Protokoll der Sitzung vom 19.10.2007

Im Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird das niedersächsische Projekt zusammenfassend wie folgt beurteilt: „Insgesamt hat das Persönliche Budget in den Modellregionen in Niedersachsen die Stärkung und Weiterentwicklung ambulanter und differenzierter Versorgungsstrukturen maßgeblich unterstützt“.

Zu 2: Der Landesregierung ist nicht im Einzelnen bekannt, was sich die unterschiedlichen Behindertenorganisationen vom Persönlichen Budget versprechen. Grundsätzlich werden die durch das Persönliche Budget erweiterten Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung und Selbstverantwortung einhellig begrüßt.

Zu 3: Bei der Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets können und sollen in Niedersachsen insbesondere die folgenden Erkenntnisse berücksichtigt werden:

- Für viele Budgetnehmer ist es wichtig, Autonomie zunächst in überschaubaren Teilbereichen entwickeln zu können.

- Der Ausbau ambulanter Strukturen ist einerseits zentraler Schlüssel zur erfolgreichen Implementierung des Persönlichen Budgets. Andererseits fördert die Nutzung des Persönlichen Budgets auch den Ausbau und die Weiterentwicklung bedarfsentsprechender ambulanter Angebote. Die beiden Entwicklungen bedingen sich gegenseitig.

- Insbesondere die im Landkreis Osnabrück entwickelte Methode der Hilfebedarfsfeststellung erreicht ein hohes Maß an Einbeziehung des behinderten Menschen und stellt so die aktive Beteiligung des betroffenen Menschen, aber auch den zielgerichteten Einsatz von Personalkapazitäten und Finanzmitteln sicher.

- Trotz insgesamt guter Erfahrungen ist bundesweit das Phänomen festzustellen, dass die Umset

zung des Persönlichen Budgets nur zögerlich voranschreitet. Die Gründe dafür sind vielfältig und unterschiedlich, in ihrer Bedeutung aber nicht zu unterschätzen und deshalb ernst zu nehmen.

Um die vermehrte Nutzung und inhaltliche Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets in Niedersachsen anzuregen und die mit ihm verbundenen Chancen deutlich zu machen, werden die aufgeführten Erfahrungen und Erkenntnisse bei Veranstaltungen unterschiedlicher Art bereits seit Längerem vorgestellt, bekannt gemacht und diskutiert. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Bereitschaft aller Beteiligten, die Chancen und Möglichkeiten des Persönlichen Budgets zu nutzen, auch weiterhin stetig zunehmen wird. Hierzu tragen sowohl die Beratung durch Sozialleistungsträger oder Verbände der Freien Wohlfahrt als auch die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Landesbehindertenrates in Niedersachsen bei.

Anlage 39

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 41 der Abg. Henning Brandes, Rudolf Götz und Dorothee Prüssner (CDU)

Maßnahmen zum Hochwasserschutz in der Region Braunschweig

Durch die naturräumliche Lage sind die Niederungsgebiete der Region Braunschweig, insbesondere die Auen von Oker, Schunter und anderen Fließgewässern, regelmäßig von Hochwasser betroffen. Zuständige Behörden und Unterhaltungsverbände sind bemüht, für möglichst schadlosen Wasserabfluss zu sorgen. Dennoch kommt es immer wieder zu Überflutungen, die Schäden nach sich ziehen. Dabei sind Gewässerabschnitte unterschiedlich dadurch betroffen, dass in gewissen Hochwasserbereichen die Hochwasserstände gesenkt werden können, es dafür aber in anderen Bereichen zu erhöhten Pegelständen kommt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Inwieweit werden die Talsperren des Harzes erfolgreich als Wasserrückhalteraum genutzt, und wie beurteilt die Landesregierung den Vorwurf, die Wasserhaltung sei nicht auf absehbare Regenereignisse abgestimmt worden?

2. Inwieweit ist sichergestellt, dass sich Renaturierungsmaßnahmen wie z. B. an der Schunter und am Sandbach nicht negativ auf den Hochwasserschutz auswirken?

3. Inwieweit gibt es ein Konzept, wie flussgebietsbezogen mit geeigneten Hochwasserschutzmaßnahmen nachhaltig für Entlastung gesorgt wird?

Talsperren liegen grundsätzlich in den Oberläufen der Gewässer. Soweit ein Hochwasser von den Niederschlägen im Einzugsgebiet der Talsperren dominiert wird, kann durch den Rückhalt in den Talsperren der Hochwasserverlauf unterhalb der Talsperren positiv beeinflusst werden. Dieser Einfluss verringert sich, wenn die Niederschläge in den Einzugsgebieten unterhalb der Talsperren fallen. Dieser Fall trifft für die Region Braunschweig zu. Während die Okertalsperre ein Einzugsgebiet von etwa 85 km² hat, beträgt das Einzugsgebiet der Oker am Pegel Groß Schwülper 1 734 km². Demzufolge können durch die Okertalsperre hier nur 5 % des Gebietes beeinflusst werden. 95 % des Einzugsgebietes unterliegen dem natürlichen Abflussgeschehen.

Im Hinblick auf die Steuerung der Westharztalsperren Ende September 2007 ist Folgendes anzumerken: Durch die starken Niederschläge im Harz und im Harzvorland war innerhalb kürzester Zeit die höchste Meldestufe (M3 = Gefahr größerer Über- schwemmungen) erreicht. Zwischen dem 27. und 29. September 2007 fielen bis zu 200 mm Niederschlag - dieser entspricht dem doppelten Monatsniederschlag! Ein Regenereignis dieser Intensität, das statistisch nur alle 100 Jahre zu erwarten ist, war durch den Deutschen Wetterdienst nicht vorausgesagt worden.

Zwischen dem Augusthochwasser 2007 und dem aktuellen Ereignis wurden die Talsperren auf der Grundlage des jeweiligen Betriebsplanes gesteuert. Soweit vertretbar, wurden über längere Zeiträume; abweichend vom Betriebsplan; größere Wassermengen an das Unterwasser abgegeben. Durch dieses Vorgehen wurde in kürzerer Zeit zum Vorteil der Unterlieger mehr Rückhalteraum geschaffen.

Während des Hochwassers haben die Talsperren wiederum durch eine zum Teil vom Betriebsplan abweichende Steuerung geringere Wassermassen in das Unterwasser abgegeben, um die Unterlieger zu entlasten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aus der Sicht der Landesregierung ist die Steuerung der Westharztalsperren eindeutig und auch nachweisbar zugunsten des Hochwasser

schutzes und damit zum Schutz der Unterlieger erfolgt. Durch die Steuerung der Anlagen während des aktuellen Ereignisses wurden Höchstabflüsse zurückgehalten. Die Unterlieger wurden vor Schlimmerem bewahrt.

Zu 2: Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern können zur Erhöhung der Retentionswirkung und damit zur Rückhaltung des abfließenden Wassers beitragen. Aus der Sicht des Hochwasserschutzes dürfen Renaturierungsmaßnahmen mit abflussbehindernder oder aufstauender Wirkung jedoch nur dort umgesetzt werden, wo stromauf liegende Siedlungen und Wirtschaftsgüter durch höhere Wasserstände nicht beeinträchtigt werden. Die Maßnahmen an der Schunter und im Mündungsbereich des Sandbaches in die Schunter befinden sich noch im Planfeststellungsverfahren. Probleme im Zusammenhang mit der hydraulischen Bemessung wurden erkannt und müssen vom Antragsteller nachgearbeitet werden.

Zu 3: Gemäß § 94 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sind seit dem 26. April 2007 flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen, soweit dies erforderlich ist. Schon im Vorgriff auf die vorgenannte Regelung hat die Landesregierung Hochwasserschutzpläne für die mittlere Unterelbe und die Wümme erarbeitet. Weitere Pläne für Gewässer bzw. Gewässerabschnitte sind bereits erstellt oder befinden sich in der Bearbeitung. Für das Einzugsgebiet der Oker ist die Erstellung eines Hochwasserschutzplanes für das Jahr 2009 ff. vorgesehen.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 42 des Abg. Frank Oesterhelweg (CDU)

Abhängigkeit am Monitor - Was tun gegen Internetsucht?

Computer und Internet eröffnen in unserer Kommunikationsgesellschaft viele Chancen und Möglichkeiten. Noch nie konnte man sich so schnell und umfassend wie heute informieren, weltweit kommunizieren und Daten übermitteln.

Gleichzeitig sind neue Gefahren erkennbar, die verheerende Wirkung haben können, zum Teil schon haben.

So hat die Interdisziplinäre Suchtforschungsgruppe der Berliner Charité (ISFB) nach Presseberichten ermittelt, dass mehr als jeder zehn

te Computerspieler süchtig ist - das wären deutschlandweit ca. 1,5 Millionen, vor allem jüngere Menschen.

Sogenannte Onlinerollenspiele (beispielsweise „Counterstrike“, „World of Warcraft“) ziehen immer mehr Menschen in ihren Bann, denen eine Scheinwelt suggeriert wird, der sie sich nicht mehr entziehen können. Sie werden süchtig. Folgen dieser Entwicklung sind Realitätsverlust, zunehmende Abhängigkeit, Entfremdung von Familie und Freundeskreis, berufliche Probleme, Isolation. Die Aufgabe von Arbeitsverhältnissen und die Zerstörung intakter Familien sind an der Tagesordnung.

Politik, Wissenschaft und Gesundheitssystem reagieren nur zögernd auf dieses Phänomen. Während man sich berechtigterweise intensiv mit der Bekämpfung sogenannter Killerspiele beschäftigt, sind auf diesem Gebiet nur unzureichende Aktivitäten festzustellen. Selbst die Drogenbeauftragte der Bundesregierung erfährt hier wenig Unterstützung.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Maße ist der Landesregierung dieses Phänomen auch in Niedersachsen bekannt?

2. Welche Gegenmaßnahmen hat die Landesregierung - gegebenenfalls zusammen mit anderen Institutionen - bisher ergriffen?

3. Welche gesundheits- und ordnungspolitischen Maßnahmen zum Schutz von Spielern, insbesondere aber von jungen Menschen, wird die Landesregierung ergreifen?

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen mit Informationstechnologien wird zunehmend als Schlüsselqualifikation gesehen. So wird im Hinblick auf die neuen Medien die Anbahnung technischer, sozialer, kultureller und reflexiver Kompetenzen im Kindes- und Jugendalter gefordert. Der verstärkte Umgang mit dem Computer - wenn auch nur spielerisch - begünstigt bei Kindern und Jugendlichen den Erwerb der entsprechenden Kompetenzen und ist insoweit grundsätzlich positiv zu beurteilen. Allerdings ist die Computerspielsucht als negative Begleiterscheinung dieser Tendenz zu einem gesellschaftlich diskutierten Thema geworden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt wird, hat sich in Studien mit dem Spielverhalten am Computer von Schülerinnen und Schüler der 4. und 9. Klassen befasst. Die Studien geben bun

desweite Ergebnisse wieder. Die Befragungen haben auch in niedersächsischen Regionen stattgefunden, die Zahlen sind jedoch nicht auf die Länder heruntergebrochen. Das KFN betreibt zudem auch in 2007 Forschungen zur Medienwirkung. Hierzu liegt eine Auswertung noch nicht vor.

Zu 2 und 3: Der Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen will auf vielfältigen Wegen, in besonderem Maße durch Vermittlung von Medienkompetenzen, gefährdenden Inhalten entgegenwirken. Der Schutz ihrer Kinder vor problematischen Medien ist vor allem auch Aufgabe der Eltern; denn Medienerziehung beginnt im Elternhaus wie auch in den Schulen.

Aus dieser Erkenntnis heraus hat die Niedersächsische Landesregierung im Jahr 2006 mit großem Erfolg das Projekt Eltern-Medien-Trainer gestartet. In diesem Rahmen werden Multiplikatoren ausgebildet mit dem Ziel, mittel- bis langfristig flächendeckend in Niedersachsen Kurse für Eltern zur Stärkung der Medienkompetenz anbieten zu können. In einem Ausbildungsmodul wird speziell der Umgang mit Computerspielen behandelt.

In einem weiteren Projekt werden ab Oktober 2007 LAN-Parties angeboten. Auf diesen Computerveranstaltungen erfahren Eltern, was ihre Kinder am Computer spielen, wie sie das Internet nutzen oder welche Filme sie schauen. Dadurch erhalten sie eine Einschätzung, welche Auswirkungen Computerspiele auf die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder haben können. Auch dieses Projekt gilt somit der Aufklärung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Vorbeugung gegen falschen Umgang mit Medien. Aus diesem Grunde unterstützt die Landesregierung auch die Landesstelle Jugendschutz, die in einem umfassenden Programm medienpädagogische Projekte und Aktivitäten anbietet.

Ein effektiver Schutz vor problematischen Medieninhalten kann durch staatliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz allein nicht gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass es nicht nur um rechtliche Anforderungen des deutschen Rechts geht, da viele problematische Server im Ausland stehen und somit deutsches Recht nicht anwendbar ist. Daher kann nur durch eine erweiterte internationale Zusammenarbeit von Jugendschutzstellen versucht werden, Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen. Hierfür setzt sich jugendschutz.net ein. Dabei handelt es sich um eine Ländereinrichtung, die Verstöße gegen das Jugendschutzrecht im Internet verfolgt. Dieses geschieht

beispielsweise im Rahmen des INHOPE-Projektes mit weiteren 19 Hotlines aus 18 europäischen Ländern.

Auf die Homepage des MS (Rubrik Kinder- und Jugendschutz) wurde das Merkblatt „Jugendschutzrelevante Probleme im Umgang mit Internetcafés in Niedersachsen“ eingestellt. Dieses Merkblatt gibt Informationen und Hinweise zur Handhabung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen im Gewerbe, in Behörden sowie in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.