Protokoll der Sitzung vom 11.07.2007

Damit wird es auch künftig einen attraktiven ÖPNV vor allem in den ländlichen Regionen geben. Die ÖPNV-Aufgabenträger erhalten durch unsere Beschlüsse mittelfristig Planungssicherheit und die notwendige finanzielle Ausstattung, um für die jeweilige Region wichtige Strecken erhalten zu können. Davon unabhängig gilt: Vorhandene Effizienzpotenziale z. B. über einen stärkeren Wett

bewerb müssen wir weiterhin bestmöglich ausschöpfen.

Dies ist ein gutes Gesetz für Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Redner ist der Kollege Will für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem diese Landesregierung bereits im Bundesrat der Neufestsetzung und Entdynamisierung der Mittel durch das Haushaltbegleitgesetz 2006 zugestimmt hat, folgt nun der zweite Teil der selbstverschuldeten Tragödie. Sie ändern schnell einmal das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz, um die selbst verursachten Kürzungen durch Zweckentfremdung der Regionalisierungsmittel für die Schülerbeförderung nach unten weiterzugeben. Dabei schreiben Sie in der Begründung des Gesetzentwurfes:

„Das Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz regelt auf Landesebene die horizontale Verteilung der dem Land nach dem Regionalisierungsgesetz zugewiesenen zweckgebundenen Transfermittel. Die landesrechtliche Regelung beschränkt sich somit auf die Verteilung der Regionalisierungsmittel und ergänzende Bestimmungen zu deren Verwendung. Der Gesetzentwurf tastet diese Struktur nicht an. Insbesondere werden die Anteile der einzelnen Aufgabenträger untereinander nicht verändert.“

Das bedeutet 2006 9,3 Millionen Euro, 2007 bereits 48 Millionen Euro, 2008 65,9 Millionen Euro, 2009 75,4 Millionen Euro und 2010 85,1 Millionen Euro an Kürzungen. Dies noch als lineare Gerechtigkeit zu begründen und zu feiern, zeigt, wie weit Sie von den Auswirkungen und der Realität entfernt sind.

Weiter verweisen Sie auf den Nachtragshaushalt 2007, wonach Sie grundsätzlich der Forderung nach einer Teilkompensation der Kürzungen Rechnung getragen haben. Damit folgen Sie teilweise dem Druck der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen, der ÖPNV- und SPNV-Kunden

sowie nicht zuletzt den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kommunen und Aufgabenträger, wie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig, müssen die Folgen Ihrer Sparpolitik auf dem Rücken der Fahrgäste im ÖPNV in ganz Niedersachsen austragen. Das stellt einen schlimmen Rückschlag für die Qualität und Leistungsfähigkeit im Nahverkehr dar. Auch die Handlungsfähigkeit der Landesnahverkehrsgesellschaft wird damit erheblich eingeschränkt. Nach über zehn Jahren erfolgreicher Politik für eine bessere Mobilität in Niedersachsen ist dies ebenfalls ein schlimmer Rückschlag.

Von allen Fachleuten ist immer wieder deutlich gemacht worden, dass gerade die nächsten zwei bis drei Jahre noch gebraucht werden, um durch mehr Wettbewerb und durch mehr Effizienz Reserven zu erwirtschaften und damit kontraproduktive Kürzungen zu vermeiden. Sie gehen lieber den Weg der Kürzung nach der Rasenmähermethode bei den Verkehrsleistungen. Wenn dies nicht reicht, werden eben die Investitionen in die Zukunft des Nahverkehrs um weitere Millionen gekürzt. Nein, so sieht keine verantwortliche Verkehrspolitik aus! Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf niemals zustimmen können. Wir wollen für die Folgen einer verfehlten Verkehrspolitik nicht mitverantwortlich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie denn das Nahverkehrsgesetz schon wieder ändern wollen, eine Empfehlung: Die Landesnahverkehrsgesellschaft übernimmt, nicht zuletzt nach dem Wegfall der Bezirksregierungen, mit ihrer Arbeit immer mehr hoheitliche Aufgaben, wie z. B. die Konzessionsvergaben für die Verkehrsunternehmen. Des Weiteren werden jedes Jahr Regionalisierungsmittel und GVFG-Mittel von mehr als einer halben Milliarde Euro durch die Landesnahverkehrsgesellschaft verwaltet und ausgegeben. Entscheidungen über Ausschreibungen, Investitionen und viele Vergaben werden dort zentral gesteuert und alles ohne Parlament. Dem Landtag wird nicht einmal der Jahresabschluss der Gesellschaft vorgelegt.

Meine Damen und Herren, hier besteht Handlungsbedarf, und nicht nur hier! Der Landesrechnungshof hat in seinem aktuellen Jahresbericht das gleiche Problem bei NPorts ausgemacht. Ich

möchte nur wenige Sätze aus dem Bericht zitieren, der uns allen als Drucksache vorliegt:

„Wenn das Land Strukturen geschaffen hat, die ihm keine unmittelbare Einwirkung auf die Hafenwirtschaft mehr gestatten, muss es im Gegenzug ein Instrumentarium zur Früherkennung und Vermeidung möglicher Fehlentwicklungen installieren, um auch weiterhin seiner Gesamtverantwortung für die Landeshäfen gerecht werden zu können.“

Weiter heißt es:

„Abstrakte Aufgaben- und Pflichtenkataloge in Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie in den Erläuterungen zu den beiden vorgenannten Zuschusstiteln reichen dazu ebenso wenig aus wie haushaltsrechtliche Genehmigungsvorbehalte oder das Vetorecht des Landes in den Gesellschaftsgremien.“

Meine Damen und Herren, der vom Rechnungshof bei NPorts kritisierte Zustand ist mit der Situation bei der Landesnahverkehrsgesellschaft identisch. Landesaufgaben werden in eine GmbH ausgelagert, und die Entscheidungen werden am Parlament vorbei getroffen. Bei NPorts ist zumindest der Vorsitzende des Unterausschusses „Häfen und Schifffahrt“ Mitglied des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat der LNVG findet sich kein aktiver Landespolitiker. Das ist meines Erachtens nicht in Ordnung. Wir brauchen eine stärkere demokratische Kontrolle der Landesnahverkehrsgesellschaft und der anderen privatrechtlichen Gesellschaften, die mittlerweile immer mehr Landesaufgaben übernehmen. Die Beteiligung des Parlaments, der Legislative, an als dem wichtigsten und größten verkehrspolitischen Instrument des Landes Niedersachsen, nämlich der Landesnahverkehrsgesellschaft, ist dringend notwendig. Hier ist eine größere Transparenz für das Parlament längst überfällig. Handeln Sie endlich!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat der Kollege Hagenah für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU und FDP setzen ihren Beutezug durch die kommunalen Kassen und die Taschen der Nahverkehrskunden auch mit der vorgesehenen Änderung des Nahverkehrsgesetzes unvermindert fort. Nach dem Modell von Zuckerbrot und Peitsche wechseln sie von zaghaftem Entgegenkommen mit zweimal 15 Millionen Euro im Nachtragshaushalt, über den wir im letzten Plenum beraten haben, nun wieder zur kalten Dusche für die kommunalen Aufgabenträger mit der ungeschmälerten Kürzung im Nahverkehrsgesetz. Sie versuchen weiter, die Verantwortung für den Schaden durch die Kürzung der ÖPNV-Mittel auf die Große Koalition im Bund zu schieben. Auch Sie, Herr Kollege Heineking, haben diesen Versuch gestartet. Herr Wulff ist im Parteivorstand Stellvertreter der Bundeskanzlerin und trägt dort jede Menge Mitverantwortung. Das Land hat im Bundesrat durch seine Stimmenthaltung die Änderungen wohlwollend hingenommen und dafür die Zusage erhalten, die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer einstreichen zu können. Mit dem Ruf „Haltet den Dieb!“, der allzu durchsichtig ist, täuschen Sie nicht darüber hinweg, dass die niedersächsische Regierungskoalition massiv und für eigene Zwecke des Landes Mittel aus dem Bundeszuschuss für den Schienenverkehr abgezweigt hat. Seit dem Jahre 2005 werden die Ausgleichszahlungen für rabattierte Fahrkarten im Schülerbeförderungsverkehr in Niedersachsen als einzigem Bundesland vollständig aus Regionalisierungsmittel abgedeckt. Bis 2003 erfolgte der Ausgleich noch komplett aus Landesmitteln. Nicht zuletzt diese dreiste Selbstbedienung aus den Bundesmitteln diente der Bundesregierung als Legitimation für die letztjährige Pauschalkürzung.

Natürlich darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, dass Niedersachsen im Gegenzug erhebliche Mittel aus der Mehrwertsteuererhöhung erhält und den zehnfachen Betrag der Mittelkürzungen pro Jahr an Mehreinnahmen hat, also jede Menge an Ausgleichsmöglichkeiten neu hinzugewonnen hat. Vor diesem Hintergrund waren die Kompensationsforderungen der Verbände gegenüber der Landesregierung im Rahmen der aktuellen Anhörung zu dem Gesetzentwurf mehr als berechtigt. Sie aber haben sich darüber hinweggesetzt und keinerlei Änderungen mehr an dem Gesetzentwurf vorgenommen. Diese Arroganz der Macht wird sehr genau im Land beobachtet. Die von Ihnen

gespielte Unschuld bezüglich der Finanzierungsnöte für das ÖPNV-Angebot vor Ort nimmt Ihnen niemand mehr ab. Die Leute wissen, dass sie beim ÖPNV zweimal vom Land geschröpft werden:

(Beifall bei den GRÜNEN)

zum einen durch die Kürzung der Mittel für das Verkehrsangebot - schrittweise umgesetzt zu den Fahrplanwechseln mit entsprechenden Leistungskürzungen - und zum anderen nun mit der Verknappung der Investitionsmittel für die Landesnahverkehrsgesellschaft und die Aufgabenträger. Ihr Kompensationsangebot von 30 Millionen Euro lediglich für die kommenden beiden Jahre ist bei dem immer noch drohenden Mittelverlust in Höhe von 283 Millionen Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein, ein Ausgleich von 11 %. Maximal wären es 15 %, Herr Kollege Heineking, wenn der Bund seine Minderungszusage doch einhielte. Bislang hat er das nicht getan. Das bleibt ein wenig hilfreiches Trostpflaster.

(Karsten Heineking [CDU]: Sie hätten das wahrscheinlich gar nicht getan!)

Mit dieser Politik des Kürzens und Streichens auf allen Ebenen wird der ÖPNV im Flächenland Niedersachsen zum kommunalen Zuschussgeschäft nach Kassenlage. Das wird weder den wachsenden Anforderungen an den ÖPNV infolge des demografischen Wandels noch den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht. CDU und FDP nehmen hier die falsche Weichenstellung vor. Die hoffentlich bald beginnende Realisierung der auch durch die von Ihnen beschlossenen Kürzungen arg gerupften RegionalStadtBahn Braunschweig und die laufende Ausschreibung für die S-Bahn nach Bremen können nicht über die anderenorts aufreißenden Qualitäts- und Versorgungslücken im ÖPNV hinwegtäuschen. Nach der Streichung der Förderung der Busbeschaffung vor drei Jahren droht dem ÖPNV in Niedersachsen nun aufgrund Ihrer Hartleibigkeit gegen weiteren Kürzungsausgleich auf Jahre ein flächendeckender Modernisierungs- und Investitionsstopp, für den diese Landesregierung die Verantwortung trägt. Das Gegenteil wäre nötig.

Niedersachsen ist immer noch ein Bundesland mit unterdurchschnittlicher Nahverkehrsnutzung. Laut Statistischem Bundesamt liegen wir nur auf Platz zwölf im Vergleich der Bundesländer - sogar noch hinter den wirtschaftsschwächeren Flächenländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ins

gesamt läuft der ÖPNV in Niedersachsen hinsichtlich Angebot und Nachfrage aufgrund Ihrer Politik Gefahr, das Schlusslicht unter den Bundesländern zu werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Die Änderung des Nahverkehrsgesetzes lehnen wir deshalb ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Gabriela König das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund hat es erforderlich gemacht, das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz vom 16. Dezember 2004 an die veränderte Rechtslage anzupassen. Wie Sie wissen, berücksichtigt das neue Gesetz die Festlegung der sogenannten X-Mittel, die der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs dienen und die sowohl im Gesamtvolumen als auch in der Dynamisierung reduziert wurden. Die Kürzungen der Regionalisierungsmittel sind im Bund in Bezug auf die Haushaltskonsolidierung erfolgt und wurden nicht, wie es so oft fälschlich und auch von Herrn Hagenah zitiert wurde, vom Land Niedersachsen oder von der CDU bzw. FDP unterstützt. Dennoch müssen wir uns mit den Auswirkungen der Kürzungen auseinandersetzen. Wir feiern daher die Kürzungen nicht, sondern wir müssen sie schlicht und ergreifend mit berücksichtigen.

Die Kürzungen wurden auch nicht durch einen höheren Anteil der Umsatzsteuer kompensiert, wie Sie eben fälschlicherweise gesagt haben.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Die zehn- fache Summe! Überkompensiert!)

Der Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen, bitte schön, ist natürlich gleich geblieben. Ich weiß nicht, ob Sie eine Wahrnehmungsstörung hatten. Wenn Sie sich einmal die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung ansehen, stellen Sie fest, dass die Umsatzsteuer als einzige Steuerart nach unten und nicht nach oben korrigiert worden ist. Die Anhörung der Verbände hat ergeben, dass es keine Bedenken dagegen gibt, das Gesetz zu ändern. Allerdings wurde der Wunsch geäußert, zumindest teilweise eine Kompensation der Ausfälle vorzunehmen. Diesem Wunsch ist im Nachtragshaushalt

2007 - das hat Herr Heineking eben schon erwähnt - vom Land mit immerhin 30 Millionen Euro Rechnung getragen worden. Aber das scheint Ihnen ja sowieso nicht zu passen. Auch wenn wir mehr draufgepackt hätten, hätte Sie das nicht besonders berührt.

Weiterhin haben wir in der Überarbeitung des Gesetzes natürlich auf die Konnexität geachtet, indem wir uns bei der Mittelvergabe an dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf orientieren.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Ach so?)

Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir fast vollständig auf Streckenstilllegungen verzichten. Ich möchte Sie bitten, nicht immer mit diesen merkwürdigen Dingen übers Land zu ziehen, die überhaupt nicht zutreffen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Alle wichtigen Verbindungen werden von Einschnitten verschont. Die Panikmache, die Sie betreiben, dass ganze Regionen vom ÖPNV abgehängt würden, ist haltlos und nichts anderes als Wahlkampfgetöse.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - David McAllister [CDU]: Richtig! Un- glaublich!)

Die Aufgabenträger sind gehalten, die Kürzungen durch mehr Flexibilisierung und Eigenverantwortung zu kompensieren. Daher haben wir ihnen einen deutlich höheren Gestaltungsspielraum beim Mitteleinsatz und der Ausgestaltung des Verkehrsangebotes eingeräumt und die Veränderungen des Grundangebotes, das auf Basis des Fahrplans 2001/2002 definiert wurde, im Haushalt aufgegeben. Allein die veränderten Verkehrsbedürfnisse oder das zunehmend differenziertere Preisgefüge durch Ausschreibungen machen es erforderlich, die Bemessungsgrundlage der Mittelausstattung anders als auf Grundlage des Fahrplans 2001/2002 zu ermitteln. Die Träger haben jetzt die Möglichkeit, gezielter auf verkehrswirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren oder auch Verkehrsleistungen zu finanzieren, die vorher nicht in dem Grundangebot erfasst wurden.

Die Aufgabenträger werden in ihrer Eigenverantwortung gestärkt, und wir geben den Aufgabenträgern Gestaltungsräume zur Optimierung ihres individuellen Angebotes. Das sogenannte Gießkannenprinzip ist damit endlich beendet.

(Beifall bei der FDP)

50 % der Regionalisierungsmittel stehen dem ÖPNV zu. Somit ist auch angedacht, dass unattraktive Strecken im SPNV - davon gibt es einige besser im straßengebundenen ÖPNV angesiedelt werden können. Hier ist man sowohl vom Takt als auch von den Strecken flexibler. Ganz nebenbei bemerkt: Busse sind die umweltfreundlichsten Verkehrsmittel in der Personenbeförderung. Darüber wird aber viel zu wenig geredet.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Alle frei werdenden Betriebsmittel aus ungenutzten SPNV-Strecken können nun für eine Verbesserung im straßengebundenen ÖPNV eingesetzt werden. Berücksichtigt wird im neuen Gesetzentwurf auch eine Gleichbehandlung zwischen der Region Hannover und dem ZGB im ÖPNV bei der Mittelverteilung. Die von vielen Spitzenverbänden geforderte Mittelverwendung zur Finanzierung des Neu- und Ausbaus von Haltestellen ist nach § 8 Abs. 7 als investive Maßnahme unverändert möglich.

Das neue Nahverkehrsgesetz hat in vielen Punkten eine Verbesserung erfahren und erleichtert den Trägern auch bei sinkenden Zuschüssen, einen qualitativ hochwertigen ÖPNV anzubieten. Das war es, was wir in diesem Fall erreichen wollten - trotz der Kürzungen, die uns leider von oben aufgedrückt wurden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)