Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

(Unruhe)

- Ich eröffne die Beratung, wenn es etwas ruhiger geworden ist. - Danke schön. Für die CDUFraktion spricht Herr Kollege Althusmann. Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist vornehmste Aufgabe des Landesparlaments, Gesetzentwürfe zu beraten, sie am Ende gegebenenfalls auch in Gesetze münden zu lassen und sie zu beschließen, ob zum Thema Landesforsten oder zu anderen Themen. Darunter sind aber nur wenige Gesetze, die uns selbst als Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag betreffen. Insofern, meine Damen und Herren, möchte ich kurz auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und FDP zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes eingehen.

In dem Gesetzentwurf ist eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung um 1,5 % und der Fraktionskostenzuschüsse um 1,3 %, rückwirkend zum 1. Januar 2007, vorgesehen. Hinzukommen eine Anpassung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst für die Bürokräfte der Abgeordneten sowie die Glättung einer Disparität im Abgeordnetengesetz, das im Jahr 2005 geändert wurde.

Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass die Öffentlichkeit die Beratung und die Entscheidung über diesen Gesetzentwurf angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage des Landes Niedersachsen sehr genau beobachten wird und vereinzelt sicherlich auch kritisieren wird. Das haben wir zu akzeptieren.

Allerdings: Für eine Politikerschelte sollte die Diätenerhöhung oder die Anpassung der Fraktionskostenzuschüsse nicht dienen. Diese Entscheidung ist von Augenmaß und von Zurückhaltung geprägt. Meine Damen und Herren, ich meine, wir als Abgeordnete können durchaus auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich machen, dass wir dem Ansehen des Parlaments dadurch dienen können, dass wir nicht immer nur über unser eigenes Parlament schlecht reden, und dass wir einen Auftrag der Bevölkerung dieses Landes haben, den wir nach bestem Wissen sehr gut erfüllen, sehr viele von uns mit einem Höchstmaß an Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Leider neigen Teile der Öffentlichkeit und hin und wieder auch Fraktionen dieses Hauses zu unsachgemäßem Populismus, wenn Abgeordnete über die Anhebung ihrer Bezüge zu entscheiden haben. Wir sollten daher umso mehr darauf achten, die Diskussion über diese Frage hier im Plenum stets mit Zurückhaltung und der gebotenen Sachlichkeit zu führen. Ich hoffe, dass sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser Haltung anpassen kann und dass sie sie annehmen kann.

Dieser Gesetzentwurf, der auf der Basis der Empfehlung der unabhängigen Diätenkommission steht, ist wirklich begründbar und nachvollziehbar. Mit einer unabhängigen Diätenkommission gehen wir im Übrigen im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern und auch zum Deutschen Bundestag einen besonders klugen Weg. Wir lassen uns von Externen beraten. Diese geben eine

Empfehlung, und nicht der Landtag selbst. Wir haben nur am Ende darüber zu beschließen. Nichts ist im Lande Niedersachsen so transparent wie die Diäten der Abgeordneten selbst.

Die Diätenkommission kommt angesichts der allgemeinen Einkommensentwicklung zu der Anhebung um 1,5 %. Ich will nur darauf hinweisen, dass die sechs führenden Wirtschaftsforschungsinstitute für das Jahr 2006 einen Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter von 0,6 % ausgemacht haben und für dieses Jahr eine Steigerung um 1,2 % prognostizieren. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung setzt diese Werte in seinem Jahresgutachten mit 1,0 bzw. 1,3 % - wahrscheinlich in den nächsten Wochen und Monaten noch höher - an. Das Selbstständigeneinkommen stieg im Jahr 2006 nach Angaben der sechs führenden Wirtschaftsforschungsinstitute um 5,6 %, nach den Erhebungen des Sachverständigenrates um 7,7 %.

Insofern, meine Damen und Herren, bleibt auch in Bezug auf die Entwicklung im öffentlichen Dienst die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen des Niedersächsischen Landtages um immerhin noch 180 Euro hinter dem Leitbild der Beamtenbesoldungsgruppe A 16 zurück. Insofern meine ich, dass jetzt, nachdem wir im Niedersächsischen Landtag fünf Jahre lang keine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung hatten - trotz der Empfehlungen der unabhängigen Diätenkommission haben wir diese immer wieder abgelehnt und darauf verzichtet -, der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem wir, ohne das in irgendeiner Form auch noch begründbarer zu machen, meiner Meinung nach entscheiden können, die Abgeordnetenentschädigung um monatlich 82 Euro anzupassen. Ich will nur darauf hinweisen, dass die Diäten in Niedersachsen seit dem Jahre 2000, also innerhalb von sieben Jahren, dann um rund 400 Euro gestiegen sein werden.

Nach sorgfältiger Prüfung halten wir es daher für angemessen, der Empfehlung der Diätenkommission zu folgen und die Höhe der Grundentschädigung maßvoll an die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst anzupassen.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen um unsere Vorbildfunktion. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes dürfen von uns zu Recht ein gewisses Maß an Zurückhaltung erwarten. Gleichwohl verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass die Höhe der Abgeordnetenentschädigung der wirt

schaftlichen Entwicklung angepasst wird. Geschieht dies über einen längeren Zeitraum nicht, kann die Grenze der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung allmählich unterschritten werden und kann damit die Freiheit des Abgeordnetenmandats gefährdet werden. Auch das gilt es dabei zu beachten.

Insofern, meine Damen und Herren, bitte ich Sie nunmehr darum, dem gemeinsamen Entwurf der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes mit den Folgen für die Bürokräfte, mit den Folgen für den Tarifvertrag, mit der Versorgungsregelung und mit der Glättung dieses im Jahre 2005 geänderten Gesetzes zuzustimmen. Ich hoffe auf ein sehr breites - vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder: vielleicht sogar ein ganz breites - Votum, gegebenenfalls auch durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wir sollten die Hoffnung nicht aufgeben. Aber, meine Damen und Herren, im Zweifelsfall dürfte es eine breite Mehrheit dafür geben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD)

Danke schön. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Möhrmann das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Althusmann hat die Inhalte des Gesetzentwurfes, der heute zur Abstimmung steht, schon im Wesentlichen vorgetragen. Deshalb möchte ich einige Gedanken zur Entschädigung von Abgeordneten aus meiner Sicht hinzufügen.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass es sich bei dem Abgeordnetenmandat um einen Fulltime-Job handelt, sind die Parlamente gefordert, über ihre eigenen Entschädigungen zu entscheiden. Seitdem tun sich alle Parlamente damit schwer. Es hat die unterschiedlichsten Überlegungen dazu gegeben, wie man zu einer angemessenen Entschädigung kommen kann. Es sind Gutachter eingesetzt worden, es hat Kommissionen gegeben, und in Niedersachsen gibt es seit vielen Jahren eine Kommission, die jährlich überprüft, wie sich die allgemeine Einkommens

entwicklung in Niedersachsen gestaltet und welche Schlussfolgerungen daraus für die Mandatsträger des Niedersächsischen Landtages zu ziehen sind.

Dieser Landtag ist diesen Empfehlungen inzwischen sechsmal aus den unterschiedlichsten Erwägungen nicht gefolgt. Unsere Kommission, die jährlich über diese Situation nachdenkt, hat, wie ich finde, mit einer gewissen Berechtigung geäußert: Wenn ihr eine Kommission einsetzt und wenn sie zu objektiv nachvollziehbaren Überlegungen kommt, dann ist für uns als Kommission nicht einsehbar, warum man diesen Empfehlungen dann sechsmal nicht folgt.

Meine Damen und Herren, man muss sich fragen, woran das liegt. - Das liegt natürlich daran, dass, wenn man über das eigene Einkommen in aller Öffentlichkeit zu befinden hat, jeder mitreden kann, weil jeder über ein eigenes Einkommen verfügt und jeder auch für sich selbst Maßstäbe anlegt, was denn wohl angemessen wäre. Dann kommen sehr viele zu der Auffassung, dass „die“ für das Herumsitzen eigentlich viel zu gut bezahlt werden, meine Damen und Herren. Das ist unser Problem.

Wenn man dann auch noch meint, dass sich das an die übrige Einkommensentwicklung anpassen muss, dann sind wir Abgeordnete immer in einer etwas schwierigen, aus einer Defensive heraus kommenden Diskussion. Deshalb hat es Überlegungen gegeben, eine Indexierung vorzunehmen. Das ist auch in einigen Landtagen gelaufen. Auch in Niedersachsen hatten wir so etwas schon. Aber das ist dann schlussendlich gescheitert.

Warum ist es nun ein paar Mal nicht erhöht worden? - Das hing damit zusammen, dass sich die finanzielle Lage des Landes Niedersachsen in einem derartigen Missstand befand, dass man nachvollziehbar argumentieren konnte: Jetzt verzichten wir auf Erhöhungen.

Meine Damen und Herren, das ist jetzt aber anders. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Was mich nicht verwundert, sondern ärgert, ist, dass es in diesem Landtag eine Fraktion gibt, die immer diejenigen unterstützen, die sagen „Die kriegen sowieso schon genug, eine Erhöhung ist nicht notwendig“, und dass, wenn das Geld ausgezahlt wird, man es nimmt und es irgendwo anders einsetzt, wie man behauptet.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Damit wird der Eindruck erweckt, als ob die Übrigen aus diesem Landtag nicht auch in vielen gemeinnützigen, sozialen und anderen Bereichen Geld einsetzten. Meine Damen und Herren, das ist das, was mich ärgert. Es wäre konsequent, Frau Helmhold, wenn Sie uns einmal erklären könnten, welche Höhe für Sie angemessen wäre und wie Sie sich die jährlichen Anpassungen vorstellen, sodass auch Sie zustimmen könnten.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen: Sie haben schon einmal zugestimmt, nämlich als es eine Koalitionsvereinbarung gab, in der es hieß, dass man nicht getrennt abstimmt. Ins Deutsche übersetzt, heißt das für mich: Immer dann, wenn ich mit in der Regierung bin, kann ich eine angemessene Diätenerhöhung mit vertreten. Immer dann, wenn ich nicht in der Regierung bin, ist es für mich als Oppositionsfraktion leichter, Nein zu sagen. - Meine Damen und Herren, das kann ich nicht verstehen, das will ich nicht nachvollziehen. Ich finde, das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die Drucksache liegt Ihnen allen vor. Herr Althusmann hat die Einzelheiten genannt. Ich will nur noch hinzufügen: Unsere Fraktion wird dieser Änderung zustimmen. Ich meine, der Landtag wird mit großer Mehrheit eine Entscheidung treffen, die gegenüber den Steuerzahlern finanziell zu vertreten ist, und ich hoffe, dass sich in der Diskussion über dieses Thema vielleicht einmal etwas ändert, sodass es nicht wieder zu den bisher eigentlich immer üblichen Schlagzeilen kommt. Ich jedenfalls meine, bei einer Einstufung in Anlehnung an die Besoldungsgruppe A 16 sind wir in keinem Falle überbezahlt. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Helmhold. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn meine Fraktion heute den Vorschlag der Diätenkommission zur Anpassung der Grundentschädigung ablehnt, dann tun wir das

nicht, weil wir der Auffassung wären, der Vorschlag wäre etwa völlig unangemessen oder aus der Luft gegriffen. Wir lehnen ihn ab, weil eine Diätenerhöhung nach unserer Auffassung nicht in die derzeitige Lage im Land passt.

(Zurufe von der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Das ist jedes Mal das Gleiche!)

- Natürlich ist es jedes Mal das Gleiche. Wenn Sie mir sagen, dass es diesem Land gut geht, müssen Sie mir das auch wirklich vorrechnen können. Sie müssen mich also überzeugen, dass das so ist. Das ist das Grundproblem, meine Damen und Herren.

Ich habe mich über die sachlichen Einlassungen des Kollegen Althusmann gefreut. Es ist ja tatsächlich so, dass wir selbst über unser Einkommen befinden. Weil es uns selbst überlassen bleibt, ob wir dem Vorschlag der Kommission zustimmen oder nicht, müssen wir besonders sensibel sein. Weil dieser Landtag gleichzeitig im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Einkommens- und Lebenssituation vieler anderer Menschen in Niedersachsen abstimmt, habe ich an dieser Stelle ein Problem. Wir müssen sehr aufpassen und darauf achten, dass wir eine richtige Balance finden zwischen dem, was die Politik in Niedersachsen anderen zumutet, und dem, was Politiker und Politikerinnen sich selbst zumuten.

Ich möchte einige Beispiele nennen. Die Zuwendungen für Personalkosten z. B. im Bereich von Beratungsstellen, Frauenhäusern und allen sozialen Projekten entsprechen seit Langem nicht mehr den tatsächlichen Lohnkosten. Hier hat es seit Jahren Nullrunden gegeben, übrigens in diesem Jahr wieder. Tarifsteigerungen und Steigerungen durch Alterszuschläge sind seit Jahren nicht berücksichtigt worden.

Die Armut in diesem Lande steigt, meine Damen und Herren. Aktuell hat die Zahl der Sozialgeldempfängerinnen unter 14 Jahre um 10 % zugenommen. Wir alle wissen, dass die Leistungen nach dem ALG II das soziokulturelle Existenzminimum nicht abdecken. Kinder aus armen Familien werden von Klassenfahrten, von Schulveranstaltungen und sogar vom Schulmittagessen abgemeldet, weil das Geld nicht reicht.

Weil das so ist, meine Damen und Herren, halten wir in Abwägung aller Argumente eine Anhebung derzeit nicht für vertretbar. Gerade weil wir nicht zu

den Armen im Lande gehören - das kann wirklich niemand behaupten -, ist es für uns eine Frage der Glaubwürdigkeit, ob wir uns vor diesem Hintergrund bereit erklären, weiterhin einen Beitrag zur Konsolidierung zu leisten.

Herr Möhrmann, da Sie die Finanzsituation direkt angesprochen und mich gefragt haben, sage ich Ihnen eines: Neben 1,3 Milliarden Nettoneuverschuldung gibt es in diesem Land weiterhin Schattenhaushalte und verdeckte Kreditaufnahmen in erheblicher Höhe. Sie haben mich gefragt, wann wir denn eine Anhebung der Diäten für angemessen hielten. Dazu sage ich Ihnen: Ich will gern mit Ihnen gemeinsam dafür stimmen, wenn die von mir angesprochenen Gruppen keine Nullrunden mehr haben und wenn soziale Gruppen, Initiativen und Hartz-IV-Empfänger mehr Geld erhalten. Aber so weit sind wir nicht, und deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf heute ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Bode. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Althusmann und Herrn Möhrmann für ihre ausgewogenen und sachlichen Darstellungen sehr dankbar. Ich danke insbesondere Herrn Möhrmann und seiner Fraktion, weil es für die größte Oppositionsfraktion natürlich ein Leichtes gewesen wäre zu sagen: Die Sache ist uns egal. Wir wollen bei dieser Fragestellung einen medialen Aufschlag gegen die Regierung platzieren. - Dass Sie hier die Sache in den Vordergrund gestellt haben, zeichnet Sie aus.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Helmhold, Sie haben gesagt, die Lage sei nicht so, dass man etwas Derartiges beschließen könne. Ich habe versucht, mich an die letzten zehn oder fünfzehn Jahre zurückzuerinnern. Mir ist kein Zeitraum eingefallen, in dem man von vornherein hätte sagen können: Jetzt ist die Lage so, dass man über eine Änderung der Abgeordnetenvergütung, egal in welchem Parlament, reden könnte. Deshalb müssen wir uns bei der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung immer an Kriterien messen lassen, und wir müssen die richtigen Kriterien in den Vordergrund stellen.

Solange wir keine externen Faktoren für eine automatische Anpassung der Bezüge haben, müssen wir zunächst einmal einen Referenzbezug nehmen. Das ist für mich ganz entscheidend. Die Diätenkommission hat die Anlehnung an die Besoldungsgruppe A 16 vorgeschlagen. Herr Möhrmann, ich teile Ihre Auffassung über die Höhe.

Die Diätenkommission hat ebenfalls unabhängig die Einkommensentwicklung in den entsprechenden Vergleichsberufsgruppen untersucht. Frau Helmhold, wenn man sich auf diese Zahlen bezieht, darf man nicht einzelne herausnehmen, sondern muss dann schon den Schnitt nehmen. Im Schnitt bleiben wir mit der Anpassung hinter den Entwicklungen zurück, insbesondere im Vergleich zu den Selbstständigen.

Wir sind also bei der Grundvergütung und auch bei der Entwicklung sehr zurückhaltend, wie es die Diätenkommission empfohlen hat. Wenn man eine unabhängige und neutrale Kommission einberuft, die eine Empfehlung abgeben soll, finde ich es richtig, dass man sich an diese Empfehlung hält, wenn nicht wirklich elementare Dinge dagegen sprechen, insbesondere dann, wenn man die Empfehlungen über Jahre hinweg nicht befolgt hat. Andernfalls könnte man sich den Aufwand mit einer Diätenkommission sparen.