Meines Erachtens reicht das nicht wirklich. Wenn ich eine Psychiatrie verkaufe, muss das medizinische Konzept mindestens mehr als die Hälfte ausmachen, um überhaupt eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können.
Der damalige Staatssekretär Hoofe ist nach der Kabinettsentscheidung durch die Kliniken gereist und hat die Gebetsmühle „Wir verkaufen nicht um jeden Preis zu jedem Preis“ gedreht. Das haben wir uns wirklich lange genug anhören müssen. Und die jetzige Sozialministerin hat sich diese Aussage immer zu eigen gemacht.
Aber was heißt das eigentlich? - Von Anfang an stand fest, dass eine Summe um die 100 Millionen Euro eingenommen werden soll. Das trägt aber doch nicht; denn wie Herr Schwarz Ihnen eben schon dargelegt hat, zahlt das Land diesen Preis am Ende selber - nicht nur in Bezug auf die Investitionskosten, sondern auch über Pflegesätze und über Bettenpauschalen. Von daher schaut der Steuerzahler am Ende in die Röhre. Börsennotierte Konzerne kaufen die Kliniken natürlich nicht deshalb, weil sie die Wohltäter der Menschen in der Psychiatrie sind. Das ist ja völlig logisch. Ich würde als Aktionär ebenfalls sagen: Schließe bitte Verträge ab, die sicherstellen, dass meine Rendite am Ende richtig gut ist. - Das hätten Sie sich schon vorher überlegen können.
Unter dem Strich - das zeigt gerade auch das Beispiel Osnabrück - ist bei der Gewichtung der verschiedenen Teile an verschiedenen Stellen der Preis offensichtlich doch über den Inhalt gegangen. Gerade die Einrichtung in Osnabrück wäre aufgrund ihrer Einbettung in die regionalen und psychiatrischen Versorgungsnetze für eine Fortführung der Arbeit prädestiniert gewesen. Lassen Sie uns gespannt sein, was das Widerspruchsverfahren an dieser Stelle am Ende ergibt.
Meine Damen und Herren, nach unseren Vorstellungen hätten die Landeskrankenhäuser ausschließlich an öffentlich-rechtliche oder gemeinnüt
zige Träger verkauft werden dürfen. In dieser Position haben wir uns immer von der SPD unterschieden. Wir haben gesagt: Es muss nicht zwingend das Land sein; es müssen aber regional eingebundene kommunale und gemeinnützige Träger sein.
Wir haben großes Verständnis für die Sorgen der Psychiatriepatienten vor dem Trägerwechsel. Sie alle haben wohl die entsprechenden Stellungnahmen und Petitionen auf Ihren Schreibtischen gehabt.
Deshalb werden wir die Entwicklungen an den einzelnen Standorten und die in den Verkaufsverträgen festgelegten Vorgaben bezüglich der Umsetzung sehr aufmerksam begleiten. Zumindest möchten wir dies tun. Das ist natürlich schwierig, weil dieser Landtag heute einem Verkauf zustimmt, ohne dass er die Bedingungen überhaupt kennt. Wir haben die Verträge ja gar nicht gesehen. Auch die Personalvertretungen in den Häusern werden es zukünftig schwer haben, zu kontrollieren, ob die Träger das erfüllen, was sie versprochen haben, weil wir die Versprechungen am Ende gar nicht kennen. Ich finde das sehr seltsam. Immerhin geht es hier um Steuergelder. Belegschaften und Patienten werden verhökert. Hoffen wir gleichwohl, vor allen Dingen im Interesse der Patientinnen und Patienten, dass sie bei den neuen Trägern in psychiatrischer und sozialpsychiatrischer Hinsicht gute und qualitätsvolle Arbeit erfahren werden. - Ich danke Ihnen.
Danke schön. - Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Böhlke zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie, dass ich noch zwei Anmerkungen zu den Ausführungen meiner Vorrednerin mache.
Eine verfassungsrechtliche Überprüfung haben Sie und die SPD bereits angekündigt. Deshalb ist es völlig in Ordnung und selbstverständlich, dass in den vertraglichen Bindungen mit den neuen Trägern auch die Ungewissheit, die ein jeglicher rechtlicher Überprüfungsvorgang durch Gerichte in sich trägt, vertraglich dahin gehend abgesichert ist, dass die daraus resultierenden Risiken von dem neuen Träger übernommen werden. Das ist meines Erachtens eine weitreichende und kluge Entscheidung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem ist Niedersachsen nicht das erste Bundesland, das Privatisierungsinitiativen für seine landespsychiatrischen Krankenhäuser ergreift, die mit Trägerwechseln verbunden sind. Ich nenne beispielsweise das Bundesland Brandenburg, ich nenne beispielsweise das Bundesland SchleswigHolstein. Eine Sozialministerin mit Namen Dr. Gitta Trauernicht, die vorher in Hannover als Sozialministerin in der Regierung des Ministerpräsidenten Gabriel tätig war, hat das Vorhaben umgesetzt.
Im Übrigen ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dieser Beratung und den vorherigen Beratungen in den anderen Bundesländern festzustellen. Der Unterschied besteht darin, dass die Opposition dort sachorientiert mitgearbeitet hat und keine verfassungsrechtlichen Probleme gesehen hat. Sie sind diejenigen, die in dieser Frage auf die Bremse treten, obwohl noch die Regierung Gabriel drei Monate vor dem Ende ihrer Amtszeit genau diesen Ansatz mit auf den Weg gebracht hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir entscheiden heute über die Privatisierung von sechs Landeskrankenhäusern. Unsere Fraktion hat schon im Jahre 2003 gesagt, dass die Privatisierung geprüft werden sollte. Es ist richtig, dass wir damals mit dieser Aussage noch allein standen. Im Jahre 2005 gab es dann aber den Kabinettsbeschluss, dass diese Privatisierung in Angriff ge
nommen werden sollte. Daraufhin haben die Sozialministerin - damals noch in anderer Funktion und ich für die beiden Regierungsfraktionen alle acht Häuser bereist und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Hausleitungen gesprochen. Als Konsequenz daraus haben wir dann einen Kriterienkatalog aufgestellt, der sehr klar war, Frau Helmhold:
Wir wollten den Maßregelvollzug im Hochsicherheitsbereich beim Land belassen. - Das ist mit drei Häusern geschehen.
Wir wollten die Mitarbeiterinteressen gewahrt haben. - Dieser Gesichtspunkt wurde mit 10 % bewertet. Auch dazu ist schon viel gesagt worden.
Wir wollten, dass der Erlös stimmt. - Der Erlös ist in Bezug auf die sechs Häuser höher, als eigentlich zu erwarten war. Dieser Punkt war in der Bewertung mit 35 % aber niedriger als das medizinische Konzept angesetzt. Wir wollten also keinen Verkauf um jeden Preis. Insofern war dann, wenn für das Landeskrankenhaus in Tiefenbrunn jemand mehr Geld geboten hat, aber nicht zum Zuge gekommen ist, dessen inhaltliches Konzept nicht so gut. Wenn das Konzept gut gewesen wäre, hätte derjenige mit Sicherheit den Zuschlag bekommen. Natürlich haben wir auf Geld geachtet, aber mehr noch auf die Inhalte.
Wir wollten von vornherein, dass der niedersächsische psychiatrische Weg - die Verzahnung von Maßregelvollzug und Psychiatrie - gewahrt bleibt. Darauf haben wir geachtet. Dieses musste rechtlich sauber gelöst sein. - Wir haben jetzt gesetzliche Regelungen, die weit über das, was andere Bundesländer - auch Schleswig-Holstein, Herr Schwarz - beschlossen haben, hinausgehen.
Sie haben zum Teil angemahnt, dass der Zeitplan nicht mehr eingehalten werde. Wir haben uns die Zeit gelassen, die erforderlich war
Meines Erachtens können wir auf das Ergebnis stolz sein. Ein Bieterverfahren in diesem Umfang ist in Europa einmalig. Wir haben es sehr sorgfältig geprüft. Das Transaktionsverfahren ist jetzt für sechs Häuser abgeschlossen. Ich meine, dass wir dem Antrag heute zustimmen sollten, weil die Ausschreibung gut verlaufen ist und viele Träger zum Zuge gekommen sind.
Sie haben versucht, das alles hier schlechtzureden. Ihre Argumente kann man sehr gut widerlegen. Ich habe leider nicht genügend Redezeit dazu. Herr Schwarz, der Landesrechnungshof war übrigens nicht eindeutig gegen Privatisierung. Er hat verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen, u. a. die Form der Anstalt des öffentlichen Rechts, aber eben auch andere Möglichkeiten der Trägerschaft. Es stimmt ebenfalls nicht, dass die Patienten und Mitarbeiter gezielt getäuscht worden sind. Es hat sich von Anfang an um ein offenes Verfahren mit Kriterienbenennung und vielen Gesprächen gehandelt, an denen auch Vertreter der Landeskrankenhäuser beteiligt waren. In der Lenkungsgruppe waren sowohl die Leitungen als auch der Personalrat vertreten.
Wir haben dadurch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Außerdem haben wir etwas Gutes für die psychiatrische Versorgung in Niedersachsen erreicht. Wir haben schlankere, effektivere Strukturen und vor allem eine Variante, die den Menschen vor Ort eigentlich nur recht sein kann. Darum: Stimmen Sie diesem Vorhaben zu, und lehnen Sie die Anträge der Opposition ab!
Danke schön, Frau Kollegin Meißner. - Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Schwarz gemeldet. Bitte schön!
Zweitens. Lassen Sie mich das Thema Tiefenbrunn noch einmal aufgreifen. Das Konzept, das ein anderer Anbieter für die Einrichtung in Göttingen vorgelegt hat, ist relativ gut. Der Anbieter ist in der Psychiatrie zu Hause und ortsnah. Insofern ist es schon mehr als merkwürdig, dass auf der einen Seite jemand 1,5 Millionen Euro und auf der anderen Seite ein Ortsferner 0,5 Millionen Euro bietet. Für 500 000 Euro kriegen Sie in Göttingen normalerweise noch nicht einmal eine Villa. Wenn es sich dann auch noch um Asklepios handelt, dann sind das schon sehr merkwürdige Erscheinungen. Offensichtlich entsteht in der Region nur noch der Eindruck, dass Asklepios aus den von mir vorhin genannten Gründen unbedingt bedient werden musste.
Deshalb sage ich Ihnen: Dieses Bieterverfahren enthält so viele Ungereimtheiten, dass Sie sicher sein können, dass wir uns das Verfahren in aller Deutlichkeit anschauen werden.
Herr Schwarz, zunächst noch ein Wort zu Tiefenbrunn: Die Inhalte wogen schwerer als der Preis. Das ist in diesem Fall klar dargestellt worden. Im Übrigen: Sie haben Unrecht! Schauen Sie im Bericht des Rechnungshofes nach! Dort ist zwar die Anstalt des öffentlichen Rechts als eine Möglichkeit des Trägerwechsels benannt worden; es sind aber sehr wohl auch andere Möglichkeiten