Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

Zu 3: Entfällt.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 12 des Abg. Peter Bachmann (SPD)

Neue Polizeiuniform - Top oder Flop?

Aus Kreisen der Polizei werden zunehmend Beschwerden über die möglicherweise mangelhafte Qualität der neuen blauen Polizeiuniformen laut. Sogar im Leserforum des vom Innenministerium herausgegebenen Polizei-Extrablatts (Ausgabe 11/2006, S. 4) ist eine deutliche Kritik veröffentlicht worden. Wörtlich heißt es dort: „Mit fast 28 Dienstjahren und meinen daraus resultierenden Tätigkeitsfeldern habe

ich einige Uniformen getragen und kann mit Gewissheit feststellen, dass diese blaue Uniform die schlechteste ist, die ich bisher anziehen musste.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das Erscheinungsbild der neuen Uniform, und wie wird die Uniform einerseits von der Polizei selbst sowie andererseits von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert, kommt es nach wie vor zu Verwechselungen etwa mit Wachdiensten, Schwarzen Sheriffs oder der Feuerwehr?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität, die Funktionalität sowie den Tragekomfort der neuen Uniform, und welchen Verbesserungsbedarf sieht die Landesregierung?

3. Inwieweit sind die Vorwürfe berechtigt, dass die Uniform, die ihren Trägerinnen und Trägern einen Schutz bei der Ausübung der Tätigkeit bieten muss, den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen nicht entspricht, und welche Verbesserungen strebt die Landesregierung diesbezüglich an?

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen werden seit Ende 2005 mit der neuen blauen Uniform ausgestattet. In meiner Antwort vom 24. Februar 2006 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bachmann habe ich dargelegt, dass die Entscheidung für diese Uniform im Rahmen der Kooperation der norddeutschen Länder erfolgt ist.

Die Einführung der blauen Uniform wurde von der Hamburger Polizei initiiert. Das Grunddesign stammt von dem Modeschöpfer Luigi Colani und wurde in der konkreten Ausgestaltung in enger Abstimmung mit den Polizeibediensteten Hamburgs hinsichtlich Tragekomforts, Akzeptanz und Praxistauglichkeit entwickelt. Die blaue Uniform wurde in Hamburg einem intensiven Trageversuch und einer darauf basierenden Anwenderbefragung unterzogen. Deren Ergebnisse sind in die Modellentscheidung eingeflossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die blaue Uniform repräsentiert in geeigneter Form das Erscheinungsbild einer modernen Polizei. Die Einführung wurde aufseiten der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von Anfang an mit viel Lob begleitet. Die neue Uniform wird positiv angenommen, was die Reaktionen von Beschäftigten und die Beiträge im Forum des PolizeiIntranets belegen. Die breite Akzeptanz der Polizeibediensteten bestätigt insgesamt die Richtigkeit

dieser Entscheidung. Die in der Anfrage zitierte Kritik im Leserforum der Novemberausgabe 2006 des Polizei-Extrablattes stellt sich vor diesem Hintergrund eher als Einzelmeinung dar. Die Polizeiuniform ist mit einer Reihe von Merkmalen ausgestattet, die Verwechselungen mit anderen Organisationen wie Feuerwehr oder Wachdiensten ausschließen. So weisen z. B. die Hoheitsabzeichen auf beiden Ärmeln und der Polizeistern mit integriertem Landeswappen auf der Dienstmütze die Trägerinnen und Träger als niedersächsische Polizeibeamte aus. Auf allen Oberbekleidungsstücken findet sich zudem auf der rechten Brustseite der Schriftzug „POLIZEI“, ebenso wie auf dem Rücken von Innen- und Outerjacket.

Zu 2: Bei der Entscheidung, die niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten mit der blauen Uniform auszustatten, standen Funktionalität und Tragekomfort ebenso im Mittelpunkt wie eine zeitgemäße Optik. Durch die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der Dienstkleidungsstücke ergibt sich eine sehr variable Gestaltung, die den Anforderungen im polizeilichen Alltag gerecht wird und eine wirtschaftliche Beschaffung ermöglicht. Funktionsgerechte Taschen zur Unterbringung erforderlicher „Arbeitsutensilien“ (Waffen, Einsatz- mittel wie Funkgeräte und Handschellen usw., Merkbücher etc.), die am Körper getragen werden, seien hier beispielhaft ebenso genannt wie die wasserdichte Ausführung des Outerjackets. Auch unterliegt die neue Uniform einem stetigen Qualitätsprozess. Durch eine Bekleidungsingenieurin des Logistik Zentrums Niedersachsen (LZN) und die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit den norddeutschen Ländern eingerichteten Nutzergruppen werden die umfangreichen Qualitätserfordernisse sichergestellt. Die Nutzergruppen bilden eine Art Verbraucherteam, das es dem LZN ermöglicht, Produkte anzubieten, die auf die Anforderungen des polizeilichen Alltags zugeschnitten sind. Die dadurch erzielte hohe Akzeptanz bei der polizeilichen Basis bedeutet einerseits Kundenzufriedenheit, andererseits werden dadurch Fehlplanungen und damit Fehlinvestitionen vermieden.

Zu 3: Die blaue Uniform entspricht den Anforderungen des Arbeitsschutzes. Zahlreiche an den Uniformteilen angebrachte Accessoirs und die Schriftzüge „POLIZEI“ aus Reflexmaterial tragen dazu bei, dass die Uniformträgerinnen und -träger auch bei Nacht gut erkannt werden können. Zudem steht zusätzliche Sicherheitsbekleidung zur

Verfügung, die die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten speziell im Dunkeln weiter erhöht.

Anlage 12

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 13 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Deichsicherheit an der Unterelbe - Was ist das?

Mit der Bereitstellung der Haushaltsmittel für eine erneute Vertiefung der Elbe und die Verbreiterung des Fahrwassers zwischen Hamburg und Cuxhaven im Bundeshaushalt ist auf Bundesebene die politische Entscheidung für diese Maßnahme gefallen. Das Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet, und für den Beginn nächsten Jahres wird die Auslegung des Planfeststellungsunterlagen mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erwartet.

Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss ist das Einvernehmen der Niedersächsischen Landesregierung. Nach der letzten öffentlichen Positionierung der Landesregierung ist davon auszugehen, dass dieses Einvernehmen nur erteilt wird, wenn die niedersächsischen Interessen berücksichtigt werden. Ein Kernpunkt dieser Interessen ist die Erhaltung der Deichsicherheit. Offen ist jedoch, welche Kriterien im Einzelnen erfüllt sein müssen, um diese Forderung zu erfüllen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Mit welchen Parametern, wie z. B. Veränderungen der Strömung und der Strömungsgeschwindigkeit, Erosion der Fahrwasserböschung, des Watts, des Deckwerkes, des Vorlandes und der Uferkanten, Veränderung des Tidehubs, der Sturmflut- und Normalwasserstände, der Wellenhöhe und -kraft, definiert die Landesregierung den Erhalt der Deichsicherheit, und welche technischen Daten müssen dazu erfüllt sein?

2. Welche Sicherheitszuschläge legt die Landesregierung bei der Prüfung der Deichsicherheit zugrunde, um die Prognoseunsicherheiten der üblichen Modell- und Computerrechnungen und der erwarteten Auswirkungen des Klimawandels (Anstieg des Meeresspiegels, Verstär- kung der Niederschläge, Häufung und Verstär- kung von schweren Stürmen) zu berücksichtigen?

3. Welche weiteren Forderungen knüpft die Landesregierung an ihr Einvernehmen für eine weitere Elbvertiefung, und welche Kriterien müssen vorliegen, um diese als erfüllt anzusehen?

Die Niedersächsische Landesregierung steht der geplanten erneuten Elbvertiefung wegen der gro

ßen wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Bedeutung des Hamburger Hafens für die angrenzenden niedersächsischen Regionen grundsätzlich positiv gegenüber. Niedersachsen ist sich dabei bewusst, dass viele niedersächsische Unternehmen mit dem Hafen unmittelbar verbunden sind und zahlreiche niedersächsische Arbeitnehmer dort ihren Arbeitsplatz haben.

Die Landesregierung steht aber dem Vorhaben nicht unkritisch gegenüber. Kritisch wird neben möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft insbesondere eine mögliche negative Auswirkung der geplanten Elbvertiefung auf die Deichsicherheit gesehen. Hier muss unbedingt vermieden werden, dass durch die Fahrrinnenanpassung der niedersächsischen Bevölkerung Risiken und dem Land finanzielle Unwägbarkeiten aufgebürdet werden.

Mit der Zustimmung zur Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan (Kabinettsbe- schluss vom 7. September 2004) hat die Niedersächsische Landesregierung schon frühzeitig die konkreten Bedingungen genannt, die im Rahmen der Vorhabensplanung und des anschließenden Zulassungsverfahrens zu erfüllen sind. Diese Vorgaben stellen sicher, dass der Fahrrinnenausbau nur unter Gewährleistung der Deichsicherheit und der ökologischer Belange realisiert werden kann. Die Forderungen hat sich auch der Niedersächsische Landtag in seiner Entschließung vom 23. Juni 2005 „Niedersächsische Interessen bei der Vertiefung der Elbe berücksichtigen“ (Drs. 15/2064) zu eigen gemacht.

Die Ausbauträger haben somit eine belastbare Prognose hinsichtlich der Sturmflutsicherheit zu erstellen, die dem internationalen Stand der Technik entspricht. Der Erhalt der Deichsicherheit kann wegen der komplexen naturwissenschaftlichen Zusammenhänge dabei nicht auf Grundlage einzelner Parameter, sondern nur auf Grundlage der prognostizierten Folgewirkungen sinnvoll beurteilt werden. Sobald die diesbezüglichen Gutachten vorliegen, werden sie von der zuständigen Landesbehörde (Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) geprüft und bewertet. Dabei wird insbesondere zu beurteilen sein, ob sich der Ausbau nachteilig auf die vorsorgende Deichsicherheit sowie den Bestand und die Sicherungen des Vorlandes, der Ufer und der Deiche auswirken kann. Sollte dies der Fall sein, muss in dem Planfeststellungsbeschluss geregelt werden, dass die Ausbauträger die dadurch verursachten zusätzlichen Unterhal

tungskosten für die Ufer- und Vorlandsicherungen übernehmen.

Es ist die Aufgabe der Vorhabenträger, alle Auswirkungen der geplanten Maßnahmen zu untersuchen und im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses für den beabsichtigten Ausbau einer Lösung zuzuführen. Hiervon und von der Erfüllung der in der Landtagsentschließung enthaltenen Forderungen wird Niedersachsen seine Entscheidung über das erforderliche Einvernehmen abhängig machen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Erhalt der Deichsicherheit kann nicht anhand einzelner Parameter beurteilt werden. Entscheidend sind die Veränderungen, die sich aus den Modellberechnungen insgesamt ergeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Das Land Niedersachsen hat den Vorhabenträgern vorgegeben, die Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung für einen Meeresspiegelanstieg von 9 dm zu untersuchen. Diese Auflage ist im Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgeschrieben worden. Im Übrigen dient die den Ausbauträgern aufzuerlegende Beweissicherung dazu, die prognostizierten Folgen des Ausbaus zu überprüfen.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 14 der Abg. Sigrid Rackow (SPD)

Millionen für Gentechnik-Programme an Grundschulen?

Die Evangelische Zeitung, Christliche Wochenzeitung für Niedersachsen, berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. November 2006 von einer Veranstaltung in Uelzen. Hier hat der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Otto Ripke, Aussagen zu einem angeblich millionenschweren Programm für Grundschulen gemacht, das sein Ministerium zum Thema Gentechnik auflegen wolle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lautete die offizielle Bezeichnung dieses Programms, und wie ist es konzipiert (z. B.

Struktur, Inhalt, Laufzeit, Teilnahmekriterien, regional, landesweit)?

2. Welches Finanzvolumen wird dieses Programm beanspruchen, und wie setzt sich die Finanzierung zusammen (Landesmittel, euro- päische Mittel, Kofinanzierung, welches Ressort finanziert)?

3. Inwiefern soll das Projekt in Grundschulen durchgeführt werden, und welche Bezüge hat es zum Grundschullehrplan, bzw. welche pädagogischen Argumente haben dazu geführt, dieses Programm den Grundschulen zuzuschreiben?

Die Evangelische Zeitung, Christliche Wochenzeitung für Niedersachsen, berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. November 2006 über eine Podiumsdiskussion zum Thema „Grüne Gentechnik“, die am 14. November 2006 in der Uelzener St. MarienKirche stattgefunden hat. Dabei wurde auf eine Initiative der Landesregierung zur Förderung der Grünen Gentechnik hingewiesen. Unter anderem sollen hiermit ein Beitrag zu mehr Offenheit und Transparenz auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik geleistet und neues technologisches Wissen in Jugend und Gesellschaft befördert werden. An der Umsetzung dieser Initiative sollen verschiedene Ministerien unter Federführung des ML beteiligt werden. In diesem Zusammenhang soll im Niedersächsischen Kultusministerium unter Beteiligung der Universitäten Hannover und Oldenburg ein Konzept zur verstärkten Vermittlung von Lern- und Fortbildungsinhalten der Grünen Gentechnik für die gymnasiale Oberstufe entwickelt werden, unter Einbeziehung ethisch-religiöser Fragen.