Das Bundesfinanzministerium hat Anfang Dezember 2006 die Eckpunkte für eine Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts vorgestellt. Mit dieser Reform soll das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und andere ehrenamtlich engagierte Menschen besser unterstützt werden.
Inzwischen liegt auch der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor. Danach werden mit dem Gesetz im Wesentlichen die folgenden zehn Ziele verfolgt:
1. Bessere Abstimmung und Vereinheitlichung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, ohne dass der Kreis der gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecke verkleinert wird,
2. Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20 %,
3. Abschaffung des zeitlich begrenzten Vorund Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen zugunsten eines zeitlich unbegrenzten Zuwendungsvortrags,
4. Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermö- gensstockspenden) von 307 000 Euro auf 750 000 Euro ohne Beschränkung auf das Gründungsjahr,
5. Senkung des Haftungssatzes bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendeten Zuwendungen von 40 % auf 30 % als Folge der Senkung des durchschnittlichen Grenzsteuersatzes,
6. Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von insgesamt 30 678 Euro auf 35 000 Euro Einnahmen im Jahr,
7. Anhebung des sogenannten steuerfreien Übungsleiterfreibetrags (nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Einrichtung im erzieherischen oder künstlerischen Bereich oder zur Pflege
8. Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten (freiwillige, unentgeltliche Be- treuung von hilfsbedürftigen alten, kranken oder behinderten Menschen mit einem Zeit- aufwand von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen gemeinnüt- zigen Einrichtung) in Höhe von 300 Euro im Jahr,
9. Rücksichtnahme auf besondere Verhältnisse im kulturellen Bereich durch verbesserten Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen,
Das Bundesfinanzministerium rechnet bei der Umsetzung der Maßnahmen mit jährlichen Einnahmeausfällen für Bund, Länder und Gemeinden von zusammen rund 440 Millionen Euro.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die zehn wesentlichen Reformziele des Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums?
2. Mit welchen jährlichen Einnahmeausfällen haben das Land Niedersachsen sowie die niedersächsischen Kommunen durch die Umsetzung der Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts zu rechnen?
3. Sollten nach Auffassung der Landesregierung über die zehn wesentlichen Reformziele hinaus noch weitere Ziele mit der Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts umgesetzt werden?
Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die Initiative für ein Programm „Hilfen für Helfer“. Damit werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Berliner Großen Koalition vom 11. November 2005 zur Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts umgesetzt, die insbesondere auch Ministerpräsidenten Wulff sehr wichtig waren. Diese Bemühungen für eine gesetzliche Verbesserung und Vereinfachung der steuerlichen Rahmenbedingungen werden grundsätzlich unterstützt, weil das derzeitige Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht in Teilen unübersichtlich, kompliziert und schwer administrierbar ist. Es deckt sich nicht mit den Bestrebungen der Landesregierung nach einem transparenten, über
So werden nun die förderungswürdigen Zwecke vereinfacht und aufeinander abgestimmt. Die Finanzbehörden und Steuerbürgerinnen und -bürger können künftig - nach Verabschiedung des Programms - davon ausgehen, dass Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft auch spendenbegünstigt sind. Weiterhin sollen die Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10 % auf einheitlich 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben werden. Auch sieht der Zehnpunktekatalog eine Anhebung der sogenannten steuerfreien Übungsleiterpauschale von jährlich 1 848 Euro auf 2 100 Euro vor. Die nach geltendem Recht erforderliche zweistufige Prüfung der Voraussetzungen - Gemeinnützigkeit auf der einen, Spendenbescheinigungskompetenz auf der anderen Seite - entfällt.
Die weiteren Vorschläge des Bundesministeriums der Finanzen werden von der Landesregierung ebenfalls grundsätzlich unterstützt. So sind die Höchstbeträge für den Spendenabzug anzuheben. Daneben gilt es, das immer mehr an Bedeutung gewinnende ehrenamtliche Engagement weiter zu fördern, soweit dies im Rahmen der noch immer angespannten Haushaltslage vertretbar ist.
Im Rahmen der Mitwirkung der Länder am Gesetzgebungsverfahren, das sich zurzeit mit dem vorgelegten Referentenentwurf noch im Anfangsstadium befindet, wird auch die Niedersächsische Landesregierung ihre steuerpolitischen Vorstellungen einbringen und die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes konstruktiv begleiten.
Die Landesregierung begrüßt, dass sich der Bundesfinanzminister mit dem vorgelegten Zehnpunkteprogramm von den Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium distanziert. Das Gutachten des Beirats zur Gemeinnützigkeit des bürgerschaftlichen Engagements hatte im Sommer 2006 für große Unruhe unter den Trägerorganisationen und Engagierten gesorgt. Die Niedersächsische Landesregierung sieht sich durch die Vorlage des Zehnpunkteprogramms in ihren Bemühungen gestärkt, die darauf abzielen, die bewährten Strukturen für bürgerschaftliches Engagement auszubauen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.
schnittlich wenden die Engagierten hierfür fünf Stunden in der Woche auf. Die vielen Aktiven engagieren sich in Sportvereinen, in der Aidshilfe und sind in der freiwilligen Feuerwehr dazu bereit, im Notfall ihr Leben für andere einzusetzen. Weitere Schwerpunkte sind die Stadtteilarbeit, der Einsatz für Benachteiligte und Minderheiten, das Engagement für den Schutz von Umwelt und Natur, im kulturellen Bereich oder in der Kommunalpolitik.
Die bürgerschaftlichen Tugenden müssen gewürdigt werden. Aus der positiven Bestärkung und Anerkennung erwachsen am ehesten das Engagement und der Mut, um sich im Alltag für Mitmenschen in schwierigen Situationen einzusetzen oder für die Demokratie einzutreten. Wir brauchen einander, und dies nicht nur in der Familie, in der Schulklasse oder im Arbeitsteam. Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer Rolle als Vater und Mutter, Freund und Nachbar, Bürger und Beschäftigte und damit in ihrer ganzen Vielfalt angesprochen. Diese Haltung wird bereits durch die Erziehung erworben. Deshalb ist es so wichtig, dass auch die Herzen und Köpfe der Kinder erreicht werden, damit sie sich später ebenfalls für das Gemeinwohl engagieren.
Es ist beeindruckend, dass sich in Niedersachsen 37 % der Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahre in der Freizeit gemeinwohlorientiert engagieren. In den letzten fünf Jahren ist diese Zahl um 400 000 angewachsen. Aufgrund dieser Steigerung liegt Niedersachsen heute bundesweit an dritter Stelle. Auf diesem Gebiet gehört unser Land damit bereits zur Spitzengruppe unter den Bundesländern. Darauf können alle Niedersachsen stolz sein.
Gleichwohl ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass es bei den weiteren Verhandlungen über dieses Steuergesetz, z. B. über die Ausgestaltung der Höhe der Steuerabzugsfähigkeit von Spenden, noch zu Änderungen kommen wird. Denn wir können nicht außer Acht lassen, dass sich auch dieses Steuergesetz auf die Einnahmen des Landeshaushaltes auswirkt und die Landesregierung die Verantwortung für den Haushalt des Landes und der Kommunen in Niedersachsen trägt.
Die Einbringung eines entsprechenden, unter Berücksichtigung der Länderinteressen möglicherweise geänderten Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag ist erst für Februar/März dieses Jahres vorgesehen, sodass eine abschließende Bewertung der Reformvorschläge zurzeit noch nicht möglich ist.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Bernd Althusmann im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 2: Ausgehend von den Werten der dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beigefügten Übersicht der finanziellen Auswirkungen, würden für das Jahr 2008 auf die Länder insgesamt Einnahmeausfälle von rund 103 Millionen Euro und auf die Kommunen von rund 47 Millionen Euro zukommen. Auf das Land Niedersachsen entfielen demnach schätzungsweise 10 Millionen Euro, auf die Gemeinden 4 Millionen Euro. Die Ausfälle würden in den folgenden Jahren auf 18 Millionen Euro für das Land und 5 Millionen Euro für die Gemeinden ansteigen.
Zu 3: Als weitere Maßnahme zur Verbesserung des ehrenamtlichen Engagements sollte auch die Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit der Vereinfachungsregelung in R 13 Abs. 3 der Lohnsteuerrichtlinien dahin gehend verbessert werden, dass der pauschal steuerfrei zu belassende Mindestbetrag von zurzeit 154 Euro monatlich bzw. 1 848 Euro jährlich entsprechend der vorgesehenen Anhebung des Übungsleiterfreibetrags auf monatlich 175 Euro bzw. 2 100 Euro jährlich angehoben wird. Hierdurch wird vermieden, dass insbesondere ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich (kommunale Mandatsträger, Mitglieder freiwilliger Feuerwehren, Natur- und Landschaftspfleger usw.) steuerlich schlechter gestellt werden. Eine gesetzliche Regelung ist hierfür nicht erforderlich. Die Anhebung kann im Vorgriff auf eine Änderung der Lohnsteuerrichtlinien, die erst wieder für das Jahr 2008 vorgesehen ist, durch Erlasse erfolgen.
Vor einem Jahr musste Minister Schünemann einräumen, dass die zum 1. Januar des Jahres 2005 gegründete Kommunalprüfungsanstalt während des ganzen Jahres mit Aufbauarbeiten
1.Wie hat sich die Prüfungstätigkeit der Kommunalprüfungsanstalt im Jahre 2006 im Vergleich mit den Kommunalprüfungsämtern der Bezirksregierungen bis zum Jahr 2004 entwickelt?
3.Welche anderen im Zusammenhang mit dem Abbruch der Bezirksregierungen entstandenen Baustellen kennt die Landesregierung?
Zu den Zielen der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt (NKPA), zu ihrem Aufbau und zu ihrer Arbeitsweise hat die Landesregierung bereits in der 81. Plenarsitzung am 27. Januar 2006 Stellung genommen und weitere Details auf Nachfrage dargelegt. Auf den Stenographischen Bericht über diese Sitzung (S. 9268 ff) wird Bezug genommen. Bei der Beantwortung ist zu den dort genannten Zahlen der Hinweis erfolgt, dass ein direkter Abgleich von Prüfungsfallzahlen der NKPA mit denen der Kommunalprüfungsämter der ehemaligen vier Bezirksregierungen aufgrund der Ausrichtung der Prüfungstätigkeit der NKPA nicht sachgerecht möglich ist. Daran wird festgehalten.
Von besonderer Bedeutung ist, dass das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung neben der neuen Organisation der überörtlichen Kommunalprüfung auch eine inhaltliche Neugestaltung über deren herkömmliche Aufsichtsfunktion hinaus vorgesehen hat. Die Kommunalprüfungsanstalt soll einerseits den Interessen des Landes, also dem in Artikel 57 Abs. 5 der Niedersächsischen Verfassung verankerten Auftrag der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen, und zugleich den Interessen der Kommunen selbst dienen. Mit einer vorwiegend auf Vergleichen basierenden und mehr beratenden und begleitenden Prüfung unterstützt die NKPA die Kommunen mit dem Ziel, dadurch insgesamt die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.
Zu 1: In 2006 sind zunächst drei und ab Jahresmitte vier Prüfungsgruppen eingesetzt worden, um Prüfungen bei folgenden großen selbstständigen Städten und kommunalen Einrichtungen durchzuführen: Hildesheim, Lingen (Ems), Celle, Goslar,
Cuxhaven, Lüneburg und Hameln. Ferner wurden drei Zweckverbände (ZV) und eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) im Einsatzgebiet um Lüneburg herum geprüft, nämlich: der Wasserversorgungs-ZV Landkreis Uelzen, der ZV Kreisvolkshochschule Uelzen-Lüchow-Dannenberg, der ZV Abfallwirtschaft Celle und die Musikschule Lüchow-Dannenberg (AöR). Darüber hinaus hat die NKPA nach Abschluss des Prüfungsprogramms „Große selbstständige Städte“ die Stadt Göttingen (Stadt mit Sonderstatus nach dem Göttingen-Gesetz) und die Stadt Emden (kreisfreie Stadt) geprüft. Die Prüfungshandlungen vor Ort sind abgeschlossen. In einzelnen Fällen stehen lediglich noch die Schlussbesprechungen mit den geprüften Kommunen bzw. Einrichtungen aus. Zum Abschluss des Prüfungsprogramms „Große selbstständige Städte“ ist auch ein vergleichender Bericht geplant. Die bei den Prüfungen erhobenen Kennzahlen werden in einer eigens errichteten Datenbank zusammengeführt und stehen für Auswertungen in Kürze zur Verfügung.
Zu 2: Die für 2007 aufgestellte Planung sieht die Prüfung aller kreisfreien Städte in Niedersachsen vor. Mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Emden ist dieses Programm bereits begonnen worden. Die Prüfungshandlungen vor Ort sind abgeschlossen, das Schlussgespräch hat stattgefunden. Die nächsten Maßnahmen betreffen die Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Wilhelmshaven; vor Ort beginnen sie Anfang März. Für das zweite Halbjahr sind die Prüfungen in Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück vorgesehen. Auch hier ist die Erstellung eines Vergleichsberichts vorgesehen. 2008 wird die NKPA mit ihrem Prüfungsprogramm „Landkreise“ beginnen.