Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausdrücklich zu nennen. Viele Gleichstellungsbeauftragte haben diese Chance auch ergriffen. Sie engagieren sich z. B. in der durch mein Haus ins Leben gerufenen landesweiten Initiative „Balance Familie und Beruf“ und sind an lokalen Bündnissen für Familie beteiligt. An vielen Standorten in Niedersachsen hat es vielfältige Aktivitäten im Rahmen des Programms „Balance Familie und Beruf“ gegeben. 26 Landkreise und 7 Städte quer durch Niedersachsen haben sich beteiligt, entsprechende Konzepte entwickelt und sie umgesetzt. Die Konzepte, meine Damen und Herren, sind je nach Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort durchaus sehr vielfältig. Sie reichen von der Fokussierung auf familienfreundliche Arbeitswelt über die Optimierung von Kinderbetreuung bis hin zu Fortbildungsangeboten für Beschäftigte in und nach der Elternzeit. Es gibt Fachtagungen, Workshops, Elternbefragungen, Expertinnengespräche, Dokumentationen und Broschüren, die Vorstellung von Best Practice und vieles mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wie vielfältig und rund die Aktivitäten unserer Gleichstellungsbeauftragten vor Ort sind und wie sie wirken. Zu den konkreten Auswirkungen des Gesetzes wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung dem Landtag zeitnah berichtet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragestellerin der Fraktion der Grünen, die Kollegin Frau Helmhold, hat uns dargelegt, an welchen Stellen Gleichstellungsbeauftragte nicht mehr in Hauptamtlichkeit tätig sind. Durch diese Fragestellung hat sie den Eindruck erweckt, als sei das Gut Gleichstellung, das wir alle schätzen und anstreben, gefährdet, weil weniger Personen in diesem Bereich hauptamtlich tätig sind.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es Erkenntnisse über einen quantitativen Zusammenhang zwischen der Zahl der in der Gleichstellung erbrachten Stunden und der erreichten Gleichstellung?
Herr Riese, wir sind uns einig: Das waren zwei Fragen. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ross-Luttmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage ist mit Nein zu beantworten. Ich meine, es ist sehr wichtig - und das brauchen wir letzten Endes auch -, die Akzeptanz vor Ort zu erreichen. Hierzu kann jeder Rat, jeder Hauptverwaltungsbeamte beitragen. Ich setze in der Gleichstellungspolitik darauf - das ist mir besonders wichtig -, dass wir uns alle, und zwar Männer und Frauen gleichermaßen, für dieses schwierige Thema verantwortlich fühlen. Eine Gleichstellungspolitik, die Männer einbezieht, ist die bessere Politik. Es ist wichtig, dass vor Ort Möglichkeiten bestehen, um die Dinge umzusetzen, die in der jeweiligen Region notwendig sind. Man kann eindeutig feststellen, dass die Akzeptanz unserer Gleichstellungsbeauftragten vor Ort enorm hoch ist. Sie haben enorm viel bewegt.
Die Programme, die wir gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten fahren, haben die Gleichstellungspolitik in den letzten Jahren enorm vorangetrieben.
Herr Kollege Riese, als ich Ihre Frage gehört habe, ist mir doch der Text des Liedes von Johanna von Koczian in den Sinn gekommen: „Das bisschen Haushalt macht sich von allein.“ - So ähnlich kann man bei Ihrer Frage nach einem quantitativen Zusammenhang zwischen der Zahl der in der Gleichstellung erbrachten Stunden und der erreichten Gleichstellung denken: Auch das bisschen Gleichstellung macht sich offensichtlich nebenher. - Ich frage mich, ob das auch für andere Bereiche in der Verwaltung gilt. Man könnte ja fragen, ob es einen
Zusammenhang z. B. zwischen dem erreichten Denkmalschutz und den in diesem Bereich erbrachten Stunden gibt. Da fiele mir eine ganze Menge ein. Aber: Spaß beiseite.
Ich stelle fest, dass die Ministerin die Beantwortung von großen Teilen unserer Fragen schuldig geblieben ist. Deswegen werde ich einen Teil der Antworten liefern:
2003 gab es in Niedersachsen 184 hauptamtliche Frauenbeauftragte. Zum Stichtag 1. Juni 2006 - Frau Ministerin sagte eben, sie habe damals umfangreiche Informationen vorgelegt; sie hat es aber unterlassen, zu sagen, dass sie das getan hat, weil wir damals eine Anfrage gestellt haben und eine Bilanz haben wollten - sind aus diesen 184 146 hauptamtliche Frauenbeauftragte geworden. Zum Stichtag 23. Juli 2007 gibt es noch 129. Es ist unschwer zu erkennen, dass in den Kommunen ein Drittel der hauptamtlichen Frauenbeauftragten abgeschafft worden ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie soll der Verfassungsauftrag der Gleichstellung - er ist ja noch immer nicht verwirklicht worden - verwirklicht werden, wenn Sie die Instrumente im Land derartig schwächen?
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen diejenigen waren, die den Entwurf der Geschäftsordnung entwickelt haben.
Gerade die Geschäftsführer sollten also die Zeit bei Ihrer Frage nicht so sehr überschreiten, wie das eben der Fall war. Die anderthalb Minuten waren überschritten. Ich achte bei den Geschäftsführern ganz besonders darauf, weil die Idee der Beschränkung der Redezeit auf anderthalb Minuten aus ihren Reihen gekommen ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Helmhold, ich finde es sehr bedauerlich, wie sehr Sie die Rolle der Frau an den Rand drängen.
(Zustimmung bei der CDU - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Wie bitte? Frau Ross-Luttmann, das muss doch nicht sein!)
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ironie muss man verstehen! Das ist schwie- rig! Das gebe ich zu! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
wir sprechen von Gleichstellung. Wir müssen dabei jedem die Chance geben, sein Leben so einzurichten, wie er es selbst gerne möchte.
Die Frage, ob wir den verfassungsrechtlichen Auftrag der Gleichstellung nur über Hauptberuflichkeit oder Hauptamtlichkeit der Gleichstellungsbeauftragten verwirklichen, reduziert dieses Thema auf eine enge Fragestellung, nämlich die, ob wir den Kommunen die Verantwortung vor Ort geben können oder nicht. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin froh, dass wir die Verantwortung in den Kommunen angesiedelt haben; denn dort wird über die Gleichstellung debattiert, und dort wird verantwortlich entschieden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es gut, dass Sie sich bei diesem Thema engagieren; denn es ist ein wichtiges Thema.
Viele von Ihnen sind ja in den kommunalen Räten vertreten, in die Sie von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden sind. Es wäre gut, wenn Sie den Räten so viel Gewicht gäben, wie Sie könnten, damit die Gleichstellung vernünftig vorangetrieben würde.
Unabhängig davon, ob die Gleichstellungsbeauftragte nebenberuflich, ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig ist:
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das hat nie- mand in Abrede gestellt! Meine Güte sind Sie unter Druck!)
Alle Programme der Gleichstellungsbeauftragten, die bereits auf den Weg gebracht worden sind, laufen sehr gut. Die Akzeptanz der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort ist in den letzten Jahren deutlich höher geworden, als sie es vorher war, weil wir den Kommunen nämlich nicht mehr vorgeschrieben haben, wie sie die Gleichstellungsbeauftragten beschäftigen müssen.
Eines ist klar: Alle Kommunen müssen nach wie vor eine Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen. Daran hat sich nichts geändert. Es hat sich nur etwas daran geändert, wie sie sie beschäftigen müssen.
Ich vertraue unseren Kommunen und setze voll auf sie. Sie sind sehr verlässlich und tun alles, um dieses Thema vernünftig zu besetzen. Davon bin ich nach wie vor fest überzeugt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns ist es schon ein großer Unterschied, Frau RossLuttmann, ob eine Frauenbeauftragte hauptamtlich oder ehrenamtlich angestellt ist.