Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 26 a. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 53 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 26 b. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2161 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 26 c. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2172 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 26 d. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksa

che 2735 neu ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Ich komme zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 27. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf den

Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Justizvollzuges in Niedersachsen Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3565

und den

Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges im Land Niedersachsen (GJVollz Nds.) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3590

(Unruhe)

- Wir können mit der Beratung beginnen, wenn etwas mehr Ruhe eingekehrt ist. - Danke schön. Zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung hat sich von der Landesregierung unsere Justizministerin Frau Heister-Neumann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der den Vollzug der Freiheitsstrafe an Erwachsenen, der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Gesetz regelt. Die soeben genannten Vollzugsarten werden in den Vollzugsanstalten Niedersachsens seit Jahrzehnten zwar unter einem Dach vollzogen. Mit diesem Gesetzentwurf werden aber der Jugendstrafvollzug und die Untersuchungshaft erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung beachtet dabei selbstverständlich die Besonderheiten der einzelnen Haftarten. Für Untersuchungsgefangene gilt beispielsweise die Unschuldsvermutung. Zweck dieser Haftart, also der Untersuchungshaft, ist also nicht die Verbüßung einer bereits verhängten Strafe, sondern vielmehr die Sicherung der geordneten Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen Tatverdächtigen. Dies regelt der Entwurf ausdrücklich. Er zieht daraus auch die notwendigen Konsequenzen, z. B. durch ein Fehlen der Verankerung der Arbeitspflicht für Untersuchungshäftlinge. Außerdem verteilen wir die Zuständigkeiten für die Anordnung von Freiheitsbeschränkungen innerhalb des Vollzuges sachgerecht zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Vollzugsbehörde. Dabei berücksichtigen wir die besondere Sachnähe des Gerichts zum Untersuchungshäftling. So kann sich das Gericht alle Entscheidungen auch im Vollzug der Untersuchungshaft vorbehalten.

Den Vollzug der Jugendstrafe richtet der Entwurf wiederum streng an der Erziehung der Jugendlichen unter Beteiligung der Personensorgeberechtigten aus. Gerade im Jugendvollzug muss es darauf ankommen, die straffällig gewordenen Jugendlichen zu einem verantwortungsbewussten Verhalten zu erziehen. Dazu gehört auch, dass sie tagsüber beispielsweise in Wohngruppen, nachts aber einzeln untergebracht werden. Insoweit entspricht im Übrigen Ihr Entwurf, meine Damen und Herren von den Grünen, Herr Briese - wie auch sonst in weiten Teilen -, dem Entwurf der Landesregierung. Ich komme darauf noch zurück.

Mit der Vorlage eines Gesetzes vermeiden wir zudem überflüssige Mehrfachregelungen und Vorschriften, die für Erwachsene, Jugendliche und Untersuchungsgefangene gleich sind.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich bitte wirklich um Aufmerksamkeit. Man weiß nie, wohin man noch mal kommt.

(Heiterkeit und Beifall - Zuruf von der SPD: Aber nicht mehr ins Jugendge- fängnis!)

- Okay.

(Erhard Wolfkühler [SPD]: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!)

- Ich war auch schon drin. Aber ich komme auch freiwillig wieder heraus; das ist der Unterschied.

(Erhard Wolfkühler [SPD]: Das kann sich ändern!)

Meine Damen und Herren, mit diesem einen Gesetz begrenzen wir die Anzahl der gesetzlichen Vorschriften auf ein Mindestmaß. Eigene Gesetze für jede Vollzugsart führen meines Erachtens nur dazu, dass sich die Zahl der Vorschriften vervielfacht, ohne dass sich damit in der Sache etwas anderes regeln ließe.

Meine Damen und Herren, der Vollzug der Freiheitsstrafe muss auf das Ziel ausgerichtet sein, dem Inhaftierten ein künftiges straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen. Zugleich folgt die Notwendigkeit, den Strafvollzug am Ziel der Resozialisierung auszurichten, auch aus der staatlichen Schutzpflicht für die Sicherheit der Bürger. Zwischen dem Integrationsziel des Vollzuges und dem Anliegen, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen, besteht insoweit kein Gegensatz.

So verstehe ich den Strafvollzug, wenn ich von Sicherheit in sozialer Verantwortung spreche und sage: Sicherheit und Resozialisierung sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht das - wie das eben vorgetragene Zitat zeigt - ganz genauso sieht. Deshalb stellen wir mit diesem Gesetzentwurf klar, die soziale Integration der Strafgefangenen und der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten sind gleichwertige Ziele des Erwachsenen- und des Jugendstrafvollzuges. Es ist die

wichtige Aufgabe des Vollzuges, den Gefangenen dabei zu unterstützen, künftig straffrei zu leben. Die Bediensteten müssen Möglichkeiten und Wege zu diesem Ziel aufzeigen. Sie haben die fortwährende Aufgabe, die Gefangenen zur Mitarbeit an ihrer sozialen Integration zu motivieren. Es ist aber - das lassen Sie mich an dieser Stelle auch sagen - an dem Gefangenen selbst, diese dauerhaft, wiederholt angebotenen Chancen dann auch zu ergreifen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich will dies an einem Beispiel verdeutlichen. So bekommt beispielsweise jede und jeder Gefangene im niedersächsischen Justizvollzug eine Schuldenberatung. Das gehört bei uns zum Basisvollzug. Das ist selbstverständlich. Das wird jedem angeboten. Wir wollen dem Gefangenen aber darüber hinaus auch helfen, die entstandenen Schulden zu regulieren. Hierzu bedarf es zwangsläufig seiner Bereitschaft zur Mitarbeit. Er muss bereit sein, die erforderlichen Gelder zu erwirtschaften oder bei einer Verbraucherinsolvenz das entsprechende Wohlverhalten für eine Restschuldbefreiung an den Tag zu legen. Nur dann macht es wirklich Sinn, zusätzliche Ressourcen zu investieren, die ihm dabei helfen, seine Zeit nach der Haftverbüßung möglichst ohne Schulden oder zumindest mit geringeren Schulden neu zu beginnen.

Meine Damen und Herren, wir stellen mit dem Gesetzentwurf außerdem klar, dass der geschlossene Vollzug - wie im Übrigen in der Praxis seit Jahrzehnten üblich - die Regelvollzugsform ist. Der offene Vollzug behält aber mit diesem Entwurf die große Bedeutung, die er in Niedersachsen auch jetzt schon hat. So soll es beispielsweise Gefangenen weiterhin möglich sein, ihre Haftstrafe auch ab dem ersten Tag im offenen Vollzug zu verbüßen, wenn die Einschätzung erfolgt, dass von diesem Gefangenen oder dieser Gefangenen keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Arbeit und Ausbildung haben eine besondere Bedeutung für die soziale Integration der Gefangenen. Arbeit und Ausbildung sollen deshalb auch stärker in den Mittelpunkt des Tagesablaufs gerückt werden. Wir folgen damit sehr wohl dem Angleichungsgrundsatz: Draußen wie drinnen bestimmt die Arbeit zuerst den Tagesablauf.

Wir wollen daneben am Grundsatz der Einzelunterbringung festhalten, gleichzeitig aber eine gemeinsame Unterbringung dann ermöglichen, wenn als Alternative nur eine Aussetzung der Strafvoll

streckung, also eine Nichtaufnahme der Straftäter in den Vollzug in Betracht käme; denn dann würde die Aufnahme des Vollzugs dieser Strafe ausgesetzt, und sie stünde dann in sehr viel größerer zeitlicher Entfernung zur eigentlichen Straftat und zur Verhandlung selbst, und das kann für uns nicht in Betracht kommen.

Wir wollen die Auskunftsrechte der Opfer von Straftaten weiter stärken. Wir werden die durchgängige Betreuung der Gefangenen im Sinne einer verzahnten Entlassungsvorbereitung durch eine Vernetzung interner und externer sozialer Dienste stärken und damit vor allem einer durchaus großen Rückfallgefahr weiter entgegenwirken.

Ferner soll eine klare gesetzliche Grundlage für die Feststellung von Drogenfreiheit als Voraussetzung für die Gewährung von Vollzugslockerungen geschaffen werden.

Im Bereich des Jugendstrafvollzuges bildet unser Gesetzentwurf die erfolgreiche niedersächsische Praxis ab. Er sieht damit zugleich die jugendspezifischen Regelungen vor, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 für erforderlich gehalten hat. Wir erweitern die Besuchsmöglichkeiten. Wir binden die Personensorgeberechtigten in die Vollzugsplanung ein. Wir schlagen besondere Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung vor. Wir betonen die große Bedeutung von Ausbildungsmaßnahmen.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Alles verfas- sungsrechtlich vorgeschrieben!)

- Wir machen es schon und schreiben es jetzt noch einmal fest. Wir werden das noch verstärken. Dagegen können Sie eigentlich nichts haben, Herr Briese.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Dagegen habe ich auch nichts!)

Wir ermöglichen positives soziales Lernen durch den bereits angesprochenen Wohngruppenvollzug und sehen die Einzelunterbringung während der Ruhezeit vor. Gleichzeitig soll der Erziehungsgedanke als Leitbild des Vollzugs gesetzlich verankert werden.

In vielen Punkten unterscheidet sich der von Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, vorgelegte Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug nicht wesentlich von unserem Regierungsentwurf.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Deutlich bes- ser!)

- Das bezweifle ich, Herr Briese. - Wir sehen beispielsweise eine monatliche Besuchszeit von vier Stunden sowie zusätzliche Langzeitbesuche z. B. von Familienangehörigen vor - eine Regelung, die Sie offenbar aus unserem Entwurf übernommen haben.

Wir regeln, dass die Jugendlichen verpflichtet sind, an dem Ziel der sozialen Integration mitzuwirken, und motivieren die Bediensteten, sie in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung und, meine Damen und Herren, auch zur Beachtung von Rechten anderer zu fördern. Sie fordern, dass Jugendliche aktiv an der Erreichung des Vollzugszieles mitwirken und sie dazu in allen Bereichen des Vollzuges motiviert werden.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der in enger Abstimmung mit der Vollzugspraxis entwickelt wurde und der erstens die hohe Qualität im niedersächsischen Vollzug sichert, aber zweitens gleichzeitig offen für zukünftige Entwicklungen ist, der drittens alle Bereiche des Vollzuges erstmals umfassend regelt und sich viertens auf das Notwendige beschränkt. - Ich danke Ihnen für Ihre Disziplin und Aufmerksamkeit und freue mich sehr auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank für den Wortbeitrag. - Herr Briese, Sie haben als Nächster für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fangen wir ruhig etwas historisch an und vergegenwärtigen wir uns die kriminalpolitische Geschichte! Denn aus der Vergangenheit lässt sich einiges lernen, wenn man oder in diesem Falle auch frau es denn will.

Jahrhundertelang galt in der Sanktionspolitik der Grundsatz „Besserung durch Strafe“. Die Gesellschaft und die politisch Herrschenden waren der Meinung, dass nur die Strafe den besseren Menschen mache. Diese These - meine sehr verehrten Damen und Herren, das wissen wir heute aus der

Pädagogik, aus der Psychologie und auch aus der Soziologie - war und ist falsch. Daher sollten wir sie auch nicht mehr als unbedingt notwendig praktizieren. Strafvollzug sollte immer Ultima Ratio bleiben.