauen. Das persönliche Budget soll die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken und ihnen bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe möglichst viel Raum zu
eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände lassen. Es hilft behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihre eigenen Belange so weit wie möglich selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen. An die Stelle der Fürsorge ist die Idee der Teilhabe gesetzt.
Menschen mit Behinderungen wollen nicht Zuschauer unseres Alltags sein. Einiges ist erreicht. Es ist aber noch mehr Überzeugungsarbeit notwendig. Wir müssen Barrieren abbauen, manchmal auch in dem einen oder anderen Kopf. Die Frage darf nicht „Behindert oder nicht behindert?“ lauten, sondern „Geeignet oder nicht geeignet?“.
Hier ist Nordrhein-Westfalen wieder beispielgebend. Die heutige Versorgungssituation wird analysiert. Die vorhandenen ambulanten und stationären Angebote für Menschen mit Behinderungen werden aufgelistet und eventuelle Versorgungslücken benannt. Anhand dieses Datenmaterials sollen möglicherweise neue Angebote initiiert und Heimplätze in ambulante Betreuung umgewandelt werden. Ziel ist zudem eine weitgehende Vernetzung der verschiedenen Angebote in enger Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Bei allen diesen Überlegungen steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten im Vordergrund. Deshalb wird ein individuell entwickelter Hilfeplan für jeden Beratungsfall verbindlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und der FDP und Frau Ministerin Ross-Luttmann, in diesem Zusammenhang wird wieder einmal sehr schmerzlich klar, dass wir in Niedersachsen immer noch kein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
Genau in ein solches Gesetz gehören diese Bestimmungen. Es ist inzwischen schon peinlich, dass Niedersachsen auch hier wieder das Schlusslicht ist. Frau Ministerin Ross-Luttmann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, knipsen Sie endlich die Scheinwerfer an, damit das von Ihnen immer wieder versprochene Gesetz endlich zu sehen ist!
Lassen Sie uns den Antrag auf dieser Basis im Ausschuss beraten und einvernehmlich beschließen. Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Danke schön.
Ja, liebe Frau Elsner-Solar. - Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zielsetzung der CDU-Fraktion ist die passgenaue und treffsichere Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. Wir wollen Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen stärken. Auf dieser Linie liegt der Grundsatzantrag von CDU und FDP zur Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderungen, den wir im Mai-Plenum eingebracht haben.
Passgenaue Eingliederungshilfe bedeutet gerade nicht, die stationäre Heimbetreuung in Misskredit zu bringen. Liebe Frau Helmhold, ich habe den Eindruck, dass so etwas aus Ihrem Antrag herauszulesen ist. Die CDU lehnt das jedenfalls ab. Wir dürfen nicht die eine Hilfeform gegen die andere ausspielen. Der Ausbau ambulanter Angebote und hier besonders des betreuten Wohnens muss also mit Augenmaß erfolgen. Hierbei lässt sich folgender Rahmen abstecken: Der Ausgangspunkt ist, dass die Einführung von Hilfebedarfsgruppen von Stufe 1 bis 5 nach dem Metzler-Verfahren es im Ergebnis ermöglicht, deutlich mehr Menschen als bisher mit ambulanten Angeboten anstelle stationärer Angebote zu unterstützen, was übrigens auch kostengünstiger ist. Heute gehört etwa ein Drittel der stationär betreuten Leistungsberechtigten den niedrigen Hilfebedarfsgruppen 1 und 2 an. Es erscheint möglich, die meisten dieser Menschen und einen Teil der Hilfebedarfsgruppe 3 künftig ambulant zu betreuen.
Die neuen Hilfebedarfsgruppen machen die ambulante Betreuung auch für Leistungsanbieter interessant, weil sich die Vergütung inzwischen am Hilfebedarf ausrichtet und damit auch höher sein
kann. Wir können schon jetzt als Erfolg im Land Niedersachsen verzeichnen, dass sich der Aufwand für betreutes Wohnen von 2001 bis Ende vergangenen Jahres von 13 Millionen Euro auf 38 Millionen Euro verdreifacht hat. Land und Kommunen sind gemeinsam schon ein gutes Stück vorangekommen, in der Eingliederungshilfe von stationär zu ambulant umzusteuern. Wir werden weitere Schritte unternehmen. Ich nenne hierzu vier Punkte.
Erstens komme ich auf die Hilfebedarfsplanung zu sprechen. Arbeitsgruppen von Landes- und Kommunalfachleuten haben bereits wichtige Vorarbeiten geleistet und Verfahren zur abgestimmten Bedarfsfeststellung von ambulant bis stationär im Einzelfall erarbeitet. Aus dieser Arbeit ist Ende letzten Jahres die niedersachsenweite Tagung in Hildesheim zur Einführung einer modernen Hilfeplanung durch den Einsatz von Fachstellen für Bedarfsplanung und Hilfeplanung sowie Hilfekonferenzen hervorgegangen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Bereich seelischer Behinderungen, sondern auf alle Behinderungsarten. In dieser Hinsicht ist der Antrag der Grünen noch nicht ganz auf der Höhe. Mit diesem Instrument lässt sich besonders bei Neubedarfen in Richtung ambulante Betreuung umsteuern. Die Kommunen rechnen hier mit einem Zuwachs der Aufwendungen von jährlich 15 bis 20 % in den nächsten Jahren. Vermehrt werden auch Leistungsberechtigte aus den niedrigen Hilfebedarfsstufen 1 und 2 aus stationären in ambulante Wohnformen wechseln können.
Nach wie vor ist es in der Praxis von sehr großer Bedeutung, vor dem Einzug in eine Einrichtung das passgenaue und gegebenenfalls ambulante Angebot zu finden. Gerade hier haben wir sehr gute Erfahrungen mit den kommunalen Fachstellen für Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung zu verzeichnen, vor allem wenn sie den Fachverstand des Sozial- und Gesundheitsfachbereiches in einer Stelle gebündelt haben. Daran fehlt es vielfach noch. Die Veranstaltung im vergangenen Dezember hat gezeigt, dass schon eine ganze Reihe von niedersächsischen Kommunen intensiv mit diesem Instrument arbeitet. Es muss nun so schnell wie möglich flächendeckend für alle Behinderungsarten eingesetzt werden.