Bis zum Abend des 23. Mai 2003 hatte sich die Prognose auf eine mögliche Teilnahme von 200 bis 250 gewaltbereiten Personen aus dem autonomen Spektrum verdichtet. Störungen waren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
Am Veranstaltungstage wurde während des laufenden VVN/BdA-Aufzuges bekannt, dass dieser frühzeitig im Bereich Hauptbahnhof aufgelöst werden sollte. Durch weitere Aufklärungsmaßnahmen wurde diese Information dahin gehend konkretisiert, dass die vorgesehene Zwischenkundgebung am Andreas-Hermes-Platz gleichzeitig auch als Abschluss vorgesehen war. Das Einsickern von Teilnehmern in Kleingruppen in den Veranstaltungsbereich der NPD wurde geplant. Dieses wurde durch die Präsenz starker Polizeikräfte verhindert. Die Zwischenkundgebung wurde vom Versammlungsleiter nicht durchgeführt, die Abschlusskundgebung fand am Steintor statt. Dort wurde die genaue Aufzugsroute der NPD nochmals detailliert verlesen, und der Versammlungsleiter rief die Teilnehmer zu einen „phantasievollen“ Nachmittag auf. Ein anderer Redner hatte schon während der Auftaktkundgebung am Emmichplatz darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer kämpferisch und offensiv sein sollten.
Bereits vor Beginn der VVN/BdA-Veranstaltung hatten 20 dem linken Spektrum zuzuordnende Personen die Auseinandersetzung mit im Hauptbahnhof ankommenden Teilnehmern der NPDVeranstaltung gesucht. Aus dem VVN/BdA-Aufzug heraus wurden die Dienstpferde der Begleitkräfte mit einem Flaschenwurf und einzelnen Feuerwerkskörperwürfen angegangen. Schon vor Beginn des NPD-Aufzuges wurden durch Polizeikräfte am Aufzugsweg der NPD Personen mit Störabsichten festgestellt, die zum Teil Schutzwaffen und sogenannte K.o.-Sprays mitführten.
Um Ingewahrsamnahmen zu vermeiden, wurde zunächst als milderes Mittel versucht, durch Sperrmaßnahmen am Ernst-August-Platz die Gefahr für die Versammlung der NPD abzuwehren. Als der Aufzug diese Stelle erreichte, versuchten Teilnehmer der Aufzugsspitze, in der sich u. a. Personen aus der militanten autonomen Szene befanden, die Aufzugstrecke Richtung Innenstadt zu verlassen, was mit Abdrängmaßnahmen verhindert wurde.
Durch das Errichten einer Absperrlinie im nördlichen Bereich der Innenstadt sollte verhindert werden, dass gewaltbereite Personen den Aufzugsweg der NPD erreichen könnten.
Dennoch sammelten sich im Bereich Aegi/Georgstraße zunächst 20 bis 30 Autonome. Diese Gruppe erhielt dann starken Zulauf und wuchs bis auf über 350 Personen an. Innerhalb dieser Ansammlung vermummten sich ca. 100 Personen. Vorbereitungen zum Einnehmen einer Sitzblockade wurden getroffen, woraufhin starke Einsatzkräfte zum Ort entsandt wurden.
Die Menge wurde aufgefordert, den Aegi zu verlassen, um so den Weg für den NPD-Aufzug freizumachen. Dieser Weisung wurde nicht gefolgt, sodass die Ansammlung durch eine Polizeikette Richtung Georgstraße abgedrängt werden sollte.
Dadurch, dass Störer durch die U-Bahn-Station Aegi in den Rücken der Polizeikette gelangten, musste diese verhalten, was dazu genutzt wurde, im Bereich Aegi/Georgsstraße die Sitzblockade einzunehmen. Nach der zweiten Aufforderung, diese zu beenden, kam es zu Flaschen- und Steinwürfen sowie Tritten gegen die Kräfte in der Polizeikette.
Diese Blockade wurde auch nach der dritten Aufforderung nicht beendet. Da von einem zukünftig friedlichen Verhalten gegenüber den Teilnehmern der NPD-Versammlung und gegenüber den zu deren Schutz eingesetzten Polizeikräften nicht mehr ausgegangen werden konnte, erfolgte die Ingewahrsamnahme der Blockierer.
Im weiteren Verlauf erbrachte die polizeiliche Aufklärung, dass sich die gewaltbereite Personengruppe teilen und in kleinen Gruppen gegen die NPD agieren wollte, wobei als Treffpunkte Marktkirche und Kröpcke verabredet worden waren. Beim Vollziehen der Maßnahme verließen ca. 100 Personen den Aegi Richtung Breite Straße, ein anderer Teil entfernte sich Richtung Baringstraße.
285 Personen wurden im Bereich Georgsplatz/Georgstraße und 91 Personen in der Breiten Straße in Gewahrsam genommen. Die Gruppe von 91 Personen wurde vollständig, von den auf dem Georgsplatz/auf der Georgstraße eingeschlossenen Gruppe wurden zunächst 50 Personen dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Eine zunächst ca. 30 Personen große Gruppe sammelte sich an der Ecke Osterstraße/Baringstraße. Diese wuchs innerhalb kürzester Zeit bis auf ca. 200 Menschen an. Hierdurch wurde die vorgesehene Aufzugsroute der NPD erneut blockiert.
Dabei wurden Flaschen und Eier gegen die Aufzugsteilnehmer geworfen. Die Blockierer brachten deutlich zum Ausdruck, dass der NPD-Aufzug „gesprengt“ werden sollte. Teile der Blockierer begaben sich in das Parkhaus Osterstraße, um von dort auf den Aufzug einwirken zu können. Von dort wurden Steine auf die Einsatzkräfte geworfen.
Damit setzte sich das auf dem Aegi begonnene und für den weiteren Verlauf angekündigte Verhalten fort. Aus diesem Grunde wurden 180 Personen der Gruppe vor Ort in Gewahrsam genommen. 37 wurden dem Polizeigewahrsam zugeführt, die anderen nach einer Identitätsfeststellung vor Ort entlassen, nachdem die NPD-Veranstaltung beendet worden war und die Teilnehmer die Heimreise antraten.
Das Verhalten der an den genannten Orten angetroffenen Personen, das zum Einen die eindeutige Verhinderungsabsicht des NPD-Aufzuges verdeutlichte und zum Anderen so ausgelegt war, dass der milderen Maßnahme des Platzverweises nicht nachgekommen wurde, machte eine Ingewahrsamnahme nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz erforderlich.
Bei allen Maßnahmen vor Ort bestand die Möglichkeit, dass sich Unbeteiligte und Kinder entfernen konnten. Dazu wurden mehrfach entsprechende Lautsprecherdurchsagen veranlasst bzw. wurden die in Frage kommenden Personen direkt befragt und dann entlassen.
Die Erkenntnislage vor dem Einsatz hatte ergeben, dass sich die Polizeidirektion auf eine Gewahrsamnahme von ca. 150 bis 200 gewaltbereiten Personen vorbereiten musste. Dieses wurde mit dem Aufbau eines Polizeigewahrsams auf dem Gelände des Dienstgebäudes Waterloostraße sowie auf dem Hanomag-Gelände umgesetzt. Entsprechende Transportkapazitäten waren bereitgestellt.
Im Bereich Osterstraße war eine Versorgung aufgrund der Kürze der Maßnahme nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.
Weitere Zuführungen aus dem Bereich Georgsplatz waren nach dem Freiwerden entsprechender Transportkapazitäten geplant. Aufgrund der Vielzahl von Ingewahrsamnahmen entstanden aber unvermeidbare Verzögerungen. Um den Zeitraum des Gewahrsams zu verkürzen und so die Personen frühestmöglich wieder entlassen zu können, wurden aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Redezeiten für die NPD - und damit die gesamte Veranstaltungslänge - erheblich eingeschränkt. Das führte dazu, dass die in Gewahrsam genommene Personengruppe nach Wegfall des Grundes und nach einem beschleunigten IdentitätsfesstellungsVerfahren vor Ort entlassen wurde. Die Ingewahrsamnahme begann gegen 13.15 Uhr und dauerte bis ca. 18 Uhr. Ab 17 Uhr wurde mit dem beschleunigten Identitätsfesstellungsverfahren begonnen.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren Versorgungswünsche an den Einsatzleiter vor Ort nicht herangetragen worden. Grund hierfür dürfte gewesen sein, dass eine Vielzahl von Personen über selbst mitgebrachte Getränke verfügte.
Zu der Behauptung, dass während der Demonstration am Aegi ein Mädchen durch den Tritt eines Polizeipferdes verletzt worden sei, hat die Polizeidirektion Hannover mitgeteilt, dass um 13.15 Uhr ein Notarztwagen zum Aegi gerufen wurde. Die Notarztwagenbesatzung des medizinischen Dienstes der Polizeidirektion Hannover fand dort am Boden liegend eine junge Frau vor, die vor Schmerzen anhaltend schrie. Als Ursache für die Verletzung gaben Personen, die sich bei dem Mädchen aufhielten, an, dass dieses geschubst und getreten worden sei.
Dass die Verletzung durch den Tritt eines Polizeipferdes verursacht worden sei, wurde dem Polizeiarzt gegenüber nicht erwähnt; auch gab das Verletzungsbild keine Hinweise auf eine derartige Ursache. Darüber hinaus berichtete die Polizeidirektion Hannover, dass zu dem Zeitpunkt, als sich das Mädchen verletzte, Polizeipferde nicht unmittelbar am Ereignisort eingesetzt waren.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage des Herrn Abg. Dr. Lennartz namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 2: Zur Zeit sind 52 Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Darüber hinaus wurden vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.
Gegen Personen, die an den Orten Osterstraße, Georgsplatz und Breite Straße in Gewahrsam genommen worden waren, sind zurzeit acht Verfahren anhängig. Diese Zahl wird sich nach Auswertung des Beweissicherungsmaterials, insbesondere von jenem, welches von den im Bereich Georgsplatz eingesetzten Polizeikräften gefertigt wurde, voraussichtlich erhöhen. Hierzu müssen jedoch zunächst die notwendigen Identifizierungen vorgenommen werden.
Zu 3: Entfällt, da Unbeteiligte nicht Adressaten von Ingewahrsamnahmen waren. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Presseberichten zufolge hat die Bezirksregierung eine Diskussion auf einer Elternveranstaltung an der Orientierungsstufe Steinhude über die Neugründung einer Kooperativen Gesamtschule untersagt. Von einer Sprecherin der Bezirksregierung sei dieses Verbot so begründet worden: „Unser Dienstherr hat ganz klar gesagt, dass es keine neuen Gesamtschulen mehr geben wird. Und dann kann eine Schule nicht sagen, sie diskutiere trotzdem darüber.“ (HAZ, 31. Mai 2003)
1. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Verbot der Diskussion an der OS Steinhude über die Gründung einer Kooperativen Gesamtschule erfolgt?
2. Aus welchem Grund hält es die Landesregierung für notwendig, Eltern zu bevormunden, die über die Neugründung von Gesamtschulen diskutieren wollen, obwohl der Kultusminister angekündigt hat, künftig solche Schulen nicht mehr zu genehmigen, und ist für die Landesregierung ein Gesetzesentwurf gleichbedeutend mit einem bereits verabschiedeten Gesetz?
3. Gilt in Niedersachsen jetzt im Rahmen schulischer Veranstaltungen ein Diskussionsverbot über Gesamtschulen?
Nachdem der niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten“ beschlossen hat, gilt gemäß § 12, dass neue Gesamtschulen nicht errichtet werden sollen, bestehende Gesamtschulen aber erhalten bleiben und sich auch qualitativ weiter entwickeln können.
Zu 1: Gem. § 4 NBG steht der Beamte zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstund Treueverhältnis; dazu gehört auch, dass er sich loyal zu seinem Dienstherrn verhält.
Die Einladung zu dem „Informationsabend über das künftige Bildungsangebot im Schulzentrum Steinhude“ an die Eltern der Grundschulen in Hagenburg, Steinhude und Großenheidorn wurde von den Schulleitern der HRS Graf-Wilhelm-Schule und der OS Steinhude verfasst, unterschrieben und jeweils mit dem Beamtentitel versehen. Für die Adressaten ergab sich so ein amtliches Schreiben.
In der Einladung wurde besonders darauf hingewiesen, dass die beiden Schulen des Schulzentrums einen Antrag auf Einrichtung einer kooperativen Gesamtschule gestellt haben. Dazu war ein Bericht der Schulleiter sowie die Teilnahme des Leiters der KGS Barsinghausen vorgesehen.
Die Bezirksregierung ist an dieser Stelle eingeschritten, zum Einen, um zu vermeiden, dass auf einer amtlichen Veranstaltung Eltern dahin gehend falsch informiert werden, dass die Einrichtung einer KGS möglich sei, zum Anderen sollte aus
Zu 2: Eltern sind zu keiner Zeit bevormundet worden, da es sich nicht um eine von den Eltern initiierte Veranstaltung gehandelt hat. Natürlich können Eltern jederzeit über die Neugründung von Gesamtschulen diskutieren.