Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petenten fordern im Ergebnis für die Strecke Wahle - Mecklar eine HGÜ-Erdkabelleitung, also eine Ganzverkabelung.
Auch wenn man das rechtlich nicht zwingend regeln kann, muss eine rechtliche Regelung diese Option zumindest zulassen. Ihr am Mittwoch beschlossenes Gesetz lässt genau das allerdings nicht zu.
Schlupflöcher. Dazu habe ich am Mittwoch auch schon etwas gesagt. Wenn Sie oder eine andere Landesregierung wollen, können Sie mit diesem Gesetz Teilabschnitte unter die Erde bringen. Will eine neue Landesregierung dies aber nicht wirklich, eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, es auch nicht anzuwenden.
Diese Löcher hätte man ohne verfassungsrechtliche Probleme schließen können. Das haben Sie nicht getan. Daher plädieren wir bei diesen Petitionen für „Berücksichtigung“.
Meine Damen und Herren, ich habe namens meiner Fraktion noch einen Hinweis zu geben. Wir ziehen unseren Änderungsantrag zur Petition
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu allen Petitionen, die sich mit Hochspannungskabeltrassen beschäftigen.
Umweltschutz und Menschenschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit sind die Prinzipien unserer Energiepolitik. Deswegen steht im Energiewirtschaftsgesetz auch, dass die wirtschaftlichste Lösung für Stromtrassen anzuwenden ist.
Ein Punkt, der hier Berücksichtigung finden muss, ist die Tatsache, dass es durch den zunehmenden Anteil regenerativer Energien in Zukunft zu einem Ausbau unseres Verteilungsnetzes und zu einem Umbau dieses Verteilungsnetzes in ein Stromdurchleitungsnetz kommen wird. Dies wird neue und weitaus mehr Hochspannungstrassen erfordern, als zum jetzigen Zeitpunkt in Rede gestellt wird.
Die Landesregierung nimmt die Sorgen und Nöte der Petenten sehr wohl wahr und versucht, sie so weit wie möglich zu berücksichtigen.
wahrzunehmen, haben wir das Erdkabelgesetz beschlossen und werden die entsprechenden Regelungen im LROP beschließen. Darin sind klare, aus Umweltschutz und Menschenschutz abgeleitete Regeln für Erdverkabelungen abgeleitet, um aber eben nicht generelle und damit unzulässige Verteuerungen von Stromnetzen hervorzurufen.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen wird es aber dazu kommen, dass weite Strecken der in Frage stehenden zu verkabelnden Strecken aufgrund des Erdkabelgesetzes unter die Erde verlegt werden müssen. Wir werden durch dieses Gesetz einen Technologieschub auslösen. Dieser Technologieschub wird dazu führen, dass Erdverkabelung in Zukunft preisgünstiger durchgeführt werden
nungsnetzes in ein Stromdurchleitungsnetz in Erdverkabelung einleiten, wie es im Nieder- und Mittelspannungsnetz schon überall üblich ist.
Es bleibt also festzustellen: Die Landesregierung hat alle Petitionen als Material verwendet. Sie hat ihnen weitgehend Rechnung getragen. Deswegen werden wir bei der Entscheidung bleiben, die Pe
tenten über die neue Sach- und Rechtslage zu informieren. Damit ist so weit allen Recht getan. Danke schön.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Eingabe 4390, Situation von Legasthenikern in Niedersachsen. Dazu hat Herr Kollege Voigtländer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der eben genannten Petition, hinter der sich 98 weitere verbergen. Es geht um eine, wie ich finde, äußerst komplizierte und schwierige Situation.
Etwa 100 000 Schüler in Niedersachsen leiden unter Legasthenie bzw. Dyskalkulie. Für die betroffenen Schüler ist die Situation an der Schule aus Sicht der Petenten unerträglich, inakzeptabel und unvernünftig.
Die Petenten sagen weiter: Eine Vielzahl von Schülern macht die jetzige Schulsituation psychisch krank. Das äußert sich in Form von Schulangst und psychosomatischen Erscheinungen und führt bis hin zu Selbstmordversuchen.
Die Petenten fordern einen Anspruch auf qualifizierten Förderunterricht. Sie weisen weiter darauf hin, dass dem Grundrecht nach Artikel 3, was Chancengleichheit angeht, bislang, Herr Kultusminister Busemann, auch im aktuellen Erlass nicht Rechnung getragen wird.
Wir wissen seit Anfang Dezember, dass es eine KMK-Richtlinie gibt, die weitergehend ist als das, was im derzeitigen Erlass steht. In dieser KMKRichtlinie wird empfohlen, Nachteilsausgleich und Notenschutz bis in die Abschlussprüfungen und Zeugnisse zu gewährleisten. Wir glauben, dass das richtig wäre. Insofern ist es dringend nötig, dass dies umgesetzt und der aktuelle Erlass geändert wird.
Den zweiten Punkt halte ich persönlich für sehr bedeutsam: Derzeit entscheidet eine Konferenz darüber, ob einer Schülerin oder einem Schüler Förderunterricht, eine spezielle Therapie, Notenschutz, Nachteilsausgleich oder Ähnliches gewährt wird. Ich glaube, wenn es um Grundrechte geht,
dann kann dafür nicht eine Konferenz zuständig sein, die in einem Jahr unter Umständen nach Belieben oder auch gar nicht zusammenkommt und dann entscheidet oder auch nicht.
Herr Präsident! Ich spreche zur gleichen Eingabe und bestätige, dass wir uns für die Beratung dieser insgesamt 98 Eingaben sehr viel Zeit genommen haben. In der Kultusministerkonferenz gab es eine Arbeitsgruppe, die unter bestimmten Voraussetzungen auch noch eine rechtliche Bewertung des Gutachtens von Frau Professor Langenfeld vorgenommen hat.
Wir alle sind uns darüber im Klaren, dass die Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben seit mehreren Jahrzehnten Gegenstand medizinischer,
psychologischer und pädagogischer Fachdiskussionen sind. Dabei werden zum Teil sehr kontroverse Positionen vertreten.
Wir haben einen niedersächsischen Erlass: Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen. Er orientiert sich an den KMK
Empfehlungen für alle Bundesländer, geht aber weiter als diese Erlasse in anderen Bundesländern und auch weiter als die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz, weil er erstmalig auch die besonderen Rechenschwierigkeiten einbezieht. Damit gehört Niedersachsen zu den ersten Bundesländern, die diesbezügliche Regelungen getroffen haben.
Meine Damen und Herren, der Kollege Voigtländer sagte unter Bezugnahme auf die Petitionen, dass die Schülerinnen und Schüler teilweise unter erheblichem psychischem Druck stünden. In der Schule würden sie Niederlagen erleben. Das ist sicherlich ein Gefühl. Aber wir können in diesem Falle auch nur sagen, dass es hier teilweise auch um Subjektives geht; das geht aus Gesprächen mit den Petenten hervor. Denn wenn damit schulische Misserfolge gemeint sein sollten, insbesondere schlechte Benotungen, dann ist dem entgegenzusetzen, dass gerade dieser Erlass in dieser Hin
sicht vielfache Möglichkeiten zur Entlastung eröffnet, z. B. durch die Würdigung mündlicher Leistungen, Gewährung von Zeitzuschlägen usw.
Meine Damen und Herren, das Problem an der ganzen Sache ist, dass Entscheidungen, ob Kinder mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten eine Therapie benötigen, welche Therapie im Zweifelsfall angezeigt ist, wer der Kostenträger ist, außerhalb der Zuständigkeiten der Schulen liegen. Über eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe entscheiden die Träger der Jugendhilfe. Das, meine Damen und Herren, ist die rechtliche Situation.
Der Kollege Voigtländer ist auch noch einmal auf die Ausrichtung der KMK eingegangen. Insgesamt betrachtet ist es so: Bezogen auf die rechtliche Prüfung durch diese besondere Arbeitsgruppe der KMK muss der niedersächsische Erlass im Hinblick auf seine Regelungen zur Lese-RechtschreibSchwäche nicht geändert werden. Allerdings kann die zurzeit bestehende Möglichkeit, bei besonderen Rechenschwierigkeiten die Gesamtnote für das Fach Mathematik im Primarbereich auszuset
Alternative Möglichkeiten, betroffenen Schülerinnen und Schülern Erleichterung zu gewähren, sind zu diskutieren. Das Kultusministerium hat sich auf den Weg gemacht, dass auf der Basis dieser Grundsätze der Kultusministerkonferenz die Bezugserlasse auf Änderungsnotwendigkeiten ge
prüft werden. Meine Damen und Herren, für die Petenten ist das nicht immer befriedigend. Wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft. Wir haben Gespräche mit den Betroffenen geführt.
Wir sind eines der wenigen Bundesländer, in dem so sorgsam und sorgfältig mit diesem schwierigen Bereich umgegangen wird.
Wir kommen nun zu den notwendigen Abstimmungen. Ich rufe die Eingaben einzeln bzw., bei gleichem Sachinhalt, im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag entscheiden. Falls er abgelehnt wird, lasse ich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Sie kennen das.
Ich rufe auf die Eingabe 1800: Resolution zur Berücksichtigung der Belange betroffener Gebiete bei der Erzeugung von Offshorestrom in der Nordsee und dessen Ableitung in das Binnenland.