- Passen Sie auf; ich will es Ihnen genauer erläutern. - Die Entscheidungsbefugnis wollen wir - wir wollen es nicht nur, sondern verfassungsrechtlich müssen wir es - sinnvollerweise nach landesrechtlicher Rahmensetzung für die Möglichkeiten, die wir den Kommunen geben, auf der örtlichen kommunalen Ebene ansiedeln, weil nämlich die Händler und die Räte dort am besten wissen, was für ihren Standort gut ist.
Ich will das gern noch weiter erklären. Es gibt bisher gefühlte Kernzeiten des Stadtlebens, Herr McAllister. Längerer Einkauf gefährdet aber diese Kernzeiten, z. B. von Kultur und Freizeit. Das gesamte Sozialgefüge einer Kommune kann dadurch in Unordnung geraten. Statt mehr Belebung kann durch Ihre Ladenöffnungszeiten nämlich sogar mehr Verödung kommen, weil sich nämlich wichtige Angebote nebeneinander in den späten Abendstunden überhaupt nicht mehr wirtschaftlich tragen. Dann machen eben das Theater, der Kulturklub oder die Volkshochschule zu. Deshalb muss über eine weitere Ladenöffnung, wenn sie denn vor Ort gewollt wird, im Konsens entschieden werden, und deswegen wollen wir die Kompetenz vor Ort, ohne Druck - oder besser: Konkurrenzdruck - von der grünen Wiese, von außen. Deswegen nur in den Ortskernen.
Konzepte fördern, weil nämlich unter den eingeschränkten Rahmenbedingungen alle die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Deswegen wird es nicht zu dem von Ihnen befürchteten und an die Wand gemalten Flickenteppich kommen. Nach den Erfahrungen mit den bisherigen Ladenöffnungen - schauen Sie sich doch auf dem Lande um: innerorts ist meistens schon um 18 Uhr zu, nur außerorts haben die Großen bis 20 Uhr offen - sind wir davon überzeugt, dass die von uns vorgesehene Möglichkeit für die Ortskerne viel weniger wahrgenommen werden wird als die durch den Konkurrenzdruck, den Sie über alle legen, dann überall erzwungene Ladenöffnung.
Ich komme zum Schluss. - Wir werden zusammen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel, zusammen mit den mittelständischen Betrieben - Sie haben sicherlich auch die Briefe bekommen, u. a. vom Fleischerhandwerk und vom Bäckerhandwerk - und zusammen mit den Kirchen eine Ladenöffnung an Sonntagen und sechsmal 24 Stunden an Wochentagen verhindern. Das ist der falsche Weg für Niedersachsen. Das ist wirtschaftspolitisch und sozialpolitisch die falsche Richtung. - Vielen Dank.
Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Dr. Rösler gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Hagenah, eben haben die Grünen mit Ihrem Beitrag ihr wahres Gesicht gezeigt: Sie haben nach wie vor Angst vor dem mündigen Bürger und vor dem mündigen Kunden.
CDU und FDP wollen hingegen, dass die Menschen künftig selber entscheiden können, wann sie was zu welcher Zeit kaufen.
Die ersten Ladenschlussregeln in Deutschland stammen aus dem 15. Jahrhundert. Damals war der Internethandel eher schwach ausgeprägt, und auch die Tankstellen gab es noch nicht so zahlreich wie heute.
Das Konsumverhalten hat sich heute, 600 Jahre später, durchaus geändert, und ich finde, wir sollten dem Einzelhandel durchaus auch Instrumente an die Hand geben, um auf dieses geänderte Konsumverhalten vernünftig eingehen zu können. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die herzzerreißende Geschichte über den Schichtdienst, Frau Kollegin Helmhold, fand ich wirklich doppelbödig. Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass auch Sozialdemokraten und Grüne gelegentlich abends mal ins Kino oder ins Restaurant gehen und auch mal einen Kaffee trinken. Auch die Beschäftigten in diesen Bereichen arbeiten im Schichtdienst und nach den allgemein üblichen Ladenöffnungszeiten.
Sie erwähnen immer nur Polizei, Feuerwehr und Krankenhaus, vergessen aber, dass Sie längst selber flexible Arbeitszeiten von anderen Menschen nutzen.
Insofern ist es mehr als doppelbödig, sich jetzt hier hinzustellen und den Menschen zu sagen: Hey, das ist aber jetzt sozial ungerecht.
Herr Rösler, das, was Sie hier darstellen - Angst vor dem mündigen Bürger -, ist tatsächlich eine Schimäre; denn das, was Sie produzieren, ist die Freiheit der wenigen Großen gegenüber der wirtschaftlich bedingten Unfreiheit der anderen.
Sie produzieren mit Ihrer Ladenöffnungsregelung nicht mehr Ortsnähe der Geschäfte, weil die Geschäfte in den Orten nämlich durch Ihre Regelung kaputtgehen, sondern weniger Ortsnähe für die Geschäfte. Sie produzieren mit Ihrer grenzenlosen Freiheit für den Ladenschluss letztendlich, wenn es denn tatsächlich an der einen oder anderen Stelle Selbstausbeutung des Einzelnen gibt und sich die Familienmitglieder gegenseitig die Klinke in die Hand geben, um den Kiosk 24 Stunden offen zu halten,
eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auf Kosten der sozial schwächer Gestellten und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für all die vielen Hunderttausend Beschäftigten im Einzelhandel in Deutschland. Das sind auch Bürgerinnen und Bürger, um die wir uns kümmern müssen. Das sind in diesem Zusammenhang die Schwächsten, um die wir uns kümmern müssen. Ich glaube, Aufgabe der Politik ist es - auch Ihre Aufgabe in Ihrer Funktion als Vorsitzender einer Regierungsfraktion -, abzuwägen zwischen dem Interesse des Yuppies, der abends um 21 Uhr die Idee kriegt, vielleicht noch seinen Einkauf für die Woche zu machen, und dem Interesse der Verkäuferin, die deswegen nicht bei ihrer Familie zu Hause sein kann. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Föderalismusreform hat den Ländern die Möglichkeit eröffnet, die Ladenöffnungszeiten ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechend auszugestalten.
Frau Ministerin, warten Sie, bis hier etwas Ruhe eingekehrt ist. Es hört im Moment niemand zu. Das geht alles von der Mittagspause ab. Das ist es für mich kein Problem.
Mit dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder sind Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die ich ausdrücklich begrüße. Nicht nur Niedersachsen nutzt diese Chance, sondern auch die meisten anderen Bundesländer. Ich möchte hier gern dem Eindruck entgegenwirken, über die werktägliche Öffnungszeit werde allein in Niedersachsen diskutiert. Dem ist beileibe nicht so.
Im Gesetzentwurf über die Berliner Ladenöffnung steht 0 bis 24 Uhr, in Rheinland-Pfalz 6 bis 22 Uhr, in Brandenburg 0 bis 24 Uhr. MecklenburgVorpommern befindet sich aufgrund der gerade durchgeführten Landtagswahlen noch im Entscheidungsprozess. Sachsen: 6 bis 22 Uhr, Sachsen-Anhalt: 0 bis 24 Uhr, Schleswig-Holstein: 0 bis 24 Uhr, Baden-Württemberg: 0 bis 24 Uhr, Hamburg: 0 bis 24 Uhr, Nordrhein-Westfalen: 0 bis 24 Uhr, Thüringen: 0 bis 24 Uhr. Sie sehen also, dass dieses Thema in allen Bundesländern diskutiert wird.
- Ich denke, ich brauche die Länder, die hier schon ausdrücklich erwähnt worden sind, nicht noch einmal aufzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP schafft grundsätzlich neue Möglichkeiten für alle Betroffenen und berücksichtigt veränderte gesellschaftliche Wirklichkeiten.
Dabei räumt er auch den Arbeitnehmerrechten und dem Arbeitsschutz hohe Priorität ein. Er berücksichtigt ausdrücklich den Schutz der Sonn- und Feiertage. Sonn- und Feiertage sind weiterhin Tage der Ruhe, Tage der Erholung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Haus hat zahlreiche Gespräche zu diesem Thema geführt. Dabei ist besonders die Vielschichtigkeit und Komplexität der Thematik deutlich geworden. Es handelt sich um ein hochsensibles Thema, bei dem Werterhaltung und Traditionen ebenso berührt sind wie auch die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Einhaltung der Sonntagsruhe.
Es ist unser aller Ziel, ein nachhaltiges und soziales Gesetzeswerk zu schaffen. Mit einem schlanken und effizienten Ladenöffnungszeitengesetz können wir zum Bürokratieabbau beitragen, ohne schutzwürdige Interessen zu beeinträchtigen. Dieses Thema ist in allen Fraktionen sehr kontrovers diskutiert worden. Vor diesem Hintergrund glaube ich nicht, dass eine Partei für sich allein in Anspruch nehmen kann, allein den wichtigsten Interessen zu dienen.
Arbeitsschutz, meine Damen und Herren, genießt in allen Fraktionen hohe Priorität. Aber es gibt auch in der SPD durchaus unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Ich möchte sehr gerne aus der ersten Lesung im schleswig-holsteinischen Landtages zitieren, und zwar Herrn Peter Eichstädt, der sehr deutlich gemacht hat, dass es bei der Liberalisierung gewährleistet bleiben muss, dass die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachtet werden. Ich zitiere: