Norbert Böhlke
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gehört, dass das Programm „Familie mit Zukunft“ niedersachsenweit ein großer Erfolg ist.
Das hat unsere Ministerin gerade dargestellt.
Uns als Politiker aus den jeweiligen Landkreisen interessiert aber auch, wie die Situation vor Ort ist. Deshalb möchte ich die Landesregierung fragen: Können Sie die Entwicklung der Tagespflegeplätze in den einzelnen Landkreisen seit Auflage des Programms darstellen und erläutern?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Details des Einzelplans 05 für den Bereich Soziales eingehe, möchte ich gern einige Dinge vorweg sagen.
Ich bin erschüttert, wie sich ein Mitglied des Schattenkabinetts von Herrn Jüttner in einer parlamentarischen Auseinandersetzung so destruktiv verhalten kann, wie wir es gerade erlebt haben.
Fehlinterpretationen, Unwahrheiten, bewusstes
Unterstellen von Behauptungen, die man überhaupt nicht belegen kann - es ist unglaublich.
Ich will das an mehreren Beispielen deutlich machen. Zum Thema Frühförderung von Kindern mit Behinderung, meine Damen und Herren: Eine umfassende, ausführliche Information des Ministeriums hinsichtlich der Moderatorenrolle ist im Ausschuss gegeben worden. Die Sozialdemokraten waren gar nicht mehr da, sie sind vorher ausgezogen. Sie haben sich nicht informieren lassen, wissen aber alles besser und behaupten das Gegenteil von dem, was wir als Ausschuss entgegengenommen haben.
Herr Schwarz, es ist erschütternd und geradezu arrogant, wie Sie sich mit dem Thema Betreuungsgeld auseinandersetzen. Wie Sie die Herdprämie als Thema in die politische Diskussion einbringen, ist unglaublich, wenn man bedenkt, dass
es darum geht, die Tätigkeit, die Erziehungsaufgaben, die Zeit sowie das Investment der Frauen und Mütter für ihre Kinder auch finanziell zu unterstützen. Dies ist eine ganz hervorragende Leistung. Wir werden uns an diesen Leistungen der Mütter, der Frauen und auch der alleinerziehenden Väter messen lassen. Davon können Sie ganz bestimmt ausgehen.
Nein, ich möchte jetzt in meinem Text weitermachen.
Ich möchte deutlich machen, meine Damen und Herren: Wer, wie die Sozialdemokraten, 13 Jahre lang die niedersächsische Sozialpolitik bis zum Regierungswechsel zu verantworten hatte, der hat seinen Ruf als solider, glaubwürdiger Kritiker mit der heutigen Rede, Herr Schwarz, eindeutig verwirkt.
Klar und deutlich ist: Wer sich als Schattenminister mit diesen Dingen, mit den Versprechungen, die kaum zu finanzieren sind, darstellt, hat eine Aussage getätigt, die niemand glaubt. Die glaubt höchstens jemand, der davon ausgeht, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Einzelplan 05 führen wir zu Beginn der neuen Legislaturperiode unsere konsequente Sozialpolitik fort. Damit bestätigen wir erneut, dass ein soziales Niedersachsen nicht im Widerspruch zu den Konsolidierungszwängen und dem Sparwillen steht, die unumgänglich und notwendig sind.
Vielmehr gestalten wir soziale Politik für die Menschen jetzt und heute und sorgen gleichzeitig dafür, dass unsere Kinder und Enkel durch einen
soliden Haushalt auch morgen und übermorgen in der Lage sein werden, soziale Politik flexibel und aktiv zu gestalten. Das unterscheidet uns in den Grundpositionen zwischen Sozialdemokraten und Christdemokraten.
Ich möchte das noch deutlicher machen, meine Damen und Herren: Ihr letzter zu verantwortender Haushalt im Sozialbereich 2002 hatte Leistungen in Höhe von 46,4 Millionen Euro als freiwillige Leistungen beinhaltet. Dieser uns vorliegende Haushaltsentwurf weist freiwillige Leistungen in Höhe von 69,1 Millionen Euro aus. Das sind 22,7 Millionen Euro mehr. Das heißt, unsere freiwilligen Leistungen sind im Vergleich zu Ihrem letzten zu verantwortenden Haushalt 50 % höher. Sich dann hier hinzustellen und eine solche Rede zu halten, ist schlichtweg unglaubwürdig, meine Damen und Herren.
In vielen Bereichen können wir dank unserer soliden Finanzpolitik zusätzliche Akzente setzen, die den Menschen in Niedersachsen unmittelbar zugute kommen. Darüber möchte ich einen kurzen Überblick geben, meine Damen und Herren:
Beginnen möchte ich mit der Arbeit der freien Wohlfahrtsverbände. Seit 2003 haben wir unsere gute Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrt vertieft und die Arbeit der Verbände auf vielen Ebenen gefördert. Die Freie Wohlfahrtspflege prägt entscheidend das Gesicht des sozialen Niedersachsens. Ab dem nächsten Jahr kann sie aus den Mitteln der Konzessionsabgabe 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt bekommen. Das sind 2 Millionen Euro mehr als noch in diesem Jahr. Das, meine Damen und Herren, nenne ich im Gegensatz zu dem, was Herr
Schwarz gesagt hat, eine sehr konstruktive Unterstützung für die Verbände der freien Wohlfahrt.
Das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen und die Grundlagen der Behindertenpolitik haben sich in den vergangenen Jahren wesentlich geändert. Menschen mit Behinderungen wollen in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben, nicht auf die Fürsorge der Gesellschaft angewiesen sein und ihre Rechte auf Mitsprache und Mitbestimmung gleichberechtigt nutzen. Wir haben uns er
folgreich dafür eingesetzt, alle Lebensbereiche so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ohne besondere Er
schwernisse die gleichen Chancen zur Teilhabe haben.
Einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung dieser Rechte sind wir mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gegangen. Dieses Gesetz stellt sicher, dass in Niedersachsen die Barrierefreiheit auf allen Ebenen der Gesellschaft verwirklicht wird. Wir sichern die Umsetzung dieses Gesetzes auf kommunaler Ebene, wie angekündigt, mit 1,5 Millionen Euro im nächsten Jahr.
Meine Damen und Herren, Sie haben es bis zum Jahre 2003 trotz 13-jähriger Regierungsverantwortung nicht geschafft, ein solches Behindertengleichstellungsgesetz auf die Reihe zu bekommen. Dieses Gesetz ist eine großartige Leistung und wird von Ihnen im letzten Moment mitgetragen, indem Sie erst hier im Plenum Ihre Zustimmung signalisiert haben.
Meine Damen und Herren, Menschen mit Behinderungen werden ab dem 1. Januar 2008 mit dem flächendeckenden persönlichen Budget neue Möglichkeiten haben, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu leben. Die Umsetzung dieses Anspruchs wird sowohl die Leistungsempfänger als auch die Leistungsberechtigten vor neue Herausforderungen stellen. Die Mehraufwendungen werden wir im Quotalen System mit ca. 35 Millionen Euro berücksichtigen.
Darüber hinaus werden im Haushalt Mehraufwendungen in Höhe von 21 Millionen Euro eingeplant, um die mit den Verbänden ausgehandelte Anpassung der Leistungsvergütung zu sichern. Insgesamt steigern wir den Gesamtansatz für das Quotale System auf 56 Millionen Euro, d. h. um mehr als 4 %.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Niedersachsen erhöht sich, bedingt durch den demografischen Wandel. Pflegebedürftige Menschen
müssen daher in unserer Gesellschaft ein besonderes Maß an Fürsorge bekommen. Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen haben wir
bereits ständig verbessert. Insbesondere den Be
reich der Qualitätssicherung haben wir deutlich effizienter ausgestaltet. Auch im nächsten Jahr lautet unser Ziel: Daheim statt im Heim. - Daher erhöhen wir den Mittelansatz in diesem Bereich um 4,5 Millionen Euro auf nunmehr 44,9 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns bereits in den letzten Jahren dafür eingesetzt, schwerstkranken Menschen die notwendige Zuwendung zukommen zu lassen, auch in ihrer letzten Lebensphase. Sowohl die palliativmedizinischen Strukturen als auch die Hospizarbeit konnten wir in den vergangenen Jahren deutlich ausbauen.
Eine Schlüsselstellung in unserem Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen nehmen wir nach wie vor in den flächendeckend eingerichteten Palliativstützpunkten ein. Zu deren Angeboten zählt neben der wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung auch eine 24-Stunden-Hotline, die Angehörige, Hausärzte sowie Alten- und Pflegeheime berät. In Niedersachsen sind in den vergangenen Jahren bereits rund 120 ambulante Hospizdienste und 14 stationäre Hospize sowie 20 ambulante und stationäre Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern entstanden. Sie bilden die Grundlage für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Stützpunkten als wirkungsvolle Ergänzung der
ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativangebote. Die Förderung der Stützpunkte haben wir nochmals von 600 000 Euro auf 620 000 Euro erhöht. Wir können davon ausgehen, dass wir bis zum Ende des nächsten Jahres die flächendeckende Versorgung Niedersachsens gesichert
haben.
Auch wenn die Damen und Herren der Opposition es nicht einsehen oder nicht wahrhaben wollen, war, ist und bleibt das Programm „Familie mit Zukunft“ ein Erfolgsmodell. Da wird Ihnen morgen auch keine Dringliche Anfrage helfen.
Der Ausbau der Kinderbetreuung wird auch im nächsten Jahr gemeinsam mit dem Sozial- und dem Kultusministerium vorangebracht werden.
2008 werden wir weitere Impulse für die Versorgungsstruktur der Kinderbetreuung geben. Wir
stellen aus den Mitteln des 100-Millionen-EuroProgramms entsprechende Mittel zur Verfügung. Besonders wichtig ist uns in diesem Bereich der Ausbau der Angebote von Tagespflegestellen.
Ich bin froh darüber, dass der sozialdemokratische Bundesfinanzminister auf Druck unserer Bundesfamilienministerin und der familienpolitischen
Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen seine Pläne zur Besteuerung der Tagesmütter zunächst auf Eis gelegt hat, meine Damen und Herren.
Der Bereich des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements wird von uns auch im nächsten Jahr weiter ausgebaut. Unter unserer Regierung ist Niedersachsen im Vergleich zu den anderen Bundesländern auf die notwendigen Plätze aufgerückt. Wir können wirklich stolz auf unsere Bürger sein, die sich auf so vielfältige Weise engagieren und sich in ihre Gesellschaft einbringen. Dieses Engagement wollen wir auch im nächsten Jahr mit mehr als 1,5 Millionen Euro unterstützen und Projekte wie beispielsweise „ELFEN“ und „Juleica“ sowie die Freiwilligenagenturen weiter ausbauen und fördern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beende meine Ausführungen an dieser Stelle und übergebe das Wort zu anderen Themenstellungen der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Frau Mundlos.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erstens wissen wir doch, was der Bundesparteitag der CDU in Hannover beschlossen hat.
Zweitens kann ich Ihnen nur sagen, dass das, was die familienpolitischen Sprecher der CDU auf Landesebene deutlich gemacht haben, Gültigkeit hat. In diesem Sinne werden wir an diesem Thema weiterarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich unterstreiche, dass es in der Tat außergewöhnlich ist, das Thema Krümmel im Niedersächsischen Landtag atom- und gesundheitspolitisch zu behandeln und eine von allen vier im Landtag vertretenen Fraktionen getragene Beschlussempfehlung einzubringen. Dies würdige ich an dieser Stelle, weil wir die Thematik in der Tat sachorientiert und emotionsfrei aufgearbeitet haben, uns gemeinsam der Aufgabe gestellt haben, sachbezogen nach den Ursachen zu suchen, und das Ganze unumstritten auf einen gemeinsamen Weg bringen wollten. Das ist uns mit der zweitägigen Anhörung gelungen. Die Aufarbeitung der
Ergebnisse dieser Anhörung, bei der es eine unterschiedliche Bewertung durch die Wissenschaftler gegeben hat, ist auf den Weg gebracht, und wir wollten keinesfalls, dass dieser Antrag und unsere Arbeit der Diskontinuität zum Opfer fallen. Deshalb der gemeinsame Weg. Wir machen den Bürgerinnen und Bürgern in der Elbmarsch deutlich, dass wir ihnen helfen und zur Seite stehen wollen und auch ernsthaft die Ursachen erforschen wollen.
Es gibt noch etwas Außergewöhnliches, nämlich die Tatsache, dass unter der Landesregierung von Christian Wulff die Dinge konstruktiv auf den Weg gebracht worden sind. Dies steht im Gegensatz zu den Kollegen aus Schleswig-Holstein und Hamburg. Hier haben wir alle gemeinsam an einem Strang gezogen. Hierbei hat uns die Sozialministerin Ross-Luttmann unterstützt.
Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung, für die ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanke.
In diesem Sinne wünsche ich mir, dass auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse sowie unseres Arbeitsstils in der nächsten Legislaturperiode ein erfolgreicher Abschluss des Auftrags, den wir heute formulieren, gefunden werden wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPDFraktion scheint ein weiterer Versuch zu sein, die
innerparteiliche Debatte der SPD, die wir in den letzten Wochen miterlebt haben, auch hier in unser Parlament zu tragen.
Mein Kollege Jörg Hillmer hat bereits bei den Beratungen im Januar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass diese Situation für uns nicht neu ist. Die Worte, die der Kollege Will gerade für den Ministerpräsidenten gefunden hat, lässt zumindest mich darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass Ihr Spitzenkandidat nach meiner Auffassung so alt aussieht, dass er nicht nur ein vorgezogenes oder flexibles, sondern bereits ein Rentenalter erreicht hat.
Nun also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kapitel zwei. Ich darf noch einmal das Zitat von Herrn Beck vom Februar dieses Jahres in Erinnerung rufen - Sie wissen, Herr Beck, der Bundesvorsitzende der Sozialdemokraten.
Die Übergangsregelungen zur Frühverrentung mit staatlicher Förderung können nicht weitergeführt werden. Wir müssen aussteigen - so sagt er - aus den Systemen, die zu Frühverrentungen führen. Diese sind nicht durchzuhalten, wenn die Menschen immer älter werden und die Anzahl der Arbeitenden sinkt. - Was jetzt kommt, ist recht interessant: Die Linie dessen, was Franz Müntefering vorgelegt hat, so Kurt Beck, ist unabdingbar. - Meine Damen und Herren, insbesondere meine sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie die Kursdarstellung des Herrn Beck innerparteilich abarbeiten, ist Ihre Angelegenheit. Aber wenn ich Ihnen raten darf, dann kann ich Ihnen nur sagen: In dieser Angelegenheit hat Herr Beck dem Grunde nach recht, und daran sollten Sie sich orientieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Arbeit der von uns eingerichteten EnqueteKommission zum demografischen Wandel hat es noch einmal hervorgehoben: Wir werden in Zukunft weniger arbeitsfähige Menschen haben, die gleichzeitig deutlich mehr Menschen im Ruhestand zu versorgen haben, als es noch heute der Fall ist. Um dieser Entwicklung Herr zu werden, ist es notwendig, an mehreren Stellen im System des Arbeitsmarktes und des Rentenmarktes die Stellschrauben entsprechend zu verändern.
Erstens. Die Erhöhung des Eintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 ist die einzige Möglichkeit, die Belastung der nachkommenden Generation deutlich und spürbar abzumildern. Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren um ca. sieben Jahre auf mittlerweile ca. 17 Jahre im Gesamtdurchschnitt erhöht. Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit und damit den Wert der gesamten Rentenleistung. Diese Entwicklung wird sich in Zukunft Gott sei Dank noch verstärken, da davon auszugehen ist, dass die Lebenserwartung bis zum Jahre 2030 bei 65-jährigen Männern und Frauen statistisch um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird.
Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Ressourcen und Fähigkeiten der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlicher in den bestehenden Arbeitsmarkt integrieren müssen. Die fachliche Qualifikation der älteren Generation ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil des Wirtschaftsstandortes Deutschland und insbesondere Niedersachsens. In diesem Punkt stimme ich mit Ihrem heutigen Antrag überein, meine Damen und Herren. Sie übersehen dabei aber, dass wir seitens der CDU und der FDP schon längst tätig geworden sind und Sie in dieser Angelegenheit wieder einmal zu spät kommen. Als Beispiel möchte ich nur die Arbeitsmarktinitiative „Berufschance 50plus“ nennen. Mit unserem Entschließungsantrag, den wir im Juni dieses Jahres verabschiedet haben, sind die Weichen in Niedersachsen für die Integration kompetenter älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den niedersächsischen Arbeitsmarkt gestellt. Ein weiterer Baustein ist der Niedersachsen-Kombi insbesondere für ältere Langzeitarbeitslose.
Wenn Sie nun, meine Damen und Herren von der SPD, mit einem eigenen Antrag kommen, kann ich mich nur meinem Kollegen Hoppenbrock anschließen, der Sie schon im April darauf hingewiesen hat: Sie können es nicht ertragen, dass wir ein Thema längst besetzt haben, welches Sie für sich reklamieren. - Aber ich meine, spätestens bei den vorbildlichen Aktivitäten der Bundesfamilienministerin von der Leyen in der Familienpolitik sollten Sie sich doch an diesen Zustand gewöhnt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben den bereits genannten Punkten der Rente mit 67 und der Nutzung fachlicher Kompetenz der älteren Generation gibt es natürlich noch einen dritten bedeutenden Baustein: die grundsätzliche Entscheidung, die Regelungen über die staatlich geförderte Altersteilzeit ab 2009 auslaufen zu lassen. Ich finde, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, Sie befinden sich auf einem Holzweg, wenn Sie die Möglichkeit der staatlich geförderten Altersteilzeit uneingeschränkt - ich betone hier ausdrücklich: uneingeschränkt - fortführen wollen und nach wie vor den NiedersachsenKombi für ältere Arbeitnehmer ablehnen. Ich weiß, das passt Ihnen nicht, aber die SPD hat den Koalitionsvertrag in Berlin genauso unterschrieben und damit mitgetragen, wie es die CDU getan hat. Darin heißt es deutlich, dass man die Anreize zur Frühverrentung beseitigen und die staatlich geförderte Altersteilzeit bis 2009 auslaufen lassen sollte. Daher bitte ich Sie abschließend: Tragen Sie Ihre ideologischen Bedenken in Berlin oder von mir aus auf dem Bundesparteitag in Hamburg vor, aber nicht hier in Hannover! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir entscheiden heute über den Verkauf des siebten der beteiligten acht niedersächsischen Landeskrankenhäuser. Das ist nicht eine unendliche Geschichte, sondern eine Erfolgsstory, meine Damen und Herren.
Das sage ich hier noch einmal ganz deutlich; denn es handelt sich immerhin um das europaweit größte Ausschreibungsverfahren zu einer Privatisierung staatlicher Stellen auf diesem Gebiet. Wir haben mit vorgezeichneten transparenten Kriterien dieses von der Regierung auf den Weg gebrachte Verfahren begleitet und bis heute gute Ergebnisse in der Bewertung erreicht. Insofern, meine Damen und Herren, ist dies auch ein guter Tag für die psychiatrische Versorgung in Niedersachsen.
Nach hervorragender Arbeit des Sozialministeriums kann das Landeskrankenhaus Osnabrück an den neuen Träger, die AMEOS Krankenhausgesellschaft, veräußert werden. Weil es mir ein besonderes Anliegen ist, bringe ich an dieser Stelle heute Abend auch im Namen meiner Fraktion einen herzlichen Dank an die Sozialministerin, die Staatssekretärin und die Mitglieder des Lenkungsausschusses für die erfolgreiche Arbeit zum Ausdruck, die sie geleistet haben.
Das, was der Herr Kollege Schwarz hier zum Ausdruck gebracht hat, macht deutlich, dass er nach dem Grundsatz verfährt: Was nicht sein soll, das nicht sein darf.
Dass die Privatisierung der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser ein notwendiger und richtiger Schritt war, sollte sich eigentlich auch in den Reihen der SPD herumgesprochen haben. Schon die rege und erfolgreiche Beteiligung der Arbeiterwohlfahrt - unser SPD-Landtagskollege Plaue ist bekanntlich Landesvorsitzender der AWO - am Bieterverfahren für das Landeskrankenhaus Königslutter hat Ihre Blockadehaltung in diesem Haus deutlich konterkariert.
Ähnliches ist beim Landeskrankenhaus Wehnen zu beobachten gewesen. Es hat mich außerordentlich gefreut, dass der Psychiatrieverbund Oldenburg beim LKH Wehnen - nun umbenannt in „Karl-Jaspers-Klinik“ - zum Zuge gekommen ist. Pünktlich zum 1. Juli 2007 hat der Psychiatrieverbund als neuer Betreiber das ehemalige Landeskrankenhaus übernommen.
Der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums für die qualifizierte Höchstleistungsarbeit und für die zügige Abwicklung des Verfahrens wurde vom sozialdemokratischen Landrat und Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Frank Eger, geäußert. Das können Sie in der NWZ vom 3. Juli dieses Jahres nachlesen. - Das steht völlig im Gegensatz zu dem, was der Kollege Schwarz hier zum Ausdruck gebracht hat.
Ich möchte ein Resümee ziehen und stelle fest, dass das gesamte Vergabeverfahren transparent und einwandfrei gewesen ist. Zu diesem Schluss kann man besten Gewissens kommen, wenn man sich die Entscheidung des Oberlandesgerichtes vom 7. Juli aufmerksam durchliest.
Neben der Frage, ob das Angebot von AMEOS fristgerecht eingegangen ist und wem ein eventuelles Versäumnis zuzurechnen ist, hat das Gericht eine Vielzahl von Verfahrensrügen geprüft. Keine einzige Rüge war bekanntlich begründet. Das macht deutlich: Die immer wiederkehrenden Behauptungen der Opposition, das Verfahren sei nicht transparent, sind völlig haltlos und ohne Substanz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Ankündigungen der Opposition sind im Sande verlaufen. Alle Behauptungen haben sich als haltlos erwiesen. Heute ist nun auch für die Opposition der Zeitpunkt gekommen, Farbe zu bekennen, Farbe in der Sache, so wie sich die AWO, so wie sich der Landrat aus Oldenburg bereits geäußert haben. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie der Veräußerung des Landeskrankenhauses Osnabrück zu! Geben Sie Ihre völlig unbegründete Verweigerungshaltung auf! Sie machen sich sonst nur unglaubwürdig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir den Antrag der Grünen durchlese, habe ich das Gefühl, dass die Opposition jetzt endgültig auf unbelehrbar geschaltet hat. Wenn ich ferner das höre, was gerade Frau Helmhold als Antragstellerin hier vorgetragen hat, dann wird mir deutlich, dass es hier nur darum geht, eine Plattform für Polemik und für Horrorgeschichten im Vorfeld des Landtagswahlkampfs zu finden.
Wenn wir uns die Mühe machten, zu zählen, wie oft Sie Sozialberichterstattung eingefordert haben, kämen wir zu dem Ergebnis, dass wir dann nichts anderes mehr zu tun hätten.
Nein.
Ich verweise auf die Antworten zu den beiden Großen Anfragen zur Kinderarmut, die Ihnen im Januar und April deutlich vor Augen geführt haben, dass wir angesichts der Erfolge dieser Landesregierung bei der Armutsbekämpfung erkennbare, überzeugende Argumente vortragen können.
Meine Kollegin Kohlenberg hat bereits im Jahre 2005 anlässlich einer Debatte hier ausgeführt, wie Ihre Forderungen zu bewerten sind:
„Mit der gebetsmühlenartigen Forderung nach Fortführung des Armutsoder Reichtumsberichts des Landes handeln Sie wie ein Arzt, der einen Patienten zum fünften Mal untersucht,
zum fünften Mal einen Bericht schreibt, aber nichts unternimmt, um dem Patienten zu helfen, obwohl die Diagnose klar ist.“
Wir wissen mit unserer Zeit weiß Gott etwas Besseres anzufangen, bessere Dinge zu tun, nämlich die Ursachen der Armut wirklich anzugehen, statt immer wieder nach neuem Zahlenmaterial zu rufen, welches den Apparat verstopft, statt dass es den Betroffenen hilft.
Das Niedersächsische Landesamt für Statistik hat im Dezember den Niedersächsischen Armuts- und Reichtumsbericht 2006 vorgelegt, und es wurde festgestellt, dass der Anteil der armen Haushalte in Niedersachsen mit 13,4 % niedriger ist als in den übrigen Ländern der Bundesrepublik.
Hinzu kommt, dass der Anteil der armen Haushalte in Niedersachsen im Jahre 2005 mit 0,3 % geringer angestiegen ist als beispielsweise im Bundesdurchschnitt mit einer Steigerungsrate von knapp 1 %.
Das steht im Widerspruch zu dem, was Frau Helmhold mit ihren Geschichten im Einzelnen dargestellt hat, und das muss hier auch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
Denn es zeigt sich, dass die Maßnahmen dieser Landesregierung greifen. Wir sind sehr wohl dabei, Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut durch Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie arbeitsmarktpolitische Initiative auf den Weg zu bringen.
Ich möchte zunächst auf den Aspekt der Beschäftigung eingehen. Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit bezeichnet die arbeitsmarktpolitische Lage in Niedersachsen als so positiv wie seit sechs Jahren nicht mehr.
Gegenüber den Zahlen vom Mai 2006 hat sich die Arbeitslosenquote in Niedersachsen um 15,9 % verringert. Die Arbeitslosenquote in Niedersachsen beträgt nur noch 8,8 % und liegt damit sogar unter dem Bundesdurchschnitt von 9,1 %. Noch größer war der Rückgang der Arbeitslosigkeit bei jugendlichen Arbeitslosen. Innerhalb eines Jahres ist der Anteil um 25,9 % - ich betone: 25,9 % sind rund ein Viertel aller Betroffenen - zurückgegangen.
Das Plus bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten fällt mit 2,2 % Steigerung größer aus als im bundesdeutschen Schnitt.
Zu diesen Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt hat die Landesregierung das Ihrige beigetragen, und mit zahlreichen Programmen und Projekten fördert sie die Integration in den Arbeitsmarkt insbesondere auch von jungen Arbeitslosen. Mit dem Stufe-2Programm ermöglichen wir Jugendlichen, die nach der Ausbildung arbeitslos sind, den schnellen Einstieg in einen Job. 500 Euro pro Monat bekommen Unternehmen, die zusätzlich einem jungen Menschen eine Ausbildung zugestehen. Somit konnten über 2 000 Jugendliche gefördert werden.
Meine Damen und Herren, seit 2003 beraten und betreuen die 44 Pro-Aktiv-Centren Jugendliche bei ihrer Berufswahl und bei Fragen zur Berufsausbildung. Mehr als die Hälfte der betreuten Jugendlichen konnte in eine Ausbildung, eine Beschäftigung oder eine Qualifizierungsmaßnahme vermittelt werden.
Über 100 Jugendwerkstätten in Niedersachsen erleichtern jungen Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf, in die Ausbildung.
Mit dem Niedersachsen-Kombi leistet das Land einen aktiven Beitrag zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt.
Vergessen wir nicht: Mit den Kammern, Verbänden und Arbeitsagenturen wurde ein Ausbildungspakt geschlossen.
Auch mit dem frauenspezifischen Programm „Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ unterstützen wir zahlreiche Projekte, die es gerade Frauen mit Kindern ermöglichen, einen Beruf zu
erlernen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen oder durch eine Qualifizierung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Das 100-Millionen-Euro-Programm „Familie mit Zukunft“ schafft in Niedersachsen die Voraussetzungen dafür, dass Familie und Beruf noch besser miteinander vereinbart werden können. Die Diskussion auf Bundesebene zeigt: Wir sind unserer Zeit voraus, während Sie - dies hat Frau Helmhold in einigen Teilbereichen ihrer Ausführungen sehr deutlich gemacht - noch immer in der Vergangenheit herumstochern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf weitere Punkte Ihres Antrages möchte ich nur kurz eingehen.
Das soziokulturelle Existenzminimum wird ausweislich der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem November 2006 durch den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz von 345 Euro sichergestellt. Wir dürfen nicht vergessen: Das Arbeitslosengeld II stellt keine beitragsfinanzierte Absicherung dar, sondern ist eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung. Die Anpassung des Regelsatzes zum 1. Juli ist zugegebenermaßen nicht übermäßig.
Die Forderung in Ihrem Antrag, die Anpassung des Arbeitslosengeldes II an die Inflationsrate zu koppeln, erscheint uns jedoch recht populistisch, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass diese gekoppelte Steigerung aufgrund der Haushaltslage nicht einmal bei einer beitragsfinanzierten Leistung wie der Rente möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es scheint so zu sein, als setzten sich die Grünen mit ihrem Antrag auf jedes sozialpolitische Pferd, das ihnen über den Weg läuft. Die Auflistung - von der Sozialenberichterstattung über die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums bis hin zu einem Mindestlohngesetz - macht Ihr Problem deutlich:
Sie können nicht reiten. Sie beschreiben Probleme, die wir anpacken. Wir sitzen im Sattel, und wir werden die Zügel fest in der Hand halten, um die
anstehenden gesellschaftlichen Probleme in dieser Frage erfolgreich zu lösen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Wenzel, Sie haben Hartz IV angesprochen. Erinnern Sie sich noch daran, wer die Regierung stellte, als Hartz IV beschlossen wurde? - Rot-Grün. Schuldzuweisungen auf Niedersachsenebene kommen hier überhaupt nicht erfolgreich an. Da gibt es gar keine Möglichkeiten. Sie sind in der Verantwortung gewesen. Sie können noch so laut rufen - das ändert nichts daran.
Zu dem Beispiel Osnabrück: Gerade der Westen Niedersachsens begeht im familienpolitischen und im sozialpolitischen Bereich viele neue Wege. Auch aus dem Emsland können wir einige hervorragende Beispiele nennen, was Familienfreundlichkeit und Kinderfreundlichkeit angeht. Nicht zuletzt anhand der entsprechend hohen Geburtenrate lässt sich das nachweisen. In diesem Sinne hat der Kreistag eine entsprechende Entscheidung getroffen, die sicherlich erfolgreich ist und für andere Landkreise beispielgebend sein kann. Sie hat selbstverständlich etwas damit zu tun, dass es unterschiedliche Einkommen gibt. Das ist überhaupt keine Frage.
Das ändert aber nichts daran, dass die Situation nicht so dramatisch ist, wie sie von Frau Helmhold in der Begründung des Antrages dargestellt wurde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zum Thema „Gegen Armut und Ausgrenzung - Für mehr Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“ in meinen Ausführungen sehr deutlich gemacht, welchen sozialpolitischen Beitrag wir hier in Niedersachsen leisten. Diesen Beitrag lasse ich auch nicht bekritteln. Er ist gerechtfertigt. Aber auch im bildungspolitischen Bereich gibt es unter diesem Aspekt entsprechende Angebote, auf die wir stolz sind und die mittlerweile auch Konsequenzen nach sich ziehen, meine Damen und Herren. Das heißt, dass wir in Bezug auf die Ganztagsschule und den Bildungsauftrag in den Kindergärten etwas vorangebracht haben, sodass etwas für den Einstieg getan wird und beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule insbesondere in Problembereichen entsprechende Angebote wahrgenommen werden können. Ich weise darauf hin, dass die sozialpädagogische Betreuung insbesondere auch an Hauptschulen durch diese Landesregierung vorangebracht worden ist, um insbesondere im Bereich der Hauptschule Übergangsmöglichkeiten in den Beruf sicherzustellen. Meine Damen und Herren, wenn wir Teilhabe wollen und wenn wir nicht ausgrenzen wollen, dann sind wir mit unseren Vorstellungen genau auf dem richtigen Weg.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Strukturwechsel, der mit der Veräußerung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser einhergeht, ist notwendig, damit die niedersächsischen Landeskrankenhäuser auch in Zukunft gut aufgestellt sind; denn alle bisherigen Anstrengungen der alten Landesregierung haben nicht ausgereicht, um die Landeskrankenhäuser und damit die psychiatrische Versorgung in Niedersachsen zukunftsfähig zu machen.
Patientenzahlen und Verweildauern im Maßregelvollzug sind durch bundesrechtliche Regelungen seit Jahren unaufhaltsam gestiegen. Die Gesamtkosten haben sich für das Land seit 1989 mehr als vervierfacht. Daher hat sich die Landesregierung im Jahre 2005 entschlossen, die Landeskrankenhäuser in private Trägerschaften zu überführen, um die Versorgung in Niedersachsen auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei handelt es sich um einen notwendigen Schritt, der seitens der CDUFraktion nur unterstützt werden konnte.
Durch die Überführung der Trägerschaft an den Landeskrankenhäusern stellen wir sicher, dass die Qualität der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen auch weiterhin gewährleistet sein wird. Dies war und ist oberstes Ziel des gesamten Verfahrens, über dessen Abschluss wir heute zu entscheiden haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Laufe des Verfahrens ist seitens der Opposition immer wieder Kritik an der Entscheidung geübt worden, die Landeskrankenhäuser zu privatisieren. Darüber hinaus wurde die Transparenz des Verfahrens infrage gestellt. Ich möchte kurz auf die geäußerten Vorwürfe eingehen.
Die Entscheidung, die Landeskrankenhäuser zu privatisieren, wurde aus den eingangs erwähnten Gründen getroffen. Hierbei hat sich die Landesregierung entgegen anders lautenden Behauptungen nicht primär von finanziellen Interessen leiten lassen. Für die Entscheidungen im Bieterverfahren standen vielmehr die medizinische Komponente
sowie die nachhaltige Sicherung der psychiatrischen Versorgung im Vordergrund.
Dies ist auch aus der Gewichtung der einzelnen Kriterien ersichtlich, welche zur Grundlage der Zuschlagsentscheidung gemacht wurden. Einen solchen Ansatz der Qualitätssicherung kann man der jetzigen Opposition nicht gerade attestieren, meine Damen und Herren. Ich möchte nur daran erinnern, dass bereits im Jahre 2002 die damalige Landesregierung in ihrem Katalog der zur Veräußerung vorgesehenen Immobilien auch den Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser in Erwägung gezogen hat.
Gestützt auf ein Gutachten des Beratungsunternehmens Roland Berger mit dem Titel „Prüfung der Konsolidierungspotenziale für den niedersächsischen Landeshaushalt“ sollten die Landeskrankenhäuser - darauf kommt es jetzt sehr an - aus rein finanziellen Interessen veräußert werden.
Wer damals schon die Einrichtungen nur des Geldes wegen verkaufen wollte, sollte sich nun etwas bedeckt halten, wenn es um eine Veräußerung zur nachhaltigen Sicherung der psychiatrischen Versorgung geht. Noch vor Jahren erschien Ihre Hemmschwelle deutlich niedriger zu liegen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion.
Durch die Übertragung der Trägerschaft für die heute zur Entscheidung anstehenden Landeskrankenhäuser stellen wir die Einrichtungen für die Zukunft gut auf und schaffen damit auch langfristig eine tragfähige und wohnortnahe Struktur der psychiatrischen Grundversorgung in Niedersachsen. Das gesamte Transaktionsverfahren war entgegen der Behauptung der Opposition von strengen, formalen Kriterien geprägt und bot ein Höchstmaß an Transparenz.
- Ich glaube nicht nur alles, wir haben es im Ausschuss auch begleitet. Deshalb können wir hier fachlich durchaus etwas dazu sagen. - Im Übrigen, meine Damen und Herren, sind wir nicht die Ersten, die die Landeskrankenhäuser in andere Trägerschaften überführen. Wir haben aber sehr wohl aus den Erfahrungen so manch anderer Bundesländer gelernt und daraus unsere richtigen und klugen Schlüsse gezogen.
Das förmliche Bieterauswahlverfahren begann mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Anfang Mai 2006, mit der alle Interessierten aufgefordert wurden, Teilnahmeanträge einzusenden. Die zugelassenen Teilnehmer erhielten daraufhin eine Angebotsaufforderung, in der detailliert beschrieben wurde, nach welchen Kriterien und mit welchen Gewichtungen die Zuschlagserteilung erfolgen wird. Dabei kommt es sehr darauf an, dass diese Kriterien wie folgt proportioniert wurden: das medizinische Konzept mit 45 %, der Kaufpreis mit lediglich 35 %, das Personalkonzept mit 10 % und die Absicherung des Landes gegen finanzielle Risiken mit 10 %.
Den Zuschlag erhielten die Bieter, die insgesamt das wirtschaftlichste Konzept für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung vorlegten - nicht die Bieter, die den höchsten Preis anboten. An der Transparenz des Bieterverfahrens kann hier wohl überhaupt kein Zweifel bestehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei den Vertretern des Sozialministeriums, des Finanzministeriums und des Lenkungsausschusses für die hervorragende und rechtlich einwandfreie Durchführung dieses Transaktionsverfahrens.
Das Bieterverfahren, über das wir heute abstimmen, zeigt im Ergebnis, dass wir entgegen allen geäußerten Befürchtungen eine ausgewogene Vielfalt der neuen Träger erreicht haben. Es ist nicht zu einer Radikalprivatisierung gekommen, wie sie schwarzmalerisch sowohl von den Oppositionsfraktionen als auch von ver.di immer wieder vorhergesagt wurde. Im Gegenteil: In Lüneburg geht die Trägerschaft auf die Stadt und in Olden
burg auf den Psychiatrieverbund Oldenburger Land über. Dabei handelt es sich um regional verankerte Träger. An dieser Stelle erwähne ich auch, dass für das Krankenhaus in Königslutter die AWO - die Arbeiterwohlfahrt - den Zuschlag bekommen hat.
Forderungen der Opposition jedoch, die eine Vergabe nur an regionale Träger vorsehen, widersprechen unserem Verständnis von einem offenen und gleichberechtigten Verfahren, wie es auch das Vergaberecht vorsieht.
Die sachliche Bewertung der abgegebenen Konzepte mit gleichen Maßstäben für alle Bewerber hat dazu geführt, dass sich nur die besten Konzepte ungeachtet der Form des Trägers zugunsten der Qualität durchgesetzt haben.
Meine Damen und Herren, neben der Bewertung der wirtschaftlichen Konzepte ist es ein ganz wichtiges Anliegen unsererseits gewesen, die Rechte der Angestellten zu berücksichtigen und zu bewahren. Dies wird durch umfangreiche und rechtsverbindliche Verpflichtungen der neuen Träger umfassend gewahrt. Der Personalüberleitungstarifvertrag, die Verpflichtung zur Fortführung der vorhandenen Ausbildungsplätze sowie die zehnjährige Sperrklausel zur Weiterveräußerung sichern nachhaltig die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass wir mit der heutigen Entscheidung den notwendigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen leisten, den wir unserem Land schuldig sind. Daher wird die CDU-Fraktion dem Antrag der Landesregierung zustimmen und die Anträge der Oppositionsfraktionen ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, ist Ihnen bewusst, dass von den Bietern Investitionen in Höhe von 52,5 Millionen Euro für Baumaßnahmen, die nichts mit dem Kaufpreis zu tun hatten, verbindlich zugesagt wurden? Warum erwähnen Sie die nicht?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie, dass ich noch zwei Anmerkungen zu den Ausführungen meiner Vorrednerin mache.
Eine verfassungsrechtliche Überprüfung haben Sie und die SPD bereits angekündigt. Deshalb ist es völlig in Ordnung und selbstverständlich, dass in den vertraglichen Bindungen mit den neuen Trägern auch die Ungewissheit, die ein jeglicher rechtlicher Überprüfungsvorgang durch Gerichte in sich trägt, vertraglich dahin gehend abgesichert ist, dass die daraus resultierenden Risiken von dem neuen Träger übernommen werden. Das ist meines Erachtens eine weitreichende und kluge Entscheidung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem ist Niedersachsen nicht das erste Bundesland, das Privatisierungsinitiativen für seine landespsychiatrischen Krankenhäuser ergreift, die mit Trägerwechseln verbunden sind. Ich nenne beispielsweise das Bundesland Brandenburg, ich nenne beispielsweise das Bundesland SchleswigHolstein. Eine Sozialministerin mit Namen Dr. Gitta Trauernicht, die vorher in Hannover als Sozialministerin in der Regierung des Ministerpräsidenten Gabriel tätig war, hat das Vorhaben umgesetzt.
Im Übrigen ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dieser Beratung und den vorherigen Beratungen in den anderen Bundesländern festzustellen. Der Unterschied besteht darin, dass die Opposition dort sachorientiert mitgearbeitet hat und keine verfassungsrechtlichen Probleme gesehen hat. Sie sind diejenigen, die in dieser Frage auf die Bremse treten, obwohl noch die Regierung Gabriel drei Monate vor dem Ende ihrer Amtszeit genau diesen Ansatz mit auf den Weg gebracht hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten sind bundesweit Fälle von schwersten Misshandlungen und Missbräuchen von Kindern bekannt geworden. Ich erinnere an Nadine, Tim, Kevin und aktuell in Niedersachsen Emily.
Im Fall der dreijährigen Emily aus Großenkneten wurden die Spuren der Misshandlungen und des sexuellen Missbrauchs nicht erkannt, obwohl das Jugendamt nach Hinweisen aus der Bevölkerung auf ärztliche Unterversorgung mehrfach Hausbesuche durchgeführt hat und das Kind nach Aufforderung durch Sozialarbeiter ärztlich untersucht worden war.
Dieser tragische Fall zeigt, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen aktiv einbringen müssen, um derartige Fälle von Kindesmissbrauch zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie schätzt sie das Vorgehen des zuständigen Jugendamts im Fall Emily ein? Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Änderungen durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)?
2. Hält sie das bestehende System im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen für ausreichend, um Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung frühzeitig zu erkennen?
3. Was plant sie, um das bestehende Hilfeangebot für Familien auszuweiten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lebensbedingungen verändern sich in der heutigen Zeit ständig. Insbesondere Kinder und Jugendliche können von den Möglichkeiten und Chancen dieser Veränderungen profitieren, sie müssen aber auch mit den Risiken umgehen.
Die überwiegende Zahl der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen lebt in sozial stabilen und materiell sicheren Verhältnissen und hat die Möglichkeit, die ihr gebotenen Chancen im Leben zu nutzen. Allerdings ist parallel zu dieser Entwicklung auch eine andere Entwicklung zu beobachten, nämlich die Zunahme der Kinderarmut. Kinderarmut ist in unserer Gesellschaft kein Einzelfall mehr. Nach den letzten Zahlen der Bundesagentur für
Arbeit lebten in Niedersachsen im September 2006 ca. 115 000 Haushalte mit Kindern unter 15 Jahren von Hartz IV. Hinzu kommt, dass die Armutsquote von Kindern zumeist noch höher als die Sozialhilfequote ist.
Die Auswirkungen von Kinderarmut reichen von geringeren Chancen bei Bildung und Erziehung über Mängel in der medizinischen Versorgung bis hin zur sozialen Ausgrenzung. Ursachen für Kinderarmut sind häufig längere Arbeitslosigkeit oder ein niedriges Erwerbseinkommen der Eltern, eine geringe Arbeitsmarktintegration insbesondere von Müttern, aber auch Überschuldung, angestiegene Scheidungsraten und Trennungen. Alleinerziehende beziehen statistisch gesehen besonders häufig Sozialhilfe. Einer Alleinerziehenden oder einem Alleinerziehenden fällt es meist schwer, Familie und Beruf zu vereinbaren. Es gilt deshalb, genau bei diesen Ursachen der Kinderarmut anzusetzen, um diese auch wirksam bekämpfen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat in den letzten Jahren ein vielfältiges Netzwerk von Hilfen aufgebaut - die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen -, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Aus dem Bereich der vielfältigen Maßnahmen möchte ich hier einige Beispiele nennen.
Das Land fördert 15 Koordinierungsstellen für die berufliche und betriebliche Förderung von Frauen. Die Koordinierungsstellen bieten Beratung, Weiterbildung und Orientierung insbesondere für Frauen, die nach der Elternzeit den Wiedereinstieg in den Beruf suchen. Zudem helfen sie bei der Suche nach Kindertagesbetreuung.
Im Rahmen des Programms FIFA sind langzeitarbeitslose Frauen, Migrantinnen sowie Berufsrückkehrerinnen die wichtigste Zielgruppe. Junge alleinerziehende Frauen erhalten die Möglichkeit zu einer anerkannten betrieblichen Erstausbildung in Teilzeit im dualen System, aber z. B. auch zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes werden im Rahmen der Offensive „Familienfreundliche Arbeitswelt“ über das Förderprojekt „audit berufundfamilie“ bis zu 60 kleine und mittelständische Unternehmen in Niedersachsen unterstützt, unternehmensspezifische Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu entwickeln. Dabei sollen durch einen Austausch mit anderen Betrie
ben Synergieeffekte zur weiteren Effizienzsteigerung für die Beschäftigten und für den Betrieb gleichermaßen erzielt werden.
Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es das Ziel der Neufassung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes durch die Landesregierung sein wird, trotz bereits vieler vorhandener flexibler Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise gleitende Arbeitszeit oder Jobsharing, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung noch stärker zu fördern.
Darüber hinaus müssen wir die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigung und den Wiedereinstieg in den Beruf weiter erleichtern. Wir müssen die Personalentwicklung familienfreundlicher und die Kinderbetreuung flexibler und damit bedarfsgerechter gestalten. Für die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes und der frühkindlichen Bildung stellt das Land für die kommenden vier Jahre im Rahmen des Programms „Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen“ zusätzlich Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit. Ergänzend zu der bisherigen Versorgung der unter 3-Jährigen in Tageseinrichtungen sollen zusätzliche und vor allem verlässliche Strukturen im Bereich der Tagespflege aufgebaut werden. Die verschiedenen Tagesmüttermodelle sollen u. a. durch die Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen mit Kitas und Schulen verbessert werden. Der Ausbau qualitativ guter Betreuungsstrukturen trägt nach unserer Auffassung dem Erfordernis der frühkindlichen Bildung Rechnung und kommt ohne Zweifel auch Kindern mit Integrations- und familienergänzendem Unterstützungsbedarf zugute.
In diesem Zusammenhang möchte auch ich auf die Nachfolgeprojekte von PRINT, die Kooperationsund Bildungsprojekte (NiKo), eingehen. PRINT hat - das ist sehr wichtig - entsprechende Entwicklungen nach sich gezogen. Die Folgeprojekte sind bedeutsam; denn sie sollen Familien vor Ort und deren Erziehung und Bildung stärken. Auf der Grundlage der durch PRINT aufgebauten Strukturen werden Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Schule, Jugendhilfe und Elternhaus deutlich verbessert und fortentwickelt. Es ist ganz wichtig, noch einmal zu betonen, dass Bildungsbenachteiligung und Erziehungsdefizite junger Menschen auf diese Weise wirklich abgebaut werden können. Dafür stellt das Land Niedersachsen Haushaltsmittel in Höhe von immerhin ca. 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Ich komme gleich zum Schluss und würde ganz gern erst einmal meinen Bericht abschließen. Zum Schluss möchte ich kurz auf die Situation überschuldeter Familien in Niedersachsen hinweisen. Die Überschuldung einer Familie ist, wie bereits zu Beginn meiner Rede erwähnt, ein Armutsrisiko für Kinder. Überschuldeten Familien steht in Niedersachsen glücklicherweise ein landesweit flächendeckendes Netz von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zur Verfügung. Die Zahl der Schuldnerberatungsstellen in Niedersachsen, die neben der außergerichtlichen Insolvenzberatung auch allgemeine soziale Schuldnerberatung anbieten, hat sich mittlerweile von 96 Beratungsstellen am Ende des Jahres 1999 auf 147 Beratungsstellen bis zum September 2006 erhöht. Dies war möglich, weil die Förderung der allgemeinen sozialen Schuldnerberatung 2004 erstmals ausgeweitet und der Haushaltsansatz von bisher 358 000 Euro jährlich auf 576 000 Euro aufgestockt wurde. Erwähnenswert ist auch, dass sich der Sparkassenverband Niedersachsen darüber hinaus jährlich mit 511 000 Euro an der Finanzierung der allgemeinen sozialen Schuldnerberatung beteiligt.
Meine Damen und Herren, alles in allem sind wir in Niedersachsen auf einem guten Weg. Das belegt auch die Tatsache, dass der Anteil der armen Haushalte in Niedersachsen seit vielen Jahren grundsätzlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Ich denke, die Zahlen, die die Ministerin hier vorgetragen hat, machen dies deutlich. Wir können mit Stolz darauf hinweisen, dass die Maßnahmen, die seit langem ergriffen werden, dazu geführt haben, dass der Anteil der armen Haushalte in Niedersachsen insgesamt deutlich geringer ist als im übrigen Bundesgebiet.
Dennoch ist Kinderarmut ein viel zu wichtiges Problem unserer Gesellschaft, als dass wir es tatenlos hinnehmen könnten. Die CDU-Fraktion wird deshalb bereits im März eine Veranstaltung zum Thema Kinderarmut durchführen, bei der mit Experten und interessiertem Publikum über Möglichkeiten der Abhilfe diskutiert werden soll. Ich
freue mich sehr darüber, dass wir unsere Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann und den Braunschweiger Bischof Weber als Redner und Referenten hierfür gewinnen konnten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Schwarz, ich möchte doch darauf aufmerksam machen, dass Sie gerade in der Diskussion gehört haben, dass es auch um infrastrukturelle Herausforderungen geht,
dass wir über Jahre hinweg versucht haben, hier entsprechende Ansätze zu finden, und diese auf einen guten Weg gebracht haben. Wenn Niedersachsen insgesamt statistisch besser als andere Bundesländer dasteht, dann spricht das dafür, dass in diesem Bereich über Jahre hinweg - sowohl unter einer Regierung Albrecht als auch zu einem späteren Zeitpunkt
selbstverständlich die richtigen Weichen gestellt worden sind. Unterschiede zwischen CDU/FDP und SPD/Grüne wird es immer weiter geben, mei
ne Damen und Herren. Wir machen deutlich, dass wir ein 100-Millionen-Euro-Programm für die Kinderbetreuung auflegen. Wir werden selbstverständlich auch neue Strukturen schaffen. Das, was sich bewährt hat, wird fortgesetzt. Wir sind und bleiben auf einem guten Weg; daran können Sie nicht kritteln.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder sind in unserem Land der wichtigste Wert überhaupt. Sie sind Garanten für die Zukunft unseres Landes, für die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Deshalb ist es oberstes Ziel, ihnen in jeder Lebenslage diesen Schutz zu gewährleisten und ihnen ein besonderes Maß an Fürsorge zukommen zu lassen. Kindern gegenüber ist die Gesellschaft hierzu in besonderem Maße verpflichtet. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Jetzt gilt es, den richtigen Weg zu finden, um diesen Auftrag nachhaltig umzusetzen. Dabei müssen wir uns fragen, ob Kinderrechte in der Verfassung eine wirksame Maßnahme gegen Kindervernachlässigung oder -misshandlung darstellen; denn rein symbolhafte Handlungen würden uns keinen Schritt weiter führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein mit der Verankerung der Kinderrechte in der Landesverfassung werden nicht sämtliche Probleme in der Erziehung, der Entwicklung und der Behandlung von Kindern gelöst. Im Nachgang zu der UNO-Kinderrechtskonvention von 1989 haben mittlerweile elf Bundesländer die Kinderrechte in ihre Verfassungen aufgenommen. Doch auch dort ließen sich tragische Kinderschicksale allein durch diese Maßnahme leider nicht verhindern. Vielmehr kann
dem Kinderschutz erst durch konkrete Maßnahmen genügend Rechnung getragen werden.
Herr Jüttner, Sie sind ein Schlechtredner. Von 1990 bis 2003 war eine SPD-geführte Landesregierung in der Verantwortung, saßen Sie selbst als Minister am Kabinettstisch, und heute beklagen Sie hier etwas, das Sie bereits seit 1989 gemäß der UNO-Konvention hätten umsetzen können. Das ist nicht glaubwürdig.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist auf einem guten Weg. Ich möchte einige Beispiele nennen:
Erstens. Durch den Einsatz von Familienhebammen haben wir ein erfolgreiches Schutzsystem für Kinder installiert, welches die Kompetenzen aller Beteiligten wie Jugendämter, Kinderärzte, Hebammen und Eltern bündelt und optimiert.
Zweitens. Als weitere Maßnahme bieten wir betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie Eltern, Erziehern und Lehrern landesweit insgesamt 19 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie 27 Gewaltberatungseinrichtungen für Frauen und Mädchen an. Das Angebot an Kinderschutzzentren wird stetig erweitert und ausgebaut. Hier möchte ich besonders das Koordinierungszentrum Kinderschutz im Kinderkrankenhaus Auf der Bult hier in Hannover mit seinen entstehenden Außenstellen in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg nennen. Kinderärzte, Kliniken, Rechtsmediziner, das Jugendamt und die nachsorgenden Institutionen sind dort miteinander vernetzt.
Insgesamt hat es im gesamten Bereich des Kinderschutzes trotz der bekannten finanziellen Haushaltslage des Landes keine Kürzungen gegeben. Im Gegenteil, aktuell stehen 620 000 Euro mehr zur Verfügung als noch im vergangenen Jahr. Das sind die Fakten, die wir hier nennen können.
Sie sehen, Herr Jüttner, es ist mitnichten so, wie von Ihnen behauptet, dass hinsichtlich des Kinderschutzes Niedersachsen spät dran wäre.
Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe ist es jetzt, sorgfältig zu prüfen, ob die Implementierung der Kinderrechte in die Landesverfassung einen weiteren Baustein unserer konsequenten Kinder
politik darstellt. Fakt ist einerseits, dass durch die Menschenrechte bereits jetzt Kinder in der Verfassung umfassend berücksichtigt werden. Andererseits sehen wir uns gerade in heutiger Zeit mit den Problemen konfrontiert, dass immer mehr Eltern erziehungsunfähig sind. Dies zeigen uns die traurigen Schicksale von Kevin, Nadine und Emily.
Wir müssen verhindern, dass Kinder spät, möglicherweise erst zu spät, aus Situationen befreit werden können, in denen Eltern versagt haben und trotzdem auf ihre Rechte als Eltern pochen. Hier ist durchaus zu überlegen, ob ein Auf-gleicheHöhe-Setzen der Kinder- und der Elternrechte in der Verfassung ein weiterer Baustein sein kann, dessen Wirkung über eine reine Symbolfunktion hinausginge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch zwei Anmerkungen zum Gesetzentwurf der SPD. Wenn die Fraktion der SPD in ihrer Begründung schreibt, das Wächteramt des Staates über die Kinderrechte bedürfe einer Stärkung, so möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass es hier nicht um das Wächteramt des Staates geht. Vielmehr geht es um das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft, um das Wachsein von uns allen. Es geht um die gesellschaftliche Aufgabe, auf erkennbare Missstände zu reagieren.
Zum anderen ist mir aufgefallen, dass Ihr Gesetzentwurf weitgehend wortgleich mit Artikel 5 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung ist.
Wenn wir nach unserer intensiven Beratung dazu kommen sollten, dass Kinderrechte in der Verfassung verankert werden sollen, dann sollten wir es uns nicht so leicht machen wie Sie, Herr Jüttner, und einfach abschreiben, uns möglicherweise auch noch mit fremden Federn schmücken.
Wir sollten vielmehr selber Überlegungen anstellen, was aufgrund der möglicherweise unterschiedlichen Ausgangslagen in den einzelnen Ländern für die Kinder in Niedersachsen am besten ist. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass ich es wegen der bestehenden Sachzusammenhänge für sinnvoll halte, die beiden Gesetzentwürfe in einem mündlichen Bericht abzuhandeln.
In den Drucksachen 3454 und 3455 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP und gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Gesetzentwürfe mit den aus den Beschlussempfehlungen ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dem entspricht auch das Votum des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen.
Wie Sie wissen, hat die Landesregierung beschlossen, die niedersächsischen Landeskrankenhäuser zum Teil in eine private Trägerschaft zu überführen.
Die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe sollen dazu dienen, den für diesen Wechsel erforderlichen rechtlichen Rahmen für den Vollzug strafgerichtlich angeordneter Maßregeln der Besserung und Sicherung und für den Vollzug der Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke zu schaffen.
Ausgehend von diesem Gesetzeszweck, waren die von den Regierungsfraktionen dargelegten Gründe für den beabsichtigten Trägerschaftswechsel ein maßgeblicher Diskussionspunkt in den Aus
schussberatungen. Die Oppositionsfraktionen haben dabei den beabsichtigten Trägerschaftswechsel und dementsprechend auch die durch die Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Änderungen des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes und des PsychKG abgelehnt, wobei sich die SPDFraktion wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken inhaltlich an den Beratungen im federführenden Ausschuss nicht beteiligt hat.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss mit zahlreichen Einzelpunkten des Änderungsgesetzentwurfs zum Maßregelvollzugsgesetz beschäftigt, von denen ich hier nur zwei - aus meiner Sicht wichtige Änderungsempfehlungen ansprechen möchte:
Zum einen hat sich der Ausschuss aus verfassungsrechtlichen Erwägungen mehrheitlich dazu entschlossen, den im Gesetzentwurf enthaltenen Katalog derjenigen Maßnahmen, die nicht Gegenstand einer Beleihung sein dürfen, um einige weitere Maßnahmen zu ergänzen. Die Anordnung dieser Maßnahmen soll im Hinblick auf den beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt des Artikels 33 Abs. 4 des Grundgesetzes der Vollzugsleitung der Einrichtung bzw. deren Stellvertretung vorbehalten bleiben.
Zum anderen soll die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit des privaten Trägers entfallen, einige der in diesem Katalog enthaltenen Maßnahmen in einer Situation, in der Gefahr im Verzuge vorliegt, wahrzunehmen. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass auch eine solche Situation die Wahrnehmung von Aufgaben durch einen privaten Träger nicht rechtfertigen kann, wenn die Übertragung dieser Aufgaben im Hinblick auf den schon erwähnten Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes bereits grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Nun abschließend noch einige kurze Anmerkungen zum PsychKG. Im Mittelpunkt der Diskussion über die vorgesehene Änderung des PsychKG standen ebenfalls verfassungsrechtliche Gesichtspunkte. Im Gegensatz zum Maßregelvollzugsgesetz enthält das PsychKG keinen Katalog mit Aufgaben, die von einer Beleihung ausgenommen sind, und es ist auch nicht vorgesehen, eine weisungsbefugte staatliche Vollzugsleitung vorzuschreiben. Der Auffassung, dass sich hieraus im Vergleich zum Maßregelvollzugsgesetz noch deutlich höhere verfassungsrechtliche Risiken ergeben, hat sich die Ausschussmehrheit nicht angeschlossen. Sie hat zur Begründung u. a. auf die besonde
ren Verfahrensvorschriften für Unterbringungen nach dem PsychKG und auf die deutlich geringere Verweildauer der nach diesem Gesetz untergebrachten Personen hingewiesen. Außerdem sah es der Ausschuss als problematisch an, private Einrichtungen, die bereits seit längerer Zeit Unterbringungen nach dem PsychKG vollziehen, nun mit neuen und strengeren Anforderungen zu konfrontieren.
Mit diesem Abriss möchte ich meinen Bericht über die Ausschussberatungen beenden. Ich meine, das Thema ist wichtig, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil wir im Landtag noch weitere Entscheidungen hinsichtlich der Trägerschaften zu treffen haben.
Weitere Erläuterungen zu den Beschlussempfehlungen und den darin vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen, den ich vorlege.
Ich bitte namens des federführenden Ausschusses, den Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 3454 und 3455 zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Darstellung der Aufgabenfelder in der niedersächsischen Sozialpolitik ist zwischen allen Fraktionen, die bisher dazu gesprochen haben, im Wesentlichen deckungsgleich. Ich gehe davon aus, Frau Meißner von der FDP-Fraktion wird dies auch noch einmal unterstreichen.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf macht deutlich, dass wir bestimmte Schwerpunkte und Akzente setzen. Insofern, Herr Kollege Schwarz und Frau Kollegin Helmhold, hat das eine oder andere Argument, das Sie hier vorgetragen haben, durchaus Hand und Fuß. Aber das langt nicht; denn Kopf gehört auch dazu.
Es kommt bei einer guten Sozialpolitik nämlich sehr darauf an, dass einige wesentliche Voraussetzungen gewährleistet sind. Dazu gehört die finanzielle Untermauerung. Dabei ist das Stichwort „Armutsbericht“ ein sehr wichtiges. Das ist ein Thema, das nicht nur auf Niedersachen bezogen, sondern insgesamt Bedeutung hat. Allerdings sind CDU und FDP in Niedersachsen gewählt worden, um eine Überschuldung des Staates zu verhindern und dafür Sorge zu tragen, dass die finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind, um eine gute und solide Sozialpolitik auf den Weg zu bringen.
Ich denke, die Anstrengungen, die wir unternehmen - Stichwort „Landeskrankenhäuser“ -, machen deutlich, dass wir neue Wege gehen wollen und dass wir die entsprechenden Schritte mit Überlegung und Umsicht umsetzen. Wir werden dann,
wenn die Entscheidungen getroffen sind, die jetzt im Landtag skizziert worden sind, im Einzelnen deutlich machen, dass es die richtigen Entscheidungen waren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deutlich sagen: Der Bereich „Kinder bilden und betreuen“ ist ein Schwerpunkt, der für uns große Aussagekraft hat. Wir haben hier sehr deutliche Akzente gesetzt. Auf dem Weg, dass Landkreise, Städte und Kommunen individuelle Lösungen anbieten und insbesondere neue Angebote für unter Dreijährige anbieten bzw. Eltern Angebote unterbreiten, die es ihnen ermöglichen, neben der Familie und Kinderbetreuung auch beruflichen Verpflichtungen nachzukommen, sind wir damit ein gutes Stück vorangekommen.
Wir werden erleben, dass das Fünfjahresprogramm sehr überzeugend ist. Wir werden erleben, dass dann viele von uns die Urheberrechte dafür in Anspruch nehmen möchten.
Wie Sie wissen, werden ab dem 1. Januar alle blinden Menschen wieder ein einkommens- und vermögensunabhängiges Landesblindengeld erhalten. Blinde Menschen bis zum 25. Lebensjahr werden dabei 330 Euro monatlich und blinde Menschen ab 25 Jahren 220 Euro monatlich erhalten. Des Weiteren bleibt der Blindenhilfefonds bestehen. Er wird über das Landesblindengeld hinaus in besonderen Härtefällen für materielle Unterstützung sorgen. Damit wird Niedersachsen das erste Bundesland sein, das über eine Kombination von Landesblindengeld und Blindenhilfefonds verfügt.
Schließlich haben wir als CDU-Fraktion entschieden, für das Landesblindenzentrum in Hannover
3,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das Landesblindenzentrum ist aufgrund eines Renovierungsstaus in den letzten Jahren dringend renovierungsbedürftig. Wir wollen für die Erneuerung von beispielsweise undichten Fenstern, verrotteten Rohrleitungen und der Fassade des mehr als 100 Jahre alten Gebäudes entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Ich muss an dieser Stelle allerdings darauf hinweisen: Es kommt nicht aus dem Einzelplan 05, sondern aus den allgemeinen Haushaltsmitteln.
Als zweiten Schwerpunkt möchte ich die Erweiterung und damit Verbesserung der Palliativversorgung nennen. Eine Schlüsselstellung im Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung nehmen die flächendeckend einzurichtenden Palliativstützpunkte ein. Zehn, die in diesem Jahr mit insgesamt 250 000 Euro gefördert worden sind, bestehen bereits. In den Haushalt 2007 werden nunmehr 600 000 Euro für neue Palliativstützpunkte eingestellt,
davon 150 000 Euro für die weitere Förderung der bestehenden Stützpunkte. Damit ist Geld für weitere 18 Stützpunkte vorhanden. Damit wird die Option, dass es im Laufe des Jahres 2007 28 Palliativstützpunkte im Lande geben wird, erfüllt.
Am Ende wollen wir erreichen, dass es in Niedersachsen palliativmedizinisch gesehen keinen weißen Fleck auf der Landkarte geben wird.
Einen weiteren wichtigen Bereich stellt für uns das Thema Gewalt gegen Frauen dar. Zum 31. Dezember laufen sowohl die Frauenhaus- als auch die Gewaltberatungsförderrichtlinien aus. Deshalb bestand Handlungsbedarf für eine Neustrukturierung der Förderung im Gewaltbereich. Um bei dieser Neuausrichtung der Förderung zu vermeiden, dass einige Frauenhäusern bzw. Beratungsstellen geringere Förderbeträge erhalten, haben wir gegengesteuert und zusätzliche Mittel im Haushaltsplanentwurf vorgesehen: bis zum Jahr 2009 jährlich 280 000 Euro.