Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

(Unruhe)

Es besteht jetzt, meine ich, zu wenig Zeit, um in die Tiefe zu gehen. Aber Wolfgang Jüttner hat in der Neuen Presse vom 30. Juni 2004 erklärt, als Herr Busemann das Rauchverbot in den Schulen verhängt hatte, Rauchverbote an Schulen seien zweifelhaft. Wörtliches Zitat:

„Da bekommen Umgehungsstrategien einen Schub.“

Sie haben sich also nicht hinter das Rauchverbot an Schulen gestellt, sondern haben Zweifel geäußert und haben in allen Zeitungen Niedersachsens erst einmal gegen unseren Kurs Stimmung gemacht, in den Schulen das Rauchverbot zu verhängen. Wir werden es jetzt auch in den Behörden, in den Kindergärten, in den Sporteinrichtungen, in den Kultureinrichtungen, in den Krankenhäusern, in den Heimen und in den Gaststätten durchsetzen. Wir werden es überall in den Gaststätten als Meilenstein für den Gesundheitsschutz in unserem Land einführen, und das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wie in allen anderen Bundesländern werden wir das Rauchen nur in abgeschlossenen Nebenräumen zulassen. Mit unserem Gesetzentwurf, den wir gestern im Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet haben, gehen wir im Wesentlichen konform mit dem Gesetzentwurf der Grünen.

Ich gehe also davon aus, dass wir hier zu einstimmigen Beschlüssen des Landtages kommen können. Das ist heute noch nicht möglich, weil im Gesetzentwurf der Grünen noch Regelungen zum Arbeitsschutz enthalten sind. Die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt aber weiter beim Bund. Die Ministerpräsidenten haben deshalb beschlossen, der Bund möge die Regelungen im Bereich Arbeitsschutz anschließend den Gesetzen der Länder angleichen.

Immerhin haben die Grünen einen konkreten Vorschlag gemacht. Sie haben damit auch Mut bewiesen und bekennen sich zu diesem Vorschlag. Von der SPD habe ich keinen einzigen Gesetzentwurf gesehen. Sie lenken mit dem Werfen von Schmutz von eigener Untätigkeit ab. Auch das möchte ich an dieser Stelle einmal feststellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Niedersachsen hat in der Gesundheitsministerkonferenz und in der Ministerpräsidentenkonferenz alles gemeinsam mit den anderen Ländern beschlossen, aber an einer Stelle in einer Fußnote angemerkt, dass wir die Möglichkeit prüfen wollten, gastronomischen Einrichtungen die Gelegenheit zu geben, sich zur Rauchergastronomie zu erklären. Dann könnten die Gäste entscheiden, ob sie in eine solche Gastronomie gehen wollen. Dies hat sich in den Reaktionen in dem Anhörungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf - und wir nehmen Anhörungen ernst - als falsch herausgestellt. Die Reaktionen waren so, dass nicht etwa alle sich bemühen wollten, zum rauchfreien Zustand zu gelangen, sondern sehr viele haben erklärt, dann würde sich quasi nichts ändern und man würde einfach nur das „R“ an die Tür hängen.

Deshalb haben wir dafür Sorge getragen, eigene Entscheidungen und vorgesehene Planungen kritisch zu bewerten und auch zu korrigieren. Ich ertrage den Vorwurf, dass ich Positionen überprüfe und bei guten Argumenten über den Haufen werfe. Ich meine, das ist allemal besser, als an einer als falsch erkannten Position festzuhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es wird in Niedersachsen keine Raucherpolizei und auch keine neue Raucherbehörde geben. Die Kommunen werden für den Vollzug sorgen. Ich finde es erfreulich, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht nur beim beitragsfreien dritten Kindergartenjahr, über das wir eben diskutiert haben, sondern auch in dieser Frage Konsens

erzielt haben und wir als Land wirklich harmonisch Hand in Hand mit den Kommunen auf diesem Felde weiterkommen. Einen solchen Schritt in Richtung Schutz vor Passivrauch hat es in Deutschland bisher nicht gegeben, und den sollten wir jetzt nicht wegen der Prüfung eines Details in der Fußnote in Abrede stellen. - Herzlichen Dank.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Für die CDU-Fraktion hat jetzt Frau Mundlos das Wort. Bitte schön, Frau Mundlos!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion der letzten Wochen hat ganz klar gezeigt, welchen Stellenwert der Nichtraucherschutz und das Gesundheitsbewusstsein in unserer Bevölkerung haben. Das ist grundsätzlich positiv. Nach guter, solider Vorarbeit durch unsere Gesundheitsministerin, die maßgeblich das Vorgehen der Gesundheitsminister koordiniert hat, liegt jetzt ein Entwurf der Landesregierung vor, der auch die Vorstellungen der Verbände berücksichtigt.

(Zuruf von der SPD: Es wäre schön, wenn auch wir ihn bekämen!)

Es ist nun Konsens, dass in öffentlichen Bereichen wie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Theatern und Museen sowie in Gaststätten und Diskotheken ein umfassendes Rauchverbot herrschen soll. Der vorliegende Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb mehr als unnötig. In einigen Teilen ist er deckungsgleich mit dem Entwurf der Landesregierung, in den Abweichungen ist er ohne Relevanz, zum Teil schießt er über das Ziel hinaus. Kurz: nichts als vernebelnder Rauch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man die Debatte der letzten Wochen auf ihren Kern zurückführt und die armseligen Versuche einer oppositionellen Schmutzkampagne außer Acht lässt, muss man sich die Frage stellen, ob der Staat sämtliche Bereiche des Privaten mit Verboten regeln muss oder ob noch Raum für eigenverantwortliches Handeln gewollt ist. Unsachliche Ausei

nandersetzungen mit dieser Frage sind hier jedenfalls fehl am Platz.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine freiheitliche Lösung, die die Selbstständigkeit des Einzelnen berücksichtigt und Vertrauen auf den mündigen Bürger setzt, muss zunächst grundsätzlich Vorrang vor staatlichen Verboten haben.

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Dieser Ansatz ist von der Opposition nur zu gern verdreht und zu einer gesundheitsfeindlichen Haltung umgemünzt worden. Die hier eingeforderte Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen als Nichtraucherfeindlichkeit auszulegen, nenne ich in höchstem Maße populistisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf der Landesregierung geht in der Tat über die Vorschläge der Grünen konsequent hinaus. Zu den Forderungen im Bereich des Arbeitsschutzes ist ganz klar festzustellen, dass der Bund dafür zuständig ist und dieser längst zugesagt hat, die Arbeitsstättenverordnung nach Prüfung zu ändern, wenn die Länder ihre Nichtraucherschutzgesetze erlassen haben. Im Übrigen halte ich die Umsetzung eines Bedienungsverbots für nicht praktikabel. Ein Dreisternerestaurant, in dem die Gäste sich ihr Essen selbst aus der Küche holen, kann ich mir in der Tat nur schwer vorstellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Lesen des Gesetzentwurfs der Grünen hat mich eines sehr verblüfft. Nachdem dieses Thema intensiv diskutiert worden ist, wollen die Grünen ihr Gesetz jetzt erst drei Monate nach Verkündung in Kraft treten lassen. Jetzt, wo endlich etwas passiert und wir weiter denn je sind, wollen Sie noch einmal um drei Monate schieben. Das kann ja wohl nicht wahr sein! Der DEHOGA und seine Mitglieder jedenfalls sind längst weiter. Dort will man so schnell wie möglich wissen, wo es denn nun längs geht, und wieder der täglichen Arbeit nachgehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf der Landesregierung schafft die umfänglichen Voraussetzungen für einen effektiven Nichtraucherschutz in Niedersachsen. Hier bedarf es keiner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten unnötigen Ausweitung. Ich rate daher: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu!

(Walter Meinhold [SPD]: Den wir noch nicht kennen!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat sich die Abgeordnete Korter gemeldet. Bitte schön, Frau Korter! Sie haben anderthalb Minuten. - Anschließend folgt Frau Janssen-Kucz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Mundlos, Sie haben eben von der Eigenverantwortlichkeit gesprochen und von Ihren hehren Absichten, die Raucherinnen und Raucher sowie die Gastronomie selbst entscheiden zu lassen. Ich möchte etwas zur Chronologie sagen.

Herr Busemann hat vor zwei Jahren angekündigt, das Rauchverbot an niedersächsischen Schulen einzuführen. Das haben wir unterstützt. Ich als Schulpolitikerin habe aber gleichzeitig auch betont: Es kann nicht sein, dass man nur den Schulen und den Lehrkräften an den Schulen diese Aufgabe überträgt und sie damit allein lässt. Dann muss das auch an Rathäusern passieren sowie in Krankenhäusern - -

Entschuldigung, Frau Korter. Sie haben sich zu einer Kurzintervention auf Frau Mundlos gemeldet.

Ja, das mache ich gerade. Merken Sie das nicht?

Es hört sich so an, als ob Sie auf den Ministerpräsidenten antworten.

Nein, ich antworte auf Frau Mundlos. Die habe ich auch angesprochen.

(Zurufe von der CDU)

- Frau Mundlos hat doch gesagt, wir hätten die Eigenverantwortlichkeit verdreht. Selbstverständlich geht es darum. Wir haben die Eigenverantwortlich

keit nicht verdreht. Ich will Ihnen gerade erklären, wie wir was gemacht haben. Im Zuge des Rauchverbots an den niedersächsischen Schulen haben wir gesagt: Das muss auch in anderen öffentlichen Einrichtungen wie dem Kultusministerium und dem Parlament - die Initiative zur rauchfreien Lobby kam auch von uns - durchgezogen werden.

(Zurufe von der CDU)

- Sie können sich ja gleich zu Wort melden. - In der Gastronomie wollten wir genau evaluieren und abwarten, ob die freiwilligen Vereinbarungen der DEHOGA tragen. Ich habe schon damals gesagt: Wenn sie nicht tragen, dann müssen wir gesetzliche Regelungen in Erwägung ziehen. Deshalb kann man uns heute nicht vorhalten, wir hätten nicht abgewartet, ob die Eigenverantwortlichkeit trägt, oder damals gesetzliche Regelungen abgelehnt. Das ist aus dem Zusammenhang gerissen. Unsere Position ist stringent.

Frau Korter, Ihre Redezeit von anderthalb Minuten ist um.

Wir haben festgestellt, dass das nicht zieht und deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Frau Mundlos möchte nicht darauf antworten. Frau Janssen-Kucz, Sie haben sich ebenfalls zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön!

(David McAllister [CDU]: Aber doch nicht auf den Beitrag von Frau Korter!)

- Nein, auf den Beitrag von Frau Mundlos - je ein Redner oder eine Rednerin einer Fraktion.

(Bernd Althusmann [CDU]: Die beiden sind doch in derselben Fraktion!)