Protokoll der Sitzung vom 27.06.2003

Dräut uns Hirche als Gralshüter des guten Geschmacks?

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Staatsoper Hannover wird der

niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche in der Bild-Zeitung vom 21. Mai 2003 als „erboster Opernkenner“ mit den folgenden Worten zitiert: „Ich tue mir dieses Programm nicht mehr an. Es ist Provokation um jeden Preis. Die Stücke erreichen das breite Publikum nicht. Und der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin bestehen für den Wirtschaftsminister die „Provokationen um jeden Preis“ im aktuellen Programm der Staatsoper Hannover (bitte für die Inszenierungen im Einzelnen an- geben) ?

2. Welche Art der Inszenierung käme dem Wirtschaftsminister geschmäcklerisch entgegen (bitte exemplarisch am Beispiel des „Troubadour“ darlegen) ?

3. Nach welchen Kriterien sollte nach Ansicht des Wirtschaftsministers die niedersächsische Kulturförderung zukünftig betrieben werden?

Kunst und Kultur bleiben eine Sache des persönlichen Geschmacks, und über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten. Gerade der Schutz dieses Diskurses, die Freiheit, die eigene Meinung auch als Mitglied der Landesregierung und Bürger von Hannover zu äußern, wird von der Landesregierung als schützenwertes Gut angesehen. Nur in einem Zusammenspiel der unterschiedlichen Meinungen kann Kunst sinnstiftend wirken. Meinungsfreiheit ist bekanntlich ein Verfassungsgut. Die Kündigung von einem Drittel der bisherigen Abonnenten sowie die heftigen internen Diskussionen in der Gesellschaft der Freunde des Opernhauses, die auch zu erheblichen Austritten aus der Gesellschaft geführt haben, deuten darauf hin, dass bei vielen unterschiedliche Auffassungen bestehen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2: Da Geschmack bekanntlich individuell ist, sollte eine Inszenierung immer den künstlerischen Aspekt mit dem behutsamen Umgang des Werkes verbinden. Das Erstellen einer Positivliste mag der Fragestellerin überlassen bleiben.

Zu 3: Kunst und Kultur müssen Vielfalt und Offenheit bieten. Wenn Innovation mit Provokation einhergeht so bleibt es jedem freigestellt, sich mit seiner persönlichen Meinung an diesem Prozess zu beteiligen, denn die liberale Grundhaltung ist die

Toleranz der Meinung Anderer, nicht blinde Akzeptanz.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE) :

Förderung von Parkleitsystemen in Kleinstädten

Die Stadt Rinteln plant die Installierung eines Parkleitsystems mit Kosten in Höhe von 500 000 Euro, die größtenteils mit GVFGMitteln finanziert werden sollen. In der öffentlichen Diskussion über die Notwendigkeit eines solches Systems in einer Kleinstadt wie Rinteln wurde von den Befürwortern des Projekts vor allem die Bedeutung für das Stadtmarketing hervorgehoben, indem über das System auf Veranstaltungen, Messen, Autoschauen etc. hingewiesen werden könne.

Mit Schreiben vom 15. Mai 2003 teilt die Bezirksregierung nun mit, dass eben diese Anteile nicht förderungsfähig seien, dass reine Parkleitsysteme aber mit einer erhöhten Förderung in Höhe von 75 % rechnen könnten. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass es sich um ein Pilotprojekt handele.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hält sie es in Zeiten einer äußerst angespannten Finanzlage für sinnvoll, in einer Kleinstadt mit ausreichendem, leicht erreichbarem Parkraum ein Parkleitsystem zulasten anderer förderungsfähiger Vorhaben, wie z. B. Ortsumgehungen oder Maßnahmen des ÖPNV, zu fördern?

2. Wie will sie auf Dauer sicherstellen, dass die Informationsmöglichkeiten des Parkleitsystems nicht doch zu Marketingzwecken genutzt werden?

3. Aus welchen Gründen hält sie es in Zeiten einer äußerst angespannten Finanzlage für sinnvoll, dieses Vorhaben als ein Pilotprojekt zu fördern, und könnte dieses nicht Bedarf und Begehrlichkeiten auch in anderen Städten dieser Größenordnung schaffen?

Nach § 2 (1) Nr. 1 f GVFG ist die Förderung von Verkehrsleitsystemen, zu denen auch Parkleitsysteme zählen, aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes möglich.

Die Stadt Rinteln hat auf dieser Grundlage am 15. Januar 2002 einen Antrag auf Förderung der Errichtung eines Parkleitsystems gestellt.

Dabei war zunächst beabsichtigt, über dynamische Schilder dem Autofahrer detaillierte Informationen zu geben, um ihm auf diese Weise anzuzeigen, wo freie Parkplätze vorhanden sind. Die Kosten dieses Systems waren mit rd. 300 000 Euro veranschlagt. Im Rahmen der Entwicklung des Parkleitsystems wurde in Erwägung gezogen, das System um so genannte Marketing-Komponenten zu erweitern und damit in ein Stadtleit- und Informationssystem umzuwandeln. Die Gesamtkosten erhöhten sich dabei auf rd. 500 000 Euro. Eine derartige Öffnung des Systems für kommerzielle Werbung ist nach dem GVFG allerdings nicht förderfähig. Eine Ergänzung um allgemeine Information darf danach nur in Verbindung mit der Nutzung der Parkplätze erfolgen, z. B. „Parkplatz Steinanger, Flohmarkt am 15. – 16. Juni“. Der Stadt Rinteln wurde aufgegeben, dies bei der Ausgestaltung des Parkleitsystems zu beachten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auch wenn der Nutzen eines Verkehrsleitsystems in Großstädten zweifellos höher einzuschätzen ist, erachtet es die Landesregierung als sinnvoll, zu erproben, inwieweit auch in einer kleineren Stadt wie Rinteln durch ein angemessenes Parkleitsystem eine Verbesserung des Verkehrsflusses erreicht werden kann und damit zu einer Belebung der Innenstadt etc. beiträgt. Vor diesem Hintergrund wurde das Vorhaben als Pilotprojekt charakterisiert, das nach der Implementierung des Systems in einer ca. zweijährigen Studie evaluiert werden soll.

Zu 2: Im Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung ist eine entsprechende Auflage vorgesehen, die einen zweckentfremdeten Einsatz des Parkleitsystems untersagt. Hier werden auch die Rückzahlungsmodalitäten bei Zuwiderhandlung geregelt.

Zu 3: Die Einführung von Parkleitsystemen in kleineren Städten wird vom Ergebnis der Evaluation des Projektes beeinflusst. Auch ein positives Ergebnis der Evaluation ist keine Vorentscheidung über eine Förderung derartiger Systeme. Die Förderung richtet sich nach der Haushaltslage.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 der Abg. Klaus-Peter Dehde,

Uwe Harden, Friedhelm Helberg, Claus Johannßen, Dieter Möhrmann, Michael Nahrstedt, Silva Seeler, Brigitte Somfleth, Jacques Voigtländer, Erhard Wolfkühler und Monika Wörmer-Zimmermann (SPD)

Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung zur Ausweitung des HVV?

Die niedersächsischen Kreise Stade, Lüneburg und Harburg sind aufgrund ihrer Nähe zum Oberzentrum Hamburg wirtschaftlich sehr eng mit der Hansestadt verbunden. Um diese Verflechtung von Stadt und Land zum gegenseitigen Nutzen institutionell zu gestalten und zu fördern, sind sie Mitglieder der Metropolregion Hamburg. Eine Kernaufgabe der Metropolregion Hamburg muss es sein, die Verkehrsanbindung des Umlandes an das Zentrum Hamburg zu verbessern und auszubauen. Für den Fahrgast ist dabei von zentralem Interesse, dass die Tarifstrukturen kunden- und leistungsbezogen ausgestaltet sind.

Die verkehrliche Verflechtung des Wirtschaftsraumes Hamburg wird zurzeit noch nicht in Gänze vom Tarifgebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) abgedeckt. Aus den niedersächsischen Landkreisen Stade, Lüneburg und Harburg pendeln täglich ca. 65 000 Menschen nach Hamburg. Während die niedersächsischen Pendler noch auf ein einheitliches Tarifgebiet warten müssen, ist die Ausweitung des Verbundes auf die schleswigholsteinischen Landkreise im Wirtschaftsraum Hamburg seit dem 15. Dezember 2002 realisiert.

Eine gutachterliche Untersuchung der Erweiterung des HVV-Tarifgebietes auf die Landkreise Stade, Lüneburg und Harburg ist bereits im zweiten Halbjahr 2001 abgeschlossen worden. Diese Studie trifft insbesondere Feststellungen über die Höhe der notwendigen finanziellen Beteiligungen der betroffenen Gebietskörperschaften an den Kosten, die mit der Einführung einer einheitlichen Fahrkarte für die gesamte Metropolregion Hamburg verbunden sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der heutige Sachstand der ursprünglichen Planung, nach der die Kreise Stade, Lüneburg und Harburg im Dezember 2003 Teil des HVV-Tarifgebietes werden sollen, und wie soll sie konkret umgesetzt werden?

2. Wie hoch ist der Anteil des Landes bzw. der LNVG an der Mitfinanzierung der Tarifverbunderweiterung auch im Vergleich zu anderen Landesteilen, und ist das Land bereit, Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste zu tragen?

3. Welche Planungen und Überlegungen zur Einbindung der weiteren niedersächsischen Landkreise der Metropolregion Hamburg (Cuxhaven, Soltau-Fallingbostel, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Lüchow-Dannenberg) in das Tarifgebiet des HVV gibt es?

Seit dem Jahr 2000 betreiben die Länder Niedersachsen und Hamburg gemeinsam mit den Landkreisen Harburg, Lüneburg und Stade die Erweiterung des HVV in das südliche niedersächsische Umland. Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste - also tarifbedingte finanzielle Auswirkungen - einer HVV-Verbunderweiterung ermittelt werden sollten. Darüber hinaus musste von den Verkehrsunternehmen in Zusammenarbeit mit den betroffenen o. g. Aufgabenträgern eine Abschätzung weiterer Folgekosten einer Verbundausweitung, wie etwa die Ausstattung von Bahnhöfen und ggf. von Fahrzeugen mit Fahrausweisautomaten/Fahrscheindruckern, die Vornahme von Marketingmaßnahmen und die notwendige Anpassung von Computersoftware, vorgenommen werden.

Die gutachterlich ermittelten Harmonisierungsund Durchtarifierungsverluste waren nach übereinstimmender Ansicht aller betroffenen Partner nicht zu finanzieren, sodass Anfang dieses Jahres ergänzende Untersuchungen zur Überarbeitung der Tarifstruktur in Auftrag gegeben werden mussten. Diese Untersuchungen werden nach der Sommerpause abgeschlossen sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach wie vor streben alle betroffenen Aufgabenträger die räumliche Ausweitung des HVVTarifgebietes auf das Gebiet der drei Landkreise an. Allerdings kann die Verbunderweiterung aufgrund der noch erforderlichen vertiefenden Untersuchung nicht bis Ende 2003 vorgenommen werden.

Zu 2: Die bisherigen Untersuchungen haben jährliche Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste in Höhe von insgesamt 3,8 Millionen Euro (Hamburg und Niedersachsen) sowie einmalige Investitionskosten in Höhe von 7 Millionen Euro ausgewiesen. Die zurzeit laufende Überarbeitung der Tarifstruktur hat das Ziel, die jährlichen Verluste zu minimieren, sodass genauere Zahlen derzeit nicht genannt werden können.

Zu 3: Einer weiteren Gebietsausdehnung steht die Landesregierung kritisch gegenüber. Es muss zunächst geklärt werden, ob im Einzelfall Übergangstarife nicht kundenfreundlicher und finanzierbarer sind als eine tarifliche Vollintegration.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 des Abg. Gerd Will (SPD):