Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns ist es schon ein großer Unterschied, Frau RossLuttmann, ob eine Frauenbeauftragte hauptamtlich oder ehrenamtlich angestellt ist.
Es geht nämlich um eine klare Absicherung eines bestimmten Stundenvolumens und um die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages. Von einer Frauenministerin zu hören, dass es egal ist, ob eine Gleichstellungsbeauftragte haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt ist, tut richtig weh - auch mit Blick auf die gesamte Frauenbewegung, die das auf den Weg gebracht hat.
Wir haben gehört, dass es von einmal 184 hauptamtlichen Frauenbeauftragten seit Ihrer Radikalkur inzwischen nur noch 129 gibt. In Niedersachsen gibt es 232 ehrenamtliche Frauenbeauftragte. Ich frage die Landesregierung: Können Sie uns sagen, in welchem Stundenumfang diese Ehrenamtlichen für den wichtigen Verfassungsauftrag der Gleichstellung tätig sind?
Meine Damen und Herren, jetzt hat Frau Ministerin Ross-Luttmann das Wort. Die Landesregierung ist gefragt worden, und sie antwortet jetzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist es wichtig darzustellen, dass wir nicht eine Gleichstellungsbeauftragte gegen eine andere Gleichstellungsbeauftragte ausspielen.
Es ist wichtig, sowohl den ehrenamtlichen als auch den nebenamtlichen und hauptamtlichen Teil gleichermaßen zu würdigen. Wir haben gesagt: Es ist, mit der Ausnahme von Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten, die
Entscheidung der Kommune vor Ort. Darüber entscheidet der Rat vor Ort. Dort entscheiden die Männer und Frauen, die von den Bürgern ihrer Stadt in den Rat gewählt worden sind. Von daher ist es so wichtig, dass vor Ort Akzeptanz besteht.
Frau Korter, konkret zu Ihrer Frage: In den Kommunen ist der Stundenanteil sehr unterschiedlich. Deshalb haben wir damals ganz bewusst die Regelung in das Gesetz aufgenommen, dass nach dem 30. April 2008 ein umfangreicher Bericht gegeben wird. Wir werden uns dann mit allen 466 Gemeinden ins Benehmen setzen, evaluieren und Ihnen dann auch den entsprechenden Bericht, bezogen auf jede Kommune, vorstellen.
Herr Präsident! Frau Ministerin! Es wurde schon darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der hauptamtlichen Frauenbeauftragten in der Zeit der Geltung der neuen gesetzlichen Regelung deutlich verringert hat und insbesondere die Zahl der Ehrenamtlichen enorm angestiegen ist. Sie behaupten, das sei kein Problem, weil sich alle sehr engagieren, auch wenn sie ehrenamtlich tätig seien.
Ich möchte hier einen Fall in der Samtgemeinde Sachsenhagen anführen. Dort ist es doch wirklich gelungen, die Stelle einer Frauenbeauftragten für eine monatliche Vergütung von 127,82 Euro auszuschreiben, ohne den zeitlichen Aufwand zu beziffern.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Sie erwarten doch automatisch, dass die Ehrenamtlichen das leisten, was vorher von Hauptberuflichen oder im Rahmen einer halben Stelle geleistet worden ist.
Meine Frage an die Landesregierung: Wie können Sie auch nur davon ausgehen, dass die Arbeit unter diesen Bedingungen der Ehrenamtlichkeit in der gleichen notwendigen Qualität wie unter den
früheren Bedingungen geleistet wird? Oder haben Sie damit nicht vielmehr eine unglaubliche Verschlechterung der Gleichstellungsarbeit eingeleitet?
(Beifall bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Wer hat die Mehrheit in dieser Samtgemeinde? - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
- Meine Damen und Herren, die Ministerin wird erst antworten, wenn es etwas ruhiger ist, damit man die Antwort verstehen kann. - Sie haben jetzt das Wort!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Gesetz müssen hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte in folgenden Gebietskörperschaften tätig sein: in der Region Hannover
- das mag sein -, in 37 Landkreisen, in 10 kreisfreien Städten und in 7 großen selbstständigen Städten. Das sind insgesamt 55 hauptberuflich zu beschäftigende Gleichstellungsbeauftragte. Im Land Niedersachsen haben wir nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand zurzeit noch 139 hauptberuflich beschäftigte Gleichstellungsbeauftragte. Von einem dramatischen Abbau der Hauptberuflichkeit kann also überhaupt keine Rede sein.
stellungsbeauftragte zu bestellen. Dieser Verpflichtung kommen die Kommunen nach. Sie kommen nicht nur dieser Verpflichtung nach, sondern sie kommen auch der von uns zusätzlich in das Gesetz aufgenommenen Berichtspflicht nach. Die Hauptverwaltungsbeamten müssen dem Rat oder Kreistag einen Bericht vorlegen.
Von daher haben wir zusätzlich zu der guten Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auch den Hauptverwaltungsbeamten mit in die Pflicht genommen, dass auch er sich diesem Thema engagiert widmet und dem Rat oder Kreistag engagiert einen Bericht vorlegt, damit dort, vor Ort in den Räten, öffentlich über die gute, bewährte und verantwortungsvolle Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten diskutiert wird.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Gleichstellungsbeauftragte durch die Erweiterung des Aufgabenkatalogs um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der Gesetzesänderung einen sehr viel höheren Stellenwert bekommen hat, noch sehr viel stärker nach außen wirken kann und dies auch sehr erfolgreich macht.
- Meine Damen und Herren, Sie wissen es doch - ich habe es doch oft genug gesagt -: Wenn jemandem das Wort erteilt worden ist, sollten solche Zurufe unterbleiben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, Sie haben seinerzeit dafür gesorgt und sind dafür eingetreten, dass die NGO bzw. die NLO geändert wurde, um insbesondere Kosten zu sparen. Die Dimensionen, die dahinterstehen, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die damit verbundenen Wirkungen für die demografische Entwicklung und auch für den Anteil der erwerbstätigen Frauen - in dieser Hinsicht stehen wir deutlich schlechter da als andere europäische Länder -, haben Sie nie beach
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns ging es vor allen Dingen darum, den Kommunen vor Ort mehr Handlungsspielraum zu geben,
damit man vor Ort selbst entscheiden kann, wie man die besten Erfolge für die Gleichberechtigung erzielen kann. Insofern haben wir den Kommunen diesen Freiraum gegeben. Die Unterstellung, dies sei aus rein finanziellen Gründen erfolgt, muss ich zurückweisen. Uns geht es um die Selbstverwaltung unserer Kommunen. Das ist für mich ein sehr hohes Gut.