(Beifall bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wir wären froh, wenn die Härtefallkommission funktionieren würde! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Meine Fraktion und ich sind froh und dankbar darüber, dass wir in Einzelfällen und unter besonderen Bedingungen betroffenen Menschen, die hier bei uns Zuflucht suchen, entsprechen können und ihnen ein Bleiberecht verschaffen können.
Dies, meine Damen und Herren, muss aber eine gesetzliche Grundlage haben. Das darf keinesfalls bedeuten, dass wir nun, gleich welche Voraussetzung jemand mitbringt, über die Härtefallkommission ein Bleiberecht erwirken können.
Es ist gut, dass wir durch die Bleiberechtsregelung vielen Familien eine Zukunft in unserem Land sichern können.
Es ist auch gut, dass wir aufgrund von Härtefallanerkennungen auch hier diesen Menschen ein Zuhause geben und ihnen aus humanitären Gründen weiterhelfen können.
Nein. - Ich hoffe sehr, dass wir in absehbarer Zeit wieder Vertreter der Wohlfahrtsverbände in dieser Kommission haben werden; denn dieses Gremium hat sich bewährt.
Ich bitte Sie, sich einmal in den anderen Bundesländern umzusehen. Schauen Sie, wie die Arbeitsweisen aussehen. Vergleichen Sie die Ergebnisse der Arbeit. Dann kommen Sie sicherlich zu ganz anderen Ergebnissen.
Ich möchte an dieser Stelle dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Frühling, und seiner Kommission ganz aufrichtig für die hervorragende Arbeit des vergangenen Jahres danken.
Es ist wahrlich keine leichte Aufgabe, und es ist und wird nicht leichter, wenn die Arbeit in der Öffentlichkeit so zerredet wird, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das in den letzten Wochen durch Ihre Aussagen, die Sie hier auf den Weg gebracht haben, gemacht haben.
Umso mehr bedaure ich auch den Rückzug der Vertreter der Wohlfahrtsverbände. Hoffen wir, dass die Kommission sich umgehend mit den ihr übertragenen Aufgaben befasst und nicht durch personelle Debatten handlungsunfähig gemacht wird; denn das würde den Menschen, die ihre Hoffnung in diese Kommission legen, ganz und gar nicht gerecht werden. - Ich danke Ihnen.
Frau Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Frau Helmhold, Sie kennen die Geschäftsordnung. Ich erteile Ihnen das Wort.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Frau Lorberg, ich finde es schwierig, wenn Sie hier eine Rede auf der Grundlage des Bleiberechts halten. Das, worüber wir hier diskutieren wollen, ist nicht das Bleiberecht, sondern es geht hier um ein Gnadenrecht für die Menschen,
bei denen sozusagen alle anderen Regelungen, auch das Bleiberecht, versagt haben. Das darf man in dieser Diskussion nicht durcheinanderwerfen.
Aber ich sage Ihnen eines: Sie können doch hier nicht wegreden, dass zwei Mitglieder der Härtefallkommission, weil die Bedingungen dieser Kommission so schlecht sind, sagen: Wir können unsere Arbeit nicht mehr weiterführen, wenn die Hürden so hoch sind, dass ein Mensch in diesem Bundesland praktisch überhaupt kein Härtefall werden kann.
Es hat in einem Jahr fünf Anerkennungen durch die Härtefallkommission gegeben, und das waren etwa 7 % aller Eingaben. Das ist doch nicht in Ordnung.
Frau Lorberg, Sie haben eben von unserem Weltbild gesprochen. Unser Weltbild hier ist zutiefst christlich. Da halten wir es mit der Schrift, und darin steht: Was du dem Geringsten meiner Brüder angetan hast, das hast du mir getan. - Das ist genau das, was wir von einer Härtefallkommission erwarten. Das sollten Sie vielleicht ganz besonders gut wissen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht mit einem Bibelzitat in die Debatte einsteigen. Aber Frau Helmhold hat völlig recht: Es geht um Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt worden ist. Die Kommission hat unter Prüfung des Einzelfalls die letzte Möglichkeit, diesen Menschen aus humanitären oder sehr persönlichen Gründen zu helfen. Frau Lorberg, es ist schlicht und einfach nicht richtig, wenn Sie sagen, dass eine hohe Fallzahl einfach nicht vorhanden war, weil sich gesetzlich etwas verändert hat. Es sind 141 Fälle eingereicht worden. Nur elf davon sind in der Kommission behandelt worden. Fünf sind von der Kommission anerkannt worden.
Das liegt an dem Quorum, daran, dass drei Viertel der Mitglieder die Entscheidung treffen müssen. Das ist aus unserer Sicht einfach eine zu hohe Hürde. Das hat ein Kommissionsmitglied, Herr Schmalstieg, gestern und heute in den Zeitungen ganz deutlich kritisiert. Wir haben im Vergleich aller Bundesländer die strengste Verordnung. Die Kriterien für Nichtbefassung und für Ausschlussgründe sind sehr hart. Es ist ja bekannt, Herr Minister Schünemann, dass Sie sich lange geweigert haben, überhaupt eine Härtefallkommission für Niedersachsen einzurichten. Wir haben im Plenum oft darüber debattiert.
Ich bedauere auch, dass zwei Kommissionsmitglieder erklärt haben, dass sie Ende des Jahres zurücktreten und andere benennen bzw. vorschlagen würden. Aber sie haben das ja nicht nur so gemacht, sondern in einem vierseitigen Zwischenbericht dargelegt, wo in der Verordnung im Interesse der Menschen etwas verändert werden
Es geht wirklich nicht - das betone ich - um viele Fälle. Es geht um Einzelfälle, in denen die Situation manchmal sehr diffizil ist.
Manchmal gehören die Betreffenden in ihren Herkunftsländern ethnischen Minderheiten oder religiösen Minderheiten an. Teilweise handelt es sich um Frauen, die kleinere Kinder haben. Wenn man allein bei den Ausschlussgründen die Hürde so hoch ansetzt, dass man seinen Lebenshalt allein bestreiten können muss, wenn es beispielsweise darum geht, ergänzende Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, dann fallen Einzelfälle, in denen es nicht nur aufgrund christlicher Werte, sondern aus
Gründen der Menschlichkeit und der Humanität unserer Hilfe bedarf, hinten runter. Das kann und darf in unserem Land nicht sein.
Lassen Sie mich noch auf einen anderen Punkt eingehen. Auch ich bin sehr skeptisch, wenn jemand straffällig geworden ist. Aber einige sind in jungen Jahren straffällig geworden, haben eine geringe Strafe erhalten und sind im Laufe der Jahre im positiven Sinne dadurch auffällig geworden, dass sie einen tadellosen Lebenswandel geführt
haben. Deswegen darf es aus unserer Sicht auch nicht sein, dass man allein die Tatsache der Straffälligkeit als Kriterium anwendet, ohne dabei zu berücksichtigen, wie hoch das Strafmaß war, wann das war und was passiert ist.
Ich finde, es geht auch nicht an, wenn allein der Vorsitzende der Härtefallkommission, der nicht stimmberechtigt ist, darüber entscheidet, welche Fälle überhaupt zugelassen werden. Die Entscheidung müsste von einer breiteren Mehrheit getroffen werden.
Wir werden eine andere Verordnung vorlegen. Ich denke, dass sie im Wesentlichen der Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entspricht. Ich weiß, dass der Innenminister und Ihre Mehrheit keine Änderung vornehmen wird. Wir werden abwarten. Wir werden über einen neuen Innenminister gewiss eine neue Verordnung einbringen. Vielen Dank.
Frau Leuschner, Sie hatten gerade Ihren ersten Satz gesagt, da gab es schon zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen, zum einen von Herrn Bode und zum anderen von Herrn Biallas. Jetzt kam noch eine von Frau Korter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Leuschner, wir haben einvernehmlich hier im Plenum die Landesregierung gebeten, eine Härtefallkommission einzurichten, nachdem wir
darüber sehr intensiv und auch sehr lange miteinander diskutiert und um die für die betroffenen Menschen beste Lösung gerungen haben. Wir haben eine einvernehmliche Entscheidung getroffen.
Bei der Ausgestaltung der Härtefallkommission - das ist hier schon mehrfach diskutiert worden - ist eben nicht, wie Sie gesagt haben, die härteste Regelung aller Bundesländer gewählt worden,
sondern wir haben eine ähnliche Regelung, wie es sie in anderen Bundesländern gibt, die entsprechende Härtefallkommissionen eingerichtet haben.
Daher ist natürlich klar, was Sie wollen. Sie wollen hier einen Aufschlag zum Wahlkampf machen, haben sich auch Unterstützung besorgt. Das können wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.