Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte fest: Herr Jüttner hat behauptet, der Ministerpräsident habe in seiner Regierungserklärung
gesagt, das Erststudium bleibe beitragsfrei. Wir haben eben gehört, dass das nachweislich falsch ist. Was ich so schade finde, Herr Jüttner, ist, dass Sie nicht die Größe haben, hier einzuräumen, dass Sie die Unwahrheit gesagt haben. Deshalb sind Sie für Führungsaufgaben in Niedersachsen völlig ungeeignet.
Herr McAllister, das war keine persönliche Bemerkung nach § 76. Das war nicht zulässig, was Sie eben gemacht haben.
(Zustimmung bei der SPD - David McAllister [CDU]: Aber es war die Wahrheit! - Zuruf von der SPD: Unter aller Sau! - Weitere Zurufe von der SPD)
Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3730 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/3926 - Schriftlicher Bericht - Drs. 15/3950
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Korter. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Schullandschaft in Niedersachsen. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf zur Reform der Finanzhilfe für diese Schulen sollen die Finanzierung auf eine verlässliche, besser kalkulierbare Grundlage gestellt und zudem mehr Planungssicherheit hergestellt werden. Das ist richtig so und war seit langem überfällig.
Ich kann aber nicht sagen, dass die Forderung nach mehr Transparenz nun vollständig erfüllt ist. Etwas mehr Klarheit schafft die neue Regelung zwar, aber das, was wir wirklich gebraucht hätten, ist leider nicht dabei herausgekommen, nämlich eine transparente Berechnung, wie viel jeder Schüler und jede Schülerin einer Schulform in Niedersachsen insgesamt kostet. Das wäre für uns eine wichtige Steuerungsgröße für alle schulpolitischen Planungen gewesen. So hätten wir auch einmal vergleichen können, was das gegliederte Schulwesen in Niedersachsen an welcher Stelle kostet und ob die gemeinsame Schule, wie Sie immer so gerne behaupten, tatsächlich so viel teurer wäre. Das war aber nicht gewollt und nach Aussage des Ministeriums auch nicht möglich.
So ist die neue Regelung mit den Vertreterinnen und Vertretern der freien Schulen ausgearbeitet und von ihnen mitgetragen worden. Sie stellt eine klare Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung von 1993 dar und vollzieht notwendige
Meine Damen und Herren, ein großes weiteres Kapitel in diesem Gesetzentwurf ist der Nacharbeit zum Gesetz der Eigenverantwortlichen Schule gewidmet. Ich habe es bereits bei den ersten Beratungen gesagt: Dieses Gesetz ist im vergangenen Jahr so überhastet durch die Beratungen gepeitscht worden, dass eine ganze Reihe von Nachbesserungen und Klarstellungen nötig war, die wir nun in den Ausschussberatungen - im Wesentlichen einvernehmlich - nachgeholt haben.
So haben wir z. B. die Zuständigkeiten des Schulvorstandes konkretisiert und erweitert. Er ist nun auch Widerspruchsinstanz, wenn z. B. der Schülerrat mit Entscheidungen einer Schulleitung nicht einverstanden ist.
An einem Punkt wurde im Rahmen der Klarstellung allerdings eine aus meiner Sicht unnötige Vorschrift festgelegt: Wenn in naher Zukunft - nämlich nach den Sommerferien - kleine Grundschulen einen Schulvorstand bilden wollen und sollen, dann soll dieser automatisch mit der Gesamtkonferenz gleichgesetzt werden. Das mag praktikabler und einfacher sein. Es wäre aber völlig ausreichend gewesen, daraus eine Kannbestimmung zu machen. Dann hätten die kleinen Schulen mehr Eltern in die Arbeit für Schulvorstand und Gesamtkonferenz einbinden können - wenn sich denn mehr Eltern bereit erklärt hätten, sich dort zu engagieren. Das ist jetzt leider ausgeschlossen. CDU und SPD wollten dies nicht. Für mich macht das noch einmal im Detail deutlich, wie wenig Sie eigentlich im Denken der Eigenverantwortlichen Schule angekommen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Grundsatz stehen wir Grüne hinter den Zielen des Gesetzentwurfs. Deshalb werden wir ihm heute zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten den Gesetzentwurf zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft heute abschließend. Ich glaube, man kann jetzt übereinstimmend sagen, dass dies ein wirklich gelungener Gesetzentwurf ist, den wir gemeinsam weiterentwickelt haben. Er gibt auch wichtige gesellschaftliche Botschaften preis.
Insbesondere für die CDU ist das ein wichtiger Gesetzentwurf - das sage ich in aller Klarheit -, weil es dabei um den Erhalt der Vielfalt in unserem öffentlichen Schulsystem geht. Sie wissen, dass das eine Grundsatzposition unserer Partei ist. Deswegen freuen wir uns besonders über dieses Gesetz.
Wir haben eben einstimmig das Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr verabschiedet. In wenigen Minuten werden wir das Finanzhilfegesetz für die Schulen in freier Trägerschaft verabschieden. Meine Damen und Herren, ich kann nur das wiederholen, was der Minister und David McAllister zum vorherigen Tagesordnungspunkt gesagt haben: nämlich dass heute durch die Verabschiedung dieser beiden Gesetzentwürfe ein wirklich schöner Tag für unsere Kinder, die Eltern und die Träger in Niedersachsen ist. Immerhin werden im Rahmen dieser beiden Gesetze zusätzlich 130 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Das ist eine beachtliche Summe. Darauf können wir sehr stolz sein.
Es geht ganz zentral um die verbesserte Finanzausstattung unserer Schulen. Ich will daran erinnern, dass unser Ministerpräsident als einziger Ministerpräsident überhaupt in einer Regierungserklärung den hohen Stellenwert der freien Schulen angesprochen hat.
Die erste zentrale Botschaft seit 1993, die von diesem Gesetz ausgeht, ist: Nach vier, zum Teil ganz erheblichen Kürzungen gibt diese Landesregierung unseren Schulen in freier Trägerschaft endlich mehr Geld für ihre Arbeit - zusätzlich 105 Millionen Euro. Insgesamt beträgt die Finanzhilfeleistung für unsere Schulen in freier Trägerschaft 237,5 Millionen Euro pro Jahr - eine gewaltige Leistung, gut angelegtes Geld. Davon profitiert jede einzelne Schule. Die Finanzausstattung jeder einzelnen Schule wird sich - das ist nachweisbar, und das kann man einsehen - im Detail verbessern.
Die zweite Botschaft ist nicht ganz so spektakulär: Wir bekommen endlich eine Finanzhilferegelung, die ein normaler Mensch durchschauen kann, mit drei wichtigen Aspekten: mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit, mehr Bedarfsgerechtigkeit.
Frau Korter, dass wir mehr Transparenz bekommen, wird von den Trägern anerkannt. Das braucht man nicht infrage zu stellen. Mehr Transparenz heißt: Für jede Schulform und jeden Bildungsgang wird eine Stundenzahl je Schüler pauschal festgelegt. Pro Stunde ist ein fester Betrag zu zahlen.
Mehr Planungssicherheit ist vielleicht der wichtigste Aspekt. Es erfolgt eine Festschreibung über mehrere Jahre. Die jährlichen Schwankungen, die es früher gegeben hat, entfallen. Das heißt, die Schulen können jetzt frühzeitig vernünftig kalkulieren und ihr Planungsgeschäft frühzeitig durchführen. Darauf haben sie wirklich gewartet.
Mehr Bedarfsgerechtigkeit: Künftig werden die Arbeitgeberbeiträge zu allen Sozialversicherungen bei der Finanzhilfe berücksichtigt.
Wir haben viele freie Schulen besucht. Wir waren beeindruckt von der pädagogischen Arbeit, die dort geleistet wird. Ich sage ganz allgemein; das gilt für Waldorfschulen, Landerziehungsheime und kirchliche Schulen: In allen Schulen hat sich ein besonderes Profil entwickelt. In allen Schulen ist ein Schulklima spürbar. Man merkt das, wenn man in die Schulen geht, wenn man mit den Leuten redet, wenn man den Schülern bei der Arbeit zusieht, wenn man das Engagement der Eltern sieht.
All dies ist - auch das muss ich sagen - bei vielen unserer allgemeinbildenden Schulen so noch nicht vorhanden und muss sich noch entwickeln. Aber
ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, was die Eigenverantwortlichkeit betrifft. Dort wird es Nachahmungsmöglichkeiten geben. Da kann man von den freien Schulen lernen.
Ich habe schon bei der ersten Beratung gesagt: Die freien Schulen sind Innovationswerkstätten im pädagogischen Bereich. Sie haben also beste Voraussetzungen, um Schule selbst zu gestalten.
Schulen in freier Trägerschaft haben immer wieder unter Beweis gestellt, dass sie gute Arbeit leisten und trotz mancher Finanzprobleme sehr erfolgreich arbeiten. Das wird nicht zuletzt an der starken Nachfrage von Eltern deutlich, die übrigens immer stärker wird. Sie sind bereit, ihre Kinder zu einer freien Schule zu schicken, obwohl sie Elternbeiträge zahlen müssen. Das zeigt, dass hier gut gearbeitet wird.
Meine Damen und Herren, wir setzen auf Schulvielfalt, also auf die richtige Schule für jedes Kind. Deswegen wollen wir ein differenziertes Schulwesen, ausgerichtet auf unterschiedliche Begabungen, auf unterschiedliche Neigungen. Damit auch das in der Diskussion klar wird: Wir lassen uns nicht auf Dreigliedrigkeit festlegen. Zum gegliederten Schulwesen gehören für uns vielmehr - wer etwas anderes sagt, meint es nicht gut mit uns Haupt- und Realschulen, Gymnasien, integrierte Gesamtschulen, kooperative Gesamtschulen, die Schulen in freier Trägerschaft und die zehn verschiedenen Förderschulformen. Das ist die Vielfalt im Schulwesen, die wir gerne möchten.
Am Ende war es ganz wichtig, dass man eine Übereinstimmung zwischen dem Land als Geldgeber einerseits und den Trägern als Empfängern andererseits erreicht hat. Darüber hinaus ist die Struktur des neuen Gesetzes ganz erheblich verbessert. Solche Strukturen haben wir in einem Finanzhilfegesetz jedenfalls noch nicht gehabt. Ich sage das mit ein bisschen Stolz: Was dort jetzt gefunden worden ist, ist beispielhaft für andere Bundesländer. Ich habe natürlich im Laufe der Zeit immer wieder von Problemen gehört - die sind uns
Es ist mir ein besonderes Anliegen, mich an dieser Stelle bei allen Verhandlungspartnern ganz herzlich zu bedanken. Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kultusministerium und an die Vertreter der freien Schulen, die in den Kommissionen mitgewirkt haben! Es ist etwas wirklich Zukunftsweisendes gelungen. Wir werden diesem Gesetzentwurf mit großer Freude zustimmen. - Herzlichen Dank.