Herr Wenzel, Frau Ministerin hat das nicht gesagt. Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt.
Wir hatten für jedes Haus mehrere Bieter. Das ist völlig unstreitig; das haben wir auch vor der Presse und vor dem Ausschuss immer gesagt. Nur war dieser Bieter, von dem jetzt gerade die Rede ist und dessen Angebot wir selbstverständlich vertraulich zu behandeln haben, bereits im Sommer ausgeschieden. Am Ende des Vergabeverfahrens, im Januar, mussten wir allen Bietern, auch den zurückgestellten, mitteilen, dass sie nicht zum Zuge gekommen sind, weil sie sich ja - schließlich sind wir in einem Rechtsstaat - z. B. zwecks Überprüfung an die Vergabekammer wenden können.
Das ist in einem Fall geschehen, in diesem Fall aber nicht. In diesem Fall war der Preis, wie Sie völlig zu Recht vorgelesen haben, ein vorläufiges Angebot. Dieses vorläufige Angebot war bereits zurückgestellt worden, und nun musste allen Bietern für Tiefenbrunn - es waren sechs oder sieben -, auch den zurückgestellten, mitgeteilt werden, dass sie nicht zum Zuge gekommen sind, damit sie eine Möglichkeit hatten, rechtlich dagegen vorzugehen, in diesem Fall allerdings ohne Chancen. Deshalb ist der Zuschlag so zustande gekommen, wie wir es Ihnen jetzt vorstellen.
Ich habe gerade gehört - ich habe an der Ausschusssitzung nicht teilgenommen -, dass im Ausschuss genau erklärt worden ist, dass es Nettopreise sind, dass der Bestand der flüssigen Mittel und die Forderungen vorher abgezogen worden sind. Das ist ja auch klar. Wenn ich beispielsweise für einen Kiosk mit einem Kassenbestand in Höhe von 500 Euro einen Kaufpreis von 1 000 Euro biete, dann beträgt der echte Kaufpreis 500 Euro, weil ich ja das Bargeld auch bekomme.
Das ist im Ausschuss dargestellt worden. Wir sollten jetzt nicht hier im Plenum die Ausschussarbeit fortsetzen. Es ist alles erörtert worden, meine Damen und Herren.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte es persönlich für einen ungeheuerlichen Vorgang, wie die Opposition und insbesondere Herr Wenzel hier versucht, ein völlig normales, sachgerechtes und fachlich äußerst korrektes Verfahren zu diskriminieren und zu skandalisieren.
Ich weise die Wortwahl, die Sie hier in den letzten Minuten an den Tag gelegt haben, aufs Schärfste zurück.
Die CDU-Fraktion wird sich an dem Versuch einer Schlammschlacht in den letzten Zügen nicht beteiligen, meine Damen und Herren. Ich darf für die CDU-Fraktion betonen, dass wir in Fragen der Veräußerung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser das größte Privatisierungsverfahren in der Geschichte des Landes Niedersachsen in einem äußerst korrekten, sachlich und juristisch abgewogenen Verfahren gemeinsam mit der Landesregierung begleitet haben. Das hat es noch nie gegeben. Dafür gebühren der Landesregierung Lob und Anerkennung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Wenzel, ich bedauere es zutiefst, dass ich als Mitglied des Haushaltsausschusses in der letzten Woche wieder einmal miterleben musste, dass der Vorsitzende einer Oppositionsfraktion in einer Haushaltsausschusssitzung völlig unvorbereitet, ohne Kenntnis der Vorlagen und schon gar nicht im Thema stehend an Diskussionen teilgenommen hat und sich heute über seine eigene Unkenntnis beschwert. Das ist ein Skandal für das Parlament, Herr Wenzel!
In Niedersachsen wird es nach wie vor, auch nach dem Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser, eine qualitativ hochwertige psychiatrische Versorgung geben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach wie vor sichere Arbeitsplätze haben. Die Mitarbeiter werden einen vernünftigen Arbeitsplatz haben. Dafür tragen wir in Niedersachsen Gewähr.
hen einem grundsätzlich das Wort im Munde. Das, was Sie hier behauptet haben, ist die Unwahrheit. Ich will es beweisen und komme damit zum Schluss. Herr Schwarz, Sie haben behauptet, der Landesrechnungshof habe in seinem Bericht vom 25. Januar 2005 gesagt, eine Privatisierung komme nicht infrage. Ich zitiere dazu von Seite 2 dieses Berichts des Landesrechnungshofs:
„Als Alternative kommt zwar grundsätzlich eine Privatisierung der niedersächsischen Landeskrankenhäuser in Betracht. Der Landesrechnungshof sieht diese Möglichkeit aber in Anbetracht des in den Landeskrankenhäusern durchzuführenden Maßregelvollzugs und wegen der noch nicht evaluierten Erfahrungen in Thüringen und Schleswig-Holstein zurzeit nicht als geeignete Lösung vor. Der Landesrechnungshof schlägt deshalb vor, vorerst weiterhin die Trägerschaft des Landes zu belassen.“
Meine Damen und Herren, die Evaluierungsergebnisse liegen inzwischen vor. Wir sind zwei Jahre weiter. Wir haben Herrn Schwarz und die Schwarzmaler in diesem Land längst überholt. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Herzlichen Dank.
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Walter Meinhold [SPD]: Ar- roganter Matz nennt man das! - Wi- derspruch von der CDU und von der FDP - Gegenruf von Bernd Althus- mann [CDU]: Sie können mich gar nicht beleidigen, Herr Meinhold! Sie nicht! - Weitere Zurufe von der CDU - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Frau Helmhold, Sie haben sich noch einmal zu Wort gemeldet und möchten eine Kurzintervention machen.
Es war übrigens gar nicht notwendig, Herrn Kollegen Althusmann zusätzliche Redezeit zu geben. Er hatte nämlich noch mehr als zwei Minuten Redezeit. Deswegen habe ich ihn nicht unterbrochen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser kleine angewandte Kursus in Demagogie, den uns der Kollege Althusmann eben vorgeführt hat,
war ja wohl bitter nötig. Herr Althusmann, es war sehr nötig, dass Sie sich schützend vor den Finanzminister und die Sozialministerin gestellt haben;
denn die eine und auch der andere ist uns die Antwort auf die sehr einfache Frage meines Kollegen Wenzel und von Herrn Schwarz schuldig geblieben, ob es einen zweiten Bieter gegeben habe, der brutto mehr geboten habe.
- Nein, diese Antwort sind Sie uns bislang schuldig geblieben. Sie haben gesagt, der eine habe vorher mehr geboten als der andere. Das ist die Auskunft, die Sie uns gegeben haben. Die konkrete Frage danach, ob es ein zweites Angebot gegeben habe, und zwar aufgeschlüsselt nach brutto und netto, haben Sie bislang noch nicht beantwortet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gesagt, dass es zum Schluss mehrere Anbieter gegeben habe. Sie selbst haben genickt. Nicht der Meistbietende hat den Zuschlag bekommen. Es hat in der Tat ein anderes Angebot gegeben, das aber im medizinischen Konzept und in den anderen Konzepten schlechter war. Es ist dargestellt worden, wie das mit 45, 35, 10 und 10 Prozentpunkten bewertet worden ist. Es handelt sich bei diesem Bieter aber nicht um den, den Herr Schwarz aus der Antwort der Landesregierung an
Danke schön. - Herr Kollege Wenzel, halten Sie Ihren Antrag auf Unterbrechung der Sitzung bis zur Abklärung der Fragen - so haben Sie es ja formuliert - aufrecht?
Dann muss ich zunächst über diesen Antrag abstimmen lassen. Wer für eine Unterbrechung der Sitzung ist, um die Fragen abschließend abzuklären, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 26 a), b), c) und d) und zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 27.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 26 a. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 53 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.