Das, meine Damen und Herren, ist eine sehr beeindruckende Bilanz für die Familien, die Eltern und die Kinder. Bei einigen Kommunen ist der Bestand zwar gleich geblieben. Ich habe aber eben bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage schon gesagt, dass einige Kommunen ihren Antrag erst relativ spät gestellt haben. Sie wissen ja, dass unser Programm von den Kommunen gegenfinanziert wird.
Wir haben dafür 11 Millionen Euro Landesmittel in die Hand genommen. Man muss hinzufügen, dass unsere Kommunen mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung gestellt haben.
Daran kann man sehen, dass durch Niedersachsen ein enormer Ruck zu mehr qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung gegangen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Landkreis Harburg gibt es in der Gemeinde Rosengarten eine psychosomatische Klinik: den Ginsterhof. Seit Oktober dieses Jahres bietet diese Klinik eine Eltern-Kind-Therapie an. Gerade junge Eltern, die diese Klinik besuchen müssen, haben, wenn sie in Therapie sind, oft Probleme, ihre Kinder im Alter zwischen 6 und 36 Monaten unterzubringen. Dieses sehr wichtige Projekt hat die Klinik Ginsterhof zunächst aus eigenen Mitteln begonnen. Ich frage die Landesregierung und Sie, Frau Ministerin: Gehe ich recht in der Annahme, dass auch die Betreuungsplätze für diese Elterngruppen in das Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ passen? Wenn nein, warum nicht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, es ist immer sehr schwierig, diese ganz speziellen Einzelfragen zu beantworten. Eine deutliche Antwort würde ich daher gerne nachliefern.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass, wenn wir ein Programm bekommen, das über Tagespflege läuft, eine Förderung möglich ist. Allerdings muss man bei der Qualifizierung der Tagespflegepersonen den besonderen Bedarf, den diese Kinder aufweisen, im Auge haben, und man müsste die Tagespflegepersonen entsprechend qualifizieren.
Ich habe eben gesagt, dass es mir ganz besonders wichtig ist, für die Eltern, die für ihre Kinder einen erhöhten Bedarf an Liebe, Zuwendung und Erziehungsaufgaben haben, Angebote zu schaffen. Deswegen würde ich in diesem Bereich gerne mit dem Landkreis Harburg sprechen. Wir haben ja gesagt, dass sich unser Programm an die Jugendhilfeträger richtet, die flächendeckend die Bedarfe für ihre Kinder ermitteln und flächendeckend Angebote machen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir mit dem Landkreis Harburg etwas mit Tagespflegepersonen hinbekommen. Dies ist aber der Frage vorbehalten, ob es über die Tagespflege möglich ist, ob wir die Tagespflegepersonen also entsprechend qualifizieren können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben aufgrund Ihrer akribischen Buchführung die Entwicklung der Tagespflegeplätze in Niedersachsen sehr eindrucksvoll dargestellt. Könnten Sie vielleicht genauso eindrucksvoll die Tagespflegesätze, die Stundenlöhne der Tagesmütter darlegen? Oder befinden sie sich, wie ich gestern dargestellt habe, im absoluten Niedriglohnbereich von 2,50 Euro bzw. bei 3 Euro für Höherqualifizierte?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen schrittweise vorgehen, also eines nach dem anderen machen.
Uns geht es in erster Linie darum, dass wir ein gutes, verlässliches Ausbauprogramm haben und dass wir die Betreuung der Kinder unter drei Jahren qualitativ hochwertig sicherstellen können.
Sie haben nach den Beträgen gefragt. Sie wissen - dies haben Sie schon gestern bei der Haushaltsrede gesagt -, dass Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen mit durchschnittlich 2,50 Euro pro Kind honoriert werden. Dies sind die Beträge, die letzten Endes in den Bereichen gezahlt werden, in denen die wirtschaftliche Jugendhilfe eintritt. Das sind die Fälle, in denen Mütter oder Väter alleinerziehend sind und in die wirtschaftliche Jugendhilfe fallen bzw. in denen sie eine Arbeit aufnehmen und eine Betreuung für die Kinder benötigen, die sie aus ihrem eigenen Erwerbseinkommen nicht finanzieren können. In diesen Fällen tritt die wirtschaftliche Jugendhilfe unterstützend ein. Die Beträge liegen im Durchschnitt bei 2,50 Euro. Die Modellrechnungen des Bundes, meine Damen und Herren, gehen derzeit von 3,44 Euro aus. Hinzukommen ein jährlicher Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von ca. 60 Euro sowie ein hälftiger Rentenversicherungsbeitrag von 31 Euro im Monat.
Ich gehe davon aus, dass die Honorare für Tagesmütter vor dem Hintergrund verstärkter Qualifizierung einen weiteren Schub bekommen werden. Denn unsere zertifizierten Tagesmütter verdienen in der Regel 1 Euro pro Stunde mehr, und das Interesse an Existenzgründungen wie beispielsweise im Landkreis Leer mit dem „Thuis Huis“, liebe Frau Janssen-Kucz, nimmt zu.
Eines kommt hinzu: Unser Programm sieht ja gerade vor, dass Tagespflegemütter mit 20 % Landesmitteln bezuschusst werden können. Auch
hierdurch verspreche ich mir ein höheres Einkommen der Tagesmütter, wenn die Kommunen dies umsetzen.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen zu dieser Anfrage liegen nicht vor.
b) Überwachung von Recyclingunternehmen - Versagen der Gewerbeaufsicht bei Einbecker Firma Anfrage der Fraktion
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Entsorgung und Verwertung von Reststoffen und Sonderabfällen stellen seit jeher einen sensiblen Bereich der Abfallwirtschaft dar, in dem in der Vergangenheit immer wieder unsachgemäßer Umgang mit problematischen Reststoffen bis hin zu Straftatbeständen festgestellt worden sind.
Das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen hat zwar von 2001 bis 2005 den Betrieb der Einbecker Firma in Lauenberg jährlich kontrolliert, dabei ist jedoch nicht erkannt worden, dass die Firma ein illegales Lager in einem ehemaligen Töpfereigebäude in Fredelsloh betreibt. Einem Hinweis aus der Bevölkerung im Jahre 2006 auf dieses Lager wurde nicht intensiv nachgegangen.
Bei einer Kontrolle des Betriebes im September 2007 wurden vom Gewerbeaufsichtsamt die dort festgestellten Mängel offensichtlich als nicht so gravierend bewertet, als dass eine Schließung des Betriebes angeordnet wurde. Es ist lediglich die Beseitigung von unsachgemäß gelagerten Abfällen bis Jahresende verlangt worden.
Erst auf die Initiative eines Brandschutzmitarbeiters der Polizeidirektion Göttingen, der die Zustän
de auf dem Firmengelände in Lauenberg und Fredelsloh als gefährlich einstufte, wurden die Schließung des Betriebes und eine eingehende Bewertung des Inventars der dort gelagerten Abfälle vorgenommen.
Der Umstand, dass die Firma erst im September 2007 erneut vom TÜV Rheinland als Entsorgungsfachbetrieb nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zertifiziert worden ist, wirft zumindest Fragen nach der Qualität und dem System der Zertifizierung von Entsorgungsbetrieben auf.
1. Warum sind vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen trotz Kenntnis der Zustände auf dem Gelände des Einbecker Entsorgungsbetriebs im September keine staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgelöst worden?
2. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus dem offensichtlichen Versagen des Systems der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben ziehen?
3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Gewerbeaufsichtsverwaltung zukünftig in der Lage ist, Betriebe der Abfallwirtschaft wirksam zu kontrollieren, um Gefahren für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt abzuwenden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich werde ich auch hier vor dem Plenum den Sachverhalt darlegen. Ich betone aber, dass der Umweltausschuss bereits von meinen Mitarbeitern