Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Drittens. Herr Kollege Haase, wir haben Ihnen ausdrücklich angeboten, zusätzliche Beratungstermine im Umweltausschuss durchzuführen. Sie werden sich sicherlich daran erinnern.

(Beifall bei der FDP)

Die SPD-Fraktion hat das abgelehnt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Tatsächlich handelt es sich richtigerweise um eine umfangreiche Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, die insbesondere dem Thema „Bürokratieabbau“ Rechnung trägt.

Der Kollege Behr hat schon gesagt, für Abwasserbehandlungsanlagen gibt es in Zukunft nur noch dann eine Genehmigungspflicht, wenn auch eine UVP-Pflicht besteht. Insbesondere fällt die Genehmigungspflicht von Kleinkläranlagen - das betrifft die privaten Haushalte bei uns in Niedersachsen - in Zukunft weg. Das ist für den ländlichen Raum wichtig. Es gibt eine Anzeigepflicht gegenüber der Unteren Wasserbehörde. Das reicht in

der Sache völlig aus, zumal die Anlagen heute auf dem neuesten technischen Stand sind.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das kann man auch so skeptisch sehen!)

Ich will etwas zu einer Änderung sagen, die hier noch nicht erwähnt wurde. Es geht um die Einführung der Erschwernisbeiträge, die aus unserer Sicht sehr sachgerecht ist. Wir haben in Zukunft eine differenzierte Kostenbelastung. Das ist richtig und wichtig. Es wird zwischen Grund und Boden unterschieden, der die Kosten bei den Unterhaltungsverbänden beispielsweise aufgrund von Versiegelung erhöht, und solchen Flächen, die geeignet sind, Niederschläge aufzunehmen und sukzessive wieder abzugeben, wie es beispielsweise bei landwirtschaftlichen Nutzflächen der Fall ist. Das hat im Gesetz bisher gefehlt. Deswegen war diese Änderung notwendig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der FDP: Sehr richtig!)

Zu dem Vorwurf, wir nähmen keine Rücksicht auf Vorschläge der Wasserversorgungsunternehmen: Die Wasserversorgungsunternehmen haben gesagt, der Begriff der ortsnahen Wasserversorgung muss erweitert werden. Mit dieser Gesetzesänderung und dem vorliegenden Vorschlag wird dem Rechnung getragen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Sie haben noch ein bisschen mehr gesagt! Sie haben doch ein bisschen mehr ge- sagt! - Klaus-Peter Dehde [SPD]: Lassen Sie doch die Kritik nicht weg, Herr Dürr! Sagen Sie doch etwas zur Kritik!)

- Ich komme ja dazu. Sie müssen nur zuhören. Ich erzähle Ihnen etwas. Hören Sie zu, dann können Sie darauf reagieren. Das lernen Sie auch noch, Herr Dehde.

(Zurufe)

Ich will Ihnen etwas zum beliebten Thema Kooperationsvereinbarung Trinkwasserschutz sagen. Bisher hatten wir ein Dreieck mit dem Land, den Wasserversorgungsunternehmen und den Flächenbesitzern, also den Kooperationspartnern in der Fläche. Die Wasserversorgungsunternehmen haben die Wasserentnahmegebühr an das Land abgeführt. Das Geld ist dann wieder zurückgeflossen, um es in der Kooperation einzusetzen. Das

Umweltministerium hat mit seinem Gesetzentwurf richtigerweise vorgeschlagen, das System von einem Dreieck zu einer vernünftigen Linie zu ändern, damit Wasserversorgungsunternehmen und Kooperationspartner das wunderbar untereinander und selbstständig regeln können.

(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Das ha- ben aber alle kritisiert! - Weitere Zu- rufe)

Nur dann, wenn es nicht zu einem Einvernehmen kommt, stehen beim NLWKN Stellen zur Verfügung, um zu einer Einigung beizutragen.

Jetzt kommt es: Dass insbesondere die öffentlichrechtlichen Wasserversorgungsunternehmen diesen Systemwechsel nutzen wollten und gehofft haben, dass zulasten der Steuerzahler auch etwas für sie dabei herausspringt, ist nachvollziehbar und verständlich. Die tatsächlichen Mehrkosten konnten übrigens in der Ausschussanhörung auch nicht belegt werden.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Hätten Sie mal ein bisschen besser aufge- passt an der Stelle!)

Dass aber SPD und Grüne hier einem sehr großen öffentlich-rechtlichen Wasserversorgungsunternehmer mit vier Buchstaben aus dem Nordwesten völlig auf den Leim gegangen sind, ist nicht mehr verständlich.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Klaus- Peter Dehde [SPD])

Ihre Zusammenarbeit mit dem Kollegen Funke vom OOWV ging sogar so weit, dass die Grünen - im Zweifelsfall war auch die SPD beteiligt - dem OOWV ihren Änderungsantrag gegeben haben. Dieser hat ihn abgeschrieben und ihn uns wiederum als Vorschlag vorgelegt. So auffällig sollten Sie es in Zukunft vielleicht nicht mehr treiben. Das fällt uns letztlich auf.

(Beifall bei der FDP - Klaus-Peter Dehde [SPD]: Die wollen von uns ler- nen, Herr Dürr! - Zuruf von Dorothea Steiner [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich noch etwas zum Hochwasserschutzgesetz des Bundes sagen. Wir haben die Regelung für Niedersachsen sachgerecht und richtig umgesetzt. Dieses Hochwasserschutzgesetz war ein Ergebnis der Beratungen im Bundesrat.

(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Das wer- den wir noch sehen!)

Dass die Grünen immer noch sauer sind, weil das Ackerbauverbot damals richtigerweise aus sachlichen Gründen gestrichen wurde, ist mir klar. Sie unternehmen jetzt den Versuch, dies mit Ihrem Änderungsantrag durch die Hintertür wieder einzuführen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das ist die Kompromissformel vom Bundestag und Bundesrat!)

Das wird Ihnen nicht gelingen. Daran werden Sie am Ende scheitern.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich ein Wort an die Technik richten. Wenn die Scheinwerfer nicht unbedingt benötigt werden, rate ich dazu, sie auszuschalten. Es ist warm genug. - Sie brauchen sie noch? Dann müssen Sie ein bisschen schneller arbeiten.

(Heiterkeit)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Sander das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich mich für die konstruktive, sachkundige und konzentrierte Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen bedanken. Die Landesregierung hat diesen Prozess in jedem Stadium unterstützt. Sie hat fortlaufend über die Erarbeitung der künftigen Rechtsvorschriften, z. B. über die Kooperationsverordnung, unterrichtet. Herr Kollege Haase, der Vorwurf, die Landesregierung habe dieses Gesetz durchgepeitscht, ist sowohl vom zeitlichen Rahmen als auch von den intensiven Beratungen her nicht gerechtfertigt.

Die Kollegen Dürr und Behr haben bereits auf die engen Kontakte hingewiesen, die mit dem OOWV bestanden. Ich konnte erleben, dass wir auch sehr schnell mit dem OOWV Kontakt bekommen haben. Manche Vorschläge, die gemacht worden sind, hat die Landesregierung nicht aufgegriffen; denn wir haben eine Gesamtverantwortung für unser Wasser, und zwar nicht nur für eine Region mit einem sehr starken öffentlichen Träger, sondern gerade

auch für die östlichen und südlichen Teile unseres Landes mit vielen kleinen Wasserversorgern, die auch leistungsfähig sind. Somit mussten wir sowohl diejenigen berücksichtigen, die so leistungsfähig sind, gutes Wasser bereitzustellen, als auch diejenigen, die von sich behaupten, sie könnten alle Aufgaben übernehmen, die mit Wasser zusammenhängen. Diesen Kompromiss mussten wir eingehen. Ich meine, das haben wir in dem Gesetzentwurf sehr gut hinbekommen.

Meine Damen und Herren, die Kollegen haben schon darauf hingewiesen, dass die Deregulierung ein ganz wichtiger Punkt für uns war. Ich habe nicht vernommen, dass Sie kritisiert haben, dass wir bei Kleinkläranlagen nur eine Anzeigepflicht festgelegt und somit im Grunde genommen zusätzlich zwei Prüfungen verhindert haben.

(Zustimmung von Dr. Philipp Rösler [FDP] und Ingrid Klopp [CDU])

Herr Kollege Haase, ich habe viel Verständnis dafür, dass wir das Kooperationsmodell mit den Landwirten und den Wasserversorgern, das Sie auch mit eingebracht haben, so schnell wie möglich umsetzen müssen. Es gibt aber unterschiedliche Regelungen. Es gibt sehr starke Wasserversorger, die es sofort machen könnten, und es gibt andere, die erst eine gewisse Zeit brauchen, um es bewerkstelligen zu können. Ich halte es für wichtig, dass wir den Umstieg, den wir vornehmen, gründlich machen und dass wir denjenigen, die die Aufgabe übernehmen, die Möglichkeit geben, es zu erreichen.

Meine Damen und Herren, die Opposition hat Alternativen vorgelegt. Die Regierungsparteien haben für das Verrechnungsmodell zwar sehr viele Sympathien.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Dann ma- chen Sie es doch!)

Aber ich habe eben begründet, warum die Umsetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, nämlich aufgrund der Schwierigkeiten in den unterschiedlichen Wasserverbänden.

Meine Damen und Herren, ich hätte mir beim Hochwasserschutz noch schlankere Lösungen vorgestellt. Das ist im Augenblick aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben aber nicht möglich. Wenn diese 2009 geändert werden, werden wir dementsprechend herangehen können.

Herr Kollege Haase, ich danke Ihnen für die konstruktiven Vorschläge. Ihr Beitrag war ganz gut, wenn ich das so bewerten darf, bis auf den Block „Beschimpfung des Umweltministers“. Der ist immer wieder dabei.

Frau Kollegin Steiner, ich weiß ja, dass Sie viel von mir erwarten und dass ich dementsprechend auch viel umsetze. Ich wäre gerne dazu in der Lage, es in der heutigen Zeit regnen zu lassen. Ich will versuchen, auch dies zu bewerkstelligen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten. Zwei Minuten, Frau Steiner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Angelegenheit ist zu ernst und für die Zukunft zu entscheidend, als dass man das Ganze ein bisschen herunterspielt oder ins Lächerliche zieht, wie dies vor allem der Kollege Dürr gemacht hat.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Unglaublich!)

Ich möchte einmal etwas zu der Art von Gesetzesberatung sagen, wie wir sie im Umweltausschuss häufig erleben. Wir haben Zusatzsitzungen ohne Ende eingeschoben, um diesen Gesetzentwurf überhaupt einmal durchberaten zu können. Das Konstruktive bestand darin, dass sich der GBD in Nachtsitzungen anstrengen musste, die verfassungsmäßig absolut nicht konformen Passagen so zu ändern, dass sie halbwegs erträglich waren. So viel zu der Qualität der Gesetzgebung, den Vorlagen aus diesem Hause und was die konstruktive Beratung anbelangt!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Konstruktiv - damit komme ich zum Hauptpunkt wäre es gewesen, wenn Sie die Einwände, die alle Wasserversorger durch die Bank hatten - bis auf einen großen privaten, der in Braunschweig in Abwasser und Wasser tätig ist -, aufgenommen, bearbeitet und berücksichtigt hätten.

(Karsten Behr [CDU]: Das alles haben wir gemacht!)