Protokoll der Sitzung vom 27.04.2007

Wie bereits in der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage vom Juli 2006 dargestellt, ist die Aussage, mit dem Regierungswechsel sei das baureife Vorhaben auf Eis gelegt worden, nicht zutreffend. Das Vorhaben (Herrichtung des Insti- tutsgebäudes) wurde zwar zum 31. Rahmenplan für den Hochschulbau angemeldet und hat dann

im 32. Rahmenplan im Jahre 2003 mit Gesamtkosten von 2 964 000 Millionen Euro die Einstufung in Kategorie I erhalten. Gleichzeitig wurde ein zusätzliches Vorhaben „Teilneubau des Instituts“ mit Gesamtkosten von 1 782 000 Euro in den 32. Rahmenplan mit der Kategorie I aufgenommen. Damit war die 50-prozentige Mitfinanzierung des Bundes gemäß Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) gesichert. Mit beiden Vorhaben hätte begonnen werden können. Die Universität Göttingen selbst hat die Vorhaben anschließend aufgrund einer veränderten Prioritätensetzung (nach- rangige Einordnung der Maßnahme) zurückgestellt und in den nächsten Jahren nicht weiterverfolgt.

Im September 2006 hat die Universität - unabhängig von den bereits laufenden Diskussionen eine Schlussabrechnung vorgelegt (Abrechnung der Planungskosten), auch im Zusammenhang mit der Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau durch die Föderalismusreform. MWK hat daraufhin die mit dem Bund erforderliche Abrechnung der HBFG-Mittel vorgenommen.

Dieses vorweggeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Gespräche mit der Stiftung Universität Göttingen als Eigentümerin der ethnologischen Sammlungen sind nicht abgeschlossen.

Zu 2: Da der Anlass für die museale Entwicklung die exquisiten Sammlungen der Stiftung Universität Göttingen als Eigentümerin sind, gehen Planungen von den Göttinger Sammlungen aus.

Zu 3: Der derzeitige Stand der Gespräche stellt eine Etatisierung musealer Baupläne im Haushaltsjahr 2008 nicht in den Vordergrund.

Anlage 21

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 23 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Regierung Wulff ohne klaren Kurs bei Unternehmensbeteiligungen - Wirtschaftsminister Hirche Sicherheitsrisiko für VW

Angesichts der aktuellen Medienberichte über die massiven Machtverschiebungen bei VW äußern sich Mitglieder der Regierung Wulff öffentlich widersprüchlich zu den Plänen der Landesregierung. Die Varianten über das künftige Engagement stehen im Gegensatz zueinander. Sie reichen von Verkäufen der Landesanteile

und Ausstieg des Landes bei VW bis zur möglichen Aufstockung der Landesbeteiligung.

Die Tatsache, dass der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) als Vertreter des Landes und als Mitglied des Aufsichtsrates des VW-Konzerns wiederholt und öffentlich den Ausstieg Niedersachsens bei VW gefordert hat, schadet nach Auffassung von Beobachtern dem Unternehmen und den Interessen des Landes Niedersachsen. Angesichts der aktuellen Entwicklung, der konsequenten Ausweitung des Einflusses von Porsche bei VW und der Schwächung der Mitwirkungsrechte des Landes bei dem für das Land Niedersachsen strukturbestimmenden Konzern braucht das Land einen klaren Kurs für seine Unternehmensbeteiligungen.

Der Ministerpräsident (CDU) hat es versäumt, seinen Wirtschaftsminister (FDP) frühzeitig und unmissverständlich auf eine Position der Landesregierung festzulegen. Derzeit bestimmen Irritationen und öffentliche Spekulationen über die künftige Position der Landesregierung das Bild. Die Landesregierung gilt für die Märkte, die Unternehmensstandorte und die Belegschaft unter den derzeitigen Bedingungen nicht als verlässlicher Partner zur Durchsetzung von Landesinteressen.

Die Unternehmensbeteiligungen haben für das Land Niedersachsen existenzielle Bedeutung. Jüngste Entscheidungen der Landesregierung über Unternehmensbeteiligungen oder Privatisierungen haben zu erheblichen Imageschäden, Klagen oder bisher nicht ausreichend erklärten sogenannten strategischen Verkäufen geführt.

Die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft spielt für die wirtschaftlichen Engagements des Landes eine immer bedeutendere Rolle. Früher von der damaligen Opposition scharf kritisiert, hält sie auch unter der jetzigen Regierung die wichtigen Beteiligungen des Landes.

Landesbeteiligungen sind kein Spielzeug der Landesregierung. Der Landtag hat einen Anspruch auf aktuelle Informationen über den Kurs der Landesregierung. Er entscheidet in Vermögensfragen.

Die Entwicklung bei Volkswagen und die unübersichtliche Lage zur Haltung des Landes, auch für den Fall einer ungünstigen Entscheidung zum VW-Gesetz, im Landeskabinett machen eine klare Positionierung des Landes dringend erforderlich. Die Position des Landes „Pro Landesbeteiligung bei Volkswagen“ muss sich auch bei den handelnden Personen im Kabinett und im Aufsichtsrat widerspiegeln. Wirtschaftsminister Hirche erfüllt diese Anforderungen nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Voraussetzungen zur Sicherung der Interessen des Landes Nieder

sachsen bei Volkswagen angesichts der offenkundigen Machtverschiebungen zugunsten von Porsche und der anstehenden Gerichtsentscheidung zum sogenannten VW-Gesetz?

2. Welche Strategie verfolgt sie mit den Beteiligungen an strukturbestimmenden Unternehmen oder Unternehmen und Banken mit wesentlicher Bedeutung zur Erfüllung landespolitischer Ziele in der öffentlichen Daseinsvorsorge und/oder der Wirtschaftsförderung?

3. Wie will sie künftig verhindern, dass insbesondere Wirtschaftsminister Hirche weiterhin durch Ausstiegsforderungen bei VW die Rolle des Landes im Konzern schwächt, zu Irritationen über den künftigen Kurs der Landesregierung bei Unternehmensbeteiligungen führt und den Landesinteressen schadet?

Die Fragen des Abgeordneten Aller beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Solange keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz vorliegt, wird sich an den gesetzlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Interessen des Landes Niedersachsen an dem Unternehmen Volkswagen AG nichts ändern: Es bleibt bei den gesetzlichen Regelungen bezüglich der Entsendemandate und der Stimmrechtsbeschränkung auf 20 %, die zusammen den durch das VW-Gesetz beabsichtigten Minderheitenschutz garantieren.

Falls wider Erwarten das VW-Gesetz für europarechtswidrig erklärt werden sollte, wird Niedersachsen gleichwohl auch weiterhin über eine hinreichende Sperrminorität an VW verfügen. Aufgrund der Hauptversammlungspräsenzen bei Volkswagen von rund 60 % reicht die derzeitige Beteiligung von 20,24 % an den VW-Stammaktien für die erforderliche Einflussnahme aus, sodass derzeit keine Notwendigkeit für eine Aufstockung der Aktienanteile gesehen wird.

Zu 2: Strategische Ziele sind in Abhängigkeit vom jeweiligen Unternehmen differenziert zu sehen. So ist naturgemäß eine Beteiligung an einer Bank bzw. Förderbank von anderen Zielen geprägt als die an Produktionsunternehmen, wie der Volkswagen AG und der Salzgitter AG, deren Wirken Einfluss auf die mittelständisch geprägte Zulieferindustrie haben.

Die Sperrminorität des Landes bei der Salzgitter AG soll erhalten bleiben. Die Landesregierung steht zu der von der Vorgängerregierung 2002 abgegebenen Halteerklärung, die Beteiligung in Höhe von 25,2 % am Aktienkapital an der Salzgit

ter AG bis zum Jahre 2010 aufrechtzuerhalten. Herr Ministerpräsident hat am 27. März 2007 in der Landespressekonferenz deutlich gemacht, dass er die Sperrminorität mindestens bis zum Jahre 2013 verficht.

Die Landesregierung sieht in ihrem Engagement bei der NORD/LB weiterhin eine wichtige Weichenstellung zur Sicherstellung eines umfassenden Finanzdienstleistungsangebots für die angeschlossenen Sparkassen, den Mittelstand und die Industrie in Niedersachsen.

Mit der Integration der LTS in die NBank konzentriert die Landesregierung das gesamte Fördergeschäft auf ein Institut und strafft somit in einem weiteren Schritt nach der Auflösung der Bezirksregierungen die administrative Abwicklung des Fördergeschäfts in Niedersachsen. Koordinierte Förderung aus einer Hand verspricht mehr Effizienz und einen gezielten Einsatz der Mittel.

Die Deutsche Messe AG und die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH sind der Wirtschaft dienende Unternehmen. Während die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen hat, sind bei der Deutschen Messe AG aufgrund der starken Konkurrenzsituation mit anderen öffentlich geförderten Messeplätzen weitere Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Absehbar stehen keine Veränderungen hinsichtlich der Eigentümerstruktur an.

Die genannten Beteiligungen werden mit Ausnahme der NBank von der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) gehalten. Die 1986 gegründete Beteiligungsholding hat sich als Finanzierungsinstrument über 20 Jahre bewährt und soll auch zukünftig weitergeführt werden.

Zu 3: In Kenntnis unterschiedlicher Positionen zu Landesbeteiligungen haben sich die Koalitionspartner in der Koalitionsvereinbarung für die 15. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages gleichwohl darauf geeinigt, zur Verantwortung für die Unternehmen zu stehen, an denen das Land beteiligt ist. Dies gilt insbesondere für Volkswagen. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche steht hinter der Koalitionsvereinbarung, er erfüllt im Aufsichtsrat der VW AG vollumfänglich seine entsprechenden Aufgaben im Unternehmensinteresse.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 24 der Abg. Monika WörmerZimmermann (SPD)

Ist die Landesregierung bereit, die Troglösung als Querung der A 26 über die Este bei Buxtehude zu unterstützen?

Im zweiten Bauabschnitt der A 26 wird die Autobahn bei Buxtehude die Este queren. Geplant ist eine Brücke über die Este, die gleichbedeutend mit dem Aus für eine Passage von Seglern bis in den Hafen der Estestadt wäre. Die Stadt Buxtehude lehnt u. a. auch aus diesem städtebaulichen Grund die Brücke ab. Sie schlägt stattdessen den Bau eines sogenannten Troges vor. Bei einem Trog wird im Prinzip die Straße tiefer gelegt und die Este in einem Kanal über die Straße geführt.

Die Stadt Buxtehude setzt auf den Wirtschaftszweig Tourismus. Teile der Stadt und des Buxtehuder Hafens werden zurzeit mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von ca. 3 Millionen Euro saniert, um den Charakter als Hanse- und Hafenstadt wieder aufleben zu lassen. Die geplante Brücke als Querung macht für viele Schiffe das Einlaufen in den Buxtehuder Hafen unmöglich. Sie bringt für die Stadt nicht nur vom Stadtbild her, sondern auch für den Verkehr große Nachteile. Eine Brücke wird bei Sturm und Eis gesperrt. Durch den Trog kann der Verkehr auch bei solchen Wetterbedingungen ungehindert fließen und muss nicht wieder durch die Stadt und die umliegenden Ortschaften gehen.

Buxtehude ist das Tor zum Alten Land, das vom Obstbau lebt. Sollte die Este mit einer Brücke überquert werden, entstünden sogenannte Kälteseen, die den Obstbau massiv beeinträchtigen würden.

Das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt der A 26 ist seit Jahren abgeschlossen. Alle Einsprüche der Stadt Buxtehude wurden vor allem wegen der zu erwartenden Mehrkosten für den Bau eines Troges verworfen. Deshalb ist vonseiten der Stadt Buxtehude eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig.

Minister Hirche ist die Problematik gut bekannt. Er weiß aus Gesprächen mit Vertretern der Stadt Buxtehude, dass sich eine breite Front von „Brückengegnern“ gebildet hat. Hierzu gehören nicht nur der gesamte Rat, sondern Verbände, Vereine und die Wirtschaft. Innerhalb von wenigen Tagen wurden ca. 3 000 Unterschriften aus der Bevölkerung für die sogenannte Troglösung gesammelt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass ein Brückenbau die aufgezeigten negativen Auswirkungen für die regionale Wirtschaft hätte?

2. Wie unterstützt sie die Bemühungen vor Ort, eine Estequerung der A 26 bei Buxtehude durch den Bau eines Troges möglich zu machen?

3. Ist sie bereit, sich an den Mehrkosten zu beteiligen, die beim Bau eines Troges statt einer Brücke entstünden?

Mit dem zweiten Bauabschnitt wird die derzeit im Bau befindliche A 26 in Richtung Hamburg von der Anschlussstelle Horneburg bis zum Anschluss der Kreisstraße 40 nordöstlich von Buxtehude fortgeführt. Die Autobahn wird mit einer Brücke über die Bundeswasserstraße Este geführt. Maßgeblich für die Planungsentscheidung zu einer Brücke waren u. a. die Anforderungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Baulastträger der Bundeswasserstraße Este und ein Kostenvergleich für verschiedene Querungsvarianten (flache Brü- cke, Hochbrücke, Trog).

Motorboote mit einer Höhe kleiner als rund 5 m sowie Segelboote und größere Motorboote mit kippbaren Mast bzw. Aufbauten können den Brückenbereich bei einem mittleren Tidehochwasser passieren. Eine unüberwindliche Barriere bildet das Brückenbauwerk damit nicht. Einen Rechtsanspruch darauf, dass die Stadt Buxtehude auf der Bundeswasserstraße Este von Segel- bzw. Motorbooten mit stehendem Mast erreicht werden kann, gibt es gegenüber dem Bund nicht.

Die Stadt Buxtehude ist derzeit dabei, ihren Hafen im Rahmen der Städtebauförderung zu revitalisieren. Sie hat ein Gutachten zur Untersuchung der Auswirkungen des Brückenbaus auf die touristische Entwicklung der Stadt und der maritimen Landschaft Unterelbe erstellen lassen. Nach diesem Gutachten ist die Trogvariante der Brückenvariante aus gesamtwirtschaftlichen Gründen und zur Möglichkeit der Entfaltung der touristischen Potenziale vorzuziehen.