Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Herr Schwarz, zunächst noch ein Wort zu Tiefenbrunn: Die Inhalte wogen schwerer als der Preis. Das ist in diesem Fall klar dargestellt worden. Im Übrigen: Sie haben Unrecht! Schauen Sie im Bericht des Rechnungshofes nach! Dort ist zwar die Anstalt des öffentlichen Rechts als eine Möglichkeit des Trägerwechsels benannt worden; es sind aber sehr wohl auch andere Möglichkeiten

angeführt worden. Es steht nirgendwo, dass man keine Privatisierung wollte.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Ross-Luttmann. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen zu dem Debattenbeitrag des Herrn Kollegen Schwarz.

Sehr geehrter Herr Schwarz, vieles von dem, was Sie gesagt haben, ist unredlich, wirklich unredlich.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das möchte ich an drei Punkten festmachen.

Erster Punkt. Ihre damalige Landesregierung hat nicht nur die Privatisierung der Krankenhäuser geprüft, sondern auch beschlossen und in die Mipla 2002 ff. eingetragen. Dieser Vorgang ist von Herrn Gabriel und von Herrn Aller unterschrieben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der SPD)

- Das kann man nach der Wahl, als Sie gar keine Möglichkeit zur Umsetzung mehr hatten, immer behaupten.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist falsch! - Unruhe - Glocke der Präsi- dentin)

Zweiter Punkt. Kurz nach Amtsantritt hat die Opposition einen Antrag vorgelegt. In diesem Antrag - man höre und staune! - wurde ein Konzept zur Anpassung des Maßregelvollzugs an die kommenden Herausforderungen erbeten, und auch der Finanzbedarf wurde angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat Frau Ministerin von der Leyen natürlich Gelegenheit gegeben, sich diesen Antrag genauer anzusehen. 30 Tage nach Amtsantritt ein Personalkonzept fordern, 30 Tage nach Amtsantritt feststellen, dass ein Finanzbedarf in Höhe von 90 Millionen Euro besteht, von denen 43 Millionen Euro noch nicht abgedeckt

sind, und das erst nach 30 Tagen? - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Dritter Punkt. Die Landesregierung hat in dem federführenden Ausschuss über jeden Verfahrensschritt umfassend berichtet.

(Beifall bei der CDU)

Jede Frage war zugelassen. Es konnte alles gefragt werden. Es ist für mich deswegen schon verwunderlich, Herr Schwarz, wenn Sie sich hier hinstellen und Brutto- und Nettopreise verwechseln und Rügen ansprechen, die längst erledigt sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute mit Ihrer Zustimmung zur Veräußerung der sechs niedersächsischen Landeskrankenhäuser Göttingen, Hildesheim, Königslutter, Lüneburg, Tiefenbrunn und Wehnen einen weiteren wichtigen Schritt eines aufwendigen Verfahrens vollziehen können.

Das Verfahren gliederte sich, wie ich noch einmal in Erinnerung rufen möchte, in vier Verfahrensschritte: erstens die Aufforderung, Teilnehmeranträge einzureichen - mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 6. Mai 2006 -, zweitens die Vorlage vorläufiger Angebote bis Mitte Juli 2006 und deren anschließende Auswertung, drittens die Datenraumphase im August und September 2006, die Vorlage konkretisierter Angebote, deren Auswertung und die Entscheidung, mit welchen Bietern Verhandlungen aufgenommen werden sollten, viertens die Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern, der Vorlage verbindlicher Angebote zum 21. Dezember 2006, deren Bewertung und der Entscheidung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll.

Die einzelnen Bewertungsschritte wurden jeweils nach den Kriterien medizinisches Konzept, Personalkonzept, Kaufpreis und Absicherung des Landes gegen finanzielle Risiken durchgeführt, wobei dem medizinischen Konzept mit 45 % der höchste Wertungsanteil zukam. Für mich war immer von besonderer Bedeutung, bei der Bewertung des medizinischen Konzepts und des Personalkonzepts den Fachverstand aus den Landeskrankenhäusern einzubeziehen.

Im Mittelpunkt dieses anspruchsvollen Verfahrens standen als Zielsetzungen insbesondere die Ver

fassungskonformität im Hinblick auf den Maßregelvollzug, die Sicherstellung der medizinischen Leistungen, die Wirtschaftlichkeit des Transaktionsverfahrens sowie die Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten in den Landeskrankenhäusern. Mir ist kein Transaktionsverfahren bekannt, bei dem so viel Wert darauf gelegt wurde, auch vertraglich sicherzustellen, dass die Qualität der Leistungen erhalten bleibt.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich darf daran erinnern, dass die Landesregierung bereits im Herbst 2005 eine das Verfahren begleitende Projektgruppe eingesetzt hatte, die in ihrem ausführlichen Bericht vom Februar 2006 darlegte, welche Forderungen im Einzelnen zu stellen seien. Diese Forderungen sind in das Verfahren in mehrfacher Hinsicht eingeflossen.

(Zustimmung bei der CDU)

Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Lösungen zum Maßregelvollzug hat kein Bundesland, das seine landeseigenen psychiatrischen Kliniken auf Dritte übertragen hat, eine vergleichbar restriktive Lösung hinsichtlich der Aufgabenübertragung auf Dritte aufzuweisen. Dabei möchte ich vor allem auf einen Aspekt hinweisen, der in den Diskussionen sehr schnell vernachlässigt wird. Ziel war und ist es, die Verschränkung von Maßregelvollzug und Allgemeinpsychiatrie, wie sie derzeit in den zu übertragenden Landeskrankenhäusern besteht, so weit wie möglich zu erhalten. Alle Fachleute sind sich einig, dass es für die Qualität des Maßregelvollzuges von außerordentlicher Bedeutung ist, dass eine fachliche Durchlässigkeit gegeben ist. Diese fachliche Zielsetzung war mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Gleiche gilt auch hinsichtlich der Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke. Dies ist uns gelungen.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit verweise ich darauf, dass der Kaufpreis für die Veräußerung der sechs Krankenhäuser, zu der heute Ihre Zustimmung erbeten wird, bei 83 Millionen Euro liegt.

(Zuruf von der SPD: Brutto oder net- to?)

- Netto. - Ergänzend weise ich darauf hin, dass in die Veräußerung nur die sogenannten betriebs

notwendigen Grundstücke einbezogen wurden. Dabei gilt für alle Grundstücke die Maßgabe, dass eine Grunddienstbarkeit des Inhalts bestellt wird, dass diese Grundstücke grundsätzlich nur für Zwecke eines Krankenhausbetriebes genutzt werden dürfen.

Der Punkt, der mir besonders am Herzen lag, war die Sozialverträglichkeit der Veräußerung für die Beschäftigten in den Landeskrankenhäusern, und zwar zum einen deshalb, weil es um die Zufriedenheit der Beschäftigten selbst ging, und zum anderen im Hinblick darauf, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich ein wesentliches therapeutisches Element zugunsten der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern gerade in der Psychiatrie darstellt.

(Beifall bei der CDU)

Die genannten Bedingungen des Personalüberleitungstarifvertrages sprechen sicherlich für sich. Mir liegt ein Artikel aus der Nordwest-Zeitung mit der Überschrift „5 Millionen Euro für Sanierung in Wehnen“ vor. Darin wird sehr positiv mit unseren Beschlüssen umgegangen. Man verweist darauf, dass man sich mit den betreffenden Kreisen und Kommunen zusammensetzen will, um Überlegungen in der Hinsicht anzustellen, dass Kaufpreis und Investitionen von mehr als 5 Millionen Euro für die Sanierung finanziert werden müssten. Herr Meyer lässt keinen Zweifel daran, dass die durch den Überleitungstarifvertrag festgelegten Rechte der Mitarbeiter nicht angetastet werden sollen. Wir gehen hier mit Optimismus voran. Das ist gut so. Das ist für die Zukunft dieses Hauses unverzichtbar.

Unter Würdigung aller dargestellten Gesamtumstände bitte ich Sie, dem Antrag der Landesregierung nach § 63 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung zuzustimmen.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hat nun Herr Kollege Wenzel für anderthalb Minuten das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meines Erachtens ist zu befürchten, dass

dieser Verkauf das Land mittel- bis langfristig teurer zu stehen kommt als ein Weiterbetrieb der Krankenhäuser in der Trägerschaft des Landes oder in einer anderen öffentlich-rechtlichen Trägerschaft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weil man das an dieser Stelle meines Erachtens klären sollte und Sie darauf nicht eingegangen sind, Frau Ministerin, habe ich drei Fragen, die ich vor der Abstimmung zu beantworten bitte.

Meine erste Frage lautet: Hat es tatsächlich einen Bieter für Tiefenbrunn gegeben, der das Dreifache der Summe geboten hat, für die die Klinik jetzt über den Tisch gehen soll?

Meine zweite Frage ist: Warum wurde dieser Bieter nicht berücksichtigt?

Die dritte Frage ist - diese Frage konnten Sie im Haushaltsausschuss leider nicht beantworten -: Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die zugesagten Investitionen durch die Träger erbracht werden? Meines Erachtens ist es notwendig, hier unmittelbar zu klären, ob dies im nächsten Jahr, in fünf Jahren oder in zehn Jahren erfolgen soll, weil dies unter finanziellen Gesichtspunkten sehr große Unterschiede ausmacht.

Ich möchte Sie bitten, diese drei Fragen noch heute zu beantworten und uns nicht zu vertrösten. Wir haben eine Abstimmung vor uns. Deshalb müssen diese Fragen heute geklärt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Wenzel. - Für die Landesregierung hat noch einmal Frau Ministerin Ross-Luttmann das Wort.

Herr Wenzel, ich beantworte Ihre Fragen sehr gern. Ich hoffe, dass ich sie noch alle im Kopf habe; denn ich habe gerade in meinen Unterlagen geblättert, damit ich Ihnen hier auch richtig antworte.

Asklepios, der jetzt den Zuschlag bekommt, hat - das ist richtig -, bevor er im Datenraum war, einen höheren Betrag geboten, als er ihn geboten