Protokoll der Sitzung vom 07.12.2006

Wir wollen dazu beitragen, dass sie ihre letzten Stunden in einer Umgebung verbringen können, in der sich Menschen liebevoll, mit Respekt, Offenheit und Verständnis ihnen zuwenden und sie begleiten. Wir hatten bereits bei der Haushaltsplanaufstellung den Ansatz von 250 000 Euro auf 400 000 Euro erhöht. Die Regierungsfraktionen wollen weitere 200 000 Euro zur Verfügung stellen. Damit werden wir die Chance haben, ein flächendeckendes Netz schneller umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein dritter Schwerpunkt: Gewalt gegen Frauen. Gewalt gegen Frauen entgegenzuwirken, ist ein wichtiger frauenpolitischer Schwerpunkt der Landesregierung. Wir haben das Auslaufen der Gewaltberatungsrichtlinie und der Frauenhausrichtlinie zum 31. Dezember 2006 dazu genutzt, ein flächendeckendes Netz von Hilfen für Frauen in Not aufzubauen. Die Förderung von Frauenhäusern, Gewaltberatungsstellen und BISS wird in einer Richtlinie zusammengefasst. Dadurch sichern wir die Gleichbehandlung der Träger und die Planbarkeit der Abrechnung für Träger und Verwaltung. Ferner wird die Neuaufnahme bisher nicht geförderter Träger möglich sein. Die Förderung von Schutzwohnungen, der Mädchenhäuser und von BISS bleibt gegenüber dem Vorjahr konstant.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Gewaltberatungsstellen und den Frauenhäusern soll der Ansatz um 448 000 Euro erhöht werden, das sind etwa 16 %. Mit einem Gesamtansatz von 4,625 Millionen Euro für Beratung, Unterstützung und Schutz für Frauen setzen wir ein deutliches Zeichen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein vierter Schwerpunkt im Bereich der freiwilligen Leistungen ist das 100-Millionen-Euro-Programm für die nächsten vier Jahre zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung, das gemeinsam mit dem Kultusministerium durchgeführt wird. Die Landesregierung trägt hiermit den Wünschen der Eltern und auch den gesellschaftlich veränderten familiären Bedürfnissen Rechnung.

Ich möchte einige Ziele dieses Programms aufzählen. Es geht um die Verbesserung des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige. Es geht um die Verbesserung der frühkindlichen Bildung. Es geht um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es geht um die Verbesserung der Vernetzung der Betreuungsangebote. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schließen mit diesen Maßnahmen auch eine Lücke bei der Betreuung zwischen der Gewährung des Elterngeldes, den Kindertagesstätten und der Schule

(Beifall bei der CDU)

und können mit einem breiten Spektrum den Kommunen je nach örtlichem Bedarf helfen, Angebote neu aufzubauen oder bereits vorhandene Angebote auszubauen. Damit kann niedersachsenweit ein flexibles Angebot passgenauer Hilfen geschaffen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, fünfter Schwerpunkt: Kinder- und Jugendschutz. Der Kinder- und Jugendschutz bedarf unseres großen und besonderen Augenmerks. Hier werden wir mit einem Aktionsplan die wesentlichen Aktivitäten und Maßnahmen der Landesregierung sowie die zukünftige Planung und Zielorientierung darstellen. Aktuellen Handlungsbedarf sehen wir insbesondere bei der Förderung von Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Zu einem wichtigen Baustein, um Vernachlässigung und Gewalt frühzeitig vorzubeugen, hat sich

das von der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ initiierte Modellprojekt „Familienhebammen“ entwickelt. Zusammen mit einer Sozialarbeiterin der jeweiligen Kommune betreuen die Familienhebammen Frauen und ihre Kinder in schwierigen, psychosozial belastenden Lebenslagen bereits während der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Seit 2002 konnte somit 500 Frauen mit ihren Kindern erfolgreich geholfen werden.

(Beifall bei der CDU)

Dieser Ansatz ist richtig. Wir wollen darauf aufbauen. Ich bin stolz darauf, dass 20 Städte und Kreise bereit sind, über die Bezahlung von Fachleistungsstunden die Tätigkeit der Familienhebammen sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kollegin Janssen-Kucz, es ist nun einmal so, dass in Niedersachsen wie auch in anderen Flächenländern die Jugendhilfe als Pflichtaufgabe den Kommunen obliegt. Die Tätigkeit der Familienhebammen ist ein Teil der Jugendhilfe. - Sie nicken und bestätigen es. Frau Janssen-Kucz, ich fand es schade, dass Sie von „ein bisschen Qualifizierung“ gesprochen haben. Es handelt sich hier um Hebammen, die gut ausgebildet, qualifiziert und hoch motiviert sind und die eine enorme Hilfe für die betroffenen Familien bedeuten. Sie werden in 170 Stunden zu Familienhebammen ausgebildet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich finde es ausgesprochen schade, wenn dann von „ein bisschen Qualifizierung“ gesprochen wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ein weiterer Baustein bei den frühen Hilfen ist das Modellprojekt „Prävention durch Frühförderung“, das zusammen mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen entwickelt wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die dritte Säule im Bereich der frühen Hilfe ist sicherlich das Koordinationszentrum Kinderschutz im Krankenhaus auf der Bult. Eng vernetzt mit dem Krankenhaus arbeiten dort die Medizinische Hochschule Hannover, Kinderärzte, Rechtsmediziner, das Jugendamt und nachsorgende Institutionen zusammen. Wenn wirksame Hilfe aufgebaut werden soll, muss man natürlich erst erkennen, dass es sich um eine Vernachlässigung handelt, und auch die Diagnosen müssen stimmen. Ich bin den Regie

rungsfraktionen sehr dankbar, dass sie einen Betrag von 470 000 Euro zur Verfügung stellen, um diese Arbeit zu unterstützen, damit die guten Ansätze ausgebaut und in die Fläche getragen werden können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Abgesehen davon findet nächste Woche eine Kinderschutzkonferenz im Sozialministerium statt. Hier möchte ich auch weitere Impulse geben, um Kindervernachlässigung und Kindesmissbrauch möglichst frühzeitig zu erkennen und nachhaltig entgegenzuwirken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In dieses Netzwerk passt auch das Nachfolgeprogramm von PRINT. Es wird die Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitskompetenz benachteiligter junger Menschen und ihrer Familien stärken sowie zur Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft beitragen.

Wir werden auch im Jahre 2007 das ehrenamtliche Engagement weiter stärken und mit dem freiwilligen Jahr für Seniorinnen und Senioren neue Wege in der Seniorenpolitik gehen.

Zum Städtebau ist schon eine ganze Menge gesagt worden. Ich möchte abschließend sagen, dass mit Ausgaben in Höhe von 2,92 Milliarden Euro der Anteil des Sozialhaushaltes am Landeshaushalt bei rund 13 % liegt. Ich möchte den Regierungsfraktionen für diesen Rahmen danken, der es ermöglicht, wiederum einen aktiven Part in der Sozialpolitik des Landes Niedersachsen zu übernehmen.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Wir schließen deshalb die Haushaltsberatungen für heute Vormittag.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 16: a) Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 15/3381

Herr Professor Schinkel - ich habe ihn schon begrüßt - scheidet mit Ablauf des 31. Januar 2007 sowohl als Präsident als auch als Mitglied aus dem Staatsgerichtshof aus. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit unserer heutigen Wahlentscheidung.

Hinzu kommt, dass die Stelle der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten seit einiger Zeit nicht mehr besetzt ist und absprachegemäß in Verbindung mit der Wahl einer neuen Präsidentin bzw. eines neuen Präsidenten wieder besetzt werden soll.

Wir wählen zunächst ein neues Mitglied und ein neues stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs.

Für die Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in Drucksache 3381 vorgelegt. Danach soll Herr Dr. Peter-Wedekind Götz von Olenhusen, bisher bereits stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs, zum ordentlichen Mitglied gewählt werden und an seine bisherige Stelle Frau Dr. Uta Rüping rücken.

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf sieben Jahre gewählt. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.

Wir beschließen über den Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs in der Drucksache 3381. Wer ihm zustimmen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn ablehnen will, kreuzt „Nein“ an, und wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an. Ich möchte allerdings darauf aufmerksam machen,

dass in diesem Fall Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch den Schriftführer Herrn Pörtner aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorn. Auf der linken Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.

Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass ich beauftrage:

die Schriftführerin Frau Saalmann - unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,

den Schriftführer Herrn Ontijd, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht,

die Schriftführerin Frau Vogelsang - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne durchzuführen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Ich bitte die Mitglieder des Landtages, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere sehr herzlich an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf sehr.

Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Frau Kollegin Vogelsang bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

(Schriftführerin Irmgard Vogelsang bestätigt das.)

- Die Wahlurne ist leer.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimme abzugeben.

Wir beginnen mit dem Namensaufruf.