Hans-Joachim Janßen
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petenten fordern im Ergebnis für die Strecke Wahle - Mecklar eine HGÜ-Erdkabelleitung, also eine Ganzverkabelung.
Auch wenn man das rechtlich nicht zwingend regeln kann, muss eine rechtliche Regelung diese Option zumindest zulassen. Ihr am Mittwoch beschlossenes Gesetz lässt genau das allerdings nicht zu.
Ihr Gesetz vom Mittwoch enthält im Übrigen
Schlupflöcher. Dazu habe ich am Mittwoch auch schon etwas gesagt. Wenn Sie oder eine andere Landesregierung wollen, können Sie mit diesem Gesetz Teilabschnitte unter die Erde bringen. Will eine neue Landesregierung dies aber nicht wirklich, eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, es auch nicht anzuwenden.
Diese Löcher hätte man ohne verfassungsrechtliche Probleme schließen können. Das haben Sie nicht getan. Daher plädieren wir bei diesen Petitionen für „Berücksichtigung“.
Meine Damen und Herren, ich habe namens meiner Fraktion noch einen Hinweis zu geben. Wir ziehen unseren Änderungsantrag zur Petition
02167/07/15 (01) zurück.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Biestmann, ob hier, wie eben ausgeführt, tatsächlich etwas materiell geregelt wird, das sehen wir dummerweise erst nach der Wahl. Vorher wird auf der Basis des Gesetzes ganz sicher gar nichts entschieden.
Aber kurz zur Vergangenheit dieses Gesetzentwurfs - dies wurde vorhin schon ausgeführt; ich wiederhole es einmal kurz -: Im Juni 2005 hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens die in Artikel 8 - Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes - enthaltenen Sonderregelungen für die Erdverkabelung abgelehnt. Nach verschiedenen Änderungen hat der Bundesrat dann am 24. November 2006 einem Gesetzentwurf zugestimmt, in dem die Möglichkeit der Planfeststellung von 380-kVErdkabeln und die Umlegung der etwaigen Mehrkosten auf die Netznutzer gar nicht mehr enthalten waren, auch mit den Stimmen Niedersachsens. Herr Ministerpräsident, da hätten Sie handeln kön
nen. Stattdessen: Zustimmung, ohne zu murren. Jetzt müssen Sie mühsam die Scherben wieder zusammenfegen.
Mit der damaligen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sind Erdkabel vor allem aus zwei Gründen nicht mehr realisierbar: Zum einen fehlt schlicht die Möglichkeit, erforderliche Genehmigungen in einem Verfahren zu erlangen. Damit wird eine Erdverkabelung faktisch unmöglich, weil eine ungeheuere Zahl an Einzelgenehmigungen notwendig ist. Zum anderen sind die Mehrkosten nicht auf die Netznutzer umlegbar. Damit sind Erdkabel wirtschaftlich schlicht und ergreifend völlig unattraktiv.
Aber nicht nur die Landesregierung, meine Damen und Herren, sondern auch die SPD hat sich bei dem Gesetz nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Ihre Partei hat nämlich im Bundestag dieses grandiose Gesetz federführend mitbeschlossen,
übrigens unter der Ägide Ihres agilen Bundesumweltministers Sigmar Gabriel.
Herr Ministerpräsident, Sie haben die Betroffenen vor einem Jahr im Regen stehen lassen. Erst der heftige Protest der Bürgerinitiativen in Niedersachsen, der bis tief in Ihre eigene Partei hineinreicht, und etwas Rechtsnachhilfe durch unseren Antrag im April dieses Jahres haben Ihnen jetzt vor der Wahl auf die Sprünge geholfen. Sie haben Angst vor Stimmverlusten. Deshalb peitschen - oder knüppeln, wie eben gesagt wurde - Sie auf die Schnelle ein Gesetz durch, das Schlupflöcher so groß wie Scheunentore hat.
Dies ist nicht nur dem engen Korridor der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit geschuldet. Die Kritikpunkte möchte ich kurz benennen:
Erstens. Die Kriterien, wann eine Erdverkabelung zwingend ist, gehören ins Erdkabelgesetz. In der Landes-Raumordnung gibt es das Instrument der Zielabweichung. Dann geht es eben doch über Freileitungen.
Zweitens. Die Planfeststellungsbehörde kann laut § 1 Ihres Gesetzentwurfs auf Antrag eines Vorhabenträgers ein Planfeststellungsverfahren durchführen. Dies bedeutet: behördliches Ermessen. Vielleicht kann mir einer der Kollegen aus der Koalition einmal erklären, anhand welcher Kriterien die Behörde das Ermessen ausüben soll. Das würde mich sehr interessieren. Ich bin sehr darauf gespannt. Ich lerne gerne dazu.
Drittens. Die rechtlichen Regelungen sind unpräzise. Was ist ein „technisch und wirtschaftlich sinnvoller Teilabschnitt“? - Hier sind möglichen Klagen Tür und Tor geöffnet. Dann werden nämlich diejenigen klagen, die gerade nicht mehr in einem verkabelten Abschnitt liegen. Schneller werden die Planverfahren dadurch nicht.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren, haben Sie ein Placebogesetz vorgelegt. Es gaukelt vor, etwas zu regeln, tut das aber nicht.
Es ist fraglich, ob damit überhaupt Hochspannungsleitungen unter die Erde kommen werden. Mit Sicherheit erreichen Sie allerdings keine HGÜVollverkabelung. Kein Wunder, dass die Menschen vor Ort enttäuscht sind.
Die Menschen vor Ort, Herr Sander, meine Damen und Herren von CDU und FDP, mit denen Sie so gerne Ihre Politik begründen, sind aber noch aus einem anderen Grund sauer: Die Gesetzesberatungen waren eine Farce. Man hätte sie auch sein lassen können.
An Ihrem ersten Entwurf haben Sie trotz erheblicher Einwände der Bürger vor Ort und der kommunalen Spitzenverbände nicht ein Komma geändert. Das hätten Sie tun können, ohne die Verfassungskonformität dieses Gesetzes mehr als jetzt zu gefährden. Dazu zählen beispielsweise der Ausschluss des Ermessens der Planfeststellungsbehörden - dies haben die kommunalen Spitzenverbände gefordert - und die Aufnahme von ausgewiesenen Wohnbauflächen in die Abstandsrege
lung; dies haben die kommunalen Spitzenverbände ebenso gefordert. Im Ausschuss habe ich in Abstimmung mit dem GBD vorgeschlagen, die Möglichkeit des Planfeststellungsverfahrens generell zu eröffnen, also nicht nur bei diesen Einzelfällen. Dies vermeidet die unbestimmten Rechtsbegriffe und ermöglicht eine Ganzverkabelung.
Meine Damen und Herren, ohne Diskussion haben Sie alles abgebügelt. Mit Zeitdruck allein können Sie das nicht rechtfertigen. Wenn es Ihnen um die Sache gegangen wäre, hätte man den Plenarbeschluss auf die Sitzung im Januar legen können.
Ihr Verhalten, meine Damen und Herren von der Koalition, war entweder Borniertheit, oder es war Arroganz der Macht. Das können Sie sich aussuchen.
Vielleicht durfte aber kein Ausschussmitglied an den Formulierungen auch nur ein Komma ändern, weil es ja bereits so schön zwischen den Herren Gabriel und Wulff abgestimmt war. Auch das könnte natürlich sein. Dann saßen die falschen Mitglieder in den Ausschüssen.
Meine Damen und Herren, Ihr Gesetz ist ein Wahlkampfplacebo zur Beruhigung der Menschen. Aber die Menschen vor Ort merken schon: Das funktioniert nicht.
Für solch einen Dummenfang geben wir uns nicht her. Deshalb sind auch die Anträge zur Erdverkabelung, die wir eingebracht haben, nicht erledigt. Wir werden sie weiterverfolgen. Der neue Landtag hat viel zu tun, bei der Erdverkabelung nachzubessern. Als Grundlage empfehle ich unseren Gesetzentwurf, der bereits sehr viel präziser ist als Ihr Kuckucksei zu Weihnachten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dürr, wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich im Ausschuss sehr wohl Verbesserungsmöglichkeiten dafür aufgezeigt habe, wie man dieses Gesetz auch im Rahmen des engen Korridors, den man verfassungsrechtlich hier zur Verfügung hat, verbessern könnte.
Erstens. Die Formulierung in § 1 Satz 1 müsste neu lauten: Auf Antrag des Vorhabenträgers ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. - Das geht nicht über den Korridor hinaus.
Zweitens. Wenn Sie in § 1 Ihres Gesetzentwurfes einfach die Nrn. 1 und 2 weglassen, haben Sie auch keine unbestimmten Rechtsbegriffe mehr, die hinterher zu Klageverfahren führen können.
Der dritte Punkt ist - hier sind wir uns wohl weitestgehend sogar einig -, dass das Land Niedersachsen seine Initiativen im Bundesrat fortsetzt, um zu einer gesamtdeutschen Regelung im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes zu kommen.
Meine Damen und Herren, Sie sind im Ausschuss auf diese Punkte inhaltlich nicht eingegangen. Sie waren schlicht und ergreifend nicht sprechfähig. Nun aber stellen Sie sich hier hin und reden davon, dass Sie dieses Gesetz im Konsens beschließen wollen. Wie denn auch? - Wenn man mit einer vorgefassten Meinung in eine Diskussion geht und mit dieser Meinung hinterher wieder hinausgehen soll, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die anderen sagen: Dann müsst ihr den Kram allein beschließen. So toll ist er nun auch wieder nicht. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche hier zu der Petition 3588 von Frau Professorin Perl aus Winkelsett. Die Petentin wendet sich in ihrer Eingabe gegen die geplante Hochspannungsfreileitung von Ganderkesee nach Sankt Hülfe. Im Ergebnis fordert die Petentin - wie viele andere Menschen in der Region auch -, die Verlegung einer Erdleitung anstelle einer Freileitung vorzusehen.
Die Bedenken der Menschen vor Ort nehmen wir ernst.
Deshalb fordern wir, im Gesetzgebungsverfahren zum Niedersächsischen Erdkabelgesetz zwei Dinge festzuschreiben.
Erstens. Die Voraussetzungen, wann die unterirdische Verlegung von Höchstspannungsleitungen zwingend erforderlich ist, müssen eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Eine unterirdische Verlegung ist u. a. dann erforderlich, wenn Mindestabstände zu Baugebieten, Einzelgebäuden
und Bereichen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen unterschritten werden oder wenn Schutzgebiete nach Naturschutzrecht durchquert oder tangiert werden. Diese Voraussetzungen, bei denen nur eine Erdverkabelung möglich ist, müssen in das Gesetz eingearbeitet werden. Die Verankerung im
Landes-Raumordnungsprogramm allein reicht
nicht aus, da dann die Freileitung über Zielabweichungsverfahren eben doch wieder möglich wird.
Zudem müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung die volkswirtschaftlichen Kosten einbezogen, genau definiert und in das Gesetz eingearbeitet werden.
Zweitens muss eine eindeutige Klausel in das Gesetz eingefügt werden, nach der es grundsätzlich möglich ist, seitens des Vorhabenträgers ein Planfestellungsverfahren zu beantragen. Nur das eröffnet die eindeutige Möglichkeit, auch längere Abschnitte unterirdisch zu verlegen.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren in Niedersachsen sollte ergänzend weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung zum Planfeststellungsverfahren für Erdverkabelung nach § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, und zwar über den Bundesrat. Ansonsten verbleibt angesichts der Argumentation des Bundeswirtschaftsministers, die wir am Dienstag im Ausschuss verfolgen konnten, eine Rechtsunsicherheit, die wir nicht hinnehmen können.
Meine Damen und Herren, die Bedenken der Menschen in den von den zukünftigen Hochspannungstrassen betroffenen Räumen nehmen wir ernst. Wir wollen hier eine Lösung erreichen, die den Betroffenen wirklich Rechnung trägt. Nur dann werden die erforderlichen Hochspannungsleitungen in der knappen Zeit, die uns zur Verfügung steht, realisierbar sein. Deshalb plädieren wir bei dieser Petition auf „Berücksichtigung“. Wenn Sie, meine Damen und Herren, Ihre eigenen Ziele ernst nehmen und davon ausgehen, dass die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen auch für die bereits landesplanerisch festgestellte Strecke von Ganderkesee nach Sankt Hülfe gelten, müssten Sie unserem Vorschlag, die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen, zustimmen.
Ansonsten setzen Sie sich dem Vorwurf aus, hier nur halbherzige Lösungen anzustreben, die im Ernstfall möglicherweise nicht greifen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zwei kurze Anmerkungen vorweg.
Erste Anmerkung: Wenn die Kraft-Wärme-Kopplung bei Großkraftwerken so schwierig ist, wie Herr Minister Sander es gerade hier dargestellt hat, dann ist das doch ein Indiz dafür, dass gerade die Großkraftwerke in ihrer Struktur zumindest aus Klimagesichtspunkten nicht zukunftsfähig sind und
wir zu einer anderen Struktur in der Energieerzeugung kommen müssen.
Zweite Anmerkung: Sie haben u. a. etwas dazu gesagt, wie innovativ diese Kraftwerke, die neu gebaut werden sollen, sind. Ich möchte dazu ein paar Zahlen anfügen. Bei Kohlekraftwerken werden durchschnittlich 750 g CO2 pro Kilowattstunde emittiert bei einem Wirkungsgrad von knapp 40 %. Gehen wir jetzt davon aus, ganz großzügig, dass die Effizienz um 30 % steigt, sind wir immer noch bei über 500 g CO2 pro Kilowattstunde erzeugten Kohlestroms. Bei Gaskraftwerken liegen wir bei 350 g CO2 pro Kilowattstunde.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal: Wie will die Landesregierung bei ihrer Befürwortung von Kohlekraftwerken sicherstellen, dass die Reduktionsziele der Bundesregierung bis 2020 auch hier in Niedersachsen eingehalten werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Diskussion in den letzten 40 Minuten stelle ich mir mittlerweile die Frage nach dem Wirkungsgrad unseres Umweltministers.
Um nur einmal einen Punkt anzusprechen: Wer sagt, wir brauchten für die vorhandenen drei Atomkraftwerke fünf Kohlekraftwerke, hat schlicht und ergreifend vergessen, dass die Zielsetzung ist, den Anteil der regenerativen Energien zu steigern. Das ist vielleicht nur eine Kleinigkeit. Aber nur so geht die Rechnung auf.
Noch ein anderer Punkt ganz kurz vorweg: Hier ist das betriebswirtschaftliche Optimum genannt worden. Dieses wird durch Billigimportkohle erreicht. Das funktioniert nur deshalb, weil der Emissionshandel nicht funktioniert, weil nämlich die Einpreisung der CO2-Emissionen viel zu gering ausfällt. Deshalb ist der Einsatz von Billigimportkohle wirtschaftlich. Den Strom führen wir dann auch noch nach Süden ab.
Kohlekraft als Regelenergie z. B. für Windkraft ist völlig ungeeignet, weil sie viel zu träge ist. Das funktioniert nicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob es bei der Unterstützung der Kohlekraftwerke in Norddeutschland ihre Absicht ist, die Einspeisung von Offshorewindstrom zukünftig zu verhindern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bioenergien haben in Niedersachsen einen enormen Aufschwung genommen. Bioenergien sollen in allen Szenarien einen deutlichen Anteil an der Grundlast der zukünftigen Energieversorgung einnehmen. Das ist richtig, weil hier ein enormes Potenzial liegt, das es zu nutzen gilt. Wir brauchen Bioenergien als grundlastfähige Energiequelle beim Umbau der Energieversorgung.
Gleichzeitig, meine Damen und Herren, mehren sich aber die Stimmen, die auf die negativen Folgen der energetischen Nutzung von Biomasse hinweisen, z. B. auf die sogenannte Vermaisung der Landschaft.
Auch das ist richtig, und diese Bedenken, meine Damen und Herren, sind ernst zu nehmen. Um diesen Konflikt zu entschärfen, müssen wir rechtliche Leitplanken einziehen. Ohne diese werden die Bioenergien erheblich unter Druck geraten, und der weitere Ausbau könnte gefährdet werden. Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die den Ausbau der Bioenergien verantwortlich gestalten, Akzeptanz schaffen und Verwerfungen im landwirtschaftlichen Bereich so gering wie möglich halten.
Gerade Sie, meine Damen und Herren von der CDU, schmücken sich gerne mit dem Titel „Biogasland Nummer eins“.
Wie Sie angesichts dessen den damit verbundenen Problemen völlig aus dem Weg gehen können, begreife ich wirklich nicht. Unseren Antrag lehnen Sie ab, obgleich er durchaus offen gestaltet ist. Wenn Ihnen bestimmte Inhalte nicht gefallen, könnten Sie ja einen Änderungsantrag stellen. Aber nein, Sie beschäftigen sich lieber gar nicht mit der Thematik.
Zu den Inhalten. Da Flächen nur begrenzt zur Verfügung stehen, muss es zunächst darum gehen, die effizientesten Nutzungsformen vorrangig zu fördern. Dazu haben wir Vorschläge unterbreitet, z. B. die stärkere Konzentration der Förderung nach EEG auf Kraft-Wärme-Kopplung oder die Bevorzugung der thermisch-elektrischen Nutzung
von Bioenergie vor dem Einsatz als Kraftstoff. Zum Teil könnten diese Forderungen im Rahmen der anstehenden Novellierung des EEG umgesetzt werden. Der Zeitpunkt, sie einzubringen, wäre jetzt.
Zum Zweiten muss die landwirtschaftliche Nutzung auch für die Gewinnung von Bioenergien nachhaltig gestaltet werden. Wir brauchen eine Nachhaltigkeitsverordnung, um zu regeln, was denn die erhöhte Vergütung nach dem EEG erhalten soll. Maismonokulturen sind nicht nachhaltig, und deshalb sind mehrgliedrige Fruchtfolgen Voraussetzung für die Nachhaltigkeit. Dann kann nämlich nicht die gesamte Fläche ständig mit Mais bestellt werden, und wir bekommen die erwünschte Einbindung des Energiepflanzenanbaus in die Nahrungsmittelproduktion.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie diskutieren nicht einmal darüber, sondern Sie lehnen das in Bausch und Bogen ab und ergehen sich lieber in allgemeiner Jammerei über die ausufernde Maisproblematik und steigende Flächenpreise. Handlungsbereitschaft zeigen Sie bislang nicht, obwohl Sie doch in der Regierung sind.
Und, Herr Heineking, angesichts der Tatsache, dass gerade Biodiesel mit Sicherheit nicht zu den effizienten Bioenergien zählt, geht Ihr Werbefeldzug mit dem Biodiesellaster völlig nach hinten los. Das ist gerade kein gutes Beispiel für den optimalen Einsatz von Bioenergie.
Allein mit der Förderung der Biogaseinspeisung, die Sie ja nun tatsächlich analog zum EEG regeln wollen, wie Sie beim letzten Plenum verkündet haben, ist es nicht getan. Damit kommt die Nachhaltigkeit der Bioenergie nun wirklich nicht auf den Weg.
Meine Damen und Herren von der Koalition, ich hoffe, dass Ihre Arroganz dem nahenden Wahltermin geschuldet ist. Bei den Wählern machen Sie sich mit einer solchen Verweigerungshaltung gegenüber den Problemen der Bioenergien keine Freunde, bei den Erzeugern von Bioenergien im Übrigen auch nicht; denn auch diese sind langfristig auf Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Dafür müssen wir, muss die Politik insgesamt die Rahmenbedingungen schaffen.
Am 27. Januar 2008 haben die Wähler endlich die Möglichkeit, Sie wegen der Unfähigkeit, Probleme anzugehen, abzuwählen. Ehrlich gesagt, Niedersachsen hätte es in diesem Punkt verdient. Ich will
nur in diesem Zusammenhang nur eines erwähnen: Die Art und Weise, wie das im Ausschuss innerhalb einer Viertelstunde behandelt worden ist, war schon grandios. Ich hätte da wirklich etwas mehr Engagement vonseiten der Koalitionsfraktionen erwartet. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung traut sich auch weiterhin nicht, im eigenen Hause wenigstens halbwegs konsequent mit Energieeinsparungen anzufangen. Sie reden viel über Klimaschutz, aber beim Handeln fehlt Ihnen die Kraft, und es fehlt Ihnen auch der Mut.
Unser Antrag, meine Damen und Herren, fordert nichts als das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: ein Programm zur energetischen Sanierung von Landesliegenschaften, eine Überprüfung der Geräte, Materialien und Abläufe auf ihre energetische Optimierung, den Einsatz verbrauchsarmer Fahrzeuge in der Landesverwaltung und den Ausgleich der bei Flugreisen entstehenden klimarelevanten Gase durch CO2-Kompensation. Das ist nun wirklich nichts Dramatisches. Aber selbst das ist Ihnen zu viel. Sie verweisen auf Ihre Landesinitiative Energieeinsparung. 2,5 Millionen Euro wollen Sie dafür pro Jahr zur Verfügung stellen. Aber gibt es dafür bislang ein Konzept, eine Prioritätenliste? Soll eine erstellt werden? Oder soll es vielmehr so werden, wie bislang üblich, nämlich business as usual? Im Rahmen sonstiger Baumaßnahmen wird die eine oder andere energetische Sanierung mitgemacht, jetzt aber nur aus einem anderen Topf finanziert. Nach meinen Erfahrungen ist Letzteres zu vermuten; denn bislang hat sich gerade im Gebäudebestand von 2000 bis 2005 nicht allzu viel bewegt: 2 % Energieeinsparung in fünf Jahren.
Meine Damen und Herren, wenn Sie ernsthaft handeln wollten, würden Sie sich endlich einmal ein nachprüfbares Ziel setzen. Wir haben Ihnen 15 % in fünf Jahren vorgeschlagen. In der ersten Beratung wurde von der CDU-Fraktion noch ein Änderungsantrag dazu angekündigt, wenn man sich nicht anderweitig einigen könne. Aber selbst dazu fehlt die Kraft. Sie machen keinen Gegenvorschlag, sondern verweigern jedwede Zielsetzung. In anderen Bereichen haben Sie nichts im Hinblick auf die Initiative gesagt.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, wie im Ausschuss argumentiert worden ist, um Punkte abzulehnen: Die Umstellung der Fahrzeugflotte auf verbrauchsarme Fahrzeuge in der Landesverwaltung lehnen Sie ab, weil wir Ihnen keinen Zeitrahmen vorgegeben haben. Hätten wir Ihnen einen vorgegeben, hätten Sie den Vorschlag auch abgelehnt, weil er selbstverständlich zu eng gestrickt
wäre. So etwas ist, ehrlich gesagt, absurd. Bringen Sie selbst einen Zeitrahmen ein! Dann kann man darüber reden.
Meine Damen und Herren, so macht man keine ambitionierte Klimaschutzpolitik. So wurstelt man sich nur durch und hofft, dass es niemand merkt und der Wähler die Löcher im grün gefärbten Mantel nicht sieht. - Das kann es nicht sein!
- Nein, beileibe nicht. Von Neid kann da keine Rede sein. - Wie weit hinten Sie liegen, zeigt ein Blick nach Süden, z. B. nach Baden-Württemberg. Während Sie hier den Ausgleich der Wirkungen von Flügen durch eine Klimaabgabe als Teufelszeug brandmarken, setzt Baden-Württemberg das gerade um. Das ist auch sinnvoll; denn wenn Sie das Budget für Flugreisen nicht erhöhen, wird durch die Kompensationsabgabe auch weniger geflogen. Das soll schließlich das Ziel des Unternehmens sein.
Falls Baden-Württemberg nicht südlich genug ist, schauen Sie noch weiter nach Süden, zum Vatikan. Auch der setzt das gerade um. Beide sind im Übrigen keine urgrünen Institutionen.
Meine Damen und Herren, Sie sind bei der Energieeinsparung nicht Vorreiter, sondern laufen dem fahrenden Zug weiter hinterher - zum Schaden des Klimas und zum Schaden Niedersachsens. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Initiative zur Biogaseinspeisung begrüßen wir. Letztlich haben die Grünen im Bundestag genau diese Forderung bereits im Februar 2006 erhoben. Es ist ganz klar: Die Biogaseinspeisung ist ein effizientes Verfahren, um Biogas optimal zu nutzen und ein Maximum an CO2-Einsparung herauszuho
len. Es kann überall angewandt werden, und es gibt keine Probleme mit den Abständen zu Wärmeverbrauchern, mit denen man sich heute herumschlägt.
Allerdings dürfte dieser Antrag durchaus etwas konkreter sein, als er ausgefallen ist. Ich muss aber auch sagen: Mehr, als Sie hier vorgelegt haben, hätte ich auch nicht erwartet. Denn bereits die erste Beratung hat gezeigt: Während sich Herr Langspecht eindeutig für die Regelung der Biogaseinspeisung im Rahmen der EEG-Novelle ausgesprochen hat, eiert die FDP herum. Sie, meine Damen und Herren von der FDP, möchten die Biogaseinspeisung regeln, aber eigentlich nicht mit dem EEG. Etwas Besseres haben Sie jedoch zurzeit auch nicht anzubieten. Im Ausschuss ist durchaus deutlich geworden, dass sich die FDP weiter im Spagat übt. Auf der einen Seite stänkern Sie gegen das EEG, und auf der anderen Seite wollen Sie es ausweiten. Eigentlich wollen Sie es jedoch ganz abschaffen. Dialektik pur! Sie müssten einmal erklären, wie das zusammenpasst.
Meine Damen und Herren, wir werden Ihrem Antrag zustimmen, auch wenn er vergleichsweise vage bleibt. Nach unserer Auffassung fehlt darin erstens die Definition der Rahmenbedingungen, die für eine wirkungsvolle Einspeisung erforderlich sind, nämlich der diskriminierungsfreie Zugang zum Erdgasnetz, die Verpflichtung zur Abnahme von Biogas durch die Netzbetreiber und die Staffelung der Vergütung nach Anlagen und Größe. Zweitens fehlt eine klare Aussage dazu, welches Instrument Sie nutzen wollen, um die Biogaseinspeisung zu befördern. Ihre Formulierung, dass effiziente marktwirtschaftliche Instrumente den Ausbau der erneuerbaren Energien begleiten sollen, ist so nichts weiter als eine Worthülse. Sie ist auch im Ausschuss nicht mit Inhalten hinterlegt worden.
Bisherige Versuche, es wie z. B. in Großbritannien mit Quoten zu machen - das ist eher ein Verwaltungsmonster -, haben dort dazu geführt, dass die Preise für regenerative Energien deutlich höher liegen als hierzulande.
Meine Damen und Herren von der Koalition, es wäre wirklich schön, wenn Sie sich klar äußern würden, wie Sie Ihr Ziel erreichen wollen. Wenn wir Ihrem Antrag heute trotz der Einwände zustimmen,
dann deshalb, weil die Initiative - wie anfangs gesagt - in die richtige Richtung geht und weil im Fachausschuss sowohl von den Vertretern der CDU als auch - zähneknirschend - vom Vertreter der FDP deutlich gemacht wurde, dass eine analoge Regelung zu der für die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom erfolgen soll.
Wir werden der Landesregierung bei der Umsetzung allerdings auf die Finger schauen und prüfen, ob sie diese Ausführungen zum Antrag beachtet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Klimawandel, seine Ursachen und seine Folgen sind mittlerweile in den Köpfen der allermeisten Menschen angekommen. Wir können den Klimawandel nur dann beherrschbar gestalten, wenn es uns gelingt, den globalen Temperaturanstieg bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf 2 Grad zu begrenzen. Um das zu erreichen, ist ambitioniertes Handeln erforderlich, und zwar jetzt. Wir können es uns nicht erlauben, notwendige Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Akteur und jede Akteurin muss die Handlungsmöglichkeiten nutzen, die zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 klimarelevante Gase um 40 % zu reduzieren. Das ist ehrenwert. Es müssen aber auch Taten folgen. Um das Ziel zu erreichen, sind auch im Bereich der Wärmeerzeugung in Gebäuden erhöhte Anstrengungen zur Reduzierung des CO2Ausstoßes erforderlich.
Der Beschluss der Bundesregierung in Meseberg zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz enthält allerdings keinerlei zeitliche Vorgaben. Wer das Prozedere der Bundesregierung zur Einführung neuer Regelungen - gerade auch im Bereich des Klimaschutzes - kennt, weiß, dass die Realisierung der Vorschläge von Meseberg in den Sternen steht.
Die Niedersächsische Landesregierung, meine Damen und Herren, hat bislang noch nicht einmal den Mut aufgebracht, sich Ziele zu setzen. Ob sie für sich das 40-Prozent-Ziel realisieren will, hat sie bislang nicht bekundet.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wenn Sie auf den fahrenden Zug des Klimaschutzes aufspringen wollen - Sie reden zumindest so -, müssen Sie noch kräftig nacharbeiten. Bislang verbreiten Sie hier nur heiße Luft - und die ist eher klimaschädlich.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich hoffe aber immer noch auf Ihre Lernfähigkeit. Deshalb sollten wir hier in Niedersachsen sehen, dass wir den Klimaschutz mit den Instrumentarien, die wir nutzen können, auch vorantreiben.
Meine Damen und Herren, an den CO2-Emissionen in Niedersachsen sind die Haushalte mit 25 % beteiligt. Das muss sich ändern. Deshalb müssen wir in Niedersachsen umgehend handeln und ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf den Weg bringen. Baden-Württemberg hat es bereits vorgemacht. Gerade an solchen Ländern orientiert sich unsere Landesregierung ansonsten ja durchaus gern.
Auch der Generalsekretär der niedersächsischen CDU wünscht sich eine Regelung wie die in Baden-Württemberg, wie man der HAZ vom 1. August 2007 entnehmen kann. - Herr Thiele ist nun leider nicht da. - Wenn den Koalitionsfraktionen und der Regierung nun aber der Mut fehlt, etwas auf den Weg zu bringen, dann können wir dem CDU-Generalsekretär gern helfen. Wir legen Ihnen
hier Eckpunkte für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz für Niedersachsen vor. Sie brauchen nur noch zuzustimmen.
Ich möchte Ihnen auch gern erläutern, was das Gesetz im Kern beinhaltet. Ziel ist letztendlich die Reduzierung der Emissionen im Wärmesektor in Gebäuden. Dahin führen drei Wege, nämlich erstens eine Quote für erneuerbare Energien bei Neubau und Sanierung von Gebäuden im Bestand, zweitens eine Emissionsreduzierung durch hochwertige Wärmedämmung oder drittens der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung.
Die von uns vorgeschlagenen Regelungen überfordern Hausbesitzer und Mieter nicht. 25 % Anteil regenerativer Energien bei Neubauten sind durch solarthermische Anlagen, durch den Einsatz von Erdwärme oder durch den Einsatz von Biomasse zu erreichen. Die Amortisationszeiten bewegen sich schon bei den heutigen Energiepreisen in der Größenordnung von weniger als zehn Jahren. Mittelfristig rechnet sich der Einsatz regenerativer Energien und wird zur Spardose von Haus- und Wohnungsbesitzern.
Eine Randbemerkung: Im Übrigen reduzieren sich mittelfristig auch die Aufwendungen der Kommunen, die ja auch die Nebenkosten für die Wohnräume von Hartz-IV-Empfängern zu tragen haben. Auch dies ist letztendlich ein Punkt.
Im Altbaubereich kommt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz erst dann zum Tragen, wenn die Heizanlagen ausgetauscht werden. In diesem Bereich steht den Besitzern also ein langer Zeitraum zur Verfügung, um sich auf die neue Situation einzustellen. Sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Altbauten stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Übrigen zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Diese Kredite sollten ausdrücklich auch dann gewährt werden, wenn die Eckpunkte, die wir hier vorgelegt haben, Gesetzeskraft erlangen.
Die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien - das hatte ich vorhin schon angedeutet kann ersatzweise durch eine optimierte Wärmedämmung oder den Einsatz von KWK-Anlagen erfüllt werden. Durch beide Maßnahmen wird in analoger Weise das Ziel erreicht, die CO2-Emissionen im Bereich der Gebäudeheizung zu reduzieren.
Nebenbei werden durch die Einführung der Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
erhebliche Investitionen erfolgen, die sich auch in Arbeitsplätzen niederschlagen werden. Dazu gibt es Prognosen, aber die trage ich lieber nicht vor, weil es sich eben nur um Prognosen handelt und jeder weiß, was davon zu halten ist. Es werden aber sicherlich zahlreiche Arbeitsplätze sein; denn letztendlich wird die Wertschöpfung für die Anlagentechnik eingesetzt. Die bleibt im Lande, während der Import fossiler Energieträger anderen Rendite zukommen lässt.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen sollte Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden. Dies dient der Umwelt und der niedersächsischen Wirtschaft.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, setzen Sie ein Zeichen, dass Sie wirklich handeln wollen. Bringen Sie ein Erneuerbare-EnergienWärmegesetz schleunigst auf den Weg. Dadurch können Sie zeigen, dass Sie nicht nur reden können, sondern auch handeln. - Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. - Ich möchte nur ein paar kurze Anmerkungen zu den Ausführungen meines Vorredners machen, weil ich seine Aussagen so nicht stehen lassen möchte.
Erstens. Zuständig - hier haben Sie Recht - ist grundsätzlich der Bund. Aber hier gibt es eine konkurrierende Gesetzgebung. Das Land BadenWürttemberg hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Von daher können Sie nicht sagen, Sie seien hier nicht zuständig.
Zweitens. Zum Zeitablauf - -
- Ja, Sie müssen schon wollen; das ist richtig. Sonst bekommt man noch nicht einmal mehr einen Gesetzentwurf hin. Mir geht es darum, dass hier ein Zeichen gesetzt wird, dass Niedersachsen im Bereich des Klimaschutzes vorangehen will. Da hätten Sie einmal eine Möglichkeit.
- Dann machen Sie es eben nicht. Aber Sie haben die Möglichkeit. Wenn Sie wollten, kämen Sie auch voran.
Drittens. Die Übergangsfristen waren der eigentliche Grund, weshalb ich mich zu Wort gemeldet habe. In dem Antrag steht beileibe nicht, dass zum 1. April 2009 jedes Gebäude auch im Altbestand 15 % der Wärmeerzeugung regenerativ leisten müsse. Am Ende des Satzes heißt es nämlich:
„..., sobald ein Austausch der Heizanlage erfolgt, spätestens bis zum 1. Januar 2019.“
Das ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren und nicht nur von einem Jahr.
Herr Dürr, kann ich aufgrund Ihrer Ausführungen davon ausgehen, dass Sie die Art und Weise, wie das EEG bzw. die Stromeinspeisevergütung - vorher war das ja im Stromeinspeisungsgesetz konzipiert ist, in den wesentlichen Grundzügen gutheißen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hake bei dem Punkt, der eben angesprochen worden ist, noch einmal nach. Herr Minister Hirche, Sie haben davon gesprochen, dass die Möglichkeit besteht, bei entsprechenden Regelungen und Entscheidungskompetenzen, die in der öffentlichen Hand verbleiben, sozusagen eine Teilprivatisierung im integrativen Paket anbieten zu können.
Im Energiebereich gehören die Netze denjenigen, die die Verkehre auf diesen Netzen - in diesem Fall sind es zwar Elektronen, aber in gewisser Weise sind es ja auch Verkehre - bestellen. Wir müssen einen enormen finanziellen und institutionellen Aufwand betreiben, um hier einen diskriminierungsfreien Netzzugang sicherzustellen. Dies entspricht nach meinem Dafürhalten mit Sicherheit nicht gerade einer schlanken Lösung oder etwa einem - so sage ich einmal - einfachen Verwaltungsprozedere. Von Verwaltungsverschlankung kann man in diesem Zusammenhang mit Sicherheit nicht reden. Insofern stelle ich Ihnen folgende Frage: Kann sich die Landesregierung vor diesem Hintergrund tatsächlich vorstellen, einer Teilprivatisierung im Paket zuzustimmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Sander, um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Es geht schlicht und ergreifend um eine qualifizierte Information insbesondere auch der zuständigen Behörden. Hier scheint es definitiv Defizite gegeben zu haben.
- Herr Althusmann, Sie müssen da nicht unbedingt auf Frau Trauernicht verweisen.
- Herr Althusmann, der Zustand an sich ist das Problem. Dieser Zustand ist letztendlich nicht hinnehmbar. Er ist für Niedersachsen nicht hinnehmbar. Er ist auch für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages nicht hinnehmbar - für Sie vielleicht schon, für mich jedenfalls nicht.
Um das noch einmal auf den Punkt zu bringen: Diese Informationen sind anscheinend nicht geflossen. Vor diesem Hintergrund kann ich die Initiative von Herrn Trittin in der letzten Wahlperiode des Bundestages durchaus nachvollziehen; denn diese Gemengelage im föderalen System scheint dem Problem nicht angemessen zu sein.
Ich frage die Niedersächsische Landesregierung vor diesem Hintergrund, welche Schritte sie zu unternehmen gedenkt, diesen unzureichenden Informationsfluss, der auch die Bürger in Niedersachsen und die zuständigen Katastrophenschutzbehörden betrifft, so zu verbessern, dass man zu einer angemessenen und schnellen Information kommt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Antrag „Landesinitiative Energieeinsparung“ ist und bleibt zu dürftig. Es ist ja überhaupt schon bemerkenswert, dass Sie sich zu einem solchen Antrag durchgerungen haben. Donnerwetter! Aber inhaltlich bleibt er doch etwas schwach auf der Brust.
Damit passt er durchaus zu dem generellen Verhalten der Landesregierung beim Thema „Energieeinsparung und Reduktion von CO2-Emissionen“. Verbal besetzen Sie dieses Thema, aber wenn es ans Handeln geht, stehen Sie auf der falschen Seite.
Aktuellstes Beispiel - Herr Dürr, hören Sie gut zu -: Wenn man einen funktionsfähigen Handel mit Emissionszertifikaten aufbauen will, muss man einen möglichsten großen Anteil versteigern, damit er die Realität entsprechend abbildet. Es ist gut, dass zukünftig die zulässigen 10 % tatsächlich versteigert werden. Niedersachsen aber stimmt im Bundesrat dagegen. Verschmutzungsrechte soll es hier umsonst geben, damit sie auch zukünftig billig zu haben sind. - Meine Damen und Herren, so steigert man die Energieeffizienz nicht, sondern erreicht das Gegenteil.
Aber zurück zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von CDU und FDP. Sie fordern hier Dinge von der Landesregierung, die entweder schon gemacht werden, wie z. B. die Nutzung von Contracting, oder aber Sie bleiben seltsam nebulös. Ein besonders schönes Beispiel: Die Landesregierung wird gebeten, die Energieeinsparpotenziale in landeseigenen Liegenschaften zu prüfen und zu nutzen. - Das ist etwas ganz Neues! Aber es fehlt erstens eine konkrete Zielvorgabe, wie viel Sie in welcher Zeit einsparen wollen, und zweitens die Einforderung einer Prioritätenliste mit den landeseigenen Liegenschaften, die besonders dringend der energetischen Gebäudesanierung bedürfen.
Denn allein mit der Qualifikation von Mitarbeitern, so wichtig diese auch ist, werden Sie das nicht hinbekommen, meine Damen und Herren. Wenn der energetische Zustand miserabel ist, muss man das angehen. Wir haben das übrigens bereits im Sommer 2005 in einem Antrag gefordert, lange bevor Sie für sich dieses Wahlkampfthema entdeckt haben.
Bei konkreten Zielvorgaben trauen Sie sich nicht. Sie wollen nämlich keine nachprüfbaren Vorgaben machen, an denen man das Handeln der Regierung verlässlich überprüfen kann. Sie wollen weiterhin ungestört Schaumschlägerei betreiben, sich nach außen als große Klimaschützer aufführen, aber eben nicht handeln. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Ich bin sicher, dass auch die Bevölkerung in Niedersachsen das erkennt. Man kann eben nicht alle Menschen dauerhaft für dumm verkaufen.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie dafür Verständnis haben, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden.
Etwas anders sieht es mit der Entschließung „Innovative Antriebstechnologien und Kraftstoffalternativen gezielt fördern - für eine nachhaltige Verkehrspolitik in Niedersachsen“ aus, über die wir unter Tagesordnungspunkt 28 beraten. Schließlich ist es auf der Grundlage unseres Antrages zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses gekommen, der wir auch hier im Plenum zustimmen werden.
Wesentliche Punkte unseres Antrages sind hier tatsächlich aufgenommen worden. Wir erkennen durchaus an, dass sich die Koalitionsfraktionen mit uns gemeinsam auf den Weg machen wollen, um im Bereich der Verkehrspolitik einen Anfang zur Verbesserung des Klimas zu machen und damit gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Niedersachsen für die Herausforderungen von morgen zumindest etwas besser vorzubereiten.
Allerdings, meine Damen und Herren, müssen die durchaus ehrgeizigen Ziele und konsequenten Handlungsrichtlinien jetzt auch tatsächlich umgesetzt werden. Wir werden sehr genau beobachten, ob das auch geschieht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, man kann nämlich nicht gleichzeitig ein attraktives ÖPNV-Angebot fordern und dann eine unzureichende Finanzierung für den Nahverkehr bereitstellen. Wer sich unseren Forderungen anschließt, dass künftig das umweltfreundlichste und effizienteste Auto der Welt in Niedersachsen gebaut werden muss, der muss die niedersächsische Automobil- und Zulieferindustrie darauf verpflichten, umweltfreundliche Produkte und Konzepte zügig zu realisieren.
Es wird - da bin ich mir sicher - grüne Aufgabe im Transitland Niedersachsen bleiben, ein nachhaltiges Verkehrswesen zu entwickeln, das die Bewegungsfreiheit der Menschen und Warenströme garantiert, aber auch die umwelt- und klimabelastenden Folgen des Verkehrs beherrschbar macht.
Wir Grüne sind in diesen Fragen unserer Zeit lange voraus gewesen. Jetzt wollen viele auf den gut in Fahrt gekommenen Zug aufspringen. Das ist gut so, wenn es substanziell wird. Aber da wird man noch konsequenter vorgehen müssen. Ein Beispiel: Die Verlagerung von Transporten von den klimaschädlichen Verkehrsmitteln Auto, Lkw und
Flugzeug auf die klimaschonenderen Verkehrsmittel Bahn, Binnen- und Küstenschiffe ist ein notwendiges Teilziel zur Erreichung der CO2-Reduzierung. Hier müssen wir möglichst bald zu einer konkreten Vorgabe kommen, die mit der heutigen Beschlussfassung noch nicht erreicht wurde.
Wir brauchen als nächsten Schritt auch faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Logistikbranchen unter Einbeziehung klimarelevanter Kostenbelastungen. Insofern, meine Damen und Herren, ist die heutige Beschlussfassung ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Taten werden folgen müssen. Daran werden wir auch hier die Ernsthaftigkeit messen, mit der diese Landesregierung das Thema „nachhaltige Verkehrspolitik in Niedersachsen“ verfolgt. Bislang sind wir in dieser Hinsicht wirklich nicht verwöhnt worden. Aber wir lassen uns gerne eines Besseren belehren. Also, meine Damen und Herren von der CDU und insbesondere von der FDP, zeigen Sie wenigstens hier Mut und Entschlossenheit bei der Umsetzung der heute beschlossenen Ziele. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist absolut notwendig, das Fehlverhalten von Ministerpräsident Wulff und seiner Regierung in der Frage der Erdverkabelung zu geißeln.
Denn Ihr Verhalten, Herr Ministerpräsident, ist gnadenlos widersprüchlich. Hier im Parlament - zuletzt am 27. April - geben Sie vor, alles zu tun, um neue Hochspannungsleitungen unter die Erde zu bekommen. Aber in Ihrem Handeln machen Sie genau das Gegenteil!
Diese Politik ist scheinheilig und dient nur dazu, die Gebiete, in denen neue Hochspannungsleitungen gebaut werden sollen, zu befrieden, damit CDU und FDP dort bei der nächsten Wahl wenigstens noch ein paar Stimmen bekommen.
Herr Althusmann, Ihre Formulierungen im LandesRaumordnungsprogramm, die soeben vorgetragen worden sind,
sind aber scheinheilig, wenn man zu solchen Äußerungen kommt, wie Sie das gerade gemacht haben. Sie sagen: Wir schreiben das hinein, aber umsetzen können wir es nicht. Das wollen wir nicht. Das würde gegen Bundesrecht verstoßen. Nehmen Sie es doch wenigstens aus dem LROP
heraus. Dann sind Sie wenigstens ehrlich, meine Damen und Herren.
Deshalb haben Sie wahrscheinlich noch das Bonbon, dass die neuen Hochspannungstrassen, nämlich z. B. zwischen Wahle und Mecklar, nunmehr nicht im Landes-Raumordnungsprogramm festgeschrieben werden, sondern ein gesondertes Raumordnungsverfahren bekommen. Dann hat man das Desaster erst nach der Landtagswahl 2008, und es kostet keine Stimmen.
Ich denke nicht, dass Sie sich mit den großen Energieversorgungsunternehmen anlegen wollen. Sonst hätten Sie Ihren Fehler vom Sommer 2005 bereits korrigieren können und im Bundesrat einen Antrag zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Inhaltlich behandelt haben wir diesen Punkt bekanntermaßen bereits im April-Plenum, als wir Ihnen in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen detailliert dargelegt haben, was im EnWG geändert werden muss. Insofern, Herr Ministerpräsident, wissen Sie um die Fehler des Gesetzes und könnten handeln. Sie wollen aber nicht.
Das müssen Sie hier erklären, wenn Sie Ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage nicht ganz und gar verlieren wollen.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, warum Sie dieses wichtige Thema im Plenum mit einem Antrag behandeln, der so bereits gestellt ist, müssten Sie mir allerdings noch einmal erklären. Im April-Plenum haben wir genau diesen Punkt gefordert. Inhaltlich ist dieser Antrag nichts anderes als ein Abstauberantrag. Auch Sie versuchen, rein populistisch auf Wählerfang zu gehen; denn substanziell bieten Sie nichts, was bislang nicht auch schon im Parlament verhandelt worden ist.
Wenn es Ihnen nämlich um die Sache gegangen wäre, dann hätten Sie zu Ihrem eigenen Antrag vom 27. April wenigstens einen Änderungsantrag einbringen können. Mittlerweile liegen vier oder fünf Anträge zu ein und demselben Thema vor. Das ist der Sache nicht angemessen.
- Unsere werden berechtigterweise aufrechterhalten, weil sie zwei verschiedene Inhalte haben.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir die Anträge im zuständigen Umweltausschuss zügig und vorrangig beraten, damit das Problem tatsächlich gelöst wird. Dafür - dazu appelliere ich an alle Fraktionen hier im Parlament - sollten wir uns gemeinsam einsetzen, damit die Menschen, die von den Hochspannungsleitungen betroffen sind, wieder Vertrauen in ihre Zukunft und Vertrauen in die Politik zurückgewinnen; denn es wird ihnen alles Mögliche versprochen.
Das Ziel der gemeinsamen Beratung müsste die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sein. Hier ist die Möglichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für Erdkabel einzuführen und ist die Umlagefähigkeit von Mehrkosten bei Netznutzungsentgelten zu regeln. Diesen Punkt haben wir das letzte Mal schon so benannt. Wir müssen uns in diesem Ziel einig werden; denn sonst könnten wir im Raumordnungsprogramm und im Raumordnungsverfahren nichts anderes regeln. Das muss kommen! Bislang haben wir beides von Ihnen, meine Damen und Herren der CDU und FDP, noch nicht gesehen. Verschleppen und verzögern und immer wieder auf die lange Bank schieben, das ist bislang die Taktik. Lassen Sie davon ab! Lassen Sie uns das Thema gemeinsam zügig beraten! Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion um die Zahlen, die von der EU vorgegeben worden sind, mal wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Die Vereinbarung ist ganz klar: 20 %, wenn andere außerhalb der EU nicht mitmachen, sonst 30 %. Für Deutschland kommen da voraussichtlich um die 40 % heraus.
Was mich dabei allerdings irritiert, ist, dass Niedersachsen hier und heute nicht in der Lage ist, Ziele für Niedersachsen zu benennen. Wenigstens politische Ziele oder irgendeine Leitvorstellung muss diese Landesregierung, die nach ihren eigenen Aussagen Klimawandel zu einem zentralen Politikthema machen will oder gemacht zu haben meint, doch entwickelt haben! Das ist schlicht und ergreifend unverständlich. Denn wenn Sie keinerlei politische Zielvorstellung entwickeln, dann werden Sie voraussichtlich auch nichts erreichen. Ich frage die Landesregierung also: Welche politische Zielvorstellung haben Sie für das Jahr 2020 hinsichtlich der Reduzierung von CO2 und Methan in Niedersachsen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst eine kurze Vormerkung. Wir haben hier mehrfach die Selbstbeweihräucherung erlebt, dass Niedersachsen bei Windenergie und Biomasse das führende Land sei. Dass dies so ist, hat aber nicht die Landesregierung verursacht, sondern das ist den natürlichen Gegebenheiten in Niedersachsen geschuldet, und zwar zum einen der intensiven Landwirtschaft im südlichen Bereich von Oldenburg, wo ein Großteil der Biomasseanlagen steht, und zum anderen schlicht und einfach der Windgunst dieses Landes.
Ein zweiter Punkt. Ich stelle fest, dass sich diese Landesregierung beim Klimaschutz keine eigenen Ziele setzt, sondern auf die Ergebnisse von oben wartet.
Drittens merke ich, an Frau Zachow gewandt, an, dass das, was die CDU umsetzen will, nicht erkennbar ist.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Frage. Herr Minister Sander, Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie u. a. den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Niedersachsen vorantreiben wollen. Dazu zählt natürlich insbesondere auch der Ausbau von Wärmenetzen. Ich frage die Landesregierung, aus welchen Mitteln sie z. B. den Ausbau von Wärmenetzen oder insgesamt die Förderung von KWK vorantreiben und finanzieren will.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einigen Woche stand ich kurz davor, der Bundeskanzlerin und dem Bundesumweltminister einen Aufnahmeantrag der Grünen zu schicken. Es war fast grüne Programmatik pur, die von Angela Merkel und Sigmar Gabriel verkündet wurde: mehr Energieeffizienz, ein Quantensprung bei den regenerativen Energien, Umbau der Kfz-Steuer nach CO2-Ausstoß und was da sonst noch alles erzählt wurde.
Kurze Zeit später kann man allerdings feststellen, dass wieder business as usual herrscht. Offenbar hat die Bundeskanzlerin nur ein Thema gesucht, mit dem sie sich als EU-Ratspräsidentin profilieren kann. Sobald die Kamerascheinwerfer aus sind, spielt der Klimaschutz keine Rolle mehr. Es geht wie bei manchem Soufflé im Ofen: Wenn man von weitem draufschaut, sieht es ganz nett aus, aber sobald man hineinpikt, kommt nichts heraus als heiße Luft.
Dass Herr Gabriel offenbar nach der Maxime „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“ Politik macht, wissen wir hier in Niedersachsen zur
Genüge. In Berlin hat sich daran anscheinend nicht viel geändert:
einerseits am Eisbären Knut herumtätscheln und sich medienwirksam als sein Patenonkel inszenieren und sich dann andererseits fast zeitgleich von der EU-Kommission zwingen lassen müssen, die Emissionszertifikate zumindest etwas zu reduzieren, u. a. auch deshalb, damit Knuts wilde Verwandte zukünftig noch eine Heimat finden. Das passt schlicht und ergreifend nicht zusammen und macht deutlich, wie ernst es der Bundesregierung insgesamt mit dem Klimaschutz ist.
Meine Damen und Herren, wenn die Planungen Wirklichkeit werden, bis 2018 in Deutschland bis zu 40 neue Steinkohlekraftwerke und sechs neue Braunkohlekraftwerke zu bauen, dann können wir die deutschen Klimaschutzziele, die CO2-Emissionen bis zum Jahre 2020 um 40 % zu reduzieren, vergessen. Dann werden nämlich die CO2-Emissionen im Energiesektor von heute 320 Millionen t auf 370 Millionen t ansteigen. So viel kann man in anderen Bereichen nicht einsparen, um das zu kompensieren - zumindest nicht mit Ihrer Politik, meine Damen und Herren.
Damit wird bis 2050 eine Struktur der Stromerzeugung zementiert, die von vorgestern ist und die mit Klimaschutz nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie können sich auch nicht hier hinstellen und sagen, Sie hätten nichts damit zu tun, schließlich seien das ja Planungen der Energiekonzerne. Nein, meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis des Energiegipfels der Kanzlerin mit den großen Energiekonzernen. Den haben CDU und FDP auch hier im Landtag mit einem eigenen Antrag groß gefeiert. Und die Landesregierung, meine Damen und Herren, hilft fleißig mit, indem sie durch entsprechende Festsetzungen in der Landesraumordnung den Kohlekraftwerken den Weg ebnet.
Der EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat völlig recht, wenn er sagt: Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, muss sich im Klaren sein, dass uns eine solche Politik langfristig teuer zu stehen kommt. - Deshalb sagen wir: Schließen Sie diese Dinger im Landes-Raumordnungsprogramm aus! Kohlekraftwerke ohne Kraft-Wärme-Kopplung und ohne heute noch nicht funktionsfähige CO2Abscheidung sind mit den Zielen der Raumord
nung in Bezug auf den Klimaschutz nicht vereinbar; denn im Raumordnungsprogramm ist der Klimaschutz als Ziel enthalten.
Meine Damen und Herren, wir müssen von Großkraftwerken wegkommen, die den größten Teil der Energie als Wärme ungenutzt in die Luft blasen oder in die Flüsse abgeben. Was wir brauchen, sind neben einem ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien und wirksamen Maßnahmen zur Energieeinsparung auch wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Das haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in Ihren ansonsten eher dürftigen Juister Thesen durchaus richtig erkannt. Nun handeln Sie bitte auch danach!
Für die Energieproduktion aus fossilen Quellen heißt das: Wir brauchen die Kraft-WärmeKopplung, weil damit der Wirkungsgrad, also der Anteil der wirklich genutzten Energie am Primärenergieeinsatz, gegenüber konventionellen Großkraftwerken - auch gegenüber modernen - mehr als verdoppelt wird. Das funktioniert zum einen nur in vergleichsweise kleinen Einheiten, weil Wärme sinnvollerweise nur über kurze Strecken transportieren kann. Zum anderen braucht man Abnehmer für diese Wärme. Man muss dann die Größe eines Kraftwerks auch am Wärmebedarf ausrichten und darf sie nicht, wie es in Dörpen augenscheinlich der Fall ist, völlig überdimensionieren.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie an dieser Stelle, was die Wärmenetze betrifft, nochmals an unseren Antrag erinnern, es den Kommunen durch eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung zu erleichtern, im Rahmen der Bauleitplanung die Nahwärmeversorgung voranzutreiben. Aber das haben Sie ja abgelehnt.
Ich sage es noch einmal: Das ist völlig falsch, wenn man die Energieeffizienz voranbringen will. Darüber hinaus brauchen wir für die weitergehende Etablierung der Kraft-Wärme-Kopplung aber
auch vernünftige Fördermaßnahmen, die gezielt auf den Ausbau der Wärmenetzwerke hinwirken, z. B. durch den Einsatz von EFRE-Mitteln im Rahmen dessen, was wir heute Morgen diskutiert haben.
Nein, keine Lust.
- Das letzte Mal habe ich es zugelassen, diesmal nicht. - Meine Damen und Herren von der FDP, Sie tun immer so, als ob Sie viel von Wirtschaft verstünden. Aber offenbar sind Sie tatsächlich schon bei einfachen Lehrbuchweisheiten mit Ihrem Latein am Ende; denn eines ist doch klar: Wenn es richtig ist, was McKinsey und andere sagen, dass uns die eingesparte Tonne CO2 etwa 40 Euro kosten wird, dann sollte es doch auch Ihnen einleuchten, dass der Emissionshandel derzeit schlicht und ergreifend nicht funktionieren kann,
weil Emissionszertifikate deutlich unterhalb dieses Preises gehandelt werden und kostenlos abgegeben werden.
Im Moment werden diese Zertifikate so gut wie verschenkt, weil sie nicht knapp genug sind. Deshalb sagen wir: Wir brauchen eine engere Begrenzung als die jetzt geplanten 453 Millionen t, und wir müssen 10 % davon - wie zulässig - auch versteigern, damit die Marktmechanismen hier endlich greifen können. Neue Kohlekraftwerke dürfen natürlich keine zusätzlichen CO2-Emissionszertifikate erhalten. Wir wollen schließlich keine Schmutztechnologie begünstigen.
- Das gilt zumindest überall hier in der Bundesrepublik.
- Das müsste auch in Bremen gelten.
- Das ist egal.
Schließlich schlagen wir eine Begrenzung der CO2-Emissionen auf 365 g/kWh erzeugten Stroms im Bundes-Immissionsschutzgesetz vor. Das ist der durchschnittliche Ausstoß der bereits laufenden Gaskraftwerke. Das ist wahrlich keine Verhinderungspolitik, aber ein wichtiger Schritt, um eine verfehlte Energiepolitik für die nächsten Jahrzehnte zu verhindern.
Meine Damen und Herren, ich weiß wohl, dass der Ansatz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz in dieser Weise zu erweitern, durchaus innovativ ist. Aber wenn wir den Klimawandel begrenzen wollen, dann müssen wir neue Wege gehen: Mit den alten Rezepten schieben wir diesen Planeten schlicht und ergreifend in den Ofen.
Wenn Sie glauben, dass Sie bessere Rezepte zum Erreichen der Klimaschutzziele haben, dann lassen Sie es uns wissen, damit wir ernsthaft darüber reden können. Dann sagen Sie aber einmal, wie Sie es konkret machen wollen. So allgemeine Aussagen wie in Ihrer Juister Erklärung bringen den Klimaschutz in Niedersachsen nicht weiter. - Vielen Dank.
Herr Dürr, haben Sie etwas Geduld. Ich weiß ja, dass Sie ansonsten der tageszeitung besonderen Glauben schenken. Haben Sie etwas Geduld, bis die Koalitionsverhandlungen in Bremen abgeschlossen sind. Da werden viele Zwischenergebnisse kolportiert, die mit der Wahrheit nichts zu tun haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie müssen den Antrag schon genau lesen. Darin steht nämlich nicht, dass wir Kohlekraftwerke generell und grundsätzlich ablehnen. Schauen Sie sich den Punkt 1 und den Punkt 4 an, und verbinden Sie das miteinander.
Es ist schlicht und ergreifend eine intelligentere Energiewirtschaft gefragt, das heißt, Kraft-WärmeKopplung dort, wo immer es möglich ist, einzusetzen; denn Kraft-Wärme-Kopplung kommt im Gegensatz zu dem, was Sie gerade ausgeführt haben - Sie sprachen von konventionell 50 % -, auf einen Wirkungsgrad von bis zu 90 %. Von daher sollte man diese Technik, wo immer möglich, auch anwenden.
Noch eine Bemerkung zur Windkraft, obwohl ich gar nichts zur Windkraft gesagt habe. Das ist ein Punkt, der dafür spricht, statt Kohlekraftwerken Gaskraftwerke einzusetzen. Im Mittellastbetrieb sind sie nämlich viel schneller regelbar. Wir brauchen eine schnelle Regelungstechnik, um Lastspitzen auszugleichen, wenn wir keine andere Möglichkeit finden, die Anlagen grundlastfähig zu gestalten. Darüber haben wir heute Morgen schon diskutiert.
Dieser Antrag ist insofern nicht negativ für Niedersachsen, sondern zukunftsweisend. Ich empfehle Ihnen, sich die vier Punkte sehr genau durchzulesen und zu überlegen, ob Sie damit nicht doch etwas anfangen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rein verbal ist ja das Ziel, endlich etwas für den Klimaschutz tun zu müssen, selbst bei dieser Landesregierung angekommen. Beim Handeln allerdings fehlt Ihnen weiterhin die Kraft. Klimaschutz hat bei Ihnen nur in Sonntagsreden Relevanz; beim Handeln herrscht „business as usual“.
Sie tun noch nicht einmal im eigenen Wirkungsbereich etwas, wo die Landesregierung als Einkäufer, als Immobilienbesitzer oder als stolzer Autobesitzer die Chance hätte, sofort tätig zu werden, z. B. bei der Sanierung landeseigener Liegenschaften. Das ist ein Dauerthema hier im Parlament, nicht nur was das Gebäude des Landtages angeht, sondern was die Gebäude des Landes insgesamt betrifft.
„Wenn Hausbesitzer ihre Immobilien energetisch sanieren, sparen sie Energiekosten, unterstützen regionale Handwerksbetriebe und machen ihr Gebäude fit für die Zukunft.“
Das hat Herr Ministerpräsident Wulff als Schirmherr der bundesweiten Kampagne „Haus sanieren - profitieren“ Ende März in Osnabrück gesagt. Im Reden ist unser Ministerpräsident gut, aber welche Konsequenzen zieht die Landesregierung für ihre eigenen Liegenschaften daraus? - Keine! Sie haben ja noch nicht einmal vernünftige Daten über den Energieverbrauch. Der letzte veröffentlichte Bericht liefert Zahlen für das Jahr 2002, und diese Zahlen sind so pauschal, dass man damit kaum etwas anfangen kann. Für die Folgejahre haben Sie noch nicht einmal einen Energiebericht vorgelegt. Das ist Politik nach dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“.
Herr Sander, Sie haben auf meine Frage am 8. März 2007 hier von dieser Stelle aus gesagt, Sie bräuchten noch etwa ein Jahr, um konkrete Zahlen nennen zu können, was die Landesregierung auf dem Gebiet der Energieeinsparung leisten könne. Das klingt doch so, als seien wir im Mittelalter und müssten erst Mönche dazu bringen, mühsam Pergament zu beschriften. Die nötigen Daten lassen sich schneller beschaffen und bearbeiten. Ich will Ihnen an dieser Stelle durchaus etwas Nachhilfe geben.
Bei der Polizeidirektion Hannover liegt der Heizenergieverbrauch um 100 % über dem Vergleichswert für solche Gebäude, der Stromverbrauch um 36 %. Beim Landesamt für Bezüge und Versorgung in Hannover liegt der Wärmeenergiebedarf um 68 % über dem Vergleichswert, beim Strom sind es 62 %.
Noch ein weiteres Beispiel: Finanzamt Stade Heizenergiewert 46 % über dem Vergleichswert, Stromverbrauch 62 % darüber. Die Basis dazu sind übrigens Ihre eigenen Angaben zu meiner Anfrage vom 15. Mai 2006, die wir durch eine Expertise der dena haben prüfen lassen. Meine Damen und Herren, fangen Sie doch bei solchen Energieschleudern einfach mal an! Sie brauchen sich zunächst nur die durchschnittlichen Energieverbräuche je Quadratmeter anzusehen und müssen fragen: Welches Gebäude liegt eklatant über dem Durchschnitt, und woran liegt das?
Was wir in unserem Antrag fordern, ist auch unter finanziellen Gesichtspunkten durchaus leistbar: 15 % Energieeinsparung beim Wärmeenergie
verbrauch in den nächsten fünf Jahren - das ist wirklich nicht zu viel verlangt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie diese Zielmarge ohne großartige eigene finanzielle Anstrengungen hinbekommen werden, weitestgehend nämlich über Contracting. Natürlich können wir bei diesem ersten Schritt nicht stehen bleiben. Ziel muss es sein, Landesliegenschaften mittelfristig, wo immer es möglich ist, auf Niedrigenergiestandard zu bringen.
Wenn ich mir die eben genannten Ausreißer nach oben beim Stromverbrauch ansehe, kann mir keiner weismachen, dass nicht auch da jede Menge an Einsparpotenzial vorliegt.
Nur muss man es halt machen und nicht nur darüber reden.
Wir fordern außerdem, den Fuhrpark des Landes auf verbrauchsarme Fahrzeuge der jeweiligen Klasse umzustellen. Gerade beim Fahrzeugpark könnte das Land Vorbild sein durch die Nutzung verbrauchsarmer Fahrzeuge und durch die Nutzung biologischer Treibstoffe, wo immer das geht. Wenn man sich die Liste der verbrauchsärmsten Fahrzeuge ansieht, wird man nur wenige deutsche Modelle darunter finden. Das muss sich ändern. Nun hat ja die Bundeskanzlerin als EU-Ratspräsidentin gerade dafür gesorgt, dass die Emissionsobergrenzen bei den Pkws trotz vollmundiger Selbstverpflichtungen der Automobilindustrie wieder aufgeweicht wurden. Wir müssen daher auf die Vernunft der Kundinnen und Kunden setzen. Dafür brauchen wir auch die Landesregierung mit ihrer Vorbildfunktion.
Das Gleiche gilt für das Thema Flugreisen. Natürlich wäre es besser, wenn wir endlich dazu kämen, auch den Luftverkehr in den Emissionshandel einzubeziehen, und natürlich ist eine vernünftige Besteuerung des Flugbenzins dringend erforderlich, damit wir die Fliegerei auf das erforderliche Maß beschränken. Aber das werden wir nicht national und schon gar nicht in Niedersachsen entscheiden können.
Das bedeutet nun aber nicht, dass wir nichts gegen klimaschädigende Wirkungen des Flugverkehrs tun können. Es gibt eine Reihe von Kompensationsmodellen, wonach die CO2-Emissionen an anderer Stelle wieder dauerhaft festgelegt werden können. Bei einem Hin- und Rückflug Hanno
ver – New York beispielsweise werden pro Person rund 4 000 kg CO2 freigesetzt. Diese Menge zu kompensieren, kostet zum Beispiel bei Atmosfair rund 80 Euro. Wir meinen, dass die Landesregierung auch hier ihrer Vorbildfunktion gerecht werden muss. Wir fordern nicht überzogene Beiträge, bei denen die Haushaltssituation als Begründung dafür herangezogen werden kann, dass dies so nicht geht.
Meine Damen und Herren, natürlich ist Klimaschutz nicht gänzlich zum Nulltarif zu haben. Die energetische Sanierung der landeseigenen Gebäude wird trotz zahlreicher Möglichkeiten privater Finanzierung auch Mittel des Landes in Anspruch nehmen. Aber nichts zu machen, wie es diese Landesregierung bisher praktiziert, ist mit Sicherheit teurer.