Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Darüber hinaus ist der Stichtag für das Wählerverzeichnis geändert. Bisher war dies der 35. Tag vor der Wahl. An dieser Stelle möchte ich auf ein kleines Versehen in der Drucksache hinweisen. In der Begründung zu Artikel 2 Nr. 3 muss es heißen: „Der Stichtag für das Wählerverzeichnis (35. Tag vor der Wahl) ist somit der 23.12.2007.“ In der Drucksache steht „2006“.

Da die Landtagswahl auf den 27. Januar 2008 terminiert ist, wären die bisherigen Fristen für die Organisation durch die Kommunen sehr problematisch. Beschwerden und Einsprüche müssten zwischen Weihnachten und Neujahr bearbeitet werden. Deswegen möchten wir diese Veränderungen und Anpassungen gerne vornehmen. Damit werden wir dem Anspruch, eine gute Organisation und Vorbereitung für die Wählerinnen und Wähler und die Kommunen, aber auch für die Wahlvorschlagsträger zu gewährleisten, gerecht.

Ich bitte um eine kurze und knackige Beratung im Ausschuss. Ich bin sicher, dass die Empfehlung des Ausschusses einstimmig ergehen wird. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich danke Ihnen, Frau Jahns. - Die nächste Rednerin ist Frau Rübke von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Auf den ersten Blick ist inhaltlich nichts gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlrechts einzuwenden. Die Beratungen im Ausschuss werden zeigen, ob dieser Eindruck nicht täuscht.

Mit großem Erstaunen habe ich festgestellt, dass die Mehrheitsfraktionen bei diesem Gesetzentwurf ausnahmsweise eine gewisse Lernfähigkeit zeigen. Denn wie schwer ist es Ihnen vor einigen Monaten noch gefallen, bei der Änderung des Kommunalwahlrechts die Bestimmung, dass ein Wahlbewerber seit mindestens einem Jahr Deutscher sein muss, zu streichen! Sie haben lange Widerstand geleistet; geradezu hinschubsen mussten wir Sie. Aber nun geht es auch Ihnen leicht von der Hand, diese widersinnige Einschränkung auch beim Landeswahlrecht zu streichen. Dadurch bekommen alle neu eingebürgerten Deutschen die Chance, ohne Wartezeit für den Landtag zu kandidieren. Damit sind Bundes-, Landes- und Kommunalwahlrecht endlich gleichlautend.

Einige weitere Änderungen sollen zur Gleichstellung von allen drei Wahlrechten beitragen; dazu hat Frau Jahns Ausführungen gemacht.

Andere Änderungen sind nötig, damit die bevorstehende Landtagswahl, aber auch die folgenden reibungslos durchgeführt werden.

Eines hat meine Vorrednerin vergessen, sich nämlich herzlich bei Herrn Strelen und seinen Kollegen und Kolleginnen zu bedanken, die uns darauf aufmerksam gemacht haben, dass diese Gesetzesänderungen anzustreben sind.

(Beifall bei der SPD)

Wir, die SPD-Fraktion, sind wie immer zu einer konstruktiven Mitarbeit bei diesem Gesetzentwurf bereit. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Rübke. - Der nächste Redner ist Herr Meihsies von Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Wahlrechts ist nötig geworden, weil die Landesregierung bei der Festlegung des Termins der Landtagswahl auf den 27. Januar 2008 nicht in das gültige Gesetz geschaut hat. Das muss man hier einmal so festhalten. Hier wird wieder einmal deutlich: Das Markenzeichen und Arbeitsprinzip dieser Regierung lautet „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“.

(David McAllister [CDU]: Haben Sie schon einmal etwas davon gehört, dass wir mit Hessen gemeinsam wählen?)

Landeswahlleiter Strelen höchstselbst hat auf die Unvereinbarkeit der Terminfestlegung durch die Regierung mit dem gültigen Gesetz hingewiesen.

(David McAllister [CDU]: Deshalb wird ja das Gesetz geändert!)

Ihm sei an dieser Stelle gedankt. Jetzt müssen Sie nachbessern. Herr McAllister, das ist Ihr Problem. Sie sprechen in der Begründung des Gesetzentwurfes selbst von Problemen bei der Wahlvorbereitung und von Konflikten. Ich stelle fest, Herr Althusmann, dass diese Probleme hausgemacht sind, dass sie aus Ihrer Abteilung kommen und dass Sie die Verantwortung für diese Gesetzesänderung tragen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Sie haben bei der Ter- minwahl doch mitgemacht!)

Ich wundere mich schon sehr, dass Herr Althusmann in der Pressemitteilung von gestern schreibt: „Wahlvorbereitungen sollen reibungslos ablaufen.“ Meine Damen und Herren, das muss in einer Demokratie doch wohl eine Selbstverständlichkeit sein! Alles, was zurzeit diskutiert wird, haben Sie zu verantworten. Die Verwirrung, die während der Weihnachts- und Neujahrstage entstanden ist, haben Sie verursacht.

Wiesbaden sollte nicht nach Niedersachsen kommen, jedenfalls nicht in der Form, wie es dort stattgefunden hat. Sie selbst, Herr McAllister, haben diese Konflikte provoziert und müssen jetzt nachbessern.

(David McAllister [CDU]: Herr Meih- sies, Sie glauben doch selber nicht, was Sie da reden!)

Dieser Gesetzentwurf hat aber auch ein positives Moment: Sie streichen die Wartezeit, die Bestimmung, nach der ein Wahlbewerber oder eine Wahlbewerberin seit mindestens einem Jahr Deutscher oder Deutsche sein muss. Das ist eine Angleichung an die Bundesgesetzgebung und an das Kommunalwahlrecht. Das findet unsere Unterstützung. Aber ansonsten muss ich sagen, meine Damen und Herren: sehr schludrig gearbeitet bei der Festsetzung des Wahltermins auf den 27. Januar 2008!

(Beifall bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Die Verwirrung ist nur auf einer Seite! - David McAllister [CDU]: Da klatscht ja keiner mehr! Mensch, Meihsies! Eine Sternstunde des Parlamentarismus! - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Ein Haar in der Suppe gefunden!)

Der nächster Redner ist Herr Bode von der FDPFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Verwirrung komplett zu machen: Ich gehe davon aus, dass auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen bei den Besprechungen dabei war, also bei der Auswahl des Wahltermins mitgewirkt hat.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deswegen ist der Wahltermin, der ausgewählt wurde, auch sinnvoll. Er wurde von allen Beteiligten, gemeinsam mit Hessen, so festgelegt. Zu den Verwirrungen, die sich über die Weihnachtsfeiertage und über Neujahr ergeben haben: Herr Strelen, vielen Dank für den Hinweis. Wir räumen sie aus, damit auch die Grünen in aller Ruhe mitwählen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - David McAllister [CDU]: Sehr gute Rede!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit dem Gesetzentwurf beschäftigen,

mitberaten sollen ihn der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer möchte so beschließen? - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Hilfspolizei gescheitert! - Die Sicherheit im Land wird allein durch die niedersächsische Polizei bestens gewährleistet! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2934 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3339

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Lennartz. Herr Lennartz, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Hilfspolizei - die offizielle Bezeichnung lautet „freiwilliger Ordnungs- und Streifendienst“ ist inzwischen ein Dauerbrenner.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Ich darf kurz rekapitulieren: Anfang 2005 ist Herr Minister Schünemann mit diesem Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten. Er wollte eine Hilfspolizei, der zum Teil polizeiliche Befugnisse übertragen werden. Nur einer war noch schneller als Herr Schünemann in der Öffentlichkeit, nämlich der Parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jörg Bode, der in einem großen Aufmacher in der Bild-Zeitung sozusagen das Recht des ersten Zugriffs für sich reklamierte. Nachdem die FDP auf einem Landesparteitag gesagt hatte, dass man das nicht will, wollte Herr Bode das auch nur noch in Celle. Anschließend musste auch Herr Innenminister Schünemann zurückrudern, weil der Koalitionspartner sagte, mit ihm gehe das nicht. - Darüber waren wir erfreut; denn wir wollten das von Anfang an nicht.

Herr Schünemann zog daraus die Konsequenz, an einer modifizierten Fassung seiner Vorschläge festzuhalten. Sie erschien Anfang 2006 und besagt, dass die zu schaffende Hilfspolizei keiner landesgesetzlichen Regelung bedarf - damit war der Koalitionsfriede gewahrt - und dass von ihr keine polizeilichen Befugnisse wahrgenommen würden, sondern nur sogenannte Jedermannsrechte.

Ich will unsere zentralen Kritikpunkte noch einmal wiederholen. Warum halten wir diesen Vorschlag für falsch?

Erstens besteht keine Notwendigkeit, eine Hilfspolizei in den Kommunen des Landes einzuführen, weil die öffentliche Sicherheit Sache der Polizei ist und bleiben soll.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens bieten polizeiliche Fußstreifen und Kontaktbeamte den Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt Sicherheit und finden eine hohe Akzeptanz.

Drittens würde durch die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Ehrenamtlichen der Hilfspolizei eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren etabliert.

Von den ursprünglich über 50 Gemeinden, die zu einer Informationsveranstaltung im Juni letzten Jahres in das Innenministerium kamen, sind mit Blick auf das konkrete Projekt 14 übrig geblieben. Im Herbst sprangen die Städte Bückeburg und Leer ab; es blieben also zwölf übrig. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 22. Januar, dessen Überschrift lautet: „Bürgerstreifen verzögern sich.“

Es ist also nicht zum 1. Januar losgegangen. Nach Aussage des Innenministeriums startet man in den zwölf Gemeinden, die noch übrig sind, voraussichtlich im April. Der Sprecher einer der beteiligten Städte, nämlich der Stadt Damme, sagte: „Es wird schwierig, geeignete Leute zu finden.“

Ursprünglich sollte die Ausbildung 30 bis 40 Stunden dauern. Jetzt, Herr Innenminister, sagen Sie in der Antwort auf eine Anfrage von mir, sie soll zwölf Stunden dauern. Ich hatte mir, als Sie von 30 bis 40 Stunden sprachen, erlaubt, die Frage zu stellen, warum normale Polizeibeamte eigentlich drei Jahre lang ausgebildet werden, ob man das vor diesem Hintergrund nicht kürzen könnte; man