Protokoll der Sitzung vom 05.06.2007

Wir hoffen, dass sich auch RTL wieder an den hervorragenden Medienstandort Niedersachsen bzw. Hannover erinnert und mittelfristig die Abwicklung der Regionalsendung wieder vollständig nach Niedersachsen verlegt. Dies würde der Aktualität des Programms und dem Medienstandort Niedersachsen zugutekommen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich abschließend auf einen besonderen Zukunftsaspekt bei den Regionalprogrammen von RTL und SAT.1 hinweisen. Es gibt zurzeit Bestrebungen von RTL, die Regionalprogramme der verschiedenen Bundesländer in einem Digitalkanal zusammenzufassen. Dies mag aus finanzieller Sicht sinnvoll sein, weil in der Primetime anstelle des Regionalprogramms dann Soaps oder Ähnliches ausgestrahlt werden können. Ob dieses aber im Sinne der vielen niedersächsischen Zuschauer ist, muss hinterfragt werden. Es muss unser Anliegen sein, dass viele Niedersachsen möglichst umfangreiche regionale Informationen nicht nur im Regionalprogramm des NDR, sondern auch in den Regionalprogrammen von RTL und SAT.1 erhalten können,

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

was zumindest im Augenblick für viele Fernsehzuschauer in Niedersachsen schwierig sein dürfte, wenn die Regionalprogramme der Privaten in einem Digitalkanal verschwinden würden. Über dieses Thema - in der Hinsicht bin ich mir ganz sicher - werden wir an dieser Stelle bald diskutieren müssen.

Ich freue mich, dass wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes im Fachausschuss so einvernehmlich beraten haben und dass wir ihn in Landtag so einträchtig verabschieden werden. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Schobert. - Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Krause-Behrens das Wort.

(Beifall bei der SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie können wir das Angebot von regionalen Programmfenstern in Niedersachsen stärken, sichern und sogar weiter ausbauen, ohne dabei mit der EU bzw. der Europäischen Kommission in Konflikt zu geraten? - Diese Frage steht im Zentrum des vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes. Mein Vorredner hat bereits auf die wichtigen Punkte hingewiesen. Deswegen möchte ich mich auf wenige Aspekte konzentrieren.

In der Auseinandersetzung mit dieser Gesetzesänderung ging es uns vor allem darum, die regionale Echtheit zu erhalten. Wir haben zu diesem Zweck § 8 ergänzt. Mit den Begriffen „Authentizität“ und „authentisch“ versuchen wir, die regionale Echtheit zu erhalten. Wir werden sehen, ob diese Konstruktion in der Zukunft hält. Verzichtet wird in diesem Gesetzentwurf auf eine Regelung dazu, wie Übertragungskapazitäten für die Einführung neuer landesweiter Programme zuzuweisen sind. Dies scheint in naher Zukunft allerdings nicht anzustehen.

Insgesamt geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Erhaltung und Steigerung der Medienvielfalt beim Wechsel zur digitalen Ausstrahlung. Dabei kommt es darauf an, die regionalen und lokalen Angebote sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk zu sichern und gleichwohl neuen Angeboten, auch solchen des privaten Hörfunks, Entwicklungschancen einzuräumen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuelle Fragen der medienpolitischen Debatte werden in dieser Gesetzesnovelle nicht beantwortet. Diese Diskussion wird uns aber in Zukunft beschäftigen müssen; denn dieses Thema ist vielschichtig. Die Digitalisierung ermöglicht mehr und neue Medieninhalte. Vor allem im Internet ist die Zahl von Anbietern und Inhalten nahezu unbegrenzt und bereits stark gestiegen. Aber werden auch alle Informationsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger

erfüllt? Wie verlässlich sind die angebotenen Informationen? Welche Angebote sind für Kinder geeignet? Wie kann das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die Inhalte digitaler Medien gestärkt werden?

Mit zunehmender Verbreitung des Satellitenfernsehens werden wir auch in Deutschland vermehrt ausländische Programme zu sehen bekommen. Zum Teil werden sie hier ausgestrahlt, zum Teil hier, aber auch außerhalb Europas lizenziert. Wir in Niedersachsen müssen darauf achten, dass diese Programme im Einklang mit den in der Verfassung verankerten Grundrechten stehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Insgesamt müssen wir uns der Herausforderung stellen, in der digitalen Welt Vielfalt zu sichern. Es geht um die Fortentwicklung und Fortschreibung des dualen Systems, auch in seinem regionalen Kontext, es geht um die künftige Medienausbildung und Medienwirtschaftsförderung, und es geht um die Reform der Medienaufsicht. Nicht zuletzt brauchen wir endlich auch eine Lösung in der Debatte über die Rundfunkgebühren, die die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf medienpolitischem Gebiet gibt es noch einiges zu tun. Die aktuelle Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes ist ein erster Schritt. Die SPDFraktion stimmt dieser Vorlage zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Eine bedeutende Rede!)

Herzlichen Dank, Frau Krause-Behrens. - Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Kuhlo. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes besteht im Wesentlichen aus Änderungen in der Terminologie, aus Begriffsbestimmungen

und aus Klarstellungen als Folge europarechtlicher Bestimmungen sowie als Folge von Bestimmungen des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, den wir in diesem Hause bereits beschlossen haben. Beispielsweise wird das Wort „Mediendienste“ durch den Begriff „Telemedien“ ersetzt; das ergibt sich aus dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ebenso wird aus „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post“ nun „Bundesnetzagentur“.

Es wird klargestellt, dass zusätzliche Übertragungskapazitäten, sogenannte Stützfrequenzen, nur solchen Veranstaltern zugewiesen werden, die bereits im Besitz einer Sendelizenz sind, und dass hierbei das Vielfaltsprinzip Vorrang haben soll, wie es auch bisher der Fall war.

Die politisch viel spannendere Frage - meine Vorrednerin hat sie angesprochen - ist: Wie und nach welchen Kriterien soll zukünftig die Zuteilung neuer, nämlich digitaler Übertragungskapazitäten erfolgen? - Diese Frage wird in der jetzigen Novelle nicht beantwortet. Das wird Aufgabe des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sein, der in Vorbereitung ist.

Als Folge eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wird die seitens der Europäischen Union inkriminierte Territorialitätsklausel, nach der studiotechnische Abwicklung und Herstellung des Programms in Niedersachsen erfolgen müssen, durch das Prinzip der regionalen Authentizität ersetzt; auch das ist schon erklärt worden. Danach ist authentische Berichterstattung nur zu erreichen, wenn technische Ausstattung und Qualifizierung des Personals den unmittelbaren Anforderungen vor Ort entsprechen. Die Staatskanzlei ist wie die EU der Auffassung, dass die Begrifflichkeit der regionalen Authentizität mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und daher ein Vertragsverletzungsverfahren abgewendet ist.

Mit den Regionalfenstern hängt auch zusammen, dass die beiden reichweitenstärksten bundesweiten privaten Vollprogramme eine neue Übergangsregelung benötigen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung beschlossen. Daraus würde sich ergeben, dass neu lizenziert werden müsste. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf durch eine Änderung der Übergangsbestimmungen die Möglichkeit der Verlängerung eröffnet.

Meine Damen und Herren, ein detaillierter schriftlicher Bericht über die Ausschussberatungen liegt Ihnen vor. Wie alle Fraktionen in diesem Hause stimmt auch die FDP diesem Gesetzentwurf zu. Wir freuen uns auf die nächsten Beratungen, nämlich auf die Beratung der nächsten Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes, in der wieder richtige politische Akzente gesetzt werden können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Frau Kollegin Kuhlo. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Briese das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es etwas kürzer machen. Zu dieser Gesetzesänderung will ich nur drei Punkte ansprechen.

Erstens. Auch die Grünen wollen sich europarechtskonform verhalten. Das hätte man schon etwas eher haben können. Der GBD hat schon bei der vorangegangenen Gesetzesnovellierung gesagt, dass die hier inkriminierte Klausel wahrscheinlich nicht europarechtskonform ist. Das wurde nun geändert, das ist gut und richtig, und das finden wir vernünftig.

Zweitens. Das Niedersächsische Mediengesetz ist in seiner Gänze nicht besonders verständlich und überschaubar. Dieses Problem sollten wir angehen. Wir sollten dafür sorgen, dass es nicht so schwer verständlich und nicht so bürokratisch ist. Wenn man sich z. B. § 6, in dem die Zulassungen geregelt sind, anschaut, stellt man fest: Er ist kaum nachvollziehbar, wenn man ihn nicht mindestens zehnmal liest.

Drittens. Von Frau Krause-Behrens und von Frau Kuhlo wurde bereits angesprochen, dass es in der medienrechtlichen Debatte eigentlich viel spannender ist, die gesamte Konvergenz rechtlich neu zu regeln. Hier gibt es eine unglaublich große Dynamik. Das soll mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gar nicht geändert werden. Aber mittlerweile können wir das Phänomen beobachten, dass alles verschmilzt, sowohl auf der technischen Ebene als auch auf der Inhaltsebene. Inzwischen gibt es die sogenannte inhaltliche Konvergenz, dass Rechteinhaber, Betreiber und Netzinhaber verschmelzen. Der Chef der Landesmedienanstalt

NRW hat vor Kurzem gesagt: So viel Macht auf dem Medienmarkt war noch nie. Die Länder müssen sich gut überlegen, ob das geltende föderale Medienrecht noch zeitgemäß ist. Diese sehr große Aufgabe kommt auf uns zu. Darüber müssen wir hier im Landtag diskutieren. - Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Briese.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Beratungen.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun, sich vom Platz zu erheben. - Vorsichtshalber, falls ich das nicht richtig gesehen haben sollte - ich denke aber, es war einstimmig -, frage ich: Wer stimmt dagegen? Niemand. - Stimmenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Dann ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3690 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/3822 - Schriftlicher Bericht - Drs. 15/3850

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit lautet auf Annahme mit Änderungen.

Ich eröffne die Beratung.