Protokoll der Sitzung vom 19.10.2007

Zulässig ist es ebenfalls, dass eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund guter oder besserer schulischer Leistungen am Ende des 9. Schuljahrgangs durch Klassenkonferenzbeschluss den 10. Schuljahrgang überspringt und - statt direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe einzutreten - zunächst einen einjährigen Schulbesuch im Ausland absolviert. Nach Rückkehr aus dem Ausland erfolgt dann der Eintritt in die Qualifikationsphase, um nach zwei Schuljahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Nur bei folgender Fallkonstellation gibt es ein Problem: Wenn eine Schülerin oder ein Schüler während des gesamten 10. Schuljahrgangs oder nur während des zweiten Halbjahres des 10. Schuljahrgangs einen Schulbesuch im Ausland absolviert und damit nach den hiesigen Voraussetzungen keine Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erzielt, muss im Regelfall der 10. Schuljahrgang wiederholt werden. Dies gilt nicht, wenn der Schulbesuch im Ausland an einer anerkannten Deutschen Auslandsschule oder einer Europäischen Schule erfolgt ist. Ein solcher Besuch wird laut KMK-Vereinbarung einem Inlandsschulbesuch gleichgestellt. Das gilt aber nicht für den Schulbesuch an einer sonstigen ausländischen Schule, und dies ist überwiegend der Fall. In besonders begründeten Einzelfällen, nämlich dann, wenn es sich um besonders motivierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler handelt und die Schule deshalb den entsprechenden Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der im Ausland erbrachten schulischen Leistungen stellt, hat das Kultusministerium gleichwohl die Möglichkeit zu prüfen, ob in dem Einzelfall die Gleichwertigkeit festgestellt und der Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen werden kann.

Zusammenfassend darf ich feststellen, dass der Schulbesuch im Ausland seitens der Landesregierung keineswegs erschwert wird. Die niedersächsischen Regelungen sowohl im dreizehnjährigen als auch im zwölfjährigen Bildungsgang bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sind so flexibel gestaltet, dass sie - gegebenenfalls auch in dem besonderen Fall am Ende des 10. Schuljahrgangs - einen Schulbesuch im Ausland ermög

lichen. Nach den bisherigen Erfahrungen entscheiden im Übrigen die Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern weniger nach dem Gesichtspunkt der Schulzeitdauer, sondern in erster Linie nach dem Gesichtspunkt des Alters und der Eignung für einen Auslandsschulaufenthalt. Dies wird auch in Zukunft so sein.

Im Unterschied zu einem Stadtstaat wie Hamburg mit seinen vergleichsweise wenigen Schulen ist in Niedersachsen mit seiner hohen Zahl von Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe die Förderung eines Schulbesuchs im Ausland durch das Land nicht möglich. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im 11. Schuljahrgang der Gymnasien und Gesamtschulen betrug allein im Schuljahr 2006/2007 ca. 25 200 Schülerinnen und Schüler. Selbst wenn man von dem Erfahrungswert der vergangenen Jahre ausgeht, wonach etwa 10 % der Schülerinnen und Schüler des 11. Schuljahrgangs einen Schulbesuch im Ausland antreten - dies ist ein Erfahrungswert, der statistisch nicht abgesichert ist -, würde die große Zahl eine finanzielle Förderung nicht erlauben. Zudem könnte eine Förderung nicht ohne die Berücksichtigung der familiären Einkommenssituation in Erwägung gezogen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Die erbetenen Daten werden vom Land im Rahmen der allgemeinen statistischen Erhebungen nicht abgefragt. Bis zum Schuljahr 2008/2009 haben alle Schülerinnen und Schüler noch die Möglichkeit, einen schulischen Auslandsaufenthalt während des 11. Schuljahrgangs anzutreten, weil sie die allgemeine Hochschulreife erst nach 13 Schuljahren erwerben. Erst ab dem Schuljahr 2008/2009 werden die unterschiedlichen Möglichkeiten für den Auslandsschulbesuch im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang relevant. Dann gelten die in der Vorbemerkung dargestellten Rahmenbedingungen.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 17 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Torpediert Ministerpräsident Wulff den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur?

Gegenüber dem Magazin Cicero plädierte Ministerpräsident Wulff am 25. September 2007 für die Einführung eines Betreuungsgeldes für alle Eltern. Es soll nach dem Willen des Ministerpräsidenten unabhängig davon gezahlt werden, ob die Kinder zu Hause oder in einer Krippe erzogen werden. Er begründete den Vorstoß wie folgt: „Wir müssen bei dem Betreuungsgeld wegkommen von der Erklärung, es werde Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, als Ausgleich dafür gezahlt, dass sie keine Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen. Stattdessen müssen wir deutlich machen: Betreuungsgeld gibt es für alle, weil Eltern mit Kindern erhöhte Aufwendungen haben.“

Angesichts der Tatsache, dass innerhalb der Großen Koalition noch keine Einigkeit über den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur herrscht, befürchten Beobachter, dass die Ausbauplanungen durch die Einlassungen des Ministerpräsidenten weiter verzögert werden. Da Niedersachsen bundesweit an letzter Stelle bei der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren (Stichtag 15. März 2006) liegt, wäre ein schneller Ausbau jedoch im Interesse des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern hält die Landesregierung die Zahlung eines Betreuungsgeldes an Familien mit Kleinkindern für geeignet, um die Ziele der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der besseren frühkindlichen Bildung zu erreichen?

2. Inwieweit teilt die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass es in Niedersachsen bundesweit die niedrigste Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren gibt, die Auffassung, dass die verfügbaren Finanzmittel auf den schnellstmöglichen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen konzentriert werden sollten?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Verwirklichung des Vorschlages des Ministerpräsidenten, und welchen Finanzierungsvorschlag hält er bereit?

Unter Einbeziehung von Bund, Ländern und Kommunen ist über Parteigrenzen hinweg im Rahmen des „Krippengipfels“ am 2. April 2007 ein Paket geschnürt worden, das familienpolitisch einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik sein dürfte. So wollen Bund, Länder und Kommunen bis zum Jahr 2013 für rund 35 % der unter Dreijährigen entspre

chende Betreuungsangebote schaffen. Intention und Leitlinie der politischen Vereinbarungen, an dem auch die Kommunen beteiligt waren, sind die gemeinsame Verantwortung und die Verabredung, diese Verantwortung auch gemeinsam wahrzunehmen. Das Land Niedersachsen wird auch diesen weiteren Ausbauprozess unterstützen und die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel bereitstellen. Damit kommen wir unserem gemeinsamen Ziel, die echte Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf zu ermöglichen, ein großes Stück näher.

Die Landesregierung hat bereits vielfältige Maßnahmen getroffen und auf den Weg gebracht, die dazu beitragen, die Betreuungs- und Bildungssituation der Kinder im Alter unter drei Jahren zu verbessern. Auch wenn zum Stichtag 1. Oktober 2005 in Niedersachsen 19 475 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut wurden -und damit im Vergleich zum 1. Oktober 2002 eine Steigerung um immerhin 55 % erzielt werden konnte -, ist hier weiterhin ein Bedarf erkennbar. Mit unserem Ziel, die Betreuungs- und Bildungssituation der unter Dreijährigen zu verbessern, sind wir also auf dem richtigen Weg und werden diesen weiter beschreiten.

In diesem Zusammenhang sind auch die Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung (50 Millionen Euro in 2007, 120 Millionen Euro in 2008), das Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ (100 Millionen Euro für 2007 bis 2010) und die Einrichtung des „Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung“ (2,5 Millionen Euro in 2007, ab 2008 5 Millionen Euro) zu nennen. Damit können Eltern flexiblere Angebote in der frühkindlichen Bildung und Betreuung nutzen.

Die Landesregierung wird auch künftig in ihren Anstrengungen für die Verbesserung der Startchancen der Kinder in Niedersachsen nicht nachlassen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Ausbau der Kinderbetreuung hat sich am 28. August 2007 auf den Entwurf einer „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013“ geeinigt. Ministerpräsident Wulff hat als Ländervertreter maßgeblich zum Gelingen dieser wichtigen Einigung beigetragen. Die Landesregierung wird nun zügig die erforderlichen Schritte einleiten, um das Betreuungsangebot weiter auszubauen. So hat das Kabinett am 2. Oktober 2007 den Abschluss der Verwaltungs

vereinbarung zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch die übrigen Länder haben die Vereinbarung unterzeichnet. Mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen hat bereits ein Gespräch zur Umsetzung der Vereinbarung stattgefunden. Das von uns in diesem Jahr erfolgreich begonnene Programm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ wird dafür eine wichtige Grundlage sein und mit dem Investitionsprogramm des Bundes zusätzlichen Schub erhalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Es geht jetzt darum, für alle Eltern die Voraussetzungen für eine echte Wahlfreiheit zu schaffen und ein bedarfsgerechtes Angebot von Tagespflege und Kinderkrippen bereitzustellen. Genauso haben wir im Blick, die materiellen Rahmenbedingungen zur Ausübung der Wahlfreiheit für alle Eltern zu verbessern. Hierzu wird es auf Bundesebene weitere Gespräche geben. Die Landesregierung wird sich darin - im Interesse der betroffenen Eltern und Kinder - für eine tragfähige Lösung einsetzen.

Zu 2: Die Landesregierung wird die Berliner Einigung zwischen Bund und Ländern zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Deutschland, die die Zielvereinbarung einer bundesweiten Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen von 35 % für unter Dreijährige bis zum Jahr 2013 beinhaltet, inhaltlich und finanzpolitisch umsetzen. Zur Umsetzung des Investitionsprogramms, für das der Bund Mittel ab Januar 2008 zur Verfügung stellen wird, hat die Landesregierung bereits ein erstes Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt.

Die Förderung der Investitionskosten ist der erste und notwendige Schritt für den gemeinsamen Ausbau der Kinderbetreuung. Die Investitionskostenförderung wird mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. In einem folgenden zweiten Schritt wird es um die Umsetzung der Förderung der Betriebskosten ab 2009 gehen. Unabhängig davon beteiligt sich das Land in jedem Fall mit einem Anteil von 20 % an den Personalkosten für neu errichtete Krippenplätze. Darüber hinaus wird das Land seinen Anteil an den vom Bund bereitgestellten Umsatzsteuereinnahmen in voller Höhe zur Abdeckung der Betriebskosten weiterleiten.

Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Anlage 16

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 18 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)

Lässt die Landesregierung das Harzumland in den Fluten versinken?

„Land unter im gesamten Nordharz“ meldete die Goslarsche Zeitung am 1. Oktober 2007. Nach den starken Niederschlägen Ende August hat erneut Starkregen das Harzer Umland in Mitleidenschaft gezogen und auch in den Landkreisen Goslar und Osterode erhebliche Schäden verursacht. Die Talsperren im Harz, die u. a. dem Hochwasserschutz für die umliegende Region dienen sollen, sind extrem gefüllt bzw. laufen wie die Innerste-Talsperre über. Da erfahrungsgemäß im Herbst und Winter mit weiteren starken Niederschlägen in der Region zu rechnen ist, ist zu befürchten, dass sich diese Situation stetig wiederholen und absehbar verschärfen wird.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viel Geld hat sie für den Hochwasserschutz im Harz und Harzumland in den Haushalt eingestellt, und welche konkreten Pläne bestehen derzeit, die Menschen und Gebäude vor weiteren Fluten zu schützen?

2. Wird die Landesregierung die Einmalzahlung von 5 000 Euro pro geschädigten Haushalt kontinuierlich fortsetzen?

3. Gibt es kurzfristig konkrete Planungen, weitere Rückhaltebecken z. B. im Bereich SeesenBornhausen, Neuwallmoden und im Südharz zu bauen, wie es u. a. von der Stadt Seesen, dem Landkreis Osterode und dem Nette-Verband gefordert wird, und wie sind diese unterlegt?

Nach § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Gemeinden bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. Sie haben allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu erfüllen. Dazu gehört auch der Hochwasserschutz für Siedlungsbereiche. Nach § 5 und § 9 des BauGB sind in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die im Interesse des Hochwasserschutzes freizuhaltenden Flächen darzustellen. Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt daher grundsätzlich bei den Gemeinden.

Im Rahmen der Hochwasservorsorge im Binnenland (ohne Elbebereich) hat die Landesregierung in diesem Haushaltsjahr pauschal einen namhaf

ten Betrag in der Höhe von rund 8,9 Millionen Euro eingestellt. Dazu kommen aus den EU-Programmen EFRE und ELER weitere ca. 5,7 Millionen Euro, die für den Hochwasserschutz im Binnenland zur Verfügung stehen. Mit diesen Haushaltsmitteln werden vorrangig diejenigen Gemeinden und Verbände unterstützt, die baureife Pläne zum Hochwasserschutz vorlegen können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im laufenden Haushaltsjahr wurden für den Hochwasserschutz im Harz und Harzumland insgesamt rund 1,1 Millionen Euro eingeplant. Hiervon entfallen auf die Förderung von Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz 931 000 Euro und auf die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten 133 000 Euro. Weiterhin wurden für ein Hochwasservorhersagemodell Aller-Leine-Oker Mittel in Höhe von 30 000 Euro in den Haushalt 2007 eingestellt.

Bezüglich konkreter Pläne für weitere Maßnahmen verweise ich auf die Eingangsbemerkung hinsichtlich der Zuständigkeit seitens der Gemeinden.

Zu 2: Aufgrund der Richtlinie vom 4. September 2007 (Nds. MBl. S. 960) hat das Land zur Behebung dringender Notfälle, die infolge heftiger Niederschläge in der Zeit vom 21. bis 23. August 2007 entstanden sind, auf Antrag den Betroffenen finanzielle Hilfe gewährt. Einzelpersonen und Familien können danach eine Billigkeitsleistung bis zu 5 000 Euro im Einzelfalle erhalten, sofern bestimmte, in der Richtlinie beschriebene Voraussetzungen gegeben sind.

In der Richtlinie ist unter Hinweis auf möglicherweise künftig häufiger auftretende Extremwetterereignisse ausgeführt, es dürfe nicht davon ausgegangen werden, dass das Land für Schadenereignisse, die durch Unwetter verursacht wurden, jeweils Hilfe leisten wird. Vielmehr müsse eine Entscheidung der entstandenen Situation Rechnung tragen; denn staatliche Hilfen können nicht eigenverantwortliche Aktivitäten ersetzen.

Zu 3: Für den ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig sind konkrete Planungen von Rückhaltebecken in Höckelheim (Landkreis Northeim), für die Städte Einbeck und Dassel (Landkreis Northeim) sowie an der Hahle oberhalb von Duderstadt (Landkreis Göttingen) in Vorbereitung.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 19 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)