Befähigung für das Lehramt an Realschulen. Deshalb erfüllt die Lehrkraft nicht die Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle der Leiterin oder des Leiters einer Realschule und grundsätzlich auch nicht für die Besetzung dieser Stelle an einer organisatorisch zusammengefassten Haupt- und Realschule.
Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehramtsbefähigung für Grund- und Hauptschulen können nur in dem Fall Schulleiterin oder Schulleiter an einer Haupt- und Realschule werden, wenn keine Bewerbungen von Lehrkräften mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen vorliegen.
Diese Vorgaben haben folgenden Hintergrund: Durch den sogenannten Bologna-Prozess ist auch in der Lehramtsausbildung die Umstellung der bisherigen Diplom- und Magister-Studiengänge auf die Bachelor- und Masterstruktur erforderlich geworden. Der Niedersächsische Landtag hat mit Entschließung vom 6. Oktober 2005 (Drs. 15/2271) festgestellt, dass bei dieser Umstellung dem Schulformbezug eine besondere Bedeutung zukommt. Die Landesregierung wurde gebeten, sicherzustellen, dass bei der Neustrukturierung der Lehramtsstudiengänge der erforderliche Schulformbezug durchgängig realisiert wird.
Zusammen mit der Neuregelung der Lehramtsausbildung wurde daher von der Landesregierung die schulformbezogene Trennung zwischen den Lehrämtern an Grund- und Hauptschulen sowie an Realschulen wieder eingeführt. In der Folge müssen auch die Lehramtslaufbahnen wieder neu geordnet werden. Im Hinblick darauf hat das Niedersächsische Kultusministerium daher bereits mit Erlass vom 17. Mai 2004 die Grundsatzentscheidung getroffen, dass an organisatorisch zusammengefassten Haupt- und Realschulen oder Grund-, Haupt- und Realschulen die Funktion der Schulleiterin oder des Schulleiters grundsätzlich mit einer Lehrkraft zu besetzen ist, die durch Prüfung die Befähigung für das Lehramt an Realschulen erworben hat.
Zu 1: Das Anliegen des Schulelternrates, die derzeit mit der kommissarischen Wahrnehmung der Schulleiteraufgaben beauftragte Lehrkraft als Schulleiter an der Haupt- und Realschule Uslar einzusetzen und damit mehr Kontinuität in der
Wahrnehmung der Schulleiteraufgaben zu gewährleisten, ist nachvollziehbar. Allerdings sind die bereits genannten Vorgaben zu berücksichtigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Zu 2: Die Stelle der Leiterin oder des Leiters der Haupt- und Realschule Uslar wird frühestens zum 1. Februar 2008, voraussichtlich aber zum 1. August 2008 besetzt werden.
Zu 3: Bewerberinnen und Bewerber müssen das für die ausgeschriebene Stelle festgelegte Anforderungsprofil erfüllen. Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese. Im Rahmen des Besetzungsverfahrens werden gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz die Schule und der Schulträger beteiligt.
Die Situation rund um den 30. September 2007 hat erneut bewiesen, dass der Hochwasserschutz im Binnenland dringend intensiviert werden muss. Wieder einmal ist nach wenigen Tagen intensiven Niederschlags die Bedrohung durch Überflutungen in den Flussniederungen deutlich geworden. Der Pegel ist durch das Hochwasser sprunghaft angestiegen. Die Schlagzeilen der Medien dokumentieren auch die erkennbar wachsenden Probleme in der Region Hannover: „Region: Wege dicht, Kühe gerettet“, „Feuerwehr in Hannover hilft in Hildesheim“, „An der Innerste brechen die Deiche“ oder „Talsperren im Harz sind bis an den Rand gefüllt“.
Die aktuelle Hochwassersituation fand in einer für Überflutungen dieses Ausmaßes eher untypischen Jahreszeit statt. In gleichem Umfang zu Zeiten der Schneeschmelze und anhaltenden Dauerregens, so zahlreiche Experten, hätte sich die Lage am Unterlauf der Leine dramatisch zuspitzen können. Die Rettungskräfte von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk fungieren immer wieder als „Ausputzer“.
Dringender Handlungsbedarf im Hochwasserschutz im Binnenland ist offenkundig durch veränderte Klimabedingungen und Hochwasserlagen angezeigt. Dabei muss insbesondere an den Zuflüssen und oberen Abschnitten der Flüsse wirksam gegengesteuert werden können, damit die Tieflagen nicht immer häufiger durch plötzliche Hochwasserentwicklungen gefährdet werden oder durch anhaltende Überflutungen in Bedrängnis geraten.
Neuralgische Punkte werden inzwischen von Kommunen, vor allem auch in der Region Hannover, benannt. Sorge bereitet Anrainern u. a. der Leinedurchfluss unter dem Mittellandkanal zwischen Seelze und Garbsen. Dort hat sich das Leinehochwasser in den letzten Jahren massiv und lange gestaut. Sperrungen der Landesstraßen und Dauereinsätze von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk sind die Folge.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung von Hochwasserlagen in den oberen und mittleren Flussabschnitten - insbesondere der Leine in der Region Hannover - unter Berücksichtigung der aktuellen Überschwemmungen und der Hochwasserverläufe seit 1975?
2. Welche Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen, um durch wasserbauliche Maßnahmen und zukunftsgerechtes Flussgebietsmanagement die Hochwasserbedrohung zu minimieren?
3. In welchem Umfang haben sich Feuerwehren und Technisches Hilfswerk in der jüngeren Vergangenheit in konkreten Hochwasserlagen engagieren müssen, in denen vorsorgender Hochwasserschutz hätte helfen können?
Nach § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Gemeinden bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. Sie haben allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu erfüllen. Dazu gehört auch der Hochwasserschutz für Siedlungsbereiche. Nach § 5 und § 9 des BauGB sind in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die im Interesse des Hochwasserschutzes freizuhaltenden Flächen darzustellen. Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt daher grundsätzlich bei den Gemeinden.
Ob die Starkregenereignisse Ende August bzw. Ende September im südlichen Niedersachsen bereits als Belege für eine anthropogen verursachte Klimaänderung gewertet werden müssen, bedarf noch eingehender wissenschaftlicher Untersuchungen. Entsprechende Untersuchungsergebnisse liegen der Landesregierung bislang nicht vor.
Eine konsequente Klimaschutz- und Energiepolitik ist schon aus Vorsorgegründen angezeigt. Sollten anthropogen verursachte Klimaveränderungen bereits eingetreten sein, liegen deren Ursachen in der schon weiter zurückliegenden Vergangenheit. Sie können deshalb nicht kurzfristig aufgehoben
oder rückgängig gemacht werden. Allerdings sind Hochwasser als Teil des natürlichen Wasserkreislaufes ein Naturereignis, das nicht verhindert werden kann. Deshalb haben sowohl der vorbeugende Hochwasserschutz als auch die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen eine große Bedeutung. Sie sind Teile eines effizienten Hochwasserrisikomanagements des Landes, das im Wesentlichen auf den Bausteinen vorbeugender und technischer Hochwasserschutz und weitergehende Hochwasservorsorge durch Verbesserung des Hochwasserwarndienstes/-vorhersagedienstes, der Bauvorsorge und der Risikovorsorge basiert.
Die in der Anfrage angesprochene Querung des Mittellandkanals durch die Leine ist im Planfeststellungsverfahren für diese Maßnahme erörtert worden. Der Dimensionierung der Querschnitte liegt der hundertjährliche Abfluss der Leine zugrunde.
Zu 1: Die Entwicklung der Hochwasserlagen in den Flusseinzugsgebieten ist entscheidend von der Niederschlagsintensität abhängig. Das Wetter unterliegt kurz- und langfristigen Schwankungen, die nicht vorhersehbar sind. Nach aktuellen Erkenntnissen hat sich an der Schwankungsbreite seit 1975 nichts verändert.
Zu 2: Es ist bekannt, dass in den großen Flusssystemen von den zuständigen Gemeinden und Verbänden Maßnahmen zum Hochwasserschutz geplant werden. Die Umsetzung nachhaltiger, sich vor allem überregional auswirkender Hochwasserschutzmaßnahmen wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel seitens des Landes unterstützt.
Zu 3: In allen Fällen, in denen die zuständigen Gemeinden für einen hundertjährlichen Hochwasserschutz gesorgt hatten, war der Umfang der Einsätze von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk deutlich geringer. Nachfolgend sind einige Beispiele für realisierte Hochwasserschutzmaßnahmen aufgeführt, die ihre Schutzwirkung bei dem Hochwasser gezeigt haben:
Die Hochwasserschutzmaßnahme für die Ortslage Werder an der Nette ist in den Jahren 1998 bis 2000 abgeschlossen worden. Nach den vorliegenden Informationen ist es dort zu keinen größeren Schäden gekommen.
Für den Hochwasserschutz in Bad Gandersheim (Landkreis Northeim) wurde der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Seboldshausen durch das Land finanziert. Die Anlage hat im Zuge des Probeeinstaus ihre positive Hochwasserschutzwirkung bereits bewiesen.
Die Hochwasserschutzmaßnahme in Göttingen hat mit der Inbetriebnahme am 27. September 2007 ihre Funktion übernommen. Erkenntnisse über größere Schäden im Stadtgebiet sind nicht bekannt geworden.
Der Landesregierung liegen keine Zahlen für den Einsatz von Hilfskräften vor, da in allen Bereichen, außer im Landkreis Hildesheim unterhalb der Schwelle des Katastrophenfalles gearbeitet wurde. Konkrete Angaben zu der Frage, in welchem Umfang sich Feuerwehren und Technisches Hilfswerk in der jüngsten Vergangenheit in konkreten Hochwasserlagen haben engagieren müssen, in denen vorsorgender Hochwasserschutz hätte helfen können, lassen sich im Hinblick auf die hypothetische Fragestellung nicht ermitteln.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 23 des Abg. Rolf Meyer (SPD)
Vertrag geschlossen - Vertrag gebrochen - Was wird aus dem Niedersächsischen Informations- und Kompetenzzentrum für den ländlichen Raum?
In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Samtgemeinde Flotwedel und dem Ministerium für den ländlichen Raum (unterzeichnet am 22. Dezember 2004 vom damaligen Staats- sekretär Gert Lindemann) verpflichtet sich die Landesregierung, die Einrichtung eines Niedersächsischen Informations- und Kompetenzzentrums für die Dauer von fünf Jahren zu unterstützen. Zur Erreichung dieses Ziels verpflichtet sich das Ministerium, sich personell bei fünf Kernthemen zu engagieren:
Das Land verpflichtet sich u. a., pro Jahr pro Thema mindestens zwei Veranstaltungen (also insgesamt 20 Tage) mit Bediensteten des Landes zu besetzen. Weiterhin verpflichtet sich das Land, pro Jahr mindestens eine bis zwei eigene Veranstaltungen durchzuführen. Für das Jahr 2007 ist festzustellen, dass beide Verpflichtungen vom Land nicht eingehalten wurden.
Die Zusammenarbeit mit dem vom Ministerium beauftragten GLL Verden hat dies nicht kompensieren können. Auch die von ML in Auftrag gegebene Vorbereitung und Durchführung des Messeauftritts auf der IGW in Berlin ist keine geeignete Kompensation, weil damit kaum Erträge zu erzielen sind.
Der Aufbau einer „Datenbank der besten Beispiele der Landentwicklung“, ebenfalls im Vertrag vereinbart, wird offenbar nicht weiterverfolgt; denn nach meinen Informationen hat das GLL Bremerhaven kürzlich ein entsprechendes Projekt bewilligt.
Die Samtgemeinde Flotwedel hat das Gebäude, den Amtshof Eicklingen, mit erheblichen finanziellen Mitteln saniert und darauf vertraut, dass die Arbeit der Amtshof-GmbH, die eigens dafür gegründet wurde, vom Land im Sinne der Kooperationsvereinbarung unterstützt würde.
Nach den Erfahrungen des Jahres 2007 wird der Rat der Samtgemeinde Flotwedel zu prüfen haben, wie lange die Samtgemeinde sich noch finanziell engagieren kann.