Auf dieses Recht beruft sich das Unternehmen noch heute. Aufgrund dieses Rechts werden neue Grenzwerte und Einleitungen genehmigt. Das ist eine Betrachtungsweise und ein Umgang aus Zeiten, in denen Natur als kostenloses Wirtschaftsgut betrachtet wurde.
Es kann aber nicht sein, dass man am Beginn des 21. Jahrhunderts unter solchen Gesichtspunkten einen Fluss zur Salzkloake macht!
Nachhaltige Umweltpolitik, die man auch hier diskutieren muss, kann nicht heißen, dass man noch heute aus der Weser eine Salzpipeline macht und die Versalzung von Werra und Weser für die nächsten 700 oder 1 000 Jahre auf dem heutigen Niveau festlegt. Meine Damen und Herren, das ist ein klassisches Beispiel für nicht nachhaltige Umweltpolitik.
Mit der Genehmigung dieser Salzwasserpipeline würden wir diese beiden Flüsse aufgeben. Das wäre genau die Weichenstellung dafür, dass diese beiden Flüsse auf Jahrhunderte Salzwasserflüsse bleiben. Wir können gar nicht anders, als die Bemühungen zu erhöhen, die Wasserqualität von Werra und Weser entscheidend zu verbessern, und deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht. Wir sind der Meinung, es wird Zeit, dass sich der Landtag mit diesem Thema und mit den Planungen in Hessen befasst.
Das halten wir auch deshalb für notwendig, weil das Umweltministerium in den letzten Monaten, als sich besorgte Bürgerinnen und Bürger bereits an Gemeinderäte und Kreistage sowie an das Ministerium gewandt haben, zwar seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht, ansonsten aber abgewiegelt und, wie wir finden, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen hat. Abgesehen davon habe ich den Eindruck, hier wurde auch ein bisschen geschlafen; denn den ersten Umweltprüftermin, den Scooping-Termin, zu diesem Thema gab es in Hessen am 1. Februar. Eine Anfrage meiner Kollegin Helmhold hat zutage gefördert, dass das Umweltministerium angibt, im Juni zum ersten Mal davon Kenntnis bekommen zu haben. Und dann erfolgt ein billiger Appell, die Grenzwerte einzuhalten, als wäre das eine ernsthafte Möglichkeit, die Weserversalzung zu stoppen. Im Klartext heißt das: Man war nicht bereit, für die Weser einzutreten und sich letzten Endes auch einmal mit der Hessischen Landesregierung anzulegen.
Wir fordern, dass ein Staatsvertrag entwickelt wird, weil die Möglichkeiten des Raumordnungs- und Wasserrechts für die Beteiligung der Nachbarländer und betroffenen Kommunen an der Weser nicht ausreichen. Wir fordern außerdem, dass die Kommunen beteiligt werden.
Jetzt möchte ich noch etwas zur Höhe der Grenzwerte sagen. Auch die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt - das ist gut und richtig -, aber ich bin der Meinung, liebe Kollegen von der SPDFraktion, dass Ihre Forderungen nicht weit genug gehen. Sie fordern, die Landesregierung solle sicherstellen, dass die Einleitung von bis zu 700 000 m³ Haldenabwässer über die geplante Pipeline in die Werra nicht erfolgen wird. Außerdem soll der Landtag die Landesregierung auffordern, sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Beteiligung und Einbindung aller Anrainerländer in die Planungsabsichten und Verfahrensschritte des Vorhabenträgers erfolgt. Sie sagen aber nicht, wie die Beteiligung des Landes im Verfahren sichergestellt werden soll.
Ich denke, der Staatsvertrag ist genau das richtige Mittel. In diesem Staatsvertrag wird man sich dann auch über Grenzwerte für die Einleitung einigen müssen. Für mich ist das wichtigste Ziel, den Grenzwert stufenweise über 1 400 mg auf 400 mg zu reduzieren. Das langfristige Ziel muss ein natürlicher Zustand sein, nämlich ein Grenzwert von ungefähr 100 mg/l. Dann haben wir wieder die Situation, die es früher einmal gab, und erfüllen wir
auch die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie, in der zu Recht von europäischen Flüssen ein guter ökologischer Zustand verlangt wird.
Zum Schluss möchte ich Sie nur noch auf eines hinweisen: Von der CDU in Niedersachsen kennen wir bis jetzt noch keine Positionierung. Wir sind aber ganz erfreut zu hören, dass die CDU in Thüringen erklärt, es dürfe zu keiner Verschlechterung der Gewässersituation an Werra und Weser kommen - das sagt der umweltpolitische Sprecher und langfristiges Ziel müsse es sein, kein Salz mehr in die Werra einzuleiten. Da die CDU in Thüringen doch offensichtlich die gleichen grünen Positionen wie wir hier in Niedersachsen vertritt, sollten wir gemeinsam auf dieses Ziel hin arbeiten. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Mitte letzten Jahres häufen sich in den Medien, vor allem in Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und insbesondere auch in Niedersachsen, alarmierende und kritische Meldungen über die Planungen der K+S KALI GmbH aus Kassel zum Bau einer 60 km langen Pipeline von ihrem Werk Neuhof bei Fulda nach Philippsthal. Über diese Pipeline sollen zusätzlich pro Jahr 700 000 m³ salzhaltige Haldenlaugenabwässer in die Werra geleitet werden und somit auch die Weser hinab fließen.
Eine weitere erhöhte Salzfracht würde den Zustand beider Gewässer deutlich und nachhaltig verschlechtern. Hier sind elementare Interessen der Anrainer von Werra und Weser betroffen. Aus diesem Grund liegen mir mittlerweile Resolutionen und Beschlüsse, die allesamt parteiübergreifend gefasst wurden, gegen die weitere Salzeinleitung aus den Städten Hannoversch Münden, Holzminden, Hameln und Hessisch-Oldendorf sowie aus den Landkreisen Göttingen, Northeim, Holzminden Hameln-Pyrmont und Nienburg vor. Auch der Landkreis Höxter und die Stadt Beverungen aus Nordrhein-Westfalen sind mit im Boot, und der
Die Planungen der K+S KALI GmbH konterkarieren die langjährigen enormen Anstrengungen gerade dieser Weseranrainerkommunen und landkreise zur Verbesserung der Wasserqualität von Werra und Weser. Neben Schäden, die für Landwirtschaft, Fischerei, Natur und Tourismus erwartet werden, wird die Bedrohung von Tausenden Arbeitsplätzen entlang der Flüsse gesehen. Bei einer alternativen Entsorgung des Salzes wären allerdings bei Kali und Salz keine Arbeitsplätze gefährdet; es könnten sogar noch weitere Arbeitsplätze entstehen.
Das Vorhaben steht auch in krassem Gegensatz zum Geist und Gehalt der Bund-Länder-Vereinbarung vom 30. März 1992, die umfänglich und eindeutig die rasche Verbesserung der Wasserqualität von Werra und Weser fortschreibt. Nur dieses Bund-Länder-Abkommen von 1992 definiert nach Meinung von Fachleuten die derzeit gültige Rechtslage, auf deren Grundlage Fortschreibungen basieren können.
Meine Damen und Herren, die zusätzliche Einleitung von Salzabwässern in Werra und Weser, die sich an dem aus dem Jahr 1942 stammenden Grenzwert von 2 500 mg orientiert, widerspricht diesem Ziel sowie den nach der Wende auf höchster politischer Ebene getroffenen Absprachen und Erwartungen. Dies gilt insbesondere für das von mir erwähnte Bund-Länder-Abkommen von 1992, das auch mit immensen finanziellen Beihilfen in Höhe von umgerechnet - sie wurden damals in D-Mark gewährt - 75 Millionen Euro verbunden war, die zu einem großen Teil an die K+S geflossen sind. Es gibt mittlerweile Stimmen, die bei Fortführung dieses Projektes und bei ansteigender Salzeinleitung in die Werra und die Weser eine Rückzahlung dieser Mittel durch K+S einfordern. Mit dem damaligen Bund-LänderAbkommen waren die Erwartungen an Kali und Salz verbunden, den für eine Übergangszeit hingenommenen Grenzwert von 2 500 mg später zu reduzieren und ihn künftig gerade nicht zu verfestigen. Aber genau das würde durch die von K+S geplante Pipeline geschehen.
Dass durch die gemeinsamen Anstrengungen und Finanzierungen von Bund und Ländern die Belastung seit der Wiedervereinigung um 90 % verringert werden konnte, ist ein immenser Erfolg. Zwar liegen wir immer noch deutlich über dem internati
onal anerkannten Grenzwert von 500 mg und somit am Ende der Skala für intakte Süßwasserflüsse, aber deutlicher als hier können sich Erfolge bei der gemeinsamen Bekämpfung eklatanter Umweltsünden nicht offenbaren. Diese Entwicklung darf in keinem Fall für Wirtschaftsinteressen aufgegeben werden.
Die Unternehmen stehen nach unserer Auffassung in der Verantwortung, eine vernünftige Alternative aufzuzeigen. Politik und Verwaltung stehen in der Verantwortung, dies zu unterstützen und gleichwohl die Interessen des Gemeinwohls im Auge zu haben.
Meine Damen und Herren, wir reden hier über eine der essenziellen Ressourcen und einen der wertvollsten Lebensräume, die es für uns und unsere nachkommenden Generationen zu entwickeln und zu schützen gilt.
Die Verbesserung des ökologischen Zustands von Werra und Weser ist auch durch Europarecht sowie durch Bundes- und Länderrecht geboten. Insbesondere sei hier die EU-Wasserrahmenrichtlinie erwähnt. Einleitungsbefürworter beziehen sich gern auf sie und vor allen Dingen auf die Tatsache, dass ja keine Situationsverschlechterung stattfindet. Das hängt aber an dem auch von der Kollegin erwähnten Grenzwert von 2 500 mg - das sind 2,5 g - pro Liter -, der noch aus der Kriegszeit stammt. Eine Situationsverschlechterung ist ja nur deshalb nicht gegeben, weil dieser europaweit einmalig hohe Grenzwert, der nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, immer noch existiert.
Außerdem wird von den Einleitungsbefürwortern nicht erwähnt, dass in der Wasserrahmenrichtlinie ebenfalls ein Verbesserungsgebot enthalten ist. Der Verbesserung des ökologischen Zustandes von Werra und Weser steht die geplante zusätzliche Salzeinleitung nämlich eklatant entgegen.
Meine Damen und Herren, der bisherige Chloridgrenzwert für die Werra entspricht in keinster Weise den Zielen und Anforderungen eines zeitgemäßen Wasserrechts, stammt er doch, wie bereits erwähnt, aus dem Jahr 1942 und ist der damaligen Kriegswirtschaft geschuldet.
- Da streiten sich die Fachleute. Einige sagen „1913“, andere sagen „1942“. Es hat da Veränderungen und Verschiebungen gegeben. Die Jahreszahl ist auch nicht so wichtig.
Die erheblichen Anstrengungen der vergangenen Jahre zur Verbesserung des Zustands von Werra und Weser müssen auch vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den kommenden Jahren verstärkt werden. Eine schrittweise Senkung des Grenzwertes bzw. der Salzbelastung muss unbedingtes Ziel sein. Dazu müssen vorrangig alternative Verfahren zur Entsorgung der Haldenlaugenabwässer zur Anwendung kommen. Die Entstehung salzhaltiger Abwässer ist zu vermeiden.
Solche Verfahren sind möglicherweise kurzfristig teurer, führen aber - anders als die Pipeline - langfristig zu einer Entlastung und einer Verbesserung des ökologischen Zustandes des Werra-WeserFulda-Flussökosystems. Der volkswirtschaftliche Schaden, der im anderen Falle entstehen würde - die Zahl ist schon gefallen; Kali und Salz selbst spricht von einem Zeitraum von 1 000 Jahren; das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen -, stünde in keinem Verhältnis zu den Kosten alternativer Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, dass wir keine direkten Eingriffsmöglichkeiten haben, ist sicherlich uns allen bewusst. Die SPD-Landtagsabgeordneten aus Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die sich am 11. Januar dieses Jahres im Thüringer Landtag in Erfurt zu dieser Problematik getroffen haben, haben angeregt, eine gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse aller fünf Weseranrainerländer durchzuführen. Die hessischen Kollegen haben nunmehr die Initiative ergriffen und werden voraussichtlich zum 15. März zu dieser gemeinsamen Sitzung einladen. Neben einer Expertenanhörung wird man sich dort ausschließlich der Salzproblematik widmen. Hier handelt es sich um eine landespolitische Besonderheit, ein absolutes Novum. Das macht deutlich, dass eine länderübergreifende politische Lösung dieses Problems offensichtlich gewollt ist und als gangbarer Weg angesehen wird. In den betroffenen Bundesländern laufen zurzeit ähnliche Initiativen wie hier bei uns, die sich mit entsprechenden Handlungsaufträgen an die Landesregierungen richten.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass die Fortsetzung des Kalibergbaus im Werrakalirevier nicht infrage gestellt wird und auch nicht infrage gestellt werden kann. Er trägt zur Wertschöpfung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in dieser Region bei. Andererseits kann die Politik vor allem auch in den Unterliegerländern an der Weser, also auch bei uns, nicht akzeptieren, dass die K+S hohe Gewinne aus dem Kaliabbau zieht, die Folgen dieses Abbaus aber in hohem Masse auf die Gesellschaft und die Umwelt abwälzt und dadurch auch Arbeitsplätze gefährdet. Allein der immense Zeitraum von 1 000 Jahren, über den die geplante Einleitung aufrechterhalten werden soll, macht deutlich, dass die geplante Entsorgungsvariante von der Politik länder- und parteiübergreifend nicht unterstützt werden kann.
Herr Präsident, zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir beantragen, unseren Antrag in denselben Ausschüssen zu beraten wie den Antrag der Grünen-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In unserem Ansinnen liegen wir nicht so weit auseinander. Zwei Kleinigkeiten möchte ich vorweg sagen. Erstens will Kali und Salz nicht 1 000 Jahre lang einleiten; aber die Nachwirkungen der Einleitungen wären 700 bis 1 000 Jahre zu spüren, bis die Verdünnung so weit ist, dass der Fluss wieder in einem vernünftigen Zustand ist. Zweitens sind - das ist auch mir erst sehr spät in der Diskussion bewusst geworden - die Bezugspunkte für den Grenzwert von 2 500 mg/l nicht identisch. Bei der Genehmigung 1942 durften diese 2 500 mg/l zusätzlich zur vorhandenen Belastung des Flusses eingeleitet werden; heute liegt der Grenzwert für die Gesamtbelastung bei 2 500 mg/l. Das hilft uns aber nicht weiter; wir wollen den Zustand verbessern.
Die Sorgen der Menschen an Werra und Weser wegen der geplanten zusätzlichen Salzeinleitung in die Werra bei Philippsthal nehmen wir ausgesprochen ernst. Wir wissen auch von den Be
fürchtungen entlang der Weser, dass sich der ökologische Zustand wieder deutlich verschlechtern könnte. Aber es bringt überhaupt nichts, mit großen Emotionen an das Thema heranzugehen. Wir machen das lieber mit klarem Kopf. Wir müssen Lösungsmöglichkeiten suchen. Unser aller Wille und unsere Verpflichtung aus der Wasserrahmenrichtlinie ist es, die Wasserqualität wieder zu verbessern.
Meine Damen, meine Herren, zu DDR-Zeiten lag die Salzmenge beim Pegel Gerstungen noch bei geradezu unglaublichen 28 000 mg/l. Das lag daran, dass man in der DDR beim Salzabbau keine Halden gebaut hat, sondern immer „fröhlich“ direkt abgeleitet hat. Wie die Grünen in der Begründung ihres Antrages geschrieben haben, hat man den Fluss wirklich als Abwasserkanal benutzt. Das hat sich, wie wir alle wissen, Gott sei Dank geändert. Die Salzfracht liegt heute unter 2 500 mg/l, diesem ominösen Grenzwert, der übrigens 2003 wieder genehmigt wurde.
- Bis 2012. - Diese enorme ökologische Verbesserung, die zweifelsfrei eingetreten ist, ist auf das Salzreduzierungsprogramm Weser zurückzuführen, in das sich auch Kali und Salz mit erheblichen Mitteln eingebracht hat; aber auch die öffentlichen Mittel in Höhe von immerhin 60 Millionen DM waren nicht von schlechten Eltern.
Meine Damen, meine Herren, darüber hinaus ist es durch ein geschicktes Steuern der Abflussmengen gelungen, die Salzfracht in der Werra und damit auch in der Weser zu verstetigen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Denn Schwankungen der Chloridkonzentration belasten jedes Ökosystem ganz extrem.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, die ökologische Verbesserung an der Weser lässt sich in den Flüssen erkennen - an der Entwicklung von Flora und Fauna, aber auch in der Vogelwelt am Fluss. Über die Kormorane an der Weser haben wir hier sehr intensiv gestritten. Aber dass sie sich dort so rasend vermehrt haben, liegt natürlich auch daran, dass sie einen gut gedeckten Tisch vorfinden, nämlich ausreichend Fisch. Jetzt besteht natürlich bei den Weseranrainern die Befürchtung, dass alle diese Erfolge durch Einleitungen von Neuhof in die Weser zunichtegemacht werden.
In die Debatte zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen möchte ich keine Schärfe bringen. Es ist aber ein bisschen schwierig, ganz neutral mit ihnen umzugehen. Die Grünen lehnen zusätzliche Salzbelastungen ab. Das ist emotional nachvollziehbar. Aber, meine Damen, meine Herren von den Grünen, haben Sie eigentlich auch einmal über die Konsequenzen nachgedacht? Wissen Sie überhaupt, weshalb diese Pipeline gebaut werden soll? Wissen Sie, dass das Land Hessen K+S bei der wasserrechtlichen Genehmigung die Auflage gemacht hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt Planungen zu beginnen, wenn die Aufnahmefähigkeit des Plattendolomits nicht mehr genügt, und dass der Plan umgesetzt werden muss, wenn absehbar ist, dass er nur noch fünf Jahre lang aufnehmen kann? Für die Erfüllung dieser Auflagen sorgt K+S natürlich.
Bei der SPD geht es noch ein bisschen schlichter zu. Sie haben es in Ihrer Rede anders ausgeführt, als es in Ihrem Antrag steht. Darin steht, die Landesregierung solle sicherstellen, dass die geplante Einleitung nicht stattfinde. - Diese Landesregierung kann das nicht sicherstellen. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Regierungspräsidium Kassel. Ich habe vernommen, dass Sie es in Ihrer Rede anders gesagt haben. Außerdem sprechen Sie immer über eine zusätzliche Fracht von 700 000 m³ pro Jahr. Es geht letztendlich aber nur um 400 000 m³, weil die Wasserentnahme aus der Werra geringer ist, weil durch Trennungen Wasser in den Produktionsprozess hineingegeben wird.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wir müssen wirklich probieren, dieses Problem intelligent anzugehen. Die Einleitungsgenehmigung besteht bis 2012. Der Grenzwert wird durch die zusätzliche Salzfracht nicht überschritten. Deshalb besteht die einzige Chance, die wir hier haben - das müssen wir ganz deutlich sehen -, darin, dass sich alle Akteure, alle betroffenen Länder, alle Einleiter, alle Verursacher, die zur Flussgebietsgemeinschaft Weser gehören, gemeinsam um eine Verringerung der Salzfracht bemühen.