Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

(Anneliese Zachow [CDU]: Ausführ- lich!)

anderthalb Stunden lang unterrichtet worden ist.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zunächst mache ich deutlich, dass es hier um drei Standorte geht: erstens eine genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen aus dem Elektroschrottbereich in Lauenberg, zweitens

eine illegale Lagerung von ca. 1 650 t Abfällen und Grundchemikalien in drei alten Fabrikhallen in Fredelsloh und drittens eine illegale Lagerung von ca. 300 kg Chemikalien in Einbeck.

Tatsächlich hat die Gewerbeaufsicht alle notwendigen Maßnahmen veranlasst. Am Standort Lauenberg wurden umgehend Sofortmaßnahmen eingeleitet und anschließend die Entsorgung der nicht ausreichend sicher lagernden Wasser gefährdenden und brennbaren Abfälle kurzfristig durchgesetzt. Am Standort Fredelsloh wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Räumung des illegalen Lagers verfügt. Die Öffentlichkeit wurde in mehreren Veranstaltungen in Form von Bürgerversammlungen über den Umfang und den weiteren Ablauf der Maßnahmen informiert. Deshalb kann von einem Versagen der staatlichen Gewerbeaufsicht nicht die Rede sein.

Darüber hinaus hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen die Koordinierung der Zuständigkeiten übernommen, um Kompetenzkonflikte im Verhältnis zum Landkreis Northeim zu vermeiden. Der Landkreis Northeim war in seiner Eigenschaft als untere Bauaufsichtsbehörde und untere Abfallbehörde in der Vergangenheit nicht tätig geworden. Auch nach dem Durchsuchungstermin am 15. November 2007 wollte er von seiner Zuständigkeit keinen vollständigen Gebrauch machen. Die Stadt Einbeck hingegen hat die Räumung des eingangs genannten Lagers in Einbeck umgehend verfügt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Gewerbeaufsichtsbeamte hat im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielräume gehandelt, nachdem ihn der Inhaber der Firma GeReSo mbH am 19. September 2007 zu den Hallen in Fredelsloh geführt hatte. Die von ihm im Rahmen seiner gewerbeaufsichtlichen Zuständigkeit erlassenen Verfügungen zielten auf eine zügige Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände.

Zu Frage 2: Das Verfahren der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben ist bundesrechtlich

durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelt. Ob ein Versagen des Zertifizierers - des TÜV Rheinland - in diesem Einzelfall vorliegt, wird die zuständige Aufsichtsbehörde in Nordrhein

Westfalen zu prüfen haben. Insoweit sollten wir uns vor Schnellschüssen hüten.

Zu Frage 3: Ich habe keinen Zweifel daran, dass eine wirksame Kontrolle der Betriebe der Abfallwirtschaft gegeben ist. Die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung führt eine systematische Überwachung mit wiederkehrenden Regelüberprüfungen durch. Hinzukommen noch anlassbezogene Kontrollen und gegebenenfalls Schwerpunktaktionen zu bestimmten Themenstellungen. Die Gewerbeaufsichtsverwaltung ist eine leistungsstarke Verwaltung mit engagierten Mitarbeitern, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihre gute und zügige Aufgabenerledigung danke.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Trotz aller Anstrengungen wird es allerdings eine 100-prozentige Sicherheit gegen das Auftreten ungenehmigter Abfalllager nicht geben können. In diesen Fällen wird es regelmäßig darauf ankommen, dass die ungenehmigten Standorte, z. B. in alten Fabrikhallen, landwirtschaftlichen Scheunen, Fahrsilos und dergleichen, möglichst frühzeitig den zuständigen Dienststellen konkret bekannt werden.

Danke schön, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Steiner. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, nachdem das Gewerbeaufsichtsamt 2006 den Hinweisen aus der Bevölkerung nicht nachgegangen ist, sondern erst ein Jahr später nach erneuten Hinweisen eine Überprüfung vorgenommen hat - das ist übrigens eine Frage, die uns im Umweltausschuss trotz anderthalb Stunden nicht beantwortet werden konnte -, muss man sich doch überlegen, ob dies ausreichend ist, wenn Sie sagen, der Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsamtes habe im Rahmen der ihm eingeräumten Ermessensspielräume gehandelt, nachdem er dann endlich mit Genehmigung des Betreibers in das illegale Lager hinein durfte. Vor diesem Hintergrund stellt sich doch wirklich die Frage: Warum hat der Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes im September nicht gleich die desolate Situation in diesem Lager erkannt und nicht nur eine sofortige Schließung angeordnet, sondern auch die Maßnahmen der Gefahrenabwehr eingeleitet? - Das war doch das Hauptproblem für die Bevölkerung. Stattdessen musste sie abwarten, bis das Lager im Januar endlich geschlossen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Sander. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, bereits im Umweltausschuss haben Ihnen meine Fachleute mitgeteilt, dass es einen Hinweis gegeben hat, dass also ein Mitarbeiter davon informiert wurde, dass eventuell ein illegales Lager vorhanden sei, aber ohne konkrete Angabe des Ortes. Es war also ein ganz vager Hinweis. Wenn Sie tätig werden wollen - auch polizeilich -, dann müssen Sie schon etwas mehr darüber wissen, wo es sein könnte, es sei denn, der Inhaber des entsprechenden Entsorgungsbetriebs führte Sie zu diesem Lager. Illegal bedeutet: ein nicht genehmigtes Lager. Das wird natürlich nicht auf dem öffentlichen Markt gehandelt. Ich frage mich, wie man hier einem Beamten einen Vorwurf machen will, wenn er von der Bevölkerung, von der Polizei oder vom Bauaufsichtsamt - in diesem Fall dem des Landkreises Northeim nicht konkret erfährt, an welcher Stelle welche Stoffe gelagert sein könnten. Dazu gehört also eine konkrete Nennung eines Standortes.

Sie haben im Prinzip zwei Fragen gestellt.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Nein, es war nur eine!)

- Na gut, dann habe ich sie beantwortet.

In der einleitenden Bemerkung hat sie das in Frageform gekleidet. Ich habe dies ähnlich wie Sie beobachtet, Herr Minister Sander. Es war eine Frage.

Andernfalls hätte ich die zweite Frage auch noch beantwortet. Aber dann habe ich sie gleich bei der ersten Frage mit beantwortet.

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Klein. Bitte schön!

Der Abfallbereich ist bekannt dafür, dass man durch illegale Machenschaften relativ schnell relativ hohe Profite erzielen kann. Das macht ihn ja gerade so anfällig dafür, dass in diesem Bereich immer wieder solche Skandale vorkommen. Ich erinnere an den Bereich der Fleischskandale, wo die Problematik ähnlich ist.

(Zuruf von der CDU: Das zu verglei- chen ist nicht in Ordnung!)

- Dort geht es auch um Abfall aus Schlachtereien und ähnliche Geschichten. - Von daher möchte ich einfach einmal fragen: Greift es nicht zu kurz, wenn man im Moment danach fragt, ob der TÜV Rheinland bei der Zertifizierung, die für diesen Betrieb ja nagelneu war, einen Fehler gemacht hat? Muss man nicht die Frage stellen,

(Christian Dürr [FDP]: Das ist doch Ih- re Frage gewesen, Herrn Klein!)

ob in diesen sehr prekären Bereichen statt der Selbstkontrolle eine Kontrolle durch staatliche Stellen erfolgen sollte? Würden Sie das nicht unterstützen, Herr Minister?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch diese Fragestellung ist schwierig zu beurteilen. Sie haben die erste Frage mit „Greift es nicht zu kurz …“ eingeleitet. Ich bin am Überlegen, ob das zwei Fragen waren. Ich lasse es erst einmal als eine Frage durchgehen.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Von mir aus auch zwei Fragen!)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Klein, Zertifizierungen finden in unterschiedlicher Form durch Behörden oder Dienststellen statt. Sie wissen das vielleicht auch aus anderen Bereichen. Die Aufgabe der Zertifizierung wird diesen Stellen übertragen. Natürlich kann es sein, dass ein Mitarbeiter des TÜV Rheinland bei der Zertifizierung etwas übersehen hat und etwas nicht so beurteilt hat, wie es notwendig war. Bei der Zertifizierung wird ja nach unterschiedlichen Kriterien vorgegangen. Man ver

schafft sich einen Gesamteindruck von dem Betrieb. Man guckt darauf, welche Stoffe gelagert werden. Man guckt nach den Arbeitsbedingungen und z. B. auch darauf, ob die Wege für den Transport der unterschiedlichen Mittel ordnungsgemäß vorhanden sind. Insofern will ich hier keine Beurteilung vornehmen.

Es ist aber wichtig, entsprechende Feststellungen zu treffen. Sollte es insofern eine Lücke gegeben haben, so hat der TÜV Rheinland dem Mangel abzuhelfen. Weil Sie davon ausgehen, dass die Zertifizierung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist,

kommen Sie gleich zu dem Schluss zu sagen: Ihr hättet deshalb mehr kontrollieren müssen. - Das geht doch gar nicht. Wenn uns eine Zertifizierung vorliegt, dann liegt uns damit erst einmal ein Zertifikat von einer unabhängigen Stelle vor. Die Gewerbeaufsicht geht dann ganz normal nach den vorliegenden Richtlinien vor und kontrolliert die Betriebe.

Bei diesem Betrieb, der dem Gewerbeaufsichtsamt Göttingen bis zum September 2007 nicht aufgefallen ist, weil er eigentlich ordnungsgemäß geführt wurde, haben wir aber schon vorsorglich mehr untersucht, als das bei anderen Abfallbetrieben der Fall ist. Bei anderen Abfallbetrieben, bei kleinen Anlagen wird im Prinzip routinemäßig nur alle vier Jahre kontrolliert. Bei diesem Betrieb ist man dazu übergegangen, ihn jährlich zu kontrollieren und, falls ein gewisser Hinweis aus der Bevölkerung gekommen ist, ebenfalls noch einmal eine Kontrolle vorzunehmen. Insofern ist die Dichte des Kontrollsystems bei diesem Betrieb schon sehr viel enger gewesen, als es unter Umständen bei anderen Betrieben der Fall gewesen ist.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Janssen-Kucz. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es in den vergangenen zwei Jahren in Leer drei Großbrände in einer Altautorecyclinganlage mit einer erheblichen Ge

sundheitsgefährdung, mit Warnstufen, mit Teilevakuierungen usw. gegeben hat. Das sind nicht die einzigen Brände in Abfallanlagen gewesen. In

Northeim haben wir es in der alten Töpferei nun mit dem Fall der illegalen Lagerung von Chemieabfall zu tun.

Es ist ja bekannt, dass der Brand erhebliche gesundheitsschädigende Auswirkungen auf die Bevölkerung hatte. Meine Frage geht dahin, welche ganz konkreten Konsequenzen man aus diesen Bränden in Leer und auch an anderen Orten in Niedersachsen gezogen hat, insbesondere wenn man sich die Überwachung in den Gewerbeaufsichtsämtern - -

Die Frage ist gestellt, Frau Kollegin Janssen-Kucz. Sie wollen sie jetzt im Nachhinein noch kommentieren und eine Bewertung vornehmen.

Ich wollte nur noch sagen, dass mein Eindruck ist, dass nichts passiert ist. Das ist wohl aber falsch. Danke, Frau Präsidentin.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Einleitende Bemerkungen sind durchaus gestattet. Aber es sollte nicht im Nachhinein noch kommentiert werden.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ausleitende Bemerkungen auch!)