Wir sind also bei der Grundvergütung und auch bei der Entwicklung sehr zurückhaltend, wie es die Diätenkommission empfohlen hat. Wenn man eine unabhängige und neutrale Kommission einberuft, die eine Empfehlung abgeben soll, finde ich es richtig, dass man sich an diese Empfehlung hält, wenn nicht wirklich elementare Dinge dagegen sprechen, insbesondere dann, wenn man die Empfehlungen über Jahre hinweg nicht befolgt hat. Andernfalls könnte man sich den Aufwand mit einer Diätenkommission sparen.
Ich möchte zum Abschluss noch auf einen Punkt hinweisen, zu dem Sie sich nicht geäußert haben, Frau Helmhold. Ebenfalls gemeinsam haben die Fraktionen von CDU, SPD und FDP einen Änderungsantrag im Bereich der Beihilfe bzw. der Krankenversicherung eingebracht. Diese Änderung bedeutet eine deutliche Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Regelung, weil bei der letzten Anpassung eine Änderung im Gesundheitsreformgesetz vorweggenommen worden ist, die nicht eintrat. Wir wollen in diesem Bereich die Abgeordneten auf das normale Maß, das für alle anderen Menschen gilt, zurückstufen. Wir würden schon gern wissen, ob die Grünen den Rückschritt mitmachen oder auch diese Änderung ablehnen. Vielen Dank.
Danke schön. - Das Wort zu einer Kurzintervention auf Herrn Kollegen Bode hat Frau Kollegin Helmhold. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bode, die Antwort auf diese Frage sollen Sie natürlich gern bekommen. Ich habe mich aus Zeitgründen eben dazu nicht geäußert. Leider kann man sich bei dieser Abstimmung ja nicht differenziert verhalten. Selbstverständlich tragen wir die Änderungen, die sich z. B. auf die Regelungen zum Krankenversicherungszuschuss beziehen, mit. Aber in Gesamtwürdigung aller Einzelheiten, die beschlossen werden, wird meine Fraktion gegen den Gesetzentwurf stimmen. Ich fände es gut, wenn wir uns differenziert verhalten könnten; aber das geht ja leider nicht.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dieser zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier wird der Änderungsempfehlung gefolgt.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Damit ist das Gesetz beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3705
Mir liegt eine Wortmeldung vor, aber wir werden erst dann in die Beratung eintreten, wenn es wieder etwas ruhiger geworden ist. Ich warte also vermutlich einige Minuten. - Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich ganz besonders, heute diesen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP einzubringen. Das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr kommt. Das Brückenjahr zur Grundschule, der sogenannte Schulkindergarten, kommt. Wir leisten damit einen weiteren wichtigen Beitrag für die frühkindliche Bildung und Erziehung und gleichzeitig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist für uns in Niedersachsen ein großer Schritt nach vorne.
Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst aus dem Wahlprogramm der CDU in Niedersachsen zur Landtagswahl 2003 zitieren. Auf der Seite 45 steht:
„Besonders im letzten Kindergartenjahr sollen Kinder altersgemäß an Lern- und Arbeitsmethoden herangeführt werden. Wir werden deshalb anbieten, dass alle fünfjährigen Kinder eine vorschulische Bildung und Erziehung erhalten. Damit alle Kindergartenkinder dieses für ihre Entwicklung so wichtige Angebot wahrnehmen, sorgen wir für Beitragsfreiheit der Eltern im letzten Kindergartenjahr.“
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Zum 1. August 2007 kommt das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr. Ein weiteres Mal haben wir Wort gehalten.
Wir hatten dieses Ziel vor der Wahl formuliert, und wir waren immer fest entschlossen, es auch zu realisieren. Aber eines war klar: Zu Beginn, bei der Regierungsübernahme, stand zunächst die notwendige Konsolidierung des maroden Landeshaushalts im Vordergrund. Aus vielerlei Beratungen wissen wir - und mittlerweile auch die Opposition -, dass uns das gelungen ist. Wir haben in den letzen vier Jahren die Landesfinanzen stabilisiert. Wir haben die Nettokreditaufnahme mehr als halbiert.
Durch unsere verantwortungsbewusste Konsolidierungspolitik der vergangenen Jahre können wir jetzt die ersten allmählich entstehenden finanziellen Freiräume nutzen. Eigentlich ist es ganz einfach: Wer weniger Schulden macht, der zahlt weniger Zinsen und hat dann für die Zukunft mehr Geld übrig. Das eine hängt ganz eng mit dem anderen zusammen.
Gerade deshalb können wir es uns jetzt - und es bleibt ein finanzieller Kraftakt - leisten, in einem ersten Schritt zum 1. August 2007 Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr einzuführen.
Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zu anderen Bundesländern, beispielsweise unserer Bundeshauptstadt Berlin. Wenn wir jetzt Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr einführen, dann tun wir das nicht auf Pump, sondern mit dem Geld, das wir vorher mühsam erwirtschaftet haben. Denn frühkindliche Erziehung ist eine wichtige Aufgabe.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heinrich Aller [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! Das habt ihr den Kommu- nen weggenommen! - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Natürlich stimmt das!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr sieht folgende vier Eckpunkte vor:
Erstens. Die ausdrückliche Freistellung des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung von der Zahlung von Gebühren und Entgelten mit Aus
Zweitens. Das Land erstattet den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe 120 Euro pro Kind und Monat für einen Halbtagsplatz und 160 Euro pro Kind und Monat für einen Ganztagsplatz.
Drittens. Diejenigen Kommunen, die trotz dieser Pauschalen keine Kostendeckung erreichen, können zum Ausgleich der Differenz Gebühren erheben.
Viertens. Im Gesetz ist eine Revisionsklausel vorgesehen, mit der im Jahre 2011 die Auskömmlichkeit der Landesmittel überprüft werden soll.
Meine Damen und Herren, mit diesen gesetzlichen Regelungen werden wir in 2008 zu Mehrausgaben im Landeshaushalt von 120 Millionen Euro kommen. Bereits für die Einführung der Beitragsfreiheit ab dem 1. August 2007 wird ein Betrag von 50 Millionen Euro erforderlich sein. Diese Summe wird über den Nachtragshaushalt 2007 eingearbeitet werden.
Ich will festhalten - und es hat in den letzten Tagen ja noch einmal die eine oder andere Debatte zu diesem Thema gegeben -: Das Land selbst gewährt die Freistellung der Eltern von den Beiträgen. Das Land übernimmt damit die politische Verantwortung und bekennt sich klar zur Konnexität. Es ist ausdrücklich vereinbart worden: Das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr ist ein Fall für die Konnexität. Auch insofern sind wir verlässlicher Partner der Kommunen.
Wir haben die Konnexität in Niedersachsen eingeführt. Dazu waren Sie während Ihrer Regierungszeit leider nie in der Lage. Hier liegt der erste klassische Fall der Konnexität vor. Hier halten wir Wort.
Meine Damen und Herren, dementsprechend haben sich die drei kommunalen Spitzenverbände sehr zufrieden über die vorgeschlagenen Regelungen geäußert. Sie haben versichert, dass der geplante finanzielle Ausgleich bei landesweiter Betrachtung auch für die nächsten Jahre absolut
ausreichend sei. Gerade die Aufnahme der Revisionsklausel wurde von allen Beteiligten sehr begrüßt. Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil hat diese Regelung ausdrücklich gelobt und als einen „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Insofern gibt es eine Übereinstimmung zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden. Wir sind auf einem guten Weg. Ich freue mich, dass wir diese Einigung erzielen konnten, und danke dafür insbesondere dem Kultusminister, der die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden federführend geführt hat.
Uns geht es aber nicht nur um die Beitragsfreiheit als Entlastung für die Eltern. Das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr schafft auch den Anreiz, dass alle Kinder vor der Grundschule altersgerecht gebildet und erzogen werden. Alle Kinder sollen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie schulnahe Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Es ist unverzichtbar, die Kinder gerade im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung altersgemäß an Lern- und Arbeitsmethoden heranzuführen. Deswegen wollen wir mit unserem Konzept das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule, zum Schulkindergarten weiterentwickeln. Das letzte Kindergartenjahr soll also einen vorschulischen Charakter erhalten. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass es früher eine linke Mehrheit hier im Parlament gegeben hat, die ein gut ausgebautes Vorschulklassensystem in Niedersachsen ersatzlos gestrichen und uns insofern damals einen schweren Rückschritt zugemutet hat.
Die vorschulische Bildung wird der Schwerpunkt im letzten Kindergartenjahr sein. Es wird das Fundament für die gesamten weiteren Bildungsstationen unserer Kinder bilden und ihre Zukunftschancen hoffentlich weiter entscheidend verbessern. Hierfür werden alle 4 600 Kindertagesstätten und die 1 850 Grundschulen des Landes miteinander vernetzt.