Bildungsstandards dienen als BenchmarkingInstrument, um Schulen die Möglichkeit zu geben, sich einzuschätzen und positiv weiterzuentwickeln. Mit dieser Basis können Schulleitungen eigenverantwortlich Wege entwickeln, die die ihnen anvertrauten Kinder fit für das Leben machen. Aber wenn Abschlussprüfungen einen Sinn haben sollen, dann müssen sie der schulischen Ausrichtung der Kinder Rechnung tragen. Wir wollen - wiederum im Gegensatz zum Änderungsantrag eben nicht schulformübergreifende Mindestkompetenzniveaus festlegen - das reicht nicht aus -,
sondern wir wollen ganz einfach nur sagen, was jeder Schüler in seiner Schulform am Ende gelernt haben soll - nicht mehr und nicht weniger.
Vorhin war von dem verlogenen Begabungsbegriff und von schulformübergreifender Mindestkompetenz die Rede. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, meine Damen und Herren von der linken Seite des Hauses: Sie sollten Ihre alten Hüte der reformpädagogischen Gleichmacherei endlich absetzen und einmotten.
Auch wenn die Prüfung der Bildungsstandards in erster Linie der Weiterentwicklung der Schule dienen soll, Kinder müssen sich nicht vor Leistung fürchten. Zentrale Abschlussprüfungen sind eine gute Möglichkeit für die Schüler zur Selbsterkenntnis: Wo stehe ich im Vergleich zu anderen? Schüler sollen auch stolz auf ihre eigenen Leistungen sein dürfen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manche möchten immer nur reden, andere wollen handeln, und so haben wir es gemacht.
Seit der Einbringung des Entschließungsantrags zur Qualitätssicherung im Schulwesen durch Bildungsstandards, Vergleichsarbeiten und Abschlussprüfungen durch die Fraktionen von CDU und FDP Anfang Mai dieses Jahres dürfen wir wohl sagen, dass wir in der Schulpolitik ein gutes Stück vorangekommen sind. Inzwischen ist das neue Schulgesetz verabschiedet worden, und wir sind tatkräftig und für jedermann wahrnehmbar damit beschäftigt, es zügig umzusetzen.
Im August habe ich fünf Verordnungsentwürfe in die Anhörung gegeben. Die neu gefassten Entwürfe der Grundsatzerlasse für die einzelnen Schulformen werden bald folgen. In dem Entwurf der Abschlussverordnung wird erstmals verbindlich festgeschrieben, dass man einen Abschluss in den allgemein bildenden Schulen nur noch erwerben kann, wenn man eine Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber für Niedersachsen ist das offenbar ein Novum.
Bei den Abschlussprüfungen im 9. bzw. 10. Schuljahrgang sind schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, erste Pflichtfremdsprache und Mathematik vorgesehen, für die die Aufgaben landeseinheitlich vom Kultusministerium vorgegeben werden. Diese Prüfungen werden erstmals am Ende des Schuljahres 2005/2006 für den 9. Hauptschuljahrgang und dann am Ende des Schuljahres 2006/2007 für den 10. Jahrgang aller allgemein bildenden Schulen stattfinden. Hinzu kommt in der Abiturprüfung 2006 erstmals das Zentralabitur mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern.
Mit diesen zentralen Abschlussprüfungen und mit den vorgesehenen regelmäßigen Vergleichstests überprüfen und sichern wir schulische Qualität in Niedersachsen und sorgen für Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit in der Bewertung der Schülerleistungen. Das ist ein überfälliger Schritt, wie ich meine, meine Damen und Herren.
Mir ist wichtig, dass wir auf diese Weise den Leistungsgedanken in unserem Schulwesen wieder stärken. Anders als noch vor einigen Jahren darf man heute in den Schulen wieder über Leistung reden, auch und gerade mit den Eltern und mit den Schülerinnen und Schülern, weil sie wissen, was in der Welt los ist, wie wir in Sachen PISA abgeschnitten haben und was gefordert wird. Über Leistungen muss gesprochen werden. Das gilt für die Schülerinnen und Schüler, insbesondere aber auch für die Lehrkräfte. Beide Seiten müssen sich bewusst sein, dass nach Jahren der gemeinsamen Bildungsarbeit Ziele erreicht sein sollen und dass eben auch Leistungen abgeliefert werden müssen. Das ist in allen anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen auch so. Schule hat für die Jahre der Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler einen gewissen Freiraum und Gestaltungsmöglichkeiten, aber am Ende steht eine objektive Überprüfung, ob die verfügbare Zeit und die bereitgestellten Ressourcen wirklich sinnvoll genutzt worden sind.
Niedersachsen beteiligt sich intensiv an der Erarbeitung von Bildungsstandards für die genannten Kernfächer im Rahmen der KMK. Die KMK hat Ende letzten Jahres länderoffene Fachkommissionen zur Entwicklung von abschlussbezogenen Standards eingesetzt. Die Entwürfe für Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses sind in den vergangenen Wochen bundesweit in der Anhörung gewesen. Zurzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet. Ich kann nur hoffen, dass man sich die dafür erforderliche Zeit nimmt und die Entwürfe noch entscheidend verbessert, denn sie sind meines Erachtens noch nicht in einem zustimmungsfähigen Zustand. Es muss prinzipiell möglich sein, sich auf einheitliche Standards zu verständigen. Das ist bei den Abituranforderungen für mehr als 30 Fächer in der Vergangenheit übrigens auch gelungen.
Wir brauchen aber nicht, wie die Grünen in ihrem Entschließungsantrag meinen, allein schulformübergreifende Mindeststandards, die die Ansprüche verwässern. Das Konzept der KMK, das wir unterstützen, sieht vielmehr vor, ein mittleres Anspruchsniveau für den jeweiligen Schulabschluss zu beschreiben und dabei eine gute und eine ausreichende Leistung zu definieren. So hat man es auch bei den Bundes-Abituranforderungen gemacht. Dort haben wir seit mehr als 20 Jahren
Wie auch immer die einvernehmliche Entscheidung am Ende der Beratung getroffen wird, mir scheint, dass wir in der KMK auf einem guten Wege sind, entschieden mehr Verbindlichkeit und Qualität in die Arbeit der Schulen zu transportieren. Niedersachsen wird jedenfalls keine eigenen Bildungsstandards erstellen, solange die begründete Hoffnung besteht, dass es gelingt, bundeseinheitliche Standards zu bekommen. Ich persönlich erwarte jahrgangsbezogene und schulformbezogene Standards. Sonst hilft es uns nicht viel weiter.
Bekommen wir ein passendes - hoffentlich im Verbund aller Bundesländer erstelltes - Angebot der KMK nicht, dann will ich Ihnen nicht verhehlen, dass wir eben einen eigenen niedersächsischen Weg gehen müssen. Aber ich glaube, so weit muss es nicht kommen.
Wir nutzen natürlich auch das Instrument der Vergleichsarbeiten. Die nächste Vergleichsarbeit ist für Mathematik am Ende des dritten Schuljahrgangs in den Grundschulen für Mai 2004 angekündigt. Die Schulen sind bereits über die Stoffgebiete informiert. Als weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung sind entsprechend regelmäßig Vergleichsarbeiten in den Kernfächern in den Schuljahrgängen 3 und 6 vorgesehen.
Um zu mehr Qualität zu kommen, meine Damen und Herren, muss auf vielen Feldern etwas passieren. Nicht nur Bildungsstandards sind das allein selig Machende. Es muss auch gesamtkonzeptionell einiges hinzukommen. Zum Beispiel muss die Qualitätsentwicklung mit der Bertelsmann-Stiftung noch weiter entwickelt werden. Dazu gehört auch eine Schulaufsicht.
Vielleicht abschließend: Uns wurde vorgeworfen, die Schüler beherrschten die Grundfertigkeiten nicht. Wenn die nicht beherrscht werden, dann kann das gesamte schulische Leben nicht gelingen. Deshalb müssen wir gemeinsam eine Ursache dieses Problems beheben, und das sind die unzulänglichen Sprachkenntnisse. Wir haben das parlamentarisch über Jahre hinweg miteinander diskutiert und haben es gefordert. Die Vorgängerregierung ist das Thema angegangen und hat es gesetzlich verbrieft. Wir haben es gesetzlich übernommen und schaffen dann auch die Kraftanstrengung
- in diesen Tagen haben wir es veröffentlicht -, es entsprechend umzusetzen. Das ist aber etwas, was man gemeinsam erarbeitet hat. Alle Welt sagt, das hätte eigentlich längst passieren müssen. Auch das gehört zum Thema Qualität. So werden wir das Thema Schritt für Schritt aufarbeiten. - Ich bedanke mich.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dann, falls dieser abgelehnt wird, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Leider waren die Gegenstimmen die Mehrheit.
(Widerspruch bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Rebecca Harms [GRÜNE]: Da ist die Schul- politikerin durchgeschlagen!)
Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Die Fraktionen haben sich abgestimmt, dass die Tagesordnungspunkte 26, 27 und 30 direkt in die Ausschüsse überwiesen werden.
Tagesordnungspunkt 26: Gemeindefinanzreform: Kommunen schnell und dauerhaft entlasten, Gewerbesteuer als Gemeindewirtschaftssteuer ausbauen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/373
Der Antrag soll federführend an den Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überwiesen werden. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 27: Verbraucherberatung auch in Zukunft erhalten - Kein Kaputtsparen der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/374
Für den Antrag soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr federführend sein. Mitberatend sollen der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sein. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Auch das ist dann so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Neubau eines „Notschleppers“ gegen Schiffskatastrophen in der Deutschen Bucht - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP- Drs. 15/396
Für den Antrag soll - entgegen Ihrer Unterlage der Ausschuss für Wirtschaft federführend sein. Mitberatend sollen der Ausschuss für Umweltfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport und der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist auch dies so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Frauenbeauftragte nicht in Frage stellen, sondern stärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/366
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Beginn einer neuen Legislaturperiode - vor allen Dingen wenn er mit einer neuen Regierung verbunden ist - wird sowohl von Ängsten als auch von Wünschen begleitet. Die Ängste, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir täglich in Form von Briefen auf dem Tisch. Einen ganz besonderen Wunsch haben wir in der Presse verfolgen können, und zwar ist es der Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes und des Städtetages. Diese Verbände fordern im Rahmen einer Novellierung der NGO eine Abschaffung der hauptamtlichen Frauenbeauftragten.
Zur Erinnerung: Die gesetzliche Regelung zur Bestellung von Frauenbeauftragten folgt dem verfassungsrechtlichen Auftrag, der in Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz steht. Dieser lautet:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“