Protokoll der Sitzung vom 19.10.2007

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 19 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)

Veräußerung des NLKH Wehnen an den Psychiatrieverbund Oldenburger Land

Anlässlich der Übertragung der Krankenhausimmobilie in Wehnen an den Psychiatrieverbund Oldenburger Land wurde ein Areal von ca. 5 ha, welches nach den Ausschreibungsunterlagen mit veräußert werden sollte, nicht an den Erwerber überschrieben. Dem Vernehmen nach liegt dem ein Versehen der Rechtsberater des Landes bei der Schlussfassung des umfangreichen Vertragswerkes zugrunde.

Das Krankenhaus, die jetzige Karl-Jaspers-Klinik, wurde von der Herausnahme des o. g. Areals völlig überrascht. Die Klinik ist auf diese 5 ha große Fläche, die einen erheblichen therapeutischen Wert hat und seit Jahrzehnten von der Klinik und ihren Patienten vielfältig genutzt wird, dringend angewiesen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung.

1. Welche Umstände liegen der unterbliebenen Übereignung der genannten Grundstücksflächen zugrunde?

2. Ist beabsichtigt, die Übertragung der Flächen nachzuholen?

3. Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls bereits ergriffen oder sind beabsichtigt, um die Übertragung des Areals an den Psychiatrieverbund Oldenburger Land im Nachgang zu ermöglichen, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Der Psychiatrieverbund Oldenburger Land hat sich an dem Veräußerungsverfahren betreffend das Niedersächsische Landeskrankenhaus Wehnen mit einem verbindlichen Angebot zum 22. Dezember 2006 als Bieter beteiligt und am 22. Januar 2007 ein notariell beurkundetes Kaufangebot abgegeben. Dieses Angebot wurde mit Erklärung vom 27. Februar 2007 seitens des Landes unverändert angenommen. Von beiden Vertragsparteien zunächst unbemerkt, war dabei eine vom NLKH Wehnen genutzte Waldfläche nicht von den Verträgen erfasst. Nach Erfüllung der ClosingBedingungen wurde die Klinik am 1. Juli 2007 auf den Bieter übertragen. Am 30. Juli 2007 machte der Psychiatrieverbund Oldenburger Land geltend, dass es hinsichtlich der zu übertragenden Grundstücke noch eine Unstimmigkeit in einer

Größenordnung von mindestens rund 40 000 bis 50 000 m2 gebe. Bei den fraglichen zusätzlich begehrten Grundstücken handelt es sich um nicht forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen, die in der Vergangenheit von der Klinik bzw. den Patientinnen und Patienten zur Freizeitgestaltung genutzt wurden. Der wirtschaftliche Wert dieser Flächen ist gering.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Seitens des Landes sind unter Hinweis auf beigefügte Lagepläne die zur Veräußerung anstehenden Flächen den Bietern vor dem Termin zur Abgabe der verbindlichen Angebote am 22. Dezember 2006 zugeleitet worden. Diese Lagepläne sind von den Bietern in ihren Angeboten übernommen worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2 und 3: Das Land steht mit dem Psychiatrieverbund Oldenburger Land in Gesprächen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Mit einem Ergebnis wird im Laufe des Oktober 2007 gerechnet.

Anlage 18

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 20 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Ferientermine zum Aussuchen?

Vom 21. bis zum 25. Mai 2008 findet in Osnabrück der 97. Katholikentag statt. Das Niedersächsische Kultusministerium hat aus diesem Anlass mit Erlass vom 28. September 2006 für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der Stadt und dem Landkreis Osnabrück die Ferien wie folgt verlegt:

Osterferien statt 10. bis 26. März jetzt 10. bis 22. März,

Pfingstferien am 13. Mai entfallen,

Kirchentagsferien vom 21. bis 23. Mai.

Als Begründung wurde angeführt, dass die Unterbringung der ca. 30 000 erwarteten Besucherinnen und Besucher des Katholikentages überwiegend in den Schulen der Umgebung erfolgen soll, sodass der Unterrichtsbetrieb nicht durchgeführt werden kann. Das Kultusministerium hatte im September 2006 darum gebeten, alle Beteiligten (Schulen, Schulträger, Eltern, Schülerinnen und Schüler) umgehend zu informieren.

Der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 25. September 2007 ist nun zu entnehmen, dass die Ursulaschule (Gymnasium), die Domschule (Haupt- und Realschule) sowie die ThomasMorus-Schule (Haupt- und Realschule), alle in Trägerschaft des Bistums Osnabrück, in ihren jeweiligen Gesamtkonferenzen beschlossen haben, die veränderte Ferienregelung nicht zu praktizieren. Als Begründung wurde angeführt, man wolle sich intensiv mit der gesamten Lehrer- und Schülerschaft beim Katholikentag einbringen.

Die vierte Schule in Trägerschaft des Bistums, das Gymnasium Angelaschule, wird die Sonderregelung für den Katholikentag anwenden und hat erklärt, man wolle die Schüler nicht zwangsverpflichten. Gleichwohl werde sich die Schule „mit viel Elan und Engagement in den Katholikentag stürzen“.

Diese Entwicklung führt zu Irritationen bei den Schulen in Stadt und Landkreis, die davon ausgegangen waren, die o. g. Regelung sei für alle Schulen verpflichtend. Besondere Probleme ergeben sich für die Eltern, bei denen ein Kind eine Grundschule und eines eine der drei genannten weiterführenden katholischen Schulen besucht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen der drei Schulen?

2. Wird eine Möglichkeit gesehen, auch diese Schulen zur Anwendung des Erlasses vom 28. September 2006 zu bewegen und, wenn ja, welche?

Beginn und Ende der Ferien an öffentlichen Schulen regelt nach § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes das Niedersächsische Kultusministerium. Diese Bestimmung gilt also nicht für Schulen in freier Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sind mithin nicht verpflichtet, die vom Kultusministerium für die öffentlichen Schulen getroffenen Ferienregelungen zu übernehmen. Es steht in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Trägers, die für die öffentlichen Schulen geltenden Ferienzeiten zu übernehmen oder aber davon abzuweichen.

Die Verlegung der Schulferien anlässlich des 97. Katholikentages in Osnabrück ist mit den Erlassen vom 28. September 2006 bzw. vom 16. März 2007 für alle öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der Stadt und im Landkreis Osnabrück sowie im Landkreis Vechta geregelt worden.

Um allen katholischen Schülerinnen und Schülern sowie den katholischen Lehrkräften in Niedersachsen die Teilnahme am Katholikentag zu ermöglichen, sind überdies alle Schulen im Lande gebeten worden, den Termin dieses herausragenden kirchlichen Ereignisses bei ihrer Terminplanung für schriftliche Lernkontrollen und schriftliche Arbeiten zu berücksichtigen.

Der Besuch des Katholikentags ist zwar auch für katholische Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Aber sie haben einen Anspruch darauf, dafür vom Unterricht beurlaubt zu werden. Auf keinen Fall dürfen ihnen Nachteile entstehen, wenn sie davon Gebrauch machen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Soweit die Träger von Privatschulen von den für die öffentlichen Schulen geltenden Ferienzeiten abweichen, enthält sich die Landesregierung einer Beurteilung dieser in der organisatorischen und pädagogischen Verantwortung des Trägers stehenden Entscheidung.

Zu 2: Träger der von Ihnen zitierten Schulen ist das Bistum Osnabrück. Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, besteht nicht die Möglichkeit einer Verpflichtung zur Übernahme der für öffentliche Schulen festgelegten Ferientermine.

Anlage 19

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 21 des Abg. Uwe Schwarz (SPD)

Ausstehende Besetzung der Schulleitung an der Realschule Uslar

Mit Schreiben vom 3. September 2007 hat der Schulelternrat der Sollingschule Uslar den Kultusminister mit Nachdruck auf die unbefriedigende bzw. vakante Situation der gegenwärtigen Schulleitung an der Realschule hingewiesen. Mit Beginn des Schuljahres wurden aufgrund stark zurückgehender Schülerzahlen die Hauptschule und die Realschule in Uslar zusammengelegt. Dabei hat es bei der Leitung der Hauptschule seit 2002 keine Kontinuität mehr gegeben. In dieser Zeit wurden durch das Kultusministerium bisher vier Schulleitungen benannt, die fast jährlich gewechselt wurden.

An der Realschule Uslar ist die Leitung ab dem 15. Januar 2007 kommissarisch besetzt, und zwar erneut mit einer Lehrkraft, die diese Funk

tion bereits 2006 schon einmal kommissarisch ausgeführt hat.

Zu Recht weist der Schulelternrat darauf hin, dass es für ihn nicht nachvollziehbar ist, wenn eine fachlich qualifizierte Lehrkraft wiederholt kommissarisch mit der Leitung der Schule beauftragt und dann die Stelle erneut ausgeschrieben wird. Der Elternrat erwartet vom Kultusminister endlich eine verlässliche und umgehende Besetzung der Leitungsfunktion. Der Schulelternrat hat sich diesbezüglich in seinem Schreiben vom 3. September 2007 eindeutig positioniert.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie den vom Schulelternrat geschilderten Sachverhalt?

2. Wann ist mit einer abschließenden und verlässlichen Besetzung der Leitungsfunktion zu rechnen?

3. Inwieweit wird bei der Besetzung der personelle Wunsch des Schulelternrates berücksichtigt?

Die bisher selbstständige Hauptschule und selbstständige Realschule Uslar sind seit dem 1. August 2007 vom Schulträger zur Haupt- und Realschule zusammengefasst worden. Im Hinblick darauf ist die Schulleiterstelle an der ehemals selbstständigen Hauptschule seit dem 1. Februar 2006 nicht wieder neu besetzt worden; die Aufgaben wurden seit diesem Zeitpunkt von einer Lehrkraft kommissarisch wahrgenommen.

Der bisherige Schulleiter der Realschule Uslar wurde im Mai 2007 vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters der Realschule war zum 1. August 2007 ausgeschrieben worden; das Stellenbesetzungsverfahren wurde jedoch nicht weitergeführt, da - wie bereits ausgeführt - auf Beschluss des Schulträgers zum 1. August 2007 die Hauptschule und die Realschule zusammengefasst wurden. Da es sich bei der Zusammenfassung von Schulen um eine neue Schule handelt, ist es erforderlich, die Schulleiterstelle an der Haupt- und Realschule Uslar auszuschreiben.

Die Aufgaben einer Schulleiterin oder eines Schulleiters an der Haupt- und Realschule Uslar werden derzeit von einer Lehrkraft wahrgenommen, die mit diesen Aufgaben bereits an der früheren Realschule Uslar beauftragt worden war. Diese Lehrkraft besitzt die durch Prüfung erworbene Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, nicht jedoch die durch Prüfung erworbene

Befähigung für das Lehramt an Realschulen. Deshalb erfüllt die Lehrkraft nicht die Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle der Leiterin oder des Leiters einer Realschule und grundsätzlich auch nicht für die Besetzung dieser Stelle an einer organisatorisch zusammengefassten Haupt- und Realschule.