Hans-Heinrich Sander
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich werde ich auch hier vor dem Plenum den Sachverhalt darlegen. Ich betone aber, dass der Umweltausschuss bereits von meinen Mitarbeitern
anderthalb Stunden lang unterrichtet worden ist.
Zunächst mache ich deutlich, dass es hier um drei Standorte geht: erstens eine genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen aus dem Elektroschrottbereich in Lauenberg, zweitens
eine illegale Lagerung von ca. 1 650 t Abfällen und Grundchemikalien in drei alten Fabrikhallen in Fredelsloh und drittens eine illegale Lagerung von ca. 300 kg Chemikalien in Einbeck.
Tatsächlich hat die Gewerbeaufsicht alle notwendigen Maßnahmen veranlasst. Am Standort Lauenberg wurden umgehend Sofortmaßnahmen eingeleitet und anschließend die Entsorgung der nicht ausreichend sicher lagernden Wasser gefährdenden und brennbaren Abfälle kurzfristig durchgesetzt. Am Standort Fredelsloh wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Räumung des illegalen Lagers verfügt. Die Öffentlichkeit wurde in mehreren Veranstaltungen in Form von Bürgerversammlungen über den Umfang und den weiteren Ablauf der Maßnahmen informiert. Deshalb kann von einem Versagen der staatlichen Gewerbeaufsicht nicht die Rede sein.
Darüber hinaus hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen die Koordinierung der Zuständigkeiten übernommen, um Kompetenzkonflikte im Verhältnis zum Landkreis Northeim zu vermeiden. Der Landkreis Northeim war in seiner Eigenschaft als untere Bauaufsichtsbehörde und untere Abfallbehörde in der Vergangenheit nicht tätig geworden. Auch nach dem Durchsuchungstermin am 15. November 2007 wollte er von seiner Zuständigkeit keinen vollständigen Gebrauch machen. Die Stadt Einbeck hingegen hat die Räumung des eingangs genannten Lagers in Einbeck umgehend verfügt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Der Gewerbeaufsichtsbeamte hat im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielräume gehandelt, nachdem ihn der Inhaber der Firma GeReSo mbH am 19. September 2007 zu den Hallen in Fredelsloh geführt hatte. Die von ihm im Rahmen seiner gewerbeaufsichtlichen Zuständigkeit erlassenen Verfügungen zielten auf eine zügige Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände.
Zu Frage 2: Das Verfahren der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben ist bundesrechtlich
durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelt. Ob ein Versagen des Zertifizierers - des TÜV Rheinland - in diesem Einzelfall vorliegt, wird die zuständige Aufsichtsbehörde in Nordrhein
Westfalen zu prüfen haben. Insoweit sollten wir uns vor Schnellschüssen hüten.
Zu Frage 3: Ich habe keinen Zweifel daran, dass eine wirksame Kontrolle der Betriebe der Abfallwirtschaft gegeben ist. Die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung führt eine systematische Überwachung mit wiederkehrenden Regelüberprüfungen durch. Hinzukommen noch anlassbezogene Kontrollen und gegebenenfalls Schwerpunktaktionen zu bestimmten Themenstellungen. Die Gewerbeaufsichtsverwaltung ist eine leistungsstarke Verwaltung mit engagierten Mitarbeitern, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihre gute und zügige Aufgabenerledigung danke.
Trotz aller Anstrengungen wird es allerdings eine 100-prozentige Sicherheit gegen das Auftreten ungenehmigter Abfalllager nicht geben können. In diesen Fällen wird es regelmäßig darauf ankommen, dass die ungenehmigten Standorte, z. B. in alten Fabrikhallen, landwirtschaftlichen Scheunen, Fahrsilos und dergleichen, möglichst frühzeitig den zuständigen Dienststellen konkret bekannt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, bereits im Umweltausschuss haben Ihnen meine Fachleute mitgeteilt, dass es einen Hinweis gegeben hat, dass also ein Mitarbeiter davon informiert wurde, dass eventuell ein illegales Lager vorhanden sei, aber ohne konkrete Angabe des Ortes. Es war also ein ganz vager Hinweis. Wenn Sie tätig werden wollen - auch polizeilich -, dann müssen Sie schon etwas mehr darüber wissen, wo es sein könnte, es sei denn, der Inhaber des entsprechenden Entsorgungsbetriebs führte Sie zu diesem Lager. Illegal bedeutet: ein nicht genehmigtes Lager. Das wird natürlich nicht auf dem öffentlichen Markt gehandelt. Ich frage mich, wie man hier einem Beamten einen Vorwurf machen will, wenn er von der Bevölkerung, von der Polizei oder vom Bauaufsichtsamt - in diesem Fall dem des Landkreises Northeim nicht konkret erfährt, an welcher Stelle welche Stoffe gelagert sein könnten. Dazu gehört also eine konkrete Nennung eines Standortes.
Sie haben im Prinzip zwei Fragen gestellt.
- Na gut, dann habe ich sie beantwortet.
Andernfalls hätte ich die zweite Frage auch noch beantwortet. Aber dann habe ich sie gleich bei der ersten Frage mit beantwortet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Klein, Zertifizierungen finden in unterschiedlicher Form durch Behörden oder Dienststellen statt. Sie wissen das vielleicht auch aus anderen Bereichen. Die Aufgabe der Zertifizierung wird diesen Stellen übertragen. Natürlich kann es sein, dass ein Mitarbeiter des TÜV Rheinland bei der Zertifizierung etwas übersehen hat und etwas nicht so beurteilt hat, wie es notwendig war. Bei der Zertifizierung wird ja nach unterschiedlichen Kriterien vorgegangen. Man ver
schafft sich einen Gesamteindruck von dem Betrieb. Man guckt darauf, welche Stoffe gelagert werden. Man guckt nach den Arbeitsbedingungen und z. B. auch darauf, ob die Wege für den Transport der unterschiedlichen Mittel ordnungsgemäß vorhanden sind. Insofern will ich hier keine Beurteilung vornehmen.
Es ist aber wichtig, entsprechende Feststellungen zu treffen. Sollte es insofern eine Lücke gegeben haben, so hat der TÜV Rheinland dem Mangel abzuhelfen. Weil Sie davon ausgehen, dass die Zertifizierung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist,
kommen Sie gleich zu dem Schluss zu sagen: Ihr hättet deshalb mehr kontrollieren müssen. - Das geht doch gar nicht. Wenn uns eine Zertifizierung vorliegt, dann liegt uns damit erst einmal ein Zertifikat von einer unabhängigen Stelle vor. Die Gewerbeaufsicht geht dann ganz normal nach den vorliegenden Richtlinien vor und kontrolliert die Betriebe.
Bei diesem Betrieb, der dem Gewerbeaufsichtsamt Göttingen bis zum September 2007 nicht aufgefallen ist, weil er eigentlich ordnungsgemäß geführt wurde, haben wir aber schon vorsorglich mehr untersucht, als das bei anderen Abfallbetrieben der Fall ist. Bei anderen Abfallbetrieben, bei kleinen Anlagen wird im Prinzip routinemäßig nur alle vier Jahre kontrolliert. Bei diesem Betrieb ist man dazu übergegangen, ihn jährlich zu kontrollieren und, falls ein gewisser Hinweis aus der Bevölkerung gekommen ist, ebenfalls noch einmal eine Kontrolle vorzunehmen. Insofern ist die Dichte des Kontrollsystems bei diesem Betrieb schon sehr viel enger gewesen, als es unter Umständen bei anderen Betrieben der Fall gewesen ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Janssen-Kucz, Sie hätten natürlich sagen müssen, dass die Abfälle, die in Leer vorhanden waren und in Brand geraten sind, nicht mit den Stoffen vergleichbar sind, die in Fredelsloh und auch in Lauenberg gelagert worden sind. Das Problem im Fall Leer ist im Grunde genommen das Ergebnis der rot-grünen Abfallpolitik.
Das Problem waren die Zwischenlager. Sie haben nämlich nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass die Reststoffe aus biologischen Abfallbehandlungsanlagen einer Verbrennung zugeführt werden konn
ten. Dieses Problem haben wir nicht nur in Leer gehabt. Wir haben dieses Problem auch in Sachsenhagen und überall dort, wo die Stoffströme nicht gesichert waren, gehabt. Das ist eigentlich Ihr Problem. Wir haben darauf aber reagiert und werden all das, was es an negativen Wirkungen gibt, beseitigen.
Herr Kollege Wenzel, wir haben einen Erlass herausgegeben, mit dem wir die Abfallbehandlungsgesellschaften - das sind ja kommunale Gesellschaften - verpflichten, für die weitere Beseitigung der Stoffe zu sorgen. Herr Kollege Wenzel, ich weiß, Sie haben sich in Südniedersachsen besonders um dieses Thema verdient gemacht, indem die Bürger die Zeche für Ihre politisch-ideologischen Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, zahlen müssen.
Man kann nur hoffen, dass es in Zukunft einen Markt gibt, auf dem diese Kunststoffe einer ordnungsgemäßen Verbrennung zugeführt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Standort Lauenberg ist die Staatliche Gewerbeaufsicht bei der Überwachung des dortigen Betriebes zuständig. Bei der nicht genehmigten, illegalen Abfallablagerung in Fredelsloh war der Landkreis gefordert; denn alle baurechtlichen Fragen - Baugenehmigung, Statik und dergleichen - sind von der Baubehörde des Landkreises zu behandeln. Wir haben es aber nicht zu Kompetenzstreitigkeiten kommen lassen.
Meine Mitarbeiter haben sich, wie ich glaube, innerhalb von zwei Tagen mit dem Landkreis Northeim geeinigt, dass unsere Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht das Verfahren für alle drei Beteiligten - das Innenministerium ist durch die Umweltpolizei nämlich ebenfalls beteiligt - koordinieren. Das Verfahren war vorher schon unproblematisch. Um ein Kompetenzgerangel zu vermeiden, haben wir am 21. November die Koordinierung übernommen,
nachdem der Landkreis bereit war, seine Zuständigkeit durch uns koordinieren zu lassen, bzw. danach auch wieder bereit ist, sie vollständig selber auszuüben. Ganz besonders dann, wenn es um die Gesundheit von Anwohnern geht, ist ein Kompetenzgerangel zwischen den unterschiedlichen Genehmigungsbehörden oder Fachbehörden nicht sinnvoll und steht einer zügigen Abhandlung entgegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, Sie wissen, dass ein Abfallbetrieb Abfallbilanzen aufzustellen und Verwertungsquoten darzulegen hat. Zum Teil erfolgt dies durch den Zertifizierer, der das im Prinzip aufnimmt. Im vorliegenden Fall geht es aber um eine illegale Ablagerung. Wenn jemand etwas illegal annimmt, dann kann man das erst im Nachhinein prüfen. Ich kann Ihnen jetzt sagen: Die Staatsanwaltschaft prüft im Augenblick, ob ordnungsgemäß verzeichnet worden ist, woher die Abfälle kommen und wo sie in der Zwischenzeit möglicherweise hingebracht worden sind. Das
kann man aber nur sicherstellen, wenn der Betreffende die Nachweise konkret führt. Ansonsten müssten Sie diesen Betrieben einen Aufsichtsbeamten zur Seite stellen oder es gleich gänzlich staatlich machen. Der Inhaber des in Rede stehenden Betriebes - auch das muss man sagen war Gott sei Dank sehr kooperativ.
Wir als Staat hätten zwar sofort eine Räumung des Lagers veranlassen können. Dann wäre aber ein Chaos entstanden. Wir hätten dann nicht gewusst, welche Stoffe dort eingelagert worden sind. Eine solche Räumung wäre sehr unkontrolliert. Wir haben es innerhalb von 14 Tagen aber sehr sauber hinbekommen. Auch jetzt sind wir noch weiter dabei - insbesondere in Fredelsloh -, zu erfahren, welche Inhaltsstoffe in den einzelnen Gebinden vorhanden sind.
Sie haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen personell ausgestattet ist. Meine Mitarbeiter haben mir gerade gesagt, dass das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen im Vergleich zu den anderen Gewerbeaufsichtsämtern personell angemessen ausgestattet ist. Die Zahlen der letzten fünf Jahre werde ich Ihnen noch nachliefern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Briese, als Rechtspolitiker wissen Sie vielleicht, dass ein Gewerbe erst dann untersagt werden kann, wenn Rechtsverstöße
festgestellt worden sind. Das betreffende Unternehmen ist überprüft worden. Bei diesen Überprüfungen sind kleine Mängel aufgetreten. Diese
Mängel hat man dem Unternehmen schriftlich überstellt. Man hat von dem Unternehmen eine Zusicherung dahin gehend erwartet, dass es diese Mängel bis zu einem bestimmten Termin beseitigt. Der Unternehmer hat sogar vorschriftsmäßig konkret schriftlich darüber berichtet, dass die und die Mängel beseitigt worden sind.
Die Zahl der Beamten im Umweltbereich werde ich beim Innenminister erfragen und Ihnen nachliefern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, Ihnen ist bereits von meinen Mitarbeitern in der Sitzung des Umweltausschusses dargelegt worden, dass der Firmeninhaber schon bei der Überprüfung des illegalen Lagers am 14. September einen Teilbereich der großen Lagerhalle gezeigt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt war es polizeirechtlich aber nicht möglich, auch noch andere Räume in diesen relativ großen Lagerhallen in Fredelsloh aufzusuchen. Im Übrigen machte das Lager einen relativ aufgeräumten Eindruck. Dieses Unternehmen ist in der Vergangenheit nicht durch eine sehr nachlässige Arbeit oder durch für einen solchen Betrieb untypische Zustände - etwa im Hinblick auf Ordentlichkeit, Wege, Herstellung, Gefahrenabwehr - aufgefallen.
Sie haben auf den 14. September hingewiesen. Man muss wissen, dass dort eine Brandschutzübung der Feuerwehr stattgefunden hat. Der Beamte, der die entsprechenden Hinweise bekommen hat, wohnt ja in der Nachbarschaft dieser Hallen. Von daher stellt sich folgende Frage - auch unsere Leute fragen sich das -: Wenn schon die Bevölkerung keine Vermutungen hat, wie soll dann ein Gewerbeaufsichtsamt - -
- Ja, Herr Kollege Wenzel, es ist ja so: Wenn Sie in diesem Bereich nicht auch auf Verantwortung setzen - Sie wollen ja den Überwachungsstaat; das ist mir klar -,
dann werden Sie nichts erreichen. Sie wissen genau, dass es keine Abfälle im Sinne Ihrer biologischen Abfallbehandlungsanlage waren, sondern dass es Abfälle waren, die auch noch einen nicht geringen Wert hatten. Daher war es wichtig, sie nicht nur so schnell wie möglich zu beseitigen, sondern sie möglichst auch noch gewinnbringend zu beseitigen; denn sonst hätte das Land Niedersachsen auch noch die Zeche gezahlt.
Insofern sage ich Ihnen: Zeigen Sie etwas mehr Verantwortung! Prügeln Sie nicht auf meine guten Beamten ein! Ich glaube, dann kommen wir in der Sache sehr viel weiter.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits zwei Tage nach Bekanntwerden dieses Vorfalls mit der Polizei und mit dem Landkreis Northeim vereinbart, dass wir einen Plan aufstellen und das Unternehmen anweisen werden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Abfälle zu entsorgen. Man hätte das Lager natürlich auch innerhalb eines Tages räumen können. In Fredelsloh geht es aber um 1 650 t Abfälle. Pro Lkw können 25 t abtransportiert werden. Sie können also selber ausrechnen, dass das eine gewisse Zeit dauert. Die Ansage war und ist, die Abfälle bis Ende März aus diesem illegalen Lager zu entfernen.
Entscheidend ist, dass uns das Unternehmen inzwischen bei 80 bis 90 % der Abfälle über die Herkunft und die Inhaltsstoffe informiert hat. Diese Identifizierung der Abfälle ist wichtig, um sie entsprechend entsorgen zu können. Sie nimmt aber auch einen gewissen Zeitraum in Anspruch. Aber es ist keine Frage, dass die Entsorgung so schnell wie möglich erfolgen muss. Es hilft aber nicht, wenn man aus reinem Aktionismus Zeiträume festlegt, die nicht realistisch sind. Für uns ist es wichtig, Herr Kollege Meihsies, dass die Entsorgung vorschriftsmäßig erfolgt. Meine Mitarbeiter sind daran beteiligt.
Sie müssen auch wissen, dass schwerpunktmäßig Mitarbeiter in den unterschiedlichen Gewerbeaufsichtsämtern tätig sind. Sofort nach Bekanntwerden dieses Vorfalls haben wir das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen mit Mitarbeitern aus den großen Gewerbeaufsichtsämtern Hannover und Hildesheim verstärkt, die dort diese Aufgabe übernehmen konnten.
Diese Entscheidung war auch deshalb richtig und notwendig, weil die Mitarbeiter im Gewerbeaufsichtsamt Göttingen natürlich emotional stärker betroffen sind. Das zusätzliche Personal aus Hannover und Hildesheim kann unabhängig an die Sache herangehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, falls ich etwas falsch zitiert haben sollte, darf ich es noch einmal sagen. Ich habe gesagt: Der Landkreis Northeim war und ist in seiner Eigenschaft als untere Bauaufsichtsbehörde und untere Abfallbehörde verantwortlich. Er hätte natürlich auch - aber den Vorwurf habe ich eben nicht erhoben und will ich auch gar nicht erheben, weil das bei der Abarbeitung dieses Falles nichts bringt - im Rahmen der Bauaufsicht das illegale Lager aufspüren können, wenn er davon Kenntnis hatte; denn er muss die Baugenehmigung für ein solches Lager erteilen.
Wenn dort Abfall gelagert wird, muss er das ebenfalls tun. Ich erhebe diesen Vorwurf aber nicht. Sie müssen jedoch wenigstens erkennen, welche
Ebene in diesem Staat wofür die Verantwortung hat. Die Baubehörde ist der Landkreis Northeim.
Wenn man einen Fehler gemacht hat, dann muss man den Fehler möglichst schnell korrigieren und die Folgen beseitigen.
Sie haben auch die Zeiträume für die Beseitigung der Abfälle angesprochen und auf den letzten Vorfall vor zwei Tagen hingewiesen. Erstens war es keine Tonne. Eine Tonne ist ein Gebinde mit mindestens 100 kg. Es war ein Kanister mit 20 l Inhalt. Dieses Beispiel zeigt, wie gut unsere Behörde arbeitet. Sie hat diesen Kanister identifiziert, und weil der Mitarbeiter der Meinung war, von diesem Kanister könnte eine Gefahr ausgehen, hat er die Umweltpolizei und Umweltfeuerwehr informiert.
Dementsprechend wurde dieser Kanister entsorgt. Wenn wir bei dem einen oder anderen Gebinde ebenfalls zu dieser Erkenntnis kommen, dann müssen wir damit genauso verantwortungsvoll umgehen. Wenn Sie daraus nun einen Vorwurf konstruieren, Frau Kollegin, fehlt mir dafür jedes Verständnis.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, es besteht doch gar kein Zweifel, dass das ein illegales Lager ist und dass das strafrechtlich relevant ist. Ich glaube, Sie haben das etwas falsch verstanden. Bei der Beseitigung der Abfälle haben wir am meisten Erfolg,
wenn wir den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwenden und dementsprechend das Wissen des Unternehmers nutzen, der dieses illegale Lager aufgebaut hat. Das bezieht sich dann nicht nur darauf, was bei ihm in den Büchern steht, sondern auch darauf, was er uns jetzt erzählt. Dadurch können wir sehr viel schneller vorgehen, als wenn wir das nur mit unseren Mitarbeitern machen.
- Frau Kollegin, ich weiß, Sie kommen aus Northeim und haben daher ein besonderes Interesse an diesem Thema. Aber Sie können sich nicht davon losmachen: Abfallbehörde ist der Landkreis Northeim.
Auch bei jeder kleinen Müllablagerung, bei jeder wilden Jagdhütte oder jedem Wohnhaus in einem Naturschutzgebiet, die illegal angelegt werden, ist die Baubehörde des jeweiligen Landkreises dafür zuständig, dass diese illegalen Bauten verschwinden. Genau das Gleiche gilt für illegale Ablagerungen, ob das Hausmüll oder Gewerbemüll ist oder ob es, wie in diesem Fall - ein ganz besonders schlimmer Fall -, Chemikalien sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben ja keine Frage zu Leer und den Schredderabfällen gestellt; Sie haben nur darauf hingewiesen. Auch die Schredderabfälle müssen beseitigt werden. Da ist eine Anordnung des Gewerbeaufsichtsamtes Emden an den Betreiber. Der wird dementsprechend so schnell wie möglich reagieren, wenn die Stoffströme - das ist ja das Problem bei all diesen Zwischenlägern, wie auch den durch MBAs entstandenen - vorhanden sind.
Sie haben auch gefragt, bis wann die Abfälle in Fredelsloh geräumt werden. Wir haben dort eine Frist bis zum 31. März gesetzt. Das heißt, unsere Mitarbeiter werden gemeinsam mit den Entsorgungsunternehmen die Mengen, die dort gelagert haben, bis zum 31. März beseitigen. Das ist auch notwendig. Bedenken Sie einmal die Mengen, die dort gelagert wurden. Das eigentlich Problematische ist, dass das niemand gemerkt hat. Der stellvertretende Landrat ist übrigens von den Grünen. Er wohnt in der Nähe dieses Gebäudes. Diejenigen, die dort unmittelbar wohnen, haben das gar nicht gemerkt. Das waren 1 600 t! Dort sind wahrscheinlich über Jahre hinweg Lkw-Ladungen mit Abfällen abgelagert worden. Wir werden das bis zum 31. März ordnungsgemäß abarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Polizeiinspektion Hildesheim sowie die Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim haben eine Inventarisie
rung dieser Abfälle vorgenommen. Im Umweltausschuss wurde ja bereits angeführt, dass die Inventarisierung der Halle C in Fredelsloh noch nicht abgeschlossen ist. Erst wenn diese Inventarlisten vorliegen - deshalb ist es wiederum wichtig, dass wir Inventarlisten haben -, können wir feststellen, ob es sich dabei um Abfälle handelt, die einer besonderen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unterliegen. Wenn es illegale Abfälle sind, dann können Sie für diese Abfälle doch keine Genehmigung erwarten!
Der Mann hat illegal gehandelt. Wir müssen jetzt versuchen, das im Sinne der Bevölkerung so abzuarbeiten, dass für die Menschen keine Gefahr besteht. Da geht es doch nicht um Formalien, ob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
vorliegt. Das kann gar nicht sein. Ich weiß gar nicht, wie Sie sich das vorstellen: Da arbeitet jemand illegal, verstößt gegen das Strafrecht, und dann soll er seine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die einzelnen Abfälle vorlegen? - Ich weiß gar nicht, welche Vorstellungen Sie von der Lagerung von Abfällen und insbesondere von strafbaren Handlungen haben.
Frau Kollegin Zachow, bei diesem letzten Fall handelt es sich um einen Landkreis, der vorbildlich arbeitet. Dabei handelte es sich um 12 t Sonderabfälle, alte Chemikalien. Diese sind in einer Doppelgarage gelagert worden. Der Besitzer war ein ehemaliger Bauunternehmer. Jetzt kommt es: Diese baurechtliche Umnutzung, Frau Kollegin Zachow, war nicht genehmigt. Der Landkreis hat - das war rechtlich notwendig - sofort seine Zuständigkeit erkannt und die erforderlichen Maßnahmen für die Entsorgung ergriffen. Genau das ist der Unterschied zu dem Vorfall in Moringen.
Aber ich will die Aufgaben ja gar nicht immer auf andere abschieben. Es ist jedoch ein Unding, zu versuchen, die Gewerbeaufsicht für etwas verantwortlich zu machen, wofür sie nicht zuständig ist, während andere das vorbildlich machen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, Sie haben eben natürlich wieder einiges durcheinandergeschmissen.
Es gab auch gesetzliche Veränderungen nach dieser Zeit. Seit 2006 muss z. B. das neue Elektround Elektronikgerätegesetz eingehalten werden.
Sie haben allerdings richtig ausgerechnet - Sie sind ja auch Verkehrspolitiker -, wie viel LkwLadungen notwendig waren, um diese Abfälle dort illegal zu lagern.
Aber ich versuche es noch einmal: Wenn jemand im strafrechtlichen Sinne kriminell ist und Abfälle illegal lagert, können Sie nicht erwarten, dass er Ihnen bei einer Überprüfung Listen vorlegt.
Es ist schlimm, dass das nicht passiert ist. Deswegen müssen wir dieses jetzt akribisch nachholen. Das tun wir. Ich weiß gar nicht, was daran zu kritisieren ist. Die Gewerbeaufsicht handelt dort vorbildlich, indem sie den Fehler, der dort illegal begangen worden ist, aufarbeitet, damit wir erfahren können: Wo kommen die Abfälle her, was ist der Inhalt dieser Abfälle - das ist schwierig! -, wie und wann können wir sie entsorgen oder unter Umständen verwerten?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, was Sie eben wieder gemacht haben, zeugt von Unwissenheit.
Bevor Sie eine solche Frage stellen, müssten Sie doch wissen, dass dort nicht 1 650 t Giftmüll gelagert waren, sondern dass in Halle C bisher lediglich 20 kg besonders kritischer Giftmüll gefunden wurden, nämlich dieser besagte Kanister.
- Es gibt unterschiedliche Abfälle.
Ich finde es schon mutig, hier von 1 650 t Giftmüll zu sprechen. Das ist eine Verdummung der Bevölkerung.
Deswegen arbeiten wir in dieser Form.
- Es ist doch toll, dass wir in unserer Landesverwaltung so flexibel sind und Beamte, die vielleicht noch mehr Erfahrung haben, möglichst schnell zu einem Sondereinsatz heranziehen können, wenn es besondere Vorkommnisse gibt. Damit kann der in einem Amt vorhandene Sachverstand noch verstärkt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege, ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, der Bevölkerung sei ein Vorwurf zu machen. Ich finde das böswillig. Ich höre aber ab und zu auch Äußerungen von Ihnen, die in die gleiche Richtung gehen. Insofern ordne ich das dementsprechend ein.
Ich habe lediglich die Frage aufgeworfen, wer von einem solchen illegalen Lager eher erfahren sollte als die Bevölkerung. Wenn ein Abfallbetrieb der Behörde bei ihren zusätzlichen Überprüfungen
nicht sagt, da gibt es noch etwas, stellt sich die Frage, wer davon erfahren soll. Die Polizei? Es müssen alle zusammenarbeiten. Natürlich hat die Bevölkerung es auch nicht erfahren. Das zeigt doch, wie schwierig es ist, in diesem Bereich gegen Kriminelle vorzugehen. Wenn wir vorgegangen sind, haben wir das sehr verantwortungsvoll getan.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Weddige-Degenhard, Sie haben gesagt, das Problem Asse gebe es seit 40 Jahren. Sie haben allerdings wohl nicht ganz begriffen, wann das alles begonnen hat. Auch Sie wissen von den Zuständigkeiten. Ihnen ist bekannt, dass das Bundesforschungsministerium das Verfahren durchzuführen hat. Das Niedersächsische Umweltministerium ist seit 1991 Fachaufsichtsbehörde. Es überprüft also nur, ob nach bergrechtlichem Verfahren ordnungsgemäß ge
handelt wird.
Jetzt aber zum Bergrecht. Ihnen ist wohl klar, dass die Entscheidung, das Verfahren nach Bergrecht durchzuführen, von Frau Griefahn - ich nenne sie als Erste - und Herrn Schröder gefasst worden ist; in diesem Kabinett ist die Entscheidung gefallen, das Verfahren nach Bergrecht durchzuführen. Herr Oesterhelweg hat die Begründung dafür gegeben. Ich bestreite gar nicht, dass die Entscheidung richtig war. Aber noch viel interessanter war, dass diese Entscheidung von Herrn Gabriel und Herrn Jüttner bestätigt worden ist.
Deswegen ist für mich unverständlich, die jetzige Landesregierung anzugreifen. In dieser Frage hat eigentlich immer ein Konsens bestanden. Sie sollten den Oppositionsführer ab und zu daran erinnern, dass er es immer für notwendig gehalten hat, daran festzuhalten.
Meine Damen und Herren, die niedersächsische Landesregierung hat immer wieder darauf gedrängt, dass das Thema ernsthafter behandelt wird. Ich gestehe gern zu, dass, seitdem Herr Gabriel dort seinen Wahlkreis als Bundestagsabgeordneter hat, bei ihm natürlich auch eine besondere
Sensibilität eingetreten ist, die er als Ministerpräsident wohl noch nicht hatte.
Das führte dazu, dass in diese Frage Bewegung kommt. Darüber können wir doch alle nur froh sein, anstatt uns dauernd Vorwürfe zu machen. Wir haben alle drei, das Land, das Bundesfor
schungsministerium und das Bundesumweltministerium, ein Interesse daran, dass dieses Verfahren so schnell wie möglich zu Ende geführt wird.
Herr Wenzel, Sie waren am 26. September in Braunschweig dabei und können wahrscheinlich auch bestätigen, dass alle Wissenschaftler, auch die kritischen wie Herr Sailer vom Öko-Institut, klar und deutlich ausgeführt haben, dass eine Rückholbarkeit nach jetzigem Stand sehr viel gefährlicher als ein anderes ordnungsgemäßes Verfahren sei. Frau Weddige-Degenhard, ich glaube, so kann man die Ergebnisse der Wissenschaftler zusammenfassen.
Wenn das so ist, dann müssen wir doch den Bund und das Bundesforschungsministerium immer
wieder daran erinnern, dass dieses Verfahren im Interesse der Menschen nicht nur in der Region um die Asse herum schnellstens durchgeführt wird.
Ja, gerne.
Wir haben uns der Öffentlichkeit in diesem Jahr immer wieder gestellt. Ich war zweimal mit Herrn Gabriel zusammen vor Ort; wir haben zusammen mit meinen Fachleuten der kritischen Bevölkerung erläutert, wie wir das Verfahren möglichst transpa
rent gestalten wollen. Wir führen es in einer Art Mischung von Bergrecht und Atomrecht durch und führen die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren
durch. In einem Workshop ist ferner dargestellt worden, dass es Arbeitsaufträge zu unterschiedlichen Fragen gibt, beispielsweise zum Optionenvergleich und zur Störfallanalyse. Wenn diese Fragen, die von einer Kommission beantwortet werden müssen, geklärt sein werden, werden die Antworten der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das ist das Entscheidende.
Das kann man kritisieren. Aber kritisieren Sie bitte nicht uns. Wir sind an dem 40-jährigen Verfahren jetzt seit vielleicht vier Jahren beteiligt. Aber solange es Rot-Grün und einen Bundesumweltminister Trittin gab, hat sich gar nichts bewegt. Das müssen wir allerdings sagen, Herr Wenzel.
Wenn, dann müssen wir schon so ehrlich sein, dass sich erst Herr Gabriel dieser Frage zugewandt hat. Ich bin auch dankbar, dass er immer wieder betont, er habe ein großes Interesse daran, dies gemeinsam mit Niedersachsen durchzuführen, und er habe insbesondere unsere Fachaufsicht und unsere Beamten gerne mit im Boot, weil deren Kenntnis allgemein über Niedersachsen
hinaus von hoher Bedeutung und wissenschaftlich anerkannt ist. So sollten wir dieses Verfahren auch in der Zukunft durchführen. Das Problem wird nicht in Wolfenbüttel gelöst werden, das Problem muss in Berlin gelöst werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach so viel Übereinstimmung brauche ich zum Thema nichts mehr zu sagen. Der Antrag geht in die richtige Richtung.
Ich kann mich nur bei allen bedanken, die an der Beratung teilgenommen haben, insbesondere bei den vorgenannten Damen, die sich immer wieder ganz besonders eingesetzt haben. Ich verspreche Ihnen, dass die neue Landesregierung ihre Arbeit auf diesem Entschließungsantrag aufbauen wird. Herzlichen Dank und schöne Weihnachten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf setzen wir die Schwerpunkte für die nächsten fünf Jahre. Er bewegt sich im Rahmen unserer Verantwortung für die Konsolidierung des niedersächsi
schen Haushaltes, die wir auch im Umweltbereich haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige dieser Schwerpunkte eingehen. Frau Kollegin Zachow und Herr Dürr haben bereits die entsprechenden Bereiche genannt.
Frau Kollegin Steiner, Sie hätten sich einmal bei dem Kollegen Janßen erkundigen sollen. Er hätte Ihnen erklärt, wie es sich mit den 3 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für den Küstenschutz im nächsten Jahr verhält. Wir haben diese Mittel nämlich schon in diesem Jahr ausgegeben, weil wir Vorsorge treffen mussten, weil wir die Gefahr sahen, dass insbesondere am Schweiburger Bogen die Deichsicherheit nicht so gewährleistet ist. Ich hoffe, Sie haben es jetzt verstanden.
Also: Wir haben die Mittel für diese Maßnahme nicht abgezogen, sondern diese Maßnahme sogar vorgezogen.
Meine Damen und Herren, Sie haben sich zum Naturschutz geäußert. Ich bin dem Kollegen Dürr dankbar, dass er nicht nur Zahlen genannt hat. Ich glaube, Sie haben gar nicht so schnell aufnehmen können, was das bedeutet: Diese Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Wulff setzt nämlich die Politik des Ministerpräsidenten Albrecht fort.
Ministerpräsident Albrecht hatte schon in den
1980er-Jahren das Ziel, die Naturschutzfläche in Niedersachsen von 1,5 % auf 3 % zu steigern. Das Problem war nur, dass Sie das 1990 verhindert haben.
Es kommt aber noch schlimmer: Sie haben dann mit Ihrer Umweltministerin gegen den Willen der Bevölkerung - nicht mit den Menschen, sondern gegen die Menschen - versucht, den Nationalpark Elbtalaue durchzusetzen. Die Gerichte haben Ih
nen dann gesagt, dass das kalte Enteignung ist. Sie mussten also zurückrudern.
Nur, das hätten Sie auch gleich sagen müssen, die Folge war: Ein Nationalpark ist ein Naturschutzgebiet, und ein Biosphärenreservat ist es nicht. Sie haben dafür gesorgt, dass die Naturschutzfläche in Niedersachsen noch verkleinert wurde. Das ist die Realität, die wir wahrzunehmen haben.
Meine Damen und Herren, wir haben in Niedersachsen einen zusätzlichen Naturpark errichtet, Bourtanger Moor.
Damit haben wir erreicht, dass 17,7 % der Landesfläche Naturparke sind. Das sind greifbare Erfolge. Das können Sie nicht außer Acht lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen zum Stichwort „Naturschutz“ noch einen anderen Erfolg nennen, nämlich den Vertragsnaturschutz, das Erfolgsmodell dieser Landesregierung. Wenn es irgendwo Probleme gab, sind wir dorthin gefahren und haben sie gelöst. Noch heute Nachmittag haben wir mit den Landwirten im Rheiderland Vereinbarungen getroffen. Wir haben sie überzeugt, dass das der einzige Weg ist, um auch weiterhin die Anerkennung für die Landwirtschaft zu haben.
Meine Damen und Herren, beim Naturschutz in der Fläche müssen beide Seiten Vorteile haben. Sie jedoch haben die Landwirte vor den Kopf gestoßen, sodass keiner mehr bereit war, da mitzumachen.
Eine solche Politik haben wir nicht gemacht und werden wir auch nicht machen.
Meine Damen und Herren, Küstenschutz ist eine Daueraufgabe. Die Landesregierung bzw. die Regierungsfraktionen haben die Mittel für das nächste Jahr erhöht.
Jetzt ist es noch wichtig, dass wir insbesondere den Stahl bekommen, um einige Engpässe besei
tigen zu können. Die Daueraufgabe Küstenschutz nehmen wir ernst.
In der Zukunft kommt eine weitere wichtige Aufgabe hinzu: der Hochwasserschutz im Binnenland. Dieser Aufgabe müssen wir uns nach den Hochwassern im letzten Jahr stellen.
Dazu werden wir in der nächsten Legislaturperiode einen Plan aufstellen.
Wir haben also den Hochwasserschutz und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf der Agenda.
Mein Vorgänger hat mir ja einiges vor die Füße gekippt. Er war nicht in der Lage, die EU-Richtlinien umzusetzen, ob die FFH- oder die Vogelschutzrichtlinie.
Sie haben das immer wieder kritisiert. Nun hat Herr Jüttner das zumindest in dem Sinne anerkannt, dass er sich fragt, was diese Landesregierung und dieser Umweltminister eigentlich anders macht als er. Er ist selbst zu dem Ergebnis gekommen: Dieser Umweltminister spricht mit den Menschen. Er nimmt sie mit, und er überzeugt sie. Er weiß, dass er es nur auf diesem Wege machen kann.
Meine Damen und Herren, das ist das Erfolgsrezept dieser Landesregierung: mit den Menschen zu sprechen und sie zu motivieren, mitzumachen. So werden wir auch in Zukunft verfahren.
Meine Damen und Herren, dass die kommunale Selbstverwaltung für uns ein ganz wichtiger Punkt ist, haben wir bei der Umsetzung der Verwaltungsreform bewiesen.
Wir haben den Kommunen eine Reihe von Aufgaben übertragen, Herr Kollege Haase. Wobei ich
eine Sache bei Ihnen nicht verstanden habe: Sie haben immer von dem Programm der SPD gesprochen. Mit wem Sie das umsetzen wollen, haben Sie allerdings nicht gesagt. Sie selbst werden es ja nicht sein, das weiß ich ja, und daher bin ich ganz beruhigt. Aber wer es unter Umständen machen soll, haben wir nicht erfahren. Aber das ist ja auch nicht nötig, weil es dazu nicht kommen wird.
Wir haben in der nächsten Legislaturperiode viel im Bereich von Eingriffsregelungen zu tun. Wir haben bei der Werraversalzung etwas zu tun. Alle diese Aufgaben im Umweltschutz können wir nur lösen, weil wir auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen. Das werden die Wähler am 27. Januar auch entsprechend honorieren. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Jahre 1992 - man muss sich auch immer die Daten vor Augen halten - hat das Deutsche Kinderkrebsregister eine Studie über Krebserkrankungen von Kindern in der Umgebung von Kernkraftwerken veröffentlicht. Dabei wurden Daten von Kindern unter 15 Jahren ausgewertet. Diese Studie hat einen viel diskutierten Nebenbefund gehabt, nämlich den, dass bei Kindern unter fünf Jahren Leukämie gehäuft im Umkreis von 5 km um Kernkraftwerke aufgetreten ist.
Um diese Ergebnisse nochmals zu untersuchen und mögliche Erklärungen dafür zu finden, wurde die Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken durchgeführt. Wesentlicher Bestandteil dieser Studie waren die Daten von 1992.
Meine Damen und Herren, in der vergangenen Woche hat mir Herr Bundesumweltminister Gabriel mitgeteilt, dass die zweite Studie nunmehr abgeschlossen sei. Sie bestätige für den Zeitraum von 1980 bis 2003 - auf diesen Zeitraum bezieht sich die Studie -, dass in einem Umkreis von 5 km um 16 Kernkraftwerke eine summarisch - man könnte auch sagen: statistisch-mathematisch erhöhte Rate an Leukämieerkrankungen bei Kindern unter fünf Jahren aufgetreten ist. Die zweite Studie bestätigt also die Ergebnisse, die bereits bekannt sind. Rein rechnerisch bedeuten die erhöhten Raten, dass pro Jahr im Durchschnitt aller 16 Anlagen 0,075 Krebserkrankungen und davon wiederum 0,05 Leukämieerkrankungen bei Kindern zusätzlich beobachtet wurden. Nach Auffassung der Autoren der Studie sind die daraus abzuleitenden Risikoabschätzungen mit Unsicherheiten behaftet. Grund dafür sind die zugrunde liegenden Fallzahlen.
Meine Damen und Herren, bei Studien mit relativ kleiner Zahlenbasis besteht grundsätzlich die Ungewissheit, ob die Ergebnisse auf kausale Zusammenhänge oder aber auf die wissenschaftlichen Grenzen der verwendeten mathematischen Methoden zur statistischen Erfassung geringer Fallzahlen zurückzuführen sind.
Noch bevor am Montag die Zusammenfassung der Studie ins Internet gestellt worden ist, gab es im politischen Raum weitreichende Forderungen. So hat der Kollege Harden gefordert, dass sämtliche Atomkraftwerke sofort abgeschaltet werden.
Herr Kollege Harden, die Landesregierung und ich haben Verständnis für Ihre Sorgen. Ich weiß, dass Sie persönlich sich im Zusammenhang mit der Bürgerinitiative verdient gemacht haben, um immer und immer wieder für dieses Thema zu sensibilisieren. Das gestehen wir Ihnen voll zu. Ihre Forderung ist aber nicht die Lösung des Problems.
Der Kollege Wenzel hat noch einen draufgesetzt und gefordert, wir sollten klären, ob den Kernkraftwerksbetreibern nicht die Betriebserlaubnis entzogen werden müsse. Der Tod von Kindern sei durch die Betriebserlaubnis von Atomkraftwerken nicht gedeckt. Herr Kollege Wenzel: Für die Landesregierung ist der Tod eines jeden Kindes, der eventuell im Zusammenhang mit Leukämie und Kernkraft steht, einer zu viel. Das müssen Sie dieser Landesregierung zugestehen.
Dann kam der Kollege Jüttner. Er fing, wie immer, moderat an. In der Neuen Presse vom 10. Dezember war zu lesen, diese Studie habe eine entwaffnend neue Qualität. Das ist wörtlich zitiert. Folgeuntersuchungen seien notwendig. Darin stimmen wir Ihnen völlig zu. Sie müssen schnell und ordentlich erfolgen, und zwar unter Umständen auch unter Beteiligung eines breiteren Kreises von Wissenschaftlern. Nicht nur Strahlenexperten, sondern auch Mediziner aus unterschiedlichen Bereichen müssen der Forschungsgruppe angehören. Danach kam aber die Forderung, dass alle Kernkraftwerke abgeschaltet werden müssten.
Herr Präsident, das Thema ist meines Erachtens so wichtig, dass der Sachverhalt seitens der Landesregierung klargestellt werden muss.
Wir haben wenig Verständnis dafür, dass Sie, noch bevor die Studie veröffentlicht ist, solche Forderungen stellen.
Gestern Nachmittag haben wir per Fax noch einmal das Bundesumweltministerium, Herrn Gabriel, aufgefordert, uns die Studie zu übersenden. Abends, um 19.30 Uhr, haben wir die Information bekommen: Die Studie ist noch nicht zusammengestellt. Wir können sie Ihnen noch nicht geben. Heute Morgen kam von der Büroleiterin von Herrn Gabriel telefonisch die Auskunft: Wir sind noch nicht soweit. Wir können Ihnen die Studie noch nicht geben.
Herr Kollege Jüttner und Herr Kollege Wenzel, da Sie immer in dieser Form operieren und polemisch arbeiten, will ich Ihnen eines sagen: Ich lebe in der Nähe eines Kernkraftwerkes, allerdings 10 km entfernt. Auch ich habe Kinder, und diese haben ebenfalls Kinder; auch unter fünf Jahren. Glauben Sie, dass die Menschen in meiner Region das Thema nicht genauso ernst nehmen wie Sie? Wir können das Problem aber nicht mit Hektik lösen, sondern wir brauchen klare Ansagen, wie die Untersuchungen durchzuführen sind.
- Das passt Ihnen nicht. Das weiß ich. Das muss ich Ihnen aber einmal deutlich sagen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachhaltigkeit und Klimaschutz - Herr
Kollege Dürr hat es eben gesagt - geht uns alle an und berührt auch alle Politikfelder. Deshalb hat die Landesregierung schon im September 2005 beschlossen, die einzelnen Ressorts aufzufordern, ihre Arbeit auf Nachhaltigkeit hin zu überprüfen und einen Bericht abzugeben. Diese Berichte wurden am 8. August 2006 vorgelegt. Der Ministerpräsident und ich haben sie daraufhin gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt.
In einem zweiten Schritt - das ist wichtig, Frau Kollegin Somfleth - muss man eine Strategie entwickeln. Deshalb braucht man belastbare Ergebnisse aus den einzelnen Ressorts; denn die müssen letztendlich zusammengefügt werden. Sie
können unter Umständen beklagen, dass Ihnen das alles zu lange dauert.
- Sie arbeiten bei vielen Dingen etwas schludrig, Herr Meinhold. Es ist aber notwendig, gründlich zu arbeiten, um am Ende verlässliche Daten zu haben, die dann über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben.
In einem weiteren Schritt werden wir aufgrund dieser Ergebnisse eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielsetzungen und
Maßnahmen weiterentwickeln. Frau Kollegin Somfleth, ich gehe davon aus, dass das Kabinett dies noch im Dezember tun wird. Mir ist aber unverständlich, dass Sie dies alles beklagen; denn wir haben in dieser Frage sowohl den Umweltausschuss als auch den Wirtschaftsausschuss immer über die einzelnen Schritte unterrichtet. Hier muss man sich schon fragen, wo eigentlich die Kollegen der SPD waren, Herr Haase, als diese Unterrichtung durch das Umweltministerium erfolgt ist.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat Maßnahmen in Bezug auf die notwendige Anpassung an den Klimawandel durchgeführt und wird dies auch weiterhin tun. So hat sie den Forschungsverbund aufgebaut und wird sie auch wissenschaftliche Gutachten in Auftrag geben, damit wir genauestens erfahren, was notwendig ist, um dem Klimawandel zu begegnen. Es ist wichtig, dass wir nicht mit hausgemachten Strategien arbeiten, die in den nächsten Jahren unter Umständen nicht zu den Erfolgen führen, die wir uns alle versprechen.
Herr Kollege Haase, Sie haben bemängelt, dass Sie im Haushalt noch keine Mittel vorfinden, die dafür verwendet werden sollen. Das ist der Unterschied zwischen dieser Landesregierung und der Vorgängerregierung: Sie haben Mittel, die Sie eigentlich gar nicht hatten, in den Haushalt eingestellt und dann auch auf Deubel komm raus ausgegeben. Wir machen es anders. Wir wollen, dass die vorliegenden Anträge zunächst einmal geprüft werden müssen, und werden anschließend die entsprechenden Mittel bereitstellen. Frau Kollegin Somfleth, ich kann Ihnen zusagen: Wenn diese Anträge vorliegen, werden sie im März 2008 beschieden werden.
Ich komme jetzt noch einmal auf Frau Kollegin Steiner zurück, die sich hier in der Wortwahl ziemlich vergriffen hat, und sage etwas zu den Mitarbeitern in den Regierungskommissionen, von denen es bei unterschiedlichen Regierungen fünf an der Zahl gab: In diesem Hause gab es nie einen Zweifel daran, dass diese Regierungskommissionen weiterarbeiten sollten, wenn sie mit einer richtigen und vernünftigen Aufgabe betraut worden sind. In ihnen haben Wirtschaftsverbände, Umweltverbände und alle gesellschaftlichen Gruppen mitgearbeitet. Ich kann Ihnen auch sagen, dass Niedersachsen - dies ist ein Lob an die frühere Umweltministerin und den früheren Umweltminister - hier mit an der Spitze ist. Bei Remmers hat es angefangen. Die Idee kam von ihm, aber sie ist weitergeführt
worden. Es ist doch immer gut, wenn man gut arbeitende Kommissionen weiterführt. Darum werden wir in der Bundesrepublik Deutschland beneidet; Herr Kollege Meinhold, das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
- Dass dies fortschrittlich ist; dafür werden wir sogar von SPD-Umweltministerinnen und -ministern gelobt. Sie fragen uns, wie wir das eigentlich hinbekommen haben. Diese Kommissionen haben deshalb so gute Arbeit geleistet, weil sie nicht nur für den Papierkorb gearbeitet haben, sondern diese Ergebnisse auch in die europäische Gesetzgebung mit eingebracht haben. Insofern schlage ich Ihnen vor, Frau Kollegin Steiner, dies noch einmal ein bisschen zu klären. Dort arbeiten sehr honorige Frauen und Männer mit.
Meine Damen und Herren, auch auf die Energieeinsparinitiative sind meine Vorredner eingegangen. Sie ist in den Haushalt eingestellt worden, weil es wichtig ist, dass das Land bei seinen eigenen Immobilien beweist, dass es mit Vorbildcharakter arbeitet. Insofern sind diese 2,5 Millionen Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand des Landes unabweislich. Wir reden immer über Energieeffizienz. Auch in diesem Bereich werden 7,5 Millionen Euro für die landeseigenen Liegenschaften eingestellt.
Ganz wichtig ist auch das Energieforschungszentrum, das am Forschungsstandort Goslar ins Leben gerufen werden soll. Er ist notwendig und wird aufgebaut. Ich erwähne noch, dass wir auch den Wald einbeziehen und erforschen werden, welche Aufgabe der Wald bei der Bekämpfung des Klimawandels und der CO2-Emmissionen leisten kann. Auch dabei werden wir die Forschungseinrichtungen einbinden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen: Wenn wir Waldumbaumaßnahmen nur in staatlichem Wald vollziehen, betrifft dies 30 % des Waldes. Wenn wir aber auch Anreize dafür geben, dass das auch im privaten Wald geschieht, dann haben wir schon 90 % der Wälder in unserem Land erfasst, die entsprechend umgebaut werden können.
Meine Damen und Herren, der kurze Überblick zeigt, dass das Land gut aufgestellt ist und dass wir das Thema nicht nur ernst nehmen, sondern auch strategisch angehen werden. Wenn dieser Bericht vom Kabinett verabschiedet sein wird, Frau
Kollegin Somfleth, dann werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode erneut darüber unterhalten, ob er so richtig ist oder ob wir Veränderungen vornehmen müssen. Wir jedenfalls bieten Ihnen an, bei der Bekämpfung des Klimawandels mitzuarbeiten. Allerdings waren die Anträge, die Sie heute gestellt haben, so überflüssig wie ein Kropf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klimaschutz und Klimawandel sind wichtige Anliegen der Landesregierung, denen wir unsere volle Aufmerksamkeit widmen. Gleichzeitig ist die Lösung der mit dem Klimawandel verbundenen Probleme eine Herausforderung, der sich alle gesellschaftlichen Gruppen stellen müssen. Als
Hauptursache der Erderwärmung gilt der wachsende Ausstoß von Treibhausgasen, die sich in der Erdatmosphäre anreichern. Kohlendioxid stellt eines der sechs wichtigsten Treibhausgase dar. Der größte Teil des Kohlendioxids wird durch die Verbrennung der fossilen Brennstoffe Erdgas,
Erdöl, Stein- und Braunkohle sowie deren Folgeprodukte freigesetzt.
Um die Gesamtmenge emittierten Kohlendioxids europaweit zu verringern, wurde bis zum 1. Januar 2005 für industrielle Anlagen das Klimaschutzinstrument des Emissionshandels eingeführt.
Deutschland verfolgt das Ziel, die CO2-Emissionen aus Industrieanlagen in der zweiten Handelsperiode, also von 2008 bis 2012, auf 453 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen. Zu den emissionshandelspflichtigen Anlagen gehören auch die Kohlekraftwerke.
Meine Damen und Herren, die Emissionsmengen einzelner Kraftwerke sind im Hinblick auf das große Klimaschutzziel relativ unbedeutend. Entscheidend ist die Einhaltung des festgelegten Gesamtziels. Das Zuteilungsgesetz fordert im Vergleich zur ersten Handelsperiode bei Energieanlagen
eine Absenkung der Kohlendioxidemissionen um
bis zu 20 %. Dieses soll durch die Einhaltung anspruchsvoller brennstoffbezogener Benchmarks
erreicht werden. Diese Benchmarks liegen mit dem Wert von 750 g CO2/kWh für die Kohlekraftwerke erheblich unter den derzeitigen durchschnittlichen Kohlendioxidemissionen bestehender Braunkohlekraftwerke, die immerhin noch bei 1 200 g/kWh liegen.
Natürlich liegt der Kohlendioxidausstoß von Gaskraftwerken niedriger. Eine reine Beschränkung auf Gas als Energieträger kann aber im Hinblick auf eine vorausschauende und eine dauerhafte und sichere Versorgung nicht die Lösung sein. Kennen Sie nicht den raschen Anstieg der Gaspreise in den zurückliegenden Jahren? - Energie muss insoweit auch immer bezahlbar bleiben, sowohl für die Unternehmen als auch für die einzelnen Bürger und Haushalte. Die Niedersächsische Landesregierung setzt auf einen Mix aus verschiedenen Energieträgern und die Realisierung moderner, effizienter Anlagentechnik.
Der von Ihnen kritisierte hohe CO2-Ausstoß konventioneller Kraftwerke könnte mit dem geringsten Aufwand sehr schnell beseitigt werden, wenn wir zu einer Verlängerung der Restlaufzeiten bei den bestehenden Kernkraftwerken kämen.
Der Bau von konventionellen Kraftwerken ist die Konsequenz aus dem von Ihnen gewollten Ausstiegsszenario.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Ihre Behauptung, dass der CO2-Ausstoß der geplanten Kohlekraftwerke völlig
überhöht sei, kann ich nicht nachvollziehen. Bisher erreichen die Kohlekraftwerke in Deutschland einen Wirkungsgrad von 36 bis 38 %. Die neuen Kohlekraftwerke werden den Wirkungsgrad um ca. 10 % vergrößern; E.ON hat gesagt, das Kraftwerk in Wilhelmshaven solle einen Wirkungsgrad von 50 % plus X haben. Die elektrischen Wirkungsgrade sind Spitzenwerte im Europavergleich und auch im internationalen Vergleich.
Nun zu den kritisierten Wirkungsgraden der geplanten Kohlekraftwerke, womit ich auch zur Beantwortung der Frage 2 komme. Bei dem elektri
schen Wirkungsgrad von Kraftwerken handelt es sich um das Verhältnis von eingesetzter Energie zum erzeugten Strom abzüglich des für den Betrieb des Kraftwerks erforderlichen Eigenstrombedarfs.
Bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird ein Gesamtwirkungsgrad gebildet, der die aus den
Brennstoffen erzeugte elektrische Energie und die für eine weitere Nutzung verwendbare Wärmeenergie berücksichtigt. Der Gesamtwirkungsgrad ist erheblich größer als der elektrische Wirkungsgrad, er unterliegt aber einer entscheidenden Einschränkung: Die im Kraftwerk erzeugte Wärme muss ortsnah einer sinnvollen und praktikablen Verwendung zuführbar sein. Dies kann, wie z. B. am Standort Dörpen angedacht, die Nutzung der Wärme durch ein Industrieunternehmen sein, das beispielsweise in diesem Falle sehr viel Dampf benötigt. Das kann aber auch die Einspeisung von Wärme in ein vorhandenes Fernwärmenetz zur Versorgung von kraftwerksnahen Haushalten sein. Für eine Kraft-Wärme-Kopplung fehlt aber - weil Sie konkret nach Stade gefragt haben - die Voraussetzung, um ein solches entsprechendes
Fernwärmenetz aufzubauen.
- Herr Kollege Wenzel, weil Sie dazu dieses erst einmal aufbauen müssen. Sie müssen dazu die Investitionsbereitschaft eines Unternehmens haben. Außerdem brauchen Sie die Haushalte dafür; für ein solches Kraftwerk brauchen Sie ungefähr 80 000 Haushalte.
Wollte man die Wärme also weiter nutzen, wäre das an gewisse Bedingungen geknüpft.
Im Übrigen wissen Sie auch, dass für eine ordnungsrechtliche Durchsetzung der Kraft-WärmeKopplung die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden müssen. Dies allerdings hätten Sie, Herr Kollege Wenzel, während Ihrer Regierungszeit in Berlin schon längst machen können, wenn Sie es für so wichtig und zukunftsweisend gehalten hätten.
Unabhängig davon setzt sich die Landesregierung überall dort, wo die beschriebene Infrastruktur gegeben ist, für die Nutzung von Kraft-WärmeKopplung ein.
Nun zu Frage 3: Für die Standortregionen sind die Kraftwerksprojekte eine wichtige Infrastrukturkomponente. Sie werden deutliche positive Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung des gesamten Raumes haben. Den Investitionen in die neuen Kraftwerke werden - der Ministerpräsident hat
schon auf Wilhelmshaven hingewiesen - Investitionen von anderen Firmen folgen, die sehr wohl den Vorteil sehen, dass dort Strom jetzt und auch in der Zukunft sicher verfügbar ist und abgerufen werden kann. Dementsprechend werden wir diese Vorhaben unterstützen.
Im Hafen Bützfleth - danach hatten Sie konkret gefragt - bereitet NPorts ein Planfeststellungsverfahren für eine Hafenerweiterung vor. Die Kosten für den Kohleanleger trägt Electrabel selbst. In Wilhelmshaven plant NPorts als Infrastrukturmaßnahme die Ertüchtigung der Niedersachsenbrücke. Die Brücke soll für 21 Millionen Euro so ausgebaut werden, dass zusätzliche leistungsfähige Entladekräne in Betrieb genommen werden können, die den Vorteil haben, dass die Leistung dort voraussichtlich sogar vervierfacht werden kann. Diese Maßnahmen dienen der kommunalen Infrastruktur und kommen wirklich allen ansässigen und potenziellen neuen Industrieunternehmen zugute. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht bei allem Handeln der Landesregierung mit an erster Stelle. Dadurch werden Arbeitsplätze für die Menschen geschaffen, insbesondere auch in den strukturschwachen Regionen.
Herr Präsident! Herr Kollege Janßen, ich hatte ja bereits gesagt, dass der Emissionshandel das sicherstellt. Insofern ist das einzelne Kraftwerk nicht so bedeutend wie die Summe.
Sie haben natürlich recht, dass ein Gaskraftwerk erheblich weniger CO2-Emissionen hervorruft.
Aber Sie wissen auch - darauf habe ich in diesem Hause auch schon hingewiesen -, dass wir gerade bei Gas das große Problem haben, dass es aus unsicheren Regionen kommt. Außerdem wissen Sie, dass Gas zu den endlichen Rohstoffen zählt. Die Kohle auch. Der Unterschied besteht aber darin, dass die Gasvorkommen statistisch gesehen noch für 150 Jahre ausreichen, die Steinkohle hingegen für ungefähr 1 000 Jahre. Für uns ist entscheidend, dass wir einen Energiemix haben, und zu diesem Energiemix gehört die Nutzung aller fossilen Energieträger, auch der Steinkohle.
Ich erlaube mir, Ihnen vorzulesen, was Umweltminister Gabriel auf der Sondersitzung der UMK zu
Ihrer Forderung nach noch mehr Gaskraftwerken gesagt hat.
- Ich komme zu Frau Höhn auch noch. Wenn Sie richtig fragen, zitiere ich die nachher auch noch.
Herr Gabriel hat ganz klar und deutlich und sehr realistisch die Position der Bundesregierung wiedergegeben, als er sagte:
„So viel Gas gibt es gar nicht auf der Welt, und wenn es das gäbe, wäre es eine verdammt teure Form der Energieproduktion, sodass es keine Alternative in Deutschland gibt, auch die Kohle“
- und zwar die Steinkohle und die Braunkohle; die hat er noch zusätzlich erwähnt
„in unserem Lande weiter zu nutzen. Jeder, der eine andere Debatte führt, muss entweder klar sagen, dass er dann der Überzeugung ist, dass die Kernenergie weiter genutzt werden soll, oder er führt eine zwar sympathische, aber im Ergebnis nicht realisierbare Diskussion.“
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, wenn heute in Niedersachsen an zwei Standorten neue Kraftwerke gebaut werden - die Investitionsentscheidung bei Electrabel ist wohl schon gefallen - und man insgesamt davon ausgeht, dass in der ganzen Bundesrepublik nur zehn neue Kohlekraftwerke gebaut werden, dann zeigt das doch schon einmal das Vertrauen der Investoren in diese Landesregierung. Sie schätzen die sicheren Rahmenbedingungen.
Diese Unternehmen haben aus marktwirtschaftlichen Gründen ein großes Interesse daran,
Anlagen zu bauen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und mit denen sie möglichst günstig Strom erzeugen können.
Ich sage Ihnen noch eines, Herr Kollege Meinhold: Wenn diese Anlagen dort in Wilhelmshaven, in Emden, in Dörpen oder in Stade stehen, dann werden auch andere kommen und sich diese Anlagen angucken.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Aber diese alten Dreckschleudern brauchen wir nicht mehr! Die Anlagen in China haben Wirkungsgrade von gerade einmal 15 %. Es gilt doch, dass wir das Klima global sehen. Wir haben eine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, die modernsten Anlagen nicht nur hier zu installieren, sondern auch dazu beizutragen, dass entsprechende Anlagen überall in der Welt installiert werden können. Das sichert Arbeitsplätze bei uns. In Bezug auf das Arbeits- platzargument sind Sie anscheinend relativ weit entfernt von der Realität. Ihnen sind auch die Energiekosten egal. Hauptsache ist, dass Sie Ihre Ideologie und Ihre Weltanschauung durchsetzen können. Das sehen wir ja auch beim Sprit. Da haben Sie Ihre Forderungen ja bald durchgesetzt. Nur muss das der Bürger teuer bezahlen. (Beifall bei der FDP und bei der CDU - Walter Meinhold [SPD]: Wer setzt denn diese Forderungen durch? Die Konzerne und niemand sonst!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, wir werden uns im Hinblick auf alle geplanten Kohlekraftwerke in den Gesprächen mit den betreffenden Unternehmen für eine Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen. Das aber ist schwierig, und die Situation bei uns kann auch nicht mit der in Dänemark verglichen werden. In Dänemark ist der Einführung der haushaltsnahen Wärmeversorgung durch Kraftwerke ein sehr langer Prozess vorausgegangen. Sie aber haben bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene einen Antrag gestellt mit dem Ziel, so schnell wie möglich mit in dieses Verfahren einzusteigen.