Protokoll der Sitzung vom 27.06.2003

Zu 1: Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sein, welche Entscheidungen die Eltern im Hinblick auf die Anmeldung ihrer Kinder an den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2004/2005 treffen werden. Erste Hinweise über zu erwartenden Entscheidungen der Erziehungsberechtigten werden die Schulbehörden durch die Trendaussage und die Abfrage des Elternwunsches zur Schulformwahl für das Schuljahr 2004/2005 im Januar bzw. Februar 2004 erhalten. Deswegen können derzeit weder die sich voraussichtlich ergebenden Klassenzahlen noch die Anzahl der dann für die einzelnen Schulformen benötigten Lehrkräfte angegeben werden.

Zur Frage der im Schuljahr 2004/2005 zur Verfügung stehenden Lehrkräfte in den einzelnen Schulformen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Hier gilt das zu Frage 1 Gesagte entsprechend.

Zu 3: Die derzeit in den Orientierungsstufen tätigen Lehrkräfte werden künftig vor allem in den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Diese Lehrkräfte bringen ihre Fähigkeiten und Erfahrungen aus dem Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern der Orientierungsstufe in die Jahrgänge 5 und 6 ein. Im Übrigen gibt es in den weiterführenden Schulen derzeit bereits eine beachtliche Anzahl von Lehrkräften, die während der Zeit ihrer Abordnung an eine Orientierungsstufe Erfahrungen mit dem Unterricht in diesen beiden Schuljahrgängen erworben haben. Im differenzierenden Unterricht haben alle Lehrkräfte die Zielsetzung verfolgt, die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Darüber hinaus werden im Rahmen der regionalen und schulinternen Lehrerfortbildung fachbezogene Fortbildungsangebote vorgehalten werden. Entsprechende fachbezogene Hinweise (Empfehlun- gen) für den Unterricht in den Schuljahrgängen 5

und 6 werden den Schulen vom Niedersächsischen Kultusministerium Anfang 2004 zugeleitet. Diese Hinweise stellen dabei die Grundlage für die Fortbildung dar.

Anlage 32

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 37 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE):

Lehrerkarussell nach Abschaffung der Orientierungsstufe - welche Lehrkräfte werden den Hauptschulen, den Realschulen und den Gymnasien im Landkreis Schaumburg im Schuljahr 2004/2005 für den Unterricht im 5. und 6. Jahrgang zur Verfügung stehen?

Nach den Vorgaben des geplanten neuen Schulgesetzes werden zum Schuljahr 2004/2005 die Hauptschulen, die Realschulen und die Gymnasien nach Auflösung der Orientierungsstufe den 5. und 6. Schuljahrgang neu einrichten müssen. Dazu werden ihnen Lehrkräfte zugewiesen werden müssen, die bislang an den Orientierungsstufen unterrichtet haben. Es wird jedoch schwierig werden, insbesondere den Gymnasien in ausreichender Zahl Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, die für den Unterricht an dieser Schulform ausgebildet worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte werden insgesamt in Niedersachsen ab dem Schuljahr 2004/2005 jeweils an den verschiedenen Schulformen für den Unterricht im 5. und 6. Jahrgang benötigt werden, und wie viele Lehrkräfte mit den verschiedenen Lehrämtern werden hierfür zur Verfügung stehen?

2. Wie viele Lehrkräfte werden im Landkreis Schaumburg ab dem Schuljahr 2004/2005 jeweils an den verschiedenen Schulformen für den Unterricht im 5. und 6. Jahrgang benötigt werden, und wie viele Lehrkräfte mit den verschiedenen Lehrämtern werden den Schulen der verschiedenen Schulformen hierfür voraussichtlich zur Verfügung stehen?

3. Welche Fortbildungen für den schulformspezifischen Unterricht im 5. und 6. Jahrgang und für die Umsetzung von besonderen Förderkonzepten in diesen Jahrgängen sind geplant, und wie viele der betroffenen Lehrkräfte im Landkreis Schaumburg werden daran teilnehmen können?

Die Befürchtungen der Fragestellerin in Bezug auf die in den einzelnen Schulformen zum Schuljahresbeginn 2004/05 benötigten Lehrkräfte teile ich nicht. Mit der Wiederbesetzung aller frei werden

den Lehrerstellen und mit den zusätzlichen 2 500 Lehrerstellen - davon allein 1 500 für die allgemein bildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2003/2004 wird die Niedersächsische Landesregierung dafür Sorge tragen können, dass in den in der Kleinen Anfrage genannten Schulformen Lehrkräfte im erforderlichen Maß vorhanden sein werden.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass alle an diesen Schulformen tätigen Lehrkräfte für den Unterricht im 5. und 6. Schuljahrgang eingesetzt werden können, da die Lehrerausbildung nicht auf bestimmte Schuljahrgänge einer Schulform bezogen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sein, welche Entscheidungen die Eltern im Hinblick auf die Anmeldung ihrer Kinder an den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2004/2005 treffen werden. Erste Hinweise über zu erwartenden Entscheidungen der Erziehungsberechtigten werden die Schulbehörden durch die Trendaussage und die Abfrage des Elternwunsches zur Schulformwahl für das Schuljahr 2004/2005 im Januar bzw. Februar 2004 erhalten. Deswegen können derzeit weder die sich voraussichtlich ergebenden Klassenzahlen noch die Anzahl der dann für die einzelnen Schulformen benötigten Lehrkräfte angegeben werden.

Zur Frage der im Schuljahr 2004/2005 zur Verfügung stehenden Lehrkräfte in den einzelnen Schulformen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Hier gilt das zu Frage 1 Gesagte entsprechend.

Zu 3: Die derzeit in den Orientierungsstufen tätigen Lehrkräfte werden künftig vor allem in den weiterführenden Schulen eingesetzt werden. Diese Lehrkräfte bringen ihre Fähigkeiten und Erfahrungen aus dem Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern der Orientierungsstufe in die Jahrgänge 5 und 6 ein. Im Übrigen gibt es in den weiterführenden Schulen derzeit bereits eine beachtliche Anzahl von Lehrkräften, die während der Zeit ihrer Abordnung an eine Orientierungsstufe Erfahrungen mit dem Unterricht in diesen beiden Schuljahrgängen erworben haben. Im differenzierenden Unterricht haben alle Lehrkräfte die Zielsetzung ver

folgt, die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Darüber hinaus werden im Rahmen der regionalen und schulinternen Lehrerfortbildung fachbezogene Fortbildungsangebote vorgehalten werden. Entsprechende fachbezogene Hinweise (Empfehlun- gen) für den Unterricht in den Schuljahrgängen 5 und 6 werden den Schulen vom Niedersächsischen Kultusministerium Anfang 2004 zugeleitet. Diese Hinweise stellen dabei die Grundlage für die Fortbildung dar.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 38 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):

„Den Sozialstaat gerechter machen“

Sozialministerin von der Leyen hat in einem Interview am 3. Juni d. J. die Ansicht geäußert, in Zukunft werde sie bei der Sozialbürokratie sparen, die „bisher blind mitfinanziert“ werde. Es gehe darum, „Besitzstände abzubauen“ und nicht „nur auf Fördertöpfe zu schielen“. Es gelte, „die Kräfte der Gesellschaft (zu) stärken“. Es spare im übrigen Geld, wenn Altenzentren, Jugendklubs, Schülerbetreuung, Krabbelgruppen und andres unter einem Dach (Mehrgenerationenhaus) gebündelt würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bei welchen Verbänden und in welchen Verwaltungen wurde im Land Niedersachsen Sozialbürokratie bisher „blind mitfinanziert“ und ist daher überflüssig?

2. Welche Zuwendungsempfänger „schielten“ bisher nur auf Fördertöpfe, ohne die „Kräfte der Gesellschaft“ zu stärken?

3. Welche Förderrichtlinien und Fördertöpfe in den Bereichen Altenzentren, Jugendklubs, Schülerbetreuung, Krabbelgruppen etc. werden in Zukunft überflüssig, wenn alle diese Einrichtungen unter einem Dach gebündelt werden sollen?

Auch im Bereich des Sozialen gibt es eine Bürokratie, die auf den Prüfstand gestellt werden muss. Die Landesregierung hat bereits in den ersten 100 Tagen Initiativen zur Entbürokratisierung vorgenommen. So ist beispielsweise das Landespflegegesetz neu strukturiert worden, vor allem hinsichtlich der komplizierten Investitionsförderung und der damit verbundenen Durchführungsverordnun

gen. Hier wird eine klare Vereinfachung bei der Beantragung der Investitionskostenförderung vorgenommen, die auch Kosten spart.

Darüber hinaus wird es in Zukunft darauf ankommen, die sozialen Mittel auf wirklich Bedürftige zu begrenzen. Es muss daher der Grundsatz der Einkommensbezogenheit von sozialen Leistungen stärker Berücksichtigung finden.

Beim Landesblindengeld, das einkommensunabhängig geleistet wird, erkennt die Landesregierung grundsätzlich den Nachteilsausgleich an, sieht aber angesichts der Haushaltssituation die Notwendigkeit, das Landesblindengeld zu reduzieren.

Die Landesregierung will solche sozialen Initiativen fördern, die bereit sind, innovativ zu denken, und die in der Lage sind, durch strukturelle Verbesserungen Leistungen effizienter zu erbringen. Ziel ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, soziale Energien neu freizusetzen. Der Zwang zum Einsparen kann in diesem Sinne auch zu mehr Kreativität führen. Die Mehrgenerationenhäuser sollen u. a. dafür sorgen, Synergieeffekte zu nutzen und unterschiedliche Lebensbereiche der verschiedenen Generationen zusammenzuführen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Auf das Beispiel in der Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2: Die Anregung, nicht nur auf Fördertöpfe zu schielen, sondern Sozialpolitik neu zu denken und soziale Energien und Kreativitäten freizusetzen, richtet sich an alle Zuwendungsempfänger.

Zu 3: Die Praxis der Mehrgenerationenhäuser wird erweisen, dass Synergieeffekte bestehen und Einsparungen möglich sind.