Protokoll der Sitzung vom 30.10.2003

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. - Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich mit dem Antrag der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschäftigen, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Gebrochene Versprechen in der Schulpolitik: Standortsicherheit, Durchlässigkeit und Chancengleichheit im Bildungswesen bleiben auf der Strecke - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/464

Der Antrag wird eingebracht vom Kollegen Poppe.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal sage ich allen, die noch hier sind, herzlichen Dank. Gratulation zu der guten Kondition!

(Bernd Althusmann [CDU]: Danke!)

Von dem chinesischen Philosophen Konfuzius stammt der Satz:

„Wenn die Sprache nicht stimmt, so ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist. Ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist, so weiß das Volk nicht, wohin Hand und Fuß setzen. Also dulde man keine Willkür in den Worten. Das ist alles, worauf es ankommt.“

(Beifall bei der SPD)

Leider haben Sie bei der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes diese Mahnung nicht beherzigt. Dieses Schulgesetz geht nämlich an wichtigen Stellen willkürlich mit Worten um. Wenn die Begriffe, die ein Gesetz verwendet, nicht zu der Realität passen, die sich aus ihm entwickelt, dann muss es scheitern. Es muss deswegen scheitern, weil sich seine innere Unwahrhaftigkeit auf Dauer nicht verbergen lässt.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich will das an zwei Beispielkomplexen verdeutlichen. An zentraler Stelle, in § 59, ist im Gesetz vom Prinzip der Durchlässigkeit die Rede. Sie, Herr Minister Busemann, sind vor wenigen Wochen durch das Land gereist und haben den Rechtsanspruch auf schulischen Aufstieg als den großen Durchbruch der Systemdurchlässigkeit gepriesen. Was bleibt davon übrig, wenn man die Verordnungsentwürfe und die realistischen Chancen für Schülerinnen und Schüler betrachtet?

Nichts, gar nichts. Die angebliche Durchlässigkeit ist ein grandioses Täuschungsmanöver.

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Das glaubt Ihnen doch sowieso keiner! - Zuruf von Karl-Heinz Klare [CDU])

In der Erläuterung zum Verordnungsentwurf, Herr Klare, wird z. B. eine Reihe von zusätzlichen Versetzungshürden aufgeführt:

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist doch ein Unterschied, oder nicht?)

zusätzliche Versetzungshürde in der Grundschule, zusätzliche Versetzungshürde in Klasse 5 usw., als ob die Möglichkeit der Abschulung nach Klasse 6 nicht genug wäre und als ob wir in Deutschland nicht schon jetzt Weltmeister im Sitzenbleiben wären. Weit mehr als 30 % eines Schülerjahrgangs sind nach PISA und anderen Untersuchungen in Deutschland schon bis Klassenstufe 9 von Zurückstellung, Sitzenbleiben, Schulformwechsel und anderen Formen der Demotivierung betroffen. In den Hauptschulen sind es noch weit mehr. Oft ist das wegen sehr partieller Leistungsschwächen der Fall. Diese Tendenz wird durch das neue Gesetz noch verstärkt. Das ist eine pädagogische Katastrophe.

(Bernd Althusmann [CDU]: Schlechte Unterrichtsversorgung!)

Was die Durchlässigkeit zusätzlich behindert, ist ein deutliches Auseinanderentwickeln der Schulformen, das Sie durchführen und beschönigend Profilierung nennen. Die Gymnasien werden spätestens in Klasse 6 die zweite Fremdsprache einführen. Was macht der Haupt- oder Realschüler ohne zweite Fremdsprache, der sich positiv entwickelt hat und aufsteigen will?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Er hat keine Chance. Oder soll er das mit dem Wörterbuch unter dem Kopfkissen im Schlaf nachholen? - Eine so konzipierte Durchlässigkeit ist ein Hirngespinst.

Hinzu kommen die zusätzlichen Jahreswochenstunden in den Stundentafeln der Gymnasien in den Jahrgangsstufen 5 bis 12, die durch das Abitur nach zwölf Schuljahren nötig werden. Wie sollen die für einen Aufsteiger nachzuholen sein? Nach

entsprechenden Fördermaßnahmen sucht man in den Verordnungen vergeblich.

Als aktuelle Ergänzung: Wie ein Hauptschüler demnächst bei einer noch verringerten Zahl von Unterrichtsstunden - wegen des zusätzlichen Praxistages - noch von der Aufstiegschance profitieren soll, erschließt sich nur ganz besonders weisen Experten.

Die Ansage an die Schülerinnen und Schüler, die Sie, Herr Minister, damit vermitteln, lautet doch: Wir organisieren einen Rechtsanspruch und pädagogisches Asyl, aber vorher machen wir die Grenzen dicht.

(Zuruf von der CDU: Das sind doch keine Grenzen!)

- Und ob das Grenzen sind!

Es geht noch weiter. Zur Klasse 10 hin ist ein Schulformwechsel ins Gymnasium ohne Wiederholung eines Schuljahres gar nicht mehr möglich, denn die Klasse 10 des Gymnasiums ist zukünftig bereits Bestandteil der gymnasialen Oberstufe. Auch hier sind die Übergangsmöglichkeiten selbstverständlich erschwert und nicht erleichtert worden. Die Realschülerin, die mit dem erweiterten Sekundarabschluss I die Klasse 10 der Realschule einschließlich aller Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat, muss in die Klasse 10 des Gymnasiums zurückgehen. Folgerichtig kann für die Absolventin der Klassenstufe 9 die Aufstiegsmöglichkeit in die Klasse 10 nicht mehr gelten.

Die Schlussfolgerung ist: Sie haben keine Durchlässigkeit geschaffen, Sie haben drei Betonröhren gebaut.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dass unter diesen Bedingungen alle an Bildung interessierten Eltern ihr Kind zunächst an die höchste mögliche Schulform schicken, ist doch nur allzu verständlich. Und da greift der zweite Beispielkomplex.

Sie haben das Schulgesetz trotz der Expertenwarnungen aus diesem Haus, auch aus dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, „Gesetz zur Sicherung von Schulstandorten“ genannt. Jetzt schon holt Sie diese Unwahrhaftigkeit ein. Denn es war und ist erkennbar, dass kleine Schulstandorte, gerade Hauptschulstandorte, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen gefährdet sind, dass sich die bishe

rigen Orientierungsstufenstandorte nicht überall problemlos einbinden lassen und, am Rande, dass das selbstverständlich nicht kostenfrei umzusetzen ist, auch wenn der Herr Kultusminister das landauf, landab behauptet.

Gerade im ländlichen Raum sind die kleinen Schulstandorte massiv gefährdet, besonders die kleinen Hauptschulen, gerade auch in dem Landkreis des Kultusministers. In der Samtgemeinde Artland, aus der ich komme, ist am Dienstag mit CDU-FDP-Mehrheit der Beschluss gefasst worden, aus drei Schulstandorten einen zu machen. - So sieht in Niedersachsen die Sicherung von Schulstandorten aus!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Oft ist die letzte Rettung die Schaffung von verbundenen Schulen, z. B. von verbundenen Hauptund Realschulen, wie sie auch das Gesetz vorsieht. Für die baut der Verordnungsentwurf aber sehr hohe Hürden auf, nämlich Zweizügigkeit beim Haupt- und beim Realschulzweig. Das ist bei kleinen Standorten niemals erreichbar, und ein ständiges Arbeiten mit Ausnahmegenehmigungen ist mit Sicherheit auch nicht die Lösung. Sie sollten lieber die Verordnung ändern und einzügige Ergänzungen zulassen, damit die Sicherung von Schulstandorten nicht vollends zur Lachnummer wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wie sieht letztlich das Ergebnis aus? - Dieses Gesetz wird mit seinen Folgeverordnungen fundamentalen selbst gesetzten Ansprüchen nicht gerecht. Gerade ein Kultusminister sollte mit Begriffen sehr sorgfältig umgehen. Denken Sie an den anfangs zitierten Satz von Konfuzius. Ich habe ihn an anderer Stelle variiert so gefunden: Nennt das Runde rund und das Eckige eckig; nichts anderes ist vonnöten. - Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jetzt erteile ich Herrn Klare das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns zwar erst in der ersten Beratung, aber ich sehe nicht, dass uns dieser Antrag in unserem Bemühen, das Schulwesen in Niedersachsen wieder auf einen guten Weg zu bringen, auch nur im Geringsten weiterführt.

(Beifall bei der CDU)

Sie behaupten viel Falsches, Sie haben voreilige Schlüsse gezogen, und Sie sind zum Teil mit einer erheblichen Unkenntnis der Rechtslage ausgestattet. Es tut mir Leid, dass ich das in dieser Deutlichkeit sagen muss.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Da staunen wir aber!)

Das Einzige, was auffällt, ist diese spekulative, wenn auch falsche Überschrift. Da gibt man sich als kämpferische Opposition in der Hoffnung, dass das wenigstens noch jemand registriert. Aber seien Sie froh, wenn jemand nur die Überschrift registriert und nicht das, was Sie inhaltlich in den Antrag hineingeschrieben haben.

Meine Damen und Herren, wir bauen keine Schulstandorte ab, sondern wir sichern sie.

(Jacques Voigtländer [SPD]: Was? Stimmt das denn nicht, was er gerade gesagt hat? - Wolfgang Jüttner [SPD]: Sichern durch Auflösung!)

- Ich erkläre es Ihnen gleich.

Meine Damen und Herren, im zweiten Teil Ihres Antrags behaupten Sie, die Schulgesetzberatung sei überstürzt bzw. zu schnell durchgeführt worden. Sie sind jedoch die Einzigen, die das behaupten. Alle anderen haben sich am geordneten Verfahren beteiligt; Sie haben sich ja auch eingebracht. Es hat eine große Anhörung gegeben. Wir haben hunderte von Dialogveranstaltungen durchgeführt und viele Anregungen aufgenommen. Der Gesetzentwurf ist nicht in der Fassung aus dem Ausschuss gekommen, in der wir ihn eingebracht hatten, sondern er ist verbessert und gestärkt worden, sodass er am Ende von der Gesellschaft breit getragen wurde. Das hören wir überall und jedes Mal. Die Einzigen, die meckern, sind Sie, obwohl Sie sich zum Teil daran beteiligt haben.

Es hat kein übertriebenes Tempo gegeben, es hat nur eine klare Zielvorstellung gegeben: Wir muss

ten zum Schuljahresbeginn dieses Jahres fertig werden. Erster Grund: Wir durften nicht zulassen, dass der größte pädagogische Unsinn, den es jemals in Niedersachsen gegeben hätte, umgesetzt worden wäre. Wer wollte diese Förderstufe? - Kein Mensch wollte diese Förderstufe.