Protokoll der Sitzung vom 19.10.2007

- Förderung der Qualifizierung von Nichtsesshaften,

- Förderung von beruflichen Qualifizierungen an Behindertenwerkstätten und

Förderung von Jugendlichen an der zweiten Schwelle

werden wegen Änderungen bundesgesetzlicher Regelungen (Einführung der „Hartz-Gesetze“) nicht fortgeführt.

Die Programme

- Förderung von Regionalen Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Niedersachsen (RAN) und

- Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen an niedersächsischen Hochschulen

werden durch neue Maßnahmen abgelöst.

Die Programme

- Förderung lokaler Kleinstprojekte im sozialen Bereich sowie

- sämtliche ESF-Programme aus dem bisherigen Ziel 2-Programm

enden infolge grundlegender Veränderungen der EU-Programmsystematik.

Die Programme

- Förderung der verlässlichen Grundschule und

- Förderung der Prävention an Schulen (PRINT)

sind (zum Teil in modifizierter Form) in die originäre Landesförderung übergegangen.

Zu 3: Die Landesregierung wird die künftige ESFFörderung auf die Kernprogramme konzentrieren mit deutlicher Schwerpunktsetzung auf den Jugendbereich. Dabei hat die Landesregierung die bisherige feingliedrige Programmstruktur durch die Entwicklung konzeptionell umfassenderer Programme ersetzt. So steht z. B. das Programm „Arbeit durch Qualifizierung - AdQ“ gleichermaßen allen Teilzielgruppen aus dem Bereich der Arbeitslosen offen (also auch z. B. Nichtsesshaften, Be- hinderten, Migranten, etc.).

Daneben wird beim Einsatz der EU-Mittel von der von der EU-Kommission zugestandenen Flexibilität Gebrauch gemacht, d. h. es wurden bestimmte Förderbereiche so angepasst, dass sie vom ESF in den EFRE verlagert werden konnten. Dies betrifft vor allem die Förderung von Hochschulmaßnahmen sowie die Förderung der „Koordinierungsstellen Frau und Beruf“, welche bisher aus dem ESF gefördert wurden und zukünftig aus dem EFRE gefördert werden.

Insgesamt ist es so gelungen, die Auswirkungen der Mittelreduzierung weitgehend abzufangen. Gleichwohl wird sich das Land auf Bundesebene weiterhin für eine Erhöhung des Anteils der Länder und gleichzeitiger Reduzierung des Bundesanteils einsetzen. Sofern die Programmumsetzung auf Bundesebene erneut so schleppend erfolgt wie in der Förderperiode 2000 bis 2006, könnten diese Bemühungen durchaus von Erfolg gekrönt sein.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 37 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Schließung des Teilstudienganges Musik an der TU Braunschweig?

Mit einer Resolution hat sich der Landesmusikrat Niedersachsen e. V. gegen die Pläne der TU Braunschweig gewandt, anlässlich der Pensionierung von Professoren die Teilstudiengänge für das Lehramt in Musik an Grund-, Haupt- und Realschulen zu schließen. Dies wurde

nach der Aussage des Landesmusikrates im Rahmen der Evaluation der Forschung des Faches Musikwissenschaft einschließlich Musikpädagogik den Mitgliedern der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen bei einer Anhörung am 30. Mai 2007 von einem Vertreter der Hochschulleitung mitgeteilt.

Bereits in einem Brief vom 31. Januar 2004 hat der Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann, dem damaligen Präsidenten der TU Braunschweig mitgeteilt, dass „eine Reduzierung der Ausbildungskapazitäten in der Musikpädagogik aufgrund des auf lange Sicht unvermindert hohen Bedarfs an Lehrkräften nicht erfolgen darf“. Und in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2008 am 20. September 2007 betont der Minister: „An den Universitäten ist in 2008 auch die Lehramtsausbildung betroffen; hier sollen die vom Kultusminister genannten Mangelfächer im Rahmen des Hochschulpakts ausgebaut werden, wie z. B. Mathematik und Physik, aber auch Kunst und Musik.“

Bereits jetzt besteht ein Mangel an Musiklehrkräften an den niedersächsischen Schulen, und der Bedarf bleibt weiterhin hoch: Im Zeitraum von 2010 bis 2017 werden insgesamt 658 zusätzliche Musiklehrkräfte an Niedersachsens Schulen benötigt - ein Bedarf, dem voraussichtlich ohnehin kaum entsprochen werden kann. Mit einer Reduzierung der Ausbildungskapazitäten im Bereich Musik durch die Schließung des Teilstudiengangs an der TU Braunschweig würde sich der Lehrkräftemangel weiter zuspitzten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne der TU Braunschweig vor dem Hintergrund des Fachlehrermangels im Bereich Musik und des geplanten Ausbaus der Kapazitäten im Rahmen des Hochschulpaktes?

2. Hält die Landesregierung an ihrer Position fest, dass eine Reduzierung der Ausbildungskapazitäten in der Musikpädagogik aufgrund des auf lange Sicht unvermindert hohen Bedarfs an Lehrkräften nicht erfolgen darf, wie der TU Braunschweig in einem Schreiben von Minister Stratmann am 31. Januar 2004 mitgeteilt wurde?

3. Mit welcher zeitlichen Perspektive plant die Landesregierung an welchen Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes zusätzliche Kapazitäten im Bereich Lehramtsausbildung Musik zu schaffen?

Zu 1: Die TU Braunschweig hat im Rahmen einer von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen durchgeführten Forschungsevaluation den Rat unabhängiger Gutachter/innen zur zukünftigen Entwicklung des Faches Musik gesucht. Solche ergebnisoffenen Überlegungen sind im Rah

men der Entwicklungsplanung einer Hochschule ebenso legitim wie erforderlich, um den Prozess der Standortprofilierung im Wettbewerb erfolgreich gestalten zu können. Die hochschulinternen Diskussionen hierzu sind offenbar noch nicht abgeschlossen; dem MWK liegt derzeit keine offizielle Anfrage der Hochschule im o. g. Sinne vor.

Zu 2: Das MWK hat der Hochschule zuletzt auf eine Anfrage aus dem Jahr 2006 mitgeteilt, dass das Fach Musik als Mangelfach zu werten ist und einer Kapazitätsreduktion daher nur zugestimmt werden könne, wenn die Kapazität an einer anderen Hochschule entsprechend erhöht würde. Eine Entspannung in der Lehrkräfteversorgung ist nach vorliegenden Bedarfsprognosen des MK seitdem nicht eingetreten.

Zu 3: Im Rahmen des Hochschulpakts kann die Kapazität an den ausbildenden Standorten erhöht werden, an denen die Studiengänge voll oder nahezu voll ausgelastet sind. Sofern keine entsprechende Auslastung gegeben ist, wird angestrebt, die im Fach Musik ausbildenden Hochschulen mit sogenannten Auffüllerprämien in ihrem Bemühen zu unterstützen, eine verbesserte Auslastung zu erreichen.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 38 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Gleisanschlüsse für OHE-Strecken in Winsen (Luhe)

In Winsen (Luhe) schließen Gleise der Osthannoverschen Eisenbahnen (OHE) an die Bahnstrecke Hamburg - Lüneburg an. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Strecke Hamburg - Lüneburg zur Dreigleisigkeit ist offen, was aus dem Anschluss des OHE-Gleise (und der dazu gehörenden Brücke) an die o. a. Strecke Hamburg - Lüneburg werden soll. Inzwischen soll das Planfeststellungsverfahren für das dritte Gleis aufgrund geänderter Nutzungsabsichten der Deutschen Bahn AG neu aufgerollt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Stadium befindet sich das Planfeststellungsverfahren für den Bau des dritten Gleises für die DB-Strecke Hamburg - Lüneburg?

2. Befürwortet die Landesregierung vor dem Hintergrund neuer Überlegungen zur Nutzung

der Strecken der OHE als Umgehungs- und Entlastungsstrecken auf der Nord-Süd-Achse die Aufrechterhaltung eines Gleisanschlusses für die OHE-Strecken in Winsen (Luhe) an die Gleise der Strecke Lüneburg - Hamburg?

3. Wird es in diesem Zusammenhang zu einer Erneuerung der Brücke für das Anschlussgleis der OHE kommen?

Die von der Osthannoverschen Eisenbahnen AG (OHE) betriebene Stichstrecke Winsen-Süd - Niedermarschacht ist über die Strecken Winsen-Süd - Hützel und Lüneburg-Süd - Hützel - Soltau-Süd in das Netz der OHE eingebunden. Im Zuge des geplanten dreigleisigen Ausbaus der Strecke Lüneburg - Hamburg war im beiderseitigen Einvernehmen zwischen OHE und DB Netz AG zunächst vereinbart worden, die Gleisverbindung zum Netz der DB AG im Zuge des Ausbaus zu beseitigen. Die Anbindung der Strecke Winsen-Süd - Niedermarschacht wäre auch in diesem Fall über die o. g. OHE-Strecken weiterhin gegeben.

Im Zuge von erforderlichen Umplanungen haben OHE und DB Netz AG die Beibehaltung der Gleisverbindung zwischen OHE und DB Netz AG in Winsen vereinbart. Die technischen Details der Ausführung werden derzeit verhandelt. Ein entsprechender Anschlussvertrag zwischen OHE und DB Netz AG ist in Vorbereitung. Hintergrund sind Planungen der DB AG, künftig das OHE-Netz zur Entlastung der hoch belasteten DB-Strecke Hannover - Hamburg zu nutzen. Hierfür ist jedoch die Beibehaltung der bestehenden Gleisverbindung in Winsen erforderlich.

Unabhängig von der Anbindung der OHE an die DB AG-Strecke Lüneburg - Hamburg im Bahnhof Winsen ist die Frage des Kreuzungsbauwerks der OHE-Strecke Winsen-Süd - Hützel über die DBStrecke Lüneburg - Hamburg zu sehen. Dieses Brückenbauwerk ist ebenfalls von den Planungen zum dreigleisigen Ausbau der Strecke Lüneburg - Hamburg betroffen. Aufgrund des geplanten Ausbauvorhabens sind die vorhandene Brücke erheblich aufzuweiten und die Durchfahrtshöhe zu vergrößern. Dies erfordert einen Neubau des vorhandenen Kreuzungsbauwerks. Über die Finanzierung dieses Umbauprojekts wird zwischen OHE und DB Netz AG bereits seit Langem gestritten. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat aufgrund einer Klage der DB Netz AG entschieden, dass diese Frage erst dann zu klären ist, wenn die Planungen für den Ausbauabschnitt Winsen fertiggestellt sind. Das Urteil ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt worden. Die Beschwerde der DB

Netz AG gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht verworfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Für den Planfeststellungsabschnitt IV im Bereich Lüneburg ist das Erörterungsverfahren bereits erfolgt. Derzeit wird die Abwägung der erhobenen Einwendungen durchgeführt. Für die Planfeststellungsabschnitte III - Bardowick - und I - Stelle - liegen die Einwendungen vor. Der Erörterungstermin steht für diese Abschnitte noch aus. Aufgrund von erforderlichen Abstimmungen mit der Stadt Winsen werden die Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt II - Winsen - in Kürze eingereicht. Die DB Netz AG geht derzeit davon aus, dass die Umplanungen nicht zu Verzögerungen im geplanten Zeitablauf führen werden.