Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Änderungen umsetzen, die durch die Änderung des Regionalisierungsgesetzes auf Bundesebene im letzten Jahr erforderlich gewesen sind. Insofern kann ich ohne Schwierigkeiten an den letzten Satz von Frau Kollegin König anknüpfen. So hat der Bundesgesetzgeber beispielsweise die beiden separaten Zuweisungen, also zum einen für Betriebskostenzuschüsse im Schienenpersonennahverkehr und zum anderen für sonstige angebotsverbessernde Zwecke, zu einer An
spruchsgrundlage zusammengefasst. Hierauf musste ebenso reagiert werden wie auf die vom Bund einseitig vollzogene Kürzung der Regionalisierungsmittel.
Was sind die wesentlichen Änderungen in diesem Gesetz? - Erstens wird das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz an die neue Rechtssystematik des Regionalisierungsgesetzes angepasst, und zweitens werden die Zuweisungen an die Aufgabenträger generell auf Quoten umgestellt. Damit wird die vom Bund veranlasste Kürzung gemeinsam von allen Akteuren, den Aufgabenträgern und dem Land, geschultert. Zugleich wollen wir künftig unmittelbar Rechtssicherheit schaffen. Denn jeder Aufgabenträger kann sich im Falle von Änderungen bei den Regionalisierungsmitteln sofort ausrechnen, wie viel Mittel er fortan erhält. So stellen wir beispielsweise auch sicher, dass die jetzt von der Bundesregierung zugesagte und gerade in das Gesetzgebungsverfahren gegebene Aufstockung der Regionalisierungsmittel um 500 Millionen Euro ab 2008 ohne Verzögerung an die niedersächsischen Aufgabenträger anteilig weitergereicht werden kann.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass durch die jetzt vorgesehene Quotierung die Zuweisungen im Verhältnis der Aufgabenträger untereinander nicht verändert werden.
Zweitens. Soweit tatsächlich Auswirkungen durch die vom Bund beschlossene Kürzung der Regionalisierungsmittel auf das Nahverkehrsangebot zu befürchten waren, sind diese vom Bund und nicht durch die Änderung des Nahverkehrsgesetzes verursacht worden. Der Bund hat, Herr Kollege Will, die von Ihnen immer wiederholte Behauptung, hier liege eine Zweckentfremdung vor, längst fallen gelassen. Sie hören das in keiner Äußerung mehr. Vielmehr hat das Land gegengesteuert, indem zum einen das Land die Kürzung der Bundesmittel im Jahr 2006 allein aufgefangen hat und indem zum anderen es bereits im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2007 Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2008 und 2009 ausgewiesen hat. Damit sind die Aufgabenträger zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel in die Lage versetzt worden, alle
Verkehre, die sie für notwendig erachten, trotz der gekürzten Bundesmittel weiter bestellen zu können. Damit hat der ÖPNV in Niedersachsen - entgegen allen Unkenrufen der Opposition - auch weiterhin freie Fahrt.
Zu dem Punkt, den Herr Will hier hinsichtlich der LNVG angesprochen hat: Die bestehende Rechtskonstruktion, Herr Kollege Will, ist unter der Regierung Schröder mit der absoluten Mehrheit, die die SPD damals hatte, eingeführt worden.
Ich unterstelle der Regierung Schröder und meinem Amtsvorgänger Peter Fischer gute und richtige Motive. Dass wir angesichts guter und richtiger Motive an einer Linie festhalten, die die SPD in Niedersachsen eingeführt hat, können Sie uns nicht übel nehmen.
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie der Ausschuss für Inneres und Sport. Wer möchte so entscheiden? - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Es geht hier um 14.30 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 23 weiter.
Die Fraktionen sind übereingekommen, über die Tagesordnungspunkte 14, 15, 33, 34 und 36 nach Tagesordnungspunkt 24 ohne Aussprache abzustimmen. Ich bitte Sie, sich darauf einzustellen.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes für ein zukunftsweisendes Naturschutzrecht für Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3930
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ein. Zu diesem Schritt haben wir uns entschlossen, weil wir die Missachtung und mangelnde politische Wertschätzung des Naturschutzes durch diese Landesregierung nicht mehr länger zulassen wollen.
(Beifall bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Das, was Sie sagen, ist falsch! Schon der erste Satz ist falsch!)
Das Maß ist voll, Herr McAllister. Wir warten seit Jahren auf die vom Umweltministerium immer wieder angekündigte große Novelle zum Naturschutzgesetz. Bereits seit 2005 hätte das Bundesgesetz mit den Änderungen seinen Niederschlag im niedersächsischen Landesrecht finden müssen. Niedersachsen hat seine Hausaufgaben im Naturschutz wieder einmal nicht gemacht! Der Tropfen, der für uns das Fass zum Überlaufen brachte, war die eher beiläufige Bemerkung von Umweltminister Sander bei einer Veranstaltung, und zwar ausgerechnet des NABU. Er stellte en passant fest, dass die Novelle zum Naturschutzgesetz in dieser Legislaturperiode dem Landtag nicht mehr vorgelegt werden würde. Dabei hatte das Ministerium den Entwurf bereits in die Verbändeanhörung gegeben. Es wundert uns nicht, dass es dieser Landesregierung wichtiger ist, bis zur Wahl noch wenigstens ihr Polizeigesetz und das Verfassungsschutzgesetz über die Bühne zu bringen als ein Naturschutzgesetz. Ihr politischer Schwerpunkt liegt ja nun wirklich nicht auf der Naturschutzpolitik. Dazu passt ein Umweltminister, dem nicht eine solide politische Arbeit, sondern lediglich ein hoher Unterhaltungswert nachgesagt wird.
(Anneliese Zachow [CDU]: Das ist ei- ne Unverschämtheit! - Christian Dürr [FDP]: Sie machen schlechte politi- sche Arbeit und haben noch nicht einmal Unterhaltungswert!)
Meine Damen und Herren, die Verbände haben ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Ministeriums nicht umsonst erarbeitet. Wir Grüne haben auf der Grundlage des Gesetzentwurfs des Umweltministeriums einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet.
- Mit Absicht! Sie haben ihn zurückgezogen. Wir haben ihn verbessert und einen ordentlichen Entwurf daraus gemacht. Diesen legen wir heute vor.
(Beifall bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Schreien Sie doch nicht so! - David McAllister [CDU]: Wir sind doch nicht in Hitzacker!)
- Herr Dürr, Sie stehen ohnehin auf der Rednerliste. Reden Sie doch nicht immer dazwischen! - Der Gesetzentwurf formuliert die Grundsätze des Naturschutzgesetzes und erweitert sie über die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus um wichtige Themenfelder wie regenerative Energien, ökologischen Landbau und die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.
Uns ist der Biotopschutz wichtig. Als Zielsetzung sehen wir vor, auf 15 % der Landfläche Niedersachsens ein Biotopverbundsystem aufzubauen. Das ist ein Ziel, das auch in den Naturschutzgesetzen anderer Länder verankert ist und in Niedersachsen durchaus erreichbar ist.
Im Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen wird darüber hinaus die Bedeutung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 nicht nur in den Grundsätzen hervorgehoben, sondern die Vorschriften für die Umsetzung werden in einem eigenen Abschnitt dargestellt. Das ist unserer Meinung nach der Bedeutung des Themas angemessen und keine lieblose Kürzestfassung von Natura 2000 wie im Entwurf des Ministeriums.
Wir haben in die Grundsätzen dieses Gesetzentwurfs ein ausdrückliches politisches Bekenntnis des Landes Niedersachsen zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgenommen. Sie alle in diesem Haus können sich vorstellen, warum wir ein solches Bekenntnis für notwendig halten. Ich brauche nur zwei Stichworte zu nennen: FFH-Gebietsmeldung und Schutz dieser Gebiete. Schutz besteht nicht im Abholzen mit der Kettensäge an der Elbe. Weitere Peinlichkeiten in diesem Zusammenhang wollen wir Niedersachsen ersparen. Hoffentlich erspart sie uns Minister Sander.
Bekanntlich läuft bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der ministeriellen Schmierenkomödie zum Thema Naturschutz an der Elbe.
Meine Damen und Herren, wir möchten dieses schädliche Spiel beenden. Ein notwendiger Schritt dazu ist das Bekenntnis zum gemeinsamen europäischen Handeln.
Besonders strittig war im Entwurf des Ministeriums der Bereich Mitwirkungsmöglichkeiten der Umweltverbände bei Genehmigungsverfahren. In unserem Gesetzentwurf werden diese Möglichkeiten ausgeweitet. Die Beteiligung von Vereinen an Aufgaben des Naturschutzes wird auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Zusätzlich wird das Instrument der jährlichen Begehung von Naturschutzgebieten mit Betroffenen und Verbänden eingeführt.
Wie sagt unser Umweltminister immer so schön anbiedernd? - Er wolle Naturschutz mit den Menschen machen. - Aber der Eindruck, dass nur bestimmte Menschen und Verbände gemeint seien, mit denen Herr Sander Naturschutz betreiben will,
Ja, Herr Sander, wir wollen Naturschutz mit den Menschen und nicht gegen die Menschen voranbringen! Dazu gehört, dass wir die Menschen und