Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um einige Kritikpunkte von Herrn Haase und Frau Steiner richtig zu stellen.
Herr Haase, Sie haben sich beklagt, dass Sie den Gesetzentwurf erst am Montag bekommen haben. Wir haben ihn am letzten Dienstag in der Fraktion verabschiedet und am Mittwoch eingereicht. Woran das liegt, kann ich nicht beurteilen, aber es war in jedem Fall keine Absicht.
Vielleicht ist das auch ein organisatorisches Problem; und darüber müssen wir auch reden. Ich weiß, wie ärgerlich es ist, wenn man Gesetzesvorlagen erst zwei Tage vorher bekommt.
Meine Damen und Herren, wir werden in 2004 eine große Novelle des Naturschutzrechts in Niedersachsen vornehmen. Wir ziehen diesen Punkt aber vor, weil er uns besonders wichtig ist. Kollege Dürr und Kollege Miesner haben darauf hingewiesen, dass wir das explizit auch in den Koalitions
vertrag aufgenommen haben, weil wir aus vielen Teilen des Landes aus den Bereichen der Landwirtschaft, aber auch aus den Bereichen der kommunalen Spitzenverbände und aus den Bereichen der Wirtschaft ermutigt worden sind, diese Regelung endlich vorzunehmen. All diejenigen - auch auf der linken Seite des Hauses -, die Kommunalpolitik machen, wissen das doch. Jeder von uns kennt doch zahlreiche Beispiele, wo Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen wenig effektiv umgesetzt worden sind. Das ist doch ein offenes Geheimnis.
Dann zu Ihnen, Frau Steiner. Bereits jetzt werden in Niedersachsen zum Teil Kompensationszahlungen vorgenommen.
Dieses passiert ohne rechtliche Grundlage. Wir vollziehen mit dieser Novellierung im Grunde genommen nur Bundesrecht nach. In § 19 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt es nämlich:
„Die Länder können zu den Absätzen 1 bis 3 weitergehende Regelungen erlassen. Insbesondere können sie Vorgaben zur Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen treffen und vorsehen, dass bei zuzulassenden Eingriffen für nicht ausgleichbare oder nicht in sonstiger Weise kompensierbare Beeinträchtigungen Ersatz in Geld zu leisten ist (Ersatzzahlung).“
Also, Frau Steiner, wir vollziehen gegenwärtig geltendes rot-grünes Bundesnaturschutzrecht. Das können Sie uns nun doch wirklich nicht zum Vorwurf machen. Im Übrigen haben das auch viele andere Länder bereits getan.
Schließlich, meine Damen und Herren, legen wir großen Wert darauf, dass Kompensationszahlungen nur dort erfolgen können, wo Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind oder ökologisch absolut sinnlos sind. Den 7 %, auf die Sie sich bezogen haben, liegt ein Erfahrungswert des Bundesverkehrsministeriums beim Straßen- und Autobahnbau im Osten Deutschlands zugrunde. Das ist also nicht eine willkürlich gegriffene Zahl, sondern sie ist vernünftig fundiert.
Schließlich legen wir großen Wert darauf, dass die Kompensationszahlungen an die untere Naturschutzbehörde geleistet werde, also an die Landkreise, an die kreisfreien Städte. Durch die Übertragung auf Dritte können wir auch die vorzügliche Arbeit vieler Naturschutzstiftungen, die wir in Niedersachsen vor Ort haben, vernünftig unterstützen.
Meine Damen und Herren, das ist die kleine Vorabnovellierung des niedersächsischen Naturschutzrechts. Ich garantiere Ihnen, wir werden im Jahre 2004 in enger Abstimmung mit Herrn Sander eine große Novelle des Naturschutzgesetzes machen, die dann pünktlich zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Darauf können Sie sich verlassen.
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Antrag dem Umweltausschuss zur federführenden Beratung zu überweisen. Mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so entschieden worden.
Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich schließe die Sitzung und wünsche einen schönen Abend.