Volker Brockmann

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Petenten bei dieser Eingabe 4113 sind die Eheleute Torsten und Heike Schüttler aus Wolfsburg. Es geht ihnen um den Besuch der IGS in
Wolfsburg, der Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule.
Nachdem sie gute Erfahrungen mit dieser Gesamtschule gesammelt hatten, die ihr älterer Sohn schon besucht hatte, wollten sie auch ihren jüngeren Sohn an dieser Schule anmelden. Leider ist ihm diese Gelegenheit nicht eröffnet worden. Bei einem Losverfahren, das durchgeführt werden
musste, weil nicht genügend Plätze vorhanden waren, sind nur 180 Schülerinnen und Schüler angenommen worden; 150 mussten eine Ablehnung bekommen.
Der Berichterstatter im Petitionsausschuss hat die Stellungnahme des Ministeriums dazu wörtlich
vorgetragen. Daraus ging hervor, dass bei einer Achtzügigkeit der Schule - bei aller pädagogischen Fragwürdigkeit dieses Modells - 60 Schüler mehr hätten aufgenommen werden können; denn die Gesamtschule ist sechszügig. Sie hätte rein rechnerisch natürlich auf acht Züge erweitert werden können.
- „Hätte“. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass ich das aus pädagogischen Gesichtspunkten für äußerst fragwürdig halte. Das hat in Wolfsburg auch nicht stattgefunden. - Aber auch wenn diese 60 Schüler zusätzlich hätten aufgenommen werden können, hätte es noch einen Überhang von 90 Schülern gegeben, der nicht hätte aufgenommen werden können.
Das ist an dieser Stelle der Punkt.
Für diese 90 Schüler hätte auch dann keine Möglichkeit bestanden, die Gesamtschule zu besuchen. Auch die Chance für den abgelehnten Schüler, um den es hier geht, doch noch einen Platz zu bekommen, wäre nur geringfügig gestiegen.
Die Eltern formulieren in ihrer Eingabe ganz deutlich mehrfach ihren und den Wunsch ihres Sohnes. Wenn auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU, durch die Lande ziehen und den Elternwunsch immer vornan stellen, dann ist „Berücksichtigung“ die im Prinzip logische und einzig glaubwürdige Bescheidung dieser Eingabe.
Dem Herrn Kultusminister möchte ich, da er ja sehr viel durchs Land fährt, gerne den Rat geben: Halten Sie an, wenn Sie einmal in Wolfsburg vorbei
kommen! Steigen Sie dort aus! Hören Sie sich an, was sich die Wolfsburger für ihre Schullandschaft wünschen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits bei der ersten Beratung habe ich zum Abschluss meiner Ausführungen deutlich gemacht, dass wir diesen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützen. Das hat auch heute zur zweiten Beratung nach wie vor noch Gültigkeit; denn Klimaschutz und Klimawandel müssen im Fokus einer Politik für unsere nachfolgenden Generationen stehen.
Sie selbst fordern dies in Ihrem Antrag zur Herausforderung des Klimawandels, der unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beraten wird. Sie wollen durch die Änderung von Bewusstsein und Verhaltensmustern die Folgen des Klimawandels mindern. Weiterhin fordern Sie in Ihrem Antrag technische und organisatorische Klimaschutzmaßnahmen. Was anderes fordern denn die Grünen in ihrem Antrag? Wo bitte bleibt das, was unsere Bürgerinnen und Bürger von der Landesregierung erwarten können, nämlich der Vorbildcharakter? Wo geht das Land mit gutem Beispiel voran? Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne noch einmal an die Kündigung der Lieferverträge für Ökostrom durch die Landesregierung.
- Es scheint Sie zu berühren.
Um die im Februar 2007 von den Umweltministern der EU-Staaten vereinbarten Ziele zum Klimaschutz zu erreichen, muss die Bundesrepublik Deutschland, aber auch jedes ihrer Bundesländer Maßnahmen entwickeln und deutlich mit gutem Beispiel vorangehen. Eine ähnliche Formulierung finden Sie in Ihrem Antrag, den wir gleich beraten werden. Die Landesregierung ist in der Pflicht und muss auch im eigenen Bereich ihren Beitrag leisten, um durch entsprechende Maßnahmen klimarelevante Emissionen nachhaltig zu reduzieren.
Meine Damen und Herren, ich sage es heute noch einmal: Nehmen Sie sich ein Beispiel an einer Vielzahl niedersächsischer Kommunen, die über Contracting-Modelle ihren Gebäudebestand energietechnisch sanieren, modernisieren und Einsparpotenziale sowie CO2-Minderungen realisieren.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich, wenn ich Sie heute auffordere: Folgen Sie den kommunalen Beispielen, auch wenn dieses späte Erwachen einmal mehr peinlich ist. Das liegt im Übrigen an Ihrer immanenten Ideen- und Visionslosigkeit. Wenn ich mir Ihre Anträge zu diesem Themenfeld anschaue, kann ich zu der Mehrzahl in Anlehnung an Herbert Wehner nur sagen: Die Damen und Herren formulieren gerne lau.
Wenn Sie Ihrem Antrag „Herausforderung Klimawandel...“, den wir gleich beraten werden, zustimmen und jetzt diesen Antrag ablehnen, dann, meine Damen und Herren von CDU und FDP, verhalten Sie sich, mit Verlaub, wie so häufig hochgradig schizophren. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der Werra- und Weserversalzung hat im gesamten Weserraum von Nordhessen über Hann.Münden bis nach Bremen und Bremerhaven in den letzten eineinhalb Jahren für eine Vielzahl von Aktionen, Aktivitäten und Initiativen im politischen Raum geführt. Ich verzichte jetzt darauf, noch einmal auf das unsägliche Vorhaben der K+S AG aus Kassel näher einzugehen. Das haben meine Vorredner schon getan, und es dürfte mittlerweile Ihnen allen hinlänglich bekannt sein.
Durch eine Reihe von länderübergreifenden Initiativen und Arbeitstreffen auf landespolitischer Ebene zwischen Hessen, Thüringen, NRW und Niedersachsen, bei denen die SPD-Landtagsfraktion durch ihre Mitglieder aus dem Umweltausschuss vertreten war, konnte erreicht werden, dass der Hessische Landtag fraktionsübergreifend bereits im Juli - Frau Zachow erwähnte es - einen gemeinsamen Antrag beschlossen hat, der das weitere Vorgehen in der Angelegenheit beinhaltet. In Stichworten: öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Kali und Salz und der Hessischen Landesregierung, Einrichtung eines Runden Tisches zur Erarbeitung von Strategien und eines verbindlichen Zeitplanes zur Verringerung der Salzbelastung, Sicherung der Arbeitsplätze im hessischen Kalirevier, Entwicklung geeigneter Vermeidungs- und Entsorgungsstrategien, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 und Erreichung eines naturnahen Zustandes von Werra und Weser bis 2020 und anderes mehr.
Meine Damen und Herren, am 30. August dieses Jahres haben sich in Hameln auf meine Einladung hin Vertreter aus Werra- und Weser-Anrainerkommunen von Witzenhausen bis Rinteln getroffen - Bürgermeister, Kommunalpolitiker, Rechtsanwälte als Interessenvertreter verschiedener Kommunen im Klageverfahren, der Geschäftsführer der Stadtwerke Hameln, Abgeordnete aus den Landtagen aus Hessen, Thüringen und Niedersachsen. Darunter war auch der Landtagsvizepräsident des Hessischen Landtages, Lothar Quanz, aus dem Werra-Meißner-Kreis. Gerade er hatte Erstaunliches mitzuteilen. Meine Damen und Herren, in Hessen hatte man damit gerechnet, dass sich nach Thüringen und NRW auch die Niedersächsische Landesregierung nachdrücklich in das Verfahren mit einbringen und vor allem eine Beteiligung am formellen Genehmigungsverfahren einfordern würde. Es sei aber nichts dergleichen geschehen. Sich lediglich auf gegenseitige Unterrichtung zu beschränken, reicht aus Sicht der Anrainer aber nicht aus, um ihre und die niedersächsischen Interessen zu vertreten. Ergebnis dieser Konferenz in Hameln war deshalb zwangsläufig der von uns eingebrachte und schon erwähnte Antrag in der Drucksache 4028 - Werraversalzung: Niedersächsische Interessenvertretung muss sichergestellt sein.
Auch weil Niedersachsen den Vorsitz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser hat - auch darauf wurde schon hingewiesen -, haben wir folgende Forderungen formuliert: Die Interessenvertretung
durch die Landesregierung muss vor dem Hintergrund der direkten erheblichen Beeinträchtigungen auf das Flussgebietssystem Weser deutlich verstärkt werden. Hierzu muss sich die Landesregierung mit den Belangen der betroffenen Kommunen, Landkreise, Trinkwasserversorger, NGOs, Anwohner usw. auseinandersetzen. Für Niedersachsen sind hieraus konkrete Ziele zu entwickeln, die es gegenüber der Landesregierung von Hessen und dem Vorhabenträger aktiv zu vertreten gilt. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Interessenvertretungen des Landes, der Kreise, der Kommunen, der Trinkwasserversorger sowie der betroffenen NGOs als Beteiligte in die Planungsabsichten und in das Genehmigungsverfahren eingebunden werden. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Interessen des Landes Niedersachsen in dem beabsichtigten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Kali und Salz und der Landesregierung von Hessen Berücksichtigung finden. Insbesondere die Prüfung der Alternativlösungen, die langfristige Haldensicherung sowie die Einbindung in das Genehmigungsverfahren gilt es hier zu beachten. Zudem ist sicherzustellen, dass die beabsichtigte öffentlich-rechtliche Vereinbarung Bestandteil des Genehmigungsverfahrens wird.
Der Landtag unterstützt die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Moderation der Hessischen Landesregierung. Vertreter von Kali und Salz, der Gewerkschaften sowie der oben genannten Interessenvertreter der Länder müssen hier eingebunden werden. Ziel des Runden Tisches ist es, Transparenz der kurz- bis langfristigen Vorhaben von Kali und Salz herzustellen. Zudem müssen Lösungen erarbeitet werden, die den ökologischen, sozialen und ökonomischen Interessen z. B. der Tourismusbranche gerecht werden.
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich einen umfassenden Überblick über alle ermittelten Alternativen zur Laugeneinleitung in den Fluss zu verschaffen. Zeitnahes Ziel muss es sein, die stark umweltbelastende simple Einleitung in ein Flusssystem zukünftig durch umweltgerechte Alternativen zu ersetzen.
Die Flussgebietsgemeinschaft Weser unter dem Vorsitz des Landes Niedersachsen wird gebeten, aus den vorliegenden aktuellen Informationen möglichst zeitnah eine deutliche Position zum Anliegen der Firma Kali und Salz zu erarbeiten und sie den Weseranrainern zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, heute titelt die Deister- und Weserzeitung aus meiner Heimatstadt: „Klage gegen die Salzeinleitung in Werra und Weser, 21 Kommunen sind einig, Pläne des Düngemittelherstellers K+S nicht hinnehmbar.“ Sie finden den Artikel übrigens auch im heutigen Pressespiegel des Landtages.
Dass nunmehr 21 Kommunen unter der Führung der Stadt Witzenhausen klagen, ist unter anderem auf die August-Konferenz in Hameln zurückzuführen. Dort haben sich übrigens Anrainerkommunen, die voraussichtlich keine Betroffenheit für eine Klage nachweisen können, aus Solidarität mit den klageberechtigten Kommunen bereit erklärt, sich an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen. Beispielhaft seien hier die Städte Rinteln und Hessisch-Oldendorf genannt. Meine Damen und Herren, wir erwarten auch von der Landesregierung, dass sie die niedersächsischen Kommunen, die sich an der Gemeinschaftsklage beteiligen, mit allen Kräften unterstützt. Meine Heimatstadt Hameln und auch unsere Stadtwerke sind als Kläger mit im Boot.
Meine Damen und Herren, leider konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter von CDU und FDP im Umweltausschuss nicht dazu bewegen lassen, unserem anfangs erwähnten Antrag zuzustimmen. Lediglich - oder Gott sei Dank - die Forderung zur Verfahrensbeteiligung wurde in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen. Wir hatten uns deutlich mehr vorgestellt, um gegenüber der Landesregierung in Hessen deutliche Zeichen setzen zu können. Auch zum Änderungsantrag der Grünen, der inhaltlich unserem Antrag gleicht, war keine Zustimmung von ihnen zu vernehmen. Frau Zachow hat sich dazu ja schon geäußert.
Ob nun den Vorstellungen aller Betroffenen in der Angelegenheit noch Genüge getan werden kann, wird zumindest fraglich. Um der Sache willen und um gegenüber Hessen mit einer deutlichen Mehrheit im Rücken auftreten zu können, werden wir dem Beschlussvorschlag wie auch im Umweltausschuss mit vielen Bedenken zustimmen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die niedersächsischen Stadtwerke beklagen heute die große Ferne, die zwischen den Stadtwerken und der Bundesnetzagentur besteht. Sie vermissen die Nähe, die eigentlich bei einer Landesbehörde bestehen würde.
Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der Vorbemerkung des Kollegen Dehde frage ich die Landesregierung - Sie haben es eben schon angesprochen -: Inwieweit hat sich die Organleihe im Hinblick auf die Interessen der niedersächsischen Stadtwerke und Niedersachsens bewährt bzw. schädlich ausgewirkt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nicht, dass sich das Parlament übernimmt, deshalb fasse ich mich kurz. Sie alle kennen wahrscheinlich den Werbeslogan eines großen Elektronikmarktes, in dem die Vorzüge des Geizes angepriesen werden. Ich will diesen Slogan nicht zitieren, sondern halte es mit der taz, die am 24. April 2007 zum Thema Klimaschutz, zur Reduzierung von Treibhausgasen sowie zum effizienteren Energieeinsatz mit „Der gute Geiz“ titelt.
Meine Damen und Herren, es gibt in der Tat eine Vielzahl von Möglichkeiten des Klimaschutzes - Herr Kollege Janßen hat das schon angeschnitten -, die kein Geld kosten, sondern äußerst lukrativ sind und sich für diejenigen, die sie anwenden - vor allem für die Investoren -, rechnen. Diese Erkenntnisse sind aber ganz offensichtlich bei der Landesregierung bis heute noch nicht angekommen. Statt Landesliegenschaften wärmetechnisch zu sanieren und die Energieeffizienz zu steigern, kündigt sie die Lieferverträge für Ökostrom zugunsten von konventionell erzeugtem Strom mit einer bekanntermaßen schlechteren CO2-Bilanz. Da bleibt die Vorbildfunktion aber ganz schön brutal auf der Strecke.
Und wie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, wollen Sie die Forderung des europäischen Kommissars für Energie, Andris Piebalgs, erfüllen, der Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen zu den natürlichen Prioritäten einer zukunftsweisenden Politik zählt? - Er fordert intelligente Energiekonzepte für eine höhere Lebensqualität und eine sauberere Umwelt. Er sagt:
„Wir können nur dann Erfolg haben, wenn die BürgerInnen sich ihrer entscheidenden Rolle zur Erreichung dieser Ziele bewusst werden und beschließen, ihre täglichen Lebensgewohnheiten zu ändern, um Energie zu sparen und den Klimawandel zu bekämpfen.... Die Umsetzung von EU-Politiken hängt vor allem von der Frage ab, ob es den lokalen Regierungen gelingt, Ideen zu kommunizieren und die Bürgerschaft einzubeziehen.“
Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, wo sind Ihre Ideen, wo sind Ihre beispielgebenden Taten? Die Landesregierung ist in der Pflicht und muss u. a. ihren Beitrag leisten, indem sie mit gutem Beispiel vorangeht und Maßnahmen ergreift, die im eigenen Bereich nachhaltig klimarelevante Emissionen reduzieren.
Meine Damen und Herren, Was erleben wir zurzeit in Niedersachsen? - Ich nenne es einmal „verkehrte Welt“; denn unsere Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran. In Hannover, in Hameln, in Emden, in Wilhelmshaven und in einer Vielzahl weiterer Städte und Gemeinden wird in die Energieeffizienzsteigerung investiert, werden und wurden beispielsweise Referenzprojekte und -objekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien in und an kommunalen Immobilien - z. B. auch im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen - installiert, und dies nicht selten in Kooperation mit privaten Investoren oder häufig auch mit den kommunalen Stadtwerken. Es gibt unzählige Positivbeispiele vor allem auf dem Gebäudesektor.
Bei diesen Energieeinspar-Contractingmodellen investieren die Kooperationspartner in öffentliche Gebäude und werden an den durch Einsparungen erzielten Erlösen beteiligt. Dieses Modell funktioniert ganz offensichtlich blendend. Bundesweit Vorreiter des Energieeinspar-Contractings ist übrigens Berlin.
Für mehr als 1 300 Gebäude - Schwimmbäder, Schulen, Hochschulen und andere - hat die Stadt entsprechende Verträge geschlossen und spart seitdem sage und schreibe ein Drittel der Energiekosten ein, während die Investoren vor Ort Gewinne machen. Auf neudeutsch nennt man so etwas eine Win-win-Situation.
Für Deutschland gibt es Berechnungen des Dessauer Umweltbundesamtes, die für öffentliche Bauten 800 Millionen Liter Heizöläquivalente als Einsparpotenzial ergeben.
Nein, im Moment nicht. - Das wären 2 Millionen t CO2 weniger. Es wäre interessant, diese Zahlen einmal auf Niedersachsen heruntergebrochen zu erhalten. Das müsste Ihr Haus doch leisten können, Herr Sander.
Meine Damen und Herren, es bleibt allemal festzuhalten: Energiekosten zu sparen, sich klimafreundlich zu verhalten und dabei noch Geld zu verdienen, stellt keinen Widerspruch dar, sondern wird auf kommunaler Ebene bereits erfolgreich und vorbildlich praktiziert. Die Landesregierung muss diesen Beispielen folgen, auch wenn dieses späte Erwachen inzwischen peinlich ist. Aber seien Sie unbesorgt, Herr Wulff - er ist leider nicht da -: Für dieses späte Erwachen sind Sie im Land schließlich auch auf anderen Gebieten bekannt. Das wundert niemanden mehr.
Zum Schluss noch ein Tipp zur Umstellung des Fuhrparks. Nutzen Sie doch Ihre guten Kontakte zu VW einmal zum Vorteil des Landes und des Konzerns. Nutzen Sie das Know-how aus Wolfsburg. Gründen Sie z. B. ein Vorbildbündnis mit VW. Beim Besuch der AG Energie meiner Fraktion am 12. April dieses Jahres im Werk in Wolfsburg wurden uns diesbezüglich zukunftsweisende Strategien und Forschungsergebnisse vorgestellt. VW ist da schon sehr weit.
Meine Damen und Herren, ich muss wohl nicht mehr darauf hinweisen, dass wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Mitte letzten Jahres häufen sich in den Medien, vor allem in Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und insbesondere auch in Niedersachsen, alarmierende und kritische Meldungen über die Planungen der K+S KALI GmbH aus Kassel zum Bau einer 60 km langen Pipeline von ihrem Werk Neuhof bei Fulda nach Philippsthal. Über diese Pipeline sollen zusätzlich pro Jahr 700 000 m³ salzhaltige Haldenlaugenabwässer in die Werra geleitet werden und somit auch die Weser hinab fließen.
Eine weitere erhöhte Salzfracht würde den Zustand beider Gewässer deutlich und nachhaltig verschlechtern. Hier sind elementare Interessen der Anrainer von Werra und Weser betroffen. Aus diesem Grund liegen mir mittlerweile Resolutionen und Beschlüsse, die allesamt parteiübergreifend gefasst wurden, gegen die weitere Salzeinleitung aus den Städten Hannoversch Münden, Holzminden, Hameln und Hessisch-Oldendorf sowie aus den Landkreisen Göttingen, Northeim, Holzminden Hameln-Pyrmont und Nienburg vor. Auch der Landkreis Höxter und die Stadt Beverungen aus Nordrhein-Westfalen sind mit im Boot, und der
Landtag in Wiesbaden wird sich ebenfalls mit der Thematik befassen.
Die Planungen der K+S KALI GmbH konterkarieren die langjährigen enormen Anstrengungen gerade dieser Weseranrainerkommunen und landkreise zur Verbesserung der Wasserqualität von Werra und Weser. Neben Schäden, die für Landwirtschaft, Fischerei, Natur und Tourismus erwartet werden, wird die Bedrohung von Tausenden Arbeitsplätzen entlang der Flüsse gesehen. Bei einer alternativen Entsorgung des Salzes wären allerdings bei Kali und Salz keine Arbeitsplätze gefährdet; es könnten sogar noch weitere Arbeitsplätze entstehen.
Das Vorhaben steht auch in krassem Gegensatz zum Geist und Gehalt der Bund-Länder-Vereinbarung vom 30. März 1992, die umfänglich und eindeutig die rasche Verbesserung der Wasserqualität von Werra und Weser fortschreibt. Nur dieses Bund-Länder-Abkommen von 1992 definiert nach Meinung von Fachleuten die derzeit gültige Rechtslage, auf deren Grundlage Fortschreibungen basieren können.
Meine Damen und Herren, die zusätzliche Einleitung von Salzabwässern in Werra und Weser, die sich an dem aus dem Jahr 1942 stammenden Grenzwert von 2 500 mg orientiert, widerspricht diesem Ziel sowie den nach der Wende auf höchster politischer Ebene getroffenen Absprachen und Erwartungen. Dies gilt insbesondere für das von mir erwähnte Bund-Länder-Abkommen von 1992, das auch mit immensen finanziellen Beihilfen in Höhe von umgerechnet - sie wurden damals in D-Mark gewährt - 75 Millionen Euro verbunden war, die zu einem großen Teil an die K+S geflossen sind. Es gibt mittlerweile Stimmen, die bei Fortführung dieses Projektes und bei ansteigender Salzeinleitung in die Werra und die Weser eine Rückzahlung dieser Mittel durch K+S einfordern. Mit dem damaligen Bund-LänderAbkommen waren die Erwartungen an Kali und Salz verbunden, den für eine Übergangszeit hingenommenen Grenzwert von 2 500 mg später zu reduzieren und ihn künftig gerade nicht zu verfestigen. Aber genau das würde durch die von K+S geplante Pipeline geschehen.
Dass durch die gemeinsamen Anstrengungen und Finanzierungen von Bund und Ländern die Belastung seit der Wiedervereinigung um 90 % verringert werden konnte, ist ein immenser Erfolg. Zwar liegen wir immer noch deutlich über dem internati
onal anerkannten Grenzwert von 500 mg und somit am Ende der Skala für intakte Süßwasserflüsse, aber deutlicher als hier können sich Erfolge bei der gemeinsamen Bekämpfung eklatanter Umweltsünden nicht offenbaren. Diese Entwicklung darf in keinem Fall für Wirtschaftsinteressen aufgegeben werden.
Die Unternehmen stehen nach unserer Auffassung in der Verantwortung, eine vernünftige Alternative aufzuzeigen. Politik und Verwaltung stehen in der Verantwortung, dies zu unterstützen und gleichwohl die Interessen des Gemeinwohls im Auge zu haben.
Meine Damen und Herren, wir reden hier über eine der essenziellen Ressourcen und einen der wertvollsten Lebensräume, die es für uns und unsere nachkommenden Generationen zu entwickeln und zu schützen gilt.
Die Verbesserung des ökologischen Zustands von Werra und Weser ist auch durch Europarecht sowie durch Bundes- und Länderrecht geboten. Insbesondere sei hier die EU-Wasserrahmenrichtlinie erwähnt. Einleitungsbefürworter beziehen sich gern auf sie und vor allen Dingen auf die Tatsache, dass ja keine Situationsverschlechterung stattfindet. Das hängt aber an dem auch von der Kollegin erwähnten Grenzwert von 2 500 mg - das sind 2,5 g - pro Liter -, der noch aus der Kriegszeit stammt. Eine Situationsverschlechterung ist ja nur deshalb nicht gegeben, weil dieser europaweit einmalig hohe Grenzwert, der nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, immer noch existiert.
Außerdem wird von den Einleitungsbefürwortern nicht erwähnt, dass in der Wasserrahmenrichtlinie ebenfalls ein Verbesserungsgebot enthalten ist. Der Verbesserung des ökologischen Zustandes von Werra und Weser steht die geplante zusätzliche Salzeinleitung nämlich eklatant entgegen.
Meine Damen und Herren, der bisherige Chloridgrenzwert für die Werra entspricht in keinster Weise den Zielen und Anforderungen eines zeitgemäßen Wasserrechts, stammt er doch, wie bereits erwähnt, aus dem Jahr 1942 und ist der damaligen Kriegswirtschaft geschuldet.
- Da streiten sich die Fachleute. Einige sagen „1913“, andere sagen „1942“. Es hat da Veränderungen und Verschiebungen gegeben. Die Jahreszahl ist auch nicht so wichtig.
Die erheblichen Anstrengungen der vergangenen Jahre zur Verbesserung des Zustands von Werra und Weser müssen auch vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den kommenden Jahren verstärkt werden. Eine schrittweise Senkung des Grenzwertes bzw. der Salzbelastung muss unbedingtes Ziel sein. Dazu müssen vorrangig alternative Verfahren zur Entsorgung der Haldenlaugenabwässer zur Anwendung kommen. Die Entstehung salzhaltiger Abwässer ist zu vermeiden.
Solche Verfahren sind möglicherweise kurzfristig teurer, führen aber - anders als die Pipeline - langfristig zu einer Entlastung und einer Verbesserung des ökologischen Zustandes des Werra-WeserFulda-Flussökosystems. Der volkswirtschaftliche Schaden, der im anderen Falle entstehen würde - die Zahl ist schon gefallen; Kali und Salz selbst spricht von einem Zeitraum von 1 000 Jahren; das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen -, stünde in keinem Verhältnis zu den Kosten alternativer Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, dass wir keine direkten Eingriffsmöglichkeiten haben, ist sicherlich uns allen bewusst. Die SPD-Landtagsabgeordneten aus Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die sich am 11. Januar dieses Jahres im Thüringer Landtag in Erfurt zu dieser Problematik getroffen haben, haben angeregt, eine gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse aller fünf Weseranrainerländer durchzuführen. Die hessischen Kollegen haben nunmehr die Initiative ergriffen und werden voraussichtlich zum 15. März zu dieser gemeinsamen Sitzung einladen. Neben einer Expertenanhörung wird man sich dort ausschließlich der Salzproblematik widmen. Hier handelt es sich um eine landespolitische Besonderheit, ein absolutes Novum. Das macht deutlich, dass eine länderübergreifende politische Lösung dieses Problems offensichtlich gewollt ist und als gangbarer Weg angesehen wird. In den betroffenen Bundesländern laufen zurzeit ähnliche Initiativen wie hier bei uns, die sich mit entsprechenden Handlungsaufträgen an die Landesregierungen richten.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass die Fortsetzung des Kalibergbaus im Werrakalirevier nicht infrage gestellt wird und auch nicht infrage gestellt werden kann. Er trägt zur Wertschöpfung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in dieser Region bei. Andererseits kann die Politik vor allem auch in den Unterliegerländern an der Weser, also auch bei uns, nicht akzeptieren, dass die K+S hohe Gewinne aus dem Kaliabbau zieht, die Folgen dieses Abbaus aber in hohem Masse auf die Gesellschaft und die Umwelt abwälzt und dadurch auch Arbeitsplätze gefährdet. Allein der immense Zeitraum von 1 000 Jahren, über den die geplante Einleitung aufrechterhalten werden soll, macht deutlich, dass die geplante Entsorgungsvariante von der Politik länder- und parteiübergreifend nicht unterstützt werden kann.
Herr Präsident, zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir beantragen, unseren Antrag in denselben Ausschüssen zu beraten wie den Antrag der Grünen-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende Oktober letzten Jahres titelten mehrere niedersächsische Tageszeitungen: „Sander verzichtet auf Privatisierung von Abwasser“ oder: „Abwasserprivatisierung ist vom Tisch“. Eines der Lieblingsprojekte des Umweltministers verschwand von der Tagesordnung, weil es gegen diesen Plan massive Widerstände von den Menschen in unserem Land gab, die vor allem die Vertreter unserer Kommunen in der Öffentlichkeit und insbesondere im Rahmen des Anhörungsverfahrens am 27. Februar 2006 vorgebracht haben. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, die bekanntermaßen auch das Sprachrohr unserer Bürgerinnen und Bürger ist, machte in ihrer Stellungnahme deutlich, dass sie die Bereitschaft des Gesetzgebers, neue Formen dort zuzulassen, wo sich ein Bedarf zeigt, begrüße, weiter aber das Angebot neuer Organisationsformen ablehnen müsse, wenn dadurch
bewährte Formen faktisch ausgeschlossen würden oder sonstige Nachteile für Kommunen oder Bürger entstünden. Ein solcher Fall sei zu befürchten, wenn die kommunale Abwasserbeseitigungspflicht zur Disposition gestellt würde.
Es haben sich zum Glück die kommunalen Spitzenverbände mit ihrer Meinung durchgesetzt; denn hier sollte Politik ohne bzw. gegen die Menschen gemacht werden. Die Politik mit den Menschen als Schlagwort im Munde zu führen, Herr Sander, ist eine Sache, sie tatsächlich zu praktizieren, ist der Maßstab, an dem man sich messen lassen muss. Die Menschen in unserem Lande haben Sie einmal mehr erkannt und entlarvt.
Meine Damen und Herren, damit aber noch nicht genug. Lässt doch der Minister mitten im Rückzug keinen Zweifel daran, dass doch noch keine Vernunft bei ihm eingekehrt ist. Durch seinen Sprecher erfahren wir aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 25. Oktober letzten Jahres - ich zitiere -:
„Umweltminister Sander hat nach wir vor das politische Ziel, die Abwasserentsorgung zu privatisieren.“
Jeder Bürgerin und jedem Bürger, jedem Menschen in Niedersachsen muss spätestens an dieser Stelle klar sein, dass dieser Minister schnell Lippenbekenntnisse von sich gibt, eine Politik mit den Menschen aber meidet wie der Teufel das Weihwasser.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal kurz auf unseren Antrag vom 22. November 2005 eingehen. Der Antrag der SPD-Fraktion „Keine Privatisierung bei Daseinsvorsorge!“ beinhaltet drei Aspekte:
Erstens. Wir wissen mittlerweile alle, dass im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge für die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abwasser- und Abfallentsorgung enthalten ist. Ebenso soll das Steuerprivileg dafür beibehalten werden. Wir begrüßen beides und möchten es mit diesem Antrag unterstützen.
Zweitens. Wir fordern, die Privatisierung der Abwasserentsorgung in Niedersachsen fallen zu las
sen und von einer entsprechenden Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes Abstand zu nehmen. Es darf keine Hintertür geben, die den Weg gegen die Interessen der Menschen in Niedersachsen öffnet.
Drittens. Wir halten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Abwasserentsorgung durch Betreiber- und Kooperationsmodelle, also zur Beteiligung Privater, wie auch die große Mehrzahl der angehörten Experten - der Niedersächsische Städtetag, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der Niedersächsische Landkreistag, der OOWV, der Abwasserverband Wolfsburg
- ja -, der Verband kommunaler Unternehmen und andere mehr - für völlig ausreichend.
Eine Privatisierung ist deshalb und wegen einer Vielzahl weiterer Gründe, auf deren Nennung ich hier aus Zeitgründen verzichten möchte, die aber hinlänglich bekannt sein dürften, abzulehnen.
Als Hauptproblem wurde die Gefahr der Entstehung der Umsatzsteuerpflicht angeführt, Herr Dürr. Bei Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private würde der hoheitliche Charakter dieser Aufgabe gänzlich entfallen und eine Umsatzsteuerpflicht auch bei den Gemeinden ausgelöst, die an der selbstständigen Durchführung festhalten wollen. Eine Erhöhung der Abwassergebühren wäre die unweigerliche Folge. Die Menschen, die Herr Sander immer so gerne mitnimmt, würde er diesmal auch mitnehmen, aber hauptsächlich ihr Portemonnaie.
Die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs könnten nur dort wirken, wo ein erheblicher Investitionsstau vorliegt. Die Kläranlagen und Kanalnetze in den niedersächsischen Kommunen sind aber in den letzten Jahren umfänglich ertüchtigt und erneuert worden, auch mit erheblicher Unterstützung des Landes. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
könnte also allenfalls in wenigen Einzelfällen ziehen.
Meine Damen und Herren, nun mal ehrlich: Durch die Liberalisierung des Strommarktes - das haben wir alle erleben müssen - sind wir heute einer Marktbeherrschung des Strommarktes durch vier Großversorger ausgesetzt. Die Zeche zahlen die Menschen im Lande, Herr Sander. Im Abwasserbereich wäre die Entwicklung um nichts anders.
Wenn Sie wirklich etwas mit und für die Menschen tun möchten, dann tun Sie das, was die Menschen wollen. Sie wollen, wie seit Jahrzehnten durch die Städte und Gemeinden garantiert, eine hohe Entsorgungssicherheit bei günstigen Abwasserpreisen, dort, wo es möglich ist und sich darstellen lässt, auch unter Beteiligung Privater, aber ohne Verlust des Steuerprivilegs. Ihr nassforscher Umgang, Herr Sander, mit ernsthaften Themen und Problemen aus dem Umweltbereich kommt ja mittlerweile bis nach Brüssel bei den Menschen nicht mehr an. Herr Sander, lassen Sie sich an dieser Stelle einmal von den Menschen mitnehmen. Vielleicht ist das für Sie ja sogar mit einem Lerneffekt verbunden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den entsprechenden Passus - diese Lex Sander - dankenswerterweise nicht in den Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes aufgenommen. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, diesen Antrag ablehnen, dann konterkarieren Sie die Kabinettsentscheidung und handeln, mit Verlaub, äußerst widersprüchlich.
Gehen Sie noch einmal in sich, und stimmen Sie zu! Dann handeln Sie im Sinne der großen Mehrheit Ihrer Parteikollegen im Bundestag und in den Kommunalparlamenten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dürr, noch einmal zur Verdeutlichung: Die Radiergummis sind nicht das Problem bei der Abwasserentsorgung. Das wollte ich noch einmal klarstellen.
- Er hat sich aber dazu hergegeben, Radiergummis mit in seine Argumentationskette einzubauen. Deshalb wollte ich darauf kurz eingehen.
Noch einmal kurz zu dem, was Sie versucht haben, etwas zu verunklaren. Ich habe es auch genannt, und ich habe mich dabei auch auf die kommunalen Spitzenverbände bezogen. Das Hauptproblem des sanderschen bzw. Ihres Modells liegt in der Gefahr, dass in dem Moment, in dem eine Kommune privatisiert, auch bei den Kommunen, die sich für den anderen Weg entscheiden und
nicht privatisieren, eine Umsatzsteuerpflicht in Höhe von 19 % ausgelöst wird.
Dann würden auch die bestraft, die keine Privatisierung wollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entwicklung von Solaranlagen hat für eine große Zahl kleiner und mittlerer Betriebe vor allem der Gewerke Elektro, Dachdecker, Schornsteinfeger und Sanitär, Heizung, Klima - -
Hier wurde gerade dazwischengerufen, ob man auch geblitzt wird, wenn man zu schnell spricht.
Ich fange noch einmal von vorne an. - Die Entwicklung von Solaranlagen hat für eine große Zahl kleinerer und mittlerer Betriebe vor allem der Gewerke Elektro, Dachdecker, Schornsteinfeger und Sanitär, Heizung, Klima in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Auch in den kommenden Jahren ist ein weiteres Wachstum des Marktes für Solaranlagen und solare Dienstleistungen zu erwarten. Hier ist die Landesregierung aufgefordert, aufbauend auf den Ergebnissen der Solaroffensive 1999 bis 2003 durch die Fortsetzung der Qualifizierungsinitiative für den Mittelstand Perspektiven weiterzuentwickeln.
Die Solaroffensive 1999 bis 2003 ist als äußerst erfolgreich anzusehen. Das sieht man auch im Umweltministerium so. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen. In einer großen Anzahl von verschiedenen Projekten, Kursen, Seminaren und vielem mehr konnten die erneuerbaren Energien aus dem Solarbereich deutlich besser im öffentlichen Bewusstsein verankert werden.
Ein entwickeltes Qualifizierungsangebot konnte allerdings noch nicht bzw. nicht mehr durchgeführt werden; denn die Solaroffensive ist von der jetzigen Landesregierung leider nicht verlängert worden.
Meine Damen und Herren, die Unterstützung der Solarfachmesse SOLTEC in Hameln - das ist mir als Hamelnenser ein besonderes Anliegen - ist zwar zu begrüßen und hilft der Stadt bei der Bewältigung der nicht unerheblichen finanziellen und personellen Anstrengungen. Es ist aber mit Sicherheit nicht ausreichend und in höchstem Maße enttäuschend, wenn dies seit 2003 alles bleiben soll, was die Landesregierung für die Förderung der Solarenergie in Niedersachsen getan hat und in Zukunft tun will.
De facto heißt das: Nach dem Regierungswechsel 2003 hat sich die Landesregierung aus der Förderung der Solarenergie nahezu gänzlich zurückgezogen - und das, obwohl sie in der Nutzung der Solarenergie - auch das ist belegt -, insbesondere in der solaren Stromerzeugung, noch weiteren Entwicklungsbedarf sieht.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund müssten die Förderung der Solarenergie, die Bildung von Netzwerken und Kooperationen zwischen den beteiligten Innungen und Betrieben, die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe absoluten Vorrang in der Landesregierung genießen.
Meine Damen und Herren, erst im März konnte das Institut für Solarenergieforschung, kurz ISFH - auch in Hameln -, mitteilen, dass sich das Ergebnis aus der Geschäftstätigkeit in 2005 auf mehr als 8 Millionen Euro verdoppelt habe. Das vergangene Jahr war beim ISFH das erfolgreichste seit Bestehen.
Diese Tatsache macht deutlich, welchen Stellenwert Solarenergie in Niedersachsen mittlerweile erreicht hat. Das ISFH führt übrigens mittlerweile sogar Kooperationsgespräche mit dem deutschen Solar-Mekka, nämlich mit Freiburg. Auch das ist ein deutlicher Hinweis auf das, was in Niedersachsen noch geschehen könnte.
Hier müssen und dürfen die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Landesregierung tätig wird, dass die verstärkte Ansiedlung von Unternehmen der Solarbranche in Verknüpfung mit der anwendungsbezogenen Forschung des sehr erfolgreichen ISFH gefördert und befördert wird, dass die Bildung von Unternehmenskooperationen und -verbünden zur weiteren Marktbelebung und Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt wird und dass in diesem Zusammenhang kleine und mittlere Unternehmen im Solaranlagenbau ebenfalls wirkungsvoll unterstützt werden.
Die Landesregierung handelt grob fahrlässig, wenn sie leichtfertig Erreichtes preisgibt und Zukunftsperspektiven verspielt.
Wir würden uns wünschen, dass ein Bruchteil Ihres Engagements für die Landwirtschaft in die Förderung der Solarenergie gesteckt würde. Dann wären wir und die kleinen und mittleren Unternehmen in der Branche einen Riesenschritt weiter. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich hier darauf hinweise, dass wir die Entsorgung von Abfällen - wie es eben schon die Kollegin von den Grünen beschrieben hat - für einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge halten. Frau Steiner, ich denke auch, dass Sie weiterhin dazu stehen, obwohl ich schon ein bisschen erstaunt war, dass Sie nicht darauf eingegangen sind, wie Sie sich im Ausschuss letztlich verhalten haben. Dort haben Sie dem Änderungsvorschlag von CDU und FDP nämlich Ihre Zustimmung gegeben.
- Ich habe es anders in Erinnerung. - Gerade vor diesem Hintergrund halten wir es für bedauerlich - so jedenfalls Ihre Aussage im Fachausschuss -, dass Sie Ihren Ursprungsantrag - -
- Na gut, dann sind wir im Moment wahrscheinlich nicht auf derselben Linie.
Also, wir würden dem Ursprungsantrag unsere Zustimmung geben. Die Beschlussempfehlung, also den Änderungsvorschlag von CDU und FDP, hingegen können wir nur ablehnen. Das ist doch nur alter Wein in neuen Schläuchen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz begründen, worum es inzwischen geht. Es geht um die Aufteilung der Verantwortung für die Entsorgung von Hausmüll und Gewerbeabfällen zwischen Kommunen und privaten Entsorgern und im
Zusammenhang damit um Modelle der Aufgabenprivatisierung - es gibt sie anderswo schon in beträchtlichem Umfang, wie Sie erwähnt haben - bis hin zur vollständigen Liberalisierung.
Für uns ist nach wie vor im Rahmen der Sicherung der Daseinsvorsorge eine sichere und umweltgerechte sowie kostengünstige Abfallentsorgung bei den Kommunen am besten aufgehoben. Mehr Privatisierung darf nicht als abfallpolitisches Allheilmittel gesehen werden; schon gar nicht bezüglich der Kostenentwicklung. Auch wenn Umweltminister Sander und seine Partei der Privatisierung gebetsmühlenartig das Wort reden, so werden sie in dieser Hinsicht keineswegs glaubwürdiger. Erfahrungen mit Privatisierung und so genannter Liberalisierung in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge haben doch deutlich gezeigt, dass die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger dann auch im Bereich der Abfallwirtschaft viel zu verlieren, aber wenig zu gewinnen hätten.
Meine Damen und Herren, das eigentliche Problem liegt für uns in der Person des Umweltministers. Nicht nur, dass er sich bezüglich Liberalisierung und Privatisierung wiederholt weit aus dem Fenster gelehnt hat. Nein, vor allem in der jüngsten Vergangenheit konnte man den Presseorganen landesweit entnehmen - Herr Sander, ich habe hier ein ganzes Paket -, dass es mit seiner Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit gerade im Bereich der Abfallwirtschaft nicht sonderlich gut bestellt ist. Das wird morgen früh noch eingehender thematisiert. Ich bin schon ganz gespannt darauf.
Wir sehen hier einmal mehr die Gefahr, dass dem Minister mit der vorliegenden Beschlussempfehlung sein Lieblingsspielfeld der Privatisierung nur hergerichtet wird und er sich dann dort wieder einmal nach seinem Gusto austoben kann. Ich kann hier nur sagen: Wehret den Anfängen. - Vielen Dank.
Herr Minister, da Sie uns den Eindruck vermitteln wollen, dass Sie ein Wohltäter der Kommunen sind, frage ich Sie: Was ist in dieser Angelegenheit die Position der kommunalen Spitzenverbände?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines gleich vorweg, weil Herr Höttcher erwähnte, dass die beiden volljährigen Töchter der Familie Pepic von der Familie getrennt in einem anderen Landkreis wohnen. Das ist zwar richtig. Sie tun das aber nicht aus freien Stücken, sondern weil sie dazu verpflichtet sind. Sie dürfen aufgrund der aktuellen Gesetzgebung den Landkreis Harburg nicht verlassen, während die Familie in den benachbarten Landkreis Lüneburg umgezogen ist. - Das vorweg.
- Sind auch Sie schon einmal verzogen?
- Umgezogen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dieser Eingabe geht es um die Familie Pepic, das haben wir gehört. Neben den Eltern sind noch vier Kinder betroffen. Sie sind muslimische Serben aus Südjugoslawien, genau genommen aus dem Sandschak. Zu Beginn der Kriegshandlungen im Jahr 1993 flüchtete die Mutter mit den minderjährigen Kindern zu Verwandten nach Deutschland in den Landkreis Harburg, in dem - wie wir schon gehört haben - sich Herr Pepic bereits 1990/91 über ein Jahr rechtmäßig zu Arbeitszwecken aufgehalten hatte.
Sie mussten zu Recht befürchten, im Rahmen der so genannten ethnischen Säuberungen, die im Sandschak stattfanden, als Muslime massiv in Gefahr zu geraten. Herr Pepic wurde im selben Jahr - also 1993 -, als seine Frau und Kinder nach Deutschland flüchteten, zur serbischen Armee eingezogen und war dort permanent psychischem und physischem Terror ausgesetzt, insbesondere wenn er sich weigerte, sich an Maßnahmen gegen seine Glaubensbrüder und Landsleute zu beteiligen. Das gipfelte in ernst zu nehmenden Morddrohungen gegen ihn. Als dann sein Neffe von Serben ermordet und sein Haus verwüstet wurden, desertierte er und flüchtete ebenfalls nach Deutschland. Diese Flucht - bitte genau hinhören - dauerte acht Monate. Er hielt sich zu dieser Zeit des Nachts häufig in Wäldern auf und übernachtete dort. Die Flucht dauerte also acht Monate. Dann kam er in Deutschland bei seiner Familie im Landkreis Harburg an.
Bereits einen Monat nachdem er wieder bei seiner Familie war, wurde die gesamte Familie unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise nach Serbien aufgefordert - einen Monat nach der achtmonatigen Flucht! Mittlerweile hat der Landkreis Harburg - auch das haben wir gehört - wegen posttraumatischer Belastungsstörungen ein Abschiebungshindernis für Herrn Pepic, seine Frau und die minderjährigen Kinder anerkannt. Darin liegt aber letztendlich das Problem: Die minderjährigen Kinder wachsen sozusagen aus dieser Befugnis heraus. Für die beiden mittlerweile volljährigen Töch
ter ist das Fakt geworden. Sie sind zur Ausreise verpflichtet. Sie sollen zurück in den Sandschak, zurück nach Serbien, dorthin, wo die Familie im Rahmen der ethnischen Säuberungen diesen Belastungen ausgesetzt war, dorthin, wo ein Mitglied der Familie ermordet wurde, dorthin, wo das Haus verwüstet wurde und nicht mehr bewohnbar ist, dorthin, wo sie keine Heimat mehr haben. Das ist für uns Grund genug, „Berücksichtigung“ zu beantragen; denn es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass diese jungen Menschen in eine ungewisse Zukunft und in ein Land geschickt werden, in dem möglicherweise weitere traumatisierende Belastungen auf sie zukommen, in dem möglicherweise ihr Leben gefährdet ist, in dem ihre Zukunft aber mit Sicherheit ungesichert ist. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es etwas kürzer. Ich will Ihre Geduld nicht so sehr in Anspruch nehmen.
Die uns heute vorliegende Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Niedersächsischen Sparkassengesetzes hat einen langen Beratungszeitraum und mehrere Anhörungen hinter sich. Im Großen und Ganzen sind die Bedenken und Anregungen des NSGV, der kommunalen Spitzenverbände und auch aus unserer Fraktion in diese Beschlussempfehlung eingeflossen. Der Gesetzentwurf stellt in der vorliegenden Fassung eine Anpassung und Modernisierung des Sparkassenrechts an heutige Bedürfnisse weitgehend sicher.
So ist es sehr zu begrüßen, dass der öffentliche Auftrag der Sparkassen voll erhalten bleibt und sie vor allem ihre besonderen Stärken, nämlich die kommunale Bindung, die Kundennähe und die Verankerung in der Region, zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen können. Weiterhin ist zu begrüßen, dass sich in § 3 das klare Bekenntnis zur öffentlichen Rechtsform und in § 1 die Unveräußerbarkeit von Sparkassen wiederfinden. Diese Regelungen stärken den Verbund und verhindern das Herausbrechen einzelner Häuser aus der Sparkassenorganisation. Ich erinnere da nur an die Stralsund-Diskussion. Somit ist sichergestellt, dass die Sparkassen ihren Auftrag langfristig erfüllen können und ihre Identität behalten.
Die kommunale Trägerschaft bleibt der gesetzliche Regelfall. Allerdings ist im neuen Gesetz die so genannte Vertikalisierungsoption enthalten; wir haben eben davon gehört. Diese Regelung ist aber auch nach Meinung des NSGV überflüssig. Sie würde nur in Fällen einer allgemeinen Krise des Sparkassenwesens greifen. In dieser theoretischen Situation, die nach einhelliger Meinung nicht zu
erwarten ist, wären ohnehin grundlegende gesetzgeberische Maßnahmen notwendig. Die anderweitig zur Verfügung stehenden Optionen, die da sind Fusion, Übertragung der Trägerschaft auf Kommunen oder kommunale Einrichtungen und Stützungsfonds des NSGV, Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, reichen auch nach Meinung von Experten für alle realistischen Fälle völlig aus. Trotz alledem kann die jetzige Regelung akzeptiert werden, da sie das Tatbestandsmerkmal des Gesamtinteresses der kommunal verfassten Sparkassen beinhaltet.
Positiv ist die grundsätzliche Beibehaltung und Weiterentwicklung des Regionalprinzips in § 4 zu sehen. Unsere Sparkassen können und müssen sich mit ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Region konzentrieren, was sich nur vorteilhaft auf ihre Gemeinwohlorientierung auswirken kann. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Sparkassen wichtigster Kapitalgeber für den Mittelstand sind.
Meine Damen und Herren, im Entwurf des Niedersächsischen Sparkassengesetzes wurden die durch das Regionsgesetz für die Sparkasse Hannover eingeführten besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst nicht angetastet. Von dieser Linie wich der Änderungsvorschlag der Regierungskoalition mit der Begründung ab, es müssten aufgrund veränderter Rahmenbedingungen künftig einheitliche Vorschriften für alle niedersächsischen Sparkassen gelten. Hiergegen äußerten in einem gesonderten Anhörungsverfahren die Vertreter des NSGV, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Stadt und Region Hannover erhebliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken. Während der Fusionsverhandlungen waren sich Region und Landeshauptstadt Hannover einig, dass sowohl die Stadtsparkasse als auch die Kreissparkasse Hannover als gleichberechtigte Partner zu einem gemeinsamen Institut für die Region Hannover zusammengeschlossen werden sollen. Man einigte sich auf eine Regionssparkasse, in der sowohl Region als auch Landeshauptstadt gleichberechtigt sein sollten. Das Gesetzgebungsverfahren mündete somit in fusionsbegleitende Sonderregelungen für die Sparkasse Hannover, mit denen ein ausgewogener und gerechter Interessenausgleich zwischen beiden Partnern zustande kam. Die Planungen der Fraktionen der CDU und der FDP hätten hier zu erheblichen Problemen für Stadt und Region geführt.
Glücklicherweise hat die von der SPD-Fraktion beantragte Anhörung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen dafür gesorgt, dass die Regierungskoalitionen sehr schnell zur Vernunft kamen und ihr ursprüngliches Ansinnen zurückgenommen haben;
denn diese gesetzlichen Sonderregelungen für die Sparkasse Hannover haben die Fusion ja erst möglich gemacht. Es war sehr interessant, im Ausschuss zu beobachten, wie der CDU-Achter mit dem Steuermann Althusmann die Weltmeisterschaft im Rückwärtsrudern gewonnen hat.
Es bestand zu keiner Zeit ein sachlicher Grund, die Sonderregelungen abzuschaffen, hätte dies doch die verfassungsrechtlich gebotene Rechtssicherheit beeinträchtigt und das Vertrauen sowohl der Landeshauptstadt als auch der Region Hannover in den Fortbestand gesetzlicher Regelungen verletzt.
Auch zu der Verkleinerung der Verwaltungsräte und zu der Abschaffung der Stellvertreter, zu den Haftungsregelungen usw. gäbe es noch eine Menge zu sagen, worauf ich jedoch heute aus Zeitgründen verzichten möchte. Kritisch zu sehen sind diese Änderungen allemal.
In der Gesamtschau fällt auf, dass die wichtigsten Strukturmerkmale der Sparkassen gesichert sowie Deregulierung und Bürokratieabbau eingeleitet werden. Das sind Aspekte, die zu begrüßen sind. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, wenn Sie mir zuhören, werden Sie merken, dass wir gar nicht so weit auseinander liegen. Auch dem Kollegen Hilbers empfehle ich, genau zuzuhören; denn einige Dinge, die er uns hier nahezubringen versucht hat, waren für mich nicht schlüssig.
Bei Durchsicht des Subventionsberichts des Bundes ist man überrascht, welche Steuervergünstigungen uns Steuerzahlern gewährt werden und welche Steuermindereinnahmen daraus resultieren. Allein die 20 größten Steuervergünstigungen erzeugen für 2004 Mindereinnahmen in Höhe von rund 14,5 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr sind es laut Subventionsbericht voraussichtlich rund 14 Milliarden Euro.
In der Auflistung findet man z. B. die Position „Steuerbegünstigung von Nachtspeicherheizungen“. Ich führe dies exemplarisch an. Diese Position befindet sich allerdings im hinteren Bereich. An erster Stelle finden wir in der Rangliste die Eigenheimzulage; unser Thema. Staatliche Subventionen und Beihilfen - da liegen wir nicht beieinander, Kollege Hilbers - dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn damit eine Aufgabe gefördert wird, an der ein staatliches Interesse besteht. In diesem Fall ist das der Wohnungsbau.
- Versuchen Sie heute einmal, ein Einfamilienhaus zu dem Preis zu verkaufen, zu dem Sie es gebaut haben. Da werden Sie extreme Probleme haben.
Seit Jahrzehnten kennen wir in Deutschland die Eigenheimförderung. Früher war das der berühmte § 7 e Einkommensteuergesetz. Danach kam die Förderung nach § 10 e. Heute ist es das Gesetz über die Eigenheimzulage. Seit Beginn des Jahres gewährt der Staat acht Jahre lang eine Grundförderung in Höhe von 1 250 Euro pro Jahr unabhängig davon, ob ein Neu- oder Altbau erworben wird. Hinzu kommt ein so genanntes Baukindergeld in Höhe von 800 Euro pro Jahr und Kind; ebenfalls acht Jahre lang.
Meine Damen und Herren, betrachtet man sich die Förderstruktur, könnte man glauben, dass es in Deutschland immer noch einen Mangel an Wohnraum gibt, sodass wir dringend auf Neubauten angewiesen wären. Noch immer werden Neubaugebiete auf der grünen Wiese subventioniert, obwohl viele Altbauten leer stehen und dringend sanierungsbedürftig sind. Darin stimmen wir überein, Herr Kollege Hilbers. Wenn ich mir die bundesweite Situation anschaue, stellt sich für mich die Frage, ob überhaupt noch ein öffentliches Interesse daran besteht, neue Einfamilienhaussiedlungen zu errichten.
Angesichts eines zunehmenden Leerstandes stellt sich vielmehr die Frage, wie Mehrfamilienhäuser und große Wohnanlagen am sozialadäquatesten umgebaut werden können und wie bestehende Bausubstanz in den Innenstädten zu erschwinglichen Preisen erhalten und renoviert werden kann. Ein Förderungsinstrument dazu finden wir übrigens im Investitionszulagengesetz, in dem es in § 3 um Investitionszulagen für die Modernisierung und Sanierung von Mietwohngebäuden geht.
Bis zum 31. Dezember 2003 - ich erwähnte das schon - wurden Neubauten doppelt so stark gefördert wie der Erwerb von Altbauten. Mit den am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Änderungen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht worden.
Die Eigenheimzulage - auch das wurde vom Kollegen Wenzel schon erwähnt - ist grundsätzlich nicht mehr zielführend und auch nicht mehr zeitgemäß.
Die Einschätzung der Bundesregierung, dass es sich bei der Eigenheimzulage um ein überkommenes Instrument handelt, wird von nahezu allen Experten geteilt.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Förderung nicht mehr zielführend ist. Kollege Wenzel ist schon näher darauf eingegangen. Im Gegenteil. Das ursprüngliche Förderziel ist bereits erreicht, wenn nicht gar überschritten. Im Übrigen hat sich gezeigt, dass es bei der Eigenheimzulage in großem Umfang zu Mitnahmeeffekten kommt, d. h. Baumaßnahmen auch ohne staatliche finanzielle Förderung durchgeführt würden, zumal sich Deutschland zurzeit in einer Phase sehr niedriger Zinsen bewegt.
Berücksichtigt man den gravierenden demographischen Wandel, der langfristig zu einem veränderten, vor allem aber auch verminderten Wohnungsbedarf führen wird, wird die Unsinnigkeit der Fortführung der Eigenheimzulage noch deutlicher. Die Bevölkerungsentwicklung ist einer der wichtigsten Bestimmungsgründe des Wohnungsbedarfs. Es ist ökonomisch widersinnig, wenn durch Subventionen die Ersparnisse von vielen Haushalten in Verwendungsrichtungen gelockt werden, deren langfristige Rentabilität nicht gewährleistet ist. Der Staat darf keine Maßnahmen subventionieren, die in wenigen Jahren mit weiteren Leerständen verbunden wären. Eine weitere Zersiedelung und die subventionierte Schaffung von langfristig nicht mehr benötigtem Wohnraum dürfen nicht unterstützt werden. Eine undifferenzierte Wohnungsförderung ist geradezu unverantwortlich, auch gegenüber den künftigen Generationen.
Die Fortführung der bisherigen steuerlichen Förderung ist aus all den genannten Gründen nicht mehr gerechtfertigt. Die Eigenheimzulage ist eine teure und ineffiziente Subvention und muss daher abgeschafft werden. Die Verwendung der frei werdenden Mittel zur Verstärkung von Bildung, Forschung und Innovation ist wesentlich zielführender.
Neben der quantitativen Konsolidierung brauchen wir eine qualitative Konsolidierung der Staatsfinanzen. Das bedeutet vor allem, zukunftsorientierte Aufgabenbereiche wie Bildung, Forschung und Innovation sowie Maßnahmen zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Dies gelingt nur, wenn wir finanzpolitische Handlungsspielräume wiedergewinnen. Es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit, dass wir die Gewichte von den vergangenheitsbezogenen hin zu zukunftsorientierten Ausgaben verlagern. Innovations- und wachstumsfördernde Ausgaben müssen Vorrang erhalten. Forschung und Entwicklung sind für ein Hochtechnologieland wie Deutschland überlebenswichtig. Mit Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation werden der Wissenschaftsstandort Deutschland gestärkt, mittel- und langfristig Wachstum gefördert sowie neue zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen.
Eine Finanzierung von Zukunftsaufgaben durch zusätzliche Kredite muss unbedingt vermieden werden. Wir wollen die frei werdenden Mittel aus der Abschaffung der Eigenheimzulage für die Stärkung von Bildung, Innovation und Forschung einsetzen. Da dies bekanntlich nicht in den alleinigen Kompetenzbereich des Bundes fällt, müssen Länder und Gemeinden mit ins Boot. Auch die Blockadehaltung des Bundesrates muss durchbrochen werden. Länder und Gemeinden sind aufgefordert, ihren Spielraum für mehr Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung zu nutzen.
Im Finanzplanungszeitraum bis 2008 stellt der Bund insgesamt knapp 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Einschließlich der Mittel von Ländern und Gemeinden können bei voller Wirksamkeit knapp 6 Milliarden Euro jährlich mobilisiert werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 14. Juli 2004 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Eigenheimzulage verabschiedet. Dies ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, würde die Niedersächsische Landesregierung dem Vorschlag der Bundesregierung endlich folgen, stünden allein in der laufenden Legislaturperiode bis zum Jahr 2008 rund 690 Millionen Euro zusätzlich für den Bildungsetat hier bei uns in Niedersachsen zur Verfügung.
Es kommt noch eine Sahnehaube oben drauf: Von 2009 bis 2012 kämen sogar nochmals rund 2 Milliarden Euro für Niedersachsen dazu.
Eine erneute Blockadehaltung der CDU-geführten Länder im Bundesrat wäre unverantwortlich, meine Damen und Herren.
Abschließend beantrage ich an dieser Stelle noch namens der SPD-Fraktion für diese Drucksache 1261 die Mitberatung im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie hatten „Frau Kollegin Brockmann“ gesagt.
Herr Präsident, ich nehme Ihnen das nicht übel. Frau Bockmann und ich werden häufiger verwechselt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte den Kultusminister fragen: Ich habe eine Vorlage der Stadt Hameln, in der die Stadt als Schulträger bzw. die Schulabteilung ganz dezidiert ausrechnet, dass der Stadt allein für kleinere Baumaßnahmen, ausgelöst durch Ihre Schulreform, 66 300 Euro an Kosten entstehen. Würden Sie das auch anzweifeln, oder sehen Sie hier das Konnexitätsprinzip in der Pflicht?
Meine zweite Frage an die Landesregierung bezieht sich auf die Aussage von Herrn Busemann, der von Sanierung sprach. Meine Frage ist, ob Sie es als Sanierung ansehen, wenn Lehrerzimmer, Fachsammlungsräume oder Ähnliches aufgrund des bestehenden Bedarfs an Gymnasien zu allgemeinen Unterrichtsräumen umgebaut werden müssen. Ich sehe das nicht als Sanierung an.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und vor allem liebe Kollegin Steiner, Ihr Antrag in allen Ehren. Grundsätzlich kann ich Ihnen die Unterstützung meiner Fraktion bei Ihren Anliegen auch zusagen. Das waren nämlich auch schon immer unsere Anliegen.
Allerdings möchten wir die beiden Sachverhalte, die Sie in einem Antrag zusammengefasst haben, nämlich die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf der einen Seite und die der Umweltverbände auf der anderen Seite, getrennt betrachten und auch getrennt behandelt sehen, da sie sich in einem elementaren Punkt deutlich voneinander unterscheiden.
Während die VZN, also die Verbraucherzentrale, ausschließlich mit hauptamtlichen Kräften arbeitet, wird die Arbeit in den Umweltverbänden - Sie haben schon darauf hingewiesen - zum überwiegenden Teil durch ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger geleistet. Koordiniert und gestützt wird sie allerdings durch einen relativ kleinen Anteil hauptamtlicher Kräfte. Darauf gehe ich aber noch einmal konkreter ein. Aus diesem Grund möchte ich meine Betrachtung auch zweiteilen und mich zunächst der Verbraucherzentrale und ihrer Arbeit zuwenden.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen existiert jetzt seit fast 50 Jahren. In diesem Zeitraum hat sie sich, bedingt durch die vielfältigen Anforderungen,
denen Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesetzt sind, erheblich gewandelt. Heute unterhält die VZN ein gutes, bürgernahes, auch in der Fläche wirksames, modernes Netz von derzeit 19 Beratungsstellen. In diesen Beratungsstellen stehen 65 hauptamtlich beschäftigte Beraterinnen und Berater den Verbraucherinnen und Verbrauchern schnell und qualifiziert in allen Fragen des Verbraucherschutzes zur Verfügung.
Im Jahre 2002 wandten sich mehr als 432 000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an die Verbraucherzentrale, um Hilfe zu erhalten. Der Grund dafür, meine Damen und Herren, ist, dass diese Menschen Vertrauen in die Qualität dieser Beratung setzen und in der Arbeit der VZN eine wirksame Interessenvertretung sehen. Ca. 90 % der Beratungen sind dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuzuordnen. Aus diesem Grund ist die institutionelle Förderung des Landes Niedersachsen für die VZN auch immer dem Wirtschaftsministerium zugeordnet worden. Wir sind der Meinung, dass diese fachliche Aufteilung durchaus sinnvoll ist. So soll es aus Sicht der SPDLandtagsfraktion auch in Zukunft bleiben, da sich diese Aufteilung im Laufe der Jahrzehnte auch fachlich bewährt hat.
In dem dortigen Haushalt sind für die VZN inklusive der bereits vorgenommenen Kürzungen 1 523 000 Euro etatisiert. Aus dem Hause des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt es im Haushaltsjahr 2004 lediglich projektbezogene Fördermittel des Landes für den Ernährungsbereich in Höhe von 320 000 Euro. Meine Damen und Herren, schon daran wird deutlich, dass allein die Aufnahme des Titels „Verbraucherschutz“ in den Namen eines Ministeriums, das auch noch für den ländlichen Raum zuständig ist, nicht ausreicht, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist der Erhalt Ihrer bisherigen Finanzierung, also der institutionellen Förderung, unerlässlich, um die gute und qualifizierte Verbraucherberatung fortführen zu können. Absicht der Landesregierung ist es jedoch - auch Sie haben schon darauf hingewiesen, Frau Kollegin -, die institutionelle Förderung der VZN bis zum Jahre 2007 schrittweise auf 1 Million Euro zu reduzieren. Das wäre Pi mal Daumen eine Mittelkürzung um nahezu 50 %. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kann ihre komplexen und qualifizierten Beratungen aber nur mit einem fest angestellten, gut ausgebildeten Personal durchführen, und das gibt es nicht zum Nulltarif.
Die Forderung der CDU-Landtagsfraktion, dies könne auch durch ehrenamtliches Personal geleistet werden, ist in diesem Zusammenhang völlig absurd. Verbraucherberatung hat in Niedersachsen immer einen hohen Stellenwert; und so soll es auch in Zukunft bleiben.
Was wären nun die Auswirkungen dieses Vorhabens? - Ich wiederhole jetzt vielleicht einiges von dem, was Sie auch schon gesagt haben, Frau Steiner. Die Verbraucherzentralen würden in den nächsten Jahren faktisch kaputtgespart werden. Beratungsstellen müssten geschlossen werden. Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären hinzunehmen, wovon überwiegend Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen betroffen wären. Von den 19 Beratungsstellen könnten nur noch sechs Regionalzentren übrig bleiben. Damit kann es ein flächendeckendes und kundenorientiertes Beratungsangebot nicht mehr geben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung die Förderung des ländlichen Raumes auf die Fahnen geschrieben hat, kann diese Entwicklung nicht nachvollzogen werden.
Verbraucherschutz muss im Sinne der Daseinsvorsorge verpflichtend sein. Nur eine verlässliche Grundfinanzierung der Verbraucherberatung durch Land und Kommunen kann sicherstellen, dass die Verbraucherzentrale die im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben auch wahrnehmen kann. Dazu gehören für die Bürger gut erreichbare Beratungsstellen mit deren nachfrageorientierten Angeboten und kein zum Torso verkommenes Beratungsstellennetz.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, von den geplanten Kürzungen abzusehen, um die Arbeit der Verbraucherzentrale auch in den nächsten Jahren zu sichern.
Nun zu den Umweltverbänden, denn um die geht es in Ihrem Antrag auch.
Qualifizierte Natur- und Umweltschutzarbeit gibt es ebenfalls nicht zum Nulltarif, auch wenn gerade in diesem Feld das ehrenamtliche Engagement überproportional ausgeprägt ist. Dies belegen eindrucksvoll die Zahlen, die der BUND dem Haushaltsausschuss über seine Arbeit vorgelegt hat. Ich will das nur schlaglichtartig ansprechen: Mehrere hunderttausend Besucher hat der BUND in seinen Einrichtungen Jahr für Jahr. Er betreut etwa 10 000 ha Schutzgebietsfläche. Die erfolgreiche Drittmittelakquise des BUND von knapp 2 Millionen Euro pro Jahr bedeutet, dass hier der Verband jeden Euro des Landes um mehr als das Zehnfache vermehrt.
Schließlich und endlich - ich habe es vorhin schon angedeutet - betreuen die 120 hauptamtlichen Mitarbeiter beim BUND sage und schreibe 20 000 ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die im Bereich des Umweltschutzes auch für uns etwas tun.
Angesichts der enormen Leistungen und der relativ geringen finanziellen Unterstützung des Landes erstaunt es sehr, dass gerade in diesem Bereich drastisch gekürzt wurde, während bei den übrigen anerkannten Naturschutzverbänden, z. B. den Jägern oder den Anglern, keine Kürzungen erfolgten. Der Eindruck erhärtet sich, Herr Minister Sander, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Dies wird sicherlich auch den Landesrechnungshof interessieren. Die Gefahr, dass ehrenamtliches Engagement statt einer Stärkung eine erhebliche Schwächung erfährt, weil die ohnehin geringen finanziellen Mittel gekürzt werden, ist mehr als deutlich.
Wir müssen hier noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass die Umweltverbände von den Kürzungen im Haushalt doppelt gebeutelt sind. Auch die Finanzierung der umfangreichen Projektarbeit der Verbände wird durch die Deckelung der BingoMittel erheblich eingeschränkt. Das scheint dem Minister immer noch nicht zu reichen. Öffentlich denkt er über weitere Einschnitte bei der finanziellen Förderung der Umweltverbände nach. Man kann das landauf, landab auch in der Presse nachlesen.
Noch ein Wort zur Geschichte. Die SPD-Landtagsfraktion hatte immer ein großes Interesse daran, dass es in Niedersachsen unabhängige und selbständige Umweltverbände gibt. Dies ist auch für die Landesregierung in der Vergangenheit nicht immer bequem gewesen. Aber seit dem Regierungswechsel wird deutlich, dass Sie alleine Ihre Klientel bedienen und mit finanzpolitischen Drohungen den engagierten Umweltverbänden einen Maulkorb verpassen wollen.
Sie wollen Verbände am Gängelband der Landesregierung. Hauptamtliche Mitarbeiter, die die wesentliche Stütze für die ehrenamtliche Arbeit sind, haben in Ihrer Vorstellung keinen Platz. Deshalb auch hier die eindeutige Forderung der SPDLandtagsfraktion an die Landesregierung, von den geplanten Kürzungen abzusehen und die institutionelle Förderung der Umweltverbände in einem gerechten und durch Gleichbehandlung geprägten Rahmen für die Zukunft zu erhalten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Sander, vielleicht können wir mit dieser Frage ja auch den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen ein bisschen weiterhelfen; ich habe die Antwort vorhin nicht so ganz verstanden. Wir wollen erfahren, ob der Landesregierung bekannt ist, dass laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP vom 17. Oktober dieses Jahres zum Stand der FFHUmsetzung in Deutschland Zwangsgelder in Höhe von 13 200 bis 792 000 Euro täglich und rückwirkend festgesetzt werden können und dass diese Zwangsgelder von der Bundesregierung gegenüber den jeweiligen Ländern geltend gemacht werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine Damen und Herren! Herr Thiele, vor dem Hintergrund Ihrer Äußerungen zu der Solarfabrik, die in Hameln zurzeit leider nicht gebaut wird, möchte ich Ihnen etwas zur Kenntnis geben. BP-Solar hat sich nicht endgültig, sondern zunächst einmal für fünf Jahre zurückgezogen. In dem Schreiben an die Stadt Hameln, in dem BP-Solar dies mitgeteilt hat, bedankt sich diese Firma ausdrücklich für die gute und förderliche Zusammenarbeit mit der Stadt und auch mit dem Wirtschaftsministerium der alten Landesregierung. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass sich BP-Solar auch deshalb zurückgezogen hat, weil die CDU angekündigt hat, die Solarförderung zurückzufahren. Das war die eigentliche Ursache dafür, dass sich BP-Solar vom
Standort Hameln zurückgezogen hat. Hinzu kommt auch die Marktlage für die Solarenergieanlagen.
Ich gebe den Bericht zu Protokoll.
In der Drucksache 15/150 schlägt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig und im Einklang mit dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen und damit zugleich dem vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Zustimmung ist nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) erforderlich.
Der Staatsvertrag hängt zusammen mit einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die im vergangenen Jahr geändert worden sind, um rechtlichen Bedenken der EG-Kommission gegen die so genannte Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute Rechnung zu tragen. Die EG-Kommission meint, dass die rechtlichen Vorschriften, nach denen die deutschen Länder und Kommunen für ihre öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute einzustehen haben, eine europarechtlich unzulässige Beihilfe enthalten. Um diese Bedenken auszuräumen, sind Gespräche zwischen deutschen Stellen und der EG-Kommission geführt worden. Diese Gespräche sind mit einer Einigung abgeschlossen worden, zu deren Vollzug das deutsche Recht angepasst werden musste. Dies ist für Niedersachsen weitgehend im vorigen Jahr geschehen. Eine letzte Anpassung in diesem Zusammenhang enthält der Ihnen vorliegende Staatsvertrag, mit dem noch die Vorschrift des § 6 Abs. 5 des LBS-Staatsvertrages gestrichen werden soll. An
dieser Vorschrift hatte die EG-Kommission erst nachträglich Anstoß genommen.
Die Zustimmung zu dem Staatsvertrag war in den Ausschussberatungen nicht umstritten. Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich daher um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.