Ich bin jedenfalls den Fraktionen der CDU und der FDP sehr dankbar, dass sie die notwendige Korrektur vorgenommen haben und gleichzeitig, Herr Finanzminister, auf der Linie der Konsolidierung geblieben sind. Wir haben hier einen vernünftigen Kompromiss geschlossen.
Im Einzelfall kann man auch darüber diskutieren, ob nicht bestimmte Angebotskürzungen von Verkehrsträgern zunächst einmal als politisches Signal in Richtung Land vorgenommen worden sind. Ich freue mich jedenfalls - ich sage es immer lieber positiv und gucke hier den Kollegen Eppers aus dem Braunschweiger Raum an -, dass die Ende letzten Jahres vollzogenen Angebotskürzungen auf der Relation Braunschweig–Herzberg ebenso zurückgenommen worden sind wie Überlegungen, das Zugangebot im Nordharz zu kürzen. Damit ist
Meine Damen und Herren, wir werden die Verkehrsträger auch darin unterstützen, die Wirtschaftlichkeit der Verkehre weiter zu verbessern.
Zusammengefasst kann ich also sagen: Es gibt hier keinerlei Kahlschlag. Dort, wo aufgrund der Kürzung der Regionalisierungsmittel im letzten Jahr Brüche im Verkehrsangebot eingetreten sind, werden sie zum Fahrplanwechsel im Dezember beseitigt werden. Das Land nimmt seine Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger ernst. Insgesamt 30 Millionen Euro, mit denen wir hier zusätzliche Maßnahmen finanzieren, sind weiß Gott kein Pappenstiel. Bus und Bahn haben weiterhin freie Fahrt. Wir wahren die Konsolidierung, aber tun trotzdem das Nötige. Ich kann verstehen, dass Sie das ärgert.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Elektronisches Handelsregister im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft verbessern! - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3807
Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin Bockmann von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Bockmann!
zeitlich ca. eine Stunde gegenüber der Planung zurückhängen, verspreche ich Ihnen, unseren Antrag kurz und knackig zu begründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf dem Antrag „Elektronisches Handelsregister im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft verbessern“ steht SPD drauf, darin steckt aber auch viel Praxis.
Denn die SPD-Fraktion hat mit diesem Antrag eine Anregung aus Wirtschaft und aus der Anwaltschaft aufgegriffen, Registerführungen mehrsprachig oder zumindest auch in englischer Sprache anzulegen. Anwaltskanzleien, insbesondere die, die in London und Berlin tätig sind, haben uns diese Anregung gegeben. Ich meine, dass wir dann, wenn wir Registeranmeldungen in deutscher Sprache veröffentlichen, eine Veränderung herbeiführen sollten, weil alles andere provinziell bzw. wirtschaftshemmend oder auch kleinkariert für das Land Niedersachsen wirkt.
Der Gesetzgeber hat mit Datum vom 1. Januar 2007 die Bundesländer in die Pflicht genommen. Gesetzgeberische Vorgabe war, das Register weg von der Papierform hin zur elektronischen Ausführung zu gestalten. Gleichzeitig sieht dieses Gesetz aber auch die Möglichkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich des Internetabrufverfahrens vor. Genau in dieser Hinsicht verlangen wir politische Aktivität von der Landesregierung; denn immerhin hat sich diese Niedersächsische Landesregierung in einem Staatsvertrag mit Nordrhein-Westfalen verpflichtet - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Drucksache 3437 dieses Landtages - :
„Durch die Einrichtung eines zentralen Registerportals der Länder wird damit eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland erreicht, da die zersplittert liegenden Register der Länder auf einer zentralen Beauskunftungsplattform zusammengefasst werden..., um Registerinformationen aus erster Hand zu erhalten. Niedersachsen muss sich an dem Portal beteiligen, um von dieser Entwicklung nicht abgekoppelt zu werden.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dieses Portal eine Information insbesondere auch für das europäische Ausland sein soll, dann mei
nen wir, dass Sprachbarrieren abgebaut werden sollten und wir am wirkungsvollsten und am wirtschaftsfreundlichsten zu dem gemeinsamen Ziel kommen sollten, das Ganze mehrsprachig zu gestalten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist folgerichtig, dass Frau Bockmann für die SPD-Fraktion die Antragsbegründung sehr kurz gehalten hat. Das steht im genauen Verhältnis zu der Substanz des Antrags, die gegen Null geht.
Ganz bewusst ist in diesem Antrag von drei Punkten die Rede. Frau Bockmann ist gerade nur auf einen dieser Punkte eingegangen. Ich will die anderen beiden Punkte pro forma kurz nennen. Der erste Punkt lautet: Der Landtag soll begrüßen, dass die Führung des Handelsregisters derzeit nicht auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden kann. Der zweite Punkt lautet: Der Landtag soll nachdrücklich die Entwicklung eines gemeinsamen Online-Portals der Länder für elektronische Registerauskünfte unterstützen. Der dritte Punkt betrifft in der Tat das, was Frau Bockmann soeben angesprochen hat: Die Landesregierung soll darauf hinwirken, dass das gemeinsame elektronische Handelsregisterportal der Länder in sämtlichen Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung steht.
Zum ersten Punkt möchte ich ganz kurz etwas sagen, auch wenn er hier nicht angesprochen worden ist. Wir führen die Diskussion hierüber seit mehreren Jahren hier im Haus. Für die CDUFraktion ist und bleibt richtig, dass sich die Justiz im Zweifel auf ihre Kernaufgaben beschränkt. Dann muss es möglich sein, auch darüber nachzudenken, außerhalb der Kernbereiche neue Wege zu gehen. Derzeit ist nicht absehbar, dass wir auf der Bundesebene eine Öffnungsklausel erreichen können; das ist zutreffend dargestellt. Ich betone ausdrücklich, dass es bei dieser Öffnungsklausel um die Möglichkeit einer Übertragung geht. Eine Öffnungsklausel erweitert also den Gestal
tungsspielraum der Landesparlamente, also auch den des Niedersächsischen Landtages. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie in diesem Punkt grundsätzlich keinen Gestaltungsspielraum haben wollen. Das ist nur folgerichtig, weil in der gesamten Diskussion eher Ideen- und Perspektivlosigkeit als konstruktives Denken nach vorn Ihre Position gekennzeichnet haben.
Ich möchte nun auch noch den zweiten Punkt ansprechen. Ich meine, dass darin die heimliche Krönung des Antrages steckt. Sie unterstützen in dem Antrag nachdrücklich die Entwicklung eines gemeinsamen Online-Portals für elektronische Registerauskünfte. Ich war beim Lesen dieses Antrages nicht sicher, ob Sie diese Textpassage wirklich ernst meinen. Zur Erinnerung verweise ich darauf, dass wir hier im Niedersächsischen Landtag im März einstimmig ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und NordrheinWestfalen beschlossen haben, mit dem alle Aufgaben übertragen werden. Alle haben zugestimmt: CDU, FDP, Grüne und auch die SPD. Zu dem Beschluss gab es im Plenum keinerlei Aussprache. Im Rechtsausschuss sind von Ihnen keine Anmerkungen gekommen, die sich auf irgendetwas von dem beziehen, was Sie heute vorgetragen haben oder was die Öffnungsklausel betrifft. Jetzt, Ende Mai, kommen Sie mit einem Antrag, in dem Sie den Beschluss begrüßen, den Sie damals gefasst haben, und in dem Sie begründen, warum Sie damals dafür waren. Normalerweise würde man schon aus dem Verhalten in einer Abstimmung schließen, dass man dann, wenn man für etwas stimmt, aus guten Gründen für etwas gewesen ist. Deswegen ist das aus meiner Sicht nicht einsichtig. Wir wissen jetzt immerhin, dass Sie zehn Wochen nach diesem Beschluss immer noch die gleiche Meinung haben. Trotzdem drängt sich der Eindruck auf, dass Sie sich hier hinter einen fahrenden Zug werfen, auf den Schienen liegen, auf den Applaus der geneigten Öffentlichkeit warten und überhaupt nicht mitbekommen haben, dass die Diskussion an dieser Stelle schon viel weiter gediehen ist.
Für die CDU-Fraktion kann ich erklären: Das, was wir im März beschlossen haben, gilt. Wir brauchen keine monatlich wiederkehrenden Entschließungsanträge, die das bekräftigen.
macht es Sinn, ein elektronisches Handelsregisterportal der Länder global auszurichten und auch in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ich frage mich nur: Warum brauchen Sie von der SPD dafür einen Entschließungsantrag? Ein Anruf im Justizministerium hätte gereicht und Sie wüssten, dass alles auf einem guten Wege ist. Sie hätten dies natürlich auch im März in der Mitberatung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien und im Rechtsausschuss ansprechen können. Dort haben Sie es aber nicht getan.
Jetzt haben wir diesen Punkt noch einmal auf der Tagesordnung. Deswegen sage ich abschließend: Das nunmehr eingerichtete elektronische Handelsregister hat in der Tat große Vorteile für alle Beteiligten. Es stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Es bringt uns Synergieeffekte. Die Nutzer können sich einheitlich anmelden. Es erfolgt eine einheitliche Abrechnung. Es können mehr Informationen herausgezogen werden. Insgesamt registrieren wir eine sehr gute Entwicklung, die auch maßgeblich von unserer Justizministerin vorangetrieben wurde, wofür ich ihr im Namen der CDU-Fraktion noch einmal ausdrücklich danken möchte.
Meine Damen und Herren, der Antrag beschäftigt sich mit Dingen, die entschieden sind oder auf einem guten Weg sind. Der Antrag zeigt: Die SPD lebt in der Vergangenheit. Für Niedersachsen gilt leider die Steigerung: gestern - vorgestern - SPD. Das passt nicht zu einem Zukunftsland wie Niedersachsen. Wir freuen uns auf die Beratung im Fachausschuss. Dabei werden wir diesem Antrag so viel Aufmerksamkeit widmen, wie ihm gebührt, aber auch nicht mehr. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wiese, ich dachte eigentlich, Sie wären lernfähiger. Allein aus Haushaltsgründen wollten Sie vor drei Jahren die Handelsregister an die IHK abschieben. Sie sind in Berlin von den
damaligen Rechtspolitikern unserer Fraktion, aber auch von denen Ihrer Couleur gestoppt worden. Ihre eigenen Leute haben Sie dort mit ausgebremst. Auch unionsregierte Länder wie z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wollten Ihren justizpolitischen Irrweg nicht mitgehen.
Wir haben damals auf überzeugende Sachgründe gesetzt, die auch heute noch gelten. Erstens wollten wir die Register als neutrales Kontrollinstrument mit hoheitlichem Charakter. Zweitens lag uns daran, die erforderliche Neutralität durch die Gerichte zu gewährleisten. Drittens sollten die Register eng mit anderen Bereichen in den Gerichten in Verbindung stehen, wobei ich in diesem Zusammenhang Nachlass- und Familiensachen erwähne. Viertens wären Rechtsmittelverfahren ohnehin bei den Gerichten geblieben. Fünftens können die Registersachen bei den Gerichten kostenneutral geführt werden. Das war damals so und ist auch heute noch richtig. Nach drei Jahren sollten Sie endlich so weit sein, dies zu begreifen. - Danke schön.
Herr Helberg, ich schätze Sie als Person sehr. Das stelle ich jetzt einmal bewusst voran. Sie vergessen hierbei aber einen Punkt - das ist leider symptomatisch für die ganze SPD-Fraktion -: Sie isolieren einzelne Themen, artikulieren dann Bedenken und erklären, warum etwas nicht geht. In der Situation im Jahre 2003, als wir die Hauptdiskussion geführt haben, haben wir die Mehrheit im Niedersächsischen Landtag übernommen. Wir haben eine neue Landesregierung bekommen. Vorher waren 13 Jahre lang Rot-Grün oder Rot allein an der Regierung. Was wir vorgefunden haben, war ein unglaublicher Konsolidierungs- und Modernisierungsstau. Es ist folgerichtig, dass man dann die Dinge anpackt, um Niedersachsen voranzubringen. Das haben wir getan. Es ist eine Fülle von Maßnahmen quer durch alle politischen Bereiche angepackt worden. Wir haben unheimlich viel vorangebracht.
Letzten Endes haben Sie während dieser ganzen Diskussion immer am Rand gestanden und gesagt: Nein, das wollen wir nicht. Nein, das brauchen wir nicht. Nein, das können wir nicht. Darauf wären wir zwar gern gekommen, haben damals aber nicht daran gedacht. - Sie haben immer nur gesagt: Nein, nein, nein. - Eigene Ideen? - Null! Damit werden wir in der Politik nicht weiterkommen. Seien Sie deswegen versichert: Unsere Auffassung wird sich durchsetzen. Die Handelsregister sind auf einem guten Weg und bei CDU und FDP in guten Händen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich tatsächlich etwas kürzer fassen. Es war schon ein bisschen witzig, was Herr Wiese hier abgeliefert hat. Erst erzählt er uns lang und breit, wie inhaltsleer dieser Antrag ist, und dann gibt er quasi eine Regierungserklärung für die CDU ab, in der er sagt, wie super das alles ist, was hier seit 2003 gelaufen ist. Insofern war Ihre Argumentation etwas widersprüchlich, Herr Wiese. Aber sei‘s drum.
Der vorliegende Antrag ist ein kleiner, aber feiner rechtspolitischer Antrag. Ich weiß nicht, warum das Parlament sich zu schade dafür sein sollte, darüber auch einmal öffentlich zu diskutieren. Es geht um nichts anderes als darum, den Rechtsverkehr quasi etwas europatauglicher zu machen. Dagegen spricht meiner Meinung nach gar nichts. Man kann auch hinzulernen. Darüber, ob das, was angestrebt wird, technisch möglich ist und wie viel es kostet usw., sollten wir im Rechtsausschuss diskutieren. Die Idee hat aber einen gewissen Charme. Sie ist doch gar nicht so schlecht. Wir diskutieren in der Hochschulpolitik über den Bologna-Prozess. Wir diskutieren in der Rechtspolitik ohnehin ständig über europäische Rechtsangleichung. Das ist ein ganz großes Thema, auch bei Nachlasssachen, bei notariellen Sachen etc. pp. Warum sollten wir also nicht auch in Bezug auf den Handelsregisterbereich darüber diskutieren?