André Wiese
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist folgerichtig, dass Frau Bockmann für die SPD-Fraktion die Antragsbegründung sehr kurz gehalten hat. Das steht im genauen Verhältnis zu der Substanz des Antrags, die gegen Null geht.
Ganz bewusst ist in diesem Antrag von drei Punkten die Rede. Frau Bockmann ist gerade nur auf einen dieser Punkte eingegangen. Ich will die anderen beiden Punkte pro forma kurz nennen. Der erste Punkt lautet: Der Landtag soll begrüßen, dass die Führung des Handelsregisters derzeit nicht auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden kann. Der zweite Punkt lautet: Der Landtag soll nachdrücklich die Entwicklung eines gemeinsamen Online-Portals der Länder für elektronische Registerauskünfte unterstützen. Der dritte Punkt betrifft in der Tat das, was Frau Bockmann soeben angesprochen hat: Die Landesregierung soll darauf hinwirken, dass das gemeinsame elektronische Handelsregisterportal der Länder in sämtlichen Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung steht.
Zum ersten Punkt möchte ich ganz kurz etwas sagen, auch wenn er hier nicht angesprochen worden ist. Wir führen die Diskussion hierüber seit mehreren Jahren hier im Haus. Für die CDUFraktion ist und bleibt richtig, dass sich die Justiz im Zweifel auf ihre Kernaufgaben beschränkt. Dann muss es möglich sein, auch darüber nachzudenken, außerhalb der Kernbereiche neue Wege zu gehen. Derzeit ist nicht absehbar, dass wir auf der Bundesebene eine Öffnungsklausel erreichen können; das ist zutreffend dargestellt. Ich betone ausdrücklich, dass es bei dieser Öffnungsklausel um die Möglichkeit einer Übertragung geht. Eine Öffnungsklausel erweitert also den Gestal
tungsspielraum der Landesparlamente, also auch den des Niedersächsischen Landtages. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie in diesem Punkt grundsätzlich keinen Gestaltungsspielraum haben wollen. Das ist nur folgerichtig, weil in der gesamten Diskussion eher Ideen- und Perspektivlosigkeit als konstruktives Denken nach vorn Ihre Position gekennzeichnet haben.
Ich möchte nun auch noch den zweiten Punkt ansprechen. Ich meine, dass darin die heimliche Krönung des Antrages steckt. Sie unterstützen in dem Antrag nachdrücklich die Entwicklung eines gemeinsamen Online-Portals für elektronische Registerauskünfte. Ich war beim Lesen dieses Antrages nicht sicher, ob Sie diese Textpassage wirklich ernst meinen. Zur Erinnerung verweise ich darauf, dass wir hier im Niedersächsischen Landtag im März einstimmig ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und NordrheinWestfalen beschlossen haben, mit dem alle Aufgaben übertragen werden. Alle haben zugestimmt: CDU, FDP, Grüne und auch die SPD. Zu dem Beschluss gab es im Plenum keinerlei Aussprache. Im Rechtsausschuss sind von Ihnen keine Anmerkungen gekommen, die sich auf irgendetwas von dem beziehen, was Sie heute vorgetragen haben oder was die Öffnungsklausel betrifft. Jetzt, Ende Mai, kommen Sie mit einem Antrag, in dem Sie den Beschluss begrüßen, den Sie damals gefasst haben, und in dem Sie begründen, warum Sie damals dafür waren. Normalerweise würde man schon aus dem Verhalten in einer Abstimmung schließen, dass man dann, wenn man für etwas stimmt, aus guten Gründen für etwas gewesen ist. Deswegen ist das aus meiner Sicht nicht einsichtig. Wir wissen jetzt immerhin, dass Sie zehn Wochen nach diesem Beschluss immer noch die gleiche Meinung haben. Trotzdem drängt sich der Eindruck auf, dass Sie sich hier hinter einen fahrenden Zug werfen, auf den Schienen liegen, auf den Applaus der geneigten Öffentlichkeit warten und überhaupt nicht mitbekommen haben, dass die Diskussion an dieser Stelle schon viel weiter gediehen ist.
Für die CDU-Fraktion kann ich erklären: Das, was wir im März beschlossen haben, gilt. Wir brauchen keine monatlich wiederkehrenden Entschließungsanträge, die das bekräftigen.
Wir werden uns über den dritten Punkt in den Ausschussberatungen austauschen können. Natürlich
macht es Sinn, ein elektronisches Handelsregisterportal der Länder global auszurichten und auch in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ich frage mich nur: Warum brauchen Sie von der SPD dafür einen Entschließungsantrag? Ein Anruf im Justizministerium hätte gereicht und Sie wüssten, dass alles auf einem guten Wege ist. Sie hätten dies natürlich auch im März in der Mitberatung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien und im Rechtsausschuss ansprechen können. Dort haben Sie es aber nicht getan.
Jetzt haben wir diesen Punkt noch einmal auf der Tagesordnung. Deswegen sage ich abschließend: Das nunmehr eingerichtete elektronische Handelsregister hat in der Tat große Vorteile für alle Beteiligten. Es stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Es bringt uns Synergieeffekte. Die Nutzer können sich einheitlich anmelden. Es erfolgt eine einheitliche Abrechnung. Es können mehr Informationen herausgezogen werden. Insgesamt registrieren wir eine sehr gute Entwicklung, die auch maßgeblich von unserer Justizministerin vorangetrieben wurde, wofür ich ihr im Namen der CDU-Fraktion noch einmal ausdrücklich danken möchte.
Meine Damen und Herren, der Antrag beschäftigt sich mit Dingen, die entschieden sind oder auf einem guten Weg sind. Der Antrag zeigt: Die SPD lebt in der Vergangenheit. Für Niedersachsen gilt leider die Steigerung: gestern - vorgestern - SPD. Das passt nicht zu einem Zukunftsland wie Niedersachsen. Wir freuen uns auf die Beratung im Fachausschuss. Dabei werden wir diesem Antrag so viel Aufmerksamkeit widmen, wie ihm gebührt, aber auch nicht mehr. - Vielen Dank.
Herr Helberg, ich schätze Sie als Person sehr. Das stelle ich jetzt einmal bewusst voran. Sie vergessen hierbei aber einen Punkt - das ist leider symptomatisch für die ganze SPD-Fraktion -: Sie isolieren einzelne Themen, artikulieren dann Bedenken und erklären, warum etwas nicht geht. In der Situation im Jahre 2003, als wir die Hauptdiskussion geführt haben, haben wir die Mehrheit im Niedersächsischen Landtag übernommen. Wir haben eine neue Landesregierung bekommen. Vorher waren 13 Jahre lang Rot-Grün oder Rot allein an der Regierung. Was wir vorgefunden haben, war ein unglaublicher Konsolidierungs- und Modernisierungsstau. Es ist folgerichtig, dass man dann die Dinge anpackt, um Niedersachsen voranzubringen. Das haben wir getan. Es ist eine Fülle von Maßnahmen quer durch alle politischen Bereiche angepackt worden. Wir haben unheimlich viel vorangebracht.
Letzten Endes haben Sie während dieser ganzen Diskussion immer am Rand gestanden und gesagt: Nein, das wollen wir nicht. Nein, das brauchen wir nicht. Nein, das können wir nicht. Darauf wären wir zwar gern gekommen, haben damals aber nicht daran gedacht. - Sie haben immer nur gesagt: Nein, nein, nein. - Eigene Ideen? - Null! Damit werden wir in der Politik nicht weiterkommen. Seien Sie deswegen versichert: Unsere Auffassung wird sich durchsetzen. Die Handelsregister sind auf einem guten Weg und bei CDU und FDP in guten Händen.
Der Kultusminister hat schon verschiedene Dinge dargestellt, die die Gesamtthematik betreffen. In dem Zusammenhang frage ich die Landesregierung noch einmal nach der Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher; denn auch das ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation der Erzieher werden heute bereits an den niedersächsischen Hochschulen angeboten?
Die Mündliche Anfrage, über die wir sprechen, wurde ja von der SPD-Fraktion gestellt. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die SPD in diesem Zusammenhang über ihr Schulkonzept, das nach eigenem Bekunden Hauptwahlkampfthema ist, überhaupt nicht reden will,
obwohl dieses Konzept konkrete Auswirkungen mit Blick auf diese Frage hat.
Aber es stellen sich im Hinblick auf dieses unsägliche Einheitsschulkonzept, das diskutiert wird, einige Fragen. Denn dieses hätte natürlich Auswirkungen auf die Fläche und die kleinen Schulstandorte.
Auch Kostengesichtspunkte werden in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Die Situation des Landeshaushaltes ist uns bekannt. Deswegen frage ich die Landesregierung: Was würde passieren, wenn die Unterrichtsverpflichtung, die derzeit für Lehrkräfte an Gesamtschulen besteht, auf die von der SPD lancierte Einheitsschule umgerechnet würde? Was würde das für den Landeshaushalt bedeuten?
Auf der einen Seite eine Anfrage zu stellen und sich als Hüter der kleinen Schulen aufzuspielen, auf der anderen Seite aber ein Schulsystem zu bevorzugen - Sie versuchen auch, dieses den Leuten einzureden -, das über 400 Schulstandorte kaputt macht, ist auch eine Art von Politik.
Ich frage die Landesregierung: Können wir noch einen Versuch unternehmen, die SPD auf die objektive Sachlage hinsichtlich der demografischen Entwicklung zurückzuführen? - Vielleicht stellen Sie einmal dar, wann wir in Niedersachsen das sogenannte Schülertal erreicht haben werden und mit welchen Auswirkungen dabei zu rechnen ist.
Ich frage die Landesregierung unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 29. August, in der gefordert wird, dass die Pläne zur Anmietung des hannoverschen BrederoHochhauses sofort zu stoppen sind, und unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung der SPDRatsfraktion Hannover vom nächsten Tag, vom 30. August, in der wir lesen können, und zwar genau zum Standort Bredero-Hochhaus:
„Die Bündelung der Gerichte bringt mehr Bürgerfreundlichkeit.... Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht,
wo die Gerichte derzeit zu finden sind. Das Justizzentrum setze ein positives Signal für die Stadtentwicklung“.
Ist dem Justizministerium klar, ob die SPD eigentlich irgendeine Abstimmung zwischen Landtagsfraktion und Ratsfraktion vorgenommen hat? Weiß es, was jetzt eigentlich das Ziel der SPD ist?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind ein wenig in Zeitverzug. Der Kollege Meihsies hat vieles von dem angesprochen, was an diesem Antrag unstreitig ist. Es hat wenig Sinn, das im Einzelnen zu wiederholen. Die meisten bzw. alle von Ihnen kennen die Lüneburger Heide und auch das hier betroffene Gebiet. Der Bekanntheitsgrad ist über Niedersachsen hinaus fast ein
malig groß. Wir haben eine ganz besondere Situation mit dem Verein Naturschutzpark, der sich im dortigen Bereich als einer der ältesten Naturschutzverbände Deutschlands in vorbildlicher Weise um Erhalt und Pflege von Natur und Landschaft kümmert. Wir haben touristische Anziehungspunkte, die heute schon eine hohe Attraktivität haben, wie beispielsweise der Wildpark Lüneburger Heide in Nindorf und das schon angesprochene Reiterzentrum in Luhmühlen mit allem, was dort dazugehört.
Es geht in einer solchen Region natürlich auch darum, über die Region hinaus Positives für das Land Niedersachen dadurch zu erreichen, dass man auf Stärken aufbaut, aber durchaus auch neue Wege geht und Chancen für die Zukunft nutzt. Dem dient dieser Antrag.
Dieser Antrag ist in erster Linie eine Unterstützung für die Handelnden vor Ort: Kommunen, Private, Verbände, alle, die dort eingebunden sind. Denn alles, was in dem Antrag genannt ist, ist nicht durch direktive Beschlüsse aus Hannover zu organisieren, sondern nur von unten aus der Region.
Dieser Antrag soll deutlich machen, wie wichtig es uns als Niedersächsischer Landtag ist, dass sich in der Region etwas bewegt. So wie sich die Akteure vor Ort langsam, aber sicher zusammenfinden, so haben sich im Laufe der Beratungen auch alle Fraktionen des Landtages zusammengefunden. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns hierbei auf die Unterstützung des Landes verlassen können.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang noch einmal herzlich für eine Entscheidung des Landes bedanken, die uns vor Ort in der täglichen Diskussion über diese Naturparkerweiterung sehr stark unterstützt hat, nämlich die Entscheidung im JuniPlenum, den § 34 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes hinsichtlich der Voraussetzungen für Naturparke zu verändern. Gerade in dieser Region haben Gemeinden durch den unbestritten hohen Wert der Natur und der Landschaft bereits jetzt einen erheblichen Anteil an Flächen, die unter Schutz stehen. Wenn wir das wissen und gleichzeitig über eine Naturparkerweiterung diskutieren, dann sind wir alle miteinander aufgefordert, zu verhindern, dass die reizvolle und schützenswerte Umgebung gegen die Interessen der dort lebenden Menschen ausgespielt wird. Dabei hilft die Neure
gelung, die wir im Juni beschlossen haben, speziell in unserem Bereich sehr stark. Wenn es dort jetzt schon aufgrund von Naturschutzund Landschaftsschutzbestimmungen schwierig wird, kleine Gewerbegebiete für örtliche Handwerker zu erweitern, ist es verständlich, dass es vereinzelt in der Region auch die Sorge gibt, eine Naturparkerweiterung könne möglicherweise ein Einfallstor sein, um sozusagen durch die Hintertür weitere Auflagen und Restriktionen durchzusetzen. Das ist augenscheinlich nicht beabsichtigt. Das war, lieber Minister Sander, ein ganz wichtiges Signal an die Region und an die Skeptiker in diesem Bereich. Dafür noch einmal herzlichen Dank!
Für uns wird wichtig sein, dass wir Hilfe geben, Vorbehalte zu überwinden, und den Prozess vor Ort unterstützen, aber nicht durch Druck, sondern durch Argumente. Wer häufig mit den Menschen aus dieser Region zu tun hat, der kennt die positive Charaktereigenschaft des sturen Heidjers, der immer ein bisschen energisch reagiert, wenn von außen jemand kommt, der glaubt, ihm erklären zu können, wie es vor Ort am besten aussehen würde. Wir müssen den Dialog mit den Menschen vor Ort führen und durch Argumente überzeugen. Dem dient dieser Antrag; denn das ist ein Unterstützungsantrag. Die reine Erweiterung des Naturparks, wenn sie durch den eigenen Willen der beteiligten Gemeinderäte zustande kommt, ist zunächst einmal ein rein formeller Akt. Eine solche Entscheidung bietet nach unserer und auch nach meiner persönlichen Einschätzung mehr Chancen als Risiken und sollte deshalb ergriffen werden. Wir werden unterstützen und nicht bevormunden. Die Freiheit, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, muss allerdings in der Region bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass die örtlichen Akteure diese Freiheit nutzen werden, und bitte in diesem Sinne um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein englisches Sprichwort besagt „If you miss changes, sooner or later you will be missed“, übersetzt: Wer die Veränderung vermissen lässt, wird früher oder später selbst vermisst werden.
Der vorliegende Antrag der SPD gibt Anlass, über dieses Sprichwort einmal etwas intensiver nachzudenken. Dieser Antrag, über den wir heute in zweiter Beratung sprechen, ist geprägt von Einfallslosigkeit und von einer völligen Verweigerung gegenüber jedweder Veränderung.
Einfallslos ist dieser Antrag deshalb, weil er gegenüber einem sehr ähnlichen Antrag aus dem September 2004 nur minimal verändert wurde.
Bei der Veränderung dieses Antrags aus dem September 2004 haben Sie aber noch nicht einmal fachlich einwandfrei gearbeitet. Sie erwecken den Eindruck, als wären alle Ihre Behauptungen, die sie in den Raum gestellt haben, auch tatsächlich eingetreten. Das aber ist gerade nicht der Fall.
Deswegen will ich jetzt noch einmal etwas in der Sache selbst sagen, obwohl wir schon bei der ersten Beratung und auch im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform über dieses Thema gesprochen haben.
Die Neuregelung des Widerspruchsverfahrens, die teilweise Abschaffung des Vorverfahrens, ist noch nicht einmal ein halbes Jahr lang in Kraft. Es ist zutiefst unseriös - das bestätigen alle Kenner der Materie; da helfen auch Einzelbeispiele von verschiedenen Gerichten nicht weiter -, wenn Sie die Fallzahlen schon nach noch nicht einmal einem halben Jahr bewerten wollen. Das geht nicht.
Zum heutigen Zeitpunkt kann niemand in diesem Hause verlässliche Zahlen darüber anführen, wie sich die Änderung des Widerspruchsverfahren tatsächlich auswirken wird. In den Gerichten liegen noch sehr viele Altfälle. Dort finden sich Klagen, die ein Widerspruchsverfahren, ein Vorverfahren schon überstanden haben. Dieses so hoch gehaltene Instrument ist manchmal nicht innerhalb von Wochen beendet worden, sondern hat Monate, manchmal sogar Jahre gebraucht, bis es zu den Verwaltungsgerichten ging.
Es ist eine Natürlichkeit in sich, dass ich - wenn ich auf der einen Seite klagen und sofort vor Gericht gehen kann, damit ich eine schnelle Entscheidung bekomme, auf der anderen Seite aber die Altfälle in das Jahr 2005 mit hineintrage - in den ersten Monaten zwangsläufig eine erhöhte Fallzahl habe. Daraus kann ich seriös aber nichts ableiten, was den Erfolg oder den Misserfolg dieser Reform angeht.
Wir bleiben deshalb bei unserer Position:
Erstens. Die von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen vorangebrachte Verwaltungsreform ist und bleibt bürgernah, weil die Menschen in Niedersachsen schneller an eine gerichtliche Entscheidung kommen. Frau Bockmann, ich biete Ihnen an, über die Eingabe, die es Ihrer Meinung nach nicht gibt, mit uns noch einmal gemeinsam zu sprechen. Die Eingabe kam aus dem Raum Celle; ich weiß das deshalb, weil ich sie selbst auf dem Tisch hatte.
Zweitens. Diese Verwaltungsreform ist ausgewogen, weil das Vorverfahren, das Widerspruchsverfahren, nicht überall abgeschafft wird, sondern
dort, wo nachweislich positive Effekte zu verzeichnen gewesen sind, erhalten bleibt.
Drittens. Die Verwaltungsreform, die Abschaffung des Vorverfahrens, ist zeitgemäß, weil die Kommunen dadurch dazu ermuntert werden, das bei ihnen vorhandene, zum Teil schon sehr moderne Beschwerdemanagement noch weiter auszubauen. Überall dort, wo Bescheide erlassen und Verwaltungsakte getroffen werden, findet jetzt eine noch bessere Kommunikation mit dem Bürger statt. Insofern ist es ein schön konstruiertes Beispiel, aber es trifft aus unserer Sicht nicht die Realität, vor der die Kommunen in Niedersachsen stehen.
Wir haben immer gesagt, dass wir uns die Auswirkungen der Reform nach einer ausreichenden Zeit sehr genau angucken werden und sie bewerten müssen. Hinsichtlich der Zeitspanne gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen CDU und FDP auf der einen Seite sowie den Grünen auf der anderen Seite. Ich will aber anerkennen, dass die Grünen trotz manch unterschiedlicher Bewertung einzelner Fakten dennoch die Notwendigkeit sehen, über das Vorverfahren grundsätzlich zu reden. Die letzte Beratung hat ja gezeigt, dass Sie als SPD das hier im Landtag auch schon einmal besprochen haben, ohne jedoch die Kraft gehabt zu haben, das umzusetzen.
Es gibt natürlich auch die grundsätzliche Kritik an der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Das aber ist nicht verwunderlich. Wenn eine Regelung jahrzehntelang bestanden hat und neue Wege beschritten werden sollen, tritt immer wieder die Frage auf, ob das richtig ist. Veränderung hat auch immer Gegner.
Meine Damen und Herren, es ist unmöglich, Staub wegzublasen, ohne dass jemand anfängt zu husten. Deshalb werden wir es mit dieser Reform auch nicht allen Recht machen können. Der Antrag der SPD aber offenbart ein derart rückwärts gerichtetes Denken, dass inzwischen auch dem letzten Zweifler klar geworden sein müsste, warum Sie hier im Land im Jahr 2003 abgewählt worden sind und warum Sie auf Bundesebene Ihrem Verfallsdatum täglich näher kommen.
Schaut man sich den SPD-Antrag an, wird die Grundhaltung, die dahinter steht, schnell deutlich. Deshalb haben Sie sich auch nicht groß Mühe gegeben, die Formulierungen auszutauschen. Alles,
was früher war, war gut, alles, was verändert wird, ist schlecht.
Wir dagegen sagen: Wer in der Vergangenheit lebt, der kann Zukunft nicht gestalten. Deswegen würde ich Sie darum bitten, den Blick auch einmal nach vorn zu richten und sich den Herausforderungen zu stellen. Wenn Sie dann gelegentlich auch noch die Glorifizierung des Widerspruchverfahrens einstellen und die praktischen Erfahrungen der Kommunalpolitiker und der Kommunen zur Kenntnis nehmen würden, wäre es umso besser.
Meine Damen und Herren, wer die Veränderung vermissen lässt, der wird früher oder später selbst vermisst werden. Die SPD ist auf dem besten Weg dazu, wenn sie weiterhin solche Anträge stellt. Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag haben im Oktober vergangenen Jahres eine Verwaltungsreform beschlossen, die unser Land voranbringt.
Wir modernisieren und verschlanken unsere Verwaltung. Verwaltungsabläufe werden vereinfacht.
Es gibt schnellere Entscheidungen im Interesse aller Beteiligten - Bürger und Unternehmen, Herr Oppermann, das dürfte Sie besonders interessieren. Entbürokratisierung ist in Niedersachsen nämlich nicht mehr - wie es bei Ihnen gewesen ist - nur Bestandteil von Sonntagsreden. Entbürokratisierung ist seit dem Regierungswechsel Bestandteil des täglichen praktischen Handelns der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Meine Damen und Herren, wer so konsequent voranschreitet, der trifft natürlich - wie immer in Deutschland - auch auf vorhandene Besitzstände und ruft Bedenkenträger auf den Plan. In diese Reihe ist der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion einzuordnen.
Man fragt sich dann: Warum eigentlich diese Aufregung? Weil das Widerspruchsverfahren für Teilbereiche - wohlgemerkt: für Teilbereiche - des Verwaltungshandelns abgeschafft wurde und fortan den Bürgerinnen und Bürgern ein direkter Klageweg vor den Gerichten offen steht, der Bürger also - das hat die Anhörung ganz klar bestätigt - nachweislich schneller zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, als es bisher der Fall ist?
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie müssen aufhören, eindimensional zu gucken und zu denken. Es gab hier im Landtag Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern, die, um das Verfahren
zu beschleunigen, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens gefordert haben. Genau dem kommen wir nach.
Bei allen guten Worten, die man ja für das Widerspruchsverfahren finden kann, möchte ich einmal sagen, wie es sich in der beruflichen Erfahrung tatsächlich darstellt. Das wissen Sie auch. Wenn Sie sachorientiert diskutieren wollen, müssten Sie das auch sagen, bzw. in den Ausschussberatungen verständigen wir uns etwas weg von Ihrem Antrag.
Sie müssten wissen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Widerspruchsentscheidungen nicht dem Widerspruchsführer Recht gegeben hat, sondern den Ursprungsbescheid im vollen Umfang bestätigt hat.
Sie kennen auch die tägliche Realität, die gängige Verwaltungspraxis, dass sich die Ausgangsbehörde mit der Widerspruchsbehörde durchaus vor dem Erlass eines Bescheides abstimmt, damit der Verwaltungsakt ein mögliches Widerspruchsverfahren schadlos durchläuft. Sie kennen auch die Einschätzung aus den gesamten Gesprächen und aus der Anhörung, dass das Widerspruchsverfahren nicht so hervorragend und Allheil bringend für alle Beteiligten ist, sondern dass es die Erwartungen nicht erfüllt, die in das Widerspruchsverfahren gesetzt worden sind. All das müssten Sie wissen, wenn Sie die Unterlagen aufmerksam analysiert hätten.
Mit Blick auf die Diktion des vorliegenden Antrages liegt mir daran, deutlich klarzustellen: Es sind keine Rechtsschutzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ersatzlos gestrichen worden. Jeder hat heutzutage selbstverständlich die Chance, sich gegen Bescheide auf rechtlichem Wege zu wehren. Wir wissen aus dem Verfahren, dass wir uns in intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten für einen abgewogenen Ausgleich entschieden haben. Wir haben beim Widerspruchsverfahren eine kleine, überschaubare Anzahl von Ausnahmen bestehen lassen, im Kern aber den direkten Zugang ermöglicht. Wir haben eine Fünfjahresfrist vorgesehen, nach deren Ablauf wir die Wirkung umfassend bewerten wollen, bzw. wir werden schon vorher in diese Bewertung eintreten, damit wir konsequent bleiben.
Wir wussten bei der Entscheidung durchaus, dass es im ersten Schritt möglicherweise zu einer Erhö
hung der Fallzahlen kommen kann, wobei es nicht richtig ist, wenn Sie die ersten zwei Monate des Jahres 2005 nehmen; denn Sie wissen genau, dass in den Gerichten zum großen Teil noch Entscheidungen aus dem Widerspruchsweg anhängig sind.
Wir werden abwarten - so ist es bei einer Reform, wenn man sie mutig und konsequent durchführt -, was sich daraus ergibt. Wir wissen, dass sich im Laufe der Zeit vieles dessen einpendelt, was jetzt möglicherweise auch im Hinblick auf die Haushaltslage öffentlich dargestellt wird.
Wenn man bei einer solch tief greifenden Reform Schlussfolgerungen ziehen möchte, ist es hierzu noch nicht einmal ein halbes Jahr nach der Änderung viel zu früh. Wenn man einen Antrag stellt, obwohl man weiß, dass es für eine richtige Bewertung viel zu früh ist, dann macht man das nicht, weil man von der Realität getragen wird, sondern man macht das wegen einer politischen Wunschvorstellung. So wie Sie sich nie vorstellen konnten, dass es ein Niedersachsen ohne Bezirksregierungen gibt, so können Sie sich nicht vorstellen, dass die teilweise Abschaffung des Widerspruchsverfahrens für die Menschen in Niedersachsen etwas Gutes bedeutet.
Erschreckend an dem Antrag finde ich, welch geringes Vertrauen Sie dabei z. B. in die kommunale Praxis vor Ort an den Tag legen. Sie behaupten, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens führe zu Qualitätsverlusten auch für die Ausgangsentscheidung. Das geht aus der Sicht der CDUFraktion an den Realitäten in unseren Gemeinden und Kreisen vorbei. Im Gegenteil: Wir wissen, dass gerade staatliches Handeln immer mehr vom Dialog mit dem Bürger geprägt ist; denn wir sind eine bürgerfreundliche Landesregierung. Deshalb geben wir den Kommunen noch mehr Möglichkeiten, dass sie bürgerfreundlich miteinander umgehen. Sie wissen auch: Dort, wo früher vielleicht ein einzelner Bescheid gestanden hat, finden jetzt viel mehr Gespräche mit den Bürgern statt und gibt es zusätzliche Informationen. Das ist transparenter und besser, als beispielsweise den Apparat weiter zu belasten. Denn dass das Widerspruchsverfah
ren immense Kosten für den Steuerzahler bedeutet, haben Sie wohlweislich verschwiegen.
Meine Damen und Herren, man muss sich schon entscheiden: Entweder man hält trotz der bestehenden Mängel an einem formalisierten Verfahren fest, weil es schon immer so gewesen ist, oder man öffnet sich neuen Wegen, um unser Land voranzubringen.
Die Wahrheit über die SPD ist: Gerade die, die das beantragt haben, sind diejenigen, die unser Land über Jahre finanziell ruiniert haben.
- Herr Haase, ich finde es wichtig, dass ich auch als Vertreter der jungen Generation einmal sagen kann, wie sehr uns das jetzt im Parlament belastet, was Sie in den letzten 13 Jahren mit den Finanzen im Land Niedersachsen angestellt haben.
Ich finde, dass es nicht zu einer verantwortbaren Politik gehört, wenn Sie die Handlungsspielräume für zukünftige Generationen so beschneiden, wie Sie es getan haben. Insbesondere beim Thema Verwaltungsreform halte ich wenig davon, dass gerade Sie sich immer mit Anträgen zu Wort melden und meinen, Sie wüssten, wie es geht. Sie haben gerade in diesem Themenbereich Gutachten ohne Ende mit Kosten für den Steuerzahler in Auftrag gegeben, ohne dass dabei irgendetwas herausgekommen ist. Sie haben dauernd Anlauf zur Verwaltungsreform genommen, aber Sie sind nie gesprungen. Immer dann, wenn es darauf ankam, sind Sie zurückgezuckt und hat Sie der Mut verlassen.
Wir dagegen werden unseren Weg der konsequenten Verwaltungsreform weitergehen. Dazu gehört ein schlanker, in der Regel zweistufiger Verwaltungsaufbau ohne Bezirksregierung. Dazu gehört auch ein effektives Rechtsschutzsystem, das Bürgern, Unternehmen und allen Betroffenen den notwendigen Rechtsschutz einräumt. Das ist wichtig und ein nicht gering zu schätzendes Gut in einer Demokratie. Insbesondere gehört dazu auch der Mut, neue Wege zu beschreiten. Denn wohin
das bewegungslose Verharren der letzten Jahre Niedersachsen geführt hat, können wir an den Seiten des Haushaltsplans leider ablesen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung: Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Feuerwehrlehrkräfte wird vereinzelt im Land behauptet, dass die Landesregierung die Mittel gekürzt habe. Vielleicht könnten Sie einmal darstellen, wie sich die Mittel konkret im Jahr 2004 und im Jahr 2005 darstellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen einstimmig und in Übereinstimmung mit den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Haushalt und Finanzen,
dem Gesetzentwurf mit einigen Änderungen zuzustimmen.
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung von landesrechtlichen Kostenvorschriften an das zum 1. Juli 2004 geänderte Bundesrecht. Zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung wurde in den Ausschussberatungen fraktionsübergreifend das Regelungsziel herausgestellt, wonach Schuldnerberatungsstellen auch künftig dieselbe Vergütung bekommen sollten wie die auf diesem Gebiet tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf redaktionell überarbeitet und dabei in Artikel 1 die Zitierweise stärker der bisher geltenden Regelung angepasst. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung schlägt der Ausschuss eine wesentlich straffere Fassung vor, da er einen Hinweis auf die umsatzsteuerliche Regelung rechtlich nicht für erforderlich hält. Die übrigen Änderungsvorschläge betreffen Klarstellungen und Verschlankungen bei den Übergangsvorschriften zu den Artikeln 1 und 2 sowie deren genauere Abstimmung mit den entsprechenden bundesrechtlichen Übergangsvorschriften.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt werden, weil auch die bundesrechtlichen Kostenvorschriften zu diesem Zeitpunkt geändert worden sind. Gegen diese Rückwirkung bestehen nach Auffassung des federführenden Rechtsausschusses aber keine rechtlichen Bedenken.
Namens des Rechtsausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Regelung im Bereich des Betreuungsrechts, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Antrag angesprochen wird, ist zuvorderst, weil es um ein Gesetz geht, eine juristische Frage. Der Hintergrund ist allerdings ein hoch emotionaler Bereich, weil es um die Verantwortung für die Menschen geht, die leider nicht in der Lage sind, ihr Leben allein zu gestalten. Es geht darum, Sorge für sie zu tragen, sie nicht allein zu lassen, ihnen zu helfen.
Betreuungen gehören - das wissen wir aus der alltäglichen Erfahrung - zu den Dingen im Leben, die - wie manch anderer Bereich - auch dem Verdrängungsprozess unterliegen. Für einen Großteil der Menschen gewinnt es eben erst dann an Bedeutung, wenn sie persönlich betroffen sind, sei es aufgrund des eigenen Schicksals oder sei es bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten.
Zu Recht wird deshalb betont, wie wichtig beispielsweise die Vorsorgevollmacht ist. Wir begrüßen daher ausdrücklich, Frau Ministerin, dass Sie sich insbesondere dieses Bereichs sehr stark angenommen haben und hier Akzente setzen. Wir sehen hierin einen ganz entscheidenden Bereich, um voranzukommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte den Beratungen im Fachausschuss nicht allzu sehr vorgreifen, weil es sich um eine komplizierte Thematik handelt, die sich wenig für einen verbalen Schlagabtausch eignet. Ich möchte nur einige wenige Punkte kurz herausgreifen:
Erstens. Wir begrüßen ausdrücklich die Beteiligung Niedersachsens an der Bundesratsinitiative, weil diese Initiative von der vielfältigen Erfahrung in der Praxis vor Ort mit der derzeitigen Regelung geprägt ist, wobei unbestritten ein gewisser Handlungsbedarf vorhanden ist. Es sind an der einen oder anderen Stelle Fehlentwicklungen eingetreten, denen man jetzt entsprechend entgegentreten muss.
Zweitens. Auch das müssen wir zur Kenntnis nehmen: Der explosionsartige Anstieg der Kosten in diesem Bereich muss gestoppt werden. Wenn wir an Stellen des Landeshaushalts 45 Millionen Euro für gewisse Teile der Betreuung ausgeben, ist das bei der katastrophalen Haushaltslage ein wesentlicher Bereich. Wir geben im Vergleich zum Jahr 1992 jetzt das über 90fache aus. Diese Kostensteigerung muss uns alarmieren. Wir können sie nicht hinnehmen, wir können uns eine solche Kostensteigerung auf Dauer auch nicht mehr leisten.
Der dritte Punkt ist, dass dieses Thema nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen werden kann und gesehen werden darf. Deshalb geht es auch uns darum, bei der anstehenden Reform die Kernpunkte des Betreuungsrechts zu erhalten und zu stärken. Aus unserer Sicht tut man gut daran, die ursprünglichen wesentlichen Grundsätze der Erforderlichkeit und der Nachrangigkeit wieder ein Stück weit mehr in das Blickfeld zu rücken.
Damit komme ich zum Punkt 4. Ich möchte davor warnen, zu denken, mit ein paar kosmetischen Änderungen würde man das Betreuungsrecht zu
kunftsorientiert aufstellen können. Das wird nicht funktionieren. Diesem Eindruck kommt ein bisschen auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entgegen, in dem auf der einen Seite der Reformbedarf anerkannt wird, wozu auf der anderen Seite aber, wenn es dann konkret wird, wie wir es eben von der Kollegin Helmhold gehört haben, vielfältige Bedenken vorgetragen werden.
Mich stört in diesem Antrag sehr die Diktion, mit der Sie beispielsweise eine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht zwischen Ehepartnern bzw. zwischen Kindern und Eltern kategorisch ablehnen.
Wir werden über diese Frage im Ausschuss noch sachlich diskutieren. Es gilt auch da, Argumente unterschiedlicher Seiten abzuwägen. Aber klar ist doch: Wir reden hier nicht über Personen, die in keinem Verhältnis zueinander stehen. Wir sprechen über den allerengsten Familienkreis. Das sind Menschen, die auch ansonsten über Rechte und Pflichten vielfältig miteinander verbunden sind, die sich umeinander sorgen und füreinander Verantwortung tragen. In diesen Bereich einen Hauch grundsätzlichen Misstrauens hineinzubringen, ist aus meiner Sicht unangemessen.
Die Ablehnung aus Prinzip, wie sie durch Ihren Antrag hindurchscheint, ist daher nicht sachgerecht. Im Übrigen enthält die Bundesratsinitiative an der einen oder anderen Stelle durchaus auch Regelungen, mit denen aufgezeigt wird, wie man möglicherweise einen wirkungsvollen Kompromiss finden kann.
Ich will aus Zeitgründen darauf verzichten, noch zu weiteren Punkten des Antrages etwas zu sagen. Das werden wir in Ruhe in den Beratungen tun können. Stattdessen stelle ich abschließend fest: Für uns ist klar, dass wir die Kernelemente des Betreuungsrechts erhalten bzw. wiederherstellen und gleichzeitig eine Eindämmung der Kosten erreichen müssen. Insoweit begrüßen wir die Initiative der Landesregierung. Sie hat ihre Hausaufgaben gemacht. Im Bundestag ist man jetzt an der Reihe, etwas zu bewegen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt, und uns im Weiteren mit der
Sache beschäftigen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde gestellt, als uns allen der jüngste CASTORTransport noch bevorstand. So könnte man sagen: Über diesen Antrag ist im wahrsten Sinne des Wortes der Zug der Zeit hinweggegangen.
Aber, meine Damen und Herren, nicht nur das. Der vorliegende Antrag war aus Sicht der CDULandtagsfraktion von Anfang an inhaltlich verfehlt und überflüssig. Selbstverständlich ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht. Das stellt niemand in Frage. Genauso selbstverständlich ist: Jedes Grundrecht hat Grenzen. - Oder um es anders auszudrücken: Der Rechtsstaat braucht die Möglichkeit, gegen diejenigen einzuschreiten, die eine andere Sprache eben nicht verstehen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag zielt insbesondere auf das polizeiliche Mittel der Ingewahrsamnahme ab. Lassen Sie mich deshalb sagen: Die Ingewahrsamnahme ist als polizeitaktisches Mittel zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung - dazu haben wir im Laufe des heutigen Tages ja schon vieles gehört - unverzichtbar. Und: Ingewahrsamnahmen dienen im Ergebnis auch einer friedlichen Abwicklung von Einsätzen bei CASTOR-Transporten. Eine Ingewahrsamnahme erfolgt nicht wahllos, sondern auf der Basis gesetzlicher Grundlagen. Die Rechtsgründe sind dafür auch festgelegt. Unter anderem, wenn es unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit zu verhindern.
Meine Damen und Herren, wir wissen aufgrund verschiedener Urteile aus den letzten Monaten und
Jahren, dass es für ganz bestimmte Einzelfälle differierende Auffassungen auch zwischen den Gerichten gibt. Keine Frage. Mir ist es dabei wichtig, festzustellen und noch einmal zu unterstreichen, dass es hinsichtlich der im Antrag angesprochenen Einzelfälle keine richterlich abgeschlossene Maßgabe gibt. Es handelt sich vielmehr um laufende Verfahren.
Insofern möchte ich anschließen an das, was schon einige Vorredner gesagt haben. Wenn man diesen Antrag liest, fragt man sich ernsthaft: Was soll das alles überhaupt?
Wir wissen, dass es innerhalb der Protestszene rund um Gorleben leider Teile gibt, denen die Ingewahrsamnahme vom Grundsatz her ein Dorn im Auge ist, weil hiermit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten effektiv verhindert werden können. An dieser Stelle stellt sich dann schon die Frage, ob sich die Grünen hier nicht vor einen Karren spannen lassen von denjenigen, denen es von Anfang an nicht darum geht, dass dieser Transport nur friedlich abläuft. Möglicherweise gehört es auch zur obligatorischen Begleitmusik, dass man immer kurz vor oder kurz nach CASTOR-Transporten entweder Anträge schreibt oder Mündliche Anfragen stellt. Mit diesem Phänomen werden wir uns ja am Freitag noch auseinander setzen müssen.
Ich habe dabei so ein bisschen das Gefühl, Frau Harms, dass erstens ein bestimmtes Klima erzeugt werden soll, indem man zwischen den Zeilen sagt, dass Polizei und Justiz möglicherweise etwas in die Ecke gerückt werden sollen,
oder zweitens - das wird insbesondere in den letzten Tagen immer wahrscheinlicher - dass die ganze Scheindiskussion über die Abwicklung des CASTOR-Transports hier in Niedersachsen in erster Linie dazu dienen soll, von dem rot-grünen Chaos bei der Energiepolitik in Berlin abzulenken.
Meine Damen und Herren, Sie von Bündnis 90/Die Grünen haben - nach der Rede des Kollegen
Schlüterbusch beziehe ich da auch die SPDFraktion mit ein - ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem, von dem Sie abzulenken versuchen.
Ich zitiere stellvertretend aus einem Leserbrief. Frau Harms, Sie sind eifrige Leserin der ElbeJeetzel-Zeitung. Ihnen wird der Leserbrief vom 28. November nicht entgangen sein. In ihm heißt es unter anderem:
„Die Politiker, die vormals mit den Demonstranten auf der Straße waren, die gegen Atomenergie und Atomnutzung demonstrierten, wie Schröder und Trittin, verraten heute die, die sie um dieser Gemeinschaft willen gewählt haben.“
Die Schwierigkeiten der rot-grünen Bundesregierung werden in der öffentlichen Diskussion um das Atomgeschäft mit China ja deutlich erkennbar. Oder doch nicht mit dem Atomgeschäft? Kein Mensch versteht, wie und wo diese Diskussion läuft. In diesem rot-grünen energiepolitischen Chaos kommt natürlich jede Ablenkung recht, auch wenn es ein Entschließungsantrag ist, der am Thema völlig vorbei geht.
Wenn sich die Menschen vor Ort von dieser Bundesregierung aus den unterschiedlichsten Gründen verraten fühlen, dann stellt man halt verschiedene Anträge, um zu versuchen, damit von den eigentlichen Problemen abzulenken. Wir, meine Damen und Herren, sind froh darüber, dass es uns gelungen ist,
den CASTOR-Transport gemäß des Auftrags und im Verhältnis zu den Vorjahren insgesamt friedlich abzuwickeln. Wir danken allen, die hierzu beigetragen haben, sowohl denjenigen, die friedlich demonstriert haben, als auch denjenigen, die als Einsatzkräfte vor Ort ihre Frau bzw. ihren Mann gestanden haben. Der vorliegende Antrag allerdings hat hierbei keine Hilfe geleistet. Im Gegenteil. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Drucksache 368 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Votum wird auch vom Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen getragen, denen die Mitberatung oblag.
Lassen Sie mich die wesentlichen Änderungsempfehlungen kurz ansprechen:
Der federführende Ausschuss hat im Rahmen der Beratungen zum einen den Vorschlag der Universitäten Göttingen und Osnabrück aufgegriffen, die Bewertung von einzelnen im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen durch nur eine Person zuzulassen.
Zum anderen soll als Ergebnis der vom federführenden Ausschuss durchgeführten Anhörung der Bedeutung des Europarechts dadurch verstärkt Rechnung getragen werden, dass die Auslandsausbildung im Rahmen der Anwaltsstation erleichtert wird und die Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer künftig auch im Wahlbereich Europarecht stattfinden kann.
Die weiteren Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf entnehmen.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 368 zu beschließen. - Herzlichen Dank.