Sie haben vor einem Jahr die erste Kinderschutzkonferenz durchgeführt. Das haben wir begrüßt. Sie haben im Anschluss an diese Kinderschutzkonferenz erklärt, Sie sehen die Notwendigkeit von Kindervorsorgeuntersuchungen und verbindlicheren Einladungen. Ein halbes Jahr später haben Sie die zweite Kinderschutzkonferenz durchgeführt.
und verbindlicheren Einladungen. Am 29. November, vor wenigen Tagen, nach wiederum misshandelten Kindern, haben Sie erklärt, Sie sehen die Notwendigkeit von Kindervorsorgeuntersuchungen und verbindlicheren Einladungen. Verdammt noch mal, Sie haben doch die Mehrheit in diesem Haus! Erklären Sie doch nicht immer das Gleiche, übrigens zwischenzeitlich mit fast den gleichen Satzbausteinen! Machen Sie es doch einfach einmal mit Ihrer Mehrheit, meine Damen und Herren!
Sie haben unsere Anträge im Ausschuss zwei Jahre lang wirklich ausgesessen. Sie haben da, wie ich finde, einen massiven Vertrauensbruch begangen, weil die Atmosphäre dort eigentlich gut und auch bei diesem Thema sehr kooperativ war. Sie haben uns von Sitzung zu Sitzung mitgeteilt: Wir wollen einen gemeinsamen Antrag, wir legen einen Änderungsantrag vor. - Sie haben das nicht getan. Stattdessen kommen Sie heute sozusagen von hinten durch die Küche, entziehen sich der Beratung Ihres Antrages im Fachausschuss und wollen hier eine sofortige Abstimmung. Das ist doch kein Stil! Warum sind Sie denn nicht in der Lage, innerhalb von zweieinhalb Jahren eine fachlich-inhaltliche Auseinandersetzung zu führen?
Wieso haben Sie es nötig, sich der zu entziehen? Ich finde das nicht in Ordnung. Das machen wir übrigens auch nicht mit, meine Damen und Herren.
Frau Ross-Luttmann hat jetzt ein Verfahren vorgeschlagen, das von den meisten Fachleuten als datenschutzrechtlich bedenklich eingestuft wird
und im Übrigen große Probleme mit der Konnexität beinhalten wird. Sie wollen jedes Jahr 350 000 Kinder durch eine anonyme Landesbehörde einladen lassen, vorausgesetzt, die Kommunen geben Ihnen die Daten kostenlos. Dann erwarten Sie, dass die Kinderärzte Ihnen kostenlos Rückmeldungen geben. Die Kinder, die nicht kommen, werden ein zweites Mal eingeladen. Die Adressen der Kinder, von denen das Landesgesundheitsamt dann aus irgendwelchen Gründen noch immer keine Rückmeldung hat, werden dann den örtlichen Jugendämtern vor die Tür gelegt. Die kommunalen Spitzenverbände haben Ihnen erklärt, dass sie davon ausgehen, dass das bis zu
70 000 Adressen sein könnten. Einmal unterstellt, die hätten unrecht und die unterste Marge würde stimmen - dann reden wir über 5 % aller Adressen. Das bedeutet, jedes Jugendamt in Niedersachsen bekommt nach Ihrer Methode 200 bis 300 Adressen im Jahr vor die Tür gelegt, und Sie überlassen es den Jugendämtern, was sie damit machen. Meine Damen und Herren, das sind schon heute völlig überforderte Ämter. Die wissen überhaupt nicht mehr, wie sie in diesen Fragen vor Ort tätig werden sollen. Und Sie kommen daher und sagen ohne Berücksichtigung der Konnexität: Klärt einmal, was ihr mit diesen Adressen macht! Wenn nicht, könnt ihr sie auch liegen lassen. - Das können die Jugendämter aber nicht, weil sie sich dann der Gefährdung des Kindeswohles schuldig machen würden.
Darüber hinaus machen Sie diese Eltern zu potenziellen Kindeswohl-Straftätern. Das kann es doch nicht sein! Sie können doch nicht 99 % der Eltern, die nichts gemacht haben, unter Verdacht nehmen, als hätten sie eine Kindeswohlgefährdung begangen.
Dieses Verfahren ist zum Scheitern verurteilt. Sie wissen das auch. Sie haben zahlreiche Gespräche mit Fachleuten geführt. Ich weiß, wie die darüber geredet haben.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen etwas anderes vorgeschlagen, um das zu umgehen. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu nutzen, weil das erstens das Vertrauensverhältnis zwischen Kinderarzt und
Eltern nicht belastet, weil zweitens gut ausgebildete Kinderärzte benötigt werden, die Misshandlungen und Gewaltanwendungen erkennen können, und weil drittens der öffentliche Gesundheitsdienst
bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung relativ unkompliziert das eigene Jugendamt einschalten kann. All dies haben Sie bisher abgelehnt.
In fast allen Bundesländern ist zwischenzeitlich entweder ein Landesgesetz verabschiedet worden, oder es befindet sich in den Beratungen. Mit Ihrer wirklich zögerlichen Unentschlossenheit, Frau
(David McAllister [CDU]: Frechheit! - Norbert Böhlke [CDU]: Das stimmt doch überhaupt nicht, was Sie da er- zählen!)
Es wird höchste Zeit, dass das mit Beginn der nächsten Legislaturperiode in diesem Land geändert wird. Das ist absolut überfällig, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss zunächst einmal sagen: Herr Schwarz, ich finde es gut, dass Sie das heute relativ sachlich vorgetragen haben.
Ich kann Ihnen zu Anfang auch zustimmen. Sie haben gesagt, wir waren mit dem Sozialausschuss in Finnland und haben uns gerade da Gedanken gemacht, was man tun könnte, um den Kinderschutz bei uns zu verbessern. - Das ist richtig.
richtig. Das steht auch in unserem Antrag. Von daher können Sie dem an dieser Stelle auf jeden Fall schon einmal zustimmen.
Bei dem nächsten Punkt kann ich Ihnen natürlich nicht zustimmen. Sie haben wörtlich gesagt, wir hätten Ihre Anträge zwei Jahre ausgesessen. Das ist eindeutig nicht der Fall. Wir waren nämlich - das wissen auch Sie - im Sozialausschuss absolut nicht untätig. Wir hatten ein Riesenpensum mit Sondersitzungen, mit ganztägigen Sitzungen zum Thema „Leukämie in der Elbmarsch“, zum NBGG usw. Sie haben selber vor einiger Zeit gesagt: Wir machen keine Sondersitzungen mehr mit. - Wir mussten das der Reihe nach abarbeiten. Deswegen war das Thema erst jetzt dran.
Außerdem wurde die ganze Zeit in sämtlichen Parteien auf sämtlichen Ebenen - Kommune, Land und Bund - darüber diskutiert, wie man den Schutz der Kinder bei uns verbessern kann, ob das nun besser mit einer Verfassungsänderung geht oder nicht. Es gab auch immer wieder unterschiedliche Parteitagsbeschlüsse bei allen Parteien. Dieses Thema konnte man also gar nicht übers Knie brechen.
Herr Schwarz, Sie sprachen von Vertrauensbruch. Sie haben es als Vertrauensbruch empfunden, dass wir den Antrag erst im Ausschuss angekündigt haben, obwohl es ein Änderungsantrag sein sollte.
- Nein, das war nicht ein halbes Jahr. Es waren die letzten zwei, drei Sitzungen, länger nicht. Und in dieser Zeit haben Sie auf Podiumsdiskussionen ständig versucht, der Bevölkerung klarzumachen: Der CDU und der FDP ist der Kinderschutz
Kinderrechte sind angesprochen worden. Da waren wir halt nicht einer Meinung. Wir haben gesagt: Ein Staatsziel ist richtig. Wir wollen nichts in die Verfassung schreiben, was eigentlich nichts weiter - -
- Das ist nicht zu dünn. Ich werde Ihnen nachher sagen: Das ist sogar ganz gut so. Eine Staatszielbestimmung verpflichtet politisch Handelnde, sich daran zu halten.