Jörg Bode

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Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Liebe Frau Bockmann, für die FDP möchte ich mich Ihrem Dank beim Stenografischen Dienst und bei der Landtagsverwaltung gerne vollumfänglich an
schließen, aber auch Ihnen für die jederzeit faire und objektive Leitung und Unterstützung der Arbeit des Untersuchungsausschusses danken. Wir werden die geleistete Arbeit auch in der Zukunft zu schätzen wissen.
Eigentlich war nach Ihrer Rede alles gesagt. Aber nach dem Auftritt von Herrn Will muss man wohl doch noch einiges klarstellen;
denn anders, als er hier in abenteuerlicher Weise vorgetragen hat, kann man eindeutig feststellen, dass es keine vermeidbaren Verfahrensverzögerungen gegeben hat. Vielmehr haben alle Zeugen im Untersuchungsausschuss immer dargelegt,
Herr Jüttner, dass der Hafen nach allen Bauprognosen 2010 in Betrieb gehen kann. Da Ihre Erinnerung an das Jahr 2002/2003 wahrscheinlich nicht mehr so gut ist und Sie sich auch zu Recht nicht mehr an alle Beschlüsse erinnern, die damals von der abgewählten Regierung Gabriel/Jüttner getroffen worden sind, haben wir jemanden gefragt, dem Sie eigentlich glauben müssten, nämlich Ihren Parteifreund Heiner Aller. Wir haben ihn gefragt, was Sie damals geplant haben. Ich zitiere einmal, was Herr Aller dazu gesagt hat:
„Die Prognosen, die seinerzeit getroffen worden sind, haben alle vorgesehen, dass der Betrieb um die Jahrzehntwende herum - 2010, 2011,
2012 - erfolgreich aufgenommen werden könnte.“
Herr Jüttner, wir liegen vor Ihren damaligen Planungen mit dem Zieljahr 2012. CDU und FDP haben hier nicht verzögert. Wir haben bei dem Projekt Tempo gemacht, und das war richtig für Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, es war uns nicht möglich, alle Widersprüche in den Zeugenaussagen aufzuklären; dafür hat uns die Zeit gefehlt. Auch die Aktenlage war dabei nicht wirklich hilfreich; denn gerade in der entscheidenden Zeit - Februar bis April letzten Jahres - hat der Bremer Geschäftsführer Holtermann mit seinen Vertrauten Woltering und Vollstedt auf der Arbeitsebene das Sagen übernommen. Alle von diesem DreamTeam erstellten Vermerke und Protokolle haben eines gemeinsam: Einzig das Datum und der Teilnehmerkreis stimmen. Der Rest der Protokolle scheint von einer Sitzung aus einem Paralleluniversum zu stammen.
Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Werren übrigens schenkte diesen Vermerken und Protokollen scheinbar wenig Glauben. Ich zitiere Staatssekretär Werren:
„Ein ‚Holtermann’ ist eine Behauptung, die man scharf prüfen muss.“
Im Ausschuss kamen dann von denen, die wir prüften, den Autoren, erstaunliche Begründungen. Dr. Woltering:
„Also, man hätte es vielleicht etwas klüger formulieren sollen.“
Oder Holtermann:
„Das ist etwas verquast dargestellt. Wenn man gewusst hätte, dass man vor einem Untersuchungsausschuss landet, hätte man präziser formuliert.“
Aha! Meine Damen und Herren, das ist nicht der Anspruch, den wir an eine ordentliche Geschäftsführung, an eine ordentliche Gesellschaft haben.
(Gerd Ludwig Will [SPD]: Das sagen Sie mal Ihrem Minister! Völlig unabhängig davon, ob es einen Untersu- chungsausschuss gibt oder nicht: Wir erwarten, dass in den Protokollen die Wahrheit steht und nicht Holtermanns Wunschdenken. (Beifall bei der FDP und bei der CDU)
Es gibt aber einen Punkt, der ohne Widerspruch der Zeugen blieb. Es ist schon bedauerlich, dass Sie, Herr Jüttner, diesen Punkt in Ihrem Minderheitenbericht bewusst falsch darstellen und verleugnen. Herr Jüttner, machen Sie bei Herrn Will nicht den gleichen Fehler, den Sie bei Herrn Lenz gemacht haben! Vertrauen ist gut. Aber die Wahrheit in Ihrem Bericht wäre besser gewesen.
Ihr Bereich und Ihre Schlussfolgerungen basieren auf einer einzigen Theorie, nämlich - ich zitiere Ihren Bericht und das, was Herr Will hier vorgetragen hat -: Die Herren Werren, Erdmann und Holtermann verständigten sich auf einen radikalen Kurswechsel. - Und weiter: Vergabe an Hochtief auf Grundlage des Amtsentwurfes, Ausschluss von Buntes Nebenangebot. - Allerdings haben die Zeugen eindeutig und ohne Widerspruch festgestellt, dass diese Behauptung nicht wahr ist. Sie arbeiten genauso wie beim Transrapid mit Unterstellungen und falschen Aussagen; denn wahr ist vielmehr, dass Herr Holtermann niemals die Vergabe an Hochtief auf Grundlage des Amtsangebotes vorhatte. Herr Holtermann wollte immer die gesamte Ausschreibung aufheben und ein neues Verhandlungsverfahren durchführen. Ich zitiere
Herrn Holtermann:
„Wir als Geschäftsführung hatten den Vorschlag gemacht, das Vergabeverfahren aufzuheben...“
Sie können zu Recht fragen: Ist das denn die Wahrheit? Stimmte denn die Aussage von Holtermann? - Geschäftsführer Helmut Werner bestätigte dies, und sogar der Vertraute von Herrn Holtermann, Herr Dr. Woltering, sagte:
„An dem Punkt kann man sagen, dass der Plan nicht mehr aufgegangen ist, das ganze Verfahren aufzuheben.“
Genau so ist es gewesen. Warum ist der Plan nicht aufgegangen, Herr Jüttner? - Weil der Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Werren Zweifel an den Vorlagen hatte. Er ist deshalb zwei Tage vor der Aufsichtsratssitzung zu Herrn Holtermann und dem
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Färber nach Bremen gefahren und hat Herrn Holtermann die Leviten gelesen. Daraufhin hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat die Aufhebung nicht mehr vorgeschlagen, sondern zugestimmt, eine Überprüfung durch einen neutralen Gutachter
durchzuführen. Hierzu erklärte Herr Holtermann:
„Das war ja der Vorschlag von Herrn Werren, klar.“
Als neutraler Gutachter wurde dann Herr Dr. Otting - er kann als „Vergaberechtspapst“ bezeichnet werden - geholt. Er kam zu dem Ergebnis, dass zwingend der Weg von Herrn Holtermann nicht gegangen werden kann, dass an Hochtief auf Vorschlag des Amtsangebots zu vergeben ist. Die Instanzen haben anders entschieden. Es gibt ja auch die Aussage: zwei Juristen, drei Meinungen. Aber das war die entscheidende Frage. Zwingend war das Gutachten von Herrn Dr. Otting für die Vergabe.
Meine Damen und Herren, das, was wir hier erlebt haben und weiter erleben müssen, ist Wahlkampfgetöse und nichts anderes. Wir werden uns auf Wahlkampfgetöse nicht einlassen.
Wir wollen die Wirtschaft und die Küste Niedersachsens weiterentwickeln.
Wir wollen und wir werden in diesem Jahr den ersten Rammschlag setzten. Wir werden ebenfalls im Herbst dieses Jahres damit beginnen, die Planungen für die Erweiterung, nämlich den JadeWeserPort II, in Auftrag zu geben und anzugehen; denn 2013, so sagt uns Eurogate, ist der jetzige Hafen bereits voll ausgelastet, und man braucht dann den zweiten Teil. Leider hat Hamburg das Angebot, zu einer gemeinsamen Entwicklung des Hafenprojektes „Deutsche Bucht“ zu kommen, gerade abgelehnt. Wir haben somit zwei mögliche Optionen: Erstens. Wir machen den JadeWeserPort II zusammen mit Bremen. Zweitens. Wir machen den JadeWeserPort allein.
Lassen Sie mich nur so viel sagen: Wir reichen den Bremern die Hand zu einer gemeinsamen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Das heißt dann aber auch, dass in der Gesellschaft keine Bremer und keine Niedersachsen, sondern nur noch Ha
fenbauer sitzen. Wir sagen Bremen - auch nach den Ergebnissen des Untersuchungsausschus
ses - ganz deutlich: Wir sind nicht nachtragend, aber Herrn Holtermann vergessen wir nichts. - Wir werden uns daher genau anschauen, wie sich Bremen jetzt bei der Neustrukturierung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates verhält.
Herr Hagenah, um es auch Ihnen deutlich zu sagen: Ein Wechsel des Geschäftsführers Holtermann direkt in den Aufsichtsrat widerspricht sämtlichen Regelungen des Corporate-Governance-Kodex, des Verhaltskodex für Wirtschaftsunternehmen. Man kann das Bremen nicht verbieten; das ist klar. Aber Vertrauensbildung für das nächste Projekt sieht anders aus. Es ist für mich nur schwer vorstellbar, dass jemand wie Herr Holtermann, der mittelständische Bauunternehmer als Torfstecher abqualifiziert, als Pack beschimpft und als Kesselflicker bezeichnet und bezweifelt, dass diese noch alle Tassen im Schrank haben - ich könnte diese Zitate von Herrn Holtermann fortsetzen -, ein zweites Mal öffentliche Bauaufträge des Landes Niedersachsen vergibt. Ich persönlich würde mit ihm nicht einmal eine Hundehütte bauen, und mein Hund könnte eine gebrauchen.
Meine Damen und Herren, Herr Jüttner, Sie haben sich von den Grünen vorführen lassen.
Aber der absolute Knüller ist natürlich das, was Sie zu der heutigen Sitzung vorgelegt haben. Zuerst wollte Herr Meinhold im Untersuchungsausschuss - das war schon eine große Trendwende in Ihrem Wahlkampf - von Herrn Minister Hirche wissen ich zitiere Herrn Meinhold -:
„Welche Bedeutung hat das Projekt JadeWeserPort in Ihrer Planung für die Regierungsperiode 2008 bis
2010?“
Aha! Ich habe gedacht, dass neben Herrn Schack in der letzten Plenarsitzung jetzt auch Herr Jüttner zu der richtigen Auffassung und Überzeugung gekommen ist, dass die Regierung Wulff/Hirche nächste Woche Sonntag im Amt bestätigt wird. Aber, Herr Meinhold und Herr Schack, Sie haben sogar noch mehr geschafft. Ich gratuliere Ihnen. Sie haben auch Herrn Jüttner davon überzeugt.
Herr Jüttner, elf Tage vor der Landtagswahl kapituliert die SPD.
Anstatt dass hier heute von Ihnen erklärt wird „Am nächsten Sonntag gewinne ich die Landtagswahl, am Montag entlasse ich Herrn Hirche und Herrn Werren“, kommen Sie heute hier mit Ihrem Entschließungsantrag und bitten Christian Wulff, dass er das für Sie macht. Ein größeres Armutszeugnis kann es doch nicht mehr geben! Sie haben schon aufgegeben. Von daher freuen wir uns auf die letzten Tage des Wahlkampfs.
Meine Damen und Herren,
Herr Jüttner, Sie haben ja recht: Der alte Ministerpräsident Christian Wulff wird auch der neue Ministerpräsident sein. Walter Hirche ist der alte Wirtschaftsminister und wird der neue Wirtschaftsminister sein.
- Das ist für Sie scheinbar ein Albtraum, wie ich merke. Aber die Niedersachsen wissen: Das ist das Beste, was ihnen jemals passieren kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade wieder einmal den doppelten Hagenah erlebt. Auf der einen Seite kritisiert er, wir hätten nichts getan, und auf der anderen Seite wirft er uns vor, wir hätten in das Vergabeverfahren eingreifen sollen. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Niedersächsischen Landesregierung hat sich streng an das Vergaberecht gehalten.
Sie hat die Vergabe auf der Grundlage der bestehenden Verträge von der Gesellschaft durchführen lassen.
Nun zu Ihnen, Herr Jüttner. Es ist schon spannend, welche Ratschläge - Stichwort „Sofortvollzug“ - Sie hier geben. Wir haben das beim Emssperrwerk
erlebt. Dort hat man auf Sie gehört, und es sind nicht nur 20 Millionen Euro versenkt worden, sondern es hat auch einen Baustopp von einem Jahr gegeben. Und Sie fordern uns nun auf, es anders zu machen!
Meine Damen und Herren, der Sofortvollzug ist angeordnet. Er wird auch umgesetzt, nachdem im Eilverfahren über die Klage gegen den Sofortvollzug entschieden wird. Ich habe einmal geprüft, wie das andere machen. Ich habe eine Pressemitteilung der Fraport AG vom 4. Januar 2008 mitgebracht. Darin geht es um das größte Investitionsprojekt Hessens. Darin sagt man:
„Vor Baubeginn will Fraport die Entscheidungen des Verwaltungsge
richtshofes in Kassel in den angekündigten Eilverfahren abwarten.“
Sind das denn dort alles Dummköpfe?
Ich habe einmal nachgesehen, wer dort im Aufsichtsrat sitzt. Da haben wir den stellvertretenden Landesbezirksleiter von ver.di, wir haben aber auch Herrn Lothar Klemm, Mitglied des Hessischen Landtags, Staatsminister a. D. (SPD), Herrn Jörg Hennerkes, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (SPD).
Weil die das so machen, habe ich mich gefragt: Wie macht das eigentlich Kurt Beck, Ihr großer Bundesvorsitzender? - Ich habe in Rheinland-Pfalz nachgefragt, wie man das beim Bau von Bundesautobahnen oder bei dem Flughafen Hahn gemacht hat. In Rheinland-Pfalz hatte man einmal das gleiche Problem wie Sie beim Emssperrwerk. Ich kann Ihnen sagen: Man wartet seitdem die Entscheidung im Eilverfahren ab.
Wir können uns Wolfgang Jüttner nicht länger leisten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl 2008 und Oppositionsführer, Wolfgang Jüttner, präsentiert sich derzeit unter dem Motto „Niedersachsengerechter“. Seine politischen Forderungen werden inhaltlich durch das Wahlprogramm der SPD und personell durch die Nominierung eines Schattenkabinetts dargestellt.
Dem Wahlprogramm ist einerseits zu entnehmen, dass die SPD wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern, Arbeit für alle schaffen will. Andererseits fordert sie einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro auch ohne Beschlüsse einer tariffähigen Vertretung. Darüber hinaus sollen das Entsendegesetz auf die Leiharbeit ausgedehnt und die Verleihzeit von Arbeitnehmern an einen Betrieb begrenzt werden.
Nach den Beschlüssen der Großen Koalition in Berlin zum Mindestlohn im Bereich der Briefzusteller werden in der Presse unmittelbar folgende Entlassungen von über 1 000 Beschäftigten und ein entsprechender Arbeitsplatzabbau durch die Arbeitgeber angekündigt.
Trotz dieser Ankündigung hat der SPD-Spitzenkandidat Wolfgang Jüttner die Ausweitung des Mindestlohns auf die Fleischbranche gefordert.
Aufgrund dieser Äußerung stellt sich die Frage, ob die unter dem Motto „Niedersachsengerechter“ vorgestellten konkreten Maßnahmen im SPD
Wahlprogramm zum Mindestlohn nicht im Widerspruch zu der Forderung nach „Arbeit für alle schaffen“ stehen, ob diese Forderungen bei einer
Umsetzung für das Land Niedersachsen wirklich gerechter sind oder in Wahrheit zu einem dramatischen Arbeitsplatzabbau führen werden und keinesfalls niedersachsengerechter sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Erstens. Wie realistisch ist das Wahlversprechen „Arbeit für alle schaffen“ des SPD-Wahlprogramms?
Zweitens. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderungen des SPD-Wahlprogramms zum Bereich Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt „Mindestlohn statt Lohndumping“ in Bezug auf die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt?
Drittens. Wie hoch wird der Arbeitsplatzabbau bei einer Umsetzung der Forderungen der SPD vermutlich ausfallen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja immer ganz interessant, zu vergleichen, wie die Versprechen und das Handeln in der Wirklichkeit aussehen. In Ihrem Sofortprogramm, Herr Jüttner,
versprechen Sie die flächendeckende Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro. Was aber
macht die SPD tatsächlich? - Im Bundestag beispielsweise hat die SPD Hilfskräfte für 6,70 Euro beschäftigt. Auf Ihrem Bundesparteitag haben Sie einen Sicherheitsdienst beschäftigt, der für das Wachpersonal 5,98 Euro gezahlt hat.
Ihr neuer Frontmann, Kurt Beck, hat heute in der Bild-Zeitung lesen müssen, dass er sozusagen seinen Servicekräften in der Landesvertretung in Berlin 5,77 Euro gezahlt hat. Da stellt sich doch die Frage: Wie glaubhaft ist das, was Sie geschrieben haben, wenn Sie tatsächlich etwas anderes machen?
Man kann nicht immer von den Verbrauchern erwarten, dass sie die Mehrkosten zahlen, wenn Sie selbst nicht bereit sind, im eigenen Handeln die Kosten zu übernehmen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Aussage eines Wachmannes, der für 5,77 Euro auf dem SPD-Bundesparteitag gearbeitet und dem Stern danach gesagt hat: „Früher habe ich einmal SPD gewählt. Aber seitdem es immer weiter bergab geht, wähle ich anders.“? - Vielen Dank.
Herr Möhrmann, das habe ich in der Tat gewusst.
- Genau, bei Herrn Möhrmann ist das nämlich so. In der Tat hat die SPD, nachdem sie erwischt worden war, den Sicherheitsleuten Lohn nachgezahlt. Aber der Betrug ist ganz interessant. Man hat von der Firma bei Abschluss des Arbeitsvertrages eine Tariftreueerklärung verlangt, und zwar im Wissen darum, dass der Branchentarifvertrag exakt den Stundenlohn von 5,78 Euro ausmacht. Von einem Betrug der Sicherheitsfirma kann man nicht reden, wenn man so mit ihr umgeht. - Dies als Vorbemerkung.
Ich komme noch einmal auf das Ifo-Institut zurück. Die 1,9 Millionen Arbeitsplätze sind schon erwähnt worden. Aber Professor Sinn und sein Institut haben noch etwas anderes festgestellt. Nach Angaben des Instituts hätte eine Übertragung des Mindestlohns auf alle Branchen zur Folge, dass in Ostdeutschland voraussichtlich 23,3 % und im
Westen 25 % aller Beschäftigten in Niedriglohngruppen ihren Arbeitsplatz verlören.
Aufgrund der Tatsache, dass sich insbesondere die SPD sehr für diese Arbeitnehmer in Niedriglohngruppen einsetzt, interessiert mich, wie die Chancen aussehen, im Niedriglohnsegment wieder einen neuen Job zu bekommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat hat es durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmonopol in Bayern Handlungsbedarf gegeben, und zwar, genau wie der Kollege Lennartz gesagt hat, ausschließlich im Bereich der Sportwetten. Wir haben vom Verfassungsgericht für die Neuregelung eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember des Jahres 2007 bekommen. Schon bald stellte sich heraus, dass
dieser Zeitraum für die erforderlichen sehr komplizierten Gespräche, Beratungen und Festlegungen sehr knapp bemessen und nicht ausreichend war.
Wir müssen auch feststellen, dass es mit dem jetzt vorliegenden Staatsvertrag und der vorliegenden Regelung noch immer keine ausreichende Rechtssicherheit geben wird. Es wird im nächsten Jahr gerichtliche Prüfungen aufgrund von verfassungsgerichtlichen Beschwerden ebenso geben wie
Entscheidungen des EuGH über europarechtliche Beschwerden. Deutsche Gerichte haben den Europäischen Gerichtshof bereits angerufen. Ebenfalls können wir davon ausgehen, dass die Europäische Union im Januar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Länder einleiten wird. Das hat die Kommission bereits angekündigt.
Von daher hatte Kollege Althusmann mit seinen Ausführungen in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung recht, als er erklärte, der Staatsvertrag habe durchaus Schwächen. Er hatte ebenso recht, als er sich während des Verfahrens für ein Konzessionsmodell im Bereich der Sportwetten aussprach. Hierfür gibt es allerdings unter den Bundesländern noch keine Mehrheit.
Genauso richtig gehandelt hat die Landesregierung. Da sie erkannte, dass dieser Staatsvertrag nur der erste Schritt für eine Neuordnung des Glücksspielwesens sein kann, hat sie bereits jetzt mit den anderen Bundesländern eine Länderarbeitsgruppe eingesetzt, die eine komplette Neuordnung des Glücksspielrechts erarbeiten soll.
Diese Arbeit soll in den nächsten zwei Jahren abgeschlossen werden.
Kommen wir zu den Schwächen. Der Versuch, die durchzuführenden Eingriffe bei allen Glücksspielarten konsequent an der Suchtprävention auszurichten, ist nicht gelungen. Der Versuch ist offensichtlich deshalb nicht gelungen, weil das in der Tat nicht der Zweck des Staatsvertrages ist. Tatsächlich geht es bei diesem Staatsvertrag nur um die Verlängerung der fiskalischen Bedingungen beim Glücksspielmonopol bis zu einer echten Neuordnung und einer zukunftsorientierten Aufstellung. Dies hat jetzt erstmals auch Ministerpräsident Milbradt öffentlich erklärt.
Man kann das an drei einfachen Beispielen - es gibt natürlich noch viel mehr - erkennen. Zunächst einmal hat der Suchtexperte Professor Meyer aus Bremen, der den Staatsvertrag auf der Grundlage der Suchtprävention mit entsprechendem Material
angefüttert hat, in unserer öffentlichen Anhörung erklärt, dass die wohl am wenigsten von Suchtgefahr betroffenen Bereiche, nämlich die Klassenlotterien, mit den stärksten Beschränkungen versehen werden. Das ist natürlich aus Sicht der Suchtprävention genau der falsche Weg. Er hat ebenfalls erklärt, für die Suchtprävention sei das Verbot des Internets als Vertriebsweg kontraproduktiv; ein geordneter Internetzugang sei zur Suchtprävention besser geeignet.
Drittens können wir feststellen, dass beispielsweise durch die heutigen Änderungen im Bereich der Oddset-Topwette und auch bei den Rubbellosen die Abgaben reduziert werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb auch zukünftig zu ermöglichen. Damit wird das Spiel dort, wo die Suchtprävention das maximale Ergebnis erreicht hat, weil nämlich niemand mehr spielt, durch niedrigere Gebühren wieder angeheizt.
Auch verfassungsrechtlich gibt es Bedenken gegen die Regelung. Einerseits ist es fraglich, ob die Eingriffe in die Berufsfreiheit verhältnismäßig sind. Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beispielsweise ausgeführt, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen muss, bevor der
Landtag eine Regelung trifft. Bis zum heutigen Tag haben wir keine quantifizierte Auswertung der Zahl der Spielsüchtigen nach den einzelnen Spielarten. In einigen Bereichen hat man bis heute nicht einmal Spielsüchtige gefunden. Ich glaube sogar, dass es in der Tat weder eine Lotto-Sucht noch eine Aktion-Mensch-Sucht oder eine RubbellosSucht in Niedersachsen und in den anderen Bundesländern gibt.
Andererseits ist auch fraglich, ob Artikel 3 des Grundgesetzes, das Gebot der Gleichbehandlung, durch die Regelungen des Staatsvertrages verletzt wird; denn im hochgefährlichen Automatenspiel - das hat der Kollege Lennartz auch ausgeführt gibt es weiterhin private Anbieter, und das wird bundesgesetzlich geregelt. Nur im Bereich des Lotteriewesens wird auf ein Staatsmonopol gesetzt. Der rechtliche Vater dieses Staatsvertrages, Professor Dietlein, der auch bei uns in der Anhörung war, hat dazu erklärt, dass nach seiner Rechtsauffassung beide Bereiche, sowohl die Lotterien als auch das Glücksspiel, in die Regelungskompetenz des Landes fallen. Er hat ausdrücklich beide Bereiche genannt, auch das Automatenspiel.
Er hat ebenfalls erklärt, diese Ungleichbehandlung sei aber verfassungsrechtlich kein Problem, weil man es ja in zwei getrennten Gesetzen regelt. Das ist meines Erachtens eine sehr bedenkliche Einschätzung. Wenn wir das in anderen Bereichen der Gleichstellung und der Gleichberechtigung auch so machen und gleiche Dinge - hier geht es um Glücksspiel und Suchtprävention - einfach in zwei getrennten Gesetzen unterschiedlich regeln würden, dann kämen wir, glaube ich, in eine sehr gefährliche Rechtslage.
Die Europäische Union hat erklärt, dass es sich hier um unzulässige Kartelle, unzulässige Internetverbote und unzulässige Beschränkungen des
Zahlungsverkehrs handelt und sie hier entsprechend tätig werde. Der Europäische Gerichtshof wird hierzu in Kürze entscheiden. Egal, wie das Urteil ausfällt - das muss man auch einmal sagen -: Wir werden uns in jedem Fall auch bei einem negativen Urteil für eine weitere Stärkung der Sportförderung einsetzen.
Als Ergebnis der Neuregelung werden sehr wahrscheinlich Erträge wegbrechen. Die Beteiligten haben bereits Schadensersatzforderungen angekündigt. Die finanziellen Risiken sind natürlich enorm. Wir halten es für fraglich, ob Zahlungsverkehrsbeschränkungen und ein Internetverbot technisch durchsetzbar sind. Das haben auch alle Experten in der Anhörung gesagt.
Trotzdem werden wir heute dem Gesetzentwurf zustimmen, weil es Änderungen gegenüber den meisten anderen Ländergesetzen und auch gegenüber der zunächst vorliegenden Form gegeben hat, die ich Ihnen einmal genauer erklären möchte.
Zunächst einmal haben wir für das Internetverbot eine Übergangsregelung für ein Jahr aufgenommen. Das Internetverbot wird also auch im nächsten Jahr nicht greifen. Wir haben weiter eine Übergangsregelung für die von den Glücksspielanbietern einzuholenden Erlaubnisse aufgenommen.
Sie werden nicht schon ab dem 1. Januar nächsten Jahres, sondern erst ab dem 31. Dezember nächsten Jahres erforderlich. Das war die nach dem Staatsvertrag maximal mögliche Übergangsfrist, ohne in ein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union zu führen.
Wenn wir den Antrag gemeinsam mit dem Staatsvertrag und dem Ausführungsgesetz beschließen, beschließen wir, dass diese Regelungen um ein
weiteres Jahr durch Erlass eines dann zur Notifizierung bei der Europäischen Union vorzulegenden Gesetzes verlängert werden. Wir fordern die Landesregierung ebenfalls auf, die anderen Länder dazu zu bewegen, ähnlich zu handeln.
Auch das hat Kollege Lennartz im Ausschuss richtig erkannt: Durch diese Übergangsregelungen werden die meisten Probleme im Hinblick auf Schadensersatzforderungen und Ähnliches ge
mindert. Wir haben durch diese Übergangsregelung, den Einsatz der Länderarbeitsgruppe dann exakt bis zur Vorlage der Neuordnung Zeit und können diese Probleme damit umgehen. Das ist unserer Meinung nach ein ganz wichtiger Schritt.
Wir beschließen heute ebenfalls, dass diese Neuordnung des Glücksspielwesens durch die Länderarbeitsgruppe in den nächsten zwei Jahren abgeschlossen werden soll. Wenn wir die Übergangsfrist des Bundesverfassungsgerichts hinzurechnen, haben wir mit dem Zwischenschritt in diesem Staatsvertrag dann insgesamt vier Jahre Zeit bis zur endgültigen Neuregelung. In dieser Zeit muss das gelingen. Dann braucht man eine
rechtssichere und zukunftssichere Struktur.
Besonders wichtig ist aber auch, denke ich, dass der Landtag heute einen Paradigmenwechsel im Glücksspielrecht für die Zukunft beschließen wird. Wir werden heute erstmals erklären, dass bei der Neuordnung des Glücksspielrechts in den nächsten zwei Jahren die Belange der privaten Glücksspielanbieter - das sind beispielsweise Sportwettenanbieter wie Bwin und andere - ausreichend berücksichtigt werden sollen. In diesem Bereich kommen wir zu einer Abkehr von Monopolstrukturen und hin zu einer Öffnung für Private, die im Konzessionsmodell oder in ähnlichen Varianten erfolgen kann. Damit sind wir als Niedersachsen in Deutschland Vorreiter und werden die Debatte zu einem zukunftsorientierten Glücksspielrecht vorantreiben.
Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten - insbesondere die zuständigen Bediensteten in der Landesverwaltung, in den Behörden vor Ort, aber auch die Gerichte - im Zusammenhang mit der Umsetzung der rechtlichen Regelungen zur Neuordnung des Glücksspielrechts während dieser zweijährigen Über
gangsfrist bis Ende 2009 selbstverständlich mit Augenmaß und Verhältnismäßigkeit agieren wer
den, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Fragestellungen, die sich bei allen privaten Anbietern, besonders auch den Vermittlern und den Toto-Lotto-Stellen, ergeben werden.
Ich hoffe, dass Jackpot-Auslösungen weiterhin
möglich sind. Der GBD ist nämlich der Meinung, dass mit diesem Staatsvertrag solche JackpotAuslösungen und die entsprechende Werbung, wie wir sie gerade erlebt haben, unzulässig sind. Das alles werden wir im nächsten Jahr sehen. Wir werden dem so zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach fünf Jahren Regierungspolitik von CDU und FDP kann man für den Bereich der Innenpolitik sagen: Wir haben das Erbe von 13 Jahren fehlerhafter Politik der SPD abgearbeitet. Der Reparaturbetrieb ist abgeschlossen. In den kommenden fünf Jahren geht es dann frei, mit Volldampf voraus.
Was wir in diesen fünf Jahren geschafft haben, zahlt sich jetzt in diesem Haushalt aus. Wir hatten als erstes und bisher einziges Flächenland den Mut, die Bezirksregierungen abzuschaffen und
eine bürgerfreundliche, effektive und schnelle
zweistufige Landesverwaltung einzurichten. Allen Unkenrufen des Herrn Bartling zum Trotz haben wir es geschafft, dass diese Reform funktioniert und dass die Verwaltung besser arbeitet als vorher. Diese Verwaltungsreform war wahrscheinlich der größte Erfolg der Landesregierung.
Herr Bartling, Sie wollen es ja nicht wahrhaben. Deshalb: Zahlen und Fakten können nun einmal nicht lügen. Die Beseitigung der Doppelstrukturen, die Sie immer noch gehabt haben, hat auch finanzielle Auswirkungen. Die Personaleinsparungen in einem Zeitraum von fünf Jahren, nämlich bis 2009, liegen bei ungefähr 226 Millionen Euro. Allein bis zum 31. Dezember 2006 haben wir bereits 116 Millionen Euro gespart. Von den 6 700 Stellen wurden schon jetzt rund 50 %, nämlich 3 000 Stellen, abgebaut. All das ist vom Rechnungshof bestätigt
worden. Herr Bartling, die Verwaltungsreform ist gut für das Land, und sie entlastet den Landeshaushalt. Das ist ein großer Erfolg!
Wir haben auch die Strukturen geändert, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaft, damit wir auch weiterhin Investitionen ankurbeln, sodass es schneller geht.
Die Gewerbeaufsicht wurde gestärkt, die Aufbauorganisation dort wurde verbessert. Für die Unternehmen, die investieren wollen, gibt es einen Ansprechpartner. Das Verfahren ist sehr viel schneller geworden, und der Dialog ist hervorragend. Alle Wirtschaftsverbände loben uns für diese Organisationsform. Wir sind leistungsfähiger als alle anderen Länder.
Das ist zum Vorteil des Landes Niedersachsen. Das hat die Verwaltungsreform geschafft.
Meine Damen und Herren, wir haben die Verwaltungsreform sehr vernünftig durchgeführt. Wir haben nämlich eine Aufgabenkritik vorangestellt.
Wir haben sämtliche Aufgaben - 70 % der Landesverwaltung haben wir uns angeschaut - geprüft.
Wir haben immer nach dem Credo gearbeitet: Erstens. Brauchen wir die Aufgabe noch? Können wir sie abschaffen? Zweitens. Gibt es vielleicht einen Privaten, der sie besser und effektiver ausführen kann? Drittens. Wie können wir sie noch besser organisieren, wenn das andere nicht geht? - So sind wir verfahren. Andere Länder kommen auf uns zu. Diese Verwaltungsreform ist ein Exportschlager. Hier müssen wir weitermachen.
Meine Damen und Herren, auch die Kommunen sind bei uns in den besten Händen. Wir haben für
die Kommunen ein neues Haushaltsrecht geschaffen. Wir haben die kaufmännische Buchführung eingeführt. Ich sage auch das hier: Bei den Kommunen geht es jetzt voran, und wir als Land müssen in den nächsten Jahren den Mut haben, die kaufmännische Buchführung im Landeshaushalt umzusetzen. Nur so können wir besser steuern, den Ressourcenverbrauch sehen und vernünftig in die Zukunft investieren.
Wir haben für die Kommunen auch etwas geschaffen, was Sie sich niemals getraut haben; das ist für Regierungsparteien gar nicht so einfach. Wir haben nämlich das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert. Wir können keine Aufgabe mehr an die Kommunen abgeben, ohne das Geld für diese Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Das war eine ganz herausragende Leistung. Wir merken es jetzt bei jedem Gesetzgebungsprozess: Wir lassen bei den Kommunen nur noch das machen, was wir ihnen bezahlen, was wir ihnen mitgeben. Ein Fortschritt, der sich auszahlt.
Zu den Kommunen, Herr Dr. Lennartz, muss ich Ihnen auch sagen: Wir müssen die interkommunale Zusammenarbeit weiter fördern und stärken. Wir müssen die Leistungsressourcen, die dort liegen, noch heben, damit auch in Zeiten knapper Kassen die Aufgaben bei den Kommunen vernünftig wahrgenommen werden können. Wir können das aber nicht durch eine Kreis- und Gebietsreform tun. Das ist unserer Meinung nach nicht richtig. Wir müssen nämlich die Menschen mitnehmen, damit sie sich weiterhin im Ehrenamt engagieren, damit sie sich vor Ort aufgehoben fühlen, und die Verwaltungsstrukturen entsprechend anpassen. Das ist auch möglich. Wir haben die ersten Ansätze in dieser Legislaturperiode erreicht. Wir müssen da noch mehr aufs Tempo drücken. Selbstverständlich
müssen wir auch das Urteil des Staatsgerichtshofes zum Lüchow-Dannenberg-Gesetz ernst nehmen. Wir können nicht alles von oben verordnen. Wir müssen zusehen, dass die Entwicklung von unten losgeht. Das ist unser Ansatz, den wir voranbringen wollen.
Um die Kommunen zu stärken, haben wir auch den kommunalen Finanzausgleich geändert. Wir haben ihn um 75 Millionen Euro erhöht und den Flächenfaktor wiedereingeführt, der sich insbeson
dere im ländlichen Raum auszahlt, wo es viel Fläche gibt.
- Herr Aller, das ist schon interessant. Sie haben uns gestern einen schönen Antrag zum Haushalt vorgelegt, der im Wesentlichen die Forderungen Ihres Regierungsprogramms, das ja nicht eintreten wird, abdecken soll.
Ich finde es schon interessant, was Sie alles versprechen und was Sie wirklich hineinschreiben. Seit Jahren erzählen Sie hier, Sie wollten den Kommunen einen höheren kommunalen Finanzausgleich geben.
Das ist interessant. Warum steht dann nichts in Ihrem Haushaltsantrag? Warum stand dies nicht in all den anderen Haushaltsanträgen? Warum haben Sie niemals einen Antrag eingebracht, das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich zu ändern? Sie reden, erwecken Anschein, handeln aber nicht.
Herr Bartling, das geht nicht.
Wir haben das Modellkommunengesetz gemacht. In den Modellkommunen haben wir eine bessere Kinderbetreuung und mehr Kinderbetreuungsangebote erreicht. Wir haben es für den Bürger billiger gemacht, weil Anträge weggefallen sind, die mit Gebühren bezahlt werden mussten. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entrümpelung der Vorschriften und der Bürokratie. Das Modellkommunengesetz wollen wir in der nächsten Wahlperiode flächendeckend ausweiten. Das ist ein hervorragender
Schritt nach vorne.
Ich komme jetzt zum Bereich der inneren Sicherheit. Herr Bartling, das ist ein Schwerpunkt für CDU und FDP. Das erkennt man daran, dass der Haushalt konsequent gestiegen ist. Wir haben nämlich Wert darauf gelegt, dass die Sachausstat
tung der Polizei weitergeht. Wir haben auch Wert darauf gelegt, dass der Personalabbau, den Sie in Ihrer Zeit verantwortet haben, beendet wird, dass wir mehr Polizeibeamte haben. Das haben wir unter schwersten finanziellen Herausforderungen umgesetzt.
Herr Bartling, ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang die Position eines prominenten SPDPolitikers, nämlich von Sebastian Edathy, den Sie wahrscheinlich kennen,
vorhalten, die heute auf dpa zu lesen war. Er ist sogar Vorsitzender des Bundestagsinnenaus
schusses. Herr Edathy „verlangte dagegen eine personelle Verstärkung der Polizei. ‚Der Abbau von 6 000 Stellen seit 1998 ist ein Problem. …’“ Da hat Herr Edathy recht. Ich finde, er kritisiert Sie, Herr Bartling, da zu Recht. Dass Sie in diesen Jahren nämlich das Personal abgebaut haben, war ein Skandal. Ich glaube deshalb auch, dass Herr Edathy sich nicht wünscht, dass der Personalabbauer Bartling hier jemals zurück in die Regierungsverantwortung kommt. Wir werden das verhindern.
Wir haben viel für die Polizei getan. Wir haben nämlich das getan, was Sie versäumt haben. Als Sie die zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei eingeführt haben, haben Sie nämlich nicht das Geld dafür zur Verfügung gestellt. Sie haben ein Stellenmodell hinterlassen, das für einen durchschnittlichen Polizisten in seiner ganzen Berufslaufbahn nur noch eine Beförderung möglich macht. Das war der Zustand, den wir hatten. Wir haben hier das Tausenderprogramm, das größte Stellenhebungsprogramm in der Geschichte der Polizei Niedersachsens, durchgeführt. Wir haben in diesem Haushalt weitere 175 Stellenhebungen gemacht. So viel muss man auch einmal sagen, Herr Bartling: Sie wollen aus den 175 Stellenhebungen von uns 147 machen. Sie wollen weniger bei der Polizei und machen hier sozusagen den Vorkämpfer für die GdP. Das geht so nicht. Wir tun mehr für die Polizei. Sie wird das auch entsprechend honorieren.
Wir statten die Polizei besser aus. Wir haben mehr getan als das Trostpflaster von 5 Millionen Euro, das Sie in Ihren Änderungsantrag geschrieben haben.
Wir haben auch den Verfassungsschutz besser aufgestellt.
In diesem Zusammenhang möchte ich eines sagen: Wir sind stolz auf den Verfassungsschutz, wie er sich auch im Kampf gegen die NPD einsetzt, wie er gemeinsam mit allen Beteiligten dafür sorgt, dass entsprechende Konzerte, die veranstaltet
werden sollen, verhindert werden, dass die Schulhof-CDs nicht weiter verteilt werden, also wie wir sozusagen in der Gesellschaft den Kampf gegen rechts organisieren. Das ist richtig und wichtig.
Da ist es sehr kontraproduktiv, dass von Ihnen, Herr Bartling, von Herrn Gabriel oder von Herrn Jüttner immer wieder der Ruf nach einem NPDVerbot kommt. Es ist absolut illusorisch, das beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Sie
erweisen damit dem Kampf gegen rechts einen Bärendienst. Sie sorgen dafür, dass die NPD weiter hoffähig gemacht wird. Das sollten Sie wirklich bald einstellen. Denn wir müssen die Gesellschaft gegen rechts ausstatten. Wir müssen dafür sorgen, dass der Nährboden entzogen wird, aber nicht immer mit diesen Unkenrufen kommen.
Meine Damen und Herren, auch der Sport ist bei uns in guten Händen. Wir haben das Sportstättensanierungsprogramm eingeführt. Wir haben es
dieses Mal aufgestockt. Sie, Herr Bartling, haben das bei uns abgeschrieben. Der Sport wird das merken.
Ich stelle abschließend fest: Die Innenpolitik ist bei uns in den besten Händen. Das wird in den nächsten fünf Jahren so bleiben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung in Richtung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die diese Frage hier gestellt hat. Herr Wenzel, Sie täuschen ja heute wieder einmal vor, dass Sie ein Interesse an der Entwicklung neuer Kraftwerksleistungen haben und sich auch dafür interessieren, wie dies unter den Bedingungen des CO2-Ausstoßes realisierbar ist.
Interessant ist in diesem Zusammenhang nun Folgendes: Gestern Abend gab es eine Informationsveranstaltung von E.ON, in der es auch um den Kraftwerksausbau an der Küste, um die CO2Belastung und um technische Möglichkeiten ging. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war zu der Veranstaltung eingeladen - ich habe mich erkundigt -, aber nicht ein einziger Abgeordneter von Ihnen hat daran teilgenommen, um die Möglichkeit zu nutzen, Fragen an die Betreiber zu stellen, die mit technischen Experten dort vertreten waren. Die Mitarbeiter, die Sie geschickt haben, haben nicht eine einzige Frage zu dem Kraftwerksbau an der Küste gestellt. Ich selbst war anwesend. Von daher ist es schon interessant, dass Sie dieses Thema jetzt zum Gegenstand einer Dringlichen Anfrage machen.
Nun zu meiner Frage. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bei einem Vortrag zum beabsichtigten Bau des Kraftwerks in Stade gefordert, dass die Landesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass das geplante Kraftwerk mit einer entsprechenden Kraft-WärmeKopplung ausgerüstet werden sollte, damit es bes
sere Leistungen erbringen kann. Ich frage die Landesregierung: Wie realistisch ist es, den Wunsch von Abg. Wenzel zu erfüllen, in Stade das Kraftwerk mit einer Kraft-Wärme-Kopplung zu bauen, wofür man in Stade 100 000 Haushalte bräuchte, d. h. die Einwohnerzahl von Stade mehr als verdoppeln und alle Einwohner zwangsweise an das Netz anschließen müsste?
Herr Hagenah, ich habe nur eine ganz kurze Zwischenfrage. Können Sie mir erklären, was ein Tempolimit auf Autobahnen am CO2-Ausstoß des öffentlichen Personennahverkehrs ändert? Das haben Sie gerade gesagt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Leuschner, wir haben einvernehmlich hier im Plenum die Landesregierung gebeten, eine Härtefallkommission einzurichten, nachdem wir
darüber sehr intensiv und auch sehr lange miteinander diskutiert und um die für die betroffenen Menschen beste Lösung gerungen haben. Wir haben eine einvernehmliche Entscheidung getroffen.
Bei der Ausgestaltung der Härtefallkommission - das ist hier schon mehrfach diskutiert worden - ist eben nicht, wie Sie gesagt haben, die härteste Regelung aller Bundesländer gewählt worden,
sondern wir haben eine ähnliche Regelung, wie es sie in anderen Bundesländern gibt, die entsprechende Härtefallkommissionen eingerichtet haben.
Daher ist natürlich klar, was Sie wollen. Sie wollen hier einen Aufschlag zum Wahlkampf machen, haben sich auch Unterstützung besorgt. Das können wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass wir durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes die vorhandenen Probleme bestens gelöst haben, weshalb Niedersachsen - die Zahlen konnten Sie heute bei dpa noch einmal nachlesen - im Ländervergleich hervorragend dasteht. Auch das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen, Frau Leuschner. Wir haben also eine Lösung gefunden, die gut ist.
Am besten wäre es für alle Beteiligten gewesen, wenn der Arbeitsminister Müntefering, der ja Ihrer Partei angehört, bei dem Versuch Niedersachsens und anderer Bundesländer zu erreichen, dass eine Arbeitserlaubnis eher erteilt wird, nicht immer wieder sein Veto eingelegt hätte
und so für die Betroffenen genau das Falsche getan hat. Das wäre der richtige Schritt gewesen. Dafür kämpfen wir weiter.
Wir bekommen ja jetzt einen neuen Arbeitsminister; den Innenminister behalten wir jedenfalls.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau wie der Bundesvorsitzende der SPD, Kurt Beck, wie die Landräte der SPD und wie die Ministerpräsidenten der SPD,
wie die Mitglieder der Landesregierung und wie die Fraktion der CDU steht auch die Landtagsfraktion der FDP uneingeschränkt hinter unserer Bundeswehr. Wir sind stolz auf den Dienst, den unsere Soldaten tun.
Es ist ein Dienst im In- und Ausland, der lebensgefährlich ist; er wird in Krisengebieten ausgeübt, manchmal gemeinsam mit der Landespolizei, der Bundespolizei und auch Hilfsdiensten. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass sich die Menschen, die sich so für unser Land einsetzen, immer bewusst sein können, dass das Parlament in Berlin und die Landesparlamente sowie alle politisch Handelnden ihnen immer die volle Rückendeckung geben, wenn sie ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren.
Daher ist es richtig und konsequent, dass sich die höchsten Vertreter des Staates und auch alle anderen Vertreter immer wieder deutlich dazu bekennen und dies den Soldaten auch persönlich und durch Besuche zeigen. Auch ist es richtig, dass beispielsweise Herr Bartling in seiner Amtszeit den Polizeibeamten, die im Ausland tätig waren, diese Botschaft überbrachte und dass Innenminister Schünemann bei der Partnerfregatte des Landes Niedersachsen, die in einem Krisengebiet eingesetzt ist, vor Ort gewesen ist und gezeigt hat, dass er zu den Soldaten steht, und dass er dies auch bei den Polizeibeamten sowie der Bundeswehr im Kosovo und an anderen Orten gezeigt hat. Ebenso ist es richtig, dass auch der Finanzminister und andere diese Botschaft überbringen.
Herr Jüttner, wir sehen dies genauso wie Ihre hochrangigen Vertreter: Es ist ein richtiges und
wichtiges Signal, das auch von SPD-Vertretern an Standortgemeinden der Bundeswehr immer wieder überbracht wird. Dies sollten wir gemeinsam weiterhin praktizieren. Mir ist klar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine diametral andere
Auffassung als die SPD in dieser Frage hat. Das müssen Sie mit den Grünen vielleicht einmal besprechen. Frau Helmhold, Sie haben hier eine sehr launige Jahrmarktsrede gehalten; sie hätte aber ins Bierzelt und nicht hier ins Plenum gehört. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Möhrmann, Herr Jüttner, wenn man über die Wahrheit reden möchte und das zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde macht, dann steht man in der Verantwortung, selber die Wahrheit zu sagen.
Deshalb habe ich mir als Lektüre einfach einmal dieses große rote Buch vorgenommen, Ihr Wahlprogramm,
- selbstverständlich ist es die letzte Fassung, Herr Jüttner. - und mir die Mühe gemacht, es ganz zu lesen. Das war zwar anstrengend, aber wir haben es trotzdem getan.
Ich habe mich gefragt, ob Sie in Ihrem Buch immer die Wahrheit gesagt haben. Bei Programmen für eine anstehende Wahl gilt dieser Anspruch, denke ich, doppelt. Es ist schon erstaunlich, was man da findet.
So sagen Sie zum Beispiel zu dem Bereich, für den Sie keinen Schattenminister stellen, nämlich zum Bereich Finanzen:
„In den Jahren 2000 bis 2002 musste das Land Einbrüche bei den Steuereinnahmen von jährlich rund 2 Mrd. Euro hinnehmen. Die damalige SPDLandesregierung konnte diese gewaltigen Einbrüche trotz großer Sparbemühungen nur durch eine Erhöhung der Kreditaufnahme ausgleichen.“
Mit „große Sparbemühungen“ meinen Sie ja wohl, Sie hätten die Ausgaben reduziert.
Ich habe mir einmal die bereinigten Ausgaben der vergangenen Jahre angeschaut: Im Jahre 2000 waren es 20,8 Milliarden Euro, im Jahre 2001 22,08 Milliarden Euro, im Jahre 2002 22,2 Mil
liarden Euro. Die Ausgabensteigerungen beliefen sich bei Ihnen auf 2,8 %, 6,0 % und 0,5 %.
Das war also nicht die Wahrheit, Herr Jüttner. Aber gerade bei Wahlprogrammen gilt: Besser die
Wahrheit!
Was steht in Ihrem Programm zur Wohnungsförderung? - Sie sagen, die Mittel für das Bundesprogramm „Stadtumbau West“ verfielen komplett, da sie nicht abgerufen worden seien.
Ich verweise auf den aktuellen Haushaltsplanentwurf, Einzelplan 05, Seite 46. Dort sind bei dem Titel Zuweisungen für Investitionen (Stadtumbau West) 380 Millionen Euro veranschlagt.
Herr Jüttner: Besser die Wahrheit!
Was steht in Ihrem Programm zur Pflegeversicherung? - Sie sagen, wir hätten die Mittel für die stationäre Altenpflege gestrichen.
Ich habe mir den aktuellen Haushaltsplanentwurf daraufhin angeschaut, und was sehe ich da? 2003 waren es addiert 140 Millionen Euro, im aktuellen Entwurf sind es 148 Millionen Euro.
Herr Jüttner, auch bei Wahlprogrammen gilt: Besser die Wahrheit!
Kommen wir zum Bereich Verkehr. Herr Jüttner, da sagen Sie - und das ist schon spannend -, sie würden die von der CDU/FDP-Landesregierung vorgenommene Kürzung der Regionalisierungsmittel für den Schienenverkehr rückgängig machen.
Die von der Landesregierung vorgenommene Kürzung der Regionalisierungsmittel! - Ich habe Ihnen einmal eine Pressemitteilung vom Deutschen Städtetag mitgebracht. Das heißt es von Ihrem Freund, Herrn Ude:
„Der Deutsche Städtetag hat die von der Bundesregierung geplante deutliche Kürzung kritisiert.“
Ist das nicht Herr Tiefensee, Mitglied der SPD? Kennen Sie den eigentlich?
Bei Wahlprogrammen gilt, Herr Jüttner: Besser die Wahrheit!
Wir kommen zum Katastrophenschutz, Herr Bartling. Es ist ja auch interessant, was Sie in das Programm haben hineinschreiben lassen:
„Zwischen 2003 und 2007 wurden die Ausgaben für den Katastrophen
schutz nahezu halbiert.“
Ich habe einmal geschaut: 2003 waren hier 1,3 Millionen Euro veranschlagt, im aktuellen Haushaltsplanentwurf sind es 2,8 Millionen Euro. Das ist fast verdoppelt statt halbiert. Rechnen können Sie also auch nicht. - Herr Jüttner: Besser die Wahrheit!
Was sagen Sie zum Bereich Schule? Sie sagen:
„eine ausreichende Zahl von Lehrkräften für die Schulen einstellen, um eine tatsächliche Unterrichtsversorgung