Wir wissen allerdings, dass Frau Dr. Hawighorst hierfür hauptsächlich zuständig ist, da es sich um eine Organisationsfrage der Sozialversicherung handelt, die im Sozialministerium ressortiert.
- Das sagte ich ja auch. Frau Dr. Hawighorst hat in den Bund-Länder-Gesprächen nicht erfolglos agiert. An dieser Stelle dürfen wir das einmal feststellen.
Herr Coenen, man sollte aber einmal in Erinnerung rufen - meine Rede hätte sich erübrigt, wenn Sie das Ganze objektiv und im Zusammenhang dargestellt hätten -, dass die heutige Struktur der Feuerwehr-Unfallkasse in Niedersachsen ein Reform
werk der SPD aus der letzten Wahlperiode ist. Das wird niemand bestreiten. Bis dahin hatten wir viele Feuerwehr-Unfallkassen im Lande. Wir haben das damals mit Ihrer Unterstützung, einstimmig, beschlossen. Ich kann mich gut an die konstruktive Mitarbeit von Edda Schliepack im damals federführenden Sozialausschuss erinnern. Ich habe schon einmal gesagt, dass man mit Edda Schliepack noch vernünftige Sozialpolitik machen konnte. Das hat sich ein bisschen geändert.
Damals haben wir einstimmig entschieden, eine Landesfeuerwehr-Unfallkasse zu schaffen - und das aus gutem Grund. Wir haben schon damals ausgeschlossen, die FUK in irgendeiner Weise mit den Gemeindeunfallversicherungsverbänden oder der Landesunfallkasse zu fusionieren, und zwar aus den guten Gründen, die Sie eben genannt haben.
Die Selbstverwaltung würde untergehen, wenn Feuerwehrleute nicht mehr paritätisch in den Selbstverwaltungsorganen vertreten wären. Das würde zwangsläufig dazu führen, dass die Interessen nicht mehr wahrgenommen werden können. Es geht ferner um die Beibehaltung der Mehrleistungsklausel; denn für die über 140 000 Feuerwehrleute und Angehörigen von Hilfsorganisationen in diesem Land ist das, sofern sie dort versichert sind, die einzige Absicherung. Sie leisten ihren Dienst überwiegend ehrenamtlich. Aufgrund des erhöhten Gefahren- und Unfallpotenzials sollten sie wenigstens ordentlich abgesichert sein. Jede Fusion würde das in Gefahr geraten lassen und mit Sicherheit eine Anpassung an vergleichbare Leistungen bedeuten. Das würde der besonderen Interessenlage der Betroffenen nicht gerecht werden.
Weiterhin ist wichtig, dass eine selbstständige FUK durch zusätzliche Maßnahmen im Präventionsbereich, aber auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Versicherungen im Lande in den Bereichen Social Sponsoring oder PPP, die durch diese Kooperation möglich werden, unterstützt werden kann. In einer fusionierten Einrichtung wäre das sicherlich nicht zu realisieren. Insofern besteht also Einvernehmen.
Auf der Ebene der Bundesregierung kam erst nach einem Gespräch Bewegung auf, das Herr Wittschurky, Geschäftsführer der FUK und Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen,
mit dem aus Hannover kommenden Parlamentarischen Staatssekretär im Arbeits- und Sozialministerium, Gerd Andres, geführt hat; denn damit war das Ministerium, die Ebene, auf der die Entscheidungen getroffen werden, über die Lage informiert. Von dem Tag an waren die Bundesregierung und das federführende Ministerium bereit, eine Debatte über die Öffnungsklausel zu führen und eine Prüfdebatte zu ermöglichen, um einvernehmlich mit den Selbstverwaltungsorganen der FUK zu vernünftigen Regelungen im Lande zu kommen.
Ich muss ferner erwähnen - auch das gehört zur Geschichte -, dass erst nach meiner parlamentarischen Anfrage im Oktober-Plenum, mit der ich die Landesregierung aufgefordert habe, etwas für die Eigenständigkeit der FUK zu tun, wirklich etwas passiert ist. Die Ministerin und die Staatssekretärin haben sich danach - das wurde von der FUK gewürdigt - erstmals öffentlich für den Erhalt der Feuerwehr-Unfallkasse im Land Niedersachsen ausgesprochen. Auch insofern herrscht also Einvernehmen.
Ich halte den Landtagsbeschluss, der heute einstimmig gefasst wird, für ein deutliches Signal für die Unterstützung dieser Position, die zwischen Bund und Ländern schon verabredet ist. Ich bin sicher, dass die Prüfverfahren und die Vorschläge aus der Selbstverwaltung der Feuerwehr-Unfallkasse zu einem guten und im Sinne dieses Entschließungsantrages liegenden Ergebnis führen. Die Struktur und die Selbstständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse sind im Interesse Niedersachsens und der Versicherten aus dem Bereich der Feuerwehren zu erhalten.
An dieser Stelle möchte ich abschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FeuerwehrUnfallkasse herzlich für ihre hervorragende Beratungs- und Präventionsarbeit danken. Sie machen es den Feuerwehrleuten im Lande leicht, mit den Schicksalsschlägen, die sie manchmal erleiden müssen, wenigstens den Umständen entsprechend leben zu können. Sie sorgen nach Möglichkeit für die Rehabilitation und Wiederverwendung im Feuerwehrdienst, die im Grunde alle Betroffenen anstreben.
Ich möchte allen Versicherten aus dem Bereich der Feuerwehren und Hilfsorganisationen trotz der optimalen Arbeit der Feuerwehr-Unfallkasse aber wünschen - ich glaube, ich tue das im Namen aller Mitglieder dieses Hauses -, dass sie die Leistungen dieser Kasse nie in Anspruch nehmen müs
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass ich mit meinen beiden Vorrednern komplett konform gehe und alles genauso sagen könnte, wie sie es gesagt haben, werde ich darauf verzichten, die Details zu wiederholen. Herr Bachmann, ich denke, es ist etwas Besonderes, dass wir bei einem so wichtigen Thema - es geht um unsere Feuerwehren - einer Meinung sind und an einem Strang ziehen.
Sie wissen, das die Feuerwehren, die freiwilligen und die Berufsfeuerwehren, eine ganz wesentliche Säule in Niedersachsen darstellen. Wir hatten das Anliegen, dass die Verunsicherungen, die in der Debatte aufgekommen sind, so schnell wie möglich und im Interesse der Feuerwehrleute beseitigt werden. Deshalb sind wir dankbar und beglückwünschen das Innenministerium und das Sozialministerium zu den erfolgreichen Verhandlungen. Frau Dr. Hawighorst, wir sind froh, dass Sie zu diesem Ergebnis gekommen sind, das wir alle begrüßen können. Wir stehen zu diesem Ergebnis. Wir stehen zu unseren Feuerwehren in Niedersachsen. Wir hoffen, dass all die besonderen Leistungen und die großen Erfolge, die man erzielt hat, aufrechterhalten bleiben und die FeuerwehrUnfallkasse möglichst nie in Leistung treten muss. - Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Herr Prof. Dr. Lennartz bereits auf dem Weg. - Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon alles gesagt worden. Aus meiner Sicht hat Herr Bachmann es am besten gesagt.
Insbesondere seinen, aber auch den Ausführungen meiner anderen Vorredner schließe ich mich an. Herr Bachmann, Sie haben gesagt, dass wir diesen Beschluss einstimmig fassen werden. Das ist zutreffend. Für meine Fraktion will ich sagen, dass wir diesen Antrag unterstützen, weil wir ihn in der Sache für sinnvoll halten. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da schon von allen gesagt worden ist, dass heute ein einstimmiger Beschluss ergehen soll, darf ich mich im Namen der Landesregierung ganz herzlich dafür bedanken. Dieser einstimmige Beschluss ist wichtig. Es ist nicht einfach gewesen, das Arbeitsministerium davon zu überzeugen. Es hat sehr viele Gespräche gegeben. Zuerst war man hartnäckig und wollte auf der Fusion bestehen. Diese Position ist aufgeweicht worden. Wer für den Erfolg verantwortlich ist, kann jeder selbst bestimmen. Wichtig ist das Ergebnis. Für die Feuerwehren ist das ein ganz wichtiger Punkt.
Fest steht auch, dass im nächsten Jahr ein Konzept vorgelegt werden muss. Ob eine teilweise Fusion erfolgt, liegt in der Entscheidung der Feuerwehr selber. Das ist, so glaube ich, auch richtig. Man sollte sich dann die Zeit nehmen und das Konzept ausführlich prüfen. Wichtig ist, dass man das Heft des Handelns selbst in der Hand hat. Dies ist gewährleistet.
Am 14. Juni 2007 werden die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre wieder zusammenkommen und dies - davon können wir zu 100 % ausgehen bestätigen. Dieser Entschließungsantrag wird, wenn er einstimmig verabschiedet worden ist, noch einmal eine Bekräftigung der niedersächsischen Position darstellen. Wir können für unser Land in Anspruch nehmen, dass Niedersachsen diesen Durchbruch geschafft hat. Es ist schön, dass wir alle daran beteiligt sind. Dies zeigt, dass wir, wenn es um die Gesundheit der Feuerwehrfrauen und
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Erfolgreiches Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger fortsetzen - Kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige dauerhaft rechtlich und finanziell absichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3816
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Ich zitiere aus einem Artikel der HAZ vom 31. Mai 2007 mit dem Titel „Schon acht Drogentote“ -, der im Hannoverteil erschienen ist. Der Polizeipräsident der Stadt Hannover hatte schon anlässlich der Vorstellung der Kriminalstatistik auf die hohe Bedeutung der hannoverschen Drogenprojekte für die Betroffenen und für die städtische Gesellschaft hingewiesen:
„Unter anderem machte er sich dafür stark, das Heroinprojekt des Drogenhilfenetzwerk Step und der Medizinischen Hochschule Hannover über den Modellversuch hinaus fortzusetzen. Nicht zuletzt habe die kontrollierte Vergabe von Heroin zu einem Rückgang der Beschaffungskrimina
lität geführt. Das Projekt läuft im Juni aus, eine Fortsetzung scheitert bisher an der Haltung der CDU-Bundestagsfraktion.“
Meine Herren und Damen, das ist Anlass, hier erneut einen Antrag einzubringen, damit das erfolgreiche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger fortgesetzt und die kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige dauerhaft rechtlich und finanziell abgesichert wird. Sicherlich ist das für die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker unter uns kein neues Thema. Im Gegenteil: Alle Jahre wieder kommt es unter dem Eindruck der Verelendungsszene im Suchtkrankenbereich zu diesen dringenden Appellen seitens der verantwortlichen Fachpolitiker - und zwar aus Kommunen und Ländern.
Ich kann wohl darauf verzichten, das allseits bekannte Projekt wieder in allen Einzelheiten vorzustellen. Nur kurz zur Erinnerung: Die segensreiche Wirkung dieser ärztlich angewandten Behandlungsmethode, der Heroinabgabe an wenige Schwerstkranke, ist in Europa seit mehr als zehn Jahren erwiesen. Sie hat nichts mit einer Liberalisierung des Drogenkonsums zu tun, sondern richtet sich an eine ganz kleine Gruppe Schwerstabhängiger. Die Durchführung der Abgabe von Heroin im Rahmen einer klinischen Studie ist geltendem Recht geschuldet, welches dringend der Weiterentwicklung bedarf - national wie international. Darüber bestand weitgehend Einigkeit - zumindest bei den Sozialpolitikerinnen.
Die durch die 79. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2006 eingesetzte Arbeitsgruppe zur Klärung seinerzeit noch offener Fragen hinsichtlich der Umsetzung gesetzlicher Neuausrichtungen empfahl, die sehr eng reglementierte diamorphingestützte Behandlung Schwerstabhängiger in die Regelversorgung zu übernehmen. Das hat auch der Niedersächsische Landtag in seinem Beschluss vom 12. Juli letzten Jahres so gesehen, dem mit Rücksicht auf irrationale Vorstellungen einiger Fraktionsangehöriger - ebenso wie auf Bundesebene - die einstimmige Verabschiedung versagt blieb. Daher blieb er - wie ich vermute - in Berlin ohne Wirkung. Die Wackelei der CDU-Landtagsfraktion in dieser Frage hat sicherlich nicht unerheblich dazu beigetragen, dass die Blockade in Berlin so leicht fiel.
Der Verweis auf die Methadonsubstitution ist gegenüber den Suchtkranken der untaugliche Versuch, sein Gewissen zu beschwichtigen. Methadon hat andere Wirkungen und kann eigentlich nur bei schon Ausstiegsentschlossenen oder zur Überbrückung eher kurzfristiger Zeiträume angewendet werden. Es lindert Entzugsschmerzen durch die Dämpfung der allgemeinen Wahrnehmung. Das ist auch ein Problem.
Die Krankenkosten, die vorgeblich entstehen, dürfen meiner Ansicht nach ebenso wenig als Hinderungsgrund angeführt werden. Wir wenden auch bei anderen Erkrankungen nicht das sogenannte Verschuldensprinzip zur Ermittlung einer Behandlungsberechtigung an. Viele der heutigen Kosten sind eindeutig der Modellsituation geschuldet. Würden wir diese überwinden, wäre auch mit geringeren Kosten zu rechnen.